Fichtes Sittenlehre 1798, 1. Teil

Johann Gottlieb Fichte, Das System der Sittenlehre nach den Prinzipien der Wissenschaftslehre (1798), Ausgabe Phil. Bibliothek Meiner, Hamburg, 1995.

1) In der Kennzeichnung der Moral- und Ethiklehren haben sich verschiedenen Charakteristika eingebürgert wie „Tugendethik“, „Deontologische Ethik“, „Teleologische Ethik“, „Utilitaristische Ethik“ u. s. w.

(Zur Definition „deontologische Ethik“ siehe – Wikipedia; zur Definition „Tugendethik“ würde ich nicht wikipedia empfehlen; eher das Stichwort „Tugend“ – Wikipedia.)

Ich dachte zuerst, als ich die ersten Hauptteile von J. G. FICHTES „Sittenlehre“ von 1798 las, es handle sich um eine reine „deontologische“ Ethik in den Spuren KANTS, insofern das Prinzip eines Sollens herausgearbeitet wird 1, aber auffallend war mir bereits, dass nie nur formal etwas als sittlich gut oder böse aus dem Willen und der Freiheit beschrieben wird, sondern stets rückbezüglich – im Wissen und Gewissen gewusstwird zugleich auf die realen Anwendungsbedingungen der Freiheit und des Wollens geachtet. Die Moralprinzipien werden in ihrer konkreten Anwendung gesehen, mit-gesehen, mit-gewusst, wie das lateinische con-scientia (Gewissen) sagt.

FICHTES Pflicht- und Sollensbegriff horcht sich vielleicht am Anfang so an, als gehe er wie KANT von einem formalen Prinzip der Autonomie aus, wie formuliert im „Kategorischen Imperativ“. Es wird später die Autonomie tatsächlich über alles hervorgehoben, aber doch in einem andere Sinne als bei Kant: Nicht durch ein anscheinend allgemeines Gesetz des „Kategorischen Imperativs“ und einem Gesetz der sog. „praktischen Vernunft“ vorgegeben, sondern die „Selbstständigkeit“ (siehe unten) beruht auf einem zugleich formalen wie materialen Prinzip einer Wertethik, die sich von der sinnlichen Natur bis zur interpersonalen Aufforderung durchzieht – durch die Wechselwirkung von Wollen und Zweckbegriff.

Die durchgehend transzendentale Erkenntnis der Wirklichkeit im Ganzen, wie aus einem unbedingten Geltungsgrund und in einer unbedingten Geltungsform Ich/Ichheit sowohl sinnliche wie intelligible Wirklichkeit in Bestimmtheit und unendlicher Bestimmbarkeit zusammenhängen, das muss bei Kant natürlich fehlen, denn die Vernunft ist dort nicht eine Vernunft, die als Vermögen des Sehens zugleich im mannigfaltigen Sehen sich wiederfindet, sondern Vernunft und sinnliche Wirklichkeit und intelligible Wirklichkeit gehören verschiedenen genera an.

Die genetische Einheit der Wirklichkeit im Ganzen, das fehlt bei KANT total, vielmehr läuft es ja dort auf eine Konfusion hinaus, dass ein sinnliches Gefühl gerade nicht Triebfeder des Sollens sein kann und sein darf.

KANT will durch den kategorischen Imperativ ein logisches Kriterium der Urteilskraft gefunden haben, eine Handlung als gut oder verwerflich zu charakterisieren.

Die Urteilskraft  bei FICHTE hingegen findet durch die synthetische Einheit im Wollen und Zweckbegriff schon vorgegeben, was Recht und Pflicht ist,  also findet im Sinne einer Art „Tugendethik“, was gut und verwerflich (böse) ist. Diese „Tugendethik“ ist aber nicht heteronom den Willen bestimmend, sondern erwächst unmittelbar aus dem Schweben der Einbildungskraft zwischen Bestimmtheit und Bestimmbarkeit, ist unmittelbar eine freies Sich-Bilden und freies Sich-Bestimmen.


