Die Begründung und Rechtfertigung eines sakramentalen Amtes in der Katholischen Kirche erfolgt gerne mit Berufung auf Texte der Hl. Schrift, auf Texte der apostolischen Zeit und der Kirchenväter, in Berufung auf heilige Gestalten und Autoritäten. Es wird sozusagen ein Art „historische“ und autoritative Wahrheit beschworen und beansprucht.
Nun hat die Exegese diese „historischen“ Fundamente ziemlich dekonstruiert und aufgelöst durch viele textkritische und literarkritische und anthropologische Methoden –  also blieb nicht mehr viel an „historischer“ Wahrheit ĂĽbrig. Die Geltungsgrund historischer Aussagen muss m. E. dringend woanders gesucht werden als in einer fraglichen, historisierenden Nachzeichnung.Â
Es sind Fragen der Hermeneutik, die seit der Antike die Philosophen herumgetrieben haben. Die Erkennbarkeit einer „historischen“ Wahrheit hängt von vielen Faktoren, nicht zuletzt von doktrinalen und ideologiebehafteten und vielleicht subjektiven BedĂĽrfnissen ab. Das Kirchenrecht kommt fĂĽr mich relativ groĂźspurig und grobschlächtig daher, unterscheidet zwischem göttlichem und nur kirchlichem Recht – und in juristischer Zuordnung und Verantwortung wird das kirchliche Leben geordnet und geregelt. Ich wundere mich oft, mit welcher Selbstgewissheit dort aus anscheinend historischen Bemerkungen sakrosankte göttliche Gebote und Gesetze abgeleitet werden. (Umgekehrt muss ich ebenfalls sagen, manchmal schĂĽtzt das Kirchenrecht die einzelne Person und zeigt sogar eine äuĂźerst tolerante, liberale Seite der Rechtssprechung auf – wie wir es in einer säkularen Rechtsordnung nicht finden. Es kommt also darauf an!)Â
Ein Friedrich D. E. Schleiermacher(1768-1834), dessen Religionsauffassung ich überhaupt nicht teile, aber in Fragen der Hermeneutik ist er mir eine große Hilfe, hat Regeln aufgestellt, wie es zu einem guten Verstehen alter Texte, wie z. B. Texte der Hl. Schrift oder anderer Autoren, kommen kann.1
Mangels Zugang zu Bibliotheken und hermeneutischen Studien gehe ich nach seinen allgemeinen Regeln der „Hermeneutik und Kritik“ vor, um einen Text der Antike zu verstehen, auf den z. B. das 2. Vatikanische Konzil Bezug nimmt, siehe dann LG 20. Das Konzil begrĂĽndet dann historisierend die Ă„mter „Bischof-Priester-Diakon“ mit dem Geltungsanspruch, dass aus diesen historischen Quellen Frauen nicht zu Weihe-Ă„mtern berufen werden können.Â
1) Ich beginne mit „Lumen Gentium“, promulgiert 1964, Kap. 20. (Hervorhebungen stets von mir)Â
„Jene göttliche Sendung, die Christus den Aposteln anvertraut hat, wird bis zum Ende der Welt dauern (vgl. Mt 28,20). Denn das Evangelium, das sie zu überliefern haben, ist für alle Zeiten der Ursprung jedweden Lebens für die Kirche. Aus diesem Grunde trugen die Apostel in dieser hierarchisch geordneten Gesellschaft für die Bestellung von Nachfolgern Sorge.
Sie hatten nämlich nicht bloĂź verschiedene Helfer im Dienstamt (Vgl. Apg 6,2-6; 11,30; 13,1; 14,23; 20,17; 1 Thess 5,12-13; Phil 1,1; Kol 4,1.1 u. ö.), sondern ĂĽbertrugen, damit die ihnen anvertraute Sendung nach ihrem Tod weitergehe, gleichsam nach Art eines Testaments ihren unmittelbaren Mitarbeitern die Aufgabe, das von ihnen begonnene Werk zu vollenden und zu kräftigen (Vgl. Apg 20,25-27; 2 Tim 4,6f vgl. mit 1 Tim 5,22; 2 Tim 2,2; Tit 1,5; Clemens v. Rom, Ad Cor. 44, 3: ed. Funk I, 156.). Sie legten ihnen ans Herz, achtzuhaben auf die ganze Herde, in welcher der Heilige Geist sie gesetzt habe, die Kirche Gottes zu weiden (vgl. Apg 20,28). Deshalb bestellten sie solche Männer und gaben dann Anordnung, daĂź nach ihrem Hingang andere bewährte Männer ihr Dienstamt ĂĽbernähmen ( Clemens v. Rom, Ad Cor. 44, 2: ed. Funk I, 154f.). Unter den verschiedenen Dienstämtern, die so von den ersten Zeiten her in der Kirche ausgeĂĽbt werden, nimmt nach dem Zeugnis der Ăśberlieferung das Amt derer einen hervorragenden Platz ein, die zum Bischofsamt bestellt sind und kraft der auf den Ursprung zurĂĽckreichenden Nachfolge (Vgl. Tertullian, Præscr. Hær. 32: PL 2, 52f. Ignatius v. A., öfters.) Ableger apostolischer Pflanzung besitzen (Vgl. Tertullian, Præscr. Hær. 32: PL 2, 53.). So wird nach dem Zeugnis des heiligen Irenäus durch die von den Aposteln eingesetzten Bischöfe und deren Nachfolger bis zu uns hin die apostolische Ăśberlieferung in der ganzen Welt kundgemacht(Vgl. Irenäus, Adv. Hær. III., 3, 1: PG 7, 848A; Harvey 2, 8; sagnard 100f: „manifestatam“.) und bewahrt (Vgl. Irenäus, Adv. Hær. III., 2, 2: PG 7, 847; Harvey 2, 7; Sagnard 100: „custoditur“, vgl. ebd. IV, 26, 2: Sp. 1053; Harvey 2, 236, u. IV, 33, 8: Sp. 1077; Harvey 2, 262.)
