In kirchlichen Dokumenten der römisch-katholischen Kirche begegnen wir oft dem Begriff der „Repräsentation“ z. B. in der Sakramentenlehre, in der Versammlung des „Grundsakramentes“ der Kirche, in einzelnen, sakramentalen Handlungen. Irgendwie kein Wunder, denn mit den metaphysischen Begriffen kennt sich die Tradition der Kirche aus. Vorallem die Liturgie und der Vollzug dort legt eine „Repräsentation“ nahe.
Doch ebenso im säkularen, weltlichen Bereich, noch fern einer Liturgie, kann dieser Begriff eine wichtige Rolle spielen. Er ist in einer gewissen Rechtsphilosophie sogar zu einem Hauptbegriff der Legitimierung von Herrschaft und Macht geworden – ich meine bei Carl Schmitt.1 Er hat in den 20-iger Jahren d. 20 Jhd. die katholische Kirche als Muster und Vorbild aller staatlichen Repräsentation gesehen und die Form der Legitimation eines Staates bzw. des dazugehörigen Herrschers auf ein Verfahren zurückgeführt, sei es auf ein Verfahren durch Vererbung oder durch Gewalt oder Wahl – und im Hintergrund die göttliche Legitimation.2
1) Zur Repräsentation in der Kirche: Es heißt z. B. in Lumen Gentium, 28, zum Priester: „…Am meisten üben sie ihr heiliges Amt in der eucharistischen Feier oder Versammlung aus, wobei sie in der Person Christi handeln (Vgl. Konzil v. Trient, sess. 22: Denz.940 (1743). Pius XII., Enz. Mediator Dei, 20. Nov. 1947: AAS 39 (1947) 553; Denz. 2300 (3850)) und sein Mysterium verkünden, die Gebete der Gläubigen mit dem Opfer ihres Hauptes vereinigen und das einzige Opfer des Neuen Bundes, (…) vergegenwärtigen und zuwenden (repraesentant et applicant)“ (Hervorhebung von mir).
Das ist nur ein Beispiel. Auf Schritt und Tritt begegnet uns die repräsentationale Begründung der kirchlichen Ämter und Sakramente. Wie bildet sich im Vollzug des Denkens und Wollens-in-actu, z. B. im Akt der Eucharistiefeier oder in einer anderen sakramentalen Handlung die göttliche Legitimation und Repräsentation ab?
In einem platonischen Umfeld des Hl. Ignatius stelle ich mir die Teilhabe an den Ideen leichter vor als bei uns heute, die wir mechanistisch oder naturalistisch gerne alles erklären wollen.
Als ontologisch-identische Widerspiegelung Jesu CHRISTI wird der sterbliche, sündige Mann wohl nicht „in persona Christi“ erscheinen können. Es geht um die Rolle oder Darstellung einer „persona“, wie der Begriff aus der griechischen Theaterwelt ja stammt, einer durchtönenden „Maske“, die eine göttliche Transzendenz, d. h. eine Abwesenheit in Anwesenheit, zur Sprache bringen soll.
Das sind alles berechtige Ansprüche und Aussagen – und zielen auf ein gutes Handeln und Spielen eines Schauspielers auf einer Bühne ab.
Wie die Schauspieler das selber sehen und beschreiben – siehe dazu viel Literatur. In gewissem Sinne gibt auch ein Hl. Ignatius von Loyola in seinen Exerzitien das anschauliche Sich-Hinein-Versetzen in eine Bibelszene vor.
Das mag psychologisch gut und richtig sein – und kann in einer Theaterschule irgendwie erlernt sein, doch geht es mir um eine begriffslogische Begründung dieser Idee „Repräsentation“, ob und wie sie auf einen schwachen, sterblichen Menschen übertragen werden kann.
Als juristische Zuordnung eines Geltungsanspruches scheint mir eine „Repräsentation“ höchst bedenklich und missbrauchsanfällig. Auf der Bühne anerkennen wir einen Schauspieler, der Gutes wie Böses vereinen kann und einen Charakter oder eine Rolle spielt und „in persona“ z. B. den Hamlet darstellt, gerne. Ebenso anerkennen wir z. B. einen Passionsspieler, der z. B. JESUS oder einen Apostel verkörpert und spielt, doch welche Geltungsansprüche leitet die Administration des Kirchenrechtes von solchen Aussagen, wie in LG 28 oben formuliert, ab, dass das Akzidens der Männlichkeit plötzlich zum substantiellen Begriff der Rolle eines Bischofs oder Priesters oder Diakons notwendig hinzukommmen muss? Werden hier nicht die Kontextualitäten und Similaritäten einer Rolle, das ganze Imaginäre einer dargestellten Person, mit der biologischen Natur unstatthaft vermischt?
Der reelle, für sich schwache, sündige „Mensch“, gleich ob Mann oder Frau, vermag von sich her, als endliche Person, in identitätslogischer und ontologischer Weise, sicher nicht die Transzendenz Gottes von sich her spiegeln. Er kann nicht einmal in einem höchsten sittlichen Tun erzwingen, dass Gott wohlgefällig antwortet und mit Belohnung wartet.
Er kann sich bestenfalls nur in Bedingung setzen, selbst in seinem besten moralischen Tun, das mögliche Eintreten der Welt Gottes oder des „höchsten Guts“ wenigstens nicht zu verhindern, wenn er es schon nicht direkt befördern kann.
Wie sollte eine männliche oder weibliche Auszeichnung Metapher oder Analogie der absoluten, ideellen Sinnerfüllung der Erlösung sein, die wir allein der Person JESU zuschreiben und zuerkennen?
Ich muss dazu weiter ausholen: Die Religion – im Unterschied zu einer bloß staatlichen Repräsentation -, geht von objektiver Zweckhaftigkeit und personalen Werten und ethischen Begriffen aus: Liebe, Annahme, Gericht, Gut und Böse, Sinn, Wiedergutmachung.
Die Repräsentanz im weltlichen Bereich zielt auf einen innerweltlichen Wert z. B. auf Gerechtigkeit oder soziale Ordnung. Auf dieser teleologische Zweckhaftigkeit beruht zum Großteil die Legitimation eines staatlichen Repräsentanten, ob männlich oder weiblich gesehen.
Im kirchliche Bereich ist mit der Zeit- und Sinnvorstellung ebenfalls eine stark ethisch-teleologische Zweckhaftigkeit verbunden, die Erreichung von Vergebung, Wiedergutmachung, aber diese Zweckhaftigkeit ist durchaus getragen und befördert durch die lebendige Erinnerung an die positive Offenbarung und durch die Inspiration und Kraft des Heiligen Geistes. Die Kirche hat sozusagen von sich her größere Mitteln der Wertrealisation als bloß weltliche Instanzen: Gebet, Kult, Feier usw. Sie kennt bereits eine geschichtliche Evidenz der Sinnerfüllung und breitet das auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft aus. Die Zeitform ist selbst ist bereits eine Empfindungsform und Erwartungsform des Lebens und Strebens geworden.
In der Form einer sakramentalen Darstellung und Akt-Handlung kann aber nur in lebendiger Erinnerung an Jesus Christus gehandelt werden. Diese Erinnerung und Idee der Erlösung setzt einen sich kontinuierenden Willen voraus – und ist nicht abgetan mit einer begriffslogischen Referenz: Jesus und die Aposteln waren Männer, ergo können nur Männer diese lebendige, kontinuierende Erinnerung fortsetzen. Eine Frau wird wohl diese Erinnerung genauso „spielen“ und in persona Christi handeln können!
