Priesterweihe von Frauen – 1. Teil

Die Begründung und Rechtfertigung eines sakramentalen Amtes in der Katholischen Kirche erfolgt  gerne mit Berufung auf  Texte der Hl. Schrift, auf Texte der apostolischen Zeit und der Kirchenväter, in Berufung auf heilige Gestalten und Autoritäten. Es wird sozusagen ein Art „historische“ und autoritative Wahrheit beschworen und beansprucht.
Nun hat die Exegese diese „historischen“ Fundamente gewaltig dekonstruiert und aufgelöst durch viele textkritische und literarkritische und anthropologische Methoden –  also bleibt nicht mehr viel ĂĽbrig von „historischer“ Wahrheit?  Die Geltungsgrund historischer Aussagen muss woanders gesucht werden als in fraglicher, historisierender Nachzeichnung. 

Es sind Fragen der Hermeneutik, die seit der Antike die Philosophen herumgetrieben haben. Die Erkennbarkeit einer „historischen“ Wahrheit hängt von vielen Faktoren, nicht zuletzt von doktrinalen oder vielleicht subjektiven BedĂĽrfnissen ab.

Ein Friedrich D. E. Schleiermacher(1768-1834), dessen Religionsauffassung ich überhaupt nicht teile, aber in Fragen der Hermeneutik ist er mir eine große Hilfe, hat Regeln aufgestellt, wie es zu einem guten Verstehen kommen kann.1

Mangels Zugang zu Bibliotheken gehe ich nach diesen allgemeinen Regeln der Hermeneutik und Kritik vor, um einen Text der Antike zu verstehen, auf den z. B. das 2. Vatikanische Konzil Bezug nimmt, siehe dann LG 20.

Das Konzil begrĂĽndet historisierend die Ă„mter „Bischof-Priester-Diakon“ mit dem  Nebenkontext, dass aus diesen historischen GrĂĽnden Frauen nicht zu solchen Ă„mtern berufen werden können. 


1) Ich beginne mit „Lumen Gentium“, promulgiert 1964, Kap. 20. (Hervorhebungen von mir) 

„Jene göttliche Sendung, die Christus den Aposteln anvertraut hat, wird bis zum Ende der Welt dauern (vgl. Mt 28,20). Denn das Evangelium, das sie zu überliefern haben, ist für alle Zeiten der Ursprung jedweden Lebens für die Kirche. Aus diesem Grunde trugen die Apostel in dieser hierarchisch geordneten Gesellschaft für die Bestellung von Nachfolgern Sorge.
Sie hatten nämlich nicht bloß verschiedene Helfer im Dienstamt
(Vgl. Apg 6,2-6; 11,30; 13,1; 14,23; 20,17; 1 Thess 5,12-13; Phil 1,1; Kol 4,1.1 u. ö.), sondern ĂĽbertrugen, damit die ihnen anvertraute Sendung nach ihrem Tod weitergehe, gleichsam nach Art eines Testaments ihren unmittelbaren Mitarbeitern die Aufgabe, das von ihnen begonnene Werk zu vollenden und zu kräftigen (Vgl. Apg 20,25-27; 2 Tim 4,6f vgl. mit 1 Tim 5,22; 2 Tim 2,2; Tit 1,5; Clemens v. Rom, Ad Cor. 44, 3: ed. Funk I, 156.). Sie legten ihnen ans Herz, achtzuhaben auf die ganze Herde, in welcher der Heilige Geist sie gesetzt habe, die Kirche Gottes zu weiden (vgl. Apg 20,28). Deshalb bestellten sie solche Männer und gaben dann Anordnung, daĂź nach ihrem Hingang andere bewährte Männer ihr Dienstamt ĂĽbernähmen ( Clemens v. Rom, Ad Cor. 44, 2: ed. Funk I, 154f.). Unter den verschiedenen Dienstämtern, die so von den ersten Zeiten her in der Kirche ausgeĂĽbt werden, nimmt nach dem Zeugnis der Ăśberlieferung das Amt derer einen hervorragenden Platz ein, die zum Bischofsamt bestellt sind und kraft der auf den Ursprung zurĂĽckreichenden Nachfolge (Vgl. Tertullian, Præscr. Hær. 32: PL 2, 52f. Ignatius v. A., öfters.) Ableger apostolischer Pflanzung besitzen (Vgl. Tertullian, Præscr. Hær. 32: PL 2, 53.). So wird nach dem Zeugnis des heiligen Irenäus durch die von den Aposteln eingesetzten Bischöfe und deren Nachfolger bis zu uns hin die apostolische Ăśberlieferung in der ganzen Welt kundgemacht(Vgl. Irenäus, Adv. Hær. III., 3, 1: PG 7, 848A; Harvey 2, 8; sagnard 100f: „manifestatam“.) und bewahrt (Vgl. Irenäus, Adv. Hær. III., 2, 2: PG 7, 847; Harvey 2, 7; Sagnard 100: „custoditur“, vgl. ebd. IV, 26, 2: Sp. 1053; Harvey 2, 236, u. IV, 33, 8: Sp. 1077; Harvey 2, 262.)

Die Bischöfe haben also das Dienstamt in der Gemeinschaft zusammen mit ihren Helfern, den Priestern und den Diakonen, übernommen (Ignatius v. A., Philad., Vorrede: ed. Funk I, 264.) An Gottes Stelle stehen sie der Herde vor (Ignatius v. A., Philad., 1, 1; Magn. 6, 1: ed. Funk I, 264 u. 234.), deren Hirten sie sind, als Lehrer in der Unterweisung, als Priester im heiligen Kult, als Diener in der Leitung (Clemens v. Rom, a. a. O., 42, 3-4; 44, 3-4; 57, 1-2: ed. Funk I, 152, 156, 171f. Ignatius v. A., philad. 2; smyrn. 8, Magn. 3; Trall. 7: ed. Funk I, 265 f; 282; 232; 246fu. a.; Justin, Apol., 1, 65: PG 6, 428; Cyprian, Epist. passim.) Wie aber das Amt fortdauern sollte, das vom Herrn ausschließlich dem Petrus, dem ersten der Apostel, übertragen wurde und auf seinen Nachfolger übergehen sollte, so dauert auch das Amt der Apostel, die Kirche zu weiden, fort und muß von der heiligen Ordnung der Bischöfe immerdar ausgeübt werden ( Vgl. Leo XIII., Enz. Satis cognitum, 29. Juni 1896: ASS 28 (1895-96) 732.) ….“

2) Es ist für mich heute verwunderlich, mit welcher Selbstgewissheit und internalisiertem Traditionsbewusstsein hier z. B. in LG 20 die Hl. Schrift und älteste Väterzeugnisse zur Untermauerung der Argumente für kirchliche  Ämter gelesen werden  eingeschränkt auf Männer.

(Ich bin selber noch so erzogen worden. Was geschrieben ist, kann sozusagen phänomenlogisch erkannt und verstanden werden – und sozusagen logisch notwendig ergeben sich aus den historischen Texten geltungsspezifische Argumente und Begründungen.)

