Priesterweihe der Frauen – 6 . Teil

Weil mich die Sache berĂĽhrt, wollte ich nach  transzendentalkritischen Bedingungen fragen, die einen bestimmten Begriff konstituieren. Ich ging dabei davon aus, dass  kirchliche Weihämter wie „Bischof“, „Priester“, „Diakon“ nicht metaphysische, unerklärliche Begriffe, oder umgekehrt, dass sie  bloĂź kĂĽnstliche, historisch beliebig eingefĂĽhrte, und deshalb wieder beliebig abschaffbare Begriffe seien,  sondern  mit einem gewissen Sinn, transzendental ableitbar der Wissbarkeit nach, eingefĂĽhrt wurden: Um die Idee der Erlösung  sakramental, fĂĽr Gegenwart und Zukunft, darzustellen, um Einheit und Kontinuität („succesio“) zu erzeugen.
Der Akt der Bildung kann aber entweder a) zu  einer  unveränderbaren, bloß logischen Konstitutionsbegrifflichkeit führen, oder doch b)  in seinem modus der Entscheidungsgründe transparent bleiben, um die Konkretheit einer Situation besser zu durchschauen. Die Rechtslehre neigt gerne zu  metaphysischen Festlegungen, die Rechtshermeneutik ist für offener.  

Eine transzendental-kritische Frage nach der Sinn-Bedeutung  von Begriffen zielt auf die epistemologische und genetische Bildung derselben. Von welchem Ursprung und Akt der Bildung leiten sich diese oder jene Begriffe ab?
Wir analysieren immer wieder durch die Urteilskraft, was durch die Einbildungskraft in einem Begriff gesetzt und gesagt werden soll.
Es ist damals (110 oder 165/170 n. Chr.)  etwas entschieden worden, eine rudimentäre Form sakramentaler Überlieferung und lebendiges Gedächtnis, das m. E. als genetische Erkenntnis heute genauso eingesehen werden kann. Die damals gefällten Entscheidungen determinieren uns nicht hinsichtlich ihrer Form, im Gegenteil, sie laden zum gegenwärtigen Nachvollzug und Mitvollzug ein, weil ja eingesehen werden kann, wie flexibel auf die Anforderungen der Stunde reagiert wurde. Der Materie nach determinieren sie uns ebenfalls nicht, weil es ja  um prinzipielle Dinge der geschenkten Erlösung und göttlichen Sinnidee geht. 

Den ganzen Vernunftgrund der apriorischen und positiven Offenbarung können wir infolge des schwachen Verstandes und des kurzen Lebens nur diskursiv und sukzessive erkennen und sind gezwungen zu einer appositionellen Realisierung. Wir sind  gebunden an die vorlaufende Vergangenheit und Tradition, aber prinzipiell transzendieren wir die Gegenwart auf eine erwartungsvolle, sinn-erfĂĽllte Zukunft hin, weil  wir uns (wie damals vor 1800 Jahren) aus dem absoluten Geltungsgrund re-konstruieren und uns erinnern. Wir sind durch die Vergangenheit nicht total determiniert. Alle Bereiche des Denkens, der Natur, des Rechts, der Moralität, der Projektionen der Religion, nehmen in ihren Handlungsfolgen immer Bezug auf eine transzendierende Wirklichkeit und transzendentale Legitimation. Wir sind Vergangenheit und Gegenwart und Zukunft – und, was ebenso stimmt, sind im ständigen Werden und Verstehen von Vergangenheit und Gegenwart und Zukunft. 

Die interpersonale Einheit im Verstehen ist wesentliche Grundvoraussetzung der Wahrnehmung ĂĽberhaupt. Dem hat m. E. der  Heilige/der Autor/die Autorin in den „Sieben Briefen“ sehr stark entsprochen. Siehe z. B. WL 1801/02:  „Die allgemeine Wahrnehmung hat zu ihrem Grundstoffe | durchaus nichts Anderes, als das Verhältniss des wahrnehmenden Individuum zu andern Individuen in einer rein intelligibeln Welt; denn nur inwiefern sie dies hat, ist sie, und ist ĂĽberhaupt ein Wissen. Ohne dies zu haben, käme sie ĂĽberall nirgends zu sich selbst, sondern zerflösse in das unendliche Leere, wenn es dann ĂĽberhaupt einen Menschenverstand hätte, sie dann auch nur insofern zu setzen, um sie zerfliessen zu lassen. (GA II, 6, 115 recto; bzw. Ausgabe Meiner, S. 213).

