1) Bekanntlich hat Fichte seine steile Karriere als Philosoph mit dem Thema eines Begriffes möglicher Erkennbarkeit Gottes in der Form einer positiven Offenbarung begonnen – ich meine die Schrift „Versuch einer Critik aller Offenbarung“, geschrieben 1791, hrsg. 1792 bzw. 2. Auflage 1793.
Diese Schrift ist äußerst begriffsscharf, vorallem was den Hauptbegriff „Bekanntmachung“ (Offenbarung ist „Bekanntmachung“) betrifft – aber verfehlt gerade an dieser Stelle das eigentliche Wesen von Offenbarung, nämlich Vergebung, Versöhnung, Wiedergutmachung, zu sein.
Das Thema der Offenbarung sollte Fichte ein Leben lang beschäftigten. Er kommt 1813 in der „Staatslehre“ wieder auf dieses Thema zu sprechen, sieht aber dort im Zusammenhang einer Geschichtsphilosophie den Begriff der Offenbarung in einem ganz anderen Licht. „Offenbarung“ ist nicht nur die Möglichkeitsform einer sinnlichen Verstärkung einer schon bestehender Moralität, sondern eine nach einem dynamischen Geschichtsprinzip erscheinende positive Wirklichkeit einer Freiheitstat, worauf sich urbildlich jede reflexive Freiheit des Wissens beziehen muss, will Freiheit eine angewandte, praktische und konkrete Freiheit sein und bleiben.
a) Die begrifflich-relationalen und durch Reflexionsideen gefundenen Handlungen des Geistes müssen bei entsprechender Konsequenz und Kohärenz notwendig auf ein Ur-Bild der Erscheinung des Absoluten verweisen, soll der Vollzug der Freiheit begründet und gerechtfertigt sein.1
In Korrelation, aber ebenso im Gegensatz zum relationalen Denken, also in Bezug auf eine positive Offenbarung, kann sich die Erscheinung Gottes äußern, als auch das Wissen in seiner Freiheit und in seinem Glaubensakt vollenden. „Das echte Absolute erscheint, indem es nicht erscheint. Es erscheint nämlich, indem die Erscheinung als Erscheinung (d. h. nicht als Absolutes) erscheint. Wenn die Erscheinung nicht als Erscheinung, sondern als Sein erscheinen würde, würde das wahre Sein oder das Absolute damit verhüllt werden und aufhören zu sein. Dass das Absolute ist, heißt also eben, dass die Erscheinung als Erscheinung erscheint. Es hat keine andere Weise zu sein.“2 (ebd. S. 157)
Warum muss beides in der Reflexion und im Vollzug der Freiheit erhalten bleiben, Relationales Denken einer Erscheinung Gottes, und doch nur durch Glauben und Wollen und Liebe erfassbares Gutes, d. h. des Guten in einer konkreten Person und einer konkreten apriorischen Sinnidee der satisfactio und restitutio des Bösen? Weil nur gemeinsam, teils in Korrelation, teils im Gegensatz zu den Reflexionsgesetzen, wird dem Gottesbegriff wie dem Vernunftwesen genüge getan. Es entspricht der Erscheinungsform Gottes, sowohl im Denken, als auch in einer praktischen und geschichtlich vermittelbaren Erscheinungsform, zu erscheinen – und in gleicher Weise vom Vernunftwesen „Mensch“ nachvollzogen zu werden.
