Teleologische Urteilskraft (im Unterschied zur ästhetischen) im 2. Teil der KdU
1) Nach der „Kritik“ einer „ästhetischen“ Urteilskraft, wie Kant die Urteilskraft dort im 1. Teil nennt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten des apriorischen Geschmackes des Schönen und Erhabenen, wobei der Zweckbegriff bereits eine nicht unerhebliche Rolle spielte, folgt im 2. Teil die ausdrĂĽckliche Analyse des Zweckbegriffes fĂĽr sich betrachtet als „teleologische“ Urteilskraft.Â
Es beginnt eingangs mit einem kurzen Abschnitt einer „objektiven Zweckmäßigkeit“ überhaupt (§ 61): Ist ein objektiver Zweckbegriff nur ein Analogon zum künstlichen Zweckbegriff, wie wir ihn in einer ästhetischen Urteilskraft gefunden haben? (§ 61, ebd. S. 306) oder eine eigene kategoriale Wahrnehmung?
Er kann und muss als regulatives Prinzip in der Naturbetrachtung angesehen werden (§ 61, ebd. S. 307),
Es kommen dann sieben §§ einer Analyse einer expliziten teleologischen Urteilskraft. Es sind zweifellos sehr schöne, klare Begriffsdistinktionen:1
1. 1) Wenn eine objektive Zweckmässigkeit gesucht wird, muss allerdings unterschieden werden zwischen einer formalen oder materialen Zweckmässigkeit. Eine formale Zweckmässigkeit wäre z. B. die Konstruktion in einer geometrischen Anschauung, die einen Zweck anschaulich zu demonstrieren weiß.
Eine materiale und reale Zweckmässigkeit wäre, wenn mit der Vorstellung einer Sache auch dessen Existenz gesetzt wäre. Mit der Vorstellung einer inneren Zweckmässigkeit hat es keine Schwierigkeit, aber eine von außen an die Vorstellung herangetragene innere Zweckmässigkeit löst „Verwunderung“ (§ 62, ebd. S. 311) aus, wie das gedacht werden kann. Gibt es eine in intellektuellen Begriffen erkennbare objektive Zweckmäßigkeit?
In der Natur können wir eine relative Zweckmässigkeit finden, was ihren Nutzen angeht (§ 63, ebd. S 313ff; sehr poetische Naturbeschreibungen!).
Es wird dann festgestellt (§ 64), dass eine reine mechanistische Betrachtungsweise in den Naturdingen nicht zureichen würde, sie zu erkennen. Ihre „eigentümliche“ zufällige, Erscheinungsweise lässt auf eine teleologische Kausalität durch Vernunft schließen. Es ist deshalb sinnvoll von einem „Naturzweck“ (§ 64, ebd. S. 318) zu sprechen, „wenn es von sich selbst (obgleich in zwiefachem Sinne) Ursache und Wirkung ist; (ebd., von Kant gesperrt!)
Diese inneren Naturzwecke sind „organisierte Wesen“ (§ 65, ebd. S. 319ff)
Bei den Kausalverbindungen kann man a) von einem linearen, von oben nach unten wirkenden nexus sprechen, wodurch Ursache und Wirkung unterschieden bleiben, aber es gibt auch b) die Kausalverbindungen durch Zwecke, wo sich das Verhältnis Ursache und Wirkung umdreht. Der Zweck ist die Ursache. Es ist eine Kausalverbindung durch „Endursachen“ (§ 65, ebd. S. 320). Teile sind dort nur durch die Beziehung auf das Ganze möglich.