Die Wahrnehmung ist auch geschlechtliche Wahrnehmung und geschlechtliche Spezifikation, aber das bezieht sich nicht auf den hoffentlich wohl übergeschlechtlichen, absoluten Geltungsgrund von Aufruf und Antwort, der von der göttlichen Transzendenz ausgeht!
Die Wahrnehmung der ignatianischen Gemeinde war durch die gesellschaftliche Situation und Zeit natürlich geschlechtlich spezifiziert, wie wiederholt schon gesagt, aber der Geltungsgrund der Etablierung einer sakramentalen  Sinn- und Heilsordnung lag im apriorischen Maßstab einer vollendeten göttlichen Liebe, wie sie in JESUS CHRISTUS sichtbar geworden ist. Dieser Maßstab widersprach deutlich, in komparativer  Lektüre nachlesbar, der sonstigen patriarchal  einwirkenden Gesellschaft mit ihren Ungleichheiten und Diskriminierungen. 

Ein Begriff, wenn er denn wahr ist, bildet sich in und aus der selbst unsichtbaren Einheit von Geltungsgrund und Geltungsform des Selbstbewusstseins und erscheint als Synthesis von realem Grund und Nach-Bildung desselben im freien, ideellen Vollzug.  Der Begriff (als Bild) ist nicht selbst das, wofür er steht, er bildet nur das ab, wofür er steht, dafür aber in sowohl implikativer wie appositioneller  und in freier Weise der Bildung.  Wir können, müssen nicht, sakramentale Begriffe der Durchdringung der Wirklichkeit wählen, wie es die Heiligen und Märtyrer des 2. Jhd. getan haben. Aber spräche das noch von einem besonnenen und gott-gläubigen Denken und einer genetischen Erkenntnis? Wir wären vielleicht schon ganz naturalistisch verkommen, akzeptierten nur mehr das empirisch Sichtbare und die ganze unsichtbare Welt des Glaubens, der Vergebung, der Erlösung,  wäre verdunkelt oder vergessen, gäbe es nicht diese apostolische Tradition und die kirchliche Vermittlung und die über alles Naturale hinausgehende Reflexion.

1) Es ist die Schönheit der Transzendentalphilosophie, dass sie das Sichbegreifen des Begriffes zum Objekt machen kann –  und nicht im metaphysischen oder hermeneutischen Zirkel hängen bleibt.  Da gibt es einerseits das vorausgesetzte Material, das Begriffene (die apriorische und positive Offenbarung), andererseits das freie Begreifen und den freien Umgang mit dieser Erfahrung.  Dieser Zirkel kann von da nach dort und umgekehrt aufgelöst werden, wenn die Einsicht sich selbst einzusehen vermag als das, was sie ist, genetische Wahrheit eines sich selbst begrĂĽndenden Grundes, Anfang, Liebe, unbedingter Wert.

Ich muss und kann das annehmen, dass seit 1900 Jahre die gleiche Begründung und Rechtfertigung aus den Begriffen kommt, die gleiche epistemologische Sinnquelle fließt, die gleiche intelligible und interpersonale Sinnordnung des Glaubens und der Hoffnung besteht – mit der Auflage und Aufgabe, dass ich heute die bestmögliche Anwendungsform und Realisierung finde, dem Inhalt nach gebunden (implikativ), der Anwendungsform nach frei (appositionell).

