Dies ist ein Exzerpt aus einer erneuten Lektüre der WLnm, rein aus persönlichem Interesse, getan für’s eigene Denken und Schreiben. Da ist mir die herausragende Bedeutung des Zweckbegriffes wieder bewusst geworden. Er vermittelt zwischen reduktivem Aufstieg zur höchsten Einheit des Willens und vermittelt gleichfalls in der Anwendung der höchsten Ideen. Warum?
Kant hat in der KdU (1790) den Zweckbegriff in seiner großen Bedeutung und Sinnhaftigkeit herausgearbeitet, aber dann eher verdunkelt mit dem Ausdruck, dass wir ihn „regulativ“ verwenden. Er ist eine subjektive Maxime, weder Naturbegriff noch Freiheitsbegriff, „weil er gar nichts dem Objecte (der Natur) beilegt (…)“
Wie ist das „regulativ“ des Zweckes zu verstehen? Eine bloß subjektivistische Sicht? Ein Scheinerklärung?
„Dieser transscendentale Begriff einer Zweckmäßigkeit der Natur ist nun weder ein Naturbegriff, noch ein Freiheitsbegriff, weil er gar nichts dem Objecte (der Natur) beilegt, sondern nur die einzige Art, wie wir in der Reflexion über die Gegenstände der Natur in Absicht auf eine durchgängig zusammenhängende Erfahrung verfahren müssen, vorstellt, folglich ein subjectives Princip (Maxime) der Urtheilskraft; daher wir auch, gleich als ob es ein glücklicher unsre Absicht begünstigender Zufall wäre, erfreuet (eigentlich eines Bedürfnisses entledigt) werden, wenn wir eine solche systematische Einheit unter bloß empirischen Gesetzen antreffen: ob wir gleich nothwendig annehmen mußten, es sei eine solche Einheit, ohne daß wir sie doch einzusehen und zu beweisen vermochten.“ (Hervorhebungen immer von mir; KdU, Einleitung, Ausgabe W. Weischedel, Bd V, 184.)
Eindeutig und klar wird alles erst bei FICHTE. Ich verweise hier beispielhaft auf die WLnm (1796-1799): Diese Wissenschaftslehre mit ihrem zugestandenen realistischen Gegenstandsbereich des empirischen Bewusstseins1, geht von einer Synthesis des Lebens aus, die im aufsteigenden Sinne analysiert und im absteigenden Sinne werthaft realisiert wird: Es wird mit einem Zwangs- und Kraftgefühl auf der realen Seite und einem Streben und einem Trieb der Selbstbestimmung auf der idealen Seiten ausgegangen. Es wird vermittelt zwischen sinnlichem und geistigem Trieb, einmal analytisch, dann wieder synthetisch.
KANT verwunderte sich über die Notwendigkeit, eine Maxime der Zweckgerichtetheit in die lebendige Natur hineinlegen zu müssen (siehe Zitat oben aus der Einleitung der KdU), deren Rechtsgrund er aber nicht angegeben konnte. Von FICHTE her muss umgekehrt gesagt werden, dass ohne konstitutiven Zweckbegriff weder eine Einheit des Lebens in einer sinnlichen Welt, noch die Einheit der intelligiblen Welt im Bereich des Rechts, der Moral und der Religion, möglich wären. Der Zweckbegriff ist überall konstitutive Analyse wie konstitutive Anwendungsform der Geltungsform des Wissens (des „Ichs“), sei es für den sinnlichen Bereich, oder für das Begreifen einer Intention und Intelligenz.
Im Unterschied zu KANTS „Kritik der Urteilskraft“ wird von Fichte aus vier Gründen der Zweckbegriff als konstitutiv für unser Erkennen und Handeln herausgestellt. Ich referiere hier frei nach Vorlesungen von Prof. R. Lauth, 1981, siehe dann unten. Zuerst noch zur allgemeinen Einordnung:
Die SL wirft ein bemerkenswertes Licht a) auf ein metaphysisch vorgegebenes, kategorisches Soll, das gefunden werden kann, und zugleich b) transzendental gedacht und entworfen werden muss im zeitlichen Werden und teleologischen Denken. Der Freiheitsgebrauch zeigt sich gerechtfertigt in einem absoluten Soll (kategorisch) und teleologisch begründet in einem transzendentalen Anwendungsverfahren. Dazu M. Ivaldo:
„Der praktische Vollzug des Ich wird durch den intuitus (=spontanes Bewußtwerden) dessen herausgefordert, was in der Bewusstseinseinheit der aktive, der Hemmung entgegengesetzte Faktor ist. Mit einem anderen Wort: die Freiheit. Ein solches Freiheitsbewsstsein wird vom einen mit der Freiheit kompatiblen Begriff vermittelt, nicht also vom Vorstellungsbegriff, sondern vom Zweckbegriff. Dieser hat eine „kategorische“ und eine „teleologische“ Dimension. Eine kategorische, weil das Bewusstsein der Freiheit von dem Sollensgedanken ermöglicht wird. Die sittlich-praktische Regel ist uns die notwendige Art und Weise, unter welcher allein sich die Freiheit denken lässt. (….)