Erst die kirchenrechtliche Zuordnung und Verantwortung legt dann die epistemische Bedeutung fest, dass bei einer Eucharistiefeier nur ein Mann „in persona Christi“ handeln kann. Woher kommt diese epistemische Geartetheit willensbestimmender Gründe, wenn einerseits die positive Offenbarung weitergeführt und kontinuiert werden soll – wie ich den Bischöfen nur zustimmen kann! – , aber welche Gründe verbergen sich noch in dieser Begründung einer Weiterführung? Erkennen die Bischöfe und Männer hier nicht selbst, dass sich angeblich historische Begründungen mit fraglichen Willensbestimmungen zweiter Natur vermischen? Wollen die Bischöfe und Theologen jetzt in fortlaufender Zeit sich vom wahren Geltungsgrund der Erlösung leiten lassen, oder wollen sie zugleich etwas anderes auch, dass nur Männer die Person Jesu oder der Apostel repräsentieren können? Der Bestimmungsgrund des Willens läuft auf Metagründe hinaus, die ich nicht recht durchschaue!? Ist hier der Wille nicht sich selbst widersprechend, wenn er zwar will, dass die positive Offenbarung weitergetragen werden, aber nur zum Teil will, weil ja nicht alle zu geweihten Ämtern berufen sind?
In einem säkularen z. B. staatlichen Akt verläuft die Repräsentation nach einer teleologischen Zwecksetzung, d. h. dass z. B. das Recht gewahrt werde, dass Gleichheit, Frieden, Gerechtigkeit herrsche. Wird von dieser Idee abgewichen, kann jemand abgesetzt werden. Der Bestimmungsgrund des Willens müsste eigentlich klar und eindeutig sein – und wird natürlich Mann wie Frau in gleicher Weise zugemutet.
Der Begriff der „Repräsentation“ hat aber seine Tücken, bereits im weltlichen Bereich: Sobald nur mehr auf die faktische Konstitution einer Repräsentation geschaut wird, droht der Akt der Partizipation und der Gleichheit aller Mitglieder verloren zu gehen. Es kommt zu macht-autoritären Strukturen, obwohl am Anfang alles nach Partizipation und Wahl und Gleichheit ausgesehen hat.3
Also selbst im säkularen Bereich, wo alles nach paritätischer Gleichheit von Mann und Frau aussieht, gibt es bereits Verfestigungen der Ämter und Strukturen, die der Idee der Repräsentation nicht mehr gerecht werden.
Nochmals konservativer und unbegründeter ist aber die mögliche Repräsentierbarkeit eines transzendenten Geltungsgrundes und einer positiven Rückerinnerung an Jesus Christus im Kirchenrecht formuliert oder sonstigen „heiligen“ Texten zu kirchlichen Weihen formuliert! Die juristische Sprache des Kirchenrechtes schränkt von vornherein die Konstitution und Repräsentation eines Weihamtes auf ca. 50 % des Menschengeschlechtes ein? 4
2) Eine identitätslogische und ontologische Gleichstellung eines endlichen Menschen, gleich ob Mann oder Frau, mit der Person JESU CHRISTI, halte ich für nicht möglich, ist platte Übertreibung. Ein ontologische Repräsentierbarkeit gibt es nicht, nur eine imaginäre – wie sonst!
Den Begriff der „Repräsentation“ aber auf ein bloß logisches Abbildverhältnis Gott/Mensch zurückzuführen, halte ich aber ebenfalls nicht für möglich. Das ist Ergebnis langer Tradition negativer Theologie. Wir können den Begriff des Absoluten nicht theoretisch erreichen, ergo kann nicht unbedarft und leichtfertig und bloß logisch „im Namen Gottes“, „im Namen Jesu“, geredet werden. Es sei denn, durch das Tun selbst, sofern es inhaltlich der Idee Gottes/Jesu entspricht, wird von „Gott“ gesprochen.
Ich will kurz diese negative Theologie einer begrifflichen Nicht-Erreichbarkeit des Absoluten anhand der Wissenschaftslehre 1804/4, die FICHTE 1805 in Erlangen gehalten hat, darlegen, um schlussendlich doch einen Weg zu zeigen, wie der Begriff Gottes repräsentiert werden könnte in Tat und Wahrheit.
Ich suchte in der WL 1804/4, ob der Begriff „Repräsentation“ tauglich sein kann, eine transzendente Erfahrung und Sichtbarkeit zu begründen und zu rechtfertigen.5Das Ergebnis wird sein: Jede Aussage ist ein Verhältnis zwischen dem Dasein eines geistigen Gehaltes und seines Begriffes – und muss deshalb sogar notwendig bildhaft und repräsentativ sein, aber in Fragen der Repräsentation einer göttlichen Idee selbst ist große Sorgfalt und Vorsicht geboten.
Der Hl. Augustinus stellt immer wieder diese Fragen nach der Repräsentation, oder hier äquivalent gemeint, diese Fragen nach der Sakramentalität.
Wir kommt es nach ihm zu einer sakramentalen Sicht? „Ideo dicuntur sacramenta, quia in eis aliud videtur, aliud intelligitur. Q u o d videtur, speciem habet corporalem, quod intelligitur, fructum habet spiritualem.“ Übersetzung: Diese Dinge heißen deshalb Sakramente, weil an ihnen etwas gesehen, aber etwas anderes eingesehen wird. Was gesehen wird, hat eine körperliche Form, was eingesehen wird, hat geistliche Frucht.“ (Hervorhebung von mir)? 6
Wie kann man also „etwas anderes einsehen“, wenn eine sakramentale Handlung vollzogen wird?
Es liegt im Begriff der „Repräsentation“ eine eigenartige Aporie: Der Akt der Bildung einer Repräsentation, sei es einer weltlichen Repräsentation eines Gesetzes oder als kirchliche Repräsentation „in persona Christi“, lädt ein zum Mitvollzug, zur Teilnahme und Teilhabe, sobald aber die Konstitution vollzogen ist, ist die Teilhabe beendet? Dann gibt es nur mehr begriffliche Zuordnung? Ja, es scheint, je abgehobener das Verfahren der Konstitution ist, umso besser scheint die Legitimation zu sein! Ist das Amt einmal konstituiert und anschaulich gesetzt, so verweigert es den Akt der Bildung und Partizipation? Die intelligierende Quelle der Einsicht und Begriffs-Bildung in einem umfassenden Geltungsgrund ist dann erloschen, oder gelinder gesagt, eingeschränkt auf den rechtlichen Bereich einer gewissen Zuständigkeit und Verantwortung?
Bezogen nochmals hier auf die Frage, warum Frauen nicht zu einer priesterlichen Repräsentation (im juridischen Sinn) ermächtigt und zugeordnet sind, kann die Aporie dann so formuliert werden. Die Vorstellung einer bloß für Männer offenen Möglichkeit der Weihe geht von vornherein von einer entschiedenen faktischen, konstituierten Weihe-Hierarchie aus, die aber nicht aus der vollen und ganzen Möglichkeit des absoluten Geltungsgrundes einer positiven Rückerinnerung schöpft.
