Zur Theorie des Willens – 1. Teil

1) Der Begriff des Willens kommt in den Wln Fichtes von Anfang an sehr prominent vor, erfährt aber durch die Herausarbeitung der Erscheinungsebene des Wissens im Gegensatz zur Erscheinung des Absoluten ebenso eine zunehmende Differenzierung. Dem möchte ich kurz in vier Teilen nachgehen.1

Es existiert zahlreiche Sekundärliteratur zu diesem Thema „Wille“ bei FICHTE. Ein extremes Beispiel einer bloß naturalistischen Auslegung mit immenser Wirkung lieferte hier Schopenhauer – siehe Blogs von mir zu SCH.

2) In der SL-1798 wird das Wollen so beschrieben: „Ein Wollen ist ein absolut freies Uebergehen von Unbestimmtheit zur Bestimmtheit, mit dem Bewußtseyn desselben“ (SW IV, S. 158).

Woher aber kommt das Vermögen zum Wollen und Willen?
Ist das etwas Metaphysisches oder Naturales, oder kann die transzendentale Bestimmung des Wissens in einer Grundstruktur des Wissen genau angegeben werden?

Ich fand bei Andreas Schmidt folgende Analyse einer Schrift Fichtes (der SITTENLEHRE 1798): Der Begriff ist konstitutiv dafür, dass es so etwas wie ein Vermögen gibt.

„Ein Vermögen ist nichts wirkliches, sondern nur dasjenige, was wir der Wirklichkeit vorher denken, um sie in eine Reihe unsers Denkens aufnehmen zu können“. (SL-1798; GA I/5, S. 45)
Und ein paar Seiten später: „Ein Vermögen ist […] nichts weiter, als ein Produkt des bloßen Denkens, um an dasselbe [Vermögen], da die endliche Vernunft nur discursiv und vermittelnd denken kann, eine nicht ursprünglich gesetzte, sondern erst in der Zeit entstehende, Wirklichkeit anknüpfen zu können. Wer unter dem Begriffe des Vermögens etwas anderes denkt, als ein bloßes Mittel der Anknüpfung, der versteht sich selbst nicht“. (SL-1798; GA I/5, S 86.)2

Zwar folgt die intellektuelle Anschauung eines Vermögens auf dem Fuße in der Vorstellung des Begriffes, doch soll nicht ein substantielles Vermögen vor der Tätigkeit der Vorstellung und des Begriffes angesetzt werden. Die kantische Vorgabe soll beibehalten werden, dass die kategorialen Begriffe nur gelten für die empirische Anschauung bzw. bei Fichte auch für intellektuelle Anschauung. Die Konstitution eines Vermögens hinter einem mentalen oder naturalen  oder logischen Ereignis vorauszusetzen, das würde zu einem Paralogismus einer Seelensubstanz oder anderer Substanzvorstellung führen.

Nur in der phänomenalen Weise der Erscheinung des Wissens und der Reflexibilität der Vernunft und der Freiheit wird konzediert, in der intellektuellen Anschauung von so etwas wie einem Vermögen des „Willens“ (als qualitative Erscheinung) sprechen zu können.

3) Ich gehe weiter zu einer typisch phänomenalen Darstellung der Reflexibilität des Wissens – zur WLnm. Die Argumentationsform der WLnm von 1796-1799 verläuft dahingehend: Die analytisch-synthetische Einheit des Sich-Wissens  wird durch ein aufforderndes Soll (von Ewigkeit her, zeitlos) dargestellt, vermittelt als intelligible Struktur eines „reinen Willens“, der sich verzeitend ausschematisiert in den Selbstbewusstseins-Setzungen der verschiedenen Wirklichkeitsbereiche wie Natur, Sittenlehre, Rechtslehre, Religionslehre und Geschichtslehre.

