1) Das über der formalen Synthesis des „Ich denke“ liegende übergeordnete, eine Prinzip, aus dem sowohl Einheit wie Disjunktion der Erkenntnis von Denken und Sein hervorgehen, ist eine sich wissende Selbstbewusstseins-Einheit, die sowohl sittlich-praktisch wie anschauend-theoretisch die Dialektik der Einbildungskraft bewirkt und die Konstitution einer übersubjektiven und überobjektiven, interpersonalen wie individuellen Einheit erzeugt.
Die psychologischen KANT-Ausleger verstehen darunter das „Mentale“, wobei sie durch den Positivismus der Empirie oder der Sprachespiele die kantische Apperzeption – bei aller bei KANT zu findenden Unvollkommenheit – m. E. völlig verdrehen und verkennen! 1
Die transzendentale Apperzeption ist nicht eine blinde Akt-Einheit, wie mir das in einer Interpretation bei FRANK WITZLEBEN der Fall zu sein scheint. Das Schweben (griech. „dialegein“) der Einbildungskraft, wie oben im 1. Teil zitiert, liefert zwischen dem durch den „Anstoß“ 2 verendlichten und dem die Unendlichkeit ausfüllenden Ich ein Bestimmbares und Bestimmtes, das aus der übergeordneten einen Bild-Einheit der Vernunft ermöglicht ist. In den frühen Schriften FICHTES ist diese Ich-Einheit oder Vernunft-Einheit der absolute Voraussetzungspunkt, in seinen späteren Vorträgen und Nachschriften und Schriften ist diese Ich-Einheit nochmals differenzierter gefasst in einem Verhältnis zum Absoluten. In und aus der höchsten Einheit der ERSCHEINUNG des Absoluten in der Bild-Einheit der Vernunft, in einem zu erhellenden gnoseologisch sich-wissenden Setzen und einem ontologisch vorausgesetzten Sein dieses Setzens, verfolgen die späteren WLn oder z. B. die Vorträge „Thatsachen des Bewußtseyns“ von 1811 u. 1812, die systematische Konstitution der Innen- und Außenwelt – aus diesem Erscheinungs-Bild oder Vernunft-Einheit des „Ich denke“. 3 M. a. W., das kantische „Ich denke“ ist nach FICHTE ein prädeliberatives, willentliches Handeln und Erkennen und geht natürlich dem sekundärreflexiven Urteil des „Ich denke“ bei KANT voraus. Es ist ein reflexives Wissen, durch Selbstbeschränkung nach dem Sittengesetz gebildet.
Die Einheit des Sich-Wissens, die Ich-Einheit, das Ich – von Sprachphilosophen gerne in eine grammatikalische Ecke gestellt, von den Mentalisten ontologisch vorausgesetzt als Vermögen, Psyche, „Geist-Vermögen“ – existiert als Reflexionsvollzug eines sich selbst bestimmenden Bestimmtwerdens, wodurch stets das Prinzipiieren und das Heraustreten bestimmter und bestimmender Prinzipiate zugleich gesetzt sind. Die folgenden Prinzipiate sind dabei in sich zusammenhängende, aber zu unterscheidende Ableitungen aus der Ich-Einheit, wie z. B. der Rechtsbereich, der Körper und das ganze sittliche, interpersonale Leben, die Natur, die Religion, die Geschichte, die Sinnidee – in einer sie vermittelnden Einheit des Wissens.
Die WISSENSCHAFTSLEHRE ist deshalb, neben dem Verständnis als philosophia prima im Verhältnis zum Absoluten, Wissenslehre der transzendentalen Wissbarkeitsbedingungen, vernünftige Erkenntnis der Wirklichkeit im Ganzen in und aus Prinzipien – und konkretisierbar in den verschiedenen Bereichen des Erkennens. Sie ist nicht psychologische Ichlehre oder bloße Logik – wie KANT den FICHTE aus Sekundärliteratur leider missverstand – oder „Subjektphilosophie“ (ein arges Missverständnis!), auch nicht Idealismus, aber auch nicht „Handlungsphilosophie“, wenn ich das Buch von F. WITZLEBEN richtig verstanden habe. Ich möchte darauf kurz eingehen, um die Position FICHTES in der Weiterführung von KANT noch besser hervorheben zu können.
2) F. WITZLEBEN4 zerlegt den prädisjunktiven Erkenntnisakt des Setzens, wie ihn FICHTE in der „Thathandlung“ beschreibt, in einen a) Aktbegriff und in einen b) Handlungsbegriff. Den Aktbegriff möchte er für einen bestimmten Begriff der Subjektivität reservieren, worin ein Selbstbewusstsein in einer aktuellen Jetzt-Zeit denkbar gesetzt ist, der Handlungsbegriff hingegen erzeugt nach gewissen Strukturen und Dimensionen (Operation, Beobachtung, Reflexion) die Bewusstheit („Bewusstheit“ sic! bei WITZLEBEN).