Die ideelle Repräsentierbarkeit – jede Aussage ist Repräsentation – bezieht sich in Sachen jesuanischer Rückerinnerung und in Sacher imaginärer Darstellung der Rolle Jesu ungleich auf alle Geschlechter. (Es wäre natürlich genauso fatal, wenn es umgekehrt nur eine frauenspezifische Zulassung und Zuordnung zu kirchlichen Weiheämtern gäbe.)
3) Jetzt konkret zum Begriff „Repräsentation“, ob ein begrifflches Verhältnis zwischen Transzendenz und Immanenz in einer philosophischen Reflexion einzuholen möglich ist – anhand der WL 1804/4 („Erlangen“).
Fichte lehnt, was nicht verwunderlich ist, jedes bloß reduktiv-begriffliche Erreichen des Wissens von Gott ab. Wir wissen das von Gott, was er nicht ist. Trotzdem muss das „Absolute“ für alles vernünftige Argumentieren und Reflektieren vorausgesetzt werden, wenn wir auch keinen Begriff dafür haben!7
Wir erkennen nicht aus Gott (aus dem Absoluten) den Grund des Vernunftdaseins (den Begriff der „Existenz“), aber wir erkennen – in analoger Weise zum lebendigen Denkakt Anselms und zur „idea“ der Vollkommenheit Gottes bei Descartes gesprochen – das Dasein Gottes aus dem notwendigen Sehen und der damit einhergehenden Vernunfterkenntnis von Existenz.8
3. 1) Ich möchte fünf Passagen (beispielhaft) aus der WL 1804/4 beleuchten, in der das reflektierende Wissen auf eine Negationsdialektik der Einsicht in das Wesen Gottes hinausläuft.
Was wir von Gott wissen können, ist der Begriff einer ausgeschlossenen Negation. Das, was Gott nicht ist, das schließen wir aus und das wissen wir in einer selbst unerklärlichen! Weise. (Nicht im Sinne Hegels, dass die Negation sozusagen selber eine Repulsion zu einer neuen Erkenntnis in sich trägt).
Rätselhaft, unableitbar vollzieht sich eine doppelte Bildhaftigkeit in der ausschließenden Negation, weil in der Negation ein reales Gesetz als „Bild Gottes“ im Sich-Bilden des Denkens aufscheint. Wie ist das zu begreifen?
Der logische Rückschluss alleine auf ein Absolutes führt zu keiner „Repräsentation“, weil der vollumfängliche Begriff des Absoluten damit relativiert wäre.
Die Repräsentation des Absoluten müsste ein dauerhaftes Licht sein in allem Erkennen, ein tätiges, sittliches Tun und Werten. Ich zitiere zuerst noch aus der WL 1804/2, Ausgabe Meiner: „(…) Daß das Absolute nicht außer dem Absoluten gesucht werden müsse, und insbesondere, daß wir das Absolute wohl nie erfassen werden, wenn wir es nicht einmal leben und treiben, ist von Zeit zu Zeit zur Genüge erinnert und deutlich gemacht worden“ (27. Vorlesung, ebd. S. 272. 273 Z 33f).
3. 2) In der 11. Stunde der WL 1804/4 GA II, 9, ebd., S 228 ff beschäftigt sich Fichte ausdrücklich mit dieser Frage, ob das Licht und die Existenz und das Wesen des Wissens Ausdrucksweisen, oder anders gesagt, „Repräsentationen“ des Absoluten sein können? (Den Text der WL hebe ich wieder rot hervor; alle Hervorhebungen in Fett von mir.)
„Das Licht ist die göttliche Existenz selbst, – wie wir vom Lichte aufsteigend <erkennen»; vielmehr aber, wie wir nun einsehen: die göttliche Existenz ist das Licht: und dies zwar also: das Licht ist nicht an sich, die «göttl».” Existenz selber, insofern wir eine solche Existenz noch späterhin zugeben werden; sondern es ist nur die Form, deri absolut nothwendige modus existendi der göttl. Existenz: erwiesen aus dem als. Eine Theorie des Wissens oder des Lichts wäre daher, dak hier die Folge eintritt[,] möglich, u. sie enthielte 1.). was aus dem Lichte als solchem folge 2) was daraus, daß es <nicht‘ an> sich Licht, sondern die göttliche Existenzfolge. 3.). da im wirklichen Seyn beides schlechthin unabtrennlich ist, in einer organischen Einheit des Daseyns, müste das wirkl. Seyn aus dem Begriffe dieser organischen Einheit beider abgeleitet werden. – . Beides daher zu vereinen“, beides auch rein abzusondern. Da standen wir: ich erkläre jetzo bestimmt, wie ich in der lezten Stunde schon andeutete, daß wir noch immer nicht bei’m reinen Grundbegriffe des Wissens angekommen sind; noch aufzusteigen haben. Dies zeigte sich in der lezten Stunde also: Das absolute war selbst Glied einer Relation, mithin gar nicht absolutes: —
„ (…) für eine Ergründung des Wissens in seinem wahren Wesen muß das Licht nicht in sich selber bleiben, sondern es muß ein Mittel finden aus sich selbst herauszugehen. — . Wir unseres Ortes wollen zunächst sehen, ob wir dieses Herausgehen faktisch vollziehen können, (….) das absolute als absolutes (nicht freilich material, sondern formal zu verstehen,) wollen wir ergreifen: u. zwar keinesweges in seinem innern Seyn, was uns wohl durchaus unmöglich seyn dürfte ohne es selbst zu werden“, sondern in seiner Existenz. Nun ist es offenbar also nur anzutreffen unmittelbar im Existiren, als kräftigem Leben, denn nur in dem ist es noch selber; in der Existenz, als abgeschloßenem Akte, ist es schon erloschen und lediglich noch in seinem Repräsentanten; es selber [-] u. in“ seiner unmittelbaren Anwesenheit“ [-] ist ruhend, u. tod – .(…)“(Alle Hervorhebungen hier und in folgenden Passagen von mir.) (Ebd. S 229.230
„(….) Sonach ist das unmittelbare Existiren Gottes, in welchem allein wir ihn erfassen können, keinesweges das Licht in seinem Seyn; (…) denn in dieser Wechselbestimmung hört das Existiren auf Existiren zu seyn, und wird Existenz – sondern Gott existirt als Licht; u. Zwar als absolutes, sich selbst schlechthin erzeugendes Licht. . Nicht in, sondern als — Sein Existiren ist erzeugen des Lichtes. — . Absolute, sage ich; nicht in ihm selber, welche[s] ja das Licht? voraussezt. Bisher, vernichtet sich, erzeugt sich; ja oben drüber stehend, u. unvermerkt aus sich selbst das Gesez welches es ausspricht, hergebend, z. B. die Relation, das durch, wodurch uns eben, als ein nicht aufgegebnes Gesez, über dessen Nichtaufgeben wir uns hinterher historisch ergriffen, das absolute seine Absolutheit verlohr: – Daß wir sagten, wir könnten nicht anders sehen, kam in der That daher, daß wir eben nichts andres sahen, Drum war die Folge klar. — . Dort war Täuschung mit der Genesis. (Ebd. S 230-231)