Im Zuge der historischen Kritik blicken wir heute allerdings auf viele kontext- und systemtheoretische Bedingungen, die zu solchen Texten geführt haben. Diese Bedingungen sind in gewissem Sinne unendlich und unabschließbar, sodass sie uns mit einem gewissen Gefühl der Relativität der Aussagen hinsichtlich Begründung und Geltung zurücklassen. Was kann wirklich analytisch sicher verstanden und gesagt werden? Warum hat es der Autor so geschrieben? Welches Interesse, Sorge, Leidenschaft, Performativität, Weltanschauung, Glaubensgewissheit hat ihn bewogen und steht hinter dem Text?2

Die angebliche Historie z. B. in der Apostelgeschichte, bei den apostolischen Vätern, bei den Kirchenvätern, das ist ja mit einem eminent geltungsspezifischen Interesse geschrieben, sodass a) die historischen Ereignisse nicht neutral geschildert sind und b) ich nicht sozusagen passivisch das vernehmen und hören könnte, sondern selber zu einer theoretischen und praktischen Stellungnahme aufgefordert bin, sei es zur Zustimmung oder Ablehnung der Aussagen. 

3) Wir können rein historisch a) weder die ideale Gesprächssituation der damaligen Zeit und der damaligen Fragen finden, noch b) die Absicht des Schreibers (des Autors) der Texte vollständig erkennen, noch c) eine vollständige analytische Ausgangsbasis alles systemtheoretischen Bedingungen aufstellen, die z. B. zu einem nur männlichen kirchlichen Amt geführt haben.
Selbst wenn wir das könnten, wie sollten wir dann d) eine
bessere von einer schlechteren Interpretation unterscheiden?
Wir können uns aber über den Vernunft- und Geltungsanspruch der Texte
verständigen, der zeitlos damals wie heute gelten kann – so hoffe ich zumindest. Nur eine „genetische“ Erkenntnis verbindet uns mit den Autoren von damals – und diese machen diese Texte deshalb auch wertvoll und aktuell. 
Der Hl. Lukas, der Hl. Ignatius von Antiochien, die apostolischen Väter und die Kirchenväter, sie haben geltungsspezifische Maßstäbe gesetzt, die als solche gerade nicht historisch etwas sagen wollen, sondern überhistorisch wahr und gültig sein können. Ihre Sinngehalte, ihre Absichten, ihre Einsichten möchte ich als autoritative Aussagen wertschätzen, nicht, weil sie historisch (angeblich) einmal gesagt wurden.  

Die katholische (ähnlich die fundamentalistisch evangelische) Überlieferung war aus verschiedenen Gründen immer schon sehr erpicht, von einer idealen hermeneutischen Gesprächssituation auszugehen, als könnte durch eine historische Aussage, durch Schriftzitate, Väterzitate, ein Verstehen ermöglicht werden, dass dann verbindlich sein soll. Dahinter verbirgt sich m. E. ein deutlicher bis nicht ausdrücklicher Geltungsanspruch, durch Vergangenheit etwas in der Gegenwart zu legitimieren.

Um nicht in ein falsches Fahrwasser zu geraten: Eine Geschichtserkenntnis und „hermeneutische Erfahrung“ (Gadamer) ist ein wesentlicher Grundbestand der Vernunftreflexion. Ich möchte Traditionsbeweise nicht billig abtun, im Gegenteil, in ihrem Geltungsanspruch  den zeitüberhobenen, gegenwärtigen und inspirativen Sinn und Wert hreaushören.
Indem ich sie in ihren genetischen GrĂĽnden zu verstehen versuche, achte ich sie und bin gleichzeitig aufgefordert, sie fĂĽr heutige Entscheidungen kreativ heranzuziehen und weiterzudenken.

Unter den von LG 20 angeführten Zitaten möchte ich rein exemplarisch auf einen Autor, den Hl. IGNATIUS v. Antiochien, eingehen. (Es könnten andere Vätertexte genauso transzendental-hermeneutisch gelesen werden, oder direkt die Hl. Schrift.)  
Wie hat der Hl. Ignatius damals das Bischofs- Priester und Diakonenamt gesehen und begrĂĽndet? Kann mit gleicher BegrĂĽndung das heute noch so verstanden und gesagt werden?

Die „Sieben Briefe“ sind nicht so umfangreich und sind ĂĽberschaubar. Sie sind dramatisch, inhaltsreich. Ihre historisch-kritische Genese lässt sich nicht mehr genau eruieren, was mir nicht ein groĂźes Problem ist, denn ich möchte auf den dahinterliegenden Geltungsanspruch hören, auf das, was ich später „genetische“ Erkenntnis“ nenne. 
Zur historischen Kritik verweise ich auf Reinhard M. HĂĽbner.3.

4) Wenn ich die „Sieben Briefe“ wiederholt lese, so scheint mir die Methodenlehre von Schleiermacher hilfreich zu sein: a) Was ist der grammatische Sinn, b) der psychologisch-technische Sinn, c) was ist Meditation und Komposition, schließlich d)  was ist notwendige Kritik?

Ich habe eine hermeneutische AufschlĂĽsselung einiger Passagen versucht, wobei ich den grammatischen Teil nicht sehr tiefgehend durchfĂĽhren kann. So interpretierte ich eher das, was ich als Absicht und Urheberschaft des Autors besonders hervorgehoben sehen möchte, also den psychologisch-technischen Teil, vorallem seine paränetischen Aufmunterungen und Mahnungen und performativen Sprechakte – und muss mich auf die Ăśbersetzungen verlassen. Die „Meditation“ dieser „Sieben Briefe“  wird von einer beabsichtigten Komposition zusammengehalten. Letztere Komposition wird wiederum von einer apriorischen „Kritik“ umgriffen.

Was ich analog zur „Kritik“ bei Schleiermacher jetzt hervorheben will, das ist die in den Texten auffindbare „genetische Erkenntnis“, die den Akt der Bildung einzelner Begriffe, der Meditation, der Komposition m. E. plausibel macht und auf eine a)  unwandelbare, erste und höchste, sittliche Wertung und Wahrheit zurückverweist, sowie b) die  Faktizität der damals gegenwärtigen Fragen aufdeckt  und c) gerade so die grundwesentliche, geschichtliche Fortsetzung und geschichtliche Realisierung der Sinnidee des christlichen Glaubens entwickeln hilft. Ohne appositionelle Entfaltung einer implikationslogischen Begründung gibt es keine klare Identitätsaussage, vorallem keine praktische Handlungsfolge.
Angeblich „historische“ Daten, die eben alles andere als historisch sicher sind,
begründen noch keine Einsicht, keine Analyse und keine Tradition. 
Zu einem allgemeinen, philosophischen Begriff  von „genetischer Erkenntnis“  siehe drei Blogs von mir –
1. Teil, 2. Teil, 3. Teil.) 

