Freiheit als Ursprung des Rechts – ein Vortrag

Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann (Hagen): Freiheit als Ursprung des Rechts und der Sinn des Begriffs ‚Liberalismus‘ (Vortrag, KU, Linz, 27. 5. 2019)
Das Thema der Rechtsbegründung interessiert mich schon lange.

Zufällig kam ich zu diesem obigen Vortrag zurecht.

Ich möchte eingangs dankend hervorheben, dass a) der Referent eine Zusammenfassung seines Vortrags austeilen ließ; ferner b) dass der Vortrag online gestellt wurde, sodass man nochmals dieses so dichte Referat nacharbeiten konnte.Weiterlesen

J. S. Mill, 5. Kapitel, Über den Zusammenhang zwischen Gerechtigkeit und Nützlichkeit – 5. Teil

1) Was ist Recht und Unrecht? So begann J. S. Mill seine Abhandlungen. (Reclam-Ausgabe, ebd., S. 7) (Siehe Blog 1. Teil)

Wir sind an der Stelle angelangt, die Begründung von Recht und Unrecht so weit wie möglich abzuschließen und zu begründen.Weiterlesen

J. S. Mill, 4. Kapitel – 4. Teil

Zu Beginn des vierten Kapitels leider der starke empiristische Einschlag! Mill misstraut allen intelligiblen Herleitungen von Wissen und Erkenntnis und beruft sich nur auf Tatsachen des Bewusstseins:

Die Unmöglichkeit eines Vernunftbeweises ist allen ersten Prinzipien gemeinsam, den Grundvoraussetzungen der Erkenntnis ebenso wie denen des praktischen Handelns.Weiterlesen

J. S. Mill, Von der fundamentalen Sanktion des Nützlichkeitsprinzips – 3. Kapitel – 3. Teil.

Der Überschrift nach schließe ich jetzt auf eine rein juridische und zwangsstaatliche, politische Umsetzung des Nützlichkeitsprinzips, d. h. wie verpflichtend kann eigentlich eine Glücks- und Glückseligkeitslehre gemacht werden?

Anfangs bin ich  enttäuscht, dass J. S. MILL unter „Sanktion“ zuerst etwas 1) Psychologisches, Äußeres meint, dann 2) innere Gewissenszustände, und schließlich 3) geschichtlich gewachsene Einsichten.Weiterlesen

J. S. Mill, Was heißt Utilitarismus? 2. Kapitel – 2. Teil

Zuerst sollen Missverständnisse und ungerechte Anschuldigungen, was den Utilitarismus betrifft, aus dem Weg geräumt werden. Solche Missverständnisse lauten: a) Utilitarismus sei reine Nützlichkeit und der Lust entgegengesetzt, b) oder umgekehrt reine sinnliche Lust und ohne Nützlichkeit. Vielmehr ist beides in integraler Weise verbunden.Weiterlesen