„ Zu einem Körper also, der an sich und seiner innern Möglichkeit nach als Naturzweck beurteilt werden soll, wird erfordert, daß die Teile desselben einander insgesamt, ihrer Form sowohl als Verbindung nach, wechselseitig, und so ein Ganzes aus eigener Kausalität hervorbringen, dessen Begriff wiederum umgekehrt (in einem Wesen, welches die einem solchen Produkt angemessene Kausalität nach Begriffen besäße) Ursache von demselben nach einem Prinzip, folglich die Verknüpfung der wirkenden Ursachen zugleich als Wirkung durch Endursachen beurteilt werden könnte.“ (ebd. S. 321)
Ă„uĂźere Schönheit der Natur kann aus einem ästhetischen Begriff der Urteilskraft geschöpft werden, aber einen inneren Naturzweck anzunehmen – das ist von einem ästhetischen Begriff des Zweckes zu unterscheiden. Ein organisiertes Wesen muss mit innerem Zweckbegriff beurteilt werden, sonst wäre es als solches nicht begreifbar. Der Zweckbegriff wird hier konstitutiv angewandt: Â
„(….) Schönheit der Natur, weil sie den Gegenständen nur in Beziehung auf die Reflexion über die äußere Anschauung derselben, mithin nur der Form der Oberfläche wegen beigelegt wird, kann mit Recht ein Analogon der Kunst genannt werden. Aber innere Naturvollkommenheit, wie sie diejenigen Dinge besitzen, welche nur als Naturzwecke möglich sind und darum organisierte Wesen heißen, ist nach keiner Analogie irgend eines uns bekannten physischen, d.i. Naturvermögens, ja, da wir selbst zur Natur im weitesten Verstande gehören, selbst nicht einmal durch eine genau angemessene Analogie mit menschlicher Kunst denkbar und erklärlich. (§ 65, ebd. S. 323)
Hier kommt Kant zu einer fĂĽr mich aber seltsamen Unterscheidung: Der Naturzweck ist zu unterscheiden von einem „praktischen Zweck“ (ebd. S. 324). Worin liegt diese seine Unterscheidung begrĂĽndet? Im Vorblick auf Fichte möchte ich sagen: Im inneren Naturzweck eines lebendigen Wesens ist ebenfalls eine praktische Zweckmäßigkeit und Triebhaftigkeit im Spiele. Der Trieb zur Selbsterhaltung ist konstitutiv anzutreffen. Die Triebhaftigkeit in allem Lebendigen bedingt die spätere Freiheit in praktischen und geistigen Zwecken eines Vernunftwesens „Mensch“.Â
Die distributive Zweckhaftigkeit in einem lebendigen Wesen wird weiter erläutert (§ 66).Â
1. 2) Die Beschreibung äuĂźerer und innerer Zweckmässigkeit bei Naturdingen (als „Naturzwecke“) sagt aber jetzt noch nichts aus, inwiefern ihr Dasein im einzelnen ĂĽberhaupt sein soll bzw. ob es eine Endursache in dem Dasein der Natur als Ganzer gibt: „Ein Ding, seiner innern Form halber, als Naturzweck beurteilen ist ganz etwas anderes, als die Existenz dieses Dinges fĂĽr Zweck der Natur halten. Zu der letztern Behauptung bedĂĽrfen wir nicht bloĂź den Begriff von einem möglichen Zweck, sondern die Erkenntnis des Endzwecks (scopus) der Natur, welches eine Beziehung derselben auf etwas Ăśbersinnliches bedarf, die alle unsere teleologische Naturerkenntnis weit ĂĽbersteigt; denn der Zweck der Existenz der Natur selbst muĂź ĂĽber die Natur hinausgesucht werden.“ (§ 67, ebd. S. 327)
Die organisieren Wesen mit ihrem internen, distributiven Zweckbegriff haben eine spezifische Form, sind aber als Produkt der Natur hinlänglich bestimmt. Gibt es eine teleologische Idee über einzelne Organismen hinaus, d. h. der gesamten Natur nach den Regel eines teleologischen Denkens?
