Die Prinzipien der Gottes-, Sitten- und Rechtslehre. 2. Teil

GSRL – 2. Teil

 

8. Stunde

Die Freiheit des Tuns hat offensichtlich das Wissen „in seiner absoluten Qualität“ (ebd. S 34 Z 25) schon vorausgesetzt, deshalb muss das Wissen selbst auf seine Wissbarkeit untersucht werden – um Freiheit vom Wissen abzuleiten.
Das Wissen besteht nicht in einer „absoluten Indifferenz“ (ebd. Z 28) – was dem Geist einer Erklärung des Wissens aus dem Licht und der Erscheinung des Absoluten widerspräche. Der Widerspruch Faktum der Qualität des Wissengegen Genese des Wissens muss gelöst werden. „In dem faktischen Objektiviren des absoluten Wissens lag der Fehler“. (ebd. S 35, Z 18)

Das im substantiellen Licht aus dem Existential-Akt des Dasein des Absoluten objektivierte Wissen ist nur ein zufälliges Faktum gewesen. Es muss das Faktum als notwendig aus der Äußerung des Absoluten selbst erwiesen werden – nicht dank unserer zufälligen, subjektiven Einschätzung und zufälligen Reflexion.

Bisher wurde auf die Freiheit gesehen und deren transzendentale Wissbarkeit rein aus dem Licht abgeleitet (als „substantielles Akzidens“). Das der Freiheit zugrundegelegte, objektivierte Wissen wurde existent und als Tatsache behauptet. Jetzt soll dieses „Dasein“, das noch eine gewisse Äquivokation mit dem Geltungsgrund der Erscheinung des Absoluten selbst aufweist, tiefer durchdrungen und selbst in ihrem Vollzug des Denkens als a) einerseits Form der Freiheit, aber b) in ihrem Geltungsinhalt und Geltungsgrund als Erscheinung des Absoluten spezifiziert und konkretisiert werden.

Es ergibt sich eine differenzierte, neue Perspektive: Das auf der objektivierten Seite des Wissens vorausgesetzte Dasein ist der Wissbarkeit nach selbst akzidentiell – und die Freiheit ist (jetzt) das „substantielles Licht“ (im Spezifizieren und Konkretisieren.)

a.) Die Freiheit [/] des ExistentialAktes ist es.. Nicht der ExistentialAkt selber, in seinem Daseyn, wie wir bisher die Sache genommen, sondern diese Freiheit müste das substantielle Licht seyn, – u. sollte es überdies noch zu einem Ausdruke dieses Daseyns kommen, so müste dieses erst von jenem das substantielle Accidens seyn, nicht aber umgekehrt, wie wir gestern die Sache ansahen. (Unsere gestrige Ansicht allein wäre die UrErscheinung, als solche: faktisch, nicht wieder genetisch durchdrungen; – welches eben nicht Durchdringen, sondern darauf Beruhen den ursprünglichen Schein gäbe: – abhaltend von der Wahrheit.).

b.). so muß es um so mehr seyn: da die Freiheit, als durchaus nicht im Seyn, sondern durch das Seyn als solches aufgehoben u. vergeben, mithin als blosser modus des Seyns, schlechthin nur ausserhalb des Seyns seyn könn[t]e, also sein Seyn, vermöge seiner Qualität, durchaus ein absolutes Aussen, als die unerläßliche Bedingung seines Seyns sezt: drum das Wissen in seinem innern Wesen erst genetisch erklärbar macht. In seinem innern Wesen, als aussen sage ich u. nothwendig aussen. Denn – dies soll eingesehen werden, und das schwierigste leicht, u, klar machen – (…) (ebd. S 36 Z 1ff)

