Was ist genetische Erkenntnis – 1. Teil

Genetische Erkenntnis 1. Teil

Es ist mir immer schon eine Frage gewesen, wie lässt sich eine philosophische Wahrheit, die auf allgemeine Vernunftwahrheit abzielt, mit einer durch die Tradition überlieferten, oft sehr spezifischen Offenbarungswahrheit des Glaubens in Einklang bringen. Man könnte sogleich verwundert sein und sich fragen, was ist damit überhaupt gemeint? Eine philosophische Wahrheit kann auf eine geometrische Wahrheit hinauslaufen, eine religiöse Wahrheit auf eine Sinnfrage. Warum und wie sollten beide Wissensarten verglichen werden?

Ich ersuche, diese Pauschalität der Aussagen von Vernunftwissen und Glaubenswissen am Anfang einmal so durchgehen zu lassen. Die Anfangsfrage wird hoffentlich durch Handeln noch eingeholt. Denn beide Male, so scheint mir, ob explizit eine eine logische oder naturphilosophische oder rein philosophische, als ein Part, oder eine theologisch-christliche Frage, als anderer Part, gestellt wird, geht es doch um einen gemeinsamen Wissens– und Handlungsakt:

Anders gesagt: Ich kann nicht analog den Thaleskreis mit der Bergpredigt JESU vergleichen, aber beide Male geht es um einen gleichen Akt des Reflektierens und Wissens, der jeweils einen verschiedenen Zweck und Nutzen haben soll, aber die Universalität (Interpersonalität) eines gemeinsamen Verstehens einschließt.

Es gab einmal in der Geschichtserzählung der Philosophie die Meinung, dass es zweierlei Wahrheiten gebe, die philosophische und die explizit theologisch-christliche. Welcher Wahrheit ist der Vorzug zu geben?

Die Sache scheint mir eindeutig: Es ist eindeutig dem größeren geistigen Lebensvollzug des Glaubens der Vorzug zu geben, solange kein sicheres, philosophisches Wissen erreicht ist. Dies ist kein blinder Fideismus, sondern ein glaubensmäßig erfasster Wahrheitsvollzug. Der Glaubensvollzug ist selber ein Zugang zur Reflexion, ein durch Freiheit vermitteltes Wollen: nicht so sehr überhaupt reflektieren zu wollen (wie die Philosophie), sondern auf ein ganz bestimmtes, primäres Wissen reflektieren zu wollen, speziell auf die je eigene Evidenz des Sollseins der Wahrheit. Der Glaubensakt, inwiefern er nicht bloß Willkürakt sein will, impliziert dieses Evidenzmoment. Es gibt hier das schöne Wort von ANSELM: „Credo, ut intelligam“.
Es ist damit nicht gesagt, dass der Glaubensakt fĂĽr sich schon als Lebensakt zureichend bestimmt ist und genĂĽgen kann, – es gehört sicherlich noch mehr dazu! – aber im reduktiven RĂĽckgang der Reflexion auf die Bedingung der Möglichkeit der Erkennbarkeit von Wahrheit und Gutsein spielt das Evidenzmoment des Glaubens eine konstitutive Rolle.

Die Frage soll aber jetzt weitergetrieben werden: Ist der Glaube an ein primär Gewusstes möglich, so muss auch das Wissen an ein primär Gewusstes möglich sein. Beide Akte des Geistes können sich nicht widersprechen, sie unterscheiden sich nur in der Art und Weise ihres Reflektierens. Wie es im Glauben ein Soll der Wahrheit gibt bzw. diesem Soll der Wahrheit durch Glauben entsprochen werden kann, so muss es im Wissen ebenfalls einen Begriff geben, der der Wahrheit entspricht bzw. in der Art und Weise der Evidenz des Wissens eingesehen und sekundärreflexiv eingeholt werden kann. Die WLn (pl.) Fichtes, die auf eine Letztbegründung des Wissens in und aus Wahrheit explizit ausgerichtet sind und diesen höchsten Rationalitätsanspruch einfordern und m. E. einlösen, heben den Glauben als solchen nicht auf oder wollen ihn nicht ersetzen, sondern bestätigen. Sie begründen im nachhinein und rational das glaubensmäßig-bestimmte, lebensmäßige Zurückkommen auf das Soll der Wahrheit, wie es in der positiven Offenbarung vorliegt.

Der Glaubensakt als solcher ist gegenüber der Philosophie nicht defizitär einzustufen, ja oftmals viel wertvoller und tiefer begründet als irgendein hypothetisches oder faktisches Wissen.

