Priesterweihe von Frauen – 6 . Teil

Weil mich die Sache berĂĽhrt, wollte ich nach  transzendentalkritischen Bedingungen fragen, die einen bestimmten Begriff konstituieren. Ich ging dabei davon aus, dass  kirchliche Weihämter wie „Bischof“, „Priester“, „Diakon“ nicht metaphysische, unerklärliche Begriffe sein mĂĽssen, oder umgekehrt, dass sie  bloĂź kĂĽnstliche, historisch beliebig eingefĂĽhrte, und deshalb wieder beliebig abschaffbare Begriffe sind,  sondern  mit einem gewissen Sinn und Zweck, transzendental ableitbar der Wissbarkeit nach, sind sie eingefĂĽhrt und als sakramentale Hierarchie installiert.  (Der Sinn und Zweck, wie schon oft gesagt, war die Idee der Erlösung  sakramental, fĂĽr Gegenwart und Zukunft, darzustellen, um Einheit und Kontinuität („succesio“) zu erzeugen. Wenn die Sinnidee auf JESUS CHRISTUS zurĂĽckfĂĽhrbar ist, so genĂĽgt mir das. Ich brauche keine wörtliche Installation JESU zu einem sakramentalen Amt, weil das historisch kaum möglich ist.)  
Der Akt der Bildung von Begriffen kann aber entweder a) zu  einer  bloĂź behaupteten Konstitutionsbegrifflichkeit ohne Anschauung fĂĽhren, oder doch b)  in seinem modus der EntscheidungsgrĂĽnde transparent bleiben, um die Konkretheit eines Begriffes und späterer Anwendungen zu durchschauen. Eine Rechtslehre neigt gerne zu gesetzmäßigen,  positiven Satzungen, zu systematischen Interpretationen – und lässt leider oft Fragen der Gerechtigkeit und der durchsichtigen RechtsbegrĂĽndung offen, sei es im weltlichen Recht oder kirchlichen Recht.   

Die transzendental-kritische Frage nach der Sinn-Bedeutung  von Begriffen zielt auf die epistemologische und genetische Bildung derselben. Von welchem Ursprung und Akt der Bildung leiten sich diese oder jene Begriffe ab – ergo muss es fĂĽr diese wichtigen Begriff des kirchlichen Rechts (jus mere ecclesiasticum) genetische EinsichtsgrĂĽnde geben. Eine Berufung auf ein göttliches Recht und direkte ZurĂĽckfĂĽhrung auf JESUS CHRISTUS (jus divinum) halte ich bloĂź fĂĽr metaphorisch zu legitimieren. 

Wir analysieren immer wieder durch die Urteilskraft, was durch die Einbildungskraft in einem Begriff gesetzt und gesagt werden soll.
Es ist damals (110 oder 165/170 n. Chr.)  etwas entschieden worden, rein schon aus rechtsphilosophischer Begründung, ubi societas, ibi jus, aber natürlich noch mehr theologisch begründet worden aus der begeisterten, genetischen Erkenntnis heraus, Einheit und Kontinuität im Sinne JESU CHRISTI selbst zu garantieren, ein Hierarchie zu installieren, systembedingt eine männliche Hierarchei. 
Die damals gefällten Entscheidungen determinieren uns aber nicht hinsichtlich ihres Inhaltes, im Gegenteil, sie laden zum gegenwärtigen Nachvollzug und Mitvollzug ein, weil ja eingesehen werden soll, wie flexibel auf die Anforderungen der Stunde damals  reagiert wurde, und alle Generationen in die Disjunktionseinheit von Idee und zu fällender Begrifflichkeit und zu treffender Entscheidung stehen. Wissen ist immer Genesis seiner selbst. 

Den ganzen Geltungsgrund der apriorischen und positiven Offenbarung können wir infolge des schwachen Verstandes und des kurzen Lebens nur diskursiv und sukzessive erkennen und sind gezwungen zu einer appositionellen Realisierung mit mehr oder minder guten Erfolgen oder schlechten Widerfahrnissen. Wir sind  einerseits gebunden an die vorlaufende Vergangenheit und Tradition, aber prinzipiell transzendieren wir andererseits die Vergangenheit und Gegenwart  auf eine erwartungsvolle, sinn-erfüllte Zukunft hin.  Alle Bereiche des Denkens, der Natur, des Rechts, der Moralität, der Projektionen der Religion, können wir stets neu in unser Denken und Handlungsschemata aufnehmen, erst recht eine entscheidende, pertinente Sinnidee.  