Das Verfahren der Analyse und Synthese der höchsten Wissenseinheit ist ab den §§ 13-17 ein Anwendungsverfahren, d. h. wie und worauf ich die Schematismen zweckhaft anwende, so ergeben sich die Begriffe der Natur (Trieb, Gefühl), des Rechts (andere Freiheit), der Moral (unbedinger und bedingter Pflichten) und der Religion und der Geschichte, gelenkt und gesteuert durch einen deliberativen Willen, begründet aber in einem thetisch angesetzten durch sich selbst bestimmten, prädeliberativen Willen. Der „durch sich selbst bestimmte Wille“ ist als höchste Synthesis des Wissens thetisch vorausgesetzt, aber genau dort ist der Begriff des Willens fein säuberlich unterschieden in diese zwei Arten eines „prädeliberativen“ und „deliberativen“ Willens. Siehe deshalb dann 2. Teil zum Begriff des Willens nach Franz Bader.

Es kommen in der WLnm starke Aussagen zum Willen vor: Der Wille ist ein Vermögen und eine Kraft und eine Konzentration auf einen Punkt des Bestimmbaren, ist reine Kraft der Intelligenz, ist Hindurchgehen der konzentrierten Intelligenz durch eine Reihe von Gefühlen – um nur ein paar Eingangsbestimmungen zu nennen. Aber alles ist nur innerhalb der Erscheinung des Wissens abgeleitet. Aus der Kraft des übergehenden Willens entsteht dann das Schema der Zeitfolge als Form der Synthesis des Mannigfaltigen der Gefühle und im Sinne einer Dependenz und Verzeitlichung des Ich.3

4) Der Begriff des Wollens oder Willens, so prominent er vorkommen mag, wird eindeutig immer auf die Erscheinungsebene zurĂĽckgenommen. Bereits der Ich-Begriff selbst wird nicht als transzendentales Subjekt supponiert – in der Fichte-Literatur leider oft subjektivistisch gedeutet! – ergo kann das Wollen oder der Wille a fortiori nicht als ein subjektives oder mentales, substantielles Vermögen vorausgesetzt werden.

Fichte war hier schon kritisch belehrt aus vorhergehender Zeit durch SCHULZE, der die Kantianer auf diese oder jene unerlaubten Suppositionen aufmerksam machte.4

Fichte hält zwar an der Rede von (mentalen) Vermögen fest, aber, nochmals gesagt, weist er den deliberativ, endlichen Willen klar den transzendentalen Konstitutionsbedingungen des Sich-Wissens zu, nicht den Seinsbedingungen der Erscheinungen des prädeliberativen Willens (des absoluten Seins) selbst.

A. Schmidt:„Mentale Vermögen sind nicht konstituierend, sie sind konstituiert; sie gehören, um es prägnant auszudrücken, nicht in den Bereich transzendentaler Bedingungen, sondern schon in den Bereich der Erscheinungen. Diese Auffassung vertritt Fichte bereits in seiner Aenesidemus-Rezension, wenn er schreibt: „Das V. V. [=Vorstellungsvermögen] existiert für das V. V. und durch das V. V.“,6 und später, etwas weniger paradox formuliert: „Wenn bloß gesagt wird: wir sind genöthigt, einen Grund [der Urtheilsformen] aufzusuchen und denselben in unser Gemüth zu setzen, wie denn nichts weiter gesagt wird; so wird zuvörderst der Satz des Grundes bloß seiner logischen Gültigkeit nach gebraucht. Da aber das dadurch begründete nur als Gedanke existirt, so sollte man meynen, der logische Grund eines Gedankens sey zugleich der Real- oder Existential-Grund dieses Gedankens“ (Aenesidemus-Rezension, GA I/2, 53.)

Das Grund-Denken ist zwar erste und vornehmste Aufgabe der Philosophie, sie kann dies aber logischerweise nur in differenzierter Form des Begriffes und der auf den FuĂź folgenden Anschauung leisten.

