1) Der Begriff des Willens konnte erst durch J. G. FICHTE in seiner ganzen Tragweite und geistigen Kraft erkannt werden. Der Ursprung des Willens ist nach H. ARENDT besonders in der Theologie zu suchen (H. ARENDT, Das Leben des Geistes, Bd. 2. Das Wollen, 1979), siehe z. B. bei Paulus, Röm 7, doch wesentliche Gedanken dazu äußerte ebenso der heidnische Philosoph Porphyrios, dann AUGUSTINUS u. a. Wie immer die Entwicklung dann weiter verlief bis zum Voluntarismus des Mittelalters, weiter bis zu DESCARTES, erst bei FICHTE finden wir eine ausgearbeitete Ableitung des Begriffes „Wille“ in der Struktur des Wissens. Er ist ein Begriff, der wesentlich die Evidenzform des Erkennens trägt.
Es existiert zahlreiche Sekundärliteratur zu diesem Thema „Wille“ bei FICHTE. Ein extremes Beispiel mit immenser Wirkung einer falschen Auslegung hat uns SCHOPENHAUER hinterlassen. (Siehe Blogs von mir zu SCH)
Der Wille ist bei Fichte erkenntniskonstitutiv. Ich möchte hier die WLnm von 1796 – 1799 hervorheben mithilfe einer Auslegung von F. BADER, Zu Fichtes Lehre vom prädeliberativen Willen, in: Transzendentalphilosophie als System, hrsg. v. ALBERT MUES, Hamburg 1989, 212-241.1 (Zur Wlnm – siehe Blog „Kommentar“)
a) Das höchste Prinzip in der Wlnm (1796 – 1799) ist der prädeliberativ reine Wille, der für sich und durch sich selbst bestimmt ist. 2 In diesem reinen Willen ist die Gottesidee angesprochen, die methodisch nicht fallen gelassen werden darf – aber für FICHTE zum damaligen Zeitpunkt noch nicht explizit einbezogen werden konnte.3
Unabhängig jetzt vom impliziten Gemeintsein der Gottesidee kann der prädeliberativ reine Wille als das Zentrum, als die unausgedehnte Einheit, als philosophisches Prinzip und Begründung und Rechtfertigung der weiteren Reflexionsgesetze des Bewusstseins angesehen werden.
FICHTE erreicht ihn einerseits aufsteigend, reduktiv, behauptet aber ebenso deutlich, dass er gerade nicht bloß erschlossen gedacht werden kann, sondern in der Unmittelbarkeit einer intellektuellen Anschauung thetisch (deduktiv) gesetzt sein muss. Der „reine Wille“ als durch sich selbst bestimmter Wille ist eine Synthesis von Denken und Wollen, aber aufgrund der Unvereinbarkeit des übergehenden Denkens, worin der Begriff (der entworfene Zweckbegriff) durch das Schweben der Einbildungskraft zur Versinnlichung und Verzeitigung übergeht, ist der „reine Wille“ (für uns reflexive Vernunftwesen) als solcher nicht anschaubar, nur in der Erscheinung des Übergehens und der Entscheidung. Er muss aber implikativ-logisch und appositionell vorausgesetzt werden, da sonst weder die praktische Tatsache des Strebens und des Gefühls, noch die theoretische Form des Vorstellens und der Form der Reflexionsgesetze möglich gedacht werden könnten.
2) Ich referiere hier F. BADER: In besagtem Artikel hat er sowohl die textphilologische Grundlage aufgearbeitet, als auch eine (notwendige) systematische Weiterentwicklung des Denkens von FICHTE vorgelegt: Der reine Wille in seiner Einheit von Form und Materie, als Totalitätsganzes, wird im apriorischen Vorwissen als konstitutiver Maßstab vorausgesetzt und in intellektueller Anschauung vollzogen. Im Antwortschreiben FICHTES an REINHOLD von 1801 hat er das Gemeinte der intellektuellen Anschauung nochmals expliziert:
SW II, S 507 : Dieses — wie soll ich es nennen, Verfahren, Setzen, oder wie Sie lieber wollen werden, diese Manifestation der absoluten Totalität, nenne ich intellectuelle Anschauung, betrachte sie, eben weil ich über die Intelligenz auf keine Weise hinauskann, als immanent in der Intelligenz, und nenne sie insofern Ichheit, nicht Subjectivität, noch Objectivität, sondern absolute Identität beider; welche Ichheit denn doch wohl hoffentlich nicht Individualität seyn möchte. Es liegt in ihm, wie Sie es nennen, eine Wiederholbarkeit ins Unendliche. Und so ist mir das Wesen des Endlichen zusammengesetzt aus einer unmittelbaren Anschauung des absolut zeitlosen Unendlichen, mit absoluter Identität der Subjectivität und Objectivität, und aus einer Trennung der beiden letzteren und ins Unendliche fortgesetzten Analyse des Unendlichen. In jener Analyse besteht das Zeitleben; und die Trennung in Subject und Object, welche beide allein noch durch die intellectuelle Anschauung zusammengehalten werden, ist der Ausgangspunct dieses Zeitlebens.