Die interpersonale und sprachliche Einheit im Verstehen ist wesentliche Grundvoraussetzung der Wahrnehmung ĂĽberhaupt, das möchte ich nochmals betonen in Zeiten bloĂź digitaler Berechnungen und GĂĽltigkeiten.   Der Heilige/der Autor hat in den „Sieben Briefen“ die kultĂĽrliche Bewältigung der Probleme – durch seine vielen performativen Sprechakte – sehr gut geschafft, vorbildhaft.1

Der Geltungsgrund der Etablierung einer sakramentalen  Sinn- und Heilsordnung lag im apriorischen Maßstab einer erkannten göttlichen Liebe, wie sie in JESUS CHRISTUS sichtbar geworden ist. Dieser Geltungsgrund von Rettung, Erlösung, Vergebung kann als solcher wohl nicht geschlechtlich eingesehen werden!

Die Handlungsschemata der christlichen Gemeinden im dortigen Kleinasien – verschiedene Städte werden aufgezählt – mussten sich zweckhaft, pragmatisch, nĂĽtzlich  an die gesellschaftlichen und sprachlichen Konventionen  der damaligen Zeit anpassen, aber man merkt die innere  Freiheit, gerade nicht ĂĽberall diesen alten Formen gesellschaftlichen Seins anhängen zu mĂĽssen. Geradezu  „revolutionär“ wurden neue Formen der Gleichheit und Personalität gefunden, „“revolutionär“ war die Kreation sakramentaler Ă„mter, aber deshalb ist die männliche Form von sakramentalen Ă„mtern nicht aus dem realen Geltungsgrund der apriorischen und positiven Offenbarung selbst abgeleitet und daraus begrĂĽndet!  

Ein Begriff, wenn er denn wahr ist, bildet sich in und aus der selbst unsichtbaren Einheit von Geltungsgrund und Geltungsform des Selbstbewusstseins und erscheint als Synthesis von realem Grund und Nach-Bildung desselben im freien, ideellen Vollzug.  Der Begriff (als Bild) ist nicht selbst das, wofĂĽr er steht, er bildet nur das ab, wofĂĽr er steht, dafĂĽr aber in sowohl implikativer wie appositioneller  und in freier Weise der Bildung.  Wir können, mĂĽssen nicht, sakramentale Begriffe der Durchdringung der Wirklichkeit wählen, wie es die Heiligen und Märtyrer des 2. Jhd. getan haben. Aber spräche das noch von einem besonnenen und gott-gläubigen Denken und einer genetischen Erkenntnis? Wir wären vielleicht schon ganz naturalistisch verkommen, akzeptierten nur mehr das empirisch Sichtbare –  und die ganze unsichtbare Welt des Glaubens, der Vergebung, der Erlösung,  wäre verdunkelt oder vergessen, gäbe es nicht eine apostolische Tradition einer ĂĽber alles Naturale hinausgehenden Reflexion von Berufung und Erwählung. (Diese ĂĽber das Naturale hinausgehende Denken beginnt natĂĽrlich schon im Alten Testament, wenn z. B. die Berufung zur Heiligkeit, zur Einhaltung der Gebote u. v. m. eingefordert wird. Die sakramentalen Ă„mter der christlichen Gemeinde sind AnknĂĽpfung und Modifikation  – siehe z. B. Lev19, 1-2.11-18) 

1) Es ist die Schönheit der Transzendentalphilosophie, dass sie das Sichbegreifen des Begriffes zum Objekt machen kann –  und nicht im metaphysischen oder hermeneutischen Zirkel hängen bleibt.  Da gibt es einerseits das vorausgesetzte Material, das Begriffene (die apriorische und positive Offenbarung), andererseits das freie Begreifen und den freien Umgang mit dieser Erfahrung.  Dieser Zirkel kann von da nach dort und umgekehrt aufgelöst werden, wenn die Einsicht sich selbst einzusehen vermag als das, was sie ist, genetische Wahrheit eines sich selbst begrĂĽndenden Grundes, Anfang, Liebe, unbedingter Wert.

Ich muss und kann das annehmen, dass seit 1900 Jahre die gleiche Begründung und Rechtfertigung aus den Begriffen kommt, die gleiche epistemologische Sinnquelle fließt, die gleiche intelligible und interpersonale Sinnordnung des Glaubens und der Hoffnung besteht – mit der Auflage und Aufgabe, dass ich heute ebenfalls die bestmögliche Anwendungsform und Realisierung finden soll, dem Inhalt nach gebunden (implikativ), der Anwendungsform nach frei (appositionell).