„(…) Einsehen wollen wir ja das Absolute, schlechthin als solches; dies aber können wir nicht ohne zu sehen;“ ohne sehend zu seyn, u ohne eben daß wir Sehen seyen: Sehen aber bleibt absolut sehen, bestimmt durch seines Wesens Gesetze, welche eben geben, was sich soeben ergeben hat. — So verhält es sich hier. Wir kommen auf diese Weise schlechthin zu keinem absoluten.“
3. 3) In der 12. Stunde wird dieses Verhältnis Absolutes/Wissen weitergeführt – und vernunftkritisch, nicht fideistisch!, muss der Glaube hinzukommen. Ebd. S 233
„(…) damit mir fernerhin die Sprache nicht ausgehe, lassen Sie die aufgezeigte absoute Reflektirbarkeit des Lichtes gelten als bloß faktisches Licht, d. h. welches wirklich ist, aber in Beziehung auf Wahrheit und Wesen durchaus Nichtig ist und nichts> gilt, – [/] u. setzen Sie dieses rein faktische Licht als Mittelpunkt zwischen der Anfoderung des Scheines, zu gelten, gegen die Wahrheit, u. der Wahrheit, zu gelten gegen den Schein; so wäre die Bestimmung dieses faktischen Lichts dem Schein zuwider die Wahrheit gelten zu lassen, ein absolutes, u reines Machen seines innern Wesens, schlechthin aus nichts, von nichts, und seinem eignen Wesen zuwider. Ein rein praktisches, reelles Machen, u anfangen aller Wahrheit durchaus per hiatum. Schlechthin frei,Ansicht nehmen, u Maxime machen, sich machen zu einem so sehen: aus keinem Sehen: indem alles andere Sehen das Gegentheil <aus> sagt“ – Nicht‘ gelten lassen: Wie nennen wirs? Glaube: sezt faktisches Licht durchaus leer», u. <nichtig: absolut aus u. von sich selber machend, das formale Quale (nicht das materiale, denn darüber wäre wohl noch mehr zu sprechen) (…)
Der Glaube erschafft nicht das absolute: wäre wieder der erste Irrthum, dereinen neuen Glauben vernichtet werden müste, daß daher der erste Glaube nicht der absolute Glaube gewesen wäre ; sondern ihm, als dem lezten u. absoluten Fakto giebt sich das absolute: Er hebt in sich an vom Unglauben an sich selber; diese<m> giebt sich das Absolute, u. so erst wird er positiver Glaube. 2.). Der Glaube“ ist Unglaube an die absolute Reflektirbarkeit: er ist daher bedingt dadurch daß man diese, als absolut faktisch, erkenne, und als solche sie gelten lasse. (…)
3. 4) In der 13. Stunde kommt dann explizit der Begriff der „Repräsentation“ vor. Es hat zuerst den Anschein, als ob das Absolute im Als-Begriff zu fassen wäre. Dies wird aber abgewiesen.
Eine Bemerkung fällt aber trotzdem auf: Nur der Begriff der „Genesis“ selbst erlaubt eine „Repräsentation in ihm selber“.9
Ebd. S 240, 241.„(….) also in absoluter Einheit des Intuirens, u Intelligirens, welche hier erst erzeugt werden; drum objectiv, u. eben drum in der Form des als; oder in der Form des als, u. drum objectiv. Das hier erscheinende Absolute, ist daher wirklich nicht unmittelbar das absolute, sondern es ist nur in seiner Repräsentation; u. es ist wirklich objektivirt; u. wir bedürfen es nicht weiter, die Gültigkeit” davon durch einen Glauben niederzuschlagen, sondern wir können es gestehen, u. anerkennen, denn wir haben es erklärt: – es ist repräsentirt, u. objectivirt, nicht weil das absolute repräsentirt pp sondern weil das Licht sich selber repräsentirt u. objektivirt werden muß, u. vermittelst pp. Das wahre Absolute <in seiner Unmittelbarkeit haben wir jezt wo anders, in A. – u. zwar in der reinen absoluten Genesis, Genesis sage ich von A. –. Wie nun* aber A. zu einem selbst ständigen Seyn in sich selber komme, aus welchem doch allein erst seine Repräsentation in ihm selber, u. aus dieser die des Absoluten folgt, wissen wir dermalen selbst noch nicht. — Es ist hier noch eine Lüke zu deren Anerkenntniß ich Ihnen oben, durch die Nachweisung einer unvermerkten Erschleichung geholfen habe. (….)
Vorbereitende Aussichten, damit ich Sie doch nicht ohne neues entlasse: Das Selbständige Seyn des A. giebt ihm offenbar die objective ExistentialForm in die es aufgenommen ist. Wie ist es denn zu dieser Form gekommen? Ist wohl einerlei mit der Frage: wie sind wir denn zu demselben gekommen; denn so wir zu demselben kommen, kommt es eben‘ Uns gegenüber in diese Form. Antw.: Durch den Glauben. Er giebt diese Form, unmittelbar durch sein faktisches seyn, durch sich selber, als Faktum; ohnerachtet er freilich an das Produkt“ dieser Form als solcher nicht glaubt, weil er sodann eben nicht Glaube wäre, u. das Absolute gar nicht hätte. Er giebt diese Form, diese Form aber giebt selbstständiges Seyn, mithin ist er es der pp. Er hält sich,‘ nicht glaubend an das wirkl.” Seyn dieser Form, an das Resultat seines Formgebens, und giebt über demselben sich selbst sein Seyn, als das wahre, u. höchste Seyn; wovon das andere nur das vermittelte, an welches er daher ohne Zweifel nicht glaubt, da er an den Grund desselben, die Form, nicht glaubt: Ferner: was ist, das dieses Formgeben unabtrennlich, als sein Neben, u. Wechselglied mitbringt, oder von ihm mitgebracht wird? Antw. Die absolute Reflektirbarkeit, das Wir, oder Ich: und so würde denn das Ich, u. zwar das absolute des Glaubens, oder der [/]” W. L. zum unmittelbaren Repräsentanten des Absoluten werden; u. die Anschauung u. das Intelligiren des Absoluten als Absoluten nur zu seinem, des Ich, Repräsentanten, freilich in Beziehung auf ihn zum absoluten Repräsentanten. Gegen diese glänzende Aussicht kann bloß folgender Umstand uns verdächtig machen. Bis jezt erscheint der Glaube noch immer als etwas, das seyn kann, oder auch nicht: mithin auch das Ich, <in> soferne: Zwischen ihm, u. dem absoluten ist selber noch eine Lüke. (….)
Es ist m. E. bemerkenswert, dass die Geltungsform des „Ich/der Ichheit“ zuerst eine Wir-Reflektierbarkeit einer universellen Vernunft ist.
Anders angesehen: Die Frage der Repräsentationsmöglichkeit des Absoluten (Fichte spricht ausdrücklich auch von „Gott“) verläuft zuerst in einem (universalen, noch nicht individuierten) Interpersonalverhältnis, falls überhaupt von Repräsentation je gesprochen werden soll.
Es kommen Fichte aber gleich wieder realistische Zweifel an dieser idealistischen und vernünftigen und glaubensmäßigen Objektivierung: Denn selbst bei dieser „glänzende(n) Aussicht“ bleibt eine Form des Reflektierens bestehen. Es kann bei dieser Methode reiner Begrifflichkeit, und sei es in der Begrifflichkeit, die sich als „Glaube“ ausgibt, eine reelle Kausalität einer Erscheinung des Absoluten nicht erreicht werden.
