Priesterweihe von Frauen – genetische Erkenntnis, 6. Teil

Weil mich die Sache berührt, wollte ich nach den transzendentalkritischen Bedingungen fragen, die einen bestimmten Begriff konstituieren. Ich ging dabei davon aus, dass  kirchliche Weihämter wie „Bischof“, „Priester“, „Diakon“ nicht bloß leere Begriffe seien, historisch vom Himmel gefallen, oder umgekehrt, dass sie  bloß gesatztes,  kirchliches Recht  seien, beliebig eingeführt, beliebig veränderbar, sondern einen transzendental-regulativen Sinn haben.

Eine transzendental-kritische Frage nach der Sinn-Bedeutung der Begriffe zielt auf die epistemologische und genetische Bildung derselben. Wie und warum sind sie gebildet? Meine Sicht: Nicht aus Willkür, Patriarchalismus oder Machtinteresse drängte der Hl. IGNATIUS/der Autor zu einer kirchlichen Ämterstruktur, sondern aus der Notwendigkeit der Realisierung der göttlichen Sinnidee mussten Ämter geschaffen werden, die diese Sinnidee repräsentieren und zugänglich machen sollten. Er oder sie handelten höchst verantwortungsbewusst, überlegt in prekärer Stunde. Warum es nur diese drei grundlegenden Ämter geworden sind, warum in dieser hierarchischen Stufenordnung in dieser bestimmten Dreier-Form, warum nur Männer,  das bleibt in gewissem Sinne unableitbar, das ist empirische, freie Entscheidung damals gewesen.

Wir analysieren aber immer wieder durch die Urteilskraft, was durch die Einbildungskraft in einem Begriff gesetzt und gesagt werden soll, d. h. es wird auf einen Geltungsgrund von Wahrheit und Gemeinsamkeit des Verstehens verwiesen, auf eine intelligible Welt eines interpersonalen Verstehens, um den Vernunftgrund zu erkennen, von dem ich/wir, bedingt durch meinen/unseren begrenzten Verstand und das kurze Leben, nur einen Teil des Verhältnisses zur vorhergehenden Generation erkennen können. Ich unterstelle aber meiner begrenzten Wahrnehmung und LektĂĽre, dass ein Hl. Ignatius/ein anonymer Autor im 2. Jhd. die apriorische und positive Offenbarung so gut wie möglich zu verstehen versuchten und deshalb von einer sakramentalen Durchdringung der Welt gesprochen haben. Ich kann mich diesem Verstehen anschlieĂźen, aber zugleich mit dem Wissen, dass ich dieses Verstehen auch nicht teilen mĂĽsste. Es wurde fĂĽr mich und uns etwas vor-entschieden, aber nicht total determinierend vorentschieden, denn die Zeit und Geschichte eröffnet stets neue Freiheit der Deutung der unwandelbaren Wahrheit. Zeit und Geschichte sehe ich nicht als bedauernswerten Hinderungsgrund  – als „garstigen Graben“ – der Erkenntnis der vollkommenen Wahrheit, im Gegenteil, sie ermöglicht geradezu neue Ideen und Gesichter zu finden, wenn auch in strenger Gebundenheit an die Vorstellungen der ursprĂĽnglich produzierenden Einbildungskraft und der bisherigen Geschichte.  Ich meine das so: Den ganzen Vernunftgrund der apriorischen und positiven Offenbarung können wir infolge der Zeit und Geschichte nur diskursiv und sukzessive erkennen, ich bin also in meiner Geschichte und Sprache und Vorstellungswelt teilweise gebunden an die vorlaufende Vergangenheit und Tradition, aber prinzipiell gleichgestellt dem Erkennen der vorhergehenden Generationen der Wahrheit nach, gleichgestellt in interpersonaler Einheit – und je nach meinem (geringen) Fassungsvermögen zur weiteren diskursiven und sukzessiven Weiterinterpretation befähigt.1