Maßstab der Geltungsform
dieses Sich-Bildens und Sich-Bestimmens ist die Freiheit der Person im Konnex mit anderen Personen.
„Die Grundlage aller bürgerlichen Rechts- und Gesellschaftssysteme ist die Freiheit der Person. Selbst wenn über den Grad der Freiheit faktisch in
verschiedenen Gesellschaftssystemen ganz unterschiedliche Auffassungen
existieren, so ist doch immer die Freiheit des einzelnen Bürgers die alles
entscheidende Grundlage für Rechte und Pflichten.“ (C. Asmuth, Die Unfreiheit einer Stahlfeder. Quelle: Internet)

So trifft  die Kennzeichnung „deontologische“ Ethik überhaupt nicht die Sittenlehre FICHTES, vielmehr müsste sogar umgekehrt gesagt werden, erst durch die Bildung einer Überzeugung und  in einem Prozess des Lernens über das, was Pflicht ist, man könnte sagen, um den alten Begriff wieder zu verwenden, im Einlernen und Praktizieren von Tugend, wächst die Einsicht in das, was  gut oder verwerflich/böse/unrecht heißt und ist.  

2) Die Erkenntnis des Guten,  so die wichtige weitere Erkenntnis nach den Anwendungsbedingungen des Triebes und des Gefühls, wird dabei vom Gewissen geleistet siehe dazu später – und einer ebenso intersubjektiv nachprüfbaren, wissenschaftlichen Darlegung der Rechte und Pflichten.  2

Es ist für mich geradezu unvorstellbar, welche große Seelenkenntnis und allgemeine Menschen- und Weltkenntnis (als „Tugendlehre“ oder Weisheit  benennbar) FICHTE in der SITTENLEHRE von 1798 an den Tag legt, wie erfahren, pädagogisch, liebevoll, empathisch, anthropologisch er auf die Verbesserung der Menschengeschlechtes hinzuwirken trachtet.

Die „Tugendethik“, wenn ich das so benennen will, sollte sich noch steigern, wenn ab Mitte des III Hauptstücks (ebd. S 251 bis Ende S 362) die Pflichten material beschrieben werden: Was es heißt, in dem jeweiligen natürlichen Stande und  dem späteren gesellschaftlichen Stande im Beruf sittlich zu sein, für Gerechtigkeit, Schutz des Lebens und des Leibes einzutreten, allgemeine und besondere Pflichten zu übernehmen usw.
Die Pflichten im „eigentlichen Verstande“ (ebd. S 251) sind materiale Tugenden dessen, was Pflicht heißen kann.
3
Um nochmals die Sache zu problematisieren: Ethik nach „Prinzipien der Wissenschaftslehre“ ist eine prinzipielle Durchdringung des Ethischen, d. h. eine begriffliche Begründung und Rechtfertigung  und systematische Aufstellung des material Sittlichen als Grundbestimmung des Ich-Bewusstseins. Die Tugenden werden einerseits wie bei ARISTOTELES
gefunden, aber deshalb, weil sie transzendental  durch die Reflexionsform  gebildet  sind, d. h. transzendental abgeleitet aus einem Begriff des Solls.  

3) J. Widmann stellt die Frage nach der Ethik bei FICHTE so: „ Das wesentliche Problem aller konkreten Rechtskonstitution war, dass die gleichwertige Freiheitsverwirklichung aller nur dann bestehen und gedeihen kann, wenn der einzelne seine Handlungen entsprechend entwirft und ausführt. Wie aber kommt der einzelne überhaupt zu Handlungszielen und insbesondere zum Ziel selbsttätiger Freiheitsverwirklichung? Mit dieser Frage betreten wir jenen Bereich, den Fichte in seiner Sittenlehre untersucht.“4

3. 1) In der Selbstbeobachtung des Wollens fällt auf, dass im Begriff des Wollens nicht vom Sein des Wollens abstrahiert werden kann. Das Wollen ist eine ursprünglich objektivierte Äußerung des Bewusstseins. Es ist die vermittels des Denkens bewusst gemachte Selbsttätigkeit des Bewusstseins.5

FICHTE denkt sich nicht reduktiv irgendwelche Bedingungen des freien Wollens aus, sondern beginnt mit der Erfahrung, d. h.  mit einem synthetischen Begriff – und wie diese Erfahrung und dieser zugrundeliegende Begriff den Bedingungen der Möglichkeit nach wissbar sein kann. Jeder Begriff muss anschaulich und in Bezug auf eine Idee hin wissbar gesetzt und bewährt werden können.

Das Wesen des Ichs – nach der GRUNDLAGE von 1794/95, der WLnm von 1796/99 und der GNR 1796 und diversen anderen Schriften und Vorträgen dieser Zeit –  ist Tätigkeit und Bilden. Von dieser Tätigkeit muss ausgegangen werden – und wie könnte es bei FICHTE  anders sein, als in dieser Selbsttätigkeit einen bestimmten Begriff der Freiheit zu sehen.  

