Formale Logik und Philosophie – 1. Teil

1) In den EIGNE MEDITATIONEN Fichtes über ElementarPhilosophie, GA II, 3, 1793/94, fällt ganz am Anfang auf, dass Fichte a) die formale Logik explizit in ihrer Begründung und Herleitung anspricht und problematisiert, sie aber b) zugleich auf ein höheres Verfahren der Entstehung zurückverweist, sodass die Kantische Unterscheidung von Anschauung und Begriff in ihrer Genesis, aber auch notwendigen Unabtrennbarkeit, verstanden werden kann. 1

Das Verhältnis Logik und Philosophie hat dann Fichte oft in seiner Lehrtätigkeit behandelt: Bereits in Jena in den Platner-Vorlesungen ab 1794, in Erlangen 1805 – und dann ausdrücklich nochmals SS 1812 (v. 20. 4. – 14. 8.) und WS 1812 (v. 22.10 bis 18. 12. 1812)

Was die herkömmliche formale Logik vermissen lässt, das ist nach Fichte die mangelnde Rechenschaft über das Zustandekommen der logischen Begriffe  und ihrer Urteilsformen, sodass die gewöhnliche Logik „das Organ für Philosophie verstopft (habe)“, wie er es in der TL 1812 einmal ausdrückte“.2

Ebenfalls in einer Nachschrift Twesten 1812 definiert Fichte die formale Logik so: „Unter Logik versteht man entweder die Kunst, seinen Verstand richtig und regelmäßig zu gebrauchen, oder eine Wissenschaft…. Die Logik als Wissenschaft aber ist durchaus keine philosophische Wissenschaft; sondern nur eine sehr weit getriebene Abstraction und Verblassung des analytischen Denkens, – d. h. desjenigen Verfahrens, wo man aus dem schon erwachsenen Begriffe die Theile, aus denen er erwachsen ist, herausnimmt, ohne sich übrigens darum zu bekümmern, wie der Begriff hat erwachsen können. Die Richtigkeit also, die sie fordert, ist gerade das letzte und niedrigste, was beym Denken in Betracht kommt, das bloß formale; sie verlangt nur, daß man sich nicht widerspreche. Die Begriffe, die sie mit der Lehre von den Thatsachen des Bewußtseyns und der Wissenschaftslehre… gemein hat, sind daher in ihr höchst dürftig (GA IV/4, 27f).3

Damit ist ein Thema angeschlagen, das bis heute das Problem der Herkunft logischer Sätze, die Frage nach Basissätzen, nach Axiomen, nach Begriffen, nach Wahrheitskriterien usw., beschäftigt. Letztlich geht es um die Frage nach dem Wesen des Begriffes, a) entweder wie oben „den Verstand richtig zu gebrauchen“, oder b) eine eigene fachspezifische Abstraktion von „Wissenschaft“ zu bilden, die aber von der Philosophie begründet und gerechtfertigt sein muss.

Es kann keineswegs Philosophie mit Logik gleichgesetzt werden, das wäre eine Grundübel: „Das logische Auffassen der höhern Fragen der Philosophie gerade war es, was die Philosophie vor Kant in so einen jämmerlichen Zustand geführt und auch nachher ihr so realen Schaden zugefügt hat.“ (GA IV/4, 28). Die wahre Philosophie muss auch die Gegenstände des Denkens rekonstruieren können, d. h. wie kommt es zu den intelligiblen Anschauungen der Logik, zu Begriff, Urteil, Schluss.

„Es geht Fichte um die Ausbildung einer neuen, lebendigen Seh- und Denkweise.“ 4 „Was der herkömmlichen Logik ermangelt und sie vom Status einer streng philosophischen Wissenschaft ausschließt, ist, dass sie sich keine Rechenschaft über das Zustandekommen der von ihr verwendeten Elemente wie „Begriff“, „Denken“, „Verstehen“ gibt.5

Allein die WL begreift in der Einheit der Reflexivität (in der TL 1812 nennt Fichte das differenzierter „Reflexibilität“)  des Ichs (der Ichheit) die Verbindung von Anschauung und Begriff, und in weiterer Folge die  Vorstellungselementen von Begriffen, Urteilen und Schlüssen.6 Anschauung und Begriff sind unabtrennlich miteinander verbunden, wenn auch in ihrer Einheit unterschiedlich bleibend.