Beim Stichwort „Glaube“ verweise ich jetzt auf J. Widmann: Die Wissensbedingungen der Reflexion und des Sich-Wissens konkreszieren in den Anwendungsbedingungen in den Begriffen einer qualitativen Erscheinung des Absoluten als Anfang, Liebe und Wert.10
Diese reellen Vollzüge können nicht nicht gesetzt und nicht nicht vollzogen werden. Es ist die reelle Wissensform des Glaubens. Sie erzeugt nach Fichte die paradoxe Formulierung: Der Glaube „(…) giebt diese Form unmittelbar durch sein faktisches seyn, durch sich selber, als Faktum; ohnerachtet er freilich an das „Produkt“ dieser Form als solcher nicht glaubt, weil er sodann eben nicht Glaube wäre, (…)“. (13. Std., GA II, 9, S 242)
3. 5) Der 14. Vortrag steigert das Problem einer Repräsentierbarkeit des Absoluten im Ich-Begriff. Die Geltungsform „Ich“ scheint als aussichtsreichster Kandidat übrig geblieben zu sein, eine Repräsentationsform der göttlichen Transzendenz zu erreichen?
Die Geltungsform zeigt sich, das ist jetzt neu und deutlicher zu sehen, als Leben, als Tätigkeit. Das Absolute IST und „es lebt in uns“ – aber es ist nicht Begriff.
Ebd. S 243: „Unsere überhaupt höchste, u. dermalen uns auch am nächsten liegende Aufgabe ist so gefaßt: den unmittelbaren Repräsentanten des Absoluten, eben als Absolut, in seiner wahren, nie sich wieder auflösenden Absolutheit zu finden: – auch, den unmittelbaren Berührungspunkt des absolut existirenden, mit der Existenz, in der Existenz selber. Das Ich, das durch Glauben vermittelst des Nichtglaubens an seine Form, das absolute ergreift. — . Erfodert nur noch den Beweiß, daß das absolute als absolutes, schlechthin nothwendig in dem göttlichen Exisieren vorkommen müsse. (…)“
Ebd. S 244[* am Seitenende unter einem durchgehenden Strich:] NB. E«r» existiret nicht ei[nmal] alsLicht, sondern er existiret als Ich, u. erst vermittelst des Ich im Lichte. Das Ich erst, als absolut u. rein praktisches Princip projiciret alles Licht. Das Ich ist der <unmittelbare Repräsentant der Urrealität, u. selbst die absolute Realität. – . Selbst unser dermaliges Absolutes wird als ein Begriff anerkannt wer den; denn das absolute ist nicht als Begriff, sondern als unmittelbare Realität im Ich, als seiner Form: Es lebt in uns.
Ebd. S 245 -. Kommt (sc. das Wesen des Wissens, eine dem Intelligieren mögliche Intuition) als solches schlechthin in keinem anderen Wissen, Repräsentation, intelligirendem Bilde vor: = unbegreiflich, unerforschlich: real, oder praktisch. . . Sich Projektion, absolute in seinem Wesen = Ich: also, ein absolut unerforschliches, reales Ich. -. Sie sehen wohl, daß hier, wo die Sprache sehr zu Rathe gehalten werden muß, die treffenden Ausdrüke die nicht treffenden corrigiren sollen: reales, die Sich Projection, nicht «etwa> Akt, den eben die Repräsentation sezt, u. nur in ihr ist, sondern Stand, u. Seyn: projicirtseyn, u. nur in diesem Projicirtseyn seyn. – . Helfen Sie mit einem andern.: absolute Inversion, Rükkehr; auch nicht <als Akt, oder Veränderung von einem terminus a quo: Sondern seyn, nur in diesem Gekehrtseyn in sich selber, u. ausserdem gar nicht. in diesem formalen Wohnen in sich selber; nicht etwa daß es nur kein Ausserhalb seiner selbst, negative, sondern daß es durchaus u. energisch gefaßt sein> In[n]er halb seiner selbst sey – u, ausserdem ganz u. gar nichts.“ Der Begriff, u. seine nervi sind scharf ausgedrükt u. er ist zu fassen„: reales, reines Ich. (…)“
Es folgt der Begriff der Existenz (des Vernunftwesens), der notwendig aus dem Sein des Absoluten hervorgeht (ebd. S 246). Folglich kann „Existenz“ als solche nicht bloß theoretisch gedacht werden, sondern beruht auf einem existentialen Bezogensein zum Absoluten und ihrer weiteren Objektivierungen aus diesem Bezogensein.
3. 6) In der 15. Stunde (ebd. S 248 – 250) wird der enge Zusammenhang zwischen Existenz und deren Abhängigkeit vom Absoluten nochmals reflektiert.
Es sind sehr schöne Stellen, wenn FICHTE von der Existenz und vom Licht spricht: Ich möchte nur ein paar zitieren. Der Begriff des Absoluten bleibt aber jenseits davon.
Ebd. S 248.249 „(…) Anders: das Existiren ist nothwendig Existenz, hat seinen geschloßnen Modus; u. dies zwar ist es absolut durch sich selbst: ohne Vermittelung irgend eines andern Gliedes. – Dies ist dies an sich, selbst gebunden durch sich selbst. Existenz, nude et simpliciter ohne als. — . Jenseits tritt nun die Existenz, als solche, in der Relation ihres qualitativen Seyn, mit der Absolutheit, die dadurch selbst ein qualitatives Seyn bekommt, unter das Gesez des als überhaupt, das wir oben bewiesen haben. Diese Form ist nun die der Inversion, also des «o>ben beschrieben[en] reinen, u. realen Ich. Das göttliche Existiren, schlechthin unmittelbar, ohne als, ist zugleich Existenz; u. diese Existenz ist das absolut reale, unsichtbare, über alles Licht hinaus liegende, u. zwar in der Form des Ich: Das als ist die Exposition des innern Wesens durch das Ich, d«e>s in sich wohnen selber; hier erst beginnt das Licht, u. die Sichtbarkeit. —..
Oder fassen Sie dies von einer anderen, manchem vielleicht deutlicheren Seite, weil sie weniger unmittelbar ist, was aber hier nichts verschlägt: 1.). Durch das Existiren (welches gar kein anderes als das des absoluten seyn kann) ist das als desselben gesezt; u. dieses ist der Ursprung des Lichts; dieses als sezt voraus das sich fassen, u. da als selbst Ursprung des Lichts ist, ausserhalb allem Licht. Dies sezt nun freilich das stehende Seyn des Existirens voraus, u. damit nicht, wie vorher, nach dem Grunde dieses wieder gefragt werde, setze ich hinzu: dieses Seyn ist durch das schlechthin nothwendige als gleichfals nothwendig (Nachconstruktion, Vorconstruktion) <u zwar vor dem Lichte, u. ausserhalb alles Lichtes, nothwendig. Nun treten Sie in den Mittelpunkt dieses Processes, der von der Nothwendigkeit des als ausgeht: ich frage[:] ist das seyn durch das intelligiren, oder das intelligiren durch das Seyn? Offenbar keins von beiden, sondern das Ich ist das erste, u. dies ist selbst das erste Produkt des Als, in freier Realisation gefaßt. Die Form des unmittelbaren göttlichen Existirens ist die Existenz, u. diese ist Ich. Das reine praktische Ich. Scharf gefaßt, (ebd. S 249) wie die Worte lauten. — . Es existiret <also nur in der Existenz[.] Sein (mittel bares[)] Existiren“ wird, als Existenz zu einem Faktum.
