Die Prinzipien der Gottes-, Sitten- und Rechtslehre. 3. Teil

13. Stunde

Das unveränderliche Eins im Wissen als Geltungsform ist kein stehendes Faktum (ebd. S 57 Z 9), sondern eine Quelle. Das Wesen dieser reinen Geltung als in sich immanent im Wissen – weil Form eines über alles geltenden Geltung des Lichtes, der Erscheinung – und zugleich als dem Wissen transzendent, weil es projiziertes Licht ist, innere Anschauung, Bewusstsein, ist absolute qualitative Einheit, wesentliche Einheit, „ausschließend durchaus alle Unterscheidung und Spaltung“ (ebd.Weiterlesen

Transzendentale Interpersonalitätslehre nach M. Ivaldo

Bei MARCO IVALDO fand ich auf wenigen Seiten (10) eine schlüssige Wiedergabe der Interpersonalitätslehre bei FICHTE – hauptsächlich nach der GRUNDLAGE des NATURRECHTS (abk.=GNR von 1796), aber auch mit weiteren Verweisen auf diverse WLn. Ich zitiere hier ein paar Auszüge aus diesem Aufsatz und füge ein paar zusätzliche Bemerkungen hinzu.Weiterlesen

Nochmals zur Kraft und zum Leib – WLnm 6. Teil

In der Wlnm § 13 kommt es jetzt auf den Übergang an, wie vom Denken der höchsten Synthesis zur äußeren Anschauung übergegangen werden kann. Es ist, wie gesagt, der realistische Standpunkt von Anfang an gewählt worden, von einem Zwangsgefühl wurde ausgegangen (§ 1) – durch die reine Synthesis des Wollens im reinen Willen ist das Fühlen aber letztlich ein Handeln auf sich selbst, eine Selbstaffektion.Weiterlesen

Zweckrealisation im praktischen Bereich – 3. Teil

Die Begründung des Zweckbegriffs im REINEN WILLEN erhält absteigend ab § 13 die Funktion, die Versinnlichung und Verzeitung des REINEN Willens darzustellen und zu zeigen. Oder anders formuliert: Der Zweckbegriff erhält die Aufgabe, die Deduktion der Versinnlichungs- und Verzeitungsformen des REINEN WILLENS zu applizieren und zu konkretisieren.Weiterlesen

Zum Zweckbegriff in der WLnm FICHTES – WLnm 1. Teil

Zum Zweckbegriff in der WLnm FICHTES –  1.Teil

Dies ist ein Exzerpt aus einer erneuten Lektüre der WLnm, rein aus persönlichem Interesse, getan für’s eigene Denken und Schreiben.

Im Unterschied zu KANTS „Kritik der Urteilskraft“ wird von Fichte aus drei Gründen der Zweckbegriff als konstitutiv für unser Erkennen und Handeln herausgestellt:

I) einmal für den sittlich-praktischen Bereich.Weiterlesen