Wenn der (religiöse) Glaube jetzt zusätzlich reflexiv und begrifflich durchdrungen werden will, muss er sich nolens volens auf den Rationalitätsanspruch einer Vernunft einlassen. Er muss seinen absoluten Geltungsanspruch deshalb nicht aufgeben, aber er darf nicht blind fideistisch etwas fordern. Im Gegenteil, er bedient sich dankbar der scharfen Begrifflichkeit der Philosophie, um seinen Geltungsanspruch zu begründen und zu rechtfertigen.
Wenn Philosophie „
eine freie geistige Tätigkeit, in der vollkommene Erkenntnis der  Prinzipien des Ganzen der Wirklichkeit erstrebt und in der diese Erkenntnis gewonnen und vollzogen wird“  ist 1 so muss sie sowohl diese  glaubensmäßige Wahrheit und Tiefe des Glaubens erreichen können, wie umgekehrt der (religiös-christliche) Glaube sich in den Termini der Philosophie bewähren muss können. Diese angestrebte, „vollkommene Erkenntnis“ geht über alle faktische oder apodiktische Evidenz hinaus, weil sie Erkenntnis einer sich selbst begründenden Wahrheit und Herrlichkeit (griech. „doxa“) ist, durch die erst alle andere Erkenntnis begründet und gerechtfertigt ist. Der Begriff der Wahrheit ist judex sui.

Um die disjunktionslose Wahrheit zu erreichen, braucht es dafür immer einen doppelten Anfang, den a) der Faktizität der Reflexion und b) den der systematischen Darstellung des Wissens in ihrer Bildhaftigkeit und  Selbstbezüglichkeit aus diesem absoluten Anfang.2 
Diese von Fichte oft beschriebene Einsicht in den doppelten Anfang
als a) ZurĂĽckgehens auf ein erstes Prinzip und b) dessen konsequente Ableitung und Darstellung und Anwendung der Seins-Erkenntnis (als Erkenntnis der Erkenntnis),  das möchte ich in ihrer ganzen Band-Breite des BegrĂĽndens und Rechtfertigens und Anwendens  „genetische“ Erkenntnis nennen.

Dieses ĂĽber faktisches oder apodiktisches Wissen hinausgehende genetische Wissen nimmt a) bildhaft immer auf die „Genesis“ ihres eigenen Ursprungs von Wissen und Einsicht Bezug, auf einen Seinsbezug des Bildens eines wahren Bildes vom Sein, b) beschreibt reflexologisch, wie das Verhältnis wahres Sein und Wissen zu denken ist, und schlieĂźlich wie c) faktisch  diese Erkenntnis der Erkenntnis als Natur, Recht, Moralität und Religion sich darstellt (in ihrer Anwendung und Konkretion).3

Dieser letzte Punkt der  angewandten Wahrheit nennen wir intentional „Glauben“, wenn es ein Glauben an die Grundevidenz der Wahrheit und des Guten ist. Glauben an Sätze, Inhalte, ist noch faktischer Glaube, Anschauungsglaube, das Wissen um die Herkunft dieser Inhalte ist, mit Fichtes Terminologie der „Staatslehre“ (StL GA II/16 15ff) gesprochen, ist Erkenntnisform des Verstandes, ist genetische Erkenntnis des Glaubens. „(…) er ist Verständnis der Faktizität, und zwar der (erste) Erscheinung, als Erscheinung, vom Gesetz ihres Herkommens ausgehend. Der Verstand hat somit mit dem Gesetz oder dem Grund des Erscheinens zu tun.“4

Der Glaube möge bewusst, verstandesgemäß (nicht fideistisch) das ganze Leben durchdringen. Er kann auf der abstrakten Ebene der Begriffe und des Sich-Wissens bzw. auf der Ebene des Seh-Aktes der Philosophie (reflexologisch) erhellt werden, aber nicht ersetzt werden als genetischer Vollzug einer alles andere übertreffende Erkenntnis. Diese kann als Liebe beschrieben werden – siehe bei Fichet AzsL 1806 – und meint theoretischer und praktischer Vollzug der (verstandlichen Erkenntnis der (faktischen, anschaulichen) Erkenntnis. Glaube ist dann höchste Erkenntnis aus Prinzipien, weil er Erkenntnis der transzendentalen Genesis des Bildens, wie sie in allem Erkennen und in allem Wissen und Wissenschaft abläuft, ist.