Es ist entscheidend für das Künftige, daß dieser Satz richtig gefaßt wird‘. Ich bediene mich darum aller Mittel, ihn auseinander [zu] setzen. Gehen Sie jezt also mit mir zu Werke: Unterscheiden Sie im göttlichen Existiren die innere bloße Form das <von>, daß er existire, u. damit gut: von dem Wesen des Existirens”, daß es eben ein Existiren ist, also ein quale, welches es ist nur im Gegensatze mit dem NichtExistiren, dem innern Seyn, und drum in Relation damit. Aus dem erstern folgt nichts, u. es läßt damit sich nichts machen. Aus dem zweiten folgt das als, als die innere u. absolute Relation selbst, absolute in sich selbst, Intelligiren des absoluten Seyns, absoluten Existirens, im stehenden Verhältnisse beider. . Aus der Beziehung nun jenes Existirens, schlechthin: u. dieses seines Wesens aufeinander folgt das Ich, als rein” reales, schlechthin unerforschliches u, in keinem Lichte eintretendes; die Rükkehr in sich selber zuförderst des Existirens. – es ist ein. Ich dieses Existirens; sodann die Rükkehr des Absoluten selbst, unabhängig von seinem Existiren, in sich selber; es [/] ist ein Ich des absoluten. Dies leztere aber folgt aus dem erst«er»n dadurch, daß durch die erste Rükkehr, dem stehenden terminus a quo zur zweiten, das Existiren selbst ein stehender terminus a quo, also Existenz wird.
Was ist diesem zufolge das Ich, an u. für sich, in seinem innern Wesen? es ist die Rükkehr des göttlichen Existirens in sich selber, rein u. allein. Vermittelst dieses seines Seyns, unmittelbar, u. ohne daß noch irgend ein Mittelglied dazwischen ein treten könne, ist es das als Gottes, u. seiner Existenz, ist Intelligiren: also im eigent lichen Sinne d<a>s unmittelbare repraesentans, u. die Repräsentation Gottes. Wiederum ist es nur diese Repräsentation Gottes, keinesweges aber Gott selbst.
Es kann in ihm schlechthin weder das Existiren, noch das Existirende, sondern nur die Repräsentation vorkommen; u. was in ihm vorkommt, ist bloße Repräsentation, eben darum, weil es in ihm vorkommt. Es ist der selbstständige Grund der Repräsen tation [-] So ist es an u. für sich in seinem innern Wesen[,] seine«r> Qualität: u. es ist Qualität, denn es ist selber die Qualität des Existirens‘. Seinem eignen Seyn! nach aber ist es das göttliche Existiren selbst, als quale: u“ es ist in dieser Rüksicht nicht der selb<stständiges Grund seiner selber, sondern Gott ist sein Grund: u es läßt sich drum nun auch sagen; Gott ist in ihm, vermittelst seines Seyns, dessen absoluter Grund er ist, <mi>ttelbar Grund des Repräsentirens: nicht, wie vorher, das Ich repräsentirt ihn, sondern er selber repräsentirt sich im Ich. In Summa: Gott.“
4) Es ließen sich jetzt noch mehr Passagen der WL 1804/4 bringen, in denen der Begriff der „Repräsentation“ vorkommt, intelligierend und praktisch, in existentialer Erkenntnis vollzogen.
Anders gesagt: Die einzige „Repräsentation“ Gottes ist a) sein Existieren selbst, sein „Leben“ aufzufinden und zu suchen in einem real-praktischen Leben, in einer universellen wie individuellen Verwirklichung von Anfang, Liebe, Wert,
oder, diese Alternative klingt nur kurz in der 13. Stunde an, b) in einem unmittelbaren Offenbarungsträger, in einem durch sich selbst sich legitimierenden und geschichtlich perzipierbaren Guten einer Freiheitstat der Liebe und Vergebung ist der Begriff „Genesis“ einzusehen. Die göttliche Einheit ist in sich Beziehung, Genesis, Dreifaltigkeit, eine Ur-Repräsentation, ein Gott, gleich in jeder Person.
Wie kann also in der disjunktiven Form des Denkens von einer „Repräsentation“ Gottes gesprochen werden, wenn sie einerseits in eine theoretische Negationsdialektik mündet, andererseits in eine lebenspraktische, existentielle, sittliche Wertung und Tathandlung übergehen soll, mithin in eine geschichtliche Bewährung?
Erst a) die sinnorientiere, wesentliche Bewährung des Begriffes von Anfang, Wert und Liebe und b) der ausdrückliche Rückbezug auf eine positive Offenbarung einer vollkommenen Freiheitstat lässt uns von möglicher positiver „Repräsentation“ und möglicher Repräsentierbarkeit „in persona Christi“ sprechen.11
Oder anders zusammengefasst: Eine Bewährung von Repräsentation müsste, wie die Theologie sagt, zu Bildern der Inkarnation führen, die gegenwärtig gelten, als auch pertinent auf Vergangenheit wie Zukunft verweisen.
„Repräsentation“ allein aus der apriorischen Begrifflichkeit Gottes zu deduzieren, endet in einem Dilemma. Es muss zwar eine Erscheinungsweise Gottes und Sich-Erscheinung gedacht werden, wird sie aber als solche bezeichnet, ist sie es nicht mehr. Zur apriorischen Vernunftoffenbarung muss konstitutiv eine positive Offenbarung und eine geschichtliche Fortführung im Heiligen Geist kommen, sonst ist der Begriff „Repräsentation“ nichtig und leer.
5) Ein Hl. IGNATIUS v. Antiochien in seinen Briefen geht von einer direkten Repräsentation und Repräsentierbarkeit Gottes in lebendiger Rückerinnerung an die positiven Offenbarung aus, die er in existentialer und sittlich-werthafter Weise bewähren und in ekklesiologischen und pneumatologischen Formen, d. h. auch in Sakramenten und „in persona Christi“, weiterführen und inkarnieren will.
Eine „Repräsentation“ der positiven Offenbarung in einer währenden Sinnidee ist ihm möglich, ja sogar notwendig.
Er ist dabei nicht selber der heilige oder patriarchale Gesetzgeber, sondern bezieht sich a) demütig auf die intelligierenden Erkenntnisquelle der positiven Offenbarung und b) auf die ekklesiologische und pneumatologische Zuordnung und Verantwortung gegenüber seiner Gemeinde.
Dem Hl. Ignatius oder dem anonymen Autor der damaligen christlichen Gemeinde ist wegen der männerspezifischen Installation einer ersten kirchlichen Hierarchie (nicht Hierokratie) jetzt kein Vorwurf zu machen. Er und die kirchliche Gemeinschaft aus Männern und Frauen und Kindern überlegten wohl zusammen!, wie eine überirdische Sinnidee mit der damaligen Gegenwart und Situation zu vereinbaren wäre und wie etwas Göttliches repräsentiert und inkarniert und bewährt werden kann. Die geschenkte Erlösungsidee Erlösung muss dem Heiligen/dem anonymen Autor/der christlichen Gemeinde so stark vorgeschwebt und bewusst gewesen sein, dass er von gegenwärtiger wie vergangener wie zukünftiger Rettung und Erlösung, von Einheit und Eintracht, sprechen konnte.