Dass der prädeliberativ reine Wille nicht bloß reduktiv erschlossen sein kann, sieht man im ganzen Aufbau der Wlnm. In der Lehre vom reinen Willen ist in § 12 und § 13, so wird klar ausgesagt, der höchste Punkt des reduktiven Aufstiegs und zugleich der Ausgangspunkt des deduktiven Abstiegs erreicht. (siehe Wlnm, GA IV, 2, S 132; ferner 145; ferner 178).
(Wlnm §12, 134. 135) „(es gibt kein Übergehen mehr vom Bestimmbaren zum Bestimmten), sondern ein reines wollen (…), das die Erkenntniß seines Objekt(s) nicht erst voraussezt sondern gleich bey sich führt, dem kein Objekt gegeben ist, sondern das es sich selbst giebt, das auf keine Berathschlagung (/) sich gründet, sondern das ursprünglich u. reines wollen ist – u. ohne alles zuthun als empirischen Wesen (,) bestimmte(s) wollen, es ist ein Fodern – aus diesem wollen geht alles empirische wollen erst hervor.“.
Ein zweites Zitat sei gebracht:
„Dieser reine Wille ist etwas blos intelligibles. Wird aber in wiefern er sich doch durch ein Gefühl des SOLLENS äußert u. zufolge desselben gedacht wird – aufgenommen in die Form des Denkens überhaupt als BESTIMMTES im Gegensatz eines BESTIMMBAREN. Dadurch werde Ich – das Subjekt dieses Willens – INDIVIDUUM; und als BESTIMMBARES dazu entsteht mir ein Reich vernünftiger Wesen – Aus diesen REINEN BEGRIFFEN läßt sich ableiten und aus ihnen muß abgeleitet werden das GESAMMTE BEWUSSTSEYN.“ (Beginn § 13, S 145).
In einer allgemeinen Skizze nach F. BADER sei die Wlnm so beschrieben:
b) Zuerst werden die Begriffe Ich und Nicht-Ich apriorisch abgeleitet; das Ich wird apriorisch aus der Tätigkeit bestimmt, das Nicht-Ich apriorisch aus der Ruhe dieser Tätigkeit bzw. aus der Sphäre der Bestimmbarkeit (GA IV, 2, 36). Das Ich muss sich in seiner Tätigkeit dabei in intellektueller Anschauung fassen können, das Nicht-Ich trägt den apriorischen Charakter der Bestimmbarkeit und des Seins an sich. 4
In § 2 (GA IV, 2, 40) beginnt die Wechselbestimmung und das Übergehen von Bestimmbarkeit zur Bestimmtheit und der ganze Subjekt-Objekt Gegensatz wird aufgebaut. Keinesfalls wird also von der Wechselbestimmung selbst ausgegangen – wenn es auch ab § 2 den Anschein hat, als gebe es nur mehr die Wechselbestimmung, die durch praktische Suppositionsmomente ständig neu und auf höherer Stufe synthetisiert wird.
Der reduktive Gang ab § 2 – bis zum § 12 ist nur deshalb möglich, weil synthetisch bereits in einer absoluten Thesis gesetzt ist, was die sekundäre Reflexion und die nochmals davon zu unterscheidende philosophierende Reflexion nachbildet. FICHTE bezeichnet diese reduktive Herleitung der praktischen Konstitutionsmomente, wodurch Ich und Nicht-Ich bzw. Subjekt und Objekt vermittelt werden, deshalb füglich immer wieder „genetisch“ (ebd. 33), weil diese Momente in actu, nicht nur de facto, aus einer höchsten Einheit einsehend erzeugt und abgeleitet sind.
In § 12 kommt FICHTE zum ersten Mal auf den prädeliberativ reinen Willen zu sprechen (siehe auch die Zitate S 134 u. 145)
„Sonach entsteht dies REINE WOLLEN nicht erst durch das denken, sondern es ist und muß schon daseyn vor allem Denken.“ (…) „Es fragt sich also, wie verhällt sich da Übergehen des REINEN wollens von seiner BESTIMMBARKEIT zur Bestimmtheit zum Bewußtseyn? Es ist ein Übergehen ohne unser Zuthun. Denn wir selbst werden erst durch das Übergehen, die Idee unseres Entstehens in der Zeit liegt darinn.“ (§ 12, GA IV, 2, 140).