5) Es bedarf m. E.  eines zweifachen, grundsätzlichen  Vorgehens in der Lektüre und Exegese  spiritueller Texte:

a) Herausarbeitung des subjektiven und objektiven Sinns eines Textes, mit Gadamer gesprochen, Herausarbeitung einer „hermeneutischen Erfahrung“. Die Bibelkritik hat hier ein reiches Instrumentarium der Hermeneutik entwickelt. 

Es bedarf aber ebenso der  b) Einordnung dieser Hermeneutik und Exegese in eine transzendentale Erkenntnislehre, wie „Repräsentation“, „geschichtliche Überlieferung“, „Geltungsgrund“, „Geltungsanspruch“ der Bedingung der Möglichkeit nach, überhaupt gedacht und gebildet werden können. Hier fließen m. E. zwar viele  transzendentale Fragestellungen, intuitiv-unbewusst,  in der Exegese oft ein, doch in  herkömmlichen Texten der Liturgie oder des Kirchenrechtes werden alte Traditionalismen einfach nachgesprochen, gerechtfertigt im Sprechakt eines Gebetes, aber nicht gerechtfertigt in transzendental-kritischer Methode der Erkennbarkeit. (Man lese z. B. liturgische Texte bei der Weihe eines Bischofs.) 

Die Vorstellung einer konstituierten Weihe-Hierarchie, wie sie in den IGNATIUS-BRIEFEN schon anklingt,  ist m. E. eine aporetische Konstruktion, falls man darin den Akt der Bildung einer sakramentalen Hierarchie aus dem Geltungsgrund einer geschlechtsunabhängigen Sinn- und Heilsordnung, die JESUS  bringen wollte und durch den HEILIGEN GEIST weiterfĂĽhren will,  vergessen haben sollte  zugunsten eines bloĂź begrifflichen, metaphysischen Denkens von „Repräsentation“.  Die  anfänglich bereits  im 2. Jhd. n. Chr. sich bildende, konstituierte Weihe-Hierarchie soll den Status einer göttlichen Wirklichkeit repräsentieren, welche Repräsentation aber rein fundamentalistisch verstanden wird: JESUS hat nur Männer als Apostel berufen, ergo können nur Männer das Apostelamt weiterfĂĽhren? Es liegt hier eine seltsame Kombination von transzendental-einsichtigen und metaphysisch uneinsichtigen Begriffe vor. Die WeiterfĂĽhrung des Amtes ist notwendig, um Kontinuität, Geschichte zu denken, das scheint mir zweckrational rechtfertigbar, doch die Repräsentation in einem Amt ist dann mit BegrĂĽndungen und Rechtfertigungen umhĂĽllt, die den zweckrationalen Ursprung nicht mehr erkennen lassen, vielmehr von ungeschichtlichen und geschlechtsspezifischen (patriarchalen) Argumenten ausgehen: Es waren Männer, die Jesus berufen hat, ergo ist das Geschlecht konstitutiv und ĂĽberzeitlich wahr und einsichtig. 

Wie ist „Repräsentation“ hier gedacht? Die „Repräsentation“ einer göttlichen WIrklichkeit und einer positiven Offenbarung und einer positiven Erlösungs – und Sinnidee soll wohl bildhaft fĂĽr alle, von allen zu jeder Zeit gĂĽltig sein, doch die Anwendung dieser Idee in einem bischöflichen, priesterlichen oder diakonalem Amt trifft dann doch nur auf Männer zu? Dabei mĂĽsste die Anwendung nur eine Regel sein, die bestmögliche Form und Praxis der Erlösungs- und Sinnidee zu finden.

Der Akt der Bildung einer sakramentalen Wirklichkeit oder expliziter Sakramente oder der sakramentalen Ă„mter – Bischof-Priester-Diakon – verweist m. E. auf einen absoluten Geltungsgrund, der damals und heute in „genetischer Erkenntnis“ mitvollzogen und nachvollzogen, re-konstruiert und erinnert werden kann. Gerade deshalb gibt es ja eine Tradition und Wirkungsgeschichte, weil die Sinngestalt aus der „genetischen Erkenntnis“ einer zur Realisierung ĂĽbergehenden, ĂĽberzeitlichen Wahrheit kommt. Eine Aneinanderreihung von historischen Daten oder eine bloĂźe Berufung auf die Historie erzeugt noch keine Geschichte und keine geschichtliche Legitimation. Eine bloĂź „historische“ Auskunft und historisch-kritische Exegese wird  den  Geltungsgrund einer „Repräsentation“ und generell  eine geschichtliche Apposition und Applikation nicht finden können.4 

6) Liest man in historisch-kritischer Literatur des Neuen Testamentes oder hört dazu Vorträge5, so frage ich mich immer, welche „Selbstbeobachtung“ (ebenfalls ein Begriff von Schleiermacher) und Idee und Kritik steckt hinter den grammatischen und psychologischen Textinterpretationen der Exegeten und Interpreten von heute? Abgesehen jetzt von den vielen Methoden der Textanalyse (Textkritik, Formkritik, Gattungskritik, Kanonkritik, rhetorische Analyse, narrative Analyse, literarische Dekonstruktionen, humanwissenschaftliche Methoden u. a. m), ist die umfassende Kritik des Geltungsanspruches eines Textes entscheidend.

Eine subjektive und objektive „hermeneutische Erfahrung“ – bei Gadamer in einem zweifachen defizienten modus oder in einem hochwertig zu verstehen modus als „Gespräch“ zu lesen-6, ist eine erste wissenschaftliche Aufgabe, zweifellos: Den Autor, das Werk, die Zeitumstände, die Absicht, so gut wie möglich nach-zuverstehen. Dies ist eine sehr weitgehende Frage und verlangt ein breites grammatisches, psychologisches, historisches Wissen – und bleibt doch immer nur eine gewisse Metaphorik des Ăśbertragens heutiger Fragestellungen auf die ganze Fragepragmatik der damals lebenden Autoren. Eine rein rationale Hermeneutik und genaue historische Verortung der Texte verstorbener Autoren kann es nicht geben – und wird es nach uns fĂĽr unsere einmal geschriebenen Texte ebenfalls nicht geben können. Es kann nur der eine zeitlos Geltungsgrund uns ĂĽber Zeiten und Räume hin verbinden.

Wenn ich den Geltungsanspruch finden will, fließen der  Autor,  sein Werk, seine damalige, umliegende synchrone Geschichte, die diachrone Wirkungsgeschichte des Werkes, und viele andere, oft  unreflektierte Projizierungen und systemtheoretische Bedingungen ineinander und fordern unser/mein Wert- und Sinnsystem  von heute zur Stellungnahme heraus.  

Die versteckten „doktrinalen“ (Schleiermacher) Interpretationen freizulegen ist immer wieder Sache einer philosophischen Kritik, die nach Wahrheit und Erkenntnis der Wirklichkeit fragt. Diese Wahrheit verlangt grundwesentlich fĂĽr das Denken eine geschichtliche Realisierung – und ist bei weiten nicht eine bloĂź historische Aufzählung oder eine abstrakte, begriffslogische Analyse eines Geltungsgrundes – wie z. B. ein Kant die „Religion innerhalb der Grenzen der reinen Vernunft“ (1793/1794)  ziemlich geschichtslos entworfen hat mit anscheinendem Verweis auf ein unbedingtes Sittengesetz.