Die Anwendungsbedingungen zu reflektieren, das ist ständige Aufgabe, davon ist keine Generation ausgenommen. Es gibt die Potenz einer genetischen Einsicht in eine durch die Zeit hindurch zu vermittelnden apriorischen und positiven  Sinnidee, eine geschenkte Möglichkeit im HEILIGEN GEIST, die a)  Beschreibung und Zurechnung, Behauptung und Abstraktion,  Reflexion  und neue Zweckbestimmung aktuell erlaubt, die aber zugleich b) an die Geschichte wesentlich gebunden ist, und  c) an die Rekursion auf einen absoluten Geltungsgrund verpflichtet bleibt.

Die geschichtliche Erinnerung – bei Kants Schrift zur Religion (RGV 1793/94) leider nicht beachtet! –  flieĂźt wesentlich in die aktuelle Entscheidung mitein, aber von selbst transportiert sich eine geschichtliche Erinnerung natĂĽrlich  nicht. Sie hängt vom ganzheitlichen Reflexionsvollzug und von der Rekursion auf eine genetische Erkenntnis ab. Ohne Evidenz der transzendentalen Sinnidee oder genetischen Erkenntnis,  die pertinent unseren Willen bestimmen kann, geht die Evidenz einer, wie man zu sagen pflegt, „apostolischen Sukzession“ und die Evidenz einer kontinuierlichen Weitergabe verloren.2

2) Dass der Akt des Begreifens sich selbst zum Objekt des Denkens und Einsehens machen kann, ist schlechthin Tradition seit Platon. Das Denken der Prämissen bedeutet auch deren  Vollzug, das Denken der Freiheit bedeutet auch deren Sein (ihrer Existenz nach), die Idee des Guten ist realiter Vollzug des Guten, das Begreifen ist ein Selbst-Begreifen, der Begriff ist letztlich selbstständiger Grund seines Sichbegreifens.
Das Erkennen der christlichen Sinnidee schließt den actus ihrer Realisierung und Versinnlichung in genetischer und  kluger, pragmatischer Weise mitein.

Indem der Begriff sich selbst in seiner Mächtigkeit des Sich-Begreifens erkennt, aber hoffentlich auch in Selbstbescheidung sein Bezogensein auf seinen genetischen Grund einsieht, kann er seinen Anteil in der Geschichte der Darstellung einer göttlichen Sinn- und Heilsordnung erkennen und sich dessen bewusst sein: er hat die Funktion einer Folge, Folge des absoluten Grundes zu sein. Der Begriff durchschaut die genetischen Zusammenhänge seines Begreifens als ein Begreifen des einen durch ein anderes – und sonst wäre er leer und nichtig.

Der Heilige/der Autor oder die dahinterliegende Gemeinde begriffen sowohl die apriorische Vernunftoffenbarung wie die positive Offenbarung in seinem/ihrem  Akt des Erkennens, und zugleich seinen/ihren  subjektiven  Anteils daran, dass eine irgendwie geartete Form der Anwendungsbedingung gefunden werden müsse d. h. nicht fehlen dürfe, damit a) dieses Licht nicht verloren oder erlöschen möge, weiters, b) damit jeder/jede zu jeder Zeit Zugang habe zu dieser Gnade in  Einheit und Gemeinschaft in lebendiger Tradition. 

Ich höre einen gewissen apokalyptischer Grundton in den „Sieben Briefe“ heraus, ein gewisses unruhiges, besorgtes Drängen.  So verstehe ich sogar die Bereitschaft zum Martyrium. Es mögen die nachfolgenden Generationen  die VerkĂĽndigung der frohen Botschaft nicht verlieren – deshalb die Einsetzung einer bestimmten, anfänglichen, ständig verbesserungsfähigen, sakramentalen Ordnung.  

Das Pochen des Heiligen/des Autors auf die reine Lehre, auf Eintracht, auf Gehorsam gegenüber Bischof, Presbyter, Diakone, auf die gültige Feier der Sakramente u. a. m., das ist  besorgte Rede, auf keinen Fall  patriarchaler Selbstzweck und patriarchaler Herrschaftsanspruch. Es wird letzlich immer wieder verwiesen auf den göttlichen Geltungsgrund, dem der  Gehorsam gebührt, nicht den sterblichen Menschen.  Es ist dabei vieles noch in Schwebe, das merkt man förmlich heraus. Es  entsteht erst eine schwebende Anschauung einer sakramentalen Heils- und Sinnordnung inklusiv geweihter Ämter.3
Nicht ein metaphysisches System oder eine bereits juristische Verfassung von „Kirche“ war schon da, die die Ă„mter „Bischöfe“, „Presbyter“ und „Diakone“ fĂĽr Männer zu vergeben hatte, sondern eine erst schwebende Anschauung von Gemeinschaft, von „Kirche“ in statu nascendi,  ist erkennbar – und somit auch etwas  von kirchlichen Ă„mtern.  