Das Kategorische und Teleologische fallen nicht auseinander noch sind sie einander entgegengesetzt. Beide gelten als konstitutive Bestimmungen des praktischen Freiheitsbewusstseins, als solche sind sie in dieses integriert, ohne vermischt zu werden. Der kategorische Faktor betrifft die Rechtfertigung des Prinzips der Sittlichkeit (warum soll ich?), der teleologische betrifft die Konkretion und Anwendung des Prinzips selbst (was soll ich?)“.2
Fchte sucht einen Deduktionspunkt, d. h. einen Begriff, aus dem er alle Tätigkeit ableiten kann. Wie muss ein Vernunftwesen gedacht werden, in seiner ganzen transzendentalen Natur, damit es sich frei und selbstbewusst realisieren kann? Um das zu finden, muss es a) bereits wahlfrei wählen können, d. h. etwas als notwendig annehmen, anderes als zufällig, und b) zweckhaft und pragmatisch und klug seine Schlüsse ziehen, und das c) unter dem Vorbehalt, sehr diffizil von Fichte gedacht!, dass das Vermögen der Zwecksetzung und der Intelligenz nochmals ontologisch bedingt ist, überhaupt zu sein oder nicht zu sein. Erst unter dem Vorbehalt der Existenz, kann diese höchste Einheit des Sich-Wissens und der Reflexion als Vermögen stipuliert werden, das als Intelligenz dann selbst Zwecke setzt, glaubhaft und kategorisch übernommen aus einer höchsten Zweckursache des absoluten Solls.
„Das freie Wesen handelt als Intelligenz, d. i. nach einem vor der Wirkung vorher von der Wirkung entworfenen Begriffe. Das zu Bewirkende muss daher wenigstens so beschaffen sein, dass es überhaupt durch die Intelligenz gedacht werden könne, und insbesondere, dass es als seiend oder nichtseiend, (als zufällig seinem Sein nach) gedacht werde, unter welchem Sein oder Nicht-Sein desselben dann die freie Intelligenz bei Entwerfung ihres Zweckbegriffs wähle. Hierdurch ist uns schon eine Sphäre angezeigt, in welcher allein wir das durch unsere Kausalität physisch Mögliche aufzusuchen haben, indem ein beträchtlicher Teil des Seienden durch die gemachte Bemerkung ausgeschlossen wird.“ (Hervorhebungen von mir, SL, § 3, ebd. S 65.66)
1) Das Vernunftwesen handelt überall und jederzeit zweckhaft, es setzt konstitutiv den Zweckbegriff an, sei es im sinnlichen Bereich der Natur, oder in der Anerkennung anderer Personen, (als „Zwecke an sich selbst“ oder als „Reich der Zwecke“), in der Moralität oder in der Liebe zum höchsten „Worumwillen“ (Platon, Lysis). 3
Es gibt eine vierfache Anwendung des Zweckbegriffes als konstitutiv:
a) Im naturphilosophischen Bereich: Wir könnten keinen Leib und kein Leben in seinen Funktionen verstehen ohne Zweckbegriff. (Auch die sich unabhängig von einer höheren Teleologie gebärdende Entwicklungstheorie „Evolution“ könnte ohne Rekursion auf den Zweckbegriff bzw. ohne eine Selbstbezüglichkeit des Lebens, nicht verständlich werden. Siehe meine Blogs zur Evolutionstheorie.)
b) Der Zweckbegriff ist konstitutiv für den rechtlichen und interpersonalen Bereich – siehe dazu genau zu diesem Thema den Blog: Zweckrealisation im praktischen Bereich – Interpersonalität – Link: 4
c) Schließlich leitet und bestimmt der Zweckbegriff das sittliche Tun und Handeln im moralischen Bereich. Siehe dazu die ganze SL selbst ab § 3.
d) Der Zweckbegriff im religiösen Bereich wird von Fichte als Hingabe und Seligkeit beschrieben, als ergriffenes Begreifen – siehe die PRINZIPIEN DER GOTTES-, SITTEN- UND RECHTSLEHRE, 1805 und die ANWEISUNGEN ZUM SELIGEN LEBEN 1806. Weil m. E. der Religionsbegriff aber doch unzureichend beschrieben ist, muss die Notwendigkeit einer positiven Offenbarung hinzukommen. Sie kann ebenfalls nur durch einen Zweckbegriff der Satisfaktion und Restitution hinreichend begründet und gerechtfertigt werden.