Die Bedingungen des äußeren Daseins des Absoluten im Existentialakt wurden bisher aufgestellt; aber nichts Äußeres ohne vorhergehenden Inneres. Deshalb muss es im Existentialakt des Daseins des Absoluten schon notwendig liegen, dass er sich äußert als „modus des Seins“, (als Erscheinung der Erscheinung), andernfalls wäre er nur allgemeine, leere, inhaltsfreie Geltung. Die bis jetzt inhaltsfreie Geltung des Daseins des Absoluten (in der Erscheinung) soll durch Freiheit in eine Synthese geführt und konkretisiert werden, wodurch sich ein bestimmtes Geltendes in concreto ergibt. M. a. W., die Geltung des Daseins des Absoluten erhält durch die Form der Freiheit überhaupt erst die Funktion einer Form – später des absoluten Soll – und einen denkbaren Inhalt – später einen sittlich-praktischen, theoretisch und praktischen Sinn und Wert.


Wie soll aber jetzt die Folge der Äußerung des Absoluten in concreto gedacht werden, das Absolute sich äußern in seiner Immanenz – und doch muss es transzendente Geltungsbegründung im Wissen bleiben? (vgl. ebd. S 37) Es ist die Evidenz eines
Gefühls.

Es bleibt ein reiner Akt übrig, ein modus des Seins außer dem absoluten Sein. FICHTES Antwort:

Dies sage ich, dieser actus mere et simpliciter, ist das absolute Wissen, ganz, schlechthin, in sich geschlossen, zu ihm gehört nichts mehr.“(ebd. S. 38 Z 15) Der qualitative Inhalt der Äußerung des Absoluten und die „Sache“ (ebd. Z 20) des absoluten Wissens fallen zusammen. Es ist das „Gefühl“… Ausdruk des Beruhens u. Bestehens auf sich selber, innerlich ohne vermittelnden Glieder – (…)“ (ebd. S 38. Z 26)

Es ist diese Geltungsform der Freiheit – als Form einer noch inhaltsfreien Geltung – als „absolutes Wissen“, charakterisiert. Dies ist FICHTES Absicht, auf eine allgemeine Geltungsform des Geltungsgrundes überhaupt hinzuarbeiten – später als „Ich“ näher beschrieben – und alle anderen Geltungsformen wie Gottes-, Rechts-, Sitten- und Naturlehre in ihrer spezifischen Form mit diesem allgemeinen Prinzip des „absoluten Wissens“ ineinander zu verknüpfen. 1

9. Stunde

Wenn aber eine allgemeine Geltungsform apriorisch und per abstractionem dem konkreten Freiheitsvollzug vorausgesetzt werden muss, ergibt sich von vornherein eine bestimmte Wert- und Sinnrichtung der Konkretion der Freiheit. Die Freiheit ist durch das Sein des Wissens hier der Gültigkeit nach „vernichtet, lediglich modus des Seins, darum Außen, „nur im Wissen und durch sein Seyn absolute das Wissen fordernd.“ (vgl. ebd. S 39 Z 7). Der Denkvollzug in concreto und das daraus folgende Verstandesdenken kann zwar de facto nicht „vernichtet“ und aufgehoben werden, aber die Geltung wird nicht durch das Denken selbst erzeugt, sondern „fordert“ das absolute Wissen, eine Geltungsform, die ihrerseits spezifiziert ist durch den Inhalt der absoluten Geltung – einem späteren Soll.

Der schon öfter angesprochene Widerspruch zwischen Sagen und Tun, dass das Sagen nicht das ganze Tun umfasst und das Tun nicht das Sagen einholt, ist in gewisser Weise im Gefühl zu einem Ende gekommen – was andere Philosophien, „die sich im transzendentalen verstiegen“ in „unendbare Zirkel“ herumtreibt (ebd. S 40, 10). Im Gefühl ist ein terminus a quo aller inhaltlichen Geltung in einer Synthesis der Wissensform gefunden. Das Gefühl ist eine gewusster, intelligibler Wert- und Sinngehalt.