Wie sich Anfang und Ausführung der philosophischen Wissenschaftslehre schon gegenseitig bedingen, es wird hypothetisch begonnen, aber am Ende soll der Anfang verstanden und begründet sein.  „In der Arbeit lernt man den Grundgedanken nur verstehen. Erst am Ende versteht man ihn ganz“. (WL-1812; GA II/13, 48.),5  so bedingen sich dann Leben und verstandesmäßig, durch den Glauben durchdrungenes Leben.

Dabei ist noch wichtig zu bemerken, wie M. Ivaldo sagt, dass in der Philosophie das Bilden des Seins und das genetischen Denken und Wissen um das Bilden des Seins (des wahren Bildes vom Sein) sich kritisch aufeinander beziehen. Das Bild bleibt immer Bild von Etwas, ist als Phänomen gemäß einem Gesetz des praktischen und theoretischen Denkens zustandegekommen. Genetische Erkenntnis bleibt sich des Entstehungsprozesses eines Bildes bewusst und trägt die Charakteristik der freien Erkenntnis an sich und der befreienden Tat.6

Ad 1) Die erste und klarste, spezifische genetische Erkenntnis der Wahrheit und eines damit verbundenen Geltungsanspruches sehe ich in der Bildung eines sittlichen Wertes: Objektiver Wert und subjektiver Wert (Wollen) des Nachvollzuges sind in dieser Synthesis vereint. Das Wollen und Handeln geht  (zu Bedingungen der Freiheit) in das Gewollte und Gewusste eines sittlichen Wertes über und umgekehrt ist der sittliche Wert, die Liebe in ihrer höchsten Stufe, selbst ein Wollen und das Wollen und das Handeln verändernd und erfüllend.  Die sittliche Wertung ist Genesis eines willentlichen Handelns und Genesis eines sich selbst treu bleibenden, unwandelbaren, durch sich selbst bestimmten Willens, der  unwandelbar  ist, gerade deshalb aber die Zeit genetisiert und alle Empfindungsformen und Seinsformen naturalen und geistigen Seins.  

In der sittlichen Wertung und Handlung wird die Bild-Einheit der Wahrheit und des Gutseins – letztlich muss es heiĂźen „der Gute“ –  nach einer Idee in Differenz erzeugt (genetisiert) und faktisch angeschaut.

Die faktische Form des Erkennens kann problematisiert werden. Faktische Evidenz bedarf der Begründung und Legitimation in einem Wollen und Handeln. Mit welchem Recht werden faktischen Voraussetzungen des Wissens gesetzt? Es bedarf eines Sich-Wissens, das sowohl den ganzen Voraussetzungszusammenhangs der Bildobjektivationen weiß und kennt, aber, da aus dem Bildprinzip nicht ausgestiegen werden kann, die Möglichkeit der Begründung und Rechtfertigung dieses Sich-Wissens und Sich-Bildens aus Verstand gleicherweise einbezieht.

Das ist ein transzendentales Wissen, das sowohl die Bedingungen der Wissbarkeit einbezieht, als auch die unmittelbaren Verwirklichungen dieser Idee von Wahrheit und Liebe durch Freiheit und mit Verstand darstellt (schematisiert) und bestimmt. 

Anders gesagt: Die Einheit des Sich-Wissens oder Sich-Bildens beruht auf einer Disjunktionseinheit von Denken und Sein, die in und aus genetischer Evidenz als bestimmte Differenz hervorgeht. Die bestimmte Differenz verwirklicht sich dann in ihren Bildern wie Negationen (als Idee), immer in Bestimmtheit, nicht in unendlicher Differenz, wie die Differenzphilosophen behaupten.   

In der sittlichen Wertung eines höchsten, alles andere überragenden Wertes, verschmelzen subjektives Wollen-in-actu und bejahter, um seiner selbst willen gewollter, objektiver  Wert. Die Verwirklichung geht aus von der Einsicht in den Wert, und umgekehrt von einer genetischen Erklärung dieses höchsten Wertes.  

Diese Einsicht ist im wörtlichen Sinn eine über die faktische Anschauung hinausgehende „Anschauung“, ein Wesens-Wissen, eine hervorgehende, genetische Einsicht einer Einheit in Differenz, Bild-Differenz, reflexologisch gefasste Disjunktionseinheit von gesetztem Grund und abgeleiteter Folge, eben Bild einer „Genesis“ (nicht Emanation) des Wissens, wie zu dieser Anschauung (diesem Phänomen) gekommen ist.