Ich lese die Texte von damals so, wie jetzt öfter angeklungen, dass transzendental-genetisch die Notwendigkeit bestand, eine sakramentale Weltsicht zu installieren,  kohärent und korrelativ  zum absoluten Geltungsgrund. Die AusfĂĽhrung und Anwendung musste faktisch und  hermeneutisch angepasst, relativ und pragmatisch erfolgen – wie es unserer Diskursivitäts-Natur entspricht. 
Die Anwendungsbedingungen zu reflektieren, das ist ständige Aufgabe, davon ist keine Generation ausgenommen,  aber ebenso ist die Potenz einer genetischen Einsicht einer durch die Zeit hindurch zu vermittelnden apriorischen Sinnidee eine geschenkte Möglichkeit im HEILIGEN GEIST  ständige Gegenwart. und ständige Zugänglichkeit und Zurechenbarkeit.  Entfiele dieser lebendige, gnadenhaft-potentielle  Bezug zum absoluten Geltungsgrund, ein lebendiges Gedächtnis und lebendige Tradition, wĂĽrde sozusagen nur mehr historisch  und faktisch etwas begrĂĽndet – was letztlich keine BegrĂĽndung wäre! –   entfällt frĂĽher oder später auch die Einsicht in die Realisations- und Versinnlichungsbedingungen und die Wesensbestimmung durch Geschichte und die Sinnbestimmung einer erhofften SĂĽhne und Wiedergutmachung. Ohne Evidenz der transzendentalen Sinnidee, die pertinent unseren Willen bestimmen kann, geht die Evidenz einer, wie man zu sagen pflegt, „apostolischen Sukzession“ und die Evidenz einer kontinuierlichen Weitergabe verloren.1

2) Dass der Akt des Begreifens sich selbst zum Objekt des Denkens und Einsehens machen kann, ist schlechthin Tradition seit Platon. Das Denken der Prämissen bedeutet auch deren  Vollzug, das Denken der Freiheit bedeutet auch deren Sein (ihrer Existenz nach), die Idee des Guten ist realiter Vollzug des Guten, das Begreifen ist ein Selbst-Begreifen, der Begriff ist letztlich selbstständiger Grund seines Sichbegreifens.
Das Erkennen der christlichen Sinnidee schließt den actus ihrer Realisierung und Versinnlichung in genetischer und  kluger, pragmatischer Weise mitein.

Indem der Begriff sich selbst in seiner Mächtigkeit des Sich-Begreifens erkennt, aber hoffentlich auch in Selbstbescheidung sein Bezogensein auf seinen genetischen Grund einsieht, kann er seinen Anteil in der Geschichte der Darstellung einer göttlichen Sinn- und Heilsordnung erkennen und sich dessen bewusst sein: er hat die Funktion einer Folge, Folge des absoluten Grundes zu sein. Der Begriff durchschaut die genetischen Zusammenhänge seines Begreifens als ein Begreifen des einen durch ein anderes – und sonst wäre er leer und nichtig.

Der Heilige/der Autor oder die dahinterliegende Gemeinde begriffen sowohl die apriorische Vernunftoffenbarung wie die positive Offenbarung in seinem/ihrem  Akt des Erkennens, und zugleich seinen/ihren  subjektiven  Anteils daran, dass eine irgendwie geartete Form der Anwendungsbedingung gefunden werden müsse d. h. nicht fehlen dürfe, damit a) dieses Licht nicht verloren oder erlöschen möge, weiters, b) damit jeder/jede zu jeder Zeit Zugang habe zu dieser Gnade in  Einheit und Gemeinschaft in lebendiger Tradition. 

Ich höre einen gewissen apokalyptischer Grundton in den „Sieben Briefe“ heraus, ein gewisses unruhiges, besorgtes Drängen.  So verstehe ich sogar die Bereitschaft zum Martyrium. Es mögen die nachfolgenden Generationen  die VerkĂĽndigung der frohen Botschaft nicht verlieren – deshalb die Einsetzung einer bestimmten, anfänglichen, ständig verbesserungsfähigen, sakramentalen Ordnung.  

3) Das Pochen des Heiligen/des Autors auf die reine Lehre, auf Eintracht, auf Gehorsam gegenüber Bischof, Presbyter, Diakone, auf die gültige Feier der Sakramente u. a. m., das ist  besorgte Rede, auf keinen Fall  patriarchaler Selbstzweck und patriarchaler Herrschaftsanspruch. Es wird letzlich immer wieder verwiesen auf den göttlichen Geltungsgrund, dem der  Gehorsam gebührt, nicht den sterblichen Menschen.  Es ist dabei vieles noch in Schwebe, das merkt man förmlich heraus. Es  entsteht erst eine schwebende Anschauung einer sakramentalen Heils- und Sinnordnung inklusiv geweihter Ämter.2
Nicht ein metaphysisches System oder eine bereits juristische Verfassung von „Kirche“ war schon da, die die Ă„mter „Bischöfe“, „Presbyter“ und „Diakone“ zu vergeben hatte, sondern eine erst schwebende Anschauung von Gemeinschaft, von „Kirche“ in statu nascendi ist erkennbar – und somit auch etwas  von kirchlichen Ă„mtern.  