Das Praktische wird von Fichte von allem Anfang an angesprochen. Ich zitiere R. Lauth: „(..) das Objektive, das Nicht-Ich, ist wiederum keineswegs nur theoretisch als bloßes Faktum vorzustellen, sondern gleichfalls theoretisch-praktisch: es ist der Anstoß, durch den das Ich erst theoretisch und praktisch wird. Dieser Anstoß ist nun keineswegs ursprünglich bloßes totes Objekt, sondern er ist notwendig subjekt-objektiv, Aufruf, d. h. Nicht-Ich als Manifestation (eines anderen Ich). Erst aus der Analyse des Aufrufs.gehen Ich und Du sowohl als mein und sein Leib wie unsere gemeinsame Außenwelt hervor. Das Ich wird aber angestoßen nicht nur, damit es Bewusstsein sei, sondern damit es das Absolute als das allein wahre Sein erkenne und bejahe. Diese Bejahung geschieht im Rückbeziehen des ,Objekts auf das Absolute, welches ein praktischer Akt ist: also im Hervortreten der Forderung des Sittengesetzes im Ideal.“3
Eine allein durch begriffliche Relationalität und zur Verstärkung der Moralität behauptete „Offenbarung“ Gottes, wozu uns das Denken in ihren postulatorischen Forderungen verführen kann, sozusagen eine bloß implikationslogische Begründung aus oder wegen des „höchsten Gutes“ oder wegen der Unsterblichkeit, kann nicht als causa sui und Rechtfertigung einer wahren Offenbarung angesehen werden, sofern ihr die appositionelle und pertinent in der Geschichte erfahrbare Konkretion fehlen sollte. Ein bloßes Denken einer Relationalität Verunftwesen/Gott – siehe die ethiko-theologischen Argumentationen bei Kant – ist noch keine praktische Erkenntnis und Bewährung und Konkretion und ermöglicht noch keinen Glaubensakt. Die Vernunft und die Sinn- oder Widersinn-Erfahrungen des konkreten Lebens verlangen von sich her eine interpersonal-synthetische und geschichtliche Erkenntnis und Vermittlung, damit die Freiheit und das Wollen das erreichen, was sie teleologisch und reflexiv erstreben.
Die philosophische Disposition eine Nachdenkens über positive Offenbarung möchte ich kurz so zusammenfassn:
a) Die Notwendigkeit einer positiven Offenbarung liegt im Anliegen und Interesse von Freiheit, sich in Wechselwirkung zu einem apriorischen Wissen von Gott, nennen wir das „apriorische Vernunftoffenbarung“, als auch in Vermittlung der ganzen Sinn-Geschichte des Daseins, beide Male wahlfrei, bestimmen zu können. Die Bestimmbarkeit zur Freiheit, d. h. die Wahlfreiheit, ist sowohl wesentliche Möglichkeit und Bestandteil eines geforderten Glaubens an Gott überhaupt („apriorische Vernunftoffenbarung“), als auch eines geforderten Glaubens an eine positive Offenbarung. Hinzu kommt, dass beide Offenbarungsarten integrativ vereint gesehen werden müssen, ansonsten ergäbe sich, bei entsprechender Einseitigkeit und Verkürzung einer Seite, entweder nur ein ungefähres, abstraktes, gnostische Gottesbild, ein pantheistisches oder nihilistisches „Glauben“, besser Nicht-Wissen, oder es ergäbe sich ein blinder, fideistischer Glaube oder ein erzwungenes Glaubensbekenntnis zu einer angeblichen „positiven“ Offenbarung, die aber nichts ist als autoritäres, subjektives Bedürfnis eines Offenbarungsträgers.
b) Die apriorische Vernunftwahrheit muss in theoretischer Analyse der Wissensbedingungen zweifelsfrei herausgearbeitet werden können, wobei zugleich die Grenzen des Wissens bedacht werden müssen. Der Gottesbegriff als „Absolutes“ ist einerseits notwendig zu denken und vorauszusetzen, um nicht in einem totalen Relativismus oder Nihilismus oder Dogmatismus zu verfallen, andererseits kann er nur in einer Selbstnegation des Wissens behauptet werden, weil die praktische Bewährung und ein freier Glaubensakt, ferner eine pertinente, apriorische Sinnidee, die den Lauf der Geschichte kontinuierlich trägt und erhält, hinzukommen muss. Es müssen beide Seiten notwendig zusammenkommen, apriorische Vernunftoffenbarung und positive Offenbarung – gemäß einem ganzheitlichen Vernunftverständnis.
c) Die Erkenntnis der Person JESU im explizit christlichen Sinne kann durch den Maßstab der apriorischen Vernunftoffenbarung gemessen werden, aber der Verstand ist dabei nur verstehendes Prinzip und ersetzt nicht das Gesicht JESU, dass in konkreter Inkarnation und ekklesiologischer und pneumatologischer Weise dargestellt werden will. Eine nur reflexive, begriffliche Nachbildung der Erscheinung Gottes im Bilden von Selbstbewusstsein und Welt liefe im besten Fall auf einen moralisch-sittlichen Begriff, der in der Erscheinung Gottes liegen kann, hinaus. Das bleibt aber abstrakte, gnostische Lehre ohne interpersonale und praktische und geschichtliche Vermittlung.
