Nochmals zur Kraft und zum Leib – WLnm 5. Teil

In der Wlnm § 13 kommt es auf den Übergang an, wie vom Denken der höchsten Synthesis zur äußeren Anschauung übergegangen werden kann. Es ist, wie gesagt, der realistische Standpunkt von Anfang an gewählt worden, von einem Zwangsgefühl wurde ausgegangen (§ 1). Durch die reine Synthesis des Wollens im reinen Willen ist das Fühlen aber letztlich ein Handeln auf sich selbst, eine Selbstaffektion. Alles Nicht-Ichliche ist eine Form der Selbstanschauung des Ich – und folglich muss alle Anschauung, mithin auch alles Stoffliche und Materielle, als verwandeltes Wollen und Sein, in seiner Erscheinung und seiner Bedeutung erkannt werden können.

„Mein wahres SEYN ist BESTIMMTHEIT des WOLLENS. (…) und hiemit wäre die Frage beantwortet, die bisher noch von keinem Philosophen beantwortet wurde; nemlich: woher kommt der STOFF oder das MATERIALE des Gefühls?“ (ebd. GA IV, 2, § 13 S 148.149)

Erster Übergang zur sinnlichen Außenwelt ist dabei der Begriff der Kraft und des Leibes: Der Kraftbegriff liegt in der grundsätzlichen Erscheinungsweise und Darstellungsweise der absoluten Einheit des reinen Willens1 – und setzt sich im formal-freien Willen fort.

Die sich veräußernde, sich ausschematisierende Kraft des Willens wird als Leibeskraft angeschaut.

„Eine Materie, die das wollen, die ursprüngliche Kraft selbst – als Materie im Raume (…) ausdrückt – diese ist unser Leib, in wiefern er Werkzeug ist. Er ist die fortdaurende Darstellung unseres Wollens in der materielen Welt. (…) Resultat eines ursprünglichen allem empirischen (cf. selbstbewussten) vorausgehenden wollens.“ (Wlnm, GA IV, 2, § 13 S 155)

Der sinnliche Leib ist transzendental notwendige Bedingung des freien Willens, damit sich dieser sowohl prädeliberativ wie deliberativ-frei ausdrücken kann. Der Leib ist nicht gnostizistisch abgewertet, oder, mit DESCARTES gesprochen, eine unerklärliche „res extensa“ einer damit nicht zu vermittelnden „res cogitans“ des Geistes (der Seele), vielmehr gehören Leib und Geist einer Gattung an. Der Leib ist intelligible Willensmanifestation des Geistes.

Die Naturkraft, die gemeinhin von der Einzelwissenschaft z. B. von der Physik in einem objektivistischen Sinne vorausgesetzt wird, ist ein Analogon einer inneren Kraft. Alle Außenkausalität ist ein Analogon einer inneren Willenskausalität. Allen sinnenweltlichen Erscheinungen liegt ein intelligibles Substrat zugrunde, das sich quantitiert verwandelt darstellt. Jeder Dualismus von Geist und Materie, Seele und Leib, soll und muss in dieser transzendental-reflexiven Durchdringung der Wirklichkeit überwunden sein zugunsten einer prinzipiellen Einheit von Denken und Sein, Leib und Seele.

Der Zweckbegriff, auf den ich mein besonderes Augenmerk richten will, bekommt an diesem Wendepunkt der Wlnm nochmals die Charakteristik, dass er selbst auf die ontologisch-synthetische Einheit des REINEN WILLENS stets bezogen bleibt, mithin die Idee des Unbedingten in einer virtuell-projektiven Weise  fasst und vorwegnimmt. Es heißt gegen Ende des § 12: (von FICHTE meistens wörtlich diktiert)

Allgemeine Uebersicht des Bisherigen Gegenwärtigen §“ „Will man das Bewußtseyn aus dem sinnlich entworfenen Zweckbegriff erklären; so ist dieses Entwerfen gleichfalls ein Übergehen, und muß auch von einem Ur= oder Objektsbegrif ausgehen; ehe ich mein Uebergehen anfange, müsste ein Objektsbegrif schon da seyn. Diesen Objektsbegrif erhalte ich blos dadurch, daß ich in meinem Handeln beschränkt werden; allein diese Beschränktheit ist nicht möglich, ohne daß ich handle und hinwiederum kann ich nicht handeln ohne Zweckbegriff. Dies ist und bleibt so nach ein steter Zirkel, und das sinnliche Bewußtseyn läßt sich also aus sich selbst nicht erklären: es bedarf eine über alle Sinnlichkeit Erhabenes.“ (ebd., § 12; 144)

Der dem Bewusstsein vorhergehende unbedingte Grund („über alle Sinnlichkeit Erhabenes“) verschwindet aber nicht in einem ontologischen Datum des Unbegreiflichen, sondern das Licht dieses Grundes, die höchste Evidenz und Rechtmäßigkeit des reinen Willens, leuchtet jetzt auf im faktischen IST des formal-freien Willens. Der reine Wille äußert sich schematisierend und konstituierend in der objektivierten Reflexion. Alles wirkliche Erkennen ist der Bedingung der Möglichkeit nach von diesem praktisch-konstitutiven Zweckbegriff (einer virtuell angesetzten Totalität aller Realität) begleitet, sofern konsequent gedacht wird. 