Wir können auch sagen, sofern wir auf der Basis des kantischen Vernunftbegriffes bleiben möchten: der prädeliberativ reine Wille ist der universale Wille oder das universale Vernunft-Ich.
c) Vom prädeliberativen Willen ist eine niedere Form des Willens zu unterscheiden, der alternativ-freie Wille, der aus der Sich-Bestimmbarkeit und dem Vermögen zu Wollen, d. h. aus der Unentschiedenheit (Unbestimmtheit) und Ruhe übergeht zur Bestimmtheit seiner selbst durch das Wollen-in-actu. FICHTE nennt ihn auch einen deliberierenden, beratschlagenden und erwägenden Willen – siehe die Stellen GA IV, 2 113f; 134; 188. (S 134 siehe Zitat oben)
Der prädeliberativ reine Wille ist ein konstitutiver Vernunftakt, ein konstitutiver Selbstbestimmungs- und Selbstbewusstseinsakt, ohne den ein deliberierend freier Wille und ein empirisches Ich nicht denkbar möglich wären. Der reine Wille wird so deutlich abgehoben vom deliberierend freien Willen:
„(es gibt kein Übergehen mehr vom Bestimmbaren zum Bestimmten), sondern ein reines wollen (…), (GA IV 2, 134. 135).
d) Dem Philosophiehistoriker wird nicht entgehen, dass diese höchste Einheit des Wissens schon öfter formuliert wurde. Ein Parmenides, Platon, Artistoteles, Plotin u. a. wären hier zu nennen, die dieses „epeikena“, „jenseits des Seins“, gefasst haben. In deutscher Sprache wurde es aber noch nie so deutlich formuliert als bei Fichte: Im Begriff und Verbum des „Setzens“ ist ein Prinzip erreicht, das alles Vermögen der Reflexion abzuleiten, mithin alle Realität der theoretischen wie praktischen Wirklichkeit begrifflich zu bestimmen vermag. 5
Der prädeliberative Wille ist noch außerhalb aller Zeit. Die Zeit ist vielmehr erst die Setzungsform des deliberativen, übergehenden Willens, der von dem prädeliberativen, nicht in der Zeit sich vollziehenden Willen als dem antreibenden Prinzip, überstiegen und begründet wird.
„Dieses Übergehen u.Fließen – muß daher in jenem Wollen als intellectuell angeschaut und ganz und gar weg gedacht werden; es bleibt uns also blos die Anschauung unserer (sc. konstituierten) BESTIMMTHEIT übrig, die da ist aber nicht wird.“ (§ 12, ebd. 134)
Also nicht allein als Übergehen von Bestimmbarkeit zu Bestimmtheit ist das Wollen zu denken, auch als ursprüngliche Bestimmtheit selbst – nämlich durch die Voraussetzung eines Reiches vernünftiger Wesen, durch die „Masse, Sphäre des Geistigen“, durch eine der reinen intelligiblen Bestimmbarkeit gegenüberliegenden Bestimmtheit interpersonaler Freiheit und Sittlichkeit.
„Das BESTIMMBARE dazu muß sonach auch REIN geistig seyn. Eine MASSE, SPHÄRE des GEISTIGEN (nemlich um mich so auszudrücken) Und das Ich ist ein bestimmter Theil dieser MASSE des Geistigen.“ (ebd. 141)
e) Anders gesagt: Die deduktiv vorausgesetzte, höchste Einheit wird phänomenologisch in einem reduktiven Weg erreicht über die Dialektik des gegenseitigen, logischen Bestimmens; erkenntniskritisch und transzendental wird aber nur aus dem ersten Prinzip des Setzens ein Ich und Nicht-Ich bestimmt, nicht aus der Wechselbestimmung!
Mit dem sinnlichen Gefühl in § 6 wird der tiefste Punkt der sinnlichen Bestimmtheit erreicht, mit dem Sollens-Gefühl § 13 (GA IV, 2, 136f) der höchste Punkt der intelligiblen Bestimmtheit. Schließlich steht dem Sollens-Gefühl in § 13 ein Wollen gegenüber. Die letzte gesuchte Einheit ist die zwischen Wollen und Zweckbegriff oder der reine Wille. Diese Einheit des reinen Willens ist, wie gesagt, thetisch vorausgesetzt. Der reine Wille ist Totalität aller Realität, analog zu KANT, der zwar eine intellektuelle Anschauung ablehnt, aber im Begriff des „transzendentalen Ideals“ diese Totalität begrifflich formuliert hat.6
f) Zur weiteren textphilogischen Begründung des reinen Willens im Detail siehe F. BADER S 214 – 225. Es wird die Argumentation systematisch nochmals durchdacht. F. BADER kommt auf drei Argumente, die den reinen Willen einsichtig machen können:
α) Im alternativ-freien Zweckentwurf, der „idealen Thätigkeit“ (Wlnm), ist implizit immer schon ein Wollen enthalten. Um aus der Unbestimmtheit in die Bestimmtheit im Zweckbegriff übergehen zu können, muss ich implizit wissen, dass ich im Zweck ein Wollen voraussetze. Im Zweckentwurf und der antizpierenden Auswahl weiß ich schon und will ich schon und habe schon eine Entscheidung getroffen. Der Wille hat sich im Zweckentwurf immer schon entschieden, vorgängig der ihm folgenden Entscheidung. Das Selbstbewusstsein ist schon konstituiert durch den prädeliberativen Willen, wenn das empirische Ich sich auch späterhin erst bewusst zu etwas entscheiden mag.