2) Die Problematisierung und Begründung der logischen Regeln – der „formalen“ oder „allgemeinen“ Logik nach Kant – wird einige Male bereits in den EIGNEN MEDITATIONEN von 1793 und in der weiterführenden PRACTISCHEN PHILOSOPHIE (Frühjahr 1794) angesprochen. „Logik der Elementarphilosophie. Ihr Begrif. Es kann gewiße GrundRegeln, allgemeine Regeln geben, die bei allem, was im Gemüthe vorgeht, vorkommen.“ (EIGNE MEDITATIONEN, GA II, 3, S 21) – und extra nochmals in zweimaligen Vorträgen zur „Transzendentalen Logik“ 1812 aufgegriffen. 

2. In der Überschrift der EIGNEN MEDITATIONEN, aber deutlich nachgereiht hinter dem höheren Deduktionsgrund der Einheit des Wissens, heißt es: Logische Regeln.

Die Philosophie muss sich hypothetisch zwar der allgemeinen formalen Logik und ihrer Regeln bedienen, d. h. hypothetisch ihre Gültigkeit voraussetzen, aber die zu begründende Erscheinungssubjektivität und Erscheinungsobjektivität muss in ihrer Ursächlichkeit der Vorstellung abgeleitet werden können, d. h. muss in und aus der Einheit der Vernunft und als selbstständige Vorstellung abgeleitet werden.

„NB. Die Logik überhaupt ist selbst etwas im menschl. Geiste.“ (ebd. S 22) (sc. Der Sternchenvermerk ist wahrscheinlich etwas später hinzugefügt, bei der schriftlichen Korrektur oder beim mündlichen Vortrag. Er verdeutlicht die Charakteristik der formalen Logik als abzuleitende, intelligible, faktische Wesensgesetzlichkeit der Anschauung bzw. der Vorstellung.)

„Die Logik ist schon eine angewandte Wesenslehre. Ihr Objekt ist eine Abstraction vom möglichen Objekte des Denkens. Sie betrachtet die Formen des Geistes in ihrer höchsten Allgemeinheit. – (sc. Gedankenstrich – „hingegen“) Bedarf es für die Elementarphilosophie einer besonderen (…) (ebd.)

M. a. W.: Fichte geht, wie es in der Philosophiegeschichte lange Zeit sowieso gegolten hat, von einem inhaltlichen Verständnis der Logik aus, d. h. dass der Begriff das Wesen einer Sache oder eines Sachverhaltes ist. Eine nachgeschobene, inhaltliche „transzendentale“  Logik, wie Kant meinte tun zu müssen,  erübrigt sich.

2.) Sie (sc. die Logik) bedarf nur gewißer Erinnerungen, die aus ihrem Objekte folgen.“ (ebd. S 22)

Schon rein textlich wird der Vorrang des Ich-Begriffes vor den logischen Regeln des Verstandes in der „ElementarPhilosophie“ behauptet (ebd. S 22) – ehe dann ausführlicher auf den Zirkel der Selbstsetzung des Ichs nach logischen Regeln eingegangen wird (ebd. S 23 – 26). Die Genesis der Begriffe zählt, nicht eine unbesonnene Aufnahme als Objekte oder als Subjekte im Denken.

„Gewiße Vorgänge in unserer Seele, die den Regeln unseres Geistes nach, (der vorgeschriebnen Methode nach, wie das geschieht) auf Begriffe gebracht, u. in Sätzen enarrirt werden.“ (ebd. S23)

Die Vorgänge der Logik sind gnoseologische, intelligible Vorgänge in unserer Seele.  Das klingt noch reichlich psychologisch, introspektiv – es ist ja erst der Anfang der Wissenschaftslehre -, aber eine gnoseologisch-ontologische Gültigkeit der Logik, wie seit jeher angenommen, ist angestrebt.  Da nichts außerhalb des Wissens gesetzt sein kann, sondern nur im Ich und durch das Ich (in der Icheinheit) muss es sowohl einen realen Gehalt/Stoff der logischen Regeln und Gesetze geben, eine distinctio realis, als auch eine distinctio rationalis. Die logischen Regeln sind in der Vorstellung beides, distinctio realis und distinctio rationalis, bildlicher Begriff eines intelligiblen Seins und Bild des Bildes dieses realen Seins. Sie sind beides, aber nicht zu verwechseln.