Kants Antwort: Wir benutzen nur subjektiv einen objektiven Naturzweck in den Dingen als „Leitfaden“, wir können aber nicht von einem konstitutiven Naturzweck des Systems der Natur als Ganzer sprechen. (Hier geschieht m. E. wieder die wechselseitige BegrĂĽndung seiner transzendentalen Erkenntnisart – apriorische Begriffe, bezogen und bedingt aber durch sinnliche Faktizität.)Â
„Es versteht sich, daß dieses nicht ein Prinzip für die bestimmende, sondern nur für die reflektierende Urteilskraft sei, daß es regulativ und nicht konstitutiv sei, und wir dadurch nur einen Leitfaden bekommen, die Naturdinge in Beziehung auf einen Bestimmungsgrund, der schon gegeben ist, nach einer neuen gesetzlichen Ordnung zu betrachten, und die Naturkunde nach einem andern Prinzip, nämlich dem der Endursachen, doch unbeschadet dem des Mechanisms ihrer Kausalität, zu erweitern.“ (Hervorhebung von mir, § 67, ebd. S. 328)2
1. 3) Für Kant folgt aus den sieben §§ der Analytik der teleologischen Urteilskraft, dass teleologisches Denken zwar Prinzip der Naturwissenschaft sein kann, ja sein muss, will man etwas begrifflich bestimmen, aber, so wird jetzt betont, reicht ein naturwissenschaftliche Denken nicht zu einer „theologischen Ableitung“ (§ 68, ebd. S. 331, gesperrt von Kant)
Offensichtlich muss Kant dieses Frage nach einem ontologischen Grund der zweckhaften Folgen aus theologischer oder moralischer BegrĂĽndung so sehr beschäftigt haben, dass er hier plötzlich Fragen der natĂĽrlichen Theologie so vehement und ausgiebig aufgreift und erläutert – und zu teilweise sehr religionskritischen Folgerungen kommt. Aus Sicht der reflektierenden Urteilskraft kann aus den internen Zweckmässigkeiten in den Naturdingen keine ĂĽbergeordnete, theologische Absicht abgelesen werden.
Selbstkritisch kann nur fĂĽr die Naturwissenschaft gefolgert werden, dass stets eine teleologische Sicht unterstellt werden muss, sonst könnte nicht einmal zu einer Experimentalanordnung oder Beobachtung ĂĽbergegangen werden, aber generell kann der Zweckbegriff fĂĽr unser Denken nicht konstitutiv vorausgesetzt werden.Â
„ (…) denn nur so viel sieht man vollständig ein, als man nach Begriffen selbst machen und zu Stande bringen kann. Organisation aber, als innerer Zweck der Natur, übersteigt unendlich alles Vermögen einer ähnlichen Darstellung durch Kunst: und was äußere für zweckmäßig gehaltene Natureinrichtungen betrifft (z.B. Winde, Regen u.d.gl.), so betrachtet die Physik wohl den Mechanism derselben; aber ihre Beziehung auf Zwecke, so fern diese eine zur Ursache notwendig gehörige Bedingung sein soll, kann sie gar nicht darstellen, weil diese Notwendigkeit der Verknüpfung gänzlich die Verbindung unserer Begriffe, und nicht die Beschaffenheit der Dinge, angeht.“ (Hervorhebung von mir, § 68, ebd. S. 334)
1. 4) Kant kommt dann zu einem Lieblingsthema der Darstellung seiner ganzen transzendentale Erkenntnisart, zur Darstellung einer Antinomie – hier fĂĽr den Bereich der Urteilskraft und zu einer Dialektik der teleologischen Urteilskraft. (§§ 69 – 78)3
Entweder a) können wir alles aus Teilen erkennen, oder b) liegt doch immer eine teleologische Zweckursache zugrunde, um etwas erkennen zu können? Nach welcher Maxime des Denkens soll vorgegangen werden? Kann nur von der reflektierenden Urteilskraft ausgegangen werden, oder muss ebenso eine bestimmende Urteilskraft vorausgesetzt werden? Ein Widerstreit in der Gesetzgebung der Vernunft tut sich auf.
Die Maxime, alles aus einer linearen Kausalität heraus zu erklären ist praktisch nicht möglich, die reflektierende Urteilskraft ist „genötigt“ (§ 69, ebd. S. 338) „für gewisse Formen in der Natur ein anderes Prinzip, als das des Naturmechanismus zum Grunde ihrer Möglichkeit zu denken“. (ebd.)