β) „ Es kann nicht Gegenstand des alternativ-freien deliberativen Willens sein, ob er überhaupt wollen will oder nicht, weil er hierfür einen Willensantrieb schon benötigt, um zum Wollen übergehen zu können.“ 7
In der „Bestimmung des Menschen“ von 1800 schreibt FICHTE: „Ich will frey seyn (…) heißt: ich selbst will mich (cf. übergehend) machen, zu dem, was ich seyn werde. Ich müsste sonach (…), was ich werden soll, in gewisser Rücksicht schon seyn, ehe ich es (durch Übergang) bin, um mich dazu auch nur machen zu können.“ (GA I, 6, S 210)
γ) BADER arbeitet dann noch sehr schön die Überzeitlichkeit des reinen Willens heraus (ebd. S 219 – 225). In eigenen Worten: Im Gegensatz zum deliberierenden, übergehenden Willen, wird der prädeliberative Wille als nicht in der Zeit übergehender Wille beschrieben, als substantielles Wollen.
„Durch das discursive Denken wird dieses (sc. prädeliberative) Wollen daurend, und dadurch entsteht uns die Zeit, obgleich mein (sc. prädeliberatives) Wollen in keiner Zeit ist, denn es ist nicht (sc. durch zeitlich vorhergehende Faktoren ) bedingt.“ (§ 12, ebd. 126).
Das empirische Wollen in seinem Zweckentwurf und Auswählen erscheint notwendig in der Zeit; vom transzendentalen Standpunkt aus muss diese Erscheinung aber auf ihre konstitutive Bedingung der Möglichkeit zurückgenommen werden. Damit das deliberative, übergehende Wollen als übergehend in der Zeit erscheinen kann, muss es sich selbst überzeitlich am prädeliberativen Willen anteilhabend erkennen können.8
g) F. BADER hinterfragt und kritisiert! dann sogar in einem 4. Punkt die textkritisch bei FICHTE gefundenen drei Argumente. (Abschnitt III, ebd. S 227 – 235). Die Systematik des transzendentalphilosophischen Wissens aus dem reinen Willen müsste noch ergänzt werden.9
h) Der höchste und erste Zweck erscheint in der Phänomenologie der Erscheinung des Selbstbewusstseins (des „empirischen Bewusstseins“ – nach der Absicht der Wlnm) als interpersonales Gegenüber – wie oben schon zitiert – „Das BESTIMMBARE dazu muß sonach auch REIN geistig seyn. Eine MASSE, SPHÄRE des GEISTIGEN (nemlich um mich so auszudrücken) Und das Ich ist ein bestimmter Theil dieser MASSE des Geistigen.“ (ebd. 141)
Es kommen deshalb in der Wlnm (neben anderen Ableitungen der Interpersonalität in der GNR von 1796 und SL v. 1798, Andeutungen auch in der GWL v. 1794/95) diese berühmten Stellen vom interpersonalen „Anstoß“ vor: In der Sphäre der Bestimmbarkeit kann ich nicht alleine festsetzen, was zweckhaft ist, sondern bin auf die dialogische, wechselseitige, und nochmals unabhängig zu universalisierende Zweckrealisierung der Vernunft angewiesen. Es wird von einer an-determinierenden Bestimmung ausgegangen, sodass sowohl formale, deliberierende Willensfreiheit wie materiale Vorgegebenheit eines zu wählenden Wertes synthetisch vereinigt sind. Wie kann solche Vermittlung aussehen? FICHTE bringt hier einen genialen Gedanken:
„Der erste Begrif ist meine Aufforderung zum handeln. Der Zweck wird uns gegeben, und mit dem Begrif der Auffoderung ist Handeln nothwendig verknüpft (….) den ersten Zweckbegrif machen wir nicht selbst, wir bekommen ihn doch nicht so daß uns der Zweck als etwas bestimmtes gegeben werden, sondern er wird uns nur überhaupt der Form nach gegeben als etwas woraus wir auslesen sollen. Dies ist die Auffoderung zu einer freyen Handlung. Diese Satz ist sehr wichtig wegen der Folgerungen, die in der Rechtslehre davon abgeleitet werden.“ (Wlnm § 15, S 177.178)
Das Ich (hier der freie, formale Wille) ist nicht genötigt und gezwungen zur Anerkennung der Inhalte anderer Vernunftwesen – weil gemäß Reflexion und höchstem Zweckbegriff die Voraussetzungen anderer Personen im Begriff schon vorgegeben sind, – aber in formaler Freiheit, in deliberativ-wahlfreier Weise, kann eine Aufforderung nicht nicht angenommen werden. Entscheidung oder Nicht-Entscheidung, immer erfolgt eine Antwort.
i) In der Aufforderung (oder im Aufruf) eines anderen Menschen erscheint für das empirische Ich konkret die Zweckgebundenheit – die apriorisch ermöglicht liegt in der Einheit eines reinen, prädeliberativen Willens. Das intelligible Bestimmtsein in der Einheit des reinen Willens tritt in der Anschauung des empirischen Ichs verwandelt heraus als faktische Selbstzwecklichkeit anderer Personen und als Selbstaffektion durch den reinen Willen. (Ich soll, mit KANT gesprochen, den andern nicht bloß als Mittel gebrauchen, sondern als Selbstzweck ansehen.)