Das Handeln selbst, wie am Ende der WL-1811 extra hervorgehoben werden wird, ist hingegen nicht konstituiert, sondern wirkt konstituierend. Es muss unabhängig vom Begriff des Vermögens gedacht werden können.5

5) Den Willen als intellektuell angeschautes Vermögen vorzustellen und ihn als Grund der Freiheit zu denken, das verlagert die Diskussion auf den Begriff der Freiheit selbst: Ist sie ohne Vermögen zu denken, rein nur im Begriff, als auktoriale Freiheit, in ihrem ontologischen Status rein als Agilität und Tätigkeit?

Es gibt hier verschiedenen Freiheitsdebatten, auf die ich nicht eingehen will – siehe bei A. Schmidt die diskutierten Ansätze bei O’Connor und Carl Ginet, die zwar beide für eine Existenz der Freiheit gegenüber jedem Determinismus argumentieren, aber das verschieden begründen. Ersterer behauptet überhaupt eine ontologische Basis einer akteurshaften Kausalität, was uns aber in die Schwierigkeit bringt, wie dies zu beweisen ist, letzterer spricht nur von einer qualitativen Erscheinung der Freiheit, die als hinreichende Bedingung einer Kausalität angenommen werden darf. Dies ist dann der Fall, wenn a) die im Willen ausgehenden Handlungen in ihrer akthaften phänomenalen Qualität eingesehen werden können, und b) das supponierte Vermögen des Willens nicht ausdrücklich von anderswoher determiniert ist.

Diese Erklärung der Freiheit als phänomenale Qualität und hinreichende Bedingung entspricht m. E. der Argumentationsfigur Fichtes: Der Wille wird in der WLnm als a) ĂĽbergehender Wille verstanden, der die Zeit und eine Dependenzreihe in der Reihe der Erscheinungen schafft, d. h. als lichthafter, mitgehender, qualitative Erscheinung eingesehen werden kann – und doch b) ganz im Dienste und in der Funktion der Freiheit in ihrem theoretischen wie praktischen Bilden gesehen wird – zwecks Selbstbestimmung.

FĂĽr den Akt der Selbstbestimmung der Freiheit ist der Wille (das Wollen) notwendige, gedachte Bedingung, fĂĽr die qualitative Erscheinung der Freiheit hinreichende Bedingung.

6) Noch ein deutliches, anderes Kennzeichen eines nur reflexiven Verständnisses des Willens auf der Erscheinungsebene des Sich-Wissens wird von allem Anfang an bei Fichte mitgesetzt: Die kausale Ordinationsmöglichkeit des Willens (oder freien Willens, das ist synonym zu gebrauchen) ist eingeschränkt durch die Idee einer interpersonale Erscheinungsform des Seins des Absoluten.

In intellektueller Anschauung ist eine sittliche Gemeinde als Erfahrungsbedingung der Freiheit bereits vorausgesetzt, die in der Erfahrung der Sprechakte sichtbar werden kann, ergo ist die Hingabe der Freiheit an die Wirklichkeit und Faktizität dem Wollen und dem Willen zur weiteren Spezifikation vorgegeben. Dem Wollen oder Willen obliegt dann die kausale Ordination dieser interpersonalen sittlichen Ordnung.

Zusammengefasst: Nur in Richtung der kausalen Ordination der Freiheit behält der Wille (das Wollen) eine bedeutende Relevanz. Prinzipiell gibt aber das Denken den Grund der Freiheit an, nicht ein überheblicher Wille oder der Wille in seiner phänomenale Erscheinung des Handelns.