Die „Offenbarungscritik“ von 1792/93 in seinem Offenbarungsbegriff, so meine Deutung, läuft auf eine verstärkende Moralität hinaus, – und verfehlt so den wahren Religionsbegriff und den spezifischen Sinn von positiver Offenbarung.
Aber genauso kommt mir der Offenbarungsbegriff im Islam vor!?
d) Das Gottesbild einer positiven Offenbarung muss deduktiv und appositionell formuliert werden können, nicht bloß implikationslogisch durch ein wie immer geartetes Postulat eines Unbedingten. (Kant kennt ein anscheinend Unbedingtes einer säkularen Moral.)
e) Die Aussagen im Islam sind für mich oftmals (nicht immer!) Behauptungen, die in praktischer Einsicht nicht nachvollzogen werden können. Sie sind nur implikationslogische Berufungen auf ein angebliches „Wort“ Gottes bzw. auf die Stimme Gottes, wobei im Koran viele Stimmen zu Wort kommen, siehe unten.
Es fehlt aber die deduktiv von Gott selbst herkommende Einsicht, die vernunftgemäß so beschrieben werden kann: Die Erscheinung Gottes erscheint (im christlichen Verständnis) unmittelbar und bringt die Mittelbarkeit selber als Teil ihres Ganzen mit sich. Diese Mittelbarkeit verläuft in einer Ur-Synthesis von Ich und Du in einem Wir, ist genetische Evidenz bezogen auf die Quelle der Erscheinung des Guten und der Vergebung.
Ohne der von Gott selbst herkommenden Mittelbarkeit und Inkarnation der unmittelbaren Offenbarung Gottes – im HEILIGEN GEISTE – blieben nur autoritär behauptete Offenbarungsansprüche, bloße historische Aussagen, „Historisierungen“ angeblicher Offenbarungsereignisse in implikativer Form.
f) Fehlt die appositionelle und ekklesiologische Vermittelbarkeit einer pertinenten, apriorischen Sinnidee, mithin die Erkennbarkeit einer unmittelbaren, positiven Offenbarung von Liebe und Vergebung im HEILIGEN GEIST, so bricht die implikationslogische Begründung einer „Offenbarung“ in sich zusammen.
Es ist die ausdrückliche Berufung auf eine einmalige unmittelbare Offenbarung Gottes in concreto und in persona und eine vollkommene Freiheitstat glaubhaft nur möglich durch die genetische Weiterführung dieser Erkenntnis durch den HEILIGEN GEIST, der die pertinente Sinnidee der einmaligen, unmittelbaren, konkreten und personalen Vergebung und Liebe in einer Gemeinde einsehen lässt und weiterführt.
Ohne appositionelle und ekklesiologische Denkbarkeit einer unmittelbaren Offenbarung bezweifelt und delegitimiert sich ein Offenbarungsanspruch selbst.
Welche appositionellen Weiterführungen und Auslegungen hat ein Mohammad zu seinen angeblichen empfangenen „Offenbarungen“ hier aufzuweisen? Worin besteht die notwendig applikative und konkretisierende Weitergabe der „Offenbarungen“? In den zufällig siegreich ausgegangen Schlachten in Medina und Mekka und in fortschreitender Zeit?
2) Fichte hat in der „Offenbarungscritik“ von 1791/92 einen sittlich-moralischen Offenbarungsbegriff herausgearbeitet. Am Ende seines Buches fasst er die moralischen Kriterien nochmals zusammen – siehe dort.
Soweit ich jetzt den Koran gelesen habe – er ist schwer zu lesen! – so meine ich, die in der „Offenbarungscritik“ herausgearbeiteten, philosophischen Begriffe könnten ebensogut auf den Koran übertragen werden. Gehe ich hier in die Irre, aber die „Offenbarungen“ Gottes an Muhammad sind allesamt nur „Bekanntmachungen“, abgesehen jetzt von ihrer internen Ambivalenz zwischen moralischen und unmoralischen Inhalten?! Sie enthalten zwar auch geschichtsphilosophische Reflexionen, wenn von Ismael u. a. Gestalten der Hl. Schrift die Rede ist, aber diese sind sekundär zu den angeblich direkt ergangenen Mitteilungen (Offenbarungen, Bekanntmachungen) an Muhammad, sind nur historisierende Berufungen. Welche genetische Erkenntnis einer unmittelbaren Offenbarung und welche Formen und Inhalte einer vermittelten Weiterführung von Offenbarung kennt der Islam?
