Sprache und Geschichte – WLnm 7. Teil

a) Die Vermittlung von Personen mittels Sprache wird von FICHTE transzendental gedacht als „Aufforderung zu einem freyen Handeln“.1

Vorher war von einem Handeln die Rede als Vereinigungsglied zwischen dem Zweckbegrif und der Sinnenwelt, diese giebt eine physische Kraft. Wie nun eine Auffoderung an mich ergeht, also ein Handeln eintritt, so wird von mir auf ein Handeln das außer mir ist geschlossen, es wird hier von er sinnlichen Krafft als einer bestimmten auf ein ihr homogenes Bestimmendes geschloßen.“

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Nochmals zur Kraft und zum Leib – WLnm 6. Teil

In der Wlnm § 13 kommt es jetzt auf den Übergang an, wie vom Denken der höchsten Synthesis zur äußeren Anschauung übergegangen werden kann. Es ist, wie gesagt, der realistische Standpunkt von Anfang an gewählt worden, von einem Zwangsgefühl wurde ausgegangen (§ 1) – durch die reine Synthesis des Wollens im reinen Willen ist das Fühlen aber letztlich ein Handeln auf sich selbst, eine Selbstaffektion.Weiterlesen

Die Zeit und der Begriff der Kraft – WLnm 5. Teil

Eine ordinale Reihe der Dependenz, sinnlich angeschaut in der Kausalität des Willens und als Übergehen von der Bestimmbarkeit zur Bestimmtheit, ist die Anschauung der Zeit.

„Zeit ist sonach nur die Form der Anschauung des Mannigfaltigen in Vereinigung vermittelst der DEPENDENZ.
Durch dieses Verfahren entsteht der Einbildungskraft eine Zeit.

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Zur Deduktion der Zeit – WLnm 4. Teil

Der Stoff für den freien Willen bzw. das Objekt der Entwerfung des Zweckbegriffs war dem tätigen Ich bis Ende des § 12 vorgegeben in den Begriffen des Gefühls (§ 5; S 62) bzw. des Triebes (S 64). Dem Gefühl bzw. Trieb musste notwendig ein ganzes System der Sensibilität und des Leibes zugrunde gelegt werden, damit ein einzelnes Gefühl (bzw.Weiterlesen

Zweckrealisation im praktischen Bereich – 3. Teil

Die Begründung des Zweckbegriffs im REINEN WILLEN erhält absteigend ab § 13 die Funktion, die Versinnlichung und Verzeitung des REINEN Willens darzustellen und zu zeigen. Oder anders formuliert: Der Zweckbegriff erhält die Aufgabe, die Deduktion der Versinnlichungs- und Verzeitungsformen des REINEN WILLENS zu applizieren und zu konkretisieren.Weiterlesen