Jetzt ist die Frage, wie die Reflexion auf „höhere Potenzen“ (ebd. S 40, Z 6) des Gefühls weiterführen? Welche Rechtfertigung und welchen Notwendigkeitsgrund der Reflexion kann es hier noch geben?

Eine genetische Erklärung setzt ihrem Wesen nach ein „absolut in sich selber geschloßnes Ganzes.“ (ebd. S 41. Z 4)

Es kommt zu Begriffsbestimmungen:
Was heißt „erklären“, „Prinzip und Prinzipiat“, „Projektion=Reflexion“, „Form“, „qualitativ bestimmtes Sosein“, „Gefühl“ (vgl. ebd. S 41). Was im Grunde eins ist, wird disjunktiv getrennt in ein Außen und Innen, Subjekt und Objekt, Prinzip und Prinzipiat (vgl. ebd. S 42). Es führt aber alles Erklären und Disjungieren zurück auf ein Faktisches. FICHTE will höher, den Geltungsgehalt und den Geltungsgrund für diese Faktizität finden.

10. Stunde

Das Wissen ist Außen des Absoluten, Faktum, beschreibbar, Bewusstsein, durch Erklärung als Erklärung analytisch festgestellt.

1.) „Ein qualitatives Projektum: was nur vermittelst des als aussen=Reflexion, möglich ist. (Ja keine Handlung, sondern dieses stehende Seyn:)“ (ebd. S 45, Z 27f) 2

(…) es ist der Existentialakt selbst mere et simpliciter als solcher, seiner Form nach. Mere, schlechthin ohne agens, oder productum: bloß existent machend ohne irgend etwas existentes – als solcher, sich durchdringend, unmittelbar (…) „ (ebd. S 46, Z 5)

Es ist reine Geltung, als in sich immanent „Klärung seiner selbst in unmittelbarer geschloßner That“ (…) was (wir) selbst über die Reflexion, so wie über das Gefühl hinaus liegt nennen.“ (ebd. S 46 Z 24), aber natürlich als bloße Form verweisend auf einen Inhalt, der nur als dem Wissen transzendent begriffen werden kann und anders gar nicht begriffen werden soll, soll Freiheit jemals als Begriff und Bild wissbar sein.

In dieser Erklärung wird gespalten in Prinzip und Prinzipiat. Das Prinzip ist das sich in seinem Wesen darstellende Prinzipiat.

Ich zitiere jetzt wieder wörtlich einen längeren Teil, weil hier sowohl die Freiheit durch eine Geltungsform des Wissens weiterbestimmt wird, aber zugleich das Außen und eine werthaft, real-praktische Seite hineinkommt, die bis jetzt noch nicht so deutlich gesehen wurde. Der Existentialakt bekommt eine werthaft-sittliche Seite (Geltung) – weil er das synthetische Pendant und Gegenteil zur bloß begrifflichen Vorstellung des objektivierten Wissens abgeben soll. M. a. W. die Disjunktionseinheit Freiheit – objektiviertes Wissen wird eine sittlich-praktische, werthafte Disjunktionseinheit.

(…) als Existenz, nicht als solche angeschaut, sondern für die Anschauung nur absolut praktisch, u real geschaffen.“

Jezt haben wir diese Objektivirung des E[xistential]. A[kts]. in dieselbe Tiefe hinein, u. zur Gleichheit des Standpunktes mit dem ersten Bestandtheile der Erklärung, klar zu machen. Licht = ExistentialAkt – Reflexion als, aber nicht als, als, nicht objektiv:-. Sonach wäre es in dieser Objectivirung selber objectivirt: – anschauend, also durch die absolute Reflexion, selbst ExistentialAkt, seiner selbst, als Existentialakt: (nicht als seiner selbst.) Absolut praktische, u faktische Projection seines eignen Wesens – eben als stehenden u. geschloßnen Wesens: eine wirkliche, in sich geschloßne, und auf sich selber ruhende That als solche.
1.) Da dies
in der Erklärung, durchaus Ein Schlag mit dem ersten (…) Jezt zur Vereinigung: ich sage, diese leztere objectivirende Reflexion ist eigentlich Reflexion der Reflexion, in ihrer Form; die 1. Reflexion als zergehend im Wesen: dasselbe doch auch hin stellend: ja: dieses absolute Hinstellen, u. dadurch sich von sich
absondern, realisirt nun diese unmittelbar: – also erst hervor bringend u. schlechthin in sich ausdrükend die Existenz,
als Existenz, nicht als solche angeschaut, sondern für die Anschauung nur absolut praktisch, u real geschaffen. / Diese Distinktionen sind von unendlicher Feinheit: aber sie müssen gemacht werden; (…) (ebd. S 47 Z 2ff)