„Dieses Übergehen u.Fließen – muß daher in jenem Wollen als intellectuell angeschaut und ganz und gar weg gedacht werden; es bleibt uns also blos die Anschauung unserer (sc. konstituierten) BESTIMMTHEIT übrig, die da ist aber nicht wird.“ (§ 12, ebd. 134) (Zitat aus § 13, Zusammenfassung des § 12)
Das Substrat der in der unendlichen Bestimmbarkeit von Ich und Nicht-Ich liegenden Bestimmtheit des empirischen Ichs wird reflexiv durch den deliberierend freien Willen zurückbezogen auf einen prädeliberativ vorausgesetzten reinen Willen – in den späteren Wln „Soll“ genannt.
Dies ist kein hermeneutischer Zirkel, worum ja alle Differenzdenker und Existentialisten kreisen, d. h. dass im freien Handeln der Zweck des Entworfenen schon erkannt vorausgesetzt wird und umgekehrt, dass erkannt wird, weil (blind) gehandelt wird, sondern prädeliberativ-deduktiv ist das delilberierende, handelnde (zweckentwerfende) Erkennen gesetzt, und gerade deshalb kann der deliberierend übergehende Wille sich frei bestimmen, selbstbestimmend sein, indem er interpersonal zugleich selbstbestimmt schon ist und sich selbst inhaltlich einschränkt. M. a. W., wenn der deliberierend, freie Wille sich wirklich frei und selbstbestimmend sich bestimmt (theoretisch und praktisch), so wird notwendig die Einheit in diesem Sich-Bestimmen in einem prädeliberativ reinen Willen vorausgesetzt.
Im reinen Willen ist Totalsetzung von Sein und Wesen. Im freien Willen des empirischen Ichs allerdings tritt infolge des sinnlichen Charakters (und der Zeitgebundenheit) der reine Wille in seiner Einheit als Sollsein hervor. In der Form des Solls (als Geltungsgrund) bleibt aber die transzendentallogische Einheit im deliberierend-freien Willen zeitlos und unabhängig gesetzt.
Anders gesagt: Das Sollsein im freien Willen geschieht selbst nicht linear in einer unendlichen Differenz zur Erfüllung und Verwirklichung dieses Solls (eines deliberierenden Aufforderungs-Solls), sondern das reflexive Sich-Wollen und Sich-Bestimmen des freien Willens ist bereits völlig begründet und gerechtfertigt, weil es in und aus der Einheit des reinen, prädeliberativen Willens ermöglicht und geschlossen ist.
M. a. W.: Im zwischenmenschlichen Begegnen liegt, mit einem Ausdruck der „Transzendentalen Logik“ FICHTES von 1812 gesprochen, eine „angehobene Möglichkeit“, frei zu handeln – das dann fortgesetzt wird im empirischen Handeln und Wollen. Der freie Wille im empirischen Ich ist nicht eine unbestimmte Unendlichkeit, sondern ist immer schon geschlüsselt auf ein absolutes Soll hin und auf ein interpersonales, anderes Ich und weitere Objektivierung. Im anderen Ich (Du) sieht der freie Wille a priori innerlich seinen eigenen Selbstbezug, weil das Objekt seiner Wahl seine eigene Selbstbestimmung und Selbstaffektion innerhalb eines Wir-Zusammenhangs ist. Sicherlich ist für den deliberierend-freien Willen damit nicht die Totalität der Einheit mit dem anderen zeitlich schon vollendet und vollkommen, es ist vielmehr erst der Anfang der Zeit und der Dauer gesetzt, aber genetisch ist der Entwurf im Wollen begründet und gerechtfertigt im absoluten Soll.10 Es bedarf nicht eines nachträglichen Klassenkampfes, um ein gegenseitiges Rechts-Verhältnis zu erreichen, sondern rechtskräftig, legitimiert durch den reflexiv vorausgesetzten prädeliberativen Willen, ist die Einheit des freien Willens in Einheit mit dem anderen gesetzt und wird im Anerkennungsverhältnis dann kategorisch gesetzt.
KANT kennt zwar auch die Reflexivität des freien Willens im allgemeinen Sittengesetz, wodurch jedes Individuum zugleich im anderen den gleichen Willen voraussetzen kann, aber das allgemeine Sittengesetz ist nicht transzendental aus der Einheit eines reinen Willens deduziert. Es erscheint faktisch als Gesetz in uns und zwischen uns, soll Freiheit mit Freiheit vereint werden. KANT nennt es ein kategorisches Sollen bzw. einen kategorischen Imperativ, obwohl er das nur faktisch-phänomenologisch angeben kann.
j) Hier wäre auch der Ansatz der Deduktion des Gefühls, was ich aber nur andeuten kann: Der Ursprung des Gefühls wird denkerisch bestimmt aus der Ideation aufgehaltener realer Tätigkeit.