Die Handlung, so meine kritische Anfrage jetzt an WITZLEBEN, bringt selbst in ihrer verschiedenen Strukturiertheit, zusammengehalten durch den Grenzpunkt eines Subjekts, ein Begriffsverhältnis oder Gegenstandsverhältnis hervor? Die Handlung gilt WITZLEBEN – in genauerer Systematik und Semantik von ihm noch aufgeschlüsselt – als Hervorbringung des Gegenstandes aus dem Begriff!? Dies ist und bleibt m. E. eine Variante von Idealismus und entspricht nicht der Intention KANTS bzw. der Weiterführung FICHTES, die Erkenntnis als Hervorbringung eines Begriffes zu sehen gemäß und entsprechend dem Transzendental des wahren Seins.
Die Unterscheidung WITZLEBENS zwischen Aktbegriff und Handlungsbegriff (mit weiteren Aufschlüsselungen) ist m. E. nicht zulässig, weil der Handlungsbegriff hier nicht mehr substantiell (als Wissensakt wie bei FICHTE) verstanden wird, sondern akzidentiell, als Eigenschaft eines wie immer gearteten, unbewussten, idealistisch oder realistisch vorausgesetzten Subjekts. Das widerspricht deutlich den Aussagen KANTS und FICHTES. Das handelnde Tun des Wissens ist wissendes Tun, anschaulich und begrifflich in der intellektuellen Anschauung und im Wissen der Interpersonalität wissbar – aber nicht durch eine abstrakte, für sich bestehende Performativität und Handlung an sich wissbar.
Nach WITZLEBEN ist der dem Handeln zugrundeliegende „actus purus“ „transzendentalphilosophisch“ reduktiv auflösbar. Generell nach der Transzendentalphilosophie KANTS und FICHTES darf und kann aber die Kognition nicht zugunsten der „Exekution“ (so WITZLEBENS Begriff) nachgeordnet werden. Die kognitive Aussage bzw. das Wissen ist konstitutiv dem Handeln vorgeordnet, ist wissender Zweckbegriff und letztlich sich selbst wollender Wille, und nicht umgekehrt, dass zuerst gehandelt würde, ehe dann für das Wissen das Objekt des Handels erkannt werden könnte. Das platonische Vorwissen bzw. die apriorische Wissbarkeit von allem ist konstitutive Bedingung jeder Einheit von Sprechen und Handeln, möge das Handeln dann weiter abstrahierbar sein, wie es WITZLEBEN tut, oder wie FICHTE selbst oft bemerkt, dass es einen Widerspruch gibt zwischen Sagen und Tun, wenn wir das von außen betrachten. Von außen holt das Sagen (Erkennen) das Tun nicht ein, und umgekehrt geht das Tun über das Erkennen hinaus. Aber das ist dann eine andere Fragestellung. Siehe dazu Blog zu Dieter Mersch, Kategorien des Ästhetischen – Link intern: https://www.platonjgf.net/dieter-mersch-epistemologien-des-aesthetischen-ein-kommentar/.
Die Einsicht in die Art der Verfasstheit der Wirklichkeit wie auch in den Inhalt und in die Normativität des Erforderlichen in der Wirklichkeitsveränderung bzw. Wirklichkeitserzeugung (im Bereich des Ästhetischen und Sittlich-Praktischen) ist prioritär durch das prädisjunktive Prinzip des Setzens evidiert und intelligiert – und nicht durch das Tun. Alles Sein kann nur im Setzen und, wie FICHTE später immer sagt, im reflexiven Sehen, gesetzt und angesprochen sein – und darf nicht blind als abstrakter Begriff des Handelns oder als bloß logisches „Subjekt“ vorausgesetzt werden.