Um noch einmal auf Hermeneutik zuerst zu rekurrieren: Mit Schleiermacher  gesprochen, es begleitet uns bei allem faktischen Verstehen stets eine  divinatorische Einschätzung des ganzen Textes, d. h. eine Kritik der ganzen, herausgearbeiteten subjektiven wie objektiven  „hermeneutischen Erfahrung“. („Von der divinatorischen LektĂĽre zur Hermeneutik und wieder zurĂĽck zur divinatorischen LektĂĽre“ Vorlesung 2007 v. M. Hofer, Linz).7

Solche eindringliche Briefliteratur eines dem Hl. IGNATIUS von Antiochien, oder einem Autor um 160/170 n. Chr. zugeschrieben Textes, lese ich nicht als zeitliches Protokoll oder als durchschaubares politisches Pamphlet  mit einem gewissen Geltungsgrund, z. B. Macht zu erwerben, wie ich  ich z. B. „De bello gallico“ von Cäsar lese, lese ich auch nicht als  mythische Erzählung, als ginge es um eine grundsätzliche Wesensaussage zum Vernunftwesen Mensch oder als ginge es um eine Wesensaussage zur Natur Gottes,   sondern als eindringliche, performative Predigt, als Aufmunterung und Aufforderung und als Einladung zum Mitvollzug, zur Danksagung, zur Bitte, zur Partizipation im weitesten Sinne. Gerade dieser total interpersonal und emphatisch gefärbte Mitvollzug ist der genetische BegrĂĽndungs-Akt der Einsicht in die Bildung von sakramentalen Ă„mtern.

Denn vordringlich und unüberhörbar geht es a) um die Einheit der Gemeinde angesichts vieler Anfeindungen und systemtheoretischer Gefahren, und b) um eine, soweit im menschlichen Ermessen mögliche, gesicherte, glaubwürdige, nachvollziehbare Weitergabe  und Kontinuität der positiven Offenbarung.

Schaue ich hingegen, sozusagen aus der juridischen Welt des CIC von 1917 oder 1983 auf die Konstitution von Weiheämtern, ist der Akt der Einsicht in die Notwendigkeit sakramentaler Ă„mter bereits verloren gegangen  und zu einer bloĂź historischen Begrifflichkeit verfestigt. Ist darin noch eine genetische und transzendentale Wahrheit zu erkennen?   Die kirchlichen Ă„mter, etwas pauschal gesagt, stehen fĂĽr die Anwesenheit der göttlichen Abwesenheit, sie „repräsentieren“ das göttliche Element in einer säkularisierten Welt – und die christliche Gemeinde steht ebenfalls fĂĽr eine transzendente Wirklichkeit, ist eine „repräsentierende“  Größe usw….. die theologischen Abstraktionen stellen sich rasch ein, aber wo und wie sind hier noch die Frauen im Erkenntnis- und BegrĂĽndungsakt anzusiedeln? In einer vermeintlich historischen Verortung?

Historisch entschied sich die christliche Gemeinde und der charismatisch begabte Schreiber damals  – ich wĂĽrde ihn eher als Diakon einstufen, weil er von Diakonen als „Mitknechte“ spricht –  fĂĽr eine männliche Struktur sakramentaler Ă„mter. Das hat aber m. E. reine systemtheoretische, nicht prinzipielle, nicht genetische und reflexologische GrĂĽnde. Die angefeindete Gemeinschaft und die VerkĂĽndigung des Glaubens war anscheinend anders nicht zu retten. Die apriorische Sinnidee hinter der VerkĂĽndigung, hinter dem Mahnungen zur Einheit im Anliegen der Kontinuität und der Tradition der positiven Offenbarung, das  ist deutlich herauszuhören –  das ist eine genetische Erkenntnisart und hängt mit dem Geschlecht nicht zusammen.  

Die Ämter sind in statu nascendi formuliert, damit a) die Einheit gewahrt bleibe bei allen systemtheoretischen Gefährdungen und b) die bestmögliche Erkenntnis und Teilhabe am sakramentalen Heil der positiven Offenbarung für alle von allen zu jeder Zeit erreicht werden könne.

7) Ich möchte jetzt LG 20 in den expliziten Verweisen auf den Hl. IGNATIUS zitieren: Es muss  in LG 20 ein ausgesprochen guter Kenner der Texte am Werk gewesen sein – oder war es eine Sekretärin, eine geistliche Schwester im Vatikan? – denn er/sie suchte wirklich die m. E. schönsten Stellen aus dem NEUEN TESTAMENT und den „Sieben Briefen“ und anderer Kirchenväter  heraus, um das sakramentale Weiheamt zu legitimieren.
Jetzt die zitierten, ausdrĂĽcklich herausgehobenen Stellen der „Sieben Briefe“ des Hl. Ignatius in der dogmatischen Konstitution „Lumen Gentium“. 

LG 20: „(….das Bischofsamt) kraft der auf den Ursprung zurückreichenden Nachfolge (Vgl. Ignatius v. A., öfters.)

Die Bischöfe haben also das Dienstamt in der Gemeinschaft zusammen mit ihren Helfern, den Priestern und den Diakonen, übernommen (Ignatius v. A., Philad., Vorrede: ed. Funk I, 264.). An Gottes Stelle stehen sie der Herde vor (Ignatius v. A., Philad., 1, 1; Magn. 6, 1: ed. Funk I, 264 u. 234.), deren Hirten sie sind, als Lehrer in der Unterweisung, als Priester im heiligen Kult, als Diener in der Leitung (Ignatius v. A., philad. 2; smyrn. 8, Magn. 3; Trall. 7: ed. Funk I, 265 f; 282; 232; 246fu. a.; ).

Der Brief an die Philadelphier ist vielleicht der eindringlichste und schönste Brief, was das Bischofsamt und generell die Botschaft betrifft:

Vorrede: „Ignatius, der auch Theophorus (genannt wird), an die Kirche Gottes des Vaters und des Herrn Jesu Christi, die in Philadelphia in Asien sich befindet, begnadigt und gefestigt in Eintracht mit Gott, die ohne Aufhören frohlockt im Leiden unseres Herrn und die in seiner Auferstehung vollendet ist in jeglicher Barmherzigkeit, die ich grüße im Blute Jesu Christi, die meine ewige und bleibende Freude ist, besonders wenn sie eins ist mit ihrem

Bischof und seinen Presbytern und den nach Jesu Christi Willen eingesetzten Diakonen, die er nach seinem eigenen Willen in Festigkeit gestärkt hat durch seinen Heiligen Geist.
An die Magnesier: „ 1. Wie nun der Herr, da er mit ihm eins ist, ohne den Vater nichts getan hat, weder durch sich selbst noch durch die Apostel, so sollt auch ihr ohne den Bischof und die Presbyter nichts tun; auch sollt ihr nicht versuchen, etwas auf eigene Faust als richtig erscheinen zu

lassen, sondern bei eurer Versammlung sei ein Gebet, eine Bitte, ein Sinn, eine Hoffnung in Liebe, in untadeliger Freude, das ist Jesus Christus, im Vergleich zu dem es gar nichts Besseres gibt.