Es ist ebenfalls der Ansatzes des Denkens vom Leib: Die Reflexivität auf den reinen Willen und seine ursprünglichen Schranken mit dem Ergebnis des Tuns angeschaut, ergibt die Notwendigkeit des Leibes als Repräsentanten der Freiheit in der Sinnenwelt, und in weiterer Folge ein Gefühl der Beschränkung und Bewegungsmöglichkeit, Artikulation und Organisation.
k) Noch ein paar weitere Schlussfolgerungen (ebenfalls nach Vorlesungen von F. BADER): FICHTE vermag durch die Konstitution des deliberativ, freien Willens in und aus dem prädeliberativ reinen Willen das empirische Ich selbst als formale und materiale Einheit zu sehen und zu deduzieren bzw. die ganze Wirklichkeit begrifflich zu durchdringen.
Ich meine das so: Die höchste formale wie materiale Einheit des deliberativ freien Willens läge in der Vereinigung mit dem durch sich selbst bestimmten, reinen Willen, sprich mit Gott; die nächsthöhere Einheit ist die intelligible Einheit mit dem Nächsten, ferner die ästhetische Einheit im Vorstellen der Natur, der Kunst und der Technik, die praktisch-sittliche Einheit im Leib und in der Ethik, die legale Einheit in der Rechtssphäre, die religiöse Einheit in Mystik und Aszetik, bis in jede Einzelheit des empirischen Bestimmtseins (Fühlens) hinein. Überall ist eine werthafte, sittliche Komponente der Bestimmtheit der Wirklichkeit zu erkennen.
Der Zweckbegriff bekommt am Wendepunkt des reinen Willens in § 12 ja eine doppelte Funktion: Er war einerseits Methode des Aufstiegs, des reduktiven Zurückgehens,11 – jetzt aber heißt es plötzlich, als sei die Beweisführung noch lange nicht abgeschlossen, es muss jetzt der umgekehrte Weg des Abstiegs erfolgen, wie vom Zweckbegriff zu einem empirischen Bewusstsein des Wollens übergegangen werden kann. M. a. W., der Weg des Abstiegs erfordert die Synthesis der transzendentalen Anwendungsbedingungen, soll tatsächlich der Zweckbegriff nach dem reinen Willen erfüllt werden. (Vgl. Kommentar zur WLnm – Link)
Der Zweckbegriff der Möglichkeit nach gedacht soll anschaulich dargestellt und fixiert werden:
„ Wir fanden daß der Zweckbegrif nur durch objektive Erkenntnis und dies hinwiederum nur unter Voraussetzung des Zweckbegrifs möglich sey. Wir lösten im 13 § diesen Zirkel nur zumTheil. Wir fanden daß der reine Wille und ursprüngliche Zweckbegrif EINS u. dasselbe seyen. Allein dadurch haben wir bloß einen Zweck überhaupt aber noch keinen sinnlichen – er ist noch nicht versinnlicht. Es ist noch die Frage zu beantworten übrig: wie bezieht sich nun der ursprüngliche Zweckbegriff od: der REINE Wille auf die Sinnenwelt.“ (ebd. § 13 S 146)
Es folgt eine weitere Analyse des Willens der Form und dem materialen Inhalt (Sein) nach (ebd.S 147- 153).
k) Im 20. Jahrhundert tauchte in Abgrenzung und Kritik an KANT der Begriff einer materialen Wertethik auf (Max Weber u. a.). FICHTE verlässt den Weg KANTS nicht, kommt aber selbstverständlich zu einer angeblich bei KANT fehlenden materialen Wertethik, abgeleitet aus dem transzendentalen Erkennen: Wenn alle Wirklichkeit auf den freien Willen hin geschlüsselt ist, so ist sie prädeliberativ schon werthaft und sittlich besetzt und praktisch konstituiert. Das reine Wollen ist Konstitutionsgenese sämtlicher Schematisierungen und Verzeitungen – und hält sich im deliberierenden Willen, im intelligiblen wie im sinnlichen Bereich des theoretischen und praktischen Erkennens, als Gewissen und Entscheidungskraft und Leibeskraft, durch. M. a. W. könnte man auch sagen, der freie Wille ist geschlüsselt auf Inkarnation hin, weil der göttliche Wille sich durch den deliberativ freien Willen verwandelt und individuiert, versinnlicht und verleiblicht darstellen will. (Inwieweit selbst bei Ermöglichung durch den prädeliberativen Willen ein abgrundtief böser Wille möglich sein kann – das wird Fichte vielleicht? nicht lösen.)