Wieder J. Widmann: „Vor jedem bestimmten Wollen, das sich in einer realen Handlung manifestiert, liegt somit die reine Tendenz zur absoluten Tätigkeit. Schaut das Ich diese Tendenz an und identifiziert sich mit ihr, so setzt es sich als frei, d. h. es setzt sich als ursprüngliche Potenz zu einer ,,Kausalität“. Und zwar zu einer schöpferischen Kausalität, deren Wirkungsform nicht als Glied einer vorausgehenden Kausalkette bestimmt ist, sondern die allein und ursprünglich durch ein Begriffsbild des Ich in Gang gesetzt – also „angefangen“ – und geprägt wird. Die spezielle Frage in der Grundlegung der Sittenlehre ist nun, wie das Ich sich seiner Tendenz zur Selbsttätigkeit begrifflich bewusst wird.
Die Tendenz zur Selbsttätigkeit äußert sich zunächst als
Trieb. Doch nicht als ein Trieb, der auf einen Teil des Ich, sondern der auf das ganze Ich gerichtet ist. Diese Gesamtausrichtung hat zur Folge, dass aus dem Trieb nicht ein Gefühl erfolgt, wie nach der in der ,,Grundlage der gesammten Wissenschaftslehre“ dargelegten allgemeinen Regel zu erwarten wäre. Die Existenz eines Gefühls setzt Abhängigkeit des Subjektiven von einem Objektiven voraus. Im Trieb zur unabhängigen Selbsttätigkeit ist jedoch der Sonderfall gegeben, dass eine solche Abhängigkeit gerade nicht statt hat. Was erscheint dann als Folge dieses besonderen Triebes? Ein „reiner Gedanke, dem nicht das geringste von Gefühl oder sinnlicher Anschauung beigemischt sein kann“. 6

3. 2) Nach einer für sich stehenden, absolut starken Einleitung, die für sich einer breiten Würdigung wert wäre, bereitet FICHTE im 1. Hauptstück,  in einer „Vorerinnerung“, eine Deduktion vor. Es liegt dem Begriff einer  „Deduktion“ das formale Schema einer Nachkonstruktion einer Idee von Gesetzesgenesis zugrunde, wie FICHTE sie im absoluten und  gegensätzlichen und dann synthetischen Setzen gefunden hat. Im Setzen des Ichs bzw. Bewusstsein liegt eine denkbare Einheit wie zugleich denkbare Spaltung, Zweiheit, die das Vor-Bild der transzendentalen Möglichkeit des Wissens/des Verstehens der Wirklichkeit im Ganzen ausmacht. Hat man den transzendentalen Begriff der Möglichkeit von allem gefunden, kann stets eine neue Bestimmung zu dieser Idee hinzugefügt werden, ins Unendliche – hier besonders fokussiert auf das sittliche Tun (neben Naturlehre, Gesellschaftslehre, Religion und Wissenschaft).  „De-duzieren“ heißt, die reine Begriffsform der Idee des Setzens nachzukonstruieren und nachzuverfolgen und in ihren reinen Begriffsfolgen anschaulich zu machen, d. h. hier in der SL 1798 als Sittenlehre und Moralität, und als Körperlehre.

4) „Vorerinnerung“ (ebd. S 13 ff)7

Gegen alle heteronomen Vorbehalte und heteronomes Zweckdenken wird von vornherein von einem Freiheitsethos ausgegangen. Für den moralischen Menschen kann und darf es keine Nötigung von außen geben. Er muss vielmehr von selbst die genetische Erkenntnis aus dem Wesen der Vernunft finden, was gut und richtig ist, was er tun und lassen soll, um seine Freiheit zu gewinnen.

FICHTE beginnt, ähnlich wie in der WLnm, die zeitgleich vorgetragen wurde: Denke dich selbst und siehe dir dabei zu, wie du es machst.

§ 1. Aufgabe. Sich selbst, bloß als sich selbst, d. i. abgesondert von allem, was nicht wir selbst ist, zu denken“  Auflösung 1. Lehrsatz. Ich finde mich selbst, als mich selbst, nur wollend.(ebd. S 18) Was heißt eigentlich, ich finde mich?

Das Gefundene soll so sein, wie es ist. Der Findende erscheint sich hier passiv. (ebd. S 19)  Ferner, was kann das heißen, ich finde mich wollend?