Die Bischöfe haben also das Dienstamt in der Gemeinschaft zusammen mit ihren Helfern, den Priestern und den Diakonen, übernommen (Ignatius v. A., Philad., Vorrede: ed. Funk I, 264.) An Gottes Stelle stehen sie der Herde vor (Ignatius v. A., Philad., 1, 1; Magn. 6, 1: ed. Funk I, 264 u. 234.), deren Hirten sie sind, als Lehrer in der Unterweisung, als Priester im heiligen Kult, als Diener in der Leitung (Clemens v. Rom, a. a. O., 42, 3-4; 44, 3-4; 57, 1-2: ed. Funk I, 152, 156, 171f. Ignatius v. A., philad. 2; smyrn. 8, Magn. 3; Trall. 7: ed. Funk I, 265 f; 282; 232; 246fu. a.; Justin, Apol., 1, 65: PG 6, 428; Cyprian, Epist. passim.) Wie aber das Amt fortdauern sollte, das vom Herrn ausschließlich dem Petrus, dem ersten der Apostel, übertragen wurde und auf seinen Nachfolger übergehen sollte, so dauert auch das Amt der Apostel, die Kirche zu weiden, fort und muß von der heiligen Ordnung der Bischöfe immerdar ausgeübt werden ( Vgl. Leo XIII., Enz. Satis cognitum, 29. Juni 1896: ASS 28 (1895-96) 732.) ….“
2) Im Zuge der historischen Kritik blicken wir heute auf viele kontext- und systemtheoretische Bedingungen, die zu Texten der Hl. Schrift oder zu Vätertexten geführt haben. Diese Bedingungen sind in gewissem Sinne unendlich und unabschließbar, sodass sie mit einem gewissen Gefühl der Relativität der Aussagen hinsichtlich Begründung und Geltung behaftet sind. Was kann wirklich analytisch sicher verstanden und gesagt werden? Warum hat es der Autor so geschrieben? Welches Interesse, Sorge, Leidenschaft, Performativität, Weltanschauung, Glaubensgewissheit hat ihn bewogen und steht hinter dem Text? 2
Die angebliche Historie z. B. in der Apostelgeschichte, bei den paulinischen oder katholischen Briefen, bei den apostolischen Vätern, bei den Kirchenvätern, das ist ja damals schon mit einem eminent geltungsspezifischen Interesse geschrieben worden, sodass a) die historischen Ereignisse nicht neutral geschildert sind und b) ich nicht sozusagen passivisch das vernehmen und hören kann, sondern selber zu einer theoretischen und praktischen Stellungnahme aufgefordert bin, sei es zur Zustimmung oder Ablehnung der Aussagen.Â
3) Wir können rein historisch weder a) die ideale Gesprächssituation der damaligen Zeit und der damaligen Fragen finden, noch b) die Absicht des Schreibers (des Autors) der Texte vollständig erkennen, noch c) eine vollständige analytische Ausgangsbasis alles systemtheoretischen Bedingungen aufstellen, die z. B. zu einem nur männlichen kirchlichen Weihe-Amt geführt haben.
Selbst wenn wir das könnten, wie sollten wir dann d) eine bessere von einer schlechteren Interpretation unterscheiden?
Wir können uns aber ĂĽber den Vernunft- und Geltungsanspruch der Texte verständigen, der zeitlos damals wie heute gelten kann – so hoffe ich zumindest. Nur eine, wie ich das nenne, „genetische“ Erkenntnis verbindet uns mit den Autoren von damals – und diese machen diese Texte deshalb auch wertvoll und aktuell.Â
Der Hl. Lukas, der Hl. Ignatius von Antiochien, die apostolischen Väter und die Kirchenväter, sie haben geltungsspezifische MaĂźstäbe gesetzt, die als solche gerade nicht historisch etwas sagen wollen, sondern ĂĽberhistorisch wahr und gĂĽltig sind. Ihre Sinngehalte, ihre Absichten, ihre Einsichten möchte ich als autoritative Aussagen wertschätzen, nicht, weil sie historisch (angeblich) einmal ausgesprochen und niedergeschrieben wurden. Â
Die katholische (ähnlich die fundamentalistisch evangelische) Überlieferung war aus verschiedenen Gründen immer schon sehr erpicht, von einer idealen hermeneutischen Gesprächssituation auszugehen, als könnte durch eine historische Aussage, durch Schriftzitate, Väterzitate, ein Verstehen ermöglicht werden, dass dann rechtliche ebenso verbindlich sein soll. Dahinter verbirgt sich m. E. ein deutlicher bis nicht ausdrücklicher Geltungsanspruch und eine tendenzielle Ideologie, durch Vergangenheit etwas in der Gegenwart zu legitimieren, also durch den historischen Buchstaben die Gegenwart zu rechtfertigen.