Das ist transzendentales Vernunftdenken aus der Einheit heraus: Die Vernunft vergleicht in notwendigem Bezug auf die transzendentale Sinnidee jede Gefühls- und Werterfahrung, jede Hemmung und Aufforderung in concreto auf ihre Qualität und Gewissheit und auf ihre bestimmte Wahrheit hin, und kommt so zu einer synthetischen und kritischen Beurteilung der gegenwärtigen Situation und Lage. Dieses Vergleichen mit einem absolut sinnkritischen Maßstab schien ihm und allen anderen zu gebieten, den zeitlosen Inhalt in die Formen zeitlicher Realisationen und kirchlicher Weiheämter zu verwandeln.
6) Die Intention der zu realisierenden Sinnidee von Erlösung (Vergebung) bietet dabei, so scheint mir, im religiösen Bereich zugleich die Leistung, weil Intention und Leistung von Gott kommen und in Gott garantiert sind.
(Das unterscheidet ein kirchliches sakramentales Amt wohltuend von einer säkularen, staatlichen Repräsentation, in der die Legitimation jedesmal in Frage gestellt ist, sofern nicht mehr die Intention der Gerechtigkeit und die ganze Sinnhaftigkeit eines repräsentativen Amtes aufleuchtet.)
7) Der Heilige und die Gemeinde haben m. E. nicht psychologisch-bedürfnisorientiert oder patriarchalisch gedacht, das wäre eine arge Unterstellung von mir, sondern primär war das ganze Leben auf eine Umsetzung der „genetischen“ Erkenntnis von Gottes Rettungsabsicht auf die gegenwärtige Situation bezogen. Möglichst alle Bereiche des Lebens sollten repräsentativ und sakramental-bildhaft durchdrungen und gelebt und verwandelt werden. Auf bereits bekannte Begriffe konnte zurückgegriffen werden (Bischof-Priester-Diakon), um überhaupt verstanden zu werden, zugleich erhielten diese Begriffe aber eine neue Sinnbestimmung und Aufgabe, „Repräsentations-Aufgabe“ der positive Offenbarung.
Man könnte jetzt einwenden, also erzeugten doch systemtheoretisch, empirisch bedingte Gründe die kirchlichen Ämter? Die politische Verfolgung, die gnostischen und doketistischen Irrlehren u. a. m.? Verständlich wäre diese Theorie von außen gesehen, doch erklärt sie nicht, was sie erklären soll – diese Begeisterung und Paränese und selbst die Bereitschaft zum Martyrium. Dafür muss schon die „genetische“ Erkenntnis aus einem absoluten Geltungsgrund verantwortlich gemacht werden. Die anfängliche Ämter-Hierarchie ist von außen beobachtet natürlich als „männlich“ sichtbar, das ist aber vom Denken und der „genetischen“ Erkenntnis her gesehen eine rein pragmatische, kluge Entscheidung gewesen. (Das männliche Geschlecht war an sich sekundär gegenüber der apriorischen Sinnidee von Erlösung und Bewährung.)
Was wäre gewesen ohne sakramentale Ämter? Was wäre gewesen bei totaler Revolution, dass Frauen bereits zu Bischöfinnen und Priesterinnen und Diakoninnen eingesetzt worden wären? Wie immer, es wäre ein geistiges Armutszeugnis geworden, wenn es zu gar keinen repräsentativen und sakramentalen Ämter gekommen wäre. Und wenn nur Frauen gekommen wären? Das hätte den damaligen gesellschaftlichen Verhältnissen widersprochen und wäre der Sache selber abträglich gewesen. Hätte es keine Einsetzung von kirchlichen Ämtern gegeben, so wäre vielleicht der Glaube schon in den ersten Jahrhunderten erloschen?!
8) Noch eine Schlussbemerkung: Der ambivalente, zu allem Missbrauch neigende Begriff der „Repräsentation“ im politischen wie kirchlichen Bereich, falls er nur begründet wäre durch die Form eines einmaligen Wahl-Verfahrens und einer einmaligen Weihe, führt zur Gefahr, dass gegen einen Souverän des Staates oder der Kirche keine Opposition mehr möglich ist. Das ist m. E. eine bleibende Aporie. Repräsentation wird erzeugt, ist sie aber erzeugt, geht der Akt der Einsicht verloren? 12
Umgekehrt kann der Repräsentationsbegriff sehr schön zum Sakramentsbegriff hin gewendet werden. Das platonische Bild-Denken bietet sich hier an; ein Hl. Augustinus mit seiner Sakramentlehre u. a. m. – siehe Anm. 6.
Noch eine Bemerkung, siehe z. B. bei K. Hammacher: Selbst in einer säkularen Staatsordnung, einer „repräsentativen Demokratie“, herrscht ein verborgener Transzendenzbezug und eine genetische Erkenntnis, eine wahre und reflexologische Geltungsbegründung. 13 Es muss nämlich stets ein transzendenter, beständiger Wille vorausgesetzt wird, von dem alle Verfassung und alles Recht und alle Vertragstreue ausgeht und begründet und gerechtfertigt wird – selbst im säkularen Bereich einer rein weltlichen Ordnung. Die politisch angestrebte Idee eines Freiheitsrechtes jedes Bürgers („Urrecht“), eines Eigentumsrechtes, eines Schutzrechtes, eines Vereinigungsrechtes, der Inbegriff eines allgemeinen Rechtswillens, das kann vertraglich nur insoweit gesichert werden, als zugleich die genetische Erkennbarkeit eines absoluten Geltungsgrundes eröffnet bleibt. Dies spricht klar für die Beibehaltung eines Repräsentationsbegriff – trotz Gefahr des Machtmissbrauchs. Die Frage ist immer, wie die Anwendung und Glaubwürdigkeit, sei es im säkularen Bereich des Staates, oder im sakramentalen Bereich der Vereinigung „Kirche“, ausgeübt wird.
© Franz Strasser, Juli 2025
1Giuseppe Duso, Die moderne politische Repräsentation: Entstehung und Krise des Begriffs. Übersetzung aus dem Italienischen von Peter Paschke, Berlin 2005. Er schrieb mehrere Bücher zu diesem Fragekomplex
2Carl Schmitt, Römischer Katholizismus und politische Form, München, 2. Aufl. 1925 (1. Aufl. 1923).
3Carl Schmitt hat in seiner Legitimation des Staates analog zu einem repräsentationalem System der römisch-katholischen Kirche ein abschreckendes Beispiel geliefert: Er legitimierte selbst das Nazi-Regime in seiner Rechtmäßigkeit, weil es ja gewählt worden war. Es war nicht mehr absetzbar. Es war einmal rechtlich legitimiert und konnte legitim zum Freund und Feind erklären, wen und wie es wollte.