3) Einige Aussagen könnte ich als mögliche Offenbarungen Gottes in sittlicher Hinsicht anerkennen wie „Allah ist barmherzig“ oder „Sei ein Muslim/Muslima“ (d. h. lebe in Hingabe an Gott), aber diese (moralischen) Aussagen referieren nicht auf eine unmittelbare Evidenz einer positiven Offenbarung, wie wir sie im christlichen Glauben verstehen, d. h. auf eine klare, eindeutige Freiheits- und Liebestat. Es sind fromme Worte, wie sie ein Weiser gefunden und gesprochen haben mag, aber im Prinzip jedes Vernunftwesen qua Vernunft finden und aussprechen kann.
—————–
4) Jetzt konkret zum Text Fichtes in der „Offenbarungscritik“ von 1791/92: Der Begriff „Offenbarung“ wird dort als reiner Vernunftbegriff a priori bestimmt, siehe besonders den dortigen § 7. Er ist zwar nicht gegeben, ist aber auch nicht erkünstelt, sondern denkbar, „ratiocinant“ gebildet, wie Kant sagen täte. Das war allein schon ein großer Gedanke, damals 1792/93, – und die eher abschätzig von der Offenbarung Gottes denkende philosophische Gemeinde wieder auf den Boden der christlichen Tradition stellte!4
Im Kapitel § 5 bereitet Fichte „um der Beförderung der Deutlichkeit“ willen die formale Begriffsbestimmung des späteren Inhaltes von „Offenbarung“ vor. (Hier beginnt leider für christliche Ohren die begriffliche Verengung!)
„§. 5. Formale Erörterung des Offenbarungsbegriffes, als Vorbereitung einer materialen Erörterung desselben. V65 Wir kamen im vorigen §. von dem Begriffe der Religion aus auf den Begriff einer möglichen Offenbarung, welche Religionsgrundsätze zu ihrem Stoffe haben könnte. Das wäre, wenn jene jetzt bloss vorausgesetzte Möglichkeit des Begriffes sich bestätigen sollte, der materielle Ort dieses Begriffes in unserem Verstande. Jetzt werden wir, nicht um systematischer Nothwendigkeit willen, sondern zur Beförderung der Deutlichkeit, ihn auch seiner Form nach aufsuchen. Offenbarung ist der Form nach eine Art von Bekanntmachung, und alles, was von dieser ihrer Gattung gilt, gilt auch von ihr. Der inneren Bedingungen aller Bekanntmachung sind zwei: | (…)“ (Hervorhebungen von mir SW V, S. 65)
Der „materiale“ Offenbarungsbegriff – siehe dann § 6 – wird dann ganz in Richtung einer praktischen Morallehre ausgelegt, d. h. dass er zusätzlich und verstärkend zur Moralität hinzukommt. „Offenbarung“ wird zur „Causalität“ Gottes in moralischer Hinsicht in besonderen Fällen, d. h. in der Form sinnlicher Unterstützung. Es wäre aber viel zu viel gesagt, wenn die Offenbarung die Moralität erst erzeugen müsste!
Chr. Danz fasst den Offenbarungsbegriff in dieser Schrift von 1791/92 so zusammen: „Notwendig ist eine göttliche Offenbarung allein für diesen Standpunkt der Unmoral, auf dem keine sittliche Willensbestimmung des Menschen in seinem Handeln anzutreffen ist. Ihre Funktion besteht darin, in dem der Sinnlichkeit verfallenen Menschen die Stimme der Vernunft allererst zu erwecken. Das kann nur durch eine übernatürliche Ankündigung Gottes in der Sinnenwelt geschehen, welche im sinnlichen Menschen eine Aufmerksamkeit für das Sittengesetz hervorruft, nicht aber durch übernatürliche Kausalität in ihm die sittliche Willensbestimmung hervorbringt. Mit dieser Ableitung ist jedoch die Notwendigkeit einer Offenbarungsreligion gerade nicht erwiesen. Denn Offenbarung ist ausschließlich dort notwendig, wo das Moralbewusstsein noch nicht entstanden ist. Indem die Offenbarung dieses hervorbringt, also durch sie Moral und mit ihr zusammen Religion entstehen lässt, macht sie sich selbst überflüssig.“ 5
Also nur aus einem sinnlichen und psychologischem Bedürfnis heraus ist eine Offenbarung anzunehmen und notwendig, „in denen das Moralgesetz seine Causalität […] in einzelnen Fällen verloren habe„.6
Damit entfällt aber die apriorische Notwendigkeit einer Offenbarung. Ihre apriorische Denkbarkeit ist zwar ratiocinant nicht unmöglich, aber, wie Fichte vorallem in den Schlusskapiteln ausführt, ist der Begriff der Moralität der Erkenntnisgrund der Offenbarung – und insofern ausreichend.