© Franz Strasser, Altheim, 14. 1. 2017
1Weitere Literatur: Günter Zöller, Bestimmung zur Selbstbestimmung. Fichtes Theorie vom Willen, in Fichte-Studien Bd. 7, S 101ff. Ders., Einsicht im Glauben. Die dunkle Grund des Wissens in der Wissenschaftslehre 1805, Fichte-Studien Bd. 34, 203ff.
2FICHTES Vorlesung über die WISSENSCHAFTSLEHRE nova methodo (abk.=Wlnm) liegt nicht mehr in Original, aber in zwei qualitativ hochwertigen Hörernachschriften vor: a) Als sogenannte „Hallesche Nachschrift“, GESAMTAUSGABE Band IV, 2 und b) als „Krause Nachschrift“, editiert von E. FUCHS, 2. Aufl. Hamburg (Meiner), 1994. Die zweite Abschrift aus dem Wintersemester 1798/99 stammend, wurde 1980 in Dresden wiederaufgefunden. Der erste Vortrag stammt aus dem WS 1796/97 und wurde in nur einem Wintersemester gehalten. Ich gebe deshalb allgemein für die Wlnm den Zeitraum 1796-1799 an und zitiere (zumeist) nach der GA.
3In der Wlnm gibt FICHTE eine Bemerkung zur Gottesidee (§ 17), warum er sie noch außerhalb seines Ich-Begriffes gelassen hat: “Die Gottheit ist auch solche reine Thätigkeit wie die Intelligenz, nur ist die Gottheit (/) etwas nicht aufzufassendes, die Intelligenz aber ist bestimmt, (…)“ (GA, IV, 2, 240) „Um die Folgen nemlich ist es uns am meisten zu thun – nemlich zur Erklärung unseres Bewußtseyns.“ (GA IV, 2,136) Oder ähnlich am Anfang des § 13, dass es ihm um das „GESAMMTE BEWUSSTSEYN“ gehe. Ab 1800 wird FICHTE den höchsten Punkt der Erkenntnis ausdrücklich von Gott her denken.
4F. BADER sagt hier zurecht, dass Ich und Nicht-Ich apriorisch abgeleitet werden. Von vornherein ist somit eine Äquivokation eines göttlichen Ichs und eines endlichen Ichs ausgeschlossen, denn das Reflexionsgesetz des Setzens und Gegensetzens kennzeichnet das Charakteristische einer analytischen-synthetischen Einheit eines Selbstbewusstseins und einer späteren Individualität – nicht das göttliche Bewusstsein. Das Setzen und Gegensetzen der Reflexion setzt bereits als Anwendung das Prinzip des Setzens überhaupt, eine prädisjunktives Setzen, einen „reinen Willen“, voraus, wodurch ein Ich-Begriff und dessen Gegensatz als Nicht-Ich-Begriff (personal wie sachlich), denkbar werden. Nur innerhalb und dank des reinen Setzens ist das Setzen des Ichs und das Gegensetzen möglich.
5P. BAUMANNS – sonst stets sehr instruktiv – beschreibt dieses „Setzen“ als „prädisjunktive Subjektivität“ (ebd. S 176). Diese Einschätzung geht bereits in eine bestimmte idealistische Auslegungsrichtung, die ich nicht teilen kann. Siehe G. FUNKE; K. HAMMACHER, R. LAUTH (Hrsg.), Der transzendentale Gedanke. Die gegenwärtige Darstellung der Philosophie Fichtes. Schriften zur Transzendentalphilosophie, Hamburg 1981.
6Es ist diese eine der zentralen Stelle bei KANT für den Überstieg zur WL FICHTES. „Auf dieser Basis hätte KANT selbst eine WL schreiben können“ (F. BADER). Die Einheit der Vernunft hat KANT stets angestrebt, konnte sie aber nicht rechtfertigen. „Es versteht sich von selbst, daß die Vernunft zu dieser ihrer Absicht, nämlich sich lediglich die nothwendige durchgängige Bestimmung der Dinge vorzustellen, nicht |die Existenz eines solchen Wesens, das dem Ideale gemäß ist, sondern nur die Idee desselben voraussetze, um von einer unbedingten Totalität der durchgängigen Bestimmung die bedingte, d.i. die des Eingeschränkten, abzuleiten. Das Ideal ist ihr also das Urbild (Prototypon) aller Dinge, welche insgesammt als mangelhafte Copeien (ectypa) den Stoff zu ihrer Möglichkeit daher nehmen und, indem sie demselben mehr oder weniger nahe kommen, dennoch jederzeit unendlich weit daran fehlen, es zu erreichen. So wird denn alle Möglichkeit der Dinge (der Synthesis des Mannigfaltigen ihrem Inhalte nach) als abgeleitet und nur allein die desjenigen, was alle Realität in sich schließt, als ursprünglich angesehen. Denn alle Verneinungen (welche doch die einzigen Prädicate sind, wodurch sich alles andere vom realsten Wesen unterscheiden läßt) sind bloße Einschränkungen einer größeren und endlich der höchsten Realität, mithin setzen sie diese voraus und sind dem Inhalte nach von ihr bloß abgeleitet. Alle Mannigfaltigkeit der Dinge ist nur eine eben so vielfältige Art, den Begriff der höchsten Realität, der ihr gemeinschaftliches Substratum ist, einzuschränken, so wie alle Figuren nur als verschiedene Arten, den unendlichen Raum einzuschränken, möglich sind. Daher wird der bloß in der Vernunft befindliche Gegenstand ihres Ideals auch das Urwesen (ens originarium), so fern es keines über sich hat, das höchste Wesen (ens summum), und so fern alles als bedingt unter ihm steht, das Wesen al|ler Wesen (ens entium) genannt. (KrV, B 605-607, Bd. 4, S 518f)
7F. BADER, ebd. S, 216.