G. Duso, ebd. S. 95. „Wenn nach HOBBES der „Leviathan“ (Souverän) einmal ermächtig ist, ist der politische Wille des einzelnen aufgehoben und absorbiert. Der politische Wille der einzelnen Untertanen ist durch das repräsentative Prinzip identisch mit dem zum Souverän artikulierten Willen geworden. „Ein politisches Handeln der einzelnen Bürger erscheint schon vom Ansatz her ausgeschlossen. Vor allem verliert der Konsens – dieser so wichtige Faktor für eine als koinonia konzipierte Politik – seinen ursprünglichen Sinn. Er (sc. der Konsens, die Partizipation) ist nicht der Zweck aller Bemühungen auf den verschiedenen politischen Ebenen, liegt nicht im ständigen Zusammenfließen der verschiedenen Willen zum einvernehmlichem Handeln, sondern äußert sich in einem einzigen Akt. Dieser Akt gebiert eine Form, in welcher dem Befehl – natürlich erteilt vom dazu ermächtigten Repräsentanten – notwendig der Gehorsam der Bürger entspricht, aber nicht wegen der Inhalte des Befehls, sondern wegen seiner Form, d.h. wegen der Hervorbringung des Gesetzes durch den dazu Ermächtigten. Es ist wenig sinnvoll, in einer so definierten politischen Sphäre vom Konsens der Untertanen zu sprechen, die als Unterworfene weder konsens- noch dissensfähig sind, sondern gehorchen müssen.“
4Ich las bei Johannes Ludwig, System Kirche, Basel 2022, S 147 – dort als Zitat aus einer Presseerklärung zum synodalen Weg: „Macht wird missbraucht, wenn sie zwar zum Dienst (ministerium) erklärt wird, den Dienst aber in einer Form geistlicher Herrschaft (sacra potestas) ausübt, die sich verabsolutiert. Sie scheint dann zwar spirituell entmachtet, hat sich aber in Wahrheit selbst ermächtigt, um sich gegen Kritik und Kontrolle zu immunisieren. Sie beansprucht eine göttlich verliehene Vollmacht, übergeht aber, dass zwischen der Macht Gottes und ihrer menschlichen Bezeugung deutlich zu unterscheiden ist. Wenn die sakralisierte Macht aus dem Kontext der ganzen Kirche gelöst wird, tritt sie mit dem Anspruch einer reinen Macht auf. Auf diese Weise wird die Macht der Kirche idealisiert, aber auch ideologisierbar. Sie droht sich zu verselbständigen, wenn sich in der Repräsentation Christi als Haupt der Kirche (repraesentatio Christi capitis) Funktion und Person wechselseitig sakralisieren.“
5In: Gesamtausgabe der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Nachgelassene Schriften 1805-1807, Band 9. (abk.=GA II, 9)
Hrsg. von Reinhard Lauth und Hans Gliwitzky unter Mitwirkung von Josef Beeler, Erich Fuchs, Ives Radrizzani und Peter K. Schneider. Stuttgart-Bad Cannstatt 1993.
6Z. B. „De Doctrina christiana“ II, I, 2f; oder Sermo 272 (PL 38: 1247)
7So z. B. einmal in einer Stelle der WL 1804/2: Der Begriff scheitert zwar am Absoluten, aber zu sagen, das Absolute sei deshalb an sich unbegreiflich, wäre ebenfalls falsch. „Es, das Absolute, ist nicht an sich unbegreiflich, denn dies hat keinen Sinn“ (4. Vortrag, ebd. S 58, Z 16 u. a.)
Oder siehe 27 Vortrag, ebd. S 404, Z 11f: „(…) Daß das Absolute nicht außer dem Absoluten gesucht werden müsse, und insbesondere, daß wir das Absolute wohl nie erfassen werden, wenn wir es nicht einmal leben und treiben, ist von Zeit zu Zeit zur Genüge erinnert und deutlich gemacht worden“
8Eine Theorie des Absoluten finden sich in späteren WLn Fichtes häufig, siehe z. B. WL-1812: Dort wird differenziert zwischen der Erscheinung des Absoluten als Urbild und Urerscheinung, weiters wird reflexiv abgeleitet die Erscheinung in Schema 2 und Schema 3 bis Schema 5. Da die transzendentalphilosophische Begründungsform eine ausdrückliche Bildtheorie ist, muss prinzipientheoretisch das Verhältnis des Ich-Begriffes zum Absoluten mitlaufend stets gesetzt sein. Siehe dazu z. B. zwei neuere Bände der Fichte-Studien Bd. 47 und Bd. 48: Fichtes Bildtheorie im Kontext. Systematische Funktionen des Bildbegriffes. Hg. v. Christian Klotz und Matteo Vincenzo d’Alfonso. (Fichte-Tagung 2015 in Madrid), Amsterdam-New York, Bd. 47 2019, Bd. 48 2020.
9Das Urbekenntnis des christlichen Glaubens, dass a) sowohl der „Sohn“ ungetrennt vom „Vater“ ist, als auch, dass b) die Gottesidee in sich selbst Beziehung und Repräsentation ist im „Heiligen Geist“? Der Genesis-Begriff erlaubt Beziehung und Formen der „Repräsentation“ zu denken!
10J. Widmann, Die Grundstruktur des transzendentalen Wissens, Hamburg 1977, Abschnitt „Die Wahrheit der Vernunft“, S. 292- 298.
11Vgl. dazu: Max Rohstock, Das Absolute in uns: Zum Verhältnis von Transzendenz und Immanenz in der neuplatonischen Tradition und bei Johann Gottlieb Fichte. Baden-Baden 2023.
Ein nochmals anderer Bereich von „Repräsentation“ begegnet mir in der Analytischen Philosophie. Diese Philosophie kämpft nach verschiedenen Richtungen, eine epistemische Einheit von Wort und Bedeutung zu erreichen – und muss notwendig auf den Repräsentationsbegriff rekurrieren. Dabei will sie widersprüchlich aber die transzendentalen Voraussetzung einer epistemologischen, repräsentationalen Wissbarkeit von Bedeutung nicht zugeben. Der Sprachgebrauch entscheidet über den logischen Sinn einer Aussage. Jedes analytische Urteil ist aber auch eine Verallgemeinerung und synthetisch. Siehe hier Literatur und Aufsätze über den Analytischen Selbstrepräsentationalismus z .B. bei Stefan Lang, z. B. Phänomenales Bewusstsein und Selbstbewusstsein. Idealistische und selbstrepräsentationalistische Interpretationen. Paradeigmata. Felix Meiner. Hamburg 2020.
12Siehe ebenfalls bei G. Duso. Z. B. zu Kant. „Der Umstand, dass der „vereinigte Wille des Volkes“ als ideelle Größe der repräsentativen Vermittlung bedarf, bedeutet nicht, dass er mit dem konkreten Ausdruck des Gemeinwillens seitens des Repräsentanten identifiziert würde (unabhängig davon, wer dies je nach Staatsform ist: der Monarch, einige wenige oder das ganze Volk). Hier gibt es kein Legitimation begründendes Verfahren, und sei dieses rein ideell wie im Fall des Gesellschaftsvertrags, der ausgehend vom Willen der Einzelnen den Repräsentanten zum Ausdruck des Gemeinwillens ermächtigt.(…)“
Die Vernunft und die Idee stehen nach Kant über einem bloßen, nicht mehr revidierbaren Ermächtigungsverfahren. Also doch keine Aporie zwischen Erzeugtsein und Erzeugen? Ebd. S. 103 u. a.
13Siehe dazu die immer wiederkehrenden, transzendentalen und auf empirische Verhaltensforschungen Rücksicht nehmenden Ausführungen von K. Hammacher, Rechtliches Verhalten und Idee der Gerechtigkeit, Baden-Baden 2011.