Die interpersonale Einheit im Verstehen ist wesentliche Grundvoraussetzung der Wahrnehmung ĂĽberhaupt – und könnte andernorts systematisch deduziert werden – , aber läuft diese Wahrnehmung jetzt auf das gleiche Verständnis einer patriarchalen Lebensordnung und auf das gleiche Verständnis von Männlichkeit hinaus wie vor 2000 oder 1800 Jahren?  Die  absolute ungeschichtliche Wahrheit der Erlösung und Vergebung hat sich nicht geändert, aber das Verstehen der  Wahrnehmung und der Geschlechter, der öffentlichen Strukturen  u. a. m., das hat sich geändert.  

Ein Begriff, wenn er denn wahr ist, bildet sich in und aus der selbst unsichtbaren Einheit von Geltungsgrund und Geltungsform des Selbstbewusstseins und erscheint als Synthesis und Bild dieser Einheit. Der Begriff (als Bild) ist nicht selbst das, wofĂĽr er steht, er bildet nur das ab, wofĂĽr er steht, dafĂĽr aber in sowohl implikativer wie appositioneller Weise der Bildung, zurechenbar der Freiheit der Bildung, rechtfertigbar durch den Geltungsgrund. Wir können, mĂĽssen nicht, sakramentale Begriffe der Durchdringung der Wirklichkeit wählen, wie es die Heiligen und Märtyrer des 2. Jhd. getan haben, aber spräche das noch von einem besonnenen Denken und einer genetischen Erkenntnis? Wir wären vielleicht schon ganz naturalistisch verkommen (im Denken), akzeptierten nur mehr das empirische Sichtbare – und die ganze unsichtbare Welt des Glaubens, der Vergebung, der Erlösung,  wäre verdunkelt oder vergessen.  

Wenn wir die Freiheit als höchste Bedingung des Selbstbewusstsein nicht aufgeben wollen, so legen wir in das Gemüt, in den Geist und Sinn des Heiligen/der damalige Gemeinde, mithin jedem Vernunftwesen damals  wie heute und morgen, ein gleiches Streben und Hoffen auf Erlösung und Vergebung, hinein, aber nicht, dass damals wie heute und morgen das ganze Bestreben war oder sein soll, die patriarchale Struktur zu erhalten. 

1) Es ist die Schönheit der Transzendentalphilosophie, dass sie das Sichbegreifen des Begriffes zum Objekt macht und nicht im metaphysischen oder hermeneutischen Zirkel hängen bleibt. Da gibt es einerseits das vorausgesetzte Material, das Begriffene (die apriorische und positive Offenbarung), andererseits das freie Begreifen und den freien Umgang mit dieser Erfahrung.  Dieser Zirkel kann von da nach dort und umgekehrt aufgelöst werden, wenn die Einsicht sich selbst einzusehen vermag als das, was sie ist, führt sie zu einer begründeten und sich selbst rechtfertigenden Evidenz. 2

Spielen wir das begrifflich durch: Wäre das mögliche Substrat für ein kirchliches Amt und in männlicher Form rein zufällig geschaffen worden, welche dauerhafte Bewährung für die Zukunft könnte daraus abgeleitet werden? Keine, denn reine Historie erzeugt keinen Zusammenhang und ein Jahrhunderte währender Druck an Patriarchalismus hätte sich nicht durchgesetzt. 

Kann und darf als geistiges Sinn-Substrates der kirchlichen Ämter hingegen eine epistemologische Quelle der Erzeugung angenommen werden, eine genetische Einsicht ihrer Notwendigkeit, mit transzendental-regulativer  Praxis und Administration dieser Ämter, so findet sich eine überzeitliche Verstehensbasis in einem überzeitlichen Geltungsgrund: die apriorische und positive Offenbarung soll in sakramentaler Weise verzeitlicht und vergeschichtlicht werden. So muss ich und kann ich annehmen, dass seit 1800 Jahre die gleiche Begründung und Rechtfertigung aus den Begriffen kommt, die gleiche epistemologische Sinnquelle fließt, die gleiche intelligible und interpersonale Sinnordnung und Glaubens- und Hoffnungsordnung besteht – mit der Auflage und Aufgabe, dass ich heute die Anwendungsform gleichermaßen verantwortungsvoll und klug-pragmatisch reflektiere.