Indem ich jetzt Texte der Vergangenheit in ihren genetischen GrĂĽnden zu verstehen versuche, achte ich sie und bin gleichzeitig aufgefordert, sie fĂĽr heutige Entscheidungen kreativ heranzuziehen und weiterzudenken. Ich finde in ihnen eine inspirative Quelle, eine ĂĽbergeordnete, geschichtliche Wahrheit, die ich selbst einzusehen und nachzukonstruieren vermag. Eine Geschichtserkenntnis und „hermeneutische Erfahrung“ (Gadamer) ist ein wesentlicher Grundbestand der Vernunftreflexion, vorausgesetzt sie werden nochmals auf eine transzendental-kritische Verstehensbasis bezogen. Ohne wesentliche Geschichtserkenntnis wĂĽrde uns der MaĂźstab der Einschätzung der Vergangenheit wie Gegenwart wie der Zukunft fehlen, das verlangt aber wiederum einen Gesamtbegriff von transzendentaler und genetischer Erkenntnis.Â
Unter den von LG 20 angefĂĽhrten Zitaten möchte ich rein exemplarisch auf einen Autor, den Hl. IGNATIUS v. Antiochien, eingehen. (Es könnten andere Vätertexte genauso transzendental-hermeneutisch gelesen werden, oder direkt die Hl. Schrift.) Â
Wie hat der Hl. Ignatius damals das Bischofs- Priester und Diakonenamt gesehen und begrĂĽndet? Kann mit gleicher BegrĂĽndung das heute noch so verstanden und gesagt werden?
Die „Sieben Briefe“ sind nicht so umfangreich und sind überschaubar. Sie sind dramatisch, inhaltsreich. Ihre historisch-kritische Genese lässt sich nicht mehr genau eruieren, was mir nicht ein großes Problem ist, denn ich möchte auf den dahinterliegenden Geltungsanspruch ausgehen und ihn heraushören.
Zur historischen Kritik verweise ich auf Reinhard M. HĂĽbner.3.
4) Wenn ich die „Sieben Briefe“ wiederholt lese, so scheint mir die Methodenlehre von Schleiermacher hilfreich zu sein: a) Was ist der grammatische Sinn, b) der psychologisch-technische Sinn, c) was ist Meditation und Komposition, schließlich d) was ist notwendige Kritik?
Ich habe eine hermeneutische AufschlĂĽsselung einiger Passagen versucht, wobei ich den grammatischen Teil nicht sehr tiefgehend durchfĂĽhren kann. So interpretierte ich eher das, was ich als Absicht und Urheberschaft des Autors besonders hervorgehoben sehen möchte, also den psychologisch-technischen Teil, vorallem seine paränetischen Aufmunterungen und Mahnungen und performativen Sprechakte – und muss mich auf die Ăśbersetzungen verlassen. Die „Meditation“ dieser „Sieben Briefe“ wird von einer beabsichtigten Komposition zusammengehalten. Letztere Komposition wird wiederum von einer apriorischen „Kritik“ umgriffen.
Was ich analog zur „Kritik“ bei Schleiermacher jetzt hervorheben will, das ist die in den Texten auffindbare genetische Erkenntnis, die den Akt der Bildung der Begriffe, der Meditation, der Komposition m. E. plausibel macht und auf eine a) unwandelbare, erste und höchste, sittliche Wertung und Wahrheit zurückverweist, sowie b) die  Faktizität der damals gegenwärtigen Fragen aufdeckt und einbezieht (die systemtheoretischen Bedingungen) und c) gerade so die grundwesentliche, geschichtliche Fortsetzung und geschichtliche Realisierung der Sinnidee des christlichen Glaubens entwickeln hilft.
Wie gesagt, ohne wesentliche Geschichtserkenntnis, nochmals begründet in einer transzendental-reflexiven Erkenntnis, gibt es keine Entwicklung, keinen Fortschritt in Erkenntnis und Erfahrung. (Da herrscht oft eine große Überheblichkeit der Gegenwart, als hätten wir heute leicht gefunden, was Generationen vor uns aber erst mühsam errungen haben.)
Wie kommt es aber zu einer geschichtlichen Erkenntnis und zu einem Fortschritt und Werden?