3) Die Transzendentalphilosophie hat hier einen wesentlichen Schritt nach vorne gemacht und ihren rekursiven, analytischen  Erkenntnisprozess abgeschlossen:  Nicht nur, dass gefragt wird,  was sind die erkenntniskritischen Bedingungen der Möglichkeit (sinnlicher) Erfahrung, sondern was sind die Wissensbedingungen der eigenen Reflexivität (in der TL 1812 „Reflexibilität“ genannt), d. h. die Bedingungen der Möglichkeit jeglichen Wissens d. h. des Denkens von Sein. Die Möglichkeitsbedingungen der Erkenntnis, die nach Kant intuitiv richtig gefordert „(…) zugleich Bedingungen der Möglichkeit der Gegenstände der Erfahrung“ (KrV B 158) selbst sind,  sind Wissensbedingungen eines unbedingten Geltungsgrundes innerhalb einer unbedingten Geltungsform der eigenen Reflexivität. 

Fichte geht dabei in vielen Schriften so vor – z. B. am Beginn der Wlnm (1796-1799): Denke dein Ich, beobachte dich und was geht dabei in dir vor.  Es ist die intellektuelle Anschauung, die die Regeln und Gesetze des Geistes intuiert und intelligiert und im konkreten Vollzug bewährt.

Nach der anfänglichen Klarstellung, was den logischen Regeln des Denkens vorausgehen muss, nämlich eine Wissenseinheit, d. h. ein Ich-Begriff und eine Ich-Reflexibilität, kehrt Fichte zur „ElementarPhilosophie selbst“ (ebd. S 26ff) zurück.

„Der erste Saz ist der des „Ich“ (ebd. S 26)

Es folgt ab § 2 und §3 ff der EIGNEN MEDITATIONEN eine sagenhafte Neubegründung philosophischer Begriffe – und dies in systematischer Form.

Fichte erkennt, dass einerseits a) eine theoretische Synthesis der Gegensatzglieder in der Anschauung bis zu einem gewissen Punkt möglich ist (durch das Schweben der ursprünglich produzierenden Einbildungskraft), b) doch dies verlangt von sich her eine Begründung, warum transzendental notwendig die Gegensatzglieder Ich und Nicht-Ich in der Vorstellung vereint sein sollen – und wie und warum im praktischen Vollzug ins Unendliche hinaus sowohl Unterschied wie Beziehung gesetzt sein können.  

Das  heuristische Suchen und Fragen führt von selbst zur „PRACTISCHEN PHILOSOPHIE“ (ebd. S 181ff). Warum setzt die Selbstsetzung des Ichs die Gegensatzglieder Ich und Nicht-Ich, warum Einheit und Spaltung in Mannigfaltigkeit, und warum erfolgt die Selbstsetzung und Teilbarkeitssetzung von Ich und Nicht-Ich gemäß der logischen Regeln? Die höher als die transzendentale Logik Kants steigende Erklärung lautet: Zwecks Erklärung und Ermöglichung eines Übergehens bedient sich das Bewusstsein logischer Regeln, bedient sich  der höheren Reflexionsideen und des Zweckbegriffes, untergeordnet ebenfalls der kantischen  Kategorien,  um ein selbstständiges und wahrheitsgetreues Bild und Abbild der Wirklichkeit zu schaffen zwecks Selbstbezug von Freiheit.

Das Referenzprinzip der „Erfahrung“ einerseits, und das Problemprinzip der transzendentalen Erkenntnisart andererseits, um die beiden Referenzpunkte bei Kant so zu benennen (nach B. Grünewald),  müssen nicht erst nachträglich in einer transzendentalen Apperzeption des „Ich denke“ synthetisiert werden,  sie sind schon formal in der Vorstellung und material in den sinnlichen und sittlichen Erfahrungen (in der praktischen Vernunft) vereint, sind schon ein  Reflex des gesetzhaften Bildens. Philosophisch kann diese formale und  materiale Synthesis der Erfahrung jetzt  nachträglich analysiert und rekonstruiert werden, praktisch geschieht immer eine Form der Vorstellung und des zweckbewussten Handelns. (Fichte nennt die philosophische Erklärung die nachträgliche,  „wissenschaftliche“, während die Synthesis der Erfahrung die „ursprüngliche“ Erklärung ist.)

4) K. L. REINHOLD meinte, die Vorstellung sei die Basis des Wissens. Alles sei in der Vorstellung begründet und eingeschlossen. Eine richtige Feststellung, aber worin gründet dieses Gesetztsein von Vorstellendem und Vorgestellten? Was begründet das vorstellende Vorstellen (=V1) eines Vorgestellten (=V2) als gewusstes Vorgestelltes bzw. wissendes Vorstellen (=V3) in einer Einheit?

