Der Überschrift nach schließe ich jetzt auf eine rein juridische und zwangsstaatliche, politische Umsetzung des Nützlichkeitsprinzips, d. h. wie verpflichtend kann eigentlich eine Glücks- und Glückseligkeitslehre gemacht werden?
Anfangs bin ich enttäuscht, dass J. S. MILL unter „Sanktion“ zuerst etwas 1) Psychologisches, Äußeres meint, dann 2) innere Gewissenszustände, und schließlich 3) geschichtlich gewachsene Einsichten.… Weiterlesen