2. Kommet alle zusammen wie in einen Tempel Gottes, wie zu einem Altare,

zu dem einen Jesus Christus, welcher von einem Vater ausging und bei dem einen blieb und zu ihm zurückgekehrt ist.“

Philadelphier: 2. Kap. Warnung vor Spaltung und Irrlehre.

1. Als Kinder des Lichtes der Wahrheit fliehet die Spaltung und die schlimmen Lehren; wo immer der Hirte ist, dorthin folget wie die Schafe.

2. Denn viele Wölfe, die vertrauens- würdig (scheinen), fangen durch böse Lust die Gottsucher weg. Wenn ihr aber einig seid, haben diese keinen Erfolg.“

An die Smyrner: 8. Kap. Seid eins mit dem Bischof!

1. Alle sollt ihr dem Bischof gehorchen wie Jesus Christus dem Vater, und auch dem Presbyterium wie den Aposteln; die Diakonen aber ehret wie Gottes Anordnung. Keiner tue ohne den Bischof etwas, das die Kirche angeht. Nur jene Eucharistie gelte als die gesetzmäßige, die unter dem Bischof vollzogen wird oder durch den von ihm Beauftragten.

2. Wo immer der Bischof sich zeigt, da sei auch das Volk, so wie da, wo Jesus Christus ist, auch die katholische Kirche ist. Ohne den Bischof darf man nicht taufen noch das Liebesmahl feiern; aber was immer er für gut findet, das ist auch Gott wohlgefällig, auf dass alles, was geschieht, sicher sei und gesetzmäßig.“

An die Magnesier: 3. Kap. Achtung vor dem jugendlichen Bischof.

1. Es ziemt euch aber, das jugendliche Alter des Bischofs nicht auszunützen, sondern entsprechend der Macht Gottes des Vaters jegliche Ehrfurcht ihm zu erzeigen, wie ich erfahren habe, dass auch die heiligen Presbyter seine offenbar in jugendlichem Alter erfolgte Erhebung nicht missbrauchen, sondern als in Gott verständige Männer in Über- einstimmung mit ihm wandeln, doch nicht mit ihm, sondern mit dem Vater Jesu Christi,

dem Bischof aller.

2. Zur Ehre dessen nun, der uns erwählt hat, ziemt es sich, ohne jede

Heuchelei gehorsam zu sein; denn man täuscht nicht diesen sichtbaren Bischof, sondern man spottet über den unsichtbaren. Ein solches Handeln aber bezieht sich nicht auf das Fleisch, sondern auf Gott, der das Verborgene weiß.“

An die Trallianer: 7. Kap. Anschluss an den Bischof.

1. Hütet euch also vor solchen. Das wird bei euch der Fall sein, wenn ihr nicht aufgeblasen seid und euch nicht trennet von Gott Jesus Christus, vom Bischof und von den Vorschriften der Apostel. 2. Wer sich innerhalb der Opferstätte befindet, ist rein; wer aber außerhalb steht, ist nicht rein; das heißt: wer ohne Bischof, ohne Presbyterium und Dia-kon etwas tut, der ist nicht rein in seinem Gewissen.“

8) Ich lese und höre als erstes, als „Kritik“ nach Schleiermacher formuliert, oder hier im äquivalenten Sinnen gebraucht, als „genetische Erkenntnis“ aller Briefe, wie schon angedeutet a) die durch die Bischöfe und Priester und Diakone zu bezweckende Einheit und Eintracht und Kontinuität heraus!  Das ist aber eindeutig nicht narzisstisch, patriarchalisch oder herrschsĂĽchtig motiviert, denn alles ist begrĂĽndet im Gehorsam dem dreifaltigen Gott gegenĂĽber. Wenn wirklich psychische Eigensucht und Eigeninteresse oder Patriarchalismus dahinter gestanden hätte, wären die Briefe total anders ausgefallen!
Die Einheit der Gemeinde dürfte aus diesen und jenen systemtheoretischen Gründen gefährdet gewesen sein (Irrlehren, Verfolgung durch den römischen Staat u. a. m.), die positive Offenbarung war bedroht, ergo musste erst recht Einheit, Zusammenhalt und „Gehorsam“ beschworen und demonstriert werden.

Die eigentliche Begründung und Rechtfertigung war, so mein handlungstheoretisches Analysewerkzeug, die Herbeiführung einer von allen für alle (zu jeder Zeit?) akzeptablen   genetischen Erkenntnis eines absoluten Geltungsgrundes in der positiven Offenbarung JESU CHRISTI.

8) Im Gegensatz zur Gnosis und ihrer Denkart und anderen Sinnangeboten der damaligen Zeit gewährte die christliche Erlösungsidee (Vergebung, SinnerfĂĽllung, Restitution) eine  dauernde, ĂĽber Zeit und Vergänglichkeit hinausgehende, pertinente Sinnidee. Die Gnosis ging ja z. B. von suspekten, schauderhaften bis frivolen Geschichten aus und kannte eine geschichtliche Ăśberlieferung und eine Kette zusammenhängender Freiheitsentscheidungen von Propheten, Aposteln, Gläubigen gar nicht, geschweige eine Sinnidee der Vergebung und des ewigen Lebens. (In hervorragender Weise hat der Hl. IRENĂ„US die Unterschiede zwischen einem bloĂź pseudo-gnostischen Wissen und einem geschichtlich-sukzessiven Wissen herausgestellt in seiner groĂźen Schrift „Gegen die Häretiker“ im 2. Jhd. bereits voll reflektiert – siehe Blog von mir – Link.)

Anders gesagt: Die genetische Erkenntnis der Gnade gewährte eine neue Identität und Sinngebung  – und verlangte die  Realisierung dieser Gnade, verlangte handlungstheoretisch akzeptabel einen Kult und eine lebendige Erinnerung, Geschichte und Tradition,  „succesio“ und „ordo traditionis“ mit IRENĂ„US v. Lyon gesprochen, ein neues Zusammenleben, eine geistliche Durchdringung des Alltags und des ganzen Lebens, eine kirchliche Lebensform, aber immer im Wissen und im RĂĽckbezug, dass die intuitive und intelligierende Quelle dieser neuen Formen und Institutionen und Realisierungen vom absoluten Geltungsgrund und dem Wirken des Heiligen Geistes ausgehen und davon abhängen. Dort lag die absolute, genetische BegrĂĽndung und Rechtfertigung der Einheit der Gemeinde und die Frage der zeitlichen Kontinuität der zu bewahrenden positiven Offenbarung, sozusagen die Quelle des lebendigen, geistlichen Stromes und der neuen Identität – während die Umsetzung natĂĽrlich nur  regulativ, anwendungsspezifisch, pragmatisch verlaufen konnte.