Die Anwendungsbedingungen eines Begriffes gehören transzendental-konstitutiv zum Sinngehalt eines Begriffes. Sie können aber nicht von zufälligen Erscheinungen abgeleitet werden, z. B. zufälligen Konstellationen der damaligen Zeitgeschichte um 110/165 n. Chr.,  sondern müssen selbst (als Anwendungsbedingungen und Evidenzkriterien) aus dem Geltungsgrund der unwandelbaren Wahrheit abgeleitet werden, als substantielle, genetische Erkenntnisse. Wenn ich wohlmeinend die Begriffe „Bischof“, „Priester“, „Diakon“ mit einem transzendental-regulative Sinngehalt interpretiere, durch den Wortlaut der Texte mehr oder minder dazu geführt,  so in der Absicht, eine sakramentale Weltsicht zu erreichen, kohärent (korrelativ) zum Geltungsgrund einer  apriorischen und positiven Offenbarung. (Aus dem männlichen Geschlecht alleine  könnte ich keine sakramentale Weltsicht ableiten und das Bischofs- und Priester- und Diakonenamt  damit begründen.) 

Die Anwendungsbedingungen stets zu reflektieren, das ist ständige Aufgabe: Sobald die Potenz einer genetischen Einsicht einer durch die Zeit hindurch zu vermittelnden Sinnidee angesetzt ist, ist klar, dass sie sich nur als Bezug in ihrer Begründung und Rechtfertigung zu erkennen gibt.3

2) Dass das Selbsterkennen, der Akt des Begreifens, sich selbst zum Objekt des Denkens und Einsehen machen kann, ist schlechthin Tradition seit Platon. Das Denken der Prämissen bedeutet auch deren Vollzug, das Denken der Freiheit bedeutet auch deren Sein (ihre Existenz), die Idee des Guten ist realiter Vollzug des Guten, das Begreifen ist ein Selbst-Begreifen, der Begriff ist selbstständiger Grund seines Sichbegreifens – und die Objektwelt steuert nur das materiale Substrat für den actus des Begreifens bei. In diesem Thema: Das Erkennen der christlichen Sinnidee ist überzeitlich wahr und wirklich – und somit irgendeine Form der repräsentativen Anwendungsbedingung.

Indem der Begriff sich selbst in seiner Mächtigkeit des Sich-Begreifens erkennt, aber hoffentlich auch in Selbstbescheidung sein Bezogensein auf Evidenz einsieht, kann er seinen Anteil in der Geschichte der Darstellung einer göttlichen Sinn- und Heilsordnung erkennen und sich dessen bewusst sein: er hat die Funktion einer Folge, Folge des absoluten Grundes zu sein. Der Begriff durchschaut die genetischen Zusammenhänge seines Begreifens als ein Begreifen des einen durch ein anderes.

Der Heilige/der Autor oder die dahinterliegende Gemeinde begriff sowohl die objektive, apriorische Vernunftoffenbarung wie die positive Offenbarung in seinem/ihrem  Akt des Erkennens, und zugleich seinen/ihren  subjektiven  Anteil daran, dass eine Form der Anwendungsbedingung gefunden werden soll d. h. nicht fehlen darf, die diese doppelte Offenbarung (im Heiligen Geist) weitertrage. 