3) Nochmals zurück zu KANT: Es ist eine offene Frage: Ist die Einheit des „Ich denke“ nur als formale Vereinigungsbedingung von vielen Vorstellungen „für mich“ (KrV B 132) gemeint, oder hat diese Einheit auch eine überindividuelle und vor allem inhaltliche, materiale Bedeutung? Man lese den entsprechenden Abschnitt über die ursprünglich-synthetische Einheit der Apperzeption in § 16 KrV. 5
Nochmals zur Erläuterung und Abgrenzung sei F. WITZLEBEN herangezogen: Er möchte in seiner Handlungstheorie und Handlungsphilosophie den Akt der Spontaneität, der dieser Synthesis des „Ich denke“ zugrundeliegt, weiter aufschlüsseln, indem er die dahinterliegende Handlung dreifach strukturiert und analysiert, wie gesagt, in einen Akt der Operativität, der Beobachtung und der reflexiven Handlungskontrolle. Er gibt folgende Erklärung: „Der Akt der Spontaneität kann nur gedacht werden, wenn er einem Selbstbewusstsein zugerechnet wird. Die Einheit des Selbst ergibt sich analytisch aus der synthetischen Einheit des Mannigfaltigen der Anschauungen und umgekehrt. Das Selbst in der formalen Einheit des „Ich, das p denkt“ hat eine Begleitfunktion, die die repräsentationale Legitimität (im erkenntnistheoretischen Sinne) von „p“ sichert.6
Ja, da ist vielleicht? eine Art wechselseitige Bestimmung eines Selbst und einer Mannigfaltigkeit in einer Synthesis vorgestellt, eine Art analytische Einheit, aber höchstens eine faktische!, wie ich das z. B. in der Analytischen Philosophie bei STRAWSON auch gelesen habe. 7 Die kantische Deduktion der Erkenntnisbedingungen sei nach den Empiristen STRAWSON nur eine „analytische“ Explikation des Erfahrungsbegriffes bzw. des Wortgebrauches. (Die Empiristen sind schwer verdaulich, sie gebrauchen die Begriffe völlig anders!) Wohin sind die originäre, kantischen Fragen und kantischen Antworten bei STRAWSON verschwunden, „wie sind synthetische Urteile a priori möglich?“? Wohin ist die Deduktion und die Schematisierung verschwunden und die Spontaneität des Erkenntnisaktes, wenn der empirische Wortgebrauch das Erkennen bedingen soll? Wenn ich jetzt fragen täte, was ist eine „analytische“ Einheit und wie ist die vorstellbar, könnte mir STRAWSON das nicht erklären. Ist die wieder bloß mental, angeblich? eine Mannigfaltigkeit der Erfahrung im Subjekt zusammengefasst? Das ist ja wiederum bloße Empirie, bloße Faktizität, das erklärt nicht die Vielheit aus der Einheit und die Einheit ausgebreitet auf die ganze Vielheit.
Die transzendental-kritische Frage in der Reflexion des Wissensbedingungen zielt aber genau darauf: 1.) wie die Mannigfaltigkeit in der Anschauung möglich ist und b) wie diese Vielheit der Mannigfaltigkeit trotzdem in der Einheit des einen Wahrheitsbezuges synthetisch enthalten sein kann. „Ein Ich, das p denkt“ als höchste Weisheit der Analytischen Philosophie verkauft, ist weder eine analytische Wissensaussage, weil sie Ich und Denken ineins setzt, das Denken als Eigenschaft des Ich versteht und so das Ich psychisch supponieren muss, das, oh Wunder, ein p denken kann, – das ist nicht analytisch! – noch ist es eine synthetische Aussage, weil sie ja bewusst den Weg einer das p erzeugenden Synthesis aus der Reflexivität des Ich in der gedachten Bezugsform einer vorausgesetzten Wahrheit im Bild-Wissen nicht anerkennen will.
Um Einsicht und Erklärung zu erzeugen, geht Fichte immer den analytisch-synthetischen Weg in einem – und dies auf zweierlei Art und Weise:
a) In den Argumentationsformen der GWL von 1794/95, dialektisch-abstrakt. Die höchste (analytische) Einheit wird als Einheit wie als disjunktive Unterschiedenheit im Aufzeigen einer implikativen und appositionellen Synthesis der Zeit- und Raumordnung dargestellt. Die Freiheit manifestiert und „repräsentiert“ sich im Übergehen-Können von Bestimmbarkeit zur Bestimmtheit in den Empfindungs- und Anschauungsbedingungen. Freiheit ist ein Sich-Bezug bereits in der theoretischen Vorstellungseinheit von Anschauung und Begriff (§ 4 der GWL) – und dann natürlich unendlich in der praktischen Realisation (§ 5ff); oder b), so die analytisch-synthetische Einheit des Sich-Wissens phänomenologisch durch ein aufforderndes Soll von Ewigkeit her dargestellt, vermittelt als intelligible Struktur eines „reinen Willens“, der sich verzeitend ausschematisiert in den Selbstbewusstseins-Setzungen der verschiedenen Wirklichkeitsbereiche wie Natur, Sittenlehre, Rechtslehre und Religionslehre und Geschichte und der Reflexivität des Ichs: Das wäre die Argumentationsform der WLnm von 1796-1799. (Zur Interpretation der WLnm siehe von mir Kommentar – interner Link.)