Nach transzendentalen Prinzipien ist notwendig mit einer Erkenntnis deren Realisierung und Anwendung verbunden.  Die neu erkannten Werte sind prinzipielle, geistige Setzungen, die aber nicht außerhalb des Bewusstseins existieren. Sie sind selbst ein Wille und gerichtet an ein freies Wollen. Der höchste Wert der positiven, christlichen Offenbarung ist die erlösende, vergebende Liebe JESU CHRISTI, ist Selbstwert, an den freien Willen der Aufnahme und des Glaubens gerichtet, ergreifende Evidenz, vollkommene Erfüllung des Willens, ist genetische Erkenntnis, über theoretisches Wissen hinausgehend, praktisches Wissen und Wollen einnehmend, unmittelbar wahr und gut, reflexologisch nachvollziehbar und zukunftsorientiert. Diese Vergebung und Erlösung als absoluter Wert bezieht sich auf die Freiheit jedes einzelnen Vernunftwesens und kann in sittlicher Wertung nachvollzogen werden. Die Realität wird zur aufgegebenen, gegebenfalls zu verändernden Wirklichkeit.

Der Hl. Ignatius/der anonyme Autor und die ganze dahinterliegende Gemeinde waren sich ihrer Verantwortung der Beziehung des sittlichen Wertes auf ihre historische und weltliche Situation sehr bewusst. Sie handelten nicht nach egoistischen BedĂĽrfnis oder aus einem krankhaften Patriarchalismus heraus. Das ist wohl eindeutig den Texten zu entnehmen!

Der  höchste legitimierende Wert der Hoheit und WĂĽrde der positiven Offenbarung stand  ĂĽber allem – noch unabhängig von der Geschlechterfrage! Die Umsetzung und Applikation bei aller Heiligkeit eines IGNATIUS oder eines unbekannten, charismatischen Autors oblag jetzt der ganzen! mitspielenden Gemeinde – und konnte (musste!) faktisch ausfallen, zeitbedingt.

Ich höre entsprechende Sorge und Verantwortungsbereitschaft gegenüber dem höchsten Anspruch des Sollens und gegenüber den Gläubigen in individuo und im Ganzen als Gemeinde immer wieder heraus, ebenso eine gewisse  Unsicherheit und Angst und Sorge wegen der politischen und sozialen und kulturellen Verhältnisse. Wie  kann es und soll es weitergehen?

Hinter diesen, selbst fĂĽr Reinhard M. HĂĽbner rätselhaften Klarheit der sakramentalen Ă„mter, ist m. E. klar diese  Sinnidee und der Zweck der Etablierung herauszuhören: Um die interpersonalen Einheit und Gemeinschaft und die Erkenntnis der positiven Offenbarung zu bewahren und sie fĂĽr jĂĽngere Generationen weiterzugeben. Man musste flexibel, klug, pragmatisch handeln. Oder mit einem anderen, damals geschaffenen Begriff gesagt, man wollte „katholisch“ handeln, um alle Völker und Nationen und Sprachen und Generationen, Arme und Reiche, in einer umfassenden Rettungs- und Erlösungsidee zusammenzufassen. (Siehe Artikel v. R. M. HĂĽbner  zum Begriff „katholisch“.) .8

9) Nach dem von mir oben grob angedeutetem Schema von Schleiermacher können die Aussagen der Briefe (etwas vereinfacht?) analysiert und gegliedert werden: Es besteht immer, zu meiner Verwunderung festgestellt, abgesehen jetzt vom grammatischen und psychologischen Teil, ein Zusammenhang von Meditation, Komposition (Einheit und Kontinuität der Botschaft) und „Kritik„. 

Die sakramentalen Weiheämter wie „Bischof“, „Priester“, „Diakon“ sind im Rahmen der Bildung und des Ursprungs einer sakramentalen Heils- und Sinnordnung einsehbar, noch dazu durch die charismatischen Persönlichkeiten beglaubigt – wer immer der Autor im einzelnen gewesen sein mag. Die „genetische“ Erkenntnis schuf die Ă„mter, ein ideeller Akt, nicht ein abstraktes Subjekt „Kirche“ mit einer begrifflich bereits voll konstituierten Ă„mter-Hierarchie und einer geschriebenen Verfassung und Gesetzgebung und Rechtssprechung und durchorganisierten Verwaltung.

Würde ich dem Hl. IGNATIUS oder dem unbekannten Autor um 160/170 n. Chr. patriarchale Interessen unterstellen, hätte er sich stark auf die Männlichkeit JESU und der Apostel und des Paulus berufen müssen, hätte er nicht so liebevoll, wenn auch spärlich, in Grußlisten die Frauen erwähnt und liebevoll die Leute angesprochen, hätte er vielleicht viel straffer alles organisiert, betriebswirtschaftlich besser strukturiert, sich diskursmäßig stärker gegen Konkurrenten verteidigt….. Diesen patriarchalen Diskurs kann ich bestenfalls nicht erkennen. 

Liest man historische Literatur zu damaligen Zeit des 2. Jhd. n. Chr., so gab es ja viele Unfreie, Tagelöhner, Sklaven etc. Die Frauen und Kinder und Fremde  waren von der „libertas“, „dignitas“ und „auctoritas“ eines römischen Staatsbürgers bzw. von der Redefreiheit des griechischen Polis-Bürgers, der ein Mann sein musste, ausgeschlossen. Das alles ist für eine „hermeneutische Erfahrung“ solcher Texte in komparativer Lektüre festzuhalten, will man das durchaus Revolutionäre und Neue der christlichen Gemeinden halbwegs gerecht einschätzen.9

Darum geht es bis heute: Die Ziel- und Zweckbestimmung einer durch die positive Offenbarung bewirkten neuen Erkenntnis von Gott bedingt einen neuen politischen Zusammenhang aller Völker und Nationen, und ebenso einen neuen interpersonalen Zusammenhang der Geschlechterbeziehung zwecks Bildung der ekklesiologischen und pneumatologischen Idee der Erlösung. 

10) Was historisch gewesen ist, ist Aufgabe der hermeneutischen Analyse, ist Komparation vieler Texte, ist „hermeneutische Erfahrung“, und verlangt wissenschaftliche Herausarbeitung des Gegenstandes.
Über diese analytische Hermeneutik hinausgehend ist die „Kritik“ notwendig, d. h.  eine transzendentale Erkenntniskritik, was der apriorische Maßstab der „hermeneutischen Erfahrung“ betrifft.
Ich will hier besonders auf den
zeitĂĽberhobenen Geltungsanspruch hinaus:
Geschlechtsspezifisch handeln wir immer, das hat einen tieferen Sinn, das möchte ich gar nicht bezweifeln, aber das kann nicht eine reelle Eigenschaft des absoluten Geltungsgrundes selber sein. Das wäre ja purer Geschlechter-Realismus in Gott  (oder in die Idee) hineingetragen. 