Nach 1900 Jahren Verfestigung kirchlicher Strukturen wird aber umgekehrt argumentiert, dass ein System von Amtsträgern aus sich die Ă„mter vergeben  oder die sakramentalen Form selber bestimmen  kann. Das ist im weitesten Sinne  eine historische und  politische und rechtliche AnmaĂźung. Es wird begrifflich und  kirchenrechtlich alles konstitutiv bestimmt, aber der Vollzugscharakter und die intelligierende Quelle dahinter ist nicht mehr einsehbar?  (Es könnten die Texte des CIC/1983 als solche vielleicht entschuldigt werden, weil  epistemologische  Erwägungen im juridischen Rahmen  wohl keinen Platz finden können,  aber irgendwann und irgendwo muss der Geltungsanspruch trotzdem begrĂĽndet werden. Das 2. Vatikanum versuchte es ja in ihren Dekreten und Konstitutionen. Heute nennt man das „synodale“ Prozesse.) 
(Zu den Ă„mtern wird in letzter Zeit viel nachgedacht – nur ein Beispiel in:  „Zur Debatte“ des Kath. Akademie Bayerns – siehe
Zum Dienst in der Kirche – Ă„mter, Debatte 2019)

4) Diese ersten rudimentären Satzungen einer „Kirche“  zur Zeit 110 oder 165/170 n. Chr. ergeben konsekutiv recht plausible GrĂĽnde der Applikation und Apposition einer genetischen Erkenntnis.  Allein der Begriff „Kirche“ ist nicht nur historisch aus den Bibelstellen der Berufung JESU am See Genesareth (u. a. Stellen) oder aus dem Ersten Testament ableitbar, sondern transzendentalkritisch einsichtig aus dem Denken einer Gemeinschaft:   
Mit der Intention, dass jeder einzelne den anderen schĂĽtze möge, ergibt sich – da der konkret Betroffene zunächst unbestimmt ist – das Ganze zu schĂĽtzen; dieses wiederum schĂĽtzt den konkret Betroffenen. Dieser  besondere Art von Vertrag, in dem der einzelne sich nicht mehr mit konkret anderen einzelnen, sondern mit unbestimmt einzelnen, die in ihrer Unbestimmtheit ein Ganzes bilden, verbindet – das kann man  „Vereinigungsvertrag“ nennen. (Fichte, Grundlagen des Naturrechtes, 1796, SW III, S 198. 204 u. a.) 

Analog jetzt auf die kirchliche Ebene ĂĽbertragen: GefĂĽhlt wurde die vielfältige Gefahr, in der der Heilige/der anonyme Autor/die Gemeinde stand: Die Repression des Glaubens durch die römischen Behörden, der Synkretismus des religiösen Götterglaubens, die doketistischen und gnostischen und judäischen Sitten und Gebräuche – aber entscheidend und genetisch wirksam sollte die geschenkte Gnade, die Botschaft der Vergebung, die Wiedergeburt aus dem Glauben sein. Die Relevanz der zu gewinnenden Hoffnung, die Relevanz der sakramentalen Sinn- und Lebensordnung, die Relevanz der Sinnidee, sie sollte unmittelbar gegenwärtig und fĂĽr jeden/jede zugänglich gesetzt werden – im Gegensatz zur ĂĽbrigen Kultur und Welt. So entstand die Notwendigkeit einer neuen Sinn-Ordnung, inklusiv Weihe-Ă„mter, es entstand die Notwendigkeit eines analogen „Vereinigungsvertrages“, damit möglichst viele in den Genuss dieser „Rechte“ (Gnaden) und Pflichten kommen können. 