Nach dieser formalen Bestimmung des Offenbarungsbegriffes, zusammengefasst als „Bekanntmachung“ (zur sinnlichen Verstärkung der Vernunftreligion in manchen Fällen), folgt in § 6 die versprochene „materiale“ Erörterung des Offenbarungsbegriffes – die infolge des auf Moralität eingeschränkten Form-Begriffes einer „Bekanntmachung“ leider nicht mehr glücken kann! Fichte wird von der Form zur „Materie“ getrieben, muss aber infolge seiner moralischen Kriterien, die er aus der praktischen Vernunft bezieht, bei einem moralisch eingeengten Offenbarungsbegriff stehen bleiben. Die Wahrhaftigkeit Gottes muss durch die moralischen Implikate gedeckt sein, ja, richtig, aber ist das die ganze Reflexionsform der Vernunft?
SW V, S 75f „(…) „§. 6. Materiale Erörterung des Offenbarungsbegriffs. V75 Alle religiösen Begriffe lassen sich nur a priori von den Postulaten der praktischen Vernunft ableiten, wie oben §.3 durch die wirkliche Deduction derselben gezeigt worden. Da nun der Offenbarungsbegriff eine gewisse Form solcher Begriffe zum Gegenstande haben soll, und nicht von Seiten seiner Form (nemlich als Begriff), mithin, wenn seine reale Möglichkeit sich soll sichern lassen, nur von Seiten seines Inhalts deducirt werden kann, so haben wir seinen Ursprung im Felde der reinen praktischen Vernunft aufzusuchen. (….) „Der deducirte Begriff ist wirklich der Begriff der Offenbarung, d.i. der Begriff von einer durch die Causalität Gottes in der Sinnenwelt bewirkten Erscheinung, wodurch er sich als moralischen Gesetzgeber ankündigt. Er ist aus lauter Begriffen a priori der reinen praktischen Vernunft deducirt; aus der schlechthin und ohne alle Bedingung geforderten Causalität des Moralgesetzes in allen vernünftigen Wesen, aus dem einzig reinen Motiv dieser Causalität, der inneren Heiligkeit des Rechts, aus dem für die Möglichkeit der geforderten Causalität als real anzunehmenden Begriffe Gottes, und seiner Bestimmungen. Aus dieser Deduction ergiebt sich unmittelbar die Befugniss, jede angebliche Offenbarung, d.i. jede Erscheinung in der Sinnenwelt, welche diesem Begriffe als correspondirend gedacht werden soll, einer Kritik der Vernunft zu unterwerfen.(…)“
5) Wohin führen Fichtes Begriffe? Es wird, wenn ich es so sagen will, mangels anderer Begriffe, eine instruktionstheoretische, intellektualistische Sicht von „Gott“ und seiner Offenbarung geboten, eine bloß begriffliche Möglichkeit von Mitteilung, wobei der ganze interpersonale und geschichtliche und existentielle und mediale Vermittlung entfällt, zumindest nicht mehr gebührend reflektiert wird.
Es ist wohl zu schätzen: Fichte geht in seiner möglichen Sicht von Offenbarung über Kant weit hinaus, weil er a) einen Vernunftzusammenhang von theoretischem Wissen und praktischem Handeln erkennt und b) das bei Kant aufscheinende Postulat der Gottesidee bereits handlungswirksam in das Denken einbezieht durch Übertragung.7Er hat die damals heiß diskutierten Fragen auf ein neues Niveau gehoben. An Offenbarung zu glauben ist vernunfttheoretisch möglich, wenn auch nur als eine sinnliche Verstärkung einer bereits religiös-moralischen Wirksamkeit.