Die  Bischöfe von heute, die eine ziemlich hohe legislative und  jurisdiktionelle und administrative FĂĽlle an Macht (vgl. z. B. CIC/1983 c 381 § 1ff) beanspruchen, die teilhaben an den munera Christi wie „Hirtendienst“, „Lehramt“, „Leitungsdienst“, sie begrĂĽnden ihre vielseitige „Repräsentanz“  und Legitimation nicht selten literarisch und historisch von den Aposteln her.  Was aber begrĂĽndet wirklich eine Sukzession? Wohl der Akt einer gemeinsamen Einigkeit auf ein Symbol des Glaubens, der Akt einer gemeinsamen Einsicht, der Akt medialisierter Weitergabe der positiven Offenbarung, Gebet, Gedächtnis, solidarische Liebe u. v. m, aber sicherlich nicht eine biologische  Reihe männlichen Geschlechts, oder ein paar, kontrovers diskutierte Bibelzitate, also rein historische Daten. (Ich darf wahllos ein Zitat bringen: „In jeder Gemeine bestellten sie durch Handauflegung Ă„lteste und empfahlen sie mit Gebet und Fasten dem Herrn, an den sie nun
glaubten.“ (Apg 14,23) Ist das eine ausreichende BegrĂĽndung einer männerspezifischen Hierarchie?) 

Welchen erkenntniskritischen Status haben z.  B.  die metaphorischen Aussagen in den Briefen, wenn die „Bischöfe“ mit Gott-Vater verglichen werden,  die “Presbyter“ fĂĽr die Apostel, die „Diakone“ fĂĽr Jesus Christus stehen? 
Ich kann diese Metaphorik nur so verstehen, dass deren kritischer Teil darin besteht, dass die Legitimation aus  der Zweckbestimmung der Idee und aus einem absoluten Geltungsgrund der positiven Offenbarung kommt, an dem partizipativ alle gläubigen Christen Anteil bekommen mögen, unabhängig vom Geschlecht.

Durch „genetische Erkenntnis“ wurden die Ă„mter geschaffen und können so weiterhin begrĂĽndet werden, aber nicht erb-genetisch in männlicher Tradition und Linie.

Wenn ich diesen Ausdruck „genetische Erkenntnis“ hier und den folgenden Ăśberlegungen zur, etwas schlagwortartig formuliert, „Priesterweihe von Frauen“  gebrauche, so meine ich immer dieser FĂĽlle von werthafter, reflexologischer und zukunftsgerichteter Erkenntnis, wie sie kraft Vernunft jedes Vernunftwesen nachvollziehen kann. 

Dass es zu einer Art sakramentaler Weiheämtern  kommen sollte, in ekklesiologischer und pneumatologischer Vermittlung der Erlösung, verstehe ich als einen bewussten Akt der Freiheit, historisch unableitbar, wie ähnlich die VerkĂĽndigung der Botschaft vom Himmelreich von Jesus selbst  so begonnen hat – zwecks VerkĂĽndigung einer Rettung in genetischer und sazienter Weise.

Die systemtheoretischen Bedingungen der damaligen Zeit verlangten dann eine Einschränkung der sakramentalen Ă„mter auf das männliche Geschlecht, aber das tangierte nicht die „genetische Erkenntnis“ selbst, dass es ĂĽberhaupt eine frohe Botschaft geben sollte, eine neue Sicht auf Welt durch die Wirklichkeit Jesu Christi.
Es muss ein stark platonisch gefärbtes Umfeld gewesen sein, zumindest im Denken des Autors (der Autorenschaft), wenn die Notwendigkeit einer neuen, ideell-geistigen und spezifisch neuen Weltsicht geboten war,  ĂĽber die Grenzen jĂĽdischer bzw. heidnischer Erinnerungskultur und mythischer Göttergeschichten hinausgehend. Ebenso verlangte es ein mĂĽndiges, politisches Denken vieler Gläubiger, weil eine aktive, politische und „kirchliche“ Partizipation an der Einheit und Kontinuität angestrebt war. Ohne aktive christliche Gemeinde hätte es der Autor/die Autorin? nicht zu diese Paränese und ideellen Sicht gebracht bzw. wäre er gar nicht verstanden worden.

Kann ich aber von einer inneren Gesetzmäßigkeit der Erkenntnis (einer apriorischen Vernunftidee) und einer pertinenten Wert- und Sinnidee (positive Offenbarung)  und einem damit verbundenen Geltungsanspruch ausgehen, habe ich ein festes Fundament der Analyse alter Texte gefunden – und bin nicht mehr hilflos historischen Meinungen der Exegese  und unendlicher Hermeneutik ausgeliefert, was kann und soll aus damaliger Zeit heute noch herĂĽbergerettet, was kann fallen gelassen werden.

Ein großes Danke an die Übersetzer und an die „Bibliothek der Kirchenväter“ für die  digitale Zugänglichkeit dieser Texte. 

griechisch: https://bkv.unifr.ch/de/works/cpg-1025/versions/the-letters-loeb/divisions/2

deutsche Übersetzung: 

https://bkv.unifr.ch/de/works/cpg-1025/versions/die-sieben-briefe-des-ignatius-von-antiochien-bkv

Download: 

Die sieben Briefe des Ignatius von Antiochien (BKV)_deutsch_121

© Franz Strasser, Juli 2025

1F.D.E. Schleiermacher, Hermeneutik und Kritik. Mit einem Anhang sprachphilosophischer Texte Schleiermachers. Hrsg. v. Manfred Frank, Frankfurt am Main, Suhrkamp, 19771.

2Ein P. Janich meint im Entwurf einer Philosophie zur Sprache aus handlungsspezifischen Gründen und handlungsspezifischen Begriffsbildungen, dass weder die ideale Gesprächssituation noch die die reale analytische Ausgangssituation eines Textes hermeneutisch angemessen eingeholt werden kann: „ Die Hermeneutik von H. G. Gadamer ist eine metaphorische, weil alle sie bestimmenden Begriffe wie „Freilegung“ einer „Wahrheit“ durch „hermeneutische Erfahrung“, „das Wunder des Verstehens“ durch das „Einrücken in das historische Bewusstsein“, ja die gesamte Darlegung des Autors über Sprache, Verstehen, Wahrheit und Welt metaphorisch sind. Ihnen fehlt, was nur in direkter, nichtmetaphorischer Rede zugänglich wäre, nämlich (gegenüber einem widerfahrnishaften, als Erlebnisqualität geschilderten, passivisch bleibenden Verstehenserlebnis) eine aktivische Komponente, die, etwa in Form von Regeln oder Anweisungen, angeben würde, was genau zu tun ist, um eine bessere von einer schlechteren Interpretation des Textes einen toten Autors zu unterscheiden. Das „Gespräch“ des Interpreten mit dem toten Autor eines Textes ist, als Grundlage von Gadamers Hermeneutik, per se eine Metapher. Die analytische Hermeneutik von O. Scholz setzt dagegen bei den (der Rechtswissenschaft entnommenen) „Präsumptionsregeln“ an,nach denen ein Interpret dem (toten) Autor eines Textes gewisse Qualitäten unterstellen muss, damit dann die analytischen Bedeutungs-, Zeichen- und Sprechakttheorien sinnvoll angewandt werden können. Da hierbei weder pragmatische noch gar methodische Aspekte der Sprachphilosophie berücksichtigt werden, gelingt es diesem Ansatz so wenig wie dem phänomenologischen, zu Verfahrensvorschlägen für die Textinterpretation oder zu Bewertungsmaßstäben für Interpretationsergebnisse zu kommen.“ P. Janich, Sprache und Methode. Eine Einführung in philosophische Reflexion, Tübingen 2014, S. 136.137