Es gehört zur implikativen Erklärung eines historischen Ereignisses wesentlich die appositionelle Entfaltung der implikationslogischen BegrĂĽndung.Â
Angeblich „historische“ Daten, die eben alles andere als historisch sicher sind, begrĂĽnden noch keine Einsicht, keine Analyse und keine Tradition.Â
5) Es bedarf m. E. eines zweifachen, grundsätzlichen Vorgehens in der Lektüre und Exegese alter Texte:
a) Herausarbeitung des subjektiven und objektiven Sinns eines Textes, mit Gadamer gesprochen, Herausarbeitung einer „hermeneutischen Erfahrung“. Die Bibelkritik der letzten Jahrhunderte hat hier ein reiches Instrumentarium der Hermeneutik entwickelt.Â
Es bedarf aber ebenso der b) Einordnung dieser Hermeneutik und Exegese in eine transzendentale Erkenntnislehre, wie „Repräsentation“, „geschichtliche Ăśberlieferung“, „Geltungsgrund“, „Geltungsanspruch“ den Bedingung der Wissbarkeit nach gedacht werden können. Hier flieĂźen m. E. viele transzendentale Fragestellungen und metaphysische Voraussetzungen ein, die in einer juristischen Sprache der rechtlichen Zuordnung und Verantwortung aber kaum mehr erklärt werden. Es wird im Kirchenrecht, so jetzt meine Kritik, oder einschlägigen frommen Texten z. B. Allgemeine_Einfuehrung_Weihen (1).) zu den Weiheämtern, eine Art Traditionalismus gepflogen, dass Jesus die Apostel berufen hat, diese wiederum andere (männliche) Helfer und Nachfolger hatten, und so baute sich ein succesio apostolorum und eine Kontinuität auf, die fĂĽr uns heute noch rechtlich verbindlich ist. Â
Was aber sind die transzendentalen Erkenntnisbedingungen, um von geschichtlicher Kontinuität und übergehender Legitimierung durch successio zu sprechen? Wie entsteht ein geschichtlicher Zusammenhang? Meine These: Eine apriorische Sinnidee der Vergebung und der Wiederherstellung, der Hoffnung und der Satisfaktion, ermöglicht erst die die Konstruktion eines geschichtlichen Denkens. Die Zeit nach Christi Tod und Auferstehung wurde neu eingeteilt in vor und nach Christi, das Volk Gottes wurde neu interpretiert, die Hl. Schrift durch andere Schriften erweitert usw.
Die ganze Wirklichkeit des Lebens wurde, um einen Sammelausdruck zu wählen und meinen Weg abzukürzen, neu gedeutet und sakramental durchdrungen. Eine neue synthetische Gesamtschau der Geschichte entstand, eine eigene Sakramentalität des Lebens – und beim Hl. IGNATIUS ist z. B. eindeutig bereits von den drei geweihten Ämtern Bischof-Priester-Diakon die Rede.
Um von neuer Zeit und Sakramentalität sprechen zu können setze ich einen synthetischen (metaphysischen) Begriff einer Sinnbestimmung der Zeit und Geschichte voraus, mithin einen Geltungsgrund der EinfĂĽhrung der Sakramentalität und der Erlösung und der zukĂĽnftigen Erwartung. Dieser Geltungsgrund ist nicht historisch zu eruieren, sondern ist apriorisch erkannt und gedacht. FĂĽr mich aber unmöglich, dass er männerspezifisch auszulegen sei.Â
Beruft sich dann das Kirchenrecht oder andere einschlägige Texte auf die bloĂź historische Schiene, ist der Geltungsgrund der Legitimation entfallen. Es wird nicht mehr aus einem Geltungsgrund einer Sinnidee argumentiert.Â
Die Vorstellung einer konstituierten, männlichen! Weihe-Hierarchie, wie sie anscheinend historisch aus den IGNATIUS-BRIEFEN abgeleitet werden können soll (siehe LG 20), droht bereits eine aporetische Konstruktion zu werden, weil der Geltungsgrund der kirchlichen Weiheämter plötzlich auf das männliche Geschlecht eingeschränkt und unveränderlich wird.  Â
Die Idee einer positiven Erlösung und die „Repräsentation“ einer göttlichen Wirklichkeit soll bildhaft fĂĽr alle, von allen zu jeder Zeit eingesehen werden können, alles sehr plausibel, aber kann das in der Frage kirchlicher Ă„mter nur in der männlichen Anschauungform erfolgen? Â
Die Anwendung der Erlösungs-Idee verlangt sicherlich viele pragmatische, soziologische, psychologische Konkretionen, das vermag sogar ein StĂĽck weit a) die männliche Präferenzen im Weiheamt verständlich machen, doch b) der eigentliche Geltungsgrund der genetischen Erkenntnis und Sakramentalität ist jenseits männerspezifischer Klassifikation zu suchen. Â
Im Kirchenrecht, in ihrer langen Tradition verschiedener Quellen, geht es dann m. E. wild durcheinander. Es interpretiert ein paar angeblich „historische“ Aussagen, die im jesuanischen Sinne metaphorisch zu lesen sind, in Geltungsaussagen eines männlichen Weihe-Amtes um. Der CIC 1983  kennt einerseits eine gleichwertige Zuerkennung der Heilsgnade, der Erlösung, der Hoffnung, aber in Fragen der Weiheämter kennt er wieder keine gleichwertige Zuerkennung von Rechten und Pflichten? Er ĂĽberwindet wohltuend in manchen Bereichen patriarchale Muster und Standesunterschiede, aber dann wieder verfällt er in unerklärliche Vorstellungen, die äuĂźerlich nur durch Historie gedeckt scheinen. Eine Aneinanderreihung von historischen Daten oder eine bloĂźe Berufung auf die Historie erzeugt aber noch keine Geschichte und keine geschichtliche Legitimation. Eine bloĂź „historische“ Auskunft und eine historisch-kritische Exegese wird den Geltungsgrund einer „Repräsentation“ und generell eine geschichtliche Apposition und Applikation nie finden können und wird auf Dauer autoritär und dezisionistisch.4Â
6) Liest man historisch-kritische Literatur zum Neuen Testament oder hört dazu Vorträge5, so frage ich mich immer, welche „Selbstbeobachtung“ (ebenfalls ein Begriff von Schleiermacher) und Idee und Kritik steckt hinter den grammatischen und psychologischen Textinterpretationen der Exegeten und Interpreten von heute? Abgesehen jetzt von den vielen Methoden der Textanalyse (Textkritik, Formkritik, Gattungskritik, Kanonkritik, rhetorische Analyse, narrative Analyse, literarische Dekonstruktionen, humanwissenschaftliche Methoden u. a. m), ist m. E. die umfassende Kritik des Geltungsanspruches eines Textes entscheidend.