Das ist aber zugleich der Mangel an dieser Schrift: Die in der Reflexion selbst angelegte Notwendigkeit einer positiven Offenbarung hätte einen umfassenderen Reflexionsbegriff der Vernunft bedurft! Der Vernunftbegriff Kants reichte dafür nicht mehr aus.
Fichte fand dann die volle Reflexivität der Vernunft, die Einheit des prädisjunktiven Setzens, schon in der „Änesidemusrezension“ 1793 tlw. ausgedrückt, (GA I/2, 43-44), vollends dann in der GWL 1794/95 und in allen weiteren WLn ausgeführt.
6) Ich kämpfe in der Analyse des Verstehens des Korans immer mit dem Verdacht, dass eine bloß mündliche oder schriftlich-literale Botschaft, wie sie der Koran verkündet, nicht in vollstem Sinne des Begriffes eine Offenbarung Gottes sein kann!
Es fehlt bei vielen Aussagen – nicht bei allen! – die Möglichkeit a) reflexiver Wiederholbarkeit und Verstehbarkeit der „Offenbarungen“ rein von der Vernunft her. Manche sind nachvollziehbar z. B. „Sei ein Muslim“, „Allah ist barmherzig und gnädig“, aber wie soll ich die „Offenbarungen“ zum Krieg, zur Vernichtung der Ungläubigen, zur Kopfsteuer etc. verstehen? Die Aussagen sind absolut diskrepant, es sind Botschaften der Liebe wie des Hasses in gleicher Weise. Wie kann die Vernunft zu solch ambivalenten Aussagen kommen?
Es fehlt mir ferner b) die erstrangige Mittelbarkeit der unmittelbaren Offenbarung Gottes durch transzendentale Akte der Interpersonalität und Ich-Werdung und Person-Werdung und c) die Mittelbarkeit eines trinitarischen Gottesbildes, die diese lebendige Erinnerung und Interpersonalität in schöpferischer Weise weiterträgt und inkarniert.
7) Natürlich, so möchte ich anfügen, hat der Islam auch bemerkenswerte schöpferische Leistungen gebracht in diversen Wissenschaften und Kunst, er kennt eine gewisse geschichtsphilosophische Reflexion, die sich implikativ auf die Hl. Schrift und auf den Koran zurückführt, aber die intern im Koran niedergeschriebenen, bis heute vorallem im Terrorismus und Patriarchalismus vertretenen moralischen Botschaften, entbehren jeder Begründung und Rechtfertigung.
Ich las jetzt bei Klaus von Stosch, einem christlichen Theologen, von den religiös-geistlichen Verwandtschaften zwischen Judentum und Christentum und Islam, die Aufforderungen zum Gebet, das Fasten, Pilgern, Teilen, sogar zur möglichen Gleichberechtigung von Mann und Frau, gegen das Ausüben von Gewalt usw. Das ist aber alles kein großes Wunder. Der Koran entnimmt ja viele Aussagen der Hl. Schrift der Juden und Christen, insofern die Ähnlichkeit und Verwandtschaft. Die insgesamt sehr versöhnliche und friedensstiftende Rede bei Klaus von Stosch kann wohl politisch gelobt werden, doch die Seinsweise des Wissens von Offenbarung bleibt von Grund auf verschieden, sei es die des Judentums, des Islams oder des Christentums.8
Eine bloße historisch-kritische und komparative Lektüre (ein Vergleich) hat immer die Schwäche an sich, dass der Geltungsgrund einer Aussage oder eines Begriffes so gerade nicht erreicht werden kann, oder gar nicht so klar ist. Was ist die Vergleichsidee? Stimmen dem absoluten Geltungsanspruch nach die Aussagen der Bibel und des Korans wirklich überein? Vielleicht vereinzelt! In oberflächlicher Lektüre können Parallelen gefunden werden, siehe z. B. in der Berufung des Abraham oder im Aufruf an Muhammad „Sei ein gläubiger Muslim“, lebe in Hingabe an Gott…. Das sind alles sittlich-moralisch gute Anweisungen, historisierende Vergleiche, aber das würde ich nicht als „Offenbarung“ in einem strengen Sinn der Gottesidee und eines absoluten Geltungsanspruches verstehen.