Zu den Details – siehe dort § 70.
1. 5) Es kommt – wie schon im 1. Teil der KdU – von mir so bezeichneten, halbherzigen und halbfertigen Auflösung der Antinomie, „§ 71 Vorbereitung der Auflösung obiger Antinomie“, ebd. S. 338“
Dass es auf die Perspektive ankommt, ob etwas bloĂź der Erscheinung nach, oder dem intelligiblen Denken nach durch eine transzendentale Idee eines ĂĽbersinnlichen Substrates erklärt wird, das ist keine Erklärung dem Begriffe nach! Wie und wann soll ich die Perspektive wechseln?Â
Eine Auflösung nach einer genetischen Einheit, wie es zu einer Erklärung a) eines nur analytischen Vorgehens in den Naturzwecken kommt und zu mannigfaltigen analytischen Begriffen der Erscheinung, oder b) zu einem synthetischen Vorgehen der Naturerkenntnis durch konstitutive Zweckbegriffe und einem intelligiblen Substrat, das bleibt aus! Es folgt ein Ăśberstieg zu einem moralischen Tun, wozu der Gottesbegriff mehr oder minder ergänzend oder postulatorisch beigezogen werden kann, als „Ethikotheologie“, aber prinzipiell entscheidet hier die Vernunft selbst in ihrer Autonomie, welche Perspektive gewählt wird, rein nach Naturzwecken ohne theologische BegrĂĽndung, oder moralisch mit möglichen theologischen Postulaten, die aber fĂĽr sich nochmals die Selbstgesetzgebung der Vernunft nicht tangieren dĂĽrfen. Kann ich diese Dezision zwischen nur sinnlicher, oder doch möglicher, ethischer und theologischer Antwortmöglichkeit nicht näher erhellen? Â
Die Auflösung der Antinomie dem Begriffe nach, d. h. Zweckdenken ist fĂĽr ein System der Natur als Ganzer notwendig anzusetzen, das lässt sich in einer Dialektik der Begriffe nicht entscheiden. Es bleibt nur die Antwort ĂĽbrig, – das ist fĂĽr mich eben sehr willkĂĽrlich und ungenau, – dass die Methodologie des Vorgehens beachtet wird. Â
Es folgen ziemlich viele religionskritische Passagen, die ich im einzelnen hier nicht kommentieren will. Sie sind sehr scharfsinnig, aber was will Kant hier methodisch verbergen oder methodisch hervorstreichen?  4
Es kommt zur Kritik von Gottesbeweisen, zu Begriffsbestimmungen des „Glaubens“. SchlieĂźlich wird der Blick auf die unbedingte Idee der Moralgesetzgebung der Vernunft gelenkt. Warum gerät das sonst so fĂĽr wertvoll angesehene Denken in teleologischen Begriffen – fĂĽr die Naturwissenschaft sogar unumgänglich notwendig – plötzlich in Erklärungsnöte oder wird zumindest zurĂĽckgesetzt gegenĂĽber moralischen Begriffen? Â
Sehr selbstgewiss fallen die Schlusspassagen in der „Methodologie“ der reflektierenden Urteilskraft aus. Das möchte ich doch sehr bezweifeln, dass die Vernunft sich selbst den Bestimmungsgrund des Guten zu geben vermag. FĂĽr ein rechtliches und soziales Wohlverhalten möge es schon sinnvolle, verallgemeinerungsfähige, nĂĽtzliche Dinge des „Guten“ geben, aber fĂĽr das Gute schlechthin muss es andere als bloĂź logische, verallgemeinerungsfähige Einsichten geben.Â