Der Existentialakt als reales Außen – und zugleich fertig und vollendetes ideelles Außen – wird als absolutes Äußern (des Absoluten) begrifflich durchdrungen, wie oben das Äußern schon angeschaut wurde. So entsteht „Licht, Anschauung, u. zwar eine solche, die unmittelbar ein blosses Daseyn mit sich bringt. Nun ist das hier zur geschloßnen Existenz projizirte nicht Daseyn überhaupt, sondern Daseyn des Wissens, wie es in sich selber ist, mithin Anschauung des objektivierten Wissens“ (ebd. S 48 Z1f)

Der obige Lichtstrahl steht durch seine Erklärung als Existenz, innere Klärung und „Dolmetschung seines Wesens.“ (ebd. S 11) da, „in dem Einen faktischen Seyn.“ (ebd. Z 11)

Der Lichtstrahl „ist und enthält in sich dieses System, das wir Erklärung nennen: (…)“ (ebd. Z 24)

Der Begriff „Erklärung“ kann dabei wieder als bloße Form genommen werden – und kann zweierlei heißen: „wirkliche Genesis“ – Ursache u. Wirkung, die nur in der absoluten Existenz vorkommen kann. – . Deutung, was es an sich ist, u. im Wesen, die auf der anderen Seite wohl vorkommen kann. (…)“ (ebd. S 49, Z 7)

11. Stunde

Es geht um den Widerspruch, genetische Erklärung des objektivierten Wissens und der Anschauung (der Selbstanschauung), oder wie das Licht faktisch dem Wesen nach ist. (Transzendentales) Erklären gründet sich auf die wesenhaften Erklärung des Lichtes und ist ein Finden, und das (hermeneutische) Finden gründet sich auf ein genetisches Erklären und Begründen und Gerechtfertigtsein dieser ihrer Form.

Wink. Darauf eben kommt es uns an, um über die Fakticität und Freiheit wegzukommen, denn dies ist dermalen die eigentliche Schwierigkeit, mit der wir noch ringen. In ihr offenbar die Disjunktion und Scheidung: bei ihr wiederum die absolute Einheit. Dieses sonach unser eigentlicher Standpunkt. Wissen wir was es ist, so wird vielleicht die Freiheit , als nicht Wesen, u. Sache an sich, sondern als nothwendige Erscheinung einsichtig.“ (ebd. S 50 Z1ff)

Die Reflexion auf das Innen und Außen des Lichtstrahls ist ein Außen, das vollendet ist, projiziert als Objekt, schlechthin in seiner Form, geschlossen und selbstständig. – schlechthin ohne alle Qualität. (vgl. ebd. S 50 Z 13) „Nun projicirt sich das Wissen, wie es in sich selbst ist – zugleich mit diesem so seyn in sich selber, was nun den objektivierten ExistentialAkt=qualitativ ganz gleiches Prinzip, und Principiat:=eigentliche Form der Erklärung.“ (ebd. Z 15f)

FICHTE arbeitet hier eine neue Synthese heraus zwischen einer Form, „geschlossen und selbstständig“, „schlechthin ohne alle Qualität“, eine Geltungsform und Wissensform überhaupt, und einem Inhalt (Existenz, Qualität), der in seinem transzendentalen Gehalt „(…)„Selbstgefühl, reine Apperception, durch welche allein erst Perception möglich ist, * die ausserdem ein Zerfliessen in Nichts (wäre)“ (ebd. S 51 Z 16f), ist.