Es hat den Anschein, als seien diese in der Vorstellung enthaltenen Relationen (in der modernen Logik spricht man von zweistellig und dreistellig) wiederum bloß vorgestellt und wiederum bloß ein sekundärreflexives Verhältnis von Vorstellendem und Vorgestellten – ohne den Disjunktionsgrund ihrer Unterschiedenheit und ihrer Beziehung angeben zu können.  Es kann aber nicht ein blindes Ich im Vorstellenden des Vorgestellten gesetzt sein ohne Sich-Wissen dieser Vorstellung! Wenn es kein Sich-Wissen des Ichs gäbe, gäbe es nur eine blinde Reflexion, das im unendlichen Regress sich vorstellt, aber im Zurückkommen auf sich selbst bereits einen neuen Denkakt ansetzen muss und nie den Anfang seines Setzens erreichen kann.

Ein vorreflexives Ich, dass sich erst dank mehrstelliger Logik (oder überhaupt dank Logik) als Ich finden müsste, ist per se ein Widerspruch, denn es könnte sekundärreflexiv oder logisch seine Reflexion nie fassen, wenn es nicht apriorisch von vornherein schon weiß, was die Identität seiner selbst ist und was „Ich“ meint und was späterhin „Logik“ heißt und Widerspruch und Satz vom Grunde und Urteil und Schluss. Entweder ist die Relation V1 zu V2 primär und apriorisch gewusst in V3, oder sie wird überhaupt nicht und zeitlich nie gewusst. Die Logik alleine vermag nicht genetisch oder faktisch oder nachträglich die Identität des Ichs in einer Tatsache des Bewusstseins zu erzeugen – das ergäbe immer höher liegendere Meta-Tatsachen. Erst die Selbstsetzung des Ichs  – „Tathandlung“ – schafft Identität, schafft formale und materiale Synthesis. Die Logik selber ist ein Teil-Produkt innerhalb der Reflexion des Sich-Wissens.

Ein vorstellendes Wissen V1 und vorgestelltes Wissen V2 können nur als solche  gewusst werden, wenn sie synthetisch so gedacht werden, dass V1 und V2 einerseits identisch und zugleich begrifflich verschieden sind. Synthetisch werden sie nicht erst identisch gesetzt, sie sind schon identisch – und  analytisch-verschieden sind sie ebenfalls gesetzt im ursprünglichen Setzungsakt. Sowohl das Identisch-Sein ist ein abgeleiteter, logischer Ausdruck wie das Verschieden- oder Widersprechend-Sein ein abgeleiteter, logischer Ausdruck. Beide sind aus Thesis und Antithesis abgeleitete, synthetische Ausdrücke.
M. a. W. Die Identität und der Widerspruch gründen in einer immer schon begrifflichen Anschauung. Im Begriff ist einerseits die Unterscheidung (der Widerspruch) gesetzt und in der Anschauung andererseits die Identität – und beide werden zusammengehalten im Schweben der Einbildungskraft und zu einer Synthesis verbunden.

5) Das Verfahren nach den Grundprinzipien von Identität und Widerspruch ist exzessiv in den vielen WLn durchexerziert – eben, weil die Synthesis ihre  analysierenden, rekursiv gewonnenen  Auflösungsbedingungen immer schon mitsetzt; und umgekehrt setzt ein inspiriertes Widerspruchsdenken neue Synthesen frei. 

M. a. W., es handelt sich im Gesetz der Identität oder des Widerspruchs nicht in erster Linie um formale Synthesen der Mathematik oder Funktions-Gleichungen oder numerische Verschiedenheiten, sondern sie sind als Wesensbestimmungen aus dem Wesen des setzenden „Ichs“ (des Sich-Wissens, der Reflexivität) gesetzt – und können als logische Vorstellungsgesetze in Selbstständigkeit abstrahiert werden, als formale Anschauungen der Mathematik und formale Logik oder z. B. als Widerspruchsprinzip (mit gleichzeitiger Zeitanschauung). 

Die Widersprüche sind bezogen auf die (zeitlichen) Anschauung, die ideell und begrifflich bestimmt wird – wie bei PLATON – und umgekehrt bewähren sich die logischen Denkbestimmungen in den realen Anschauungen und realen Konkretionen. Das Widerspruchsprinzip und das Identitätsprinzip sind  kreative Vorstellungsgesetze, die Gegensätze zwischen Ich und Nicht-Ich so weit zu zerlegen, bis die Lösungsbedingungen der Aufgabe – Ich und Nicht-Ich in der Vorstellung (in einem „niedrigen“ Begriff) ebenfalls wieder direkt  vereint werden können oder gegensätzlich (in vorgestellter Einheit) vereint sind. Der Vorstellungstrieb wird  dank logischer Gesetze bei einer Bestimmung eines Gegenstandes deshalb immer erfüllt.   