„ (…) wenn nämlich diese Bestimmung seiner Kausalität eine Wirkung in der Welt betrifft, die eine moralisch-notwendige, aber fĂĽr Sinnenwesen unausfĂĽhrbare Absicht enthält: da alsdann ein Erkenntnis Gottes und seines Daseins (Theologie) durch bloĂź nach der Analogie an ihm gedachte Eigenschaften und Bestimmungen seiner Kausalität möglich ist, welches in praktischer Beziehung, aber auch nur in RĂĽcksicht auf diese (als moralische), alle erforderliche Realität hat. – Es ist also wohl eine Ethikotheologie möglich; denn die Moral kann zwar mit ihrer Regel, aber nicht mit der Endabsicht, welche eben dieselbe auferlegt, ohne Theologie bestehen, ohne die Vernunft in Ansehung der letzteren im BloĂźen zu lassen.(Hervorhebung von mir; Allgemeine Anmerkung zur Teleologie, § 91, ebd. S 455)
1. 6) Ich beende hier meine kurz Kommentierung der KdU 2. Teil. Die zunehmende Reserve gegenĂĽber der Wissbarkeit, ob eine ĂĽber die Sinne hinausgehende transzendentale Idee der Zweckmässigkeit angenommen werden kann, das fĂĽhrt zunehmend zu einem transzendenten, unerkennbaren Gottesbegriff bzw. zu einem ethiko-theologischen, moralischen Gottesbegriff. Aber bitte, was soll das sein? Ein teleologischer Begriff, der von einer unmittelbaren Erscheinung des Absoluten ausgeht, sei es als apriorische Vernunftoffenbarung oder als positiver Offenbarung, schadet der unbedingten Idee der Selbstgesetzgebung (der Moral), ergo ist nur ein die Moral unterstĂĽtzender, oder das „höchste Gut“ garantierender Gottesbegriff erlaubt, aber in welche Transzendenz oder sinnliche Repräsentanz ist jetzt dieser Gottesbegriff abgeschoben?
Kant steht natĂĽrlich auch nicht zu Diensten einer gottesleugnerischen Sicht einer bloĂź linear-kausalen, naturalistischen Welterklärung. Dies Sicht wird bei Gelegenheit sehr sĂĽffisant zurĂĽckgewiesen. Aber die Gottesidee so ohne Wirksamkeit und teleologischen Begriff in einer unerklärbare Transzendenz abzuschieben und nur fĂĽr spätere Endzweckgedanken in der Erreichung des „höchste Guts“ im Jenseits bereit zu halten, das kommt mir wie eine Abbruch der Diskussion vor. Es wird ein transzendentales Substrat zwar angenommen, unverträglich mit der Erscheinungswirklichkeit der bloĂź natĂĽrlichen Zwecke, aber was das sein soll, kann nicht mehr gesagt werden. Das wird nur behauptet (als Endzweck).Â
Was ist das UngenĂĽgen an dieser dualistischen Erkenntnistheorie: Ein  Urteilsakt ist nicht die höchste Form eines Erkenntnisaktes, wie Kant ja selbst mit seiner transzendentalen Apperzeption vorausgeschickt hat, deshalb kann eine Urteilskraft, gleich ob mehr ästhetisch oder teleologisch beschrieben, keine letzte Erkenntnisdignität beanspruchen. Sie leistet zweifellos eine analytische Hauptarbeit in allem Philosophieren, ist unentbehrlich, ist von Kant gut gewĂĽrdigt, aber ist selbst Produkt eines höheren prä-deliberativen Setzungsaktes., der in seinem Gehalt nochmals teleologisch und in dialogischer Hermeneutik ausgelegt werden kann. Â
Die Gottesidee fällt m. E. gerade nicht unter die logische Rubrik einer Subsumption der reflektierenden Urteilskraft, worunter er ja untergeht, wie hier im 2. Teil der KdU religionskritisch behauptet, sondern ist eine transzendentale Frage des Selbstbewusstseins ĂĽberhaupt, wie kommt das Vernunftwesen Mensch zur eigenen Freiheit und zur interpersonalen Gemeinschaft und zu einem Glaubensakt an eine apriorische Sinnidee. Daraus kann dann der Zweckbegriff in einer konstitutiven Form abgeleitet werden, ohne der reflektierenden Urteilskraft ihre weitere Aufgabe der Klassifizierung und Analyse zu nehmen – wobei Kant ja ein Meister der Distinktion und Sprache ist. Die reflektierende oder auch bestimmende Urteilskraft ist immer schon nachträgliches Schema der ursprĂĽnglich produzierenden Einbildungskraft und verstandlicher Begriffe.Â