8) Unter „Offenbarung“ im strikten Sinne verstehe ich eine mehr als durch menschliche Weisheit und Erkenntnis sich kundtuende Manifestation Gottes. Nehmen wir das historisch so an, dass Muhammad „Offenbarungen“ („wahy“) Gottes vernommen hat, die ich als „Bekanntmachungen“ interpretiere, die er – nach islamische Überlieferung konnte er nicht schreiben – jemandem diktierte, damit sie im KORAN und als KORAN festgehalten würden. Diese „Offenbarungen“ sollen mehr als personale, sollen göttliche Manifestationen gewesen sein, die selbstverständlich bis heute gelten. Was sie als Inhalte und Aussagen von Gott genau enthalten, das ist nun der strittige Punkt. Die appositionelle Darstellung von göttliche Offenbarungen und die implikationslogische Begründung als von Gott direkt geoffenbart – wie wird das alles vermittelt?
Die Wahrheit einer Aussage muss am Wahrheitsbegriff selber gemessen werden. Der Wahrheitsbegriff enthält zwei Bedingungen: 1.) Die tatsächliche Einsicht in die Möglichkeit einer göttlichen Wahrheit – wie von Muhammad behauptet– muss idealiter von jedem Vernunftwesen nachvollzogen werden können. Das wäre aber realiter noch zu wenig.
2.) der Begriff der Wahrheit (einer Offenbarung) müsste in der zeitlichen Realisierung und in der Praxis sich als genetisches Setzen bewähren können, das unmittelbar in sich und aus sich und durch sich (de jure) selbstbegründend und selbstrechtfertigend ist, also evident auf Gott zu verweisen vermag. Der christliche Glaube sieht das in der Person Jesu. Der genetische Setzungsakt des Glaubens an Gott ist dort praktische Vergebung, ist Freiheitstat einer absoluten Liebe. Dies zeigt sich fokussiert in seinem Tod am Kreuz, aber ebenso in jeder kleinen Geschichte des Evangeliums.
3.) Die unmittelbare Offenbarung Gottes bedarf ebenso einer weitergehenden, kontinuierlichen Offenbarung in der Form einer christlichen Gemeinde, die in Berufung auf die positive Offenbarung und in Berufung auf die Kraft des HEILIGEN GEISTES von dieser neuen Idee apriorischen Sinnidee der Erlösung und Wiedergutmachung ausgeht – und die Vernunft und das alltägliche Leben durchdringt. Dies verlangt Formen des Gedächtnisses, des Gebetes, der mannifaltigen Zeichen und mannigfaltigen Medialisierungen und Erinnerungen.
Natürlich kennt auch der Islam solche Formen der Medialisierungen, der Erinnerung, des Gebetes, der Kunst, der Symbole, der Sitten usw., aber wie selbstbegründend sind diese vermittelten Offenbarungen der Bekanntmachungen an Muhammad?
Das Symbol der Manifestation Gottes an Muhammad, die Form der Medialisierung der gegenüber der Hl. Schrift der Juden und Christen neu ergangenen Botschaft, ist für den Islam natürlich der Koran (neben anderen Formen der Tradition).
Ich frage jetzt: Aber eine bloß literale-wörtliche Botschaft ist in sich fehleranfällig, kontingent, ambivalent. Ich kann das naturgemäß von bloßen Worten nicht anders erwarten. Der Sinn einer Aussage wird zu gleichen Teilen im Sprechenden wie Höhrenden, spontan wie rezeptiv, erzeugt. Darf deshalb von einer bloß schriftlich überlieferten Behauptung einer „Offenbarung“ (im Sinne von „Bekanntmachung“) Gehorsam erwartet werden? Ohne aktive Rezeption und Freiheit des Gläubigen? Eine Wahrheit als causa sui und absolute sittliche Wertung kann nur unter Bedingungen der Freiheit eingesehen werden.
Der christliche Glaube sagt hier: Die Wahrheit ist in einer Liebes- und Freiheitstat erkennbar, primär – und sekundär kommt die Literalität dieser genetischen Einsicht hinzu. Diese mündliche und schriftliche Fixierung einer genetischen Einsicht ist natürlich auch vernunftkonstitutiv, aber darf nicht die geistige Quelle ihres Bildseins abschneiden und vergessen. Die Literalität spricht nicht von sich her schon die Wahrheit aus.