Eine subjektive und objektive „hermeneutische Erfahrung“ – bei Gadamer in einem zweifachen defizienten modus oder in einem hochwertig zu verstehen modus als „Gespräch“ zu lesen-6, ist eine erste wissenschaftliche Aufgabe, zweifellos: Den Autor, das Werk, die Zeitumstände, die Absicht, so gut wie möglich nach-zuverstehen. Dies ist eine sehr weitgehende Frage und verlangt ein breites grammatisches, psychologisches, historisches Wissen – und bleibt doch immer nur eine gewisse Metaphorik des Ăśbertragens heutiger Fragestellungen auf die ganze Fragepragmatik der damals lebenden Christen und Autoren. Eine rein rationale Hermeneutik und genaue historische Verortung der Texte verstorbener Autoren kann es nicht geben – und wird es nach uns (chronologisch gemeint) fĂĽr uns ebenfalls nicht geben. Es kann nur der eine zeitlos Geltungsgrund sein, der uns ĂĽber Zeiten und Räume hinaus verbindet und zu einer geschichtlichen Weggemeinschaft verbindet.Â
Wenn ich den Geltungsanspruch finden will, flieĂźen der Autor, sein Werk, seine damalige, umliegende synchrone Geschichte, die diachrone Wirkungsgeschichte des Werkes, und viele andere, oft unreflektierte Projizierungen und systemtheoretische Bedingungen ineinander und fordern unser/mein Wert- und Sinnsystem von heute zur Stellungnahme heraus. Wie könnte ich fĂĽr heute eine Geltungsaussage nur aus angeblich historischen Aussagen ableiten?Â
Die versteckten „doktrinalen“ (Schleiermacher) Interpretationen freizulegen ist Sache einer philosophischen Kritik, die nach Wahrheit und Erkenntnis der Wirklichkeit fragt. Diese Wahrheit verlangt grundwesentlich fĂĽr das Denken eine geschichtliche Realisierung – und ist bei weitem nicht eine bloĂź historische Aufzählung oder eine abstrakte, begriffslogische Analyse eines Geltungsgrundes wie z. B. ein Kant die „Religion innerhalb der Grenzen der reinen Vernunft“ (1793/1794) auf ein „moralisches“ Grundprinzip hin reglementieren wollte. Â
Um noch einmal auf Hermeneutik zu rekurrieren: Mit Schleiermacher gesprochen begleitet uns bei allem faktischen Verstehen stets eine divinatorische Einschätzung des ganzen Textes, d. h. eine Kritik der ganzen, herausgearbeiteten subjektiven wie objektiven „hermeneutischen Erfahrung“. („Von der divinatorischen LektĂĽre zur Hermeneutik und wieder zurĂĽck zur divinatorischen LektĂĽre“ Vorlesung 2007 v. M. Hofer, Linz).7
Solche eindringliche Briefliteratur eines dem Hl. IGNATIUS von Antiochien, oder einem Autor um 160/170 n. Chr. zugeschrieben Textes, lese ich nicht als zeitliches Protokoll oder als durchschaubares politisches Pamphlet mit einem gewissen Geltungsgrund, z. B. Macht zu erwerben, wie ich z. B. „De bello gallico“ von Cäsar interpretiere, lese ich auch nicht als mythische Erzählung, als ginge es um eine grundsätzliche Wesensaussage zum Vernunftwesen Mensch oder als ginge es um eine Wesensaussage zur Natur Gottes, sondern als eindringliche, performative Predigt, als Aufmunterung und Aufforderung und als Einladung zum Mitvollzug und zur Mitverantwortung,  zur Danksagung, zur Bitte, zur Partizipation im weitesten Sinne. Gerade dieser total interpersonal und emphatisch gefärbte Mitvollzug ist a) der genetische BegrĂĽndungs-Akt einer Bildung von Sakramenten und von sakramentalen Ă„mtern im speziellen, ohne aber b) die systemtheoretischen Bedingungen zu vergessen, die damals zu berĂĽcksichtigen waren – und offensichtlich hier in einer kleinasiatischen Gemeinde zu einer männlichen Hierarchie drängten.Â
Vordringlich und unĂĽberhörbar geht es in den „Sieben Briefen“ a) um die Einheit der Gemeinde angesichts vieler Anfeindungen und systemtheoretischer Gefahren, und b) um eine, soweit im menschlichen Ermessen mögliche, gesicherte, glaubwĂĽrdige, nachvollziehbare Weitergabe und Kontinuität der positiven Offenbarung. Wie sollte die Konkretion und Apposition jetzt aussehen? Die Sprache ist natĂĽrlich eine ganz andere – als die juristische Sprache z. B. des CIC 1983 zur Konstitution von Weiheämtern.