Nach 1900 Jahren Verfestigung kirchlicher Strukturen wird aber umgekehrt argumentiert, dass in positiver Rechtssatzung (wie in einem Staate) ein System von Amtsträgern – wie ein Parlament  – aus sich die Ă„mter vergeben  oder die sakramentalen Form selber bestimmen  kann.  Es wird begrifflich und  kirchenrechtlich alles konstitutiv bestimmt, aber der Vollzugscharakter und die intelligierende Quelle hinter diesen sakramentalen Ă„mtern, zu welchem teleologischen-sittlichen Zweck sie einmal eingefĂĽhrt worden sind, leuchtet bestensfalls als pastorale Seel-Sorge auf – was ich durchaus fĂĽr ehrlich halte!!

Es könnten juridische Texte wie der CIC 1917 oder CIC/1983 in ihrer Sprache vielleicht entschuldigt werden, weil sie historische Quellen einfach nachschreiben, aber irgendwann  und irgendwo muss der Geltungsanspruch trotzdem begrĂĽndet werden, wie sich ja der CIC/1983 besonders auf das 2. Vatikanum berufen will.  (Zu den Ă„mtern wird viel nachgedacht – nur ein Beispiel in:  „Zur Debatte“ des Kath. Akademie Bayerns – siehe Zum Dienst in der Kirche – Ă„mter, Debatte 2019)

3) Auf noch einen Aspekt möchte ich hinweisen: Diese ersten rudimentären Satzungen einer „Kirche“, die anfangs des 2. Jhd. entstanden sind,  ergeben konsekutiv recht plausible GrĂĽnde der Apposition einer institutionellen  Ordnung. 
Der  Begriff „Kirche“ ist geltungsspezifisch aus den Bibelstellen der Berufung der ersten JĂĽngerInnen oder in den Aussendungsreden JESU gut belegbar – und liegt, rechtsphilosophisch ubi societas, ibi jus ebenfalls zu vertreten.  

Die BegrĂĽndung eines Rechtssystems, rein philosophisch,  nach Kant oder Fichte, verläuft in etwa so:  Mit der Intention, dass jeder einzelne den anderen schĂĽtze möge, ergibt sich – da der konkret Betroffene zunächst unbestimmt ist – das Ganze zu schĂĽtzen; dieses wiederum schĂĽtzt den konkret Betroffenen. Dieser  besondere Art von Vertrag, in dem der einzelne sich nicht mehr mit konkret anderen einzelnen, sondern mit unbestimmt einzelnen, die in ihrer Unbestimmtheit ein Ganzes bilden, verbindet – das kann man  „Vereinigungsvertrag“ nennen. (Kant, MS oder siehe Fichte, Grundlagen des Naturrechtes, 1796, SW III, S 198. 204 u. a.) 

Analog jetzt auf die kirchliche Institution ĂĽbertragen: GefĂĽhlt wurde die vielfältige Gefahr, in der der Heilige/der anonyme Autor/die ganze Gemeinde stand: Die Repression der Gläubigen durch die römischen Behörden, der Synkretismus des religiösen Götterglaubens, die doketistischen und gnostischen und judäischen Sitten und Gebräuche – aber entscheidend und genetisch wirksam sollte die geschenkte Gnade, die Botschaft der Vergebung, die Wiedergeburt aus dem Glauben sein. Die Relevanz der zu gewinnenden Hoffnung, die Relevanz der sakramentalen Sinn- und Lebensordnung, die Relevanz der Sinnidee, sie sollte unmittelbar gegenwärtig und fĂĽr jeden/jede zugänglich gesetzt werden – im Gegensatz zur ĂĽbrigen Kultur und Welt. So entstand die Notwendigkeit einer neuen „gesellschaftlichen“, oder besser, zusätzlich zur gesellschaftlichen Ordnung, die Notwendigkeit einer kirchlichen  Repräsentationsordnung, dargestellt in kirchlichen Ă„mtern. (Solange JESUS auf Erden weilte, war er selbst die Repräsentation.)
Es  entstand die Notwendigkeit eines analogen „Vereinigungsvertrages„, damit jeder/jede in den Genuss gleicher Rechte und Pflichten kommen konnte.  