M. a. W. Der Inhalt dieser Perzeption und Apperzeption fällt als Geltungsgrund nicht mit der Geltungsform (Wissensform) selbst zusammen.

Aber es gäbe auch keinen Geltungsgrund (und Geltungsinhalt), würde er nicht in diese a) allgemeine Wissensform (später als „Ichform“ herausgearbeitet) und b) spezifische Geltungsform der späteren vier Teilbereiche Religions-, Sitten-, Rechts- und Naturlehre integriert.

Nur dank der Geltungsform (Wissensform) selbst, ist der Inhalt gesetzt – und umgekehrt gesagt, die Form gilt, weil sie überhaupt vernunftmäßig und verstandesmäßig (allgemein) und spezifisch dem Inhalt nach differenziert ist und so, traditionell gesagt, das transzendental Wahre, Gute, Schöne, Eine umfasst.

Bei Kant ganz richtig im Sinne: Das Ich denke pp. (…) (ebd. S 51, Z 20), er sei aber inkonsequent geblieben.

Die synthetische Einheit von Form und Inhalt ist ja bekannt: Das Gefühl ist das erreichte vollendete Außen, inneres Wesen des Außen, Intelligieren, Intuieren.

Nun die ganze Erklärung in ihrem Mittelpunkte gefaßt u. sie in ihrem Wesen gedeutet: sie ist absolute Genesis des Lichts in sich selber: Anschauung seiner eigenen Genesis – ist eben die absolute Evidenz im Mittelpunkte: (…) absolute unmittelbare Einsicht durchaus ohne Prämissen.“ (ebd. S 51, Z 31ff)

Die Einsicht projiziert sich in der Anschauung als seiend „noch nicht genetisch“ (ebd. S 52, Z3), das Licht projiziert sich aber in absoluter Projektion, ganz, wie es in sich selbst ist, (…) da es aber doch sein soll, bloß dieses Sein, ohne alles Was-Sein, ohne alle Qualität (…so ist das) Selbstgefühl, Apperception. (vgl. ebd. S 52 Z 6)

Das Licht bringt darin sich selbst mit, ist immanent und emanent, geschlossen, dauernd, ewig, unveränderlich, „(…) Gefühl des inneren Wesens. Zweites Gefühl: hier als Mittelglied des effektiven absoluten äusserns. u. der Apperzeption (…) dies nun in der Anschauung, also unmittelbare Reflexion, in der ersten Potenz. Bilden des innern qualitativen Seyns“ (ebd. S 52, Z 17f).

Die Geltungsform ist qualitativ im Außen – und das wird in der Anschauung und „Anerkenntnis“ wiederum als Inneres im Außen erkannt, indem es im absoluten Lichte erkannt wird, „daß es Genesis ist“ (ebd. S 52, Z 25). Dass sich das absolute Wissen projiziert, ist der Begriff der „Erklärung“ selbst.

12. Stunde

Nach der begrifflichen Durchdringung der „Apperzeption“, – bei KANT inkonsequent – als genetische, projizierte Licht-, Geltungs- und Wissensform, wird die objektivierte Anschauung, die durch den Existential-Akt und den Lichtstrahl als existierendes, spezifisches Dasein des Wissens gesetzt ist (siehe oben 10. Stunde, S 48 Z 1ff), auf ihre weitere Wissbarkeitsbedingungen untersucht – d. h. in dem Sinne, dass sie als geltend vernunft- und verstandesmäßig durchdrungen werden soll.