Die Idee der Möglichkeit (und Wissbarkeit) reiner Einheit, d. h. einer unwandelbaren Einheit hinsichtlich ihres Wertes, ihrer Würde, ihrer Herrlichkeit, ist zugleich eine  die weiteren Erkenntnisse erzeugende, übergehende Einsicht in weiteren Projektionen und Objektivationen und Übertragungen. Die genetischen Erkenntnis begründet (affirmiert) oder negiert eine faktische oder  apodiktische Erkenntnis, weil in ihr a) der freie Vollzug miteingesehen und b) der angestrebte Wert eins sind. Sie ist als sittliche Wertung (freie) Synthesis, disjunktive Einheit einer Geltungsform, subjektives wie objektives Wissen ineins. 

Diese relationale Einheit in der Geltungsform des Sich-Wissens (oder „absoluten Wissens“) ist aber, aufgrund der Diskursivität unserer Vernunft und unseres Reflektieren, ebenso eine  disjunktive Einheit in und aus einem absoluten Geltungsgrund und wird  reflexologisch festgehalten und dargestellt, wie es eben Aufgabe der Philosophie ist.
Das ist der in der Diskussion oft  heikle Punkt in der BegrĂĽndung und Rechtfertigung des Wissens: Die Reflexibilität und SichbezĂĽglichkeit genetisch darzustellen und durchzuhalten.  „Gewöhnlich meint man, aus dem genannten ontologistischen Vorurteil heraus, im Werten werde mit einem rein faktisch Existierenden sekundär GĂĽte, Wert verknĂĽpft. Die meistverbreiteten Vorstellungen sind: a) wir nehmen zu reinen Tatsachen sekundär subjektiv Stellung und geben ihnen axiologische Vorzeichen, die ihnen an sich nicht zukommen. b) Wir erfassen einerseits bloĂźe Faktizitaten, anderseits apriorische Wertmaterien, von den die Faktizitäten gegebenenfalls – aber so, daĂź ihr Sein davon nicht berĂĽhrt wird – gezeichnet sind. c) Wir geben den Faktizitäten durch unser Wirken eine der sittliche Norm entsprechende bestimmte rein faktische Form, die wir als ,gut‘ prädizieren. Die Trennung von Faktizität und Wert ist unhaltbar. “ 7

Genetische Erkenntnis  ist Bild-Erkenntnis, besser gesagt, Bild-Werdung, Entstehung eines Bildes durch Gesetzlichkeit. Sie soll sich im faktischen Vollzug des Wissens und jeder Anschauung stets ihres (göttlichen) Ursprungs reflexologisch bewusst sein. Sie ist ein Sich-Wissen, entfaltbar in einer systematischen Einheit des Wissens nach allen fünf Hauptformen des Reflexionsaktes (Geltungsform Ich, Natur, Gesellschaft, Moralität, Religion) und eine immer neue, vertieftere Form des Sich-Wissens.
M. Ivaldo beschreibt diese „
praxeologische“ Dimension des Denkens und des neuen Sinns dahingehend: „Nun zeigt sich die Wissenschaftslehre, die „Wissenschaft der Freiheit“, in ihrer konkreten Entfaltung nicht nur als System der transzendentalen Erkenntnisse, sondern auch, und zugleich, als nie endgĂĽltig fixiertes Ergebnis der ununterbrochenen Tätigkeit eines Denkens, das sich mit den errungenen Resultaten nie zufrieden gibt, sich mit neuen Fragestellungen auseinandersetzt, originelle Gesichtspunkte aufschlieĂźt, neue Denkfelder auslotet. Die unterschiedlichen Darstellungen der Wissenschaftslehre, die Manuskripte von „eigenen Meditationen“ (sc. v. 1793) ĂĽber dieselbe, die Fichte zeitlebens verfasst hat und welche von der historisch-kritischen Ausgabe zugänglich gemacht worden sind, z. B. die Diarien des Jahres 1813 und 1814 – geben von diesem Grundzug der Wissenschaftslehre, nicht nur als Doktrin (Theorie) sondern als Tätigkeit des Denkens verstanden und vollzogen.“ 8

Eine sittliche Wertung kann nicht von der Faktizität einer Natur ausgehen; aber auch nicht vom reinen Willen des Vernunftwesens, als könnte dieser selbst festsetzen, was Wert ist. Das Gute ist vielmehr die Mitte zwischen Aktivum und Passivum, ist Sich-Vollziehen des Guten, oder, noch konkreter, „der Gute“.
In dieser intellektuellen Anschauung vollendet sich das sittliche Handeln und Wollen.   Für das Individuum ist das ein interpersonal- intellektiv-voluntativer Akt der Liebe und des Glaubens,  ein Akt interpersonalen Seins und gegenseitiger Anerkennung, begründet und bewährt (genetisiert) durch die göttliche Liebe.
Das Licht in dieser „Reflexibilität“ (siehe z. B. WL-1811 oder TL I 1812) des Wissens ist nicht durch Vernunft oder nur durch auktoriale Freiheit geschaffen, sondern ist dektrales Lichts, göttliche Gesetzlichkeit im Sich-Bilden und Sich-Wissen.