Der Beweis gründet sich auf den Begriff des Ichs. Der Charakter des Ichs ist, dass es ein Handelndes ist und zugleich das, worauf gehandelt wird, ein und dasselbe. (S 22)  Der Begriff der Ichheit, oder anderes gesagt, der Begriff der Gewissheit, der Sittenlehre, der gesamten Philosophie – sie haben im (absoluten) Ich ihren Grund.

Das Wollen ist unter Voraussetzung eines vom Ich Verschiedenen denkbar.  Das bestimme Wollen und ein reines  Wollen müssen  dabei unterschieden werden.  Ein bestimmtes Wollen heißt etwas wollen.  Die Möglichkeit des Wollens setzt dabei den Begriff eines „außer uns“ (in intellektueller Anschauung).

Um das wahre Wesen des Wollens zu finden muss ich jenes „außer uns“ und Fremdartige im bestimmten Wollen wegdenken. Übrig bleibt das reine Sein. (ebd. S 24)  Nach der Abstraktion von jedem bestimmten Wollen entsteht ein Wollen als solches. Das ist eigentlich nur negativ fassbar; d. h. es soll nicht abhängig sein von etwas, sondern durch sich selbst begründet sein, ein Erstes.

Das Wollen soll sein ein Absolutes und Erstes und durch kein Etwas außer dem Ich bedingt, sondern nur aus dem Ich selbst sein. (S 25)  Das Wollen erscheint als absolut, aber diese Erscheinung kann trotzdem erklärt werden:  Die Erklärung meint das, was der Begriff der Wahrheit ausdrücken will: Die Wahrheit ist hier selbst ihre Begründung und ihr Kriterium. Dahinter steht ein praktisches Interesse. (ebd. Anmerkung S 25.26)

Hierzu möchte ich wiederum mithilfe von J. Widmann weiter ausholen: 8

J. Widmann macht darauf aufmerksam, dass im 3. Hauptteil § 14 (ebd. S 154ff), wenn FICHTE von den formalen Bedingungen der Moralität spricht, der Wille vom bestimmten Wollen unterschieden werden muss.  FICHTE distinguiert:

a) das actuale Wollen ist zwar faktische Bedingung für das distinkte Erscheinen des Willens, aber nicht unmittelbar Bedingung für den Begriff des Willens.

b) Die primäre Willensentscheidung geht auf einen umfassenden Begriff von Sinn und Inhalt aus, der aber im bestimmten Wollen, das „ein absolut freies Uebergehen von Unbestimmtheit zur Bestimmtheit, mit dem Bewusstseyn desselben“ (S 154) ist, nicht gefasst werden kann. Das bestimmte Wollen ist im Rückgriff auf das faktische Resultat bereits relativ erscheinend, nicht mehr absolut.

M. a. W., der genetische Ursprungsmoment des Wollens und die eigentliche Intention des Ichs wird im bestimmten Wollen nicht mehr greifbar und sichtbar, sondern das Ich zieht hier seinen Blick vom primär Gewollten ab, vom genetischen Ursprungsmoment, um ein sekundär Gewolltes zu realisieren, nämlich das Mittel, das es zum Erreichen des primären Zweckes – der umfassenden Zweck- und Sinnbildung – braucht. „Dies Mittel überhaupt ist der Wille: er ist nicht um seiner selbst willen, sondern um des im absoluten Soll gesetzten Zweckes willen.“ 9

Der Begriff des Willens resultiert so nicht aus dem Wollen überhaupt, sondern aus einem bestimmten Wollen: dem Willen zur Sich-Erkenntnis.

Der Begriff des Willens entsteht aus der Abstraktion vom konkreten Zielinhalt des Wollens. Als Ziel bleibt hierbei dem essentiell zielgerichteten Wollen nur seine eigene prinzipielle Form. Sie gibt den Inhalt des reinen Begriffs vom Willen.“ 10

c) Wenn sich faktisches Wollen und Willen unterscheiden, so bedeutet das für alle je mögliche Willenssetzung eines endlichen Ichs innerhalb des absoluten Ichs, dass jede faktische Wollenssetzung (im Bewusstseins) nur ein Teil der überhaupt möglichen Erkenntnis und womöglichen Erfüllung bieten kann –  verglichen mit der faktisch uneingeschränkten Potenz des Wollens. Die ursprünglich angestrebte Wollenssetzung im Resultat fällt faktisch relativ, nicht absolut, aus.