Bedenke ich weiters die Notwendigkeit des Denkens von Geschichte, was transzendental noch  mehr auszufalten wäre, so ist die Einsicht in zu schaffende kontinuierliche Strukturen ebenfalls einsehbar. Der  Sinnbegriff von Liebe, Erlösung, Vergebung, Auferstehung, Erwartung ewigen Lebens, soll ja nicht auf eine  momentane, gnostische Erleuchtung zurĂĽckgefĂĽhrt werden. Vielmehr durch geschichtliche Kontinuität und  durch eine pertinente Sinnidee kann Einheit, reflexologisches Wissen und zukunftsfähige Hoffnung erzeugt werden. Das entspricht der Grundidee eines „Vereinigungsvertrages“, dass möglichst viele vor diversen Irrlehren geschĂĽtzt und in den Genuss der Gnaden kommen mögen. 

Die Alternative im 2. Jhd. wäre gewesen, anarchistisch allen Dingen ihren Lauf zu lassen, d. h. die verschiedensten Ideen nebeneinander gelten zu lassen, die „Irrlehren“ wie Gnosis, Doketismus (Christus sei nur scheinbar gestorben), die weiterhin bestehende Form eines pharisäischen Judentums, der griechisch-römische Götterhimmel und sonstiger Pluralismus – da wäre aber aller Geltungs- und Liebes- und ErlösungsansprĂĽche eines christlichen Glaubens  verloren gegangen. Eine Anarchie widerspräche der genetischen Einsicht in den ganzen Sendungsauftrag JESU, widerspräche dem Inhalt positiver Offenbarung, widerspräche der Aufwertung und Rettung des Menschen, wie sie JESUS gelebt hat. „Rette sich, wer kann“ – das wäre pure GleichgĂĽltigkeit und verächtliche Toleranz gewesen. So dachte ein Hl. IGNATIUS oder der Autor/die Autorin dieser Briefe nicht.   Nicht jeder/jede sollte kĂĽnftig selber  seine/ihre Vergebung  und Gnade  organisieren und sichern mĂĽssen – in einem pluralistischen Treiben. Das wäre purer Widerspruch zum interpersonalen Handeln und zum Sendungauftrag JESU gewesen. 

Der Hl. IGNATIUS und mit ihm zusammen der Autor und die damaligen christlichen Gemeinden,   so mein Schlussresümee, waren so gepackt und ergriffen von der neuen religiösen Sinnordnung und Sinnidee, dass es noch außerhalb seines/ihres hermeneutischen Denkhorizontes und außerhalb des prekären Anforderungskataloges  lag, für die kirchlichen Weiheämter ebenso Frauen vorzusehen, weil das noch nicht notwendig war. Ihre Worte stellen für mich aber keinen positiven Ausschluss der Frauen dar, sondern nur eine damals ausreichende und verantwortungsbewusste, besonnene  Sicht ideeller Realisierung und Objektivierung von Ideen und Begriffen.

© Franz Strasser, 6. 8. 2025 .

1„Der theoretische Ansatz der Möglichkeit von Selbst-Erkenntnis hat eine besondere Konsequenz. Setzt man Erkenntnis nur als Erkenntnis von Objekten an, die ihr gegenüber als selbstständig und unabhängig gefasst sind, so lässt sich theoretisch die Aktivität im Erkenntnisvorgang diesen Objekten zuschreiben. Wird aber angesetzt, dass Erkennen könne auch sich selbst erkennen, muss notgedrungen seine eigene Aktivität des Erkennens mit gesetzt werden.“ Vgl. J. Widmann, Die Grundstruktur des transzendentalen Wissens nach Joh. Gottl. Fichtes Wissenschaftslehre 1804/2, Hamburg 1977, S. 60.

2 FĂĽr den Kirchenhistoriker R. M. HĂĽbner sind diese Texte wörtlich eine „Rätsel“, vergleicht er sie    komparativ  mit anderen Texten dieser Zeit. Eine herrliche und ehrliche Aussage. Er muss sich auf objektorientierte Basis berufen und darf nicht so frei spekulieren wie ich hier. Ich achte voll und ganz seine philologischen und komparativen Aussagen. Es bleibt halt offen, was mit seinen historischen Erkundigungen zu tun  ist. Eine doktrinale und dogmatische Entscheidung zur Ă„mterfrage  wird heute nicht mehr ĂĽberzeugen, wenn sie nicht transzendentalkritisch begrĂĽndet sein sollte. Aber ebenso eine bloĂź historische Theologie und historische Exegese liefert keine Entscheidungskriterien. 

Autor: Franz Strasser

Dr. Franz Strasser