„ Wir fanden daß der Zweckbegrif nur durch objektive Erkenntnis und dies hinwiederum nur unter Voraussetzung des Zweckbegrifs möglich sey. Wir lösten im 13 § diesen Zirkel nur zumTheil. Wir fanden daß der reine Wille und ursprüngliche Zweckbegrif EINS u. dasselbe seyen. Allein dadurch haben wir bloß einen Zweck überhaupt aber noch keinen sinnlichen – er ist noch nicht versinnlicht. Es ist noch die Frage zu beantworten übrig: wie bezieht sich nun der ursprüngliche Zweckbegriff od: der REINE Wille auf die Sinnenwelt.“ (ebd. § 13 S 146)

Es folgt eine Analyse des Willens der Form und dem Sein nach (ebd.S 147- 153) – und wiederum eine vernünftige Durchdringung des Seins des Leibes:

„Die innere Anschauung macht möglich daß das INTELLIGIBILE mit Objekten verbunden, blos geordnet u. in die Form der Anschauung aufgenommen werde. Die Form der inneren Anschauung ist die Zeit; und diese ist nur Form der empirischen Anschauung des INTELLIGIBLEN, aber nicht die Form der Anschauung eines Objekts, das Objekt kommt erst in die Zeit dadurch, dass Freyheit in die Welt der Objekte übergetragen wird; insofern die Welt organisiert erscheint; (….) Der REPRÄSENTANT derselben ist in der Sinnen Welt der Leib, dieser erscheint als gegeben, wodurch all unser Wirken und Bewußtseyn bedingt ist – (…)“ (ebd. § 13 S 155) 2

Der Leib wird „Repräsentant“ genannt, was soviel heißt wie, (ein) erscheinender Stellvertreter des reinen Wollens in der Sinnenwelt. Das Wollen war oben schon die treibende, reelle  Kraft hinter dem projektiven Entwurf des Zweckbegriffs. Oben wurde der Leib als äußeres Organ der Wirksamkeit  postuliert und vorausgesetzt; jetzt zeigt sich das Linienziehen und Deklinieren und die Wirksamkeit des Handelns vom reinen Willen her getragen und vermittelt – im und durch den Leib. Der reine Wille selber kann nicht in die Erscheinung treten, aber sein „Repräsentant“, der Leib, die Synthesis des Handelns, er tritt stellvertretend für den reinen Willen zur Erscheinung. Er IST die Synthesis zwischen Zweckbegriff und äußerer Sinnenwelt in ihrer realen Tätigkeit, zwischen erkenntnisssubjektiver und erkenntnisobjektiver Erscheinungsweise des reinen Willens, erkenntnissubjektiv ausgestattet mit physischer Kraft und äußeren Organe zwecks Vorstellung der erscheinungsobjektiven Außenwelt.

Die WLnm demonstriert dann in der Folge, wie Freiheit und Natur zusammenwirken im System der Sensibilität (deduziert in grundsätzlicher Hinsicht in § 13, ab S 145, kurz nach der Sphäre der Bestimmbarkeit), in der Ableitung der Sensorik und Motorik des Leibes (§ 14, 155ff), in der Ableitung der Organizität (§ 15; 171f); schließlich in der Ableitung des Begriffes der Leibes-Kraft (§ 17; 197f und 210ff) und in der Ableitung der Artikulation und Organisation des Leibes (§ 19; 256 – 261).

(c) Franz Strasser, 25 5. 2015

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  1. 1Woher der Kraftbegriff wieder kommt – dazu müsste freilich jetzt mehr ausgeholt werden, beginnend mit FICHTES Manuskripten „EIGNE MEDITATIONEN“. „Discursiv- Was ist denn eigentlich, die reine Einbildungsskraft? Das Subjekt bestimmt sein eignes Seyn in einem Accidens seiner selbst. Nur ist die Frage was heißt bestimmen? – Das Subjekt ist thätig; es ist selbstständig: es hat also Kraft. – Das Subjekt ist (für sich) vermöge seines Seyns: es ist sich selbst Ursache, u. Wirkung seines Seyns: – Dies geschieht durch ein Thätig seyn, dieses Thätig seyn ist Ursache des Seyns, von welchen es doch auch Wirkung ist; dieses Handlung heißt (Darstellen) sich selbst als selbst im Daseyn setzen; u. Die Kraft: Darstellungskraft.“ (EIGNE MEDITATIONEN, GA II, 89).

2 FICHTE unterscheidet zuerst „innere“ Anschauung – die Zeit; aber selbst diese „innere“ Anschauung wird durch die Zeit m. E. bereits eine innere-äußere Anschauung, wenn sie vorerst auch nur auf intelligible Gehalte geht; denn selbst bei intelligiblen Gehalten verändert sich etwas im Ich und entsteht für das Ich ein Bestimmtes im Werden. Im nächsten Abschnitt spricht dann FICHTE von der äußeren Anschauung des Raumes, welche ja wohl nicht im Gegensatz stehen kann zum Linienziehen des Ichs in der „inneren“ Anschauung. Es bräche sich etwas bei FICHTE, wenn man den Zusammenhang nicht bedenkt, dass genetisch die Zeit die erste Stufe der Veräußerung und Versinnlichung ist im Anschauen des realen Übergehens im Willen. Man würde diese Aussage, wörtlich genommen, als Widerspruch orten: die Zeit als „Form der empirischen Anschauung des INTELLIGIBLEN“ – das darf man nicht dem Buchstaben nach interpretieren, als sei das Intelligible eine Abstraktion des Empirischen. Umgekehrt, die intelligible Beschränkung und Objektivierung ist die 1. Form in der Synthesis der Einbildungskraft, die dann weitergeht zur empirischen Anschauung. 
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Autor: Franz Strasser

Dr. Franz Strasser