Und nun zu dem Finden, u. dieses unserm Plane nach zufördert in seinem inneren Wesen gedeutet: Es ist ein finden des absolut immanent seyenden, als solchen.“ (ebd. S 52, Z 30)

Das im Akt des Lichts projizierte Innere des Wissens soll als solches gefunden und als Inneres im Außen verstanden werden.

Das verlangt ein beiderseitiges, wechselseitiges Verstehen und wechselseitiges Intelligieren. Das Wesen des Wissens soll einmal als Gefühl faktisch verstanden werden (als Synthese von Geltungsform und Inhalt), es ist dann schon im Gegensatz zum Verstand ein in seinen Prinzipien gedeutetes Wissen – und zugleich soll das Wissen aus der erklärenden Idee der Genesis des Außen durch das Licht, im Akt des Lichts, weiterhin intelligiert und bewährt und konkretisiert werden. Das wird einen generellen Mittelpunkt des Wissens ergeben, und davon unterschieden, aber zusammenhängend, vier Hauptbereiche des spezifischen Wissens.

Kann das Wissen noch tiefer analysiert werden, „rein in sich“ ? (ebd. S 53. Z 21), so wird jetzt gefragt. Das Wissen muss ein dynamisches, inneres, vielfältiges Werden sein, nicht nur ein einziges Werden des dann angeschauten Seins. Es ist ein Ganzes eines fünffachen Werdens, das lebt durch den dialektischen Gegensatz eines anderen, ein substantielles Intelligieren fünffacher Geltungsformen und Wissensformen, eine unwandelbare Wandelbarkeit. Das Wissen ist innen wie außen, Agilität, als Form, in der Form der Einheit. Wissen ist ein Vereinen als solches, agiles mittelbares Begreifen, (vgl. ebd. S 54. Z 29).

Wo nun der Standpunkt; in der Mitten:-. das in organisch<em Acte> sich machende Innen, u. aussen, ist selber wiederum, d. h. in der Form, als solches, innen, u. aussen: und es ist Eins nicht ohne das andere, noch seine Glieder. Im Finden der Erklärung als Faktum liegt selbst die bekannte synthetische drei, oder fünffache Gliederung: u es ist ein organisches Ganzes:-“(ebd. S 54, Z 31)

Die Apperzeption ist hier „das vollendete Aussen“ (vgl. ebd. S 55 Z 15). Die Genesis innerhalb des Lichts, realisiert und anschaulich gesetzt, führt notwendig die Apperzeption mit sich – und einen fünffachen Bereiche prinzipieller Wissensstrukturen. Prinzipiell ist aber das Wissen als organisches Ganzes geschlossen und vollendet – und nur so kann von einem Bewusstsein gesprochen werden – und einer, dem Bewusstsein selbst nicht erklärlichen, faktischen Einheit des Bewusstseins.

Wo ist der Mittelpunkt des Wandels.? Zwischen dem Innen, u. Aussen: und zwar per absolutum hiatum. Woher? In der Anschauung selber im continuirlichen Bewußtseyn.. Also, das absolute, drum schlechthin nicht weiter anschaubare Wissen, schwebt zwischen Innen, u Aussen = absolutem in sich selbst aufgegangenem Intelligiren, oder Anschauen.-. Es ist gar kein Bewußtseyn, sondern nur Wissen. Dahin muste es kommen, sonst fodern wir zu jedem Bewußtseyn wieder sein Bewußtseyn, und es giebt kein Ende.-. (ebd. S 55, Z 24ff)

Der Übergang vom Wissen zum Bewusstsein ist ein wechselseitiger hiatus von Schweben und Intelligieren einerseits und faktischer Anschauung andererseits. Der Übergang vom Wissen zum Bewusstsein liegt dabei innerlich. Er muss sogar „wirklich innen seyn“ (ebd. S 56 Z 3), denn Wissen und Bewusstsein können ja nicht an sich auseinandergerissen werden, sie hängen beide „per hiatum im Bewußtseyn“ (ebd. S 55 Z 8) zusammen.