Die Logik begründet nicht die Erkenntnis, vermittelt oder erzeugt nicht selbst die Evidenz, sie vermittelt auch nicht zwischen apriorischen Anschauungsformen und inhaltlichen Formen einer Gegenständlichkeit, wie Kant meinte, eine solche inhaltliche Logik zusätzlich zur Ästhetik schreiben zu müssen  (vgl. z. B. KrV B 80, A 55; B 81f, A 57), damit es zu keinem Missbrauch der Logik in einem dialektischen Schein des Denkens komme.  

6) Ich frage, ob sich eine Parallele zwischen Kant und Fichte hinsichtlich des Titels  „transzendentalen Logik“ noch einstellt? Der Form nach nein, denn die „Transzendentale Logik“ Fichtes ist kein Mittelding  zwischen reinen Anschauungsformen und missbräuchlich angewandten Begriffen der Dialektik,  vielmehr ist alle Erfahrung, intelligible wie sinnliche Erfahrung, bedingte Erfahrung der Reflexivität des Wissens, oder, was das Gleiche sagen soll, begriffliche Anschauung. Ich brauche hier keine extra herausgehobene Logik, die die „Regeln des reinen Denkens eines Gegenstandes“ (KrV B 80; A 44) herausstellen, vorbeugend gegen dialektische Verwendung. 

Eine Analogie Fichtes mit Kants Anliegen kann aber insofern  festgestellt werden: Philosophie ist kreative Vernunft-Kunst, ein Nachkonstruieren der ursprünglichen Gesetze des Bewusstseins, ist Selbstbeobachtung des Vernunft-Vollzuges. Wie kommt es zu Vorstellungen von empirischen oder logischen Begriffen. Fichte führt  dieses  transzendental-logische Anliegen Kants weiter, problematisiert es, um es in dessen Absicht aufzugreifen, und vollendet es in eigener Weise: Die transzendentalen Denkgesetze der transzendentalen Ästhetik und der transzendentalen Logik, in der kantischen Diktion, entspringen einer gemeinsamen Quelle der ursprünglich produzierenden Einbildungskraft und der einen Reflexivität der Vernunft, sie sind Bedingungen der Wissbarkeit aller Erkenntnis (nicht nur der gegenständlich wahrgenommenen Gegenstände), und können natürlich als „Transzendentale Logik“ in  eigenen formalen Anschauungen wie z. B. in Begriffen wie  „Empirie“, „Natur“, Körperlichkeit, Pflanze, Tier, Mensch,  zusammengefasst werden. Fichte nennt das „Transzendentale Logik“, wohl in analoger Weise zu Kant gesprochen.   Das  Analoge liegt im Erkennen des Vernunftvollzuges.  Man merkt aber auch  klar, die Erkenntnisbedingungen der „Transzendentalen Logik“ in den zwei Vorlesungsreihen 1812, verglichen zur KrV 1781/1787,  haben sich deutlich ausgeweitet.  

© Franz Strasser, Nov. 2015

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1C. ASMUTH nannte es: „Von  der Urteilstheorie zur Bewusstseinstheorie. Von der Entgrenzung der Transzendentalphilosophie.“ In. Fichte-Studien, Kant und Fichte – Fichte und Kant, Bd. 33, Amsterdam 2009, 221-249.

2Nachschrift Twesten, Okt. 1812; VI/4, S. 28.

3Studientextausgabe, Einleitung von Hans Georg von Manz, S XIX in: J. G. Fichte, Transzendentale Logik I (1812). Hrsg. v. Hans Georg von Manz und Ives Radrizzani unter Mitarbeit von Erich Fuchs, frommann-holzboog Studientexte, Bd. 4, 1, Stuttgart-Bad Cannstatt 2019. (Abk.=TL I)

4Hans Georg von Manz, Fichtes Theorie des Begriffs und der Empirie in der „Transzendentalen Logik I“. In: Fichte-Studien, Bd. 45, S 49.

5Einleitung, fhs 4,1 von Hans Georg von Manz, S XIX in: J. G. Fichte, Transzendentale Logik I (1812). Hrsg. v. Hans Georg von Manz und Ives Radrizzani unter Mitarbeit von Erich Fuchs, frommann-holzboog Studientexte, Bd. 4, 1, Stuttgart-Bad Cannstatt 2019. (Abk.=TL I)

6Vgl. Hans Georg v. Manz, Fichtes Theorie des Begriffs, ebd. S 53.

Autor: Franz Strasser

Dr. Franz Strasser