(c) Franz Strasser, 20. 10. 2021
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1,,Das: Ich denke, muß alle meine Vorstellungen begleiten können; denn sonst würde etwas in mir vorgestellt werden, was gar nicht gedacht werden könnte, welches ebensoviel heißt, als die Vorstellung würde entweder unmöglich, oder wenigstens für mich nichts sein. Diejenige Vorstellung, die vor allem Denken gegeben sein kann, heißt Anschauung. Also hat alles Mannigfaltige der Anschauung eine notwendige Beziehung auf das: Ich denke, in demselben Subjekt, darin dieses Mannigfaltige angetroffen wird. Diese Vorstellung aber ist ein Aktus der Spontaneität, d.i. sie kann nicht als zur Sinnlichkeit gehörig angesehen werden. Ich nenne sie die reine Apperzeption, um sie von der empirischen zu unterscheiden, oder auch die ursprüngliche Apperzeption, weil sie dasjenige Selbstbewußtsein ist, was, indem es die Vorstellung Ich denke hervorbringt, die alle anderen muß begleiten können, und in allem Bewußtsein ein und dasselbe ist, von keiner weiter begleitet werden kann. Ich nenne auch die Einheit derselben die transzendentale Einheit des Selbstbewußtseins, um die Möglichkeit der Erkenntnis a priori aus ihr zu bezeichnen. Denn die mannigfaltigen Vorstellungen, die in einer gewissen Anschauung gegeben werden, würden nicht insgesamt meine Vorstellungen sein, wenn sie nicht insgesamt zu einem Selbstbewußtsein gehörten, d.i. als meine Vorstellungen (ob ich mich ihrer gleich nicht als solcher bewußt bin) müssen sie doch der Bedingung notwendig gemäß sein, unter der sie allein in einem allgemeinen Selbstbewußtsein zusammenstehen können, weil sie sonst nicht durchgängig mir angehören würden.“(KrV B 132/133)
2Die basale sinnliche Hemmung oder „Anstoß“ müsste jetzt weiter interpretiert werden: Der Anstoß kann nur durch eine höhere intentionale Hemmung verstanden werden, wodurch FICHTE nicht durch Zufall auf den Mangel der Ableitung der Interpersonalität bei KANT gestoßen ist. Der intentionale d. h. interpersonale Anstoß ist notwendige Konstitutionsbedingung, damit ein substantielles Sich-Wissen und Sich-Bestimmen möglich ist – und dies führt individuell weiter zu den sinnlichen Anstoß- und Einschränkungsbedingungen des Vorstellens und Wollens-in-actu.
3Zur nochmaligen, höchsten Begründung einer Vernunfttendenz aus dem absoluten Soll – siehe andere Blogs – oder siehe z. B. von A. SCHURR, Die Funktion des Zweckbegriffes in Fichtes Theorie der Interpersonalität. In: Erneuerung der Transzendentalphilosophie im Anschluss an Kant und Fichte, Stuttgart 1979, S 359 – 372. Die Aufforderung in der Wechselwirksamkeit von Individualität und Interpersonalität muss auch verstanden werden. Das Verstehen setzt aber wiederum einen Zweckbegriff voraus, und bedeutet ein transzendierendes über sich Hinausverwiesen-Sein zu einem absoluten Bestimmtsein. Im absoluten Bezugspunkt liegt der Sinn menschlichen Existenzvollzuges, die tragende Gemeinsamkeit alles kommunikativen, sittlichen Austausches – und der gemeinsame Eine-Welt-Bezug. Dieses Grundsein als Grundlage jedes Selbstvollzuges des Bewusstseins muss deshalb in einem fraglosen Seinsollen begründet sein – das im Gegensatz zu jedem faktischen Bestimmtsein als nicht wandelbar gedacht werden muss –, weil eine gegenteilige Annahme von der Undenkbarkeit ausgehen müsste, dass ein absolutes Grundsein beides setzen könne, ein sich selbst begründendes und ein nicht sich selbst begründendes Bestimmtsein. A. SCHURR, ebd. S 371f.
4 FRANK WITZLEBEN, Bewußtheit und Handlung. Zur Grundlegung der Handlungsphilosophie. Fichte-Studien, Supplementa Bd. 9, Amsterdam-Atlanta, GA 1997.
5 Es gibt durchaus Aussagen bei KANT, die die transzendentale Einheit des „Ich denke“ als „numerische Identität“ (siehe Paralogismuskapitel B 399ff) verstehen lassen, als überindividuelle Einheit des Vernunft, worin die ganze Wirklichkeit der erscheinenden Welt in übergeordneter Einheit gebündelt wäre. Zumindest zeugt sein Opus Postumum, dass er sich mit seiner logischen Variante des Bezuges des Erkenntnisvermögens auf die Gegenstände der Erfahrung nie endgültig zufrieden gab. Siehe dazu, MANFRED ZAHN, Selbstvergewisserung, Würzburg 1998, und den darin befindlichen Aufsatz zu Kants Opus postumum.
6 F. WITZLEBEN, Bewußtheit und Handlung. Ebd. S 12.
7Siehe z. B. bei Marcel Niquet, Transzendentale Argumente – Kant, Strawson und die Aporetik der Detranszendentalisierung, 1991.