3Siehe im Buch: Hübner, Reinhard M. und Kany, Roland (Hrsg.) (2017): Kirche und Dogma im Werden. Aufsätze zur Geschichte und Theologie des frühen Christentums. Studien und Texte zu Antike und Christentum, Bd. 108, Tübingen.

4Es fragt sich z. B. der exzellente Historiker Reinhard M. HĂĽbner, ob die BegrĂĽndung einer gĂĽltigen Eucharistiefeier vom Monepiskopat abhängig  gewesen sei, wie es der Hl. Ignatius beschreibt. Welche Frage? HĂĽbner konstruiert hier eine  heikle BegrĂĽndungsfrage der Sakramente. Aber diese BegrĂĽndungsfrage ist juridisch ĂĽberzogen, denn erst später kamen diese jurisdiktionellen Fragen auf, die die Macht der Bischöfe zur Legitimation der Sakramente herausstreichen sollte. Analytisch lässt sich wohl nur sagen, die „Macht“ eines Bischofs und die GĂĽltigkeit eines Sakramentes hing plötzlich von systemtheoretischen Bedingungen ab, nicht von theologisch neuen Einsichten. Diese Bedingungen können rekonstruiert und verstanden werden aus der widerfahrnishaften Gnosis, nicht aus der späteren kirchenrechtlichen Absicherung und Systematisierungen des Monoepiskopats, die wohl auf andere Widerfahrnisse und BedĂĽrfnisse zurĂĽckzufĂĽhren ist. Einen Vernunftplan oder „Gang der Ă„mterentwicklung bis zum Monepiskopat“ lese ich nicht heraus, das hieĂźe, dass in der genetischen Erkenntnis selbst der Weg zum Monepiskopat vorgesehen gewesen wäre, was wohl zu viel hineingelesen ist! Da hätte Jesus gleich von „Bischöfen“ sprechen sollen, nicht so mehrdeutig von „Aposteln“. In diesem Fall der Notwendigkeit eines Monepiskopates ist fĂĽr mich erklärlich, bei Gegnerschaft des    Sakramentalismus des Valentinianers Markus, ĂĽber den IRENĂ„US, haer. I, 13, schreibt, dass ein gewisse juridische Zuschreibung notwendig geworden ist. Der Hl. Ignatius (oder der Autor) war wohl veranlaĂźt gewesen, den Bischofstitel, der grundsätzlich jedem Presbyter zukommen konnte, einem einzigen, nicht mehr zu den Presbytern zählenden Mann an der Spitze vorzubehalten – so dann die Deutung von R. M. HĂĽbner, Kirche und Dogma im Werden, ebd. S. 84. Ja, das ist ein plausible Antwort aus systemtheoretischen GrĂĽnden. Das ist aber nicht die gleiche Frage, ob die GĂĽltigkeit der Sakramente von den gleichen Bedingungen wie damals abhängen soll, sondern die Frage nach der GĂĽltigkeit muss wiederum im RĂĽckgang auf ein ĂĽberzeitliches Kriterium gestellt werden. Die Historie erklärt und begrĂĽndet uns hier nichts.

5Ich hörte zu diesem Thema Priesterweihe fĂĽr Frauen einen historisch-kritischen Beitrag von Prof. C. Niemand, 27. 6. 2024. Er zeigte in anschaulicher und akribischer Art die historische und etymologische Entwicklung des Wortes „Priester“ auf, sozusagen eine wissenschaftliche Bedeutungs- und Verwendungsgeschichte, um schlussendlich die Frage der BegrĂĽndung neu zu stellen anhand wörtlicher Bibelstellen. Der Zweck der Argumentation ging auf ein aktivisches Verstehen der HörerInnen aus, diese Quasi-Institution „Priester“, nicht zuletzt durch Bibelstellen der Pastoralbriefe belegt, neu zu denken und zu begrĂĽnden. Eine nur historische Ăśberlieferungsgeschichte hätte uns, auĂźer Vermehrung eines Stoffes, nicht weitergeholfen in unserem Zuhören und Widerfahrnissen der Zeit.
Ich schrieb fĂĽr mich diesen Vortrag zusammen – in Stichworten. Vielleicht gibt es einmal eine autorisierte Veröffentlichung
dazu, Link, Christoph Niemand, Theologie des Leitungsamtes, Abschiedsvorlesung 27. 6. 2024  

6Bernward Grünewald, Der Erfahrungsbegriff der dialektischen Hermeneutik H.-G. Gadamers und die Möglichkeit der Geisteswissenschaften. Erschienen in: Logos, Neue Folge, Bd. 1, 1993/94, Heft 2, S. 152-183. Download im Inernet: Der Erfahrungsbegriff der dialektischen Hermeneutik H.-G. Gadamers und die Möglichkeit der Geisteswissenschaften

7Genauso wie die psychologische und die grammatische Methode dürfen das komparative und das divinatorische Verfahren nicht getrennt werden, denn „die Divination erhält ihre Sicherheit erst durch die bestätigende Vergleichung, weil sie ohne diese immer fantastisch sein kann. Die komparative aber gewährt keine Einheit. Das Allgemeine und das Besondere müssen einander durchdringen, und dies geschieht immer nur durch Divination.“ (Schleiermacher, siehe Anm. 1, ebd. S. 170)

8REINHARD M. HĂśBNER, „Überlegungen zur ursprĂĽnglichen Bedeutung des Ausdrucks „Katholische Kirche“ bei den frĂĽhen Kirchenvätern.“ In: Väter der Kirche, ekklesiales Denken von den Anfängen bis in die Neuzeit“, hrsg. Von J. Arnold, R. Berndt, R.W. Stammberger, Paderborn 2004, S. 31 – 79.(Downloadbar von der Bayerischen Staatsbibliothek – aufrichtigen Dank! – siehe Link:

9Zum Begriff der Freiheit im antiken Leben und antiken Gesellschaftsformen siehe z. B. den Artikel von Christina M. Kreinecker, Freiheit in der Antike. In: Freiheit. Vom Wert der Autonomie, hrsg. v. Clemens Sedmak, Darmstadt 2012, S. 95 – 110.

Autor: Franz Strasser

Dr. Franz Strasser