7) Wenn die Reproduktion der Freiheit als ein mentales Ereignis in der Urteilskraft zeitlos hervorgehoben werden kann, wie eine Als-Ob-Erscheinung auktorialer Freiheit und auktorialen Wollens, so ist damit noch keine Zeitbestimmung eines mentalen Ereignisses ausgesagt.6

Will ich hingegen ein mentales Ereignis (oder naturales Ereignis, oder logischen Begriff) in der Zeit realisieren, als Kraft oder als eine phänomenal-qualitative Handlung einer kausalen Verursachung, so bleibt die Aufgabe, eine notwendige Bedingung des Grundes zu denken – und da es sich um eine Selbstbestimmung der Freiheit in letzter Begründung handelt, kommt der Begriff des Wollens oder Willens als notwendige Bedingung zum Tragen. Aber wie das apriorisch genauer ableiten und wie dann in der Wirklichkeit bewähren? Die vorausgesetzte Freiheit kann, muss nicht, entgegen ihre grundsätzlichen Hingebung an die Faktizität, durch den gedachten Grund des Willens zu einer Selbstbestimmung, also entgegen ihrer Faktizität, spezifiziert werden.

© Franz Strasser, Mai 2026

1Der  Ursprung des Willens ist  nach H. ARENDT besonders in der Theologie zu suchen  (H. ARENDT, Das Leben des Geistes, Bd. 2. Das Wollen, 1979), siehe z. B. bei Paulus, Röm 7, doch wesentliche Gedanken dazu äußerte ebenso der heidnische Philosoph Porphyrios, dann  AUGUSTINUS u. a. 

Wie immer die Entwicklung dann weiter verlief bis zum Voluntarismus  des Mittelalters – besonders die Franziskaner und Dominikaner haben hier wesentliche Diskussionen beigesteuert, siehe dann auch bei Descartes, erst bei FICHTE finden wir eine transzendentale, d. h. aus dem Wissen abgeleite Sinnbestimmung, was Wille heiĂźt und ist.

2In: Andreas Schmidt, Grund und Begriff in Fichtes Wissenschaftslehre nova methodo. In: Die Rolle von Anschauung und Begriff bei Johann Gottlieb Fichte. Mit Kant ĂĽber Kant hinaus. Hrsg. v. Violetta L. Waibel, 2021, S. 145-155.

Diese Diskussionen um den ontologischen Status des Gedachten finden wir immer wieder bei Fichte, zuletzt sehr scharf und präzise in den zwei Vorlesungen zur „Transzendentalen Logik“ 1811 und 1812 vorgetragen: Die formale Logik, indem sie Regeln des Denkens erstellt und sie abstrahiert zu reinen Formen des Denkens, vergisst das sie selbst erstellende, ihr eigenes Denken dieses Denkens der Formen erstellende Denken. Es verobjektiviert und versinnlicht die Regeln (des Denkens) wie eine empirische Anschauung. Diese Analyse, aufgelöst und abstrahiert als formale Regeln des „Denkens“ – obwohl das kein Denken mehr ist, weil kein „Ich“ das denkt und versteht – mĂĽsste selbst ihr Sein wissen und denken können.
Vgl. dazu Manfred Zahn, Die Idee der formalen und transzendentalen Logik bei Kant, Fichte und Hegel. In: Schelling-Studien. Festschrift f. M. Schröter. Hrsg. v. A. M. Koktanek, München/Wien 1965, S 153-191. Sammelband verschiedener Aufsätze von ihm, Hrsg. v. M. Scherer unter „Selbstvergewisserung“, Würzburg 1998.

3Siehe z. B. auch dargestellt bei P. Baumanns, Von der Theorie der Sprechakte zu Fichtes Wissenschaftslehre, S. 180. Siehe Klaus Hammacher (Hrsg), Der transzendentale Gedanke. Die gegenwärtige Darstellung der Philosophie Fichtes. Schriften zur Transzendentalphilosophie, Hamburg 1981, S. 171-189.

4Siehe ebenfalls bei A. Schmidt, Grund und Begriff in Fichtes Wissenschaftslehre nova methodo, ebd. S. 147.

5Vgl. A. Schmid, ebd., S 148.

6 Die Naturalisten begehen hier einen groĂźen Fehler: Sie siedeln den Naturtrieb auf einer zeitlosen Ebene an, rein metaphysisch, gehen aber dann doch unbegrĂĽndet zu einer zeitlichen Anschauung ĂĽber!?

Autor: Franz Strasser

Dr. Franz Strasser