Eine juristische Sprache und BegrĂĽndung kĂĽmmert sich nicht um den Akt der Einsicht, sie dekretiert einfach etwas mit Berufung auf – ja was? Auf angebliche historische Dinge?  Ich möchte die entsprechenden canones nicht zitieren – siehe dort. Ist in der BegrĂĽndung der männlichen Weihehierarchie noch eine genetische und transzendentale Wahrheit zu erkennen? Â
Historisch entschied sich die christliche Gemeinde und der charismatisch begabte Schreiber damals – ich wĂĽrde ihn eher als Diakon einstufen, weil er von Diakonen als „Mitknechte“ spricht –  fĂĽr eine männliche Struktur sakramentaler Ă„mter. Das hat m. E. rein systemtheoretische, zeitbedingte GrĂĽnde, aber nicht prinzipielle, genetische und reflexologische GrĂĽnde. Die angefeindete Gemeinschaft und die VerkĂĽndigung des Glaubens war offensichtlich anders nicht zu retten als durch ordinierte Personen, damals männlichen Geschlechts.Â
Die apriorische Sinnidee hinter der VerkĂĽndigung, hinter den Mahnungen zur Einheit im Anliegen der Kontinuität und der Tradition der positiven Offenbarung, ist m. E. aber noch deutlich herauszuhören – und das ist die genetische Erkenntnisart und der Geltungsgrund der Argumente, ohne männliche Präferenz.Â
Die prinzipielle Ausrichtung der Freiheit, die FortfĂĽhrung der positiven Offenbarung, die Einheit und Kontinuität, das war die postulatorische Wahrheit. Das männliche Geschlecht war nur Mittel der Zweckidee, zeitbedingtes Mittel.Â
Die Ă„mter sind in statu nascendi zu beobachten – das macht die Texte so interessant! – a) die GeltungsgrĂĽnde sind transzendental nachvollziehbar, b) das männliche Geschlecht ist nur transzendental-hermeneutisch verstehbar, den ZeitgrĂĽnden geschuldet. Â
7) Ich möchte jetzt LG 20 in den expliziten Verweisen auf den Hl. IGNATIUS zitieren: Es muss in LG 20 des 2. Vatikanums ein ausgesprochen guter Kenner der Texte am Werk gewesen sein – oder war es eine Sekretärin, eine geistliche Schwester im Vatikan? – denn er/sie suchte wirklich die m. E. schönsten Stellen aus dem NEUEN TESTAMENT und den „Sieben Briefen“ und anderer Kirchenväter heraus, um das sakramentale Weiheamt zu legitimieren.
Jetzt die zitierten, ausdrĂĽcklich herausgehobenen Stellen, die auf die „Sieben Briefe“ des Hl. Ignatius in der dogmatischen Konstitution „Lumen Gentium“ verweisen.Â
LG 20: „(….das Bischofsamt) kraft der auf den Ursprung zurückreichenden Nachfolge (Vgl. Ignatius v. A., öfters.)
Die Bischöfe haben also das Dienstamt in der Gemeinschaft zusammen mit ihren Helfern, den Priestern und den Diakonen, übernommen (Ignatius v. A., Philad., Vorrede: ed. Funk I, 264.). An Gottes Stelle stehen sie der Herde vor (Ignatius v. A., Philad., 1, 1; Magn. 6, 1: ed. Funk I, 264 u. 234.), deren Hirten sie sind, als Lehrer in der Unterweisung, als Priester im heiligen Kult, als Diener in der Leitung (Ignatius v. A., philad. 2; smyrn. 8, Magn. 3; Trall. 7: ed. Funk I, 265 f; 282; 232; 246fu. a.; ).
Der Brief an die Philadelphier ist vielleicht der eindringlichste und schönste Brief, was das Bischofsamt und generell die Botschaft betrifft:
Vorrede: „Ignatius, der auch Theophorus (genannt wird), an die Kirche Gottes des Vaters und des Herrn Jesu Christi, die in Philadelphia in Asien sich befindet, begnadigt und gefestigt in Eintracht mit Gott, die ohne Aufhören frohlockt im Leiden unseres Herrn und die in seiner Auferstehung vollendet ist in jeglicher Barmherzigkeit, die ich grüße im Blute Jesu Christi, die meine ewige und bleibende Freude ist, besonders wenn sie eins ist mit ihrem
Bischof und seinen Presbytern und den nach Jesu Christi Willen eingesetzten Diakonen, die er nach seinem eigenen Willen in Festigkeit gestärkt hat durch seinen Heiligen Geist.