So realisierte sich der Akt der Erkenntnis in einem märtyrerhaften Bekenntnis. Diese kostbaren Schriften wurden uns übermittelt, nicht in der Absicht, historisches Wissen anzuhäufen, sondern die dahinterliegende Übersetzung der apriorischen und positiven Offenbarung zu verstehen und und zu bewahren  in einer sakramentalen Lebens- und Kirchenordnung.

3) Das Pochen des Heiligen/des Autors auf die reine Lehre, auf Eintracht, auf Gehorsam, auf die gültige Feier der Sakramente, zeigen eine  erste, rudimentäre, systematische Anwendung der Sinn-Idee auf eine rechtliche, politische und soziale Verfassung. Es ist aber keine autoritäre, patriarchale Verfassung angestrebt als Selbstzweck.   Die differentielle Unterscheidung zwischen der eigentlichen, unrepräsentierbaren Transzendenz Gottes und der doch möglichen, aktiven Teilhabe daran, das macht nur eine schwebende Anschauung einer sakramentalen Heils- und Sinnordnung, inklusiv Weihe-Hierarchie, möglich. 
Nicht ein metaphysisches System „Kirche“ schafft die „Ämter“, sondern die „Kirche“ ist transzendental-logisch gesehen zuerst selbst ein ganz allgemeines Schema neuer Interpersonalität, „schwebend“ zwischen Universalität und Individualität einer Sinnidee.

4) Ich zitiere jetzt die LektĂĽre einer Deduktion eines rechtlichen „Vereinigungsvertrages“ nach FICHTE, um die Notwendigkeit einer staatlichen Institutionalisierung (zwecks interpersonalem Verstehen)  einsichtig zu machen. Analog dazu verlangt eine religiöse Erkenntnis und deren schematisierte Form eine „Kirche“ mit einer gewissen rechtlichen und politischen Institutionalisierung von Ă„mtern. (Eine rein historisch-kritische Exegese solcher Texte des frĂĽhen Christentums verläuft sich in der Schilderung vieler verschiedener Traditionen, die zwar   wertvolle Impulse bieten, aber letztlich keinen Entscheidungsgrund fĂĽr oder gegen eine Form geltend machen können. Die systematische Theologie streitet dann gegen die historische – und unterliegt.) 

„Mit der Intention, dass jeder einzelne den einzelnen schĂĽtze, ergibt sich – da der konkret Betroffene zunächst unbestimmt ist – das Ganze zu schĂĽtzen; dieses wiederum schĂĽtzt den konkret Betroffenen; diese besondere Art von Vertrag, in dem der einzelne sich nicht mehr mit konkret anderen einzelnen, sondern mit unbestimmt einzelnen, die in ihrer Unbestimmtheit ein Ganzes bilden, verbindet, nennt Fichte den ’Vereinigungsvertrag’. (Fichte, Grundlagen des Naturrechts, 1796, SW, ebd. S 198. 204). Dieser erst versichert und schĂĽtzt die beiden ersten Verträge (sc. „Urrecht“, „Zwangsrecht“). Jeder trägt zu dem Ganzen, das den Schutz ausĂĽbt, einen Teil bei. Er steuert nicht seinen ganzen Besitz bei, denn sonst bliebe nichts mehr, was ihm vom Staat zu schĂĽtzen sei. Auf der anderen Seite schĂĽtzt der Staat alles, was jeder besitzt. Inwiefern der einzelne seinen Teil beisteuert zum Ganzen, ist er Teil des Souveräns. In diesem Punkt, dem Beitrag des einzelnen zum Ganzen, sind die drei Aufgaben: AusĂĽbung der Souveränität, des Vertragens und der Machtkonstitution in einem Ansatz (schematisiert durch den Begriff des Sozialvertrags) gelöst.“ 4