8Ich durfte Vorlesungen von F. BADER zur transzendentalen Ableitung der Zeit hören: Er rekurrierte gerne auf logische Identitäts- und Reflexivitätsbestimmungen. In der inneren Anschauung ist die Zeit zuerst prädeliberativer Übergang von der Entscheidungszeit zu Erscheinungszeit, prädeliberatives Herausgehen aus einem Sein der Freiheit zum Akt der Freiheit. Das Wissen hüpft nicht von Zeitpunkt zu Zeitpunkt. Indem es seine Identität in diesem Übergang und diesem Wandel durchgehend festhält, kontinuiert es sich und kontinuiert sich selbst in den Wandel hinein und erzeugt dadurch erst den Wandel. Die Zeit ist in der Reflexivität des Ichs die Stelle des Übergangs von einem Minimum an Identität und einem Maximum an Verschiedenheit mit einem andern. Weil das Wissen übergeht in dieser minimalen Identität und maximalen Differenz, erzeugt es den Wandel. Das zeitlose Wissen als Einheit hat dabei die Prädominanz, kontinuiert sich aber durch den Übergang, der aus ihm selbst hervorgeht, und so entsteht die innere Anschauung der Zeit und wird später verobjektiviert auf die Außenwelt übertragen als vergehende Zeit.
9Die „reale Tätigkeit“ des Willens war intentional in jedem praktischen Übergehen und in jedem Zweckbegriff – als „ideale Tätigkeit“ – ab § 2 enthalten. Am Schluss des dialektischen Bestimmens von Ich und Nicht-Ich durch reale Tätigkeit des Willens und ideale Tätigkeit des Vorstellens im Zweckbegriff (§ 2 – § 12) heißt es dann:
„Reelle Wirksamkeit ist nur möglich nach einem Zweckbegriff, u(nd) ein Zweckbegriff ist nur unter Bedingung einer Erkenntniß (der Objekte für den Zweckbegriff) – diese Erkenntnisß (der Objekte) nur unter Bedingung einer REELLEN Wirksamkeit möglich; und das (empirische) Bewußtseyn würde durch einen Zirkel (,) sonach gar nicht erklärt. Es muß daher etwas geben, das Objekt der Erkenntniß und Wirksamkeit (a priori) zugleich sey. – Aber diese Merkmale sind nur in einem – allem EMPIRISCHEN Wollen u(n) aller EMPIRISCHEN Erkenntniß vorauszusetzenden – REINEN WILLEN vereinigt. Dieser Wille ist etwas blos (=ausschließlich) intelligibles.“ (Wlnm § 13 IV, 2, 145)
10FICHTE gibt in § 19 der Wlnm eine präzise Bestimmung dieses interpersonalen Anstoßes: Das mir in der Aufforderung „angemuthete Handeln (ist) wie der angefangene Weg zur Fortsetzung desselben.“ „Es fodert mich jemand auf heißt: er sezt mich in eine Reyhe des mannigfaltigen, um das von ihm angefangene Handeln zu vollenden. Er hat das Handeln von A bis B (und ) C gebracht, nun fodert er mich auf es zu Ende zu führen.“ (GA IV, 2, 253)
11Es heißt im Resumee und Rückblick auf § 12 (von FICHTE wörtlich diktiert) „Allgemeine Uebersicht des Bisherigen Gegenwärtigen §“
„Will man das Bewußtseyn aus dem sinnlich entworfenen Zweckbegriff erklären; so ist dieses Entwerfen gleichfalls ein Übergehen, und muß auch von einem Ur= oder Objektsbegrif ausgehen; ehe ich mein Uebergehen anfange, müsste ein Objektsbegrif schon da seyn. Diesen Objektsbegrif erhalte ich blos dadurch, daß ich in meinem Handeln beschränkt werden; allein diese Beschränktheit ist nicht möglich, ohne daß ich handle und hinwiederum kann ich nicht handeln ohne Zweckbegriff. Dies ist und bleibt so nach ein steter Zirkel, und das sinnliche Bewußtseyn läßt sich also aus sich selbst nicht erklären: es bedarf eine über alle Sinnlichkeit Erhabenes.“ (ebd., § 12; 144)