An die Magnesier: „ 1. Wie nun der Herr, da er mit ihm eins ist, ohne den Vater nichts getan hat, weder durch sich selbst noch durch die Apostel, so sollt auch ihr ohne den Bischof und die Presbyter nichts tun; auch sollt ihr nicht versuchen, etwas auf eigene Faust als richtig erscheinen zu
lassen, sondern bei eurer Versammlung sei ein Gebet, eine Bitte, ein Sinn, eine Hoffnung in Liebe, in untadeliger Freude, das ist Jesus Christus, im Vergleich zu dem es gar nichts Besseres gibt.
2. Kommet alle zusammen wie in einen Tempel Gottes, wie zu einem Altare,
zu dem einen Jesus Christus, welcher von einem Vater ausging und bei dem einen blieb und zu ihm zurückgekehrt ist.“
Philadelphier: 2. Kap. Warnung vor Spaltung und Irrlehre.
1. Als Kinder des Lichtes der Wahrheit fliehet die Spaltung und die schlimmen Lehren; wo immer der Hirte ist, dorthin folget wie die Schafe.
2. Denn viele Wölfe, die vertrauens- würdig (scheinen), fangen durch böse Lust die Gottsucher weg. Wenn ihr aber einig seid, haben diese keinen Erfolg.“
An die Smyrner: 8. Kap. Seid eins mit dem Bischof!
1. Alle sollt ihr dem Bischof gehorchen wie Jesus Christus dem Vater, und auch dem Presbyterium wie den Aposteln; die Diakonen aber ehret wie Gottes Anordnung. Keiner tue ohne den Bischof etwas, das die Kirche angeht. Nur jene Eucharistie gelte als die gesetzmäßige, die unter dem Bischof vollzogen wird oder durch den von ihm Beauftragten.
2. Wo immer der Bischof sich zeigt, da sei auch das Volk, so wie da, wo Jesus Christus ist, auch die katholische Kirche ist. Ohne den Bischof darf man nicht taufen noch das Liebesmahl feiern; aber was immer er für gut findet, das ist auch Gott wohlgefällig, auf dass alles, was geschieht, sicher sei und gesetzmäßig.“
An die Magnesier: 3. Kap. Achtung vor dem jugendlichen Bischof.
1. Es ziemt euch aber, das jugendliche Alter des Bischofs nicht auszunützen, sondern entsprechend der Macht Gottes des Vaters jegliche Ehrfurcht ihm zu erzeigen, wie ich erfahren habe, dass auch die heiligen Presbyter seine offenbar in jugendlichem Alter erfolgte Erhebung nicht missbrauchen, sondern als in Gott verständige Männer in Über- einstimmung mit ihm wandeln, doch nicht mit ihm, sondern mit dem Vater Jesu Christi,
dem Bischof aller.
2. Zur Ehre dessen nun, der uns erwählt hat, ziemt es sich, ohne jede
Heuchelei gehorsam zu sein; denn man täuscht nicht diesen sichtbaren Bischof, sondern man spottet über den unsichtbaren. Ein solches Handeln aber bezieht sich nicht auf das Fleisch, sondern auf Gott, der das Verborgene weiß.“
An die Trallianer: 7. Kap. Anschluss an den Bischof.
1. Hütet euch also vor solchen. Das wird bei euch der Fall sein, wenn ihr nicht aufgeblasen seid und euch nicht trennet von Gott Jesus Christus, vom Bischof und von den Vorschriften der Apostel. 2. Wer sich innerhalb der Opferstätte befindet, ist rein; wer aber außerhalb steht, ist nicht rein; das heißt: wer ohne Bischof, ohne Presbyterium und Dia-kon etwas tut, der ist nicht rein in seinem Gewissen.“
8) Ich lese und höre als erstes, als „Kritik“ nach Schleiermacher formuliert, oder hier im äquivalenten Sinnen gebraucht, als „genetische Erkenntnis“ aller Briefe, wie schon angedeutet a) die durch die Bischöfe und Priester und Diakone zu bezweckende Einheit und Eintracht und Kontinuität heraus! Das ist aber eindeutig nicht narzisstisch, patriarchalisch oder herrschsĂĽchtig motiviert, denn alles ist begrĂĽndet im Gehorsam dem dreifaltigen Gott gegenĂĽber. Wenn wirklich psychische Eigensucht und Eigeninteresse oder Patriarchalismus dahinter gestanden hätte, wären die Briefe total anders ausgefallen!
Die Einheit der Gemeinde dĂĽrfte aus diesen und jenen systemtheoretischen GrĂĽnden gefährdet gewesen sein (Irrlehren, Verfolgung durch den römischen Staat u. a. m.), die positive Offenbarung war bedroht, ergo musste erst recht Einheit, Zusammenhalt und „Gehorsam“ beschworen und demonstriert werden a) aus geltungsspezifischen GrĂĽnden und b) aus systemtheoretischen GrĂĽnden.Â
Die eigentliche BegrĂĽndung und Rechtfertigung war, so mein handlungstheoretisches Analysewerkzeug, die HerbeifĂĽhrung einer von allen fĂĽr alle akzeptable genetische Einsicht in einen absoluten Geltungsgrund. Den können wir heute noch mit unseren Vorfahren teilen.Â
8) Im Gegensatz zur Gnosis und ihrer Denkart und anderen Sinnangeboten der damaligen Zeit gewährte die christliche Erlösungsidee (Vergebung, SinnerfĂĽllung, Restitution) eine  dauernde, ĂĽber Zeit und Vergänglichkeit hinausgehende, pertinente Sinnidee. Die Gnosis ging ja z. B. von suspekten, schauderhaften bis frivolen Geschichten aus und konnte eine geschichtliche Ăśberlieferung und eine Kette zusammenhängender Freiheitsentscheidungen von Propheten, Aposteln, Gläubigen gar nicht denken, geschweige eine Sinnidee der Vergebung und des ewigen Lebens kultisch praktizieren. (In hervorragender Weise hat der Hl. IRENĂ„US die Unterschiede zwischen einem bloĂź pseudo-gnostischen Wissen und einem geschichtlich-sukzessiven Wissen herausgestellt in seiner groĂźen Schrift „Gegen die Häretiker“ im 2. Jhd. – siehe Blog von mir – Link.)
