II Hauptstück, Deduktion der Realität und Anwendbarkeit des Prinzips der Sittlichkeit. (ebd. S. 62)
Es ist offensichtlich, dass FICHTE von vornherein seine Philosophie als eine Theorie der Praxis und zur Praxis versteht. Die philosophische Reflexion in specie, d. h. wie er den Leser und Hörer in seinen Wln und anderen Disziplinen der WL lenkt und führt, ist immer schon selbst praktischer Vollzug.
1) Der Begriff der Freiheit, oben in § 2 als zum reinen Willen und zum Wesen des Ichs gehörend korrespondierend eingeführt, soll in integraler Einheit mit dem sich (in instanter Möglichkeit) realisierenden Willensakt erscheinen.
Wenn die Freiheit realistisch gedacht werden soll, sich mit-vollziehend in jedem Willensakt, ebenso als Vermögen gedacht, das optional auswählen kann, allerdings bezogen stes auf einen „ursprünglich gegebenen, ins Unendliche modificirbarer Stoff außer uns“ (siehe dann § 4, ebd. S. 81), so kann der Freiheit eine formale Wirksamkeit in der Sinnlichkeit zugesprochen werden. Die Möglichkeit dazu liegt im Zweckbegriff, der in § 5 herausgearbeitet werden wird.
Indem FICHTE von vornherein fragt, wie das Faktum des Moralprinzips im Ich möglich ist, d. h. fragt nach dem, was sein soll, ist eine Disjunktionseinheit von Sein und Sollen aufgemacht – und alles gewinnt eine spezifisch freiheitstheoretische und praktische Begründung und Beweisführung.
„Das freie Wesen handelt als Intelligenz, d. i. nach einem vor der Wirkung vorher von der Wirkung entworfenen Begriffe. Das zu Bewirkende muss daher wenigstens so beschaffen sein, dass es überhaupt durch die Intelligenz gedacht werden könne, und insbesondere, dass es als seiend oder nichtseiend, (als zufällig seinem Sein nach) gedacht werde, unter welchem Sein oder Nicht-Sein desselben dann die freie Intelligenz bei Entwerfung ihres Zweckbegriffs wähle. Hierdurch ist uns schon eine Sphäre angezeigt, in welcher allein wir das durch unsere Kausalität physisch Mögliche aufzusuchen haben, indem ein beträchtlicher Teil des Seienden durch die gemachte Bemerkung ausgeschlossen wird.“ (SL, Vorerinnerung, 2. Hauptstück, ebd. S 65.66)
Manches erscheint notwendig, manches zufällig. (S 66)
Das Merkmal der Zufälligkeit ist ein Produkt unserer Freiheit, d. h. in der Vorstellung ist deshalb etwas zufällig, weil a) die Vorstellung ein Produkt der absoluten Freiheit des Denkens ist, folglich auch anders sein könnte, und b) das praktische Tun der Realisierung des absoluten Solls durch einen Zweckbegriff der Intelligenz geleitet ist.
Anders gesagt: Mit dem „Zufall“ ist nicht gemeint, dass es in ein und derselben Welt wirkliche Zufälle gibt, sondern nur in der wahlfreien Funktion praktischen Handelns können die theoretischen Wahrnehmungen und Vorstellung so oder anders eingestuft d. h. als zufällig beurteilt werden. (Woher nochmals höher begründet der Zufallsbegriff aus dem Rückschluss auf eine interpersonale Zweckbestimmung, die auch anders hätte ausfallen können, kommt, wäre im Bereich der Rechtslehre zu prüfen.)
„Es dürfte sich etwa nach dieser Analogie ergeben, dass alles Zufällige in der Welt der Erscheinungen in einem gewissen Sinne aus dem Begriffe der Freiheit herzuleiten, und als ihr Produkt zu betrachten sei. Wenn dieser Satz sich bestätigen sollte, was könnte er wohl bedeuten? Keineswegs bloß soviel, dass diese Objekte durch die ideale Tätigkeit der Intelligenz, in ihrer Funktion als produktiver Einbildungskraft gesetzt würden, denn dies wird in einer Sittenlehre aus der Grundlage aller Philosophie als bekannt vorausgesetzt (sc. dass die Ethik sich auf das unbedingte Ideal und Soll bezieht) und gilt nicht nur für die als zufällig, sondern auch für die als notwendig gedachten Objekte unserer Welt.“ (ebd. S. 66/67.)
2) Der Ethik im Besonderen (neben der Ästhetik der Vorstellung in der Kunst, in der Naturlehre, der Rechtslehre, der Religionslehre) ist jetzt der Bezug des Handelns auf ein unbedingtes Ideal, d. h. auf ein absolutes Soll, eingeschrieben. 1
Die Freiheit ist somit ein theoretisches Bestimmungsprinzip unserer Welt. (ebd. S. 67) (Nach Kant wäre das nicht möglich erkennbar.)
„Dieses Prinzip ginge in sich selbst zurück, stünde mit sich selbst in Wechselwirkung; und wir erhielten ein vollendetes, befriedigendes System aus Einem Punkte. Es hätte etwas außer uns diesen Endzweck, darum, weil wir es so behandeln sollten; und wir sollten es so behandeln, darum, weil es diesen Endzweck hätte. Wir hätten die gesuchte Idee dessen, was wir sollten, und das Substrat, in welchem wir uns der Realisation dieser Idee annähern sollten, zugleich gefunden.“ (ebd. S 68)
Es ist hier m. E. ein Höhepunkt der gesamten WL in ihren Formulierungen und Folgerungen erreicht, a) was die theoretischen und praktischen Erkenntnisbedingungen überhaupt betrifft, aber auch b) die besonderen Bereiche der WL, die bekanntlich in einem fünffachen Sinne sich gliedern und c) speziell hier als Ethik expliziert werden können.
Das metaphysisch vorgegebene, aber transzendental zu realisierende Soll, ermöglicht sowohl a) das Denken ein und derselben Welt, b) das Denken eines zeitlichen Werdens und c) eines freien, teleologischen Tuns. Es bleiben durch das transzendentale Soll die Teilbereiche der Wirklichkeit (Natur, Recht, Religion und die Geltungsform des Ich selbst, Moralität) in ihrer Selbstständigkeit erhalten – und sind doch durch die Grundbestimmung des übergeordneten Solls systematisiert und zusammenhängend.
(c) Franz Strasser 31. 1. 2021
1Vgl. M. Ivaldo, ebd., S. 240.