Im Gesamten der philosophischen Erklärung von Natur und Welt kann nicht entschieden werden, ob eine Endabsicht und Endzweck vorliegt, d. h. von Gott alles so zweckhaft eingerichtet ist usw.? Das mag alles im Urteilsraster vorgefertigter Fragen und vorgefertigter Antworten stimmen, ist aber nicht die ontologische Frage nach dem Grund der Teleologie ĂĽberhaupt.Â
Wie möchte man Kants Antwort am Schluss beurteilen? Agnostisch oder erst recht, methodisch zum Glauben führend? Für Naturzwecke müssen wir auf teleologische Naturzwecke zurückgreifen, das ist legitim und einsichtig, aber als Grundsatz für das Ganze der Natur oder der Welt lässt sich das teleologische Denken nicht gebrauchen? Ja klar, weil das reflexive Setzen der Freiheit und Vernunft das Sein der Natur und Welt schon faktisch voraussetzt.
Weiter gefragt, das Angebot Kants aufnehmend: Hilft die faktische Vorentschiedenheit im Reflektieren auf Natur und Welt zu einer moralischen, freien Einwilligung zum Glauben, dass die Welt und wir hoffen dĂĽrfen (postulieren dĂĽrfen), dass es die Garantie der Erreichung des „höchsten Guts“ gibt? Bleibt das nicht doch ein eudaimonistsches Unterfangen bei allen klaren Absagen, die wir bei Kant dazu finden in der unbedingten Selbstgesetzgebung der Vernunft?
Oder noch krasser ausgedrĂĽckt, bleibt das moralische Gebot, auf diesen Endzweck zu hoffen, nicht ein ambivalentes, dunkles Gottesbild: Es wird moralisch verlangt, an diesen Endzweck und das „höchste Gut“ ethiko-theologisch zu glauben, hat also das Vernunftwesen „Mensch“ damit noch selbst einen Eigenwert und Eigenstand, wenn er doch zu etwas moralisch verpflichtet und verzweckt ist?Â
Die Urteilsform als solche, also dieses Art des Denkens und Erkennens, drängt zu logisch-linearen RĂĽckschlĂĽssen und zu begriffslogischen Folgerungen und zeitigt diese unklaren, ambivalenten Verhältnisse im inneren Sinn der Zeitvorstellung, sei es das Gottesbild betreffend, oder sei es die Freiheit und WĂĽrde des Vernunftwesen „Mensch“ betreffend.Â
Ein höherer Setzungsakt der reinen Liebe und GĂĽte, worum es in der Erörterung des teleologischen Denkens gehen könnte, dass aus Selbstzweck das Vernunftwesen Mensch zur Ehre Gottes (nicht um der Ehre Gottes willen) erschaffen ist, das kann mit den herkömmlichen Mitteln einer reflektierenden Urteilskraft natĂĽrlich nicht erreicht werden. Â
Siehe hier noch Kants Indifferenz in der Festlegung. Es bleibt eine Sache der Methodologie. Teleologisches Wahrnehmen in der Naturgesetzlichkeit ist geboten, aber als Grundsatz nicht geeignet. FĂĽr das naturwissenschaftliche Forschen ergibt das keine Inkongruenzen. FĂĽr ein staatliches Denken könnte es allerdings Probleme geben, denn entweder gehe ich a) von einem grundsätzlichen Freiheitsrecht und einer grundsätzlichen Zweckbestimmung jedes Vernunftwesen aus, die von Gott kommt, also nicht unterworfen werden darf, oder b) darf es doch zwangsrechtliche und zwangsstaatliche MaĂźnahmen geben, wenn es um den Begriff des Ganzen geht, denn was soll an Zwecken und Zielen im Ganzen eines Volkes oder der Menschheit verfolgt werden, wenn doch ein metaphysisches Gesamtziel nicht erkannt werden kann?Â
