Die Prinzipien der Gottes-, Sitten- und Rechtslehre, 13. – 17. Stunde – 3. Teil

(Hervorhebungen wieder von mir).

13. Stunde
Das unveränderliche Eins im Wissen als Geltungsform ist kein stehendes Faktum (ebd. S 57 Z 9), sondern eine Quelle. Das Wesen dieser reinen Geltung als in sich immanent im Wissen – weil Form eines über alles geltenden Geltung des Lichtes, der Erscheinung – und zugleich als dem Wissen transzendent, weil es projiziertes Licht ist, innere Anschauung, Bewusstsein, ist absolute qualitative Einheit, wesentliche Einheit, „ausschließend durchaus alle Unterscheidung und Spaltung“ (ebd.Weiterlesen

Die Prinzipien der Gottes-, Sitten- und Rechtslehre, 8. – 12 Stunde. 2. Teil

GSRL – 2. Teil (8. – 12. Stunde)
(Alle Hervorhebungen wieder von mir)

8. Stunde

Die Freiheit des Tuns hat offensichtlich das Wissen „in seiner absoluten Qualität“ (ebd. S 34 Z 25) schon vorausgesetzt, deshalb muss das Wissen selbst auf seine Wissbarkeit untersucht werden – um die Freiheit vom Wissen abzuleiten.Weiterlesen