Bliebe es, rein theoretisch jetzt gedacht, nur bei der transzendentalen, intelligierende Innenansicht, so bliebe ein Schwanken zwischen transzendentalem Erklären (der idealen und realen Reihe des Selbstbewusstseins und Bewusstseins) und Deuten eines gefundenen Wissens. Es käme aber dann zu keinem wirklich angeschauten und projizierten Wissen im Bewusstsein und mithin zu keinem tätigen, wirklichen Leben.

M. a. W., die im faktischen Bewusstsein vorfindbare ideale und reale Reihe des Bestimmens erscheint (durch Anschauung) in ihrem mannigfaltigen Gehalt zwar hiathaft, unableitbar, aber in und durch die intelligierte Einheit des Wissens (als projizierte Lichtform und Geltungsform) ist aller Gehalt in einer ihm zukommenden Geltungsform gesehen und perzipiert.

Der Gehalt ist sozusagen nicht als Ding-an-sich und Noumen realistisch vorausgesetzt, ist aber auch nicht idealistisch bloß vorgestellt und damit letztlich ebenfalls determinierend, sondern ist in seiner Geltungsform, mithin in einem Wert- und Sinngehalt, durch Freiheit geformt und bestimmt.

Das Dasein und die Unableitbarkeit der Mannigfaltigkeit der erscheinenden Materie muss für die Freiheit vorausgesetzt bleiben, sonst wäre ein freies Übergehen an einer Hemmung bzw. an einer interpersonalen Aufforderung nicht möglich, das Wesen dieser erscheinenden Materie ist aber durch Freiheit mit-geprägt.

Die Geltungsform (Wissensform) ist geschlossene Einheits- und Wissensform, generell und speziell in fünffacher Weise gegliedert, mithin eine endliche Totalität, aber die in dieser Geltungsform auftretenden Inhalte sind durch die freie Teilbarkeit des Setzens (und der später noch analysierten Zeitform) notwendig unableitbar gesetzt.

Das schlechthin nicht anschaubare, sondern höchstens nur intelligibare Wissen ist ein Faktor zwischen Erklärung, u ihrem Finden, u. Deuten: der selbst nur eintritt durch das Faktum: und so ist das Wissen absolute, u. es läßt darüber hinaus sich nichts weiter genetisch ableiten, oder, ausser was eben geschah, intelligirend deuten.-.Philosophie – faktisches Bewußtseyn – mit seinem Materiale.“ (ebd. S 55, Z 7f)

© Franz Strasser

Jänner 2022

1Ich möchte diese Stelle der Herausarbeitung eines „absoluten Wissens“ und der Stellung des späteren Ich-Begriffes mit M. Gerten wieder kommentieren: Er beschreibt eine „reine Geltung“, abstrahiert vom Inhalt der Geltung, als überrelationale, absolute Geltung in zweierlei Hinsicht: „1) Sie liegt jeder Unterscheidung in Geltungsformen, deren Maßstab sie bildet, voraus: auch die Differenzierung von Geltungsformen gilt ja eben; 2) sie ist als solche rein immanent, „verdankt ihren Geltungscharakter weder einem Objekt (Gehalt) noch dem Gedachtsein oder Gewolltsein durch ein Subjekt: sie gilt ,durch sich selbst‘.“ (ebd., Sein und Geltung, S 215)

2(Ja keine Handlung, sondern dieses stehende Seyn:)“ Ich interpretiere das so: Eine Handlung könnte als solche keinen Gegenstand aus dem Begriff hervorbringen. Erkenntnis ist Hervorbringung eines Begriffes gemäß und entsprechend dem Transzendental des wahren Seins. Darum geht es FICHTE hier spezifisch, um das stehende Sein einer reinen Geltungsform des „absoluten Wissen“, spezifiziert durch einen Geltungsinhalt.

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Autor: Franz Strasser

Dr. Franz Strasser