Die ganze Argumentationsform der WLnm von 1796-1799 verläuft phänomenologisch nach dem Zweckbegriff: Die analytisch-synthetische Einheit des Sich-Wissens wird durch ein aufforderndes Soll (von Ewigkeit her, zeitlos) dargestellt, vermittelt als intelligible Struktur eines „reinen Willens“, der sich verzeitend ausschematisiert in den Selbstbewusstseins-Setzungen der verschiedenen Wirklichkeitsbereiche wie Natur, Sittenlehre, Rechtslehre und Religionslehre – zu ergänzen wäre noch Geschichte und Sinnidee – in der Reflexivität des Ichs.
Bei Kant kommt der Wertbegriff explizit vor im Zusammenhang der „Zwecke an sich“ der anderen Personen (vgl. ebd. Ausgabe Weischedl, GMS, Bd. VII, S 60.61); bei Fichte ist der Wert begründet in der Geltungseinheit einer stets auf einen absoluten Geltungsgrund bezugnehmenden Reflexion – und in der teleologischen Darstellung dieser kategorischen Rückbezüglichkeit in vier Evidenzformen: Natur, Recht, Moralität, Religion. Zur genaueren Ausführung dieses sittlich-praktischen und pragmatischen Denkens – siehe Literatur bei M. Ivaldo.5
Zur WLnm insgesamt – Kommentar –WLnm
(c) Franz Strasser, 25. 5. 2015
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1FICHTE grenzt sich in der Einleitung von beiden einseitigen Sichtweise des Realismus und Idealismus ab [GA IV, 2, 17 – 27] und betont in der „vorläufigen Anmerkung“ [GA IV, 2, 28 – 32] eine transzendental-kritische Einheit des Denkens. Es bleibt aber bei einer realistischen Einseitigkeit – aus Gründen, wie er selbst sagt, weil es ihm um die „Ableitung des empirischen Bewusstseins“ [GA IV, 2, 32 – 266] ging.
2Marco Ivaldo, Die systematische Position der Ethik nach der Wissenschaftslehre nova methodo und der Sittenlehre 1798. In: Fichte-Studien, Bd. 16, 1999, S. 246.
3Giovanni Cogliandro, Die Dynamik der Fünffachheit in der Wissenschaftslehre nova methodo, in: in: Der transzendentalphilosophische Zugang zur Wirklichkeit. Beitrage aus der aktuellen Fichte-Forschung. (Hrsg von E. Fuchs, M. Ivaldo, G. Moretto). Frommann-Holzboog 2001, pp. 167-198. Dankenswerterweise auch ins Internet gestellt – abgerufen am 11. 12. 2015. – siehe pdf-download: https://www.academia.edu/8239773/Die_Dynamik_der_Fünffachheit_in_der_Wissenschaftslehre_nova_methodo
4Es heißt sinngemäß in § 12 der Wlnm – nach Vorlesungen v. F. Bader: Das reine Wollen, das seinen Rechtsgrund in sich hat, wird zuerst gedacht als ichliche Einheit, als Gedanke meiner selbst, und so werde ich personal individuiert. Der Individuation liegt aber die ursprüngliche Bestimmtheit eines Reiches vernünftiger anderer Wesen zugrunde. Im existentiellen Vollzug meiner selbst werde ich mir a) einer Identität einer sowohl apriorischen Bestimmtheit durch ein Reich vernünftiger Wesen, wie b) einer apriorischen Spezifikation meiner Individualität durch den substantiellen Denk- und Selbstbestimmungsakt der Freiheit bewusst. Im realen Vollzug des Denkens setze ich notwendig, zweckhaft, andere vernünftiger Wesen außer mir an und muss notwendig (zweckhaft) mich selbst aus der allgemeinen Bestimmtheit zu einer individuellen Bestimmbarkeit und Bestimmtheit spezifizieren, will ich mich frei selbst bestimmen.
5 Marco Ivaldo, Sittlicher »Begriff« als wirklichkeitsbildendes Prinzip in der späten Sittenlehre. Fichte-Studien Bd. 32, 2009, 189-201.