Anders gesagt: Die genetische Erkenntnis der Gnade gewährte eine neue Identität und Sinngebung – und verlangte die Realisierung dieser Gnade, verlangte handlungstheoretisch akzeptabel einen Kult und eine lebendige Erinnerung, Geschichte und Tradition, „succesio“ und „ordo traditionis“ mit IRENĂ„US v. Lyon gesprochen, ein neues Zusammenleben, eine geistliche Durchdringung des Alltags und des ganzen Lebens, eine kirchliche Lebensform, aber immer im Wissen und im RĂĽckbezug, dass die intuitive und intelligierende Quelle dieser neuen Formen und Institutionen und Realisierungen vom absoluten Geltungsgrund und dem Wirken des Heiligen Geistes ausginge und davon abhänge. Das war das Gebot der Stunde. Â
Nach transzendentalen Prinzipien ist notwendig mit einer Erkenntnis deren Realisierung und Anwendung verbunden.  Die neu erkannten Werte sind prinzipielle, geistige Setzungen, die aber nicht außerhalb des Bewusstseins existieren. Sie sind selbst ein Wille und gerichtet an ein freies Wollen. Der höchste Wert der positiven, christlichen Offenbarung ist die erlösende, vergebende Liebe JESU CHRISTI, ist Selbstwert, an den freien Willen der Aufnahme und des Glaubens gerichtet, ergreifende Evidenz, vollkommene Erfüllung des Willens, ist genetische Erkenntnis, über theoretisches Wissen hinausgehend, praktisches Wissen und Wollen einnehmend, unmittelbar wahr und gut, reflexologisch nachvollziehbar und zukunftsorientiert. Diese Vergebung und Erlösung als absoluter Wert bezieht sich auf die Freiheit jedes einzelnen Vernunftwesens und kann in sittlicher Wertung nachvollzogen werden. Die Realität wird zur aufgegebenen, gegebenfalls zu verändernden Wirklichkeit.
Der Hl. Ignatius/der anonyme Autor und die ganze dahinterliegende Gemeinde waren sich ihrer Verantwortung der Beziehung des sittlichen Wertes auf ihre historische und weltliche Situation sehr bewusst. Sie handelten nicht nach egoistischen BedĂĽrfnis oder aus einem krankhaften Patriarchalismus heraus. Das ist wohl eindeutig den Texten zu entnehmen!
Der höchste legitimierende Wert der Hoheit und WĂĽrde der positiven Offenbarung stand über allem – unabhängig von der Geschlechterfrage! Die Umsetzung und Applikation bei aller Heiligkeit eines IGNATIUS oder eines unbekannten, charismatischen Autors oblag der ganzen! mitspielenden Gemeinde, inklusiv der Frauen und Kinder, und konnte natĂĽrlich nur faktisch und zeitlich ausfallen. Â
Ich höre entsprechende Sorge und Verantwortungsbereitschaft gegenüber dem höchsten Anspruch des Sollens und gegenüber den Gläubigen in individuo und im Ganzen als Gemeinde immer wieder heraus, ebenso eine gewisse Unsicherheit und Angst und Sorge wegen der politischen und sozialen und kulturellen Verhältnisse. Wie kann es und soll es weitergehen?
Hinter diesen, selbst fĂĽr Reinhard M. HĂĽbner rätselhaften Klarheit der sakramentalen Ă„mter, ist m. E. klar a) diese genetische Sinnidee und der Zweck der Etablierung herauszuhören, als auch b) die pragmatische, systemorientierte Anpassung herauszuhören. Man musste flexibel, klug, pragmatisch handeln, oder, mit einem anderen, damals geschaffenen Begriff gesagt und die prekäre Lage beschreibend, man wollte „katholisch“ handeln, um alle Völker und Nationen und Sprachen und Generationen, Arme und Reiche, in einer umfassenden Rettungs- und Erlösungsidee zusammenzufassen. (Siehe Artikel v. R. M. HĂĽbner zum Begriff „katholisch“.) .8
9) Nach dem von mir oben grob angedeutetem Schema von Schleiermacher können die Aussagen der Briefe analysiert und gegliedert werden: Es besteht immer, zu meiner Verwunderung festgestellt, abgesehen jetzt vom grammatischen und psychologischen Teil, ein Zusammenhang von Meditation, Komposition (Einheit und Kontinuität der Botschaft) und „Kritik„.Â