Dies ist der genetische Ort der Entstehung des Triebes. Der Triebbegriff ist hier genial begriffen! Gehemmtsein im angestrebten Bewirken einer vollkommenen Erfüllung, Kausalität ohne Wirkung, aber deshalb auch vor-reflexive Bedingung der Möglichkeit eines wirklichen Sehens, wie es zu einem erfüllten Wollen kommen kann, sprich, zu einem wirklichen Sehen einer Selbstbestimmung der Erscheinung.

Der unmittelbar unbestimmbare und unsichtbare Trieb des Sehens wird in seiner Ausrichtung rein bestimmbar durch die Synthesis, die er zwischen Sehen und möglichem Begreifen schafft.“ 11

In der Kraft dieser Synthesis, einem möglichen Sehen als einer Relation zwischen einem triebhaft Gewolltem, aber von selber nicht herbeiführbar Gewollten (Erfüllung des Gewollten), wird der Trieb zur notwendigen Voraussetzung der Freiheit, dass letztere sich durch den Trieb konkret entscheiden und handeln kann, was es zu ihrer Selbständigkeit und Selbstbestimmung wählt.

© Franz Strasser, 26. 1. 2021

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1Vgl. SL 1798: I Hauptstück: Deduktion des Prinzips der Sittlichkeit (ebd. S 13 – 58); zugleich mit der Herausarbeitung eines Begriffes einer Idee von Sittlichkeit wird die Reflexion auf die Anwendungsbedingungen dieser Idee vorbereitet (ebd. S 58 -61)  (II Hauptstück, Deduktion der Realität und der Anwendungsbedingungen S 62 – 154),  Begriff des Sollens (ebd. S 152); III Hauptstück – systematische Anwendung; über die weitere Begrifflichkeit eines Willens, formaler Bedingungen der Moralität, Begriff des Gewissens (154 – 202).

2Vgl. dazu: Wolfgang H. Schrader, Gewissen und Realität. In: Transzendenz und Existenz. (…) Hrsg. v. Manfred Baum und Klaus Hammacher, Amsterdam-Atlanta, GA 2001, S 239- 255.

3Ähnlich könnte auch KANTS Ethik als bloße „Pflichtenethik“ in ein falsches Licht gerückt werden, als ginge es KANT nur um ein Selbstverhältnis des Willens und einem daraus abgeleiteten Gesetz eines Kategorischen Imperativs ohne materialen Inhalt. Die Bezeichnung „deontische“ Moralbegründung in der „Grundlegung der Metaphysik der Sitten“( AA IV, 432. 434, 437, 444. 447) und in der KpV sagt nicht viel. Ausdrücklich schrieb KANT ebenso  eine „Tugendethik“ in „Metaphysik der Sitten“. „Tugend ist die Stärke der Maxime des Menschen in Befolgung seiner Pflicht.“ (Tugendlehre, Metaphysik der Sitten, AA VI, 394). Eine Tugendethik widerspricht nicht einer deontologischen Ethik, sie erscheint „nach einem Prinzip der inneren Freiheit“, und das heißt, „durch die bloße Vorstellung seiner Pflicht, nach dem formalen Gesetz derselben.“ (ebd).

4J. Widmann, J. G. Fichte, Berlin 1982, S 178.

5Vgl. J. Widmann, J. G. Fichte, Berlin 1982, S 179.

6J. Widmann, ebd. S 180.181

7Ich zitiere nach der Meiner-Ausgabe, Hamburg 1995.

8Vgl. J. Widmann, Die Grundstruktur des transzendentalen Wissens, Hamburg 1977, S 115f.

9J. Widmann, Die Grundstruktur des transzendentalen Wissens, Hamburg 1977, S 115.

10J. Widmann: ebd. S 115. „Ein solches Absehen vom ursprünglich gesetzten und verwirklichten Zweck des Wollens – der Erkenntnis des Selbstseins – wäre nicht möglich, wenn die Verwirklichung dieser Erkenntnis dem Ich schon absolute Erfüllung gebracht hätte. Die Rückbesinnung auf den reinen Willensbegriff, d. h. auf die faktisch uneingeschränkte Potenz des Wollens, enthüllt, dass die ursprünglich verwirklichte Wollenssetzung im Resultat nur relativ, nicht absolut war. Das bedeutet, dass das Ich noch anderer „Mittel“ bedarf, um die absolut mögliche Intention seines Wollens verwirklichen zu können.“

11J. Widmann,  ebd. S 189.

Autor: Franz Strasser

Dr. Franz Strasser