Das Gute (besser, „der  Gute“) wird vom Sehen und Reflektieren der diskursiv verfahrenden  Philosophie  her gesehen als notwendiges Sollsein, als notwendiges Sehen gesehen und verstanden.
Es liegt trotz Diskursivität  a) etwas ursprünglich Positives  in der Erscheinung und
wird als Erscheinung anerkannt, b) von Seiten des Wollens aus wird das Wollen-in-actu ein Teil des göttlichen Willens und Wollens, ein Teilvollzug  des Sollseins als „Bild Gottes“. 

„Dann aber kann Sollsein nicht mehr bedeuten, dass Gutsein der Realisation bedarf, – denn der Gute ist -, sondern umgekehrt, dass das Dasein der GĂĽte bedarf. Das Daseiende soll gut sein. Aber dies, weil im Guten etwas ist, das zugleich mit diesem Sein schlechthin sein soll und das wir umschreiben wollen als WĂĽrde, Hoheit, Heiligkeit. Der Gute ist nicht gleichgĂĽltig, sondern: sein Sein ist wert, er soll sein.
Gutsein ist zeitüberlegene und -unabhängige integrale Bejahung seiner selbst in seiner unendlichen sittlichen Fülle. Eben wegen dieser Unerschütterlichkeit und Absolutheit des seienden Sollseins gibt es wahres und falsches sittliches Werten.“ 9

Zur weiteren Begriffsbestimmung von genetischer Erkenntnis siehe dann 2. Teil:
Zur SelbstbezĂĽglichkeit des Wissens in dieser Erkenntnis siehe 3. Teil – das fĂĽhrt zur Zukunftsorientiertheit und Hoffnung aus der genetischen Erkenntnis.

Die philosophische vollkommene, genetische  Erkenntnis bzw. dieses Erkenntnisstreben kommt mit den Hoffnungsmöglichkeiten des christlichen Glaubens überein, d. h. mit der positiven Offenbarung, wie sie überliefert ist: Dass zu Bedingungen der Freiheit die absolute Vernunftwahrheit theoretisch wie praktisch gelebt und erreicht werden kann, als Sinnidee vollkommener satisfactio und restitutio.

© Franz Strasser, Juni 2025

1Ich finde diese Definition von R. Lauth noch immer am präzisesten und treffendsten, siehe zur ganzen Begründung in: Begriff, Begründung und Rechtfertigung der Philosophie, München 1967, S. 35.

2Vgl. Christian Klotz, Der Grundsatz der Wissenschaftslehre und seine „Aufsuchung“ in Fichtes Darstellung der Wissenschaftslehre von 1812. In: Fichte-Studien Bd. 52 (2023), S. 240 – 255, ebd. S. 248ff.

3Vgl. C. Klotz, ebd. S. 252, Anm. 10. u. Anm. 11.

4M. Ivaldo, Ein neuer Sinn zu entwickeln. In: Fichte-Studien, Bd. 45 (2018), S. 95.

5Zitiert nach C. Klotz, ebd. S. 251.252.

6Siehe M. Ivaldo, Ein neuer Sinn zu entwickeln. In: Fichte-Studien Bd. 45, S. 96. „ Genetische Erkenntnis heiĂźt aber ĂĽberhaupt nicht, sich jenem Gesetz, dem gemäß das jeweils gegebene Bild entsteht, zu ĂĽberlassen, wie es in der natĂĽrlichen Erkenntnis der Fall ist. Genetisch ist vielmehr jene Erkenntnis, die sich in eins des Bildes und seines Entstehensgesetzes bewusst bleibt. Deswegen ist Philosophie freie Erkenntnis und nicht nur das: Sie ist auch befreiende Tat – sie ist jene AusĂĽbung der Freiheit des Besinnens und Selbstbesinnens, von der die späten Berliner Vorlesungen deutliches und lebendiges Zeugnis ablegen.“

7R. Lauth, “Sittliche Wertung und Gutsein.” Zeitschrift Für Philosophische Forschung, vol. 9, no. 2, 1955, pp. 372–376, http://www.jstor.org/stable/20480784.

8M. Ivaldo, ebd. S. 96.97.

9R. Lauth, Sittliche Wertung und Gutsein, ebd. S. 375.

Autor: Franz Strasser

Dr. Franz Strasser