1) Die ganze Crux der kantischen Rechtslehre liegt meines Erachtens darin, wie aus einem formalen Gesetz der praktischen Vernunft, formuliert als Kategorischer Imperativ, zu einer Idee von individuellen Freiheits-Rechten und zu einer Idee sozialer Gerechtigkeit übergegangen werden kann, da eine konkrete Einsicht in die andere Person und ihrer Rechte und der daraus folgenden, praktisch-logischen Konsequenz der Gerechtigkeit nicht möglich ist.… Weiterlesen
Monat: Mai 2023
SL-1812, 18. – 22. Vorlesung, 3. Teil, Kommentar in Stichworten
Hier beginnt der 2. Hauptteil der SL-1812, die begrifflich-analytischer Zerlegung der gesellschaftlichen Erscheinung des Begriffes, d. h. die kausal-zeitliche Anwendung und Realisierung als „Theil der realen Erscheinung“ (18. Vorlesung S 341 Z 21), als Prinzipiat des Prinzips der Erscheinung Gottes.… Weiterlesen
SL-1812: 9. – 17. Vorlesung. 2. Teil. Kommentar in Stichworten.
Der Begriff als „Grund der Welt“ und dies mit Bewusstsein hat sein eigenes Objekt und seinen eigenen Selbstzweck, d. h. die sittliche Liebe in der Gemeinde (als interpersonale Liebe) sichtbar zu machen.
Eine Sittenlehre ist deshalb stets anwendungsbezogen eine Seinslehre, bezogen auf das Sein einer „Gemeinde von Ichen“ (siehe Ende 17.… Weiterlesen
SL-1812: 1. – 8. Vorlesung. Kommentar in Stichworten.
Sittenlehre 1812, StA-III, (fhS 3)1
Wiederum zwecks eigener Übung im transzendentalen Denken einige Stichworte zur SL-1812. (Fortsetungen folgen)
Verwendete Sekundärliteratur: Giovanni Cogliandro, „Der Begriff sey Grund der Welt“. Die Sittenlehre 1812 und die letzten Darstellungen der Wissenschaftslehre. In: Fichte-Studien Bd.… Weiterlesen