J. S. Mill, Von der fundamentalen Sanktion des Nützlichkeitsprinzips – 3. Kapitel – 3. Teil.

Der Überschrift nach schließe ich jetzt auf eine rein juridische und zwangsstaatliche, politische Umsetzung des Nützlichkeitsprinzips, d. h. wie verpflichtend kann eigentlich eine Glücks- und Glückseligkeitslehre gemacht werden?

Anfangs bin ich  enttäuscht, dass J. S. MILL unter „Sanktion“ zuerst etwas 1) Psychologisches, Äußeres meint, dann 2) innere Gewissenszustände, und schließlich 3) geschichtlich gewachsene Einsichten.Weiterlesen