5) Wie FICHTE durch das von ihm angewandte transzendentale  Verfahren die Einheit des Gemeinwillens als formale und materiale Einheit sieht, quantitativ als Gleichheit an Rechten,  in sozialverträglicher Form,  als immanente Idee der Gerechtigkeit, so möchte der Heilige/der Autor die Schematisierung der Sinn-Idee ĂĽber formale und materiale Repräsentationsformen einer „Kirche“ weiterfĂĽhren, sprich in Sakramenten, in der Nächstenliebe, in neuer Sozialverträglichkeit, in einem religiösem Leben – und in „geweihten“ Amtsträgern – analog zu einem weltlichen Vereinigungsvertrag, um möglichst vielen Gläubigen Zugang und Sicherheit (zur apriorischen und positiven Offenbarung) zu bieten. 
Anders gesagt: Es soll sich sozusagen  nicht jeder/jede selbst seine/ihre Vergebung  und Gnade  organisieren und sichern mĂĽssen, abgesehen davon, dass eine individualistische Sinn- und Heilsidee sowieso der apriorischen und positiven Offenbarung widerspräche – und generell jeder geistigen Entwicklung.  

Der Hl. IGNATIUS /der anonyme Autor/die christliche Gemeinde, so mein Schlussresümee, waren so gepackt und ergriffen von der neuen religiöse Sinnordnung und Sinnidee, dass es noch außerhalb seines/ihres hermeneutischen Denkhorizontes und außerhalb des prekären Anforderungskataloges  lag, für die kirchlichen Weiheämter ebenso Frauen einzubeziehen. Seine Worte stellen für mich aber keinen positiven Ausschluss der Frauen dar, sondern nur eine damals ausreichende und verantwortungsbewusste, besonnene  Sicht ideeller Realisierung (inklusiv der damals eingebundenen, indirekt mitwirkenden Frauen). 

© Franz Strasser, 30. 9. 2019.

1 Einen materialen Geltungsgrund eines geeinten, interpersonalen Verstehens frei zu legen, würde jetzt vieler Gesetze und Ableitungen der Handlungen der Vernunft bedürfen. Ich würde dabei auf die Ableitungen Fichtes in der WL 1801/02 verweisen bzw. auf andere geschichtsphilosophische Darlegungen von ihm. In Seminaren hat Dr. Franz Bader stets auf die inkarnatorische Leseart der WLn hingewiesen. Nur ein Beispiel u. v. a.: Es heißt in der WL 1801/02: „Die allgemeine Wahrnehmung hat zu ihrem Grundstoffe | durchaus nichts Anderes, als das Verhältniss des wahrnehmenden Individuum zu andern Individuen in einer rein intelligibeln Welt; denn nur inwiefern sie dies hat, ist sie, und ist überhaupt ein Wissen. Ohne dies zu haben, käme sie überall nirgends zu sich selbst, sondern zerflösse in das unendliche Leere, wenn es dann überhaupt einen Menschenverstand hätte, sie dann auch nur insofern zu setzen, um sie zerfliessen zu lassen. (GA II, 6, 115 recto; bzw. Ausgabe Meiner, S. 213).

2Vgl. J. Widmann, Die Grundstruktur des transzendentalen Wissens nach Joh. Gottl. Fichtes Wissenschaftslehre 1804/2, Hamburg 1977, S 60.

3„Der theoretische Ansatz der Möglichkeit von Selbst-Erkenntnis hat eine besondere Konsequenz. Setzt man Erkenntnis nur als Erkenntnis von Objekten an, die ihr gegenüber als selbstständig und unabhängig gefasst sind, so lässt sich theoretisch die Aktivität im Erkenntnisvorgang diesen Objekten zuschreiben. Wird aber angesetzt, dass Erkennen könne auch sich selbst erkennen, muss notgedrungen seine eigene Aktivität des Erkennens mit gesetzt werden.“ J. Widmann, ebd. S 60.

4Hans Georg von Manz, Fichtes transzendentale Gerechtigkeitskonzeption, S 23. 24.

Print Friendly, PDF & Email

Autor: Franz Strasser

Dr. Franz Strasser