Die Alternative im 2. Jhd. wäre gewesen, anarchistisch allen Dingen ihren Lauf zu lassen, d. h. die verschiedensten Ideen nebeneinander gelten zu lassen, die „Irrlehren“ wie Gnosis, Doketismus (Christus sei nur scheinbar gestorben), die weiterhin bestehende Form eines pharisäischen Judentums, der griechisch-römische Götterhimmel und sonstiger Pluralismus, aber damit wäre die Losung ausgegeben gewesen: Rette sich wer kann. 
Der ganze Geltungs- und Erlösungsanspruch eines christlichen Glaubens wäre  dahin gewesen.  Eine Anarchie hätte der genetischen Einsicht in den ganzen Sendungsauftrag JESU widersprochen, dass möglichst viele (im Sinne von allen), siehe die Abendmahlsworte, Anteil bekommen mögen an der Vergebung, an Wiedergutmachung, an einem ewigen Leben.

„Rette sich, wer kann“ – das wäre pure GleichgĂĽltigkeit und verächtliche Toleranz gewesen. So dachte ein Hl. IGNATIUS oder der Autor/die Autorin dieser Briefe nicht.   Nicht jeder/jede sollte kĂĽnftig selber  seine/ihre Vergebung  und Gnade  organisieren und sichern mĂĽssen – in einem pluralistischen Treiben -, sondern nach gewissen Regeln ist der Zugang möglichst „katholisch“ weit offen zu halten.  

Der Hl. IGNATIUS und mit ihm zusammen der Autor und die damaligen christlichen Gemeinden,   so mein Schlussresümee, waren so gepackt und ergriffen von der neuen religiösen Sinnordnung und Sinnidee, dass es noch außerhalb ihres hermeneutischen Denkhorizontes und außerhalb des prekären Anforderungskataloges  lag, für die kirchlichen Weiheämter ebenso Frauen vorzusehen. Ihre Worte stellen für mich aber keinen positiven Ausschluss der Frauen dar, sondern nur eine damals ausreichende und verantwortungsbewusste, besonnene  Sicht ideeller Realisierung und Objektivierung einer pertinenten Sinnidee. 

© Franz Strasser, 6. 8. 2025 .

1 In Klammer möchte ich nur sagen, dass die hermeneutischen Grundfragen des 19. u. 20. Jhd. ein Fichte klar vorweggenommen hat:  Siehe z. B. WL 1801/02:  „Die allgemeine Wahrnehmung hat zu ihrem Grundstoffe | durchaus nichts Anderes, als das Verhältniss des wahrnehmenden Individuum zu andern Individuen in einer rein intelligibeln Welt; denn nur inwiefern sie dies hat, ist sie, und ist überhaupt ein Wissen. Ohne dies zu haben, käme sie überall nirgends zu sich selbst, sondern zerflösse in das unendliche Leere, wenn es dann überhaupt einen Menschenverstand hätte, sie dann auch nur insofern zu setzen, um sie zerfliessen zu lassen. (GA II, 6, 115 recto; bzw. Ausgabe Meiner, S. 213).

2„Der theoretische Ansatz der Möglichkeit von Selbst-Erkenntnis hat eine besondere Konsequenz. Setzt man Erkenntnis nur als Erkenntnis von Objekten an, die ihr gegenüber als selbstständig und unabhängig gefasst sind, so lässt sich theoretisch die Aktivität im Erkenntnisvorgang diesen Objekten zuschreiben. Wird aber angesetzt, dass Erkennen könne auch sich selbst erkennen, muss notgedrungen seine eigene Aktivität des Erkennens mit gesetzt werden.“ Vgl. J. Widmann, Die Grundstruktur des transzendentalen Wissens nach Joh. Gottl. Fichtes Wissenschaftslehre 1804/2, Hamburg 1977, S. 60.

3FĂĽr den Kirchenhistoriker R. M. HĂĽbner sind diese Texte wörtlich eine „Rätsel“, vergleicht er sie    komparativ  mit anderen Texten dieser Zeit. Eine herrliche und ehrliche Aussage. Er muss sich auf objektorientierte Basis berufen und darf nicht so frei spekulieren wie ich hier. Ich achte voll und ganz seine philologischen und komparativen Aussagen. Es bleibt halt offen, was mit seinen historischen Erkundigungen zu tun  ist. Eine doktrinale und dogmatische Entscheidung zur Ă„mterfrage  wird heute nicht mehr ĂĽberzeugen, wenn sie nicht transzendentalkritisch begrĂĽndet sein sollte. Aber ebenso liefert  eine bloĂź historische Theologie und historische Exegese keine Entscheidungskriterien. 

Autor: Franz Strasser

Dr. Franz Strasser