Der Sinn und Zweck einer solchen Schrift wie des KORANS könnte und sollte, bei vorausgesetzter, einmaliger Wahrheit Gottes, nur ein einstimmiger Appell an die Freiheit jedes einzelnen Vernunftwesens sein, ein einstimmiges und eindeutiges, unzweifelhaftes WORT (im Sinne von TAT verstanden) der Versöhnung und der Liebe und der Wiedergutmachung sein.
Überliefert der KORAN eine solche Botschaft der Freiheit und der Liebe, wenn er sich qua Literalität gar nicht auf eine Freiheits- und Liebestat beruft, sondern auf „Offenbarungen“ – wie ich sie lese als „Bekanntmachungen“.
Diese „Bekanntmachungen“ – um an den Anfang des bloß formalen Offenbarungsbegriffes in der „Offenbarungscritik“ von 1791-1793 wieder anzuknüpfen – sind für sich zu wenig, eine positive Offenbarung zu reflektieren.
© Franz Strasser, 23. 9. 2026
1Vgl. dazu z. B. K. Hammacher, Die Bestimmung des Menschen, Fichte-Studien, Bd. 8. (1995), S. 87-97. „Fichte hat in seiner Spätphilosophie versucht, diesen Prozeß, in dem das Wissen sich selbst durchsichtig werden kann, da es seine Ich-Struktur in allem wiederfindet, mit Metaphern, die es als „Bild“ oder „Erscheinung“ kennzeichnen, zu erklären und verständlich zu machen, und damit, warum alle Erkenntnis „selbstreferentiell“ (würden wir heute sagen) ist, denn ein „Bild“ ist geschlossen, indem es ein Abgebildetes in sich begreift (…) „Erscheinung“ wird von Fichte als „Sich-Erscheinen“ verstanden, insofern im Schein etwas sich erscheinen muß, wodurch es sich als Schein begreift.“ S. 94.
2Zum reinen philosophischen Denken einer Gottesidee siehe hier z. B. Hitoshi Minobe, Selbstnegation des Wissens: Überlegungen über das Verhältnis des Wissens zum Absoluten bei Fichte unter besonderer Berücksichtigung von Jacobis Kritik. In: Fichte-Studien, Bd. 43, 2016, S. 145 – 157, S. 157.
3R. Lauth, Der Begriff der Geschichte nach Fichte. Philosophisches Jahrbuch 72, 1964, S. 353-384. Diesen ausgezeichneten Artikel gibt es auch online zum Download: Siehe Internet, https://www.philosophisches-jahrbuch.de/wp-content/uploads/2019/03/PJ72_S353-384_Lauth_Der-Begriff-der-Geschichte-nach-Fichte.pdf
4Vgl. Offenbarungscritik, SW V, S. 82 „(…) Der zu deducirende Begriff wurde bloss als eine Idee angekündigt; sie hat mithin keine objective Gültigkeit desselben zu erweisen, mit welchem Erweise sie auch nicht sonderlich fortkommen dürfte. Alles, was von ihr gefordert wird, ist, zu zeigen, dass der zu deducirende Begriff weder sich selbst, noch einem der vorauszusetzenden Principien widerspreche. Er kündigte sich ferner nicht als gegeben, sondern als gemacht an (conceptus non datus, sed ratiocinatus); sie hat mithin kein Datum der reinen Vernunft aufzuzeigen, wodurch er uns gegeben würde, welches sie zu leisten auch nicht vorgegeben hat.“
5Chr. Danz, Vernünftige Offenbarung. Fichtes Versuch einer Critik aller Offenbarung. In: G. Sans und J. Stoffers (Hrsg.), Religionsphilosophie nach Fichte, Neue Horizonte der Religionsphilosophie, 2022, S. 224
6Zitiert nach Chr. Danz, ebd. S. 225.
7„Die Idee von Gott, als Gesetzgeber durch’s Moralgesetz in uns, gründet sich also auf eine Entäußerung des unsrigen, auf Uebertragung eines Subjectiven in ein Wesen außer uns, und diese Entäußerung ist das eigentliche Princip der Religion, insofern sie zur Willens- bestimmung gebraucht werden soll.“ („Offenbarungscritik“, GA I/1, S. 33)
8Klaus von Stosch. Herausforderung Islam. Christliche Annäherungen. 3. Auflage, 2016.