„(…)Ob also gleich sowohl der Mechanism als der teleologische (absichtliche) Technizism der Natur, in Ansehung ebendesselben Produkts und seiner Möglichkeit, unter einem gemeinschaftlichen obern Prinzip der Natur nach besondern Gesetzen stehen mögen: so können wir doch, da dieses Prinzip transzendent ist, nach der Eingeschränktheit unseres Verstandes beide Prinzipen in der Erklärung eben derselben Naturerzeugung alsdenn nicht vereinigen, wenn selbst die innere Möglichkeit dieses Produkts nur durch eine Kausalität nach Zwecken verständlich ist (wie organisierte Materien von der Art sind). Es bleibt also bei dem obigen Grundsätze der Teleologie: daĂź, nach der Beschaffenheit des menschlichen Verstandes, fĂĽr die Möglichkeit organischer Wesen in der Natur keine andere als absichtlich wirkende Ursache könne angenommen werden, und der bloĂźe Mechanism der Natur zur Erklärung dieser ihrer Produkte gar nicht hinlänglich sein könne; ohne doch dadurch in Ansehung der Möglichkeit solcher Dinge selbst durch diesen Grundsatz entscheiden zu wollen.(Hervorhebungen von mir; § 78, ebd. S. 368)
© Franz Strasser, 22. 8. 2026
1Erste Abteilung. Analytik der teleologischen Urteilskraft
§ 63. Von der relativen Zweckmäßigkeit der Natur zum Unterschiede von der Innern
§ 64. Von dem eigentümlichen Charakter der Dinge als Naturzwecke
§ 65. Dinge, als Naturzwecke, sind organisierte Wesen
§ 66. Vom Prinzip der Beurteilung der innern Zweckmäßigkeit in organisierten Wesen
§ 67. Vom Prinzip der teleologischen Beurteilung über Natur überhaupt als System der Zwecke
§ 68. Von dem Prinzip der Teleologie als innerem Prinzip der Naturwissenschaft
2 In einer Anmerkung dazu vergleicht Kant hier das teleologische Denken und Betrachten von Natur mit dem teleologischen Denken in ästhetischen Urteilskraft: Dort war es die Gunst der Schönheit; hier die Gunst der Natur, “daß sie uns, durch Aufstellung so vieler schönen Gestalten, zur Kultur hat beförderlich sein wollen.“ (ebd. S. 329)
3Zweite Abteilung. Dialektik der teleologischen Urteilskraft
§ 69. Was eine Antinomie der Urteilskraft sei
§ 70. Vorstellung dieser Antinomie
§ 71. Vorbereitung zur Auflösung obiger Antinomie
§ 72. Von den mancherlei Systemen über die Zweckmäßigkeit der Natur
4Anhang. Methodenlehre der teleologischen Urteilskraft
§ 79. Ob die Teleologie, als zur Naturlehre gehörend, abgehandelt werden müsse
§ 82. Von dem teleologischen System in den äussern Verhältnissen organisierter Wesen
§ 83. Von dem letzten Zwecke der Natur als eines teleologischen Systems
§ 84. Von dem Endzwecke des Daseins einer Welt, d.i. der Schöpfung selbst
§ 85. Von der Physikotheologie
§ 86. Von der Ethikotheologie
§ 87. Von dem moralischen Beweise des Daseins Gottes
§ 88. Beschränkung der Gültigkeit des moralischen Beweises
§ 89. Von dem Nutzen des moralischen Arguments
§ 90. Von der Art des Fürwahrhaltens in einem moralischen Beweise des Daseins Gottes
§ 91. Von der Art des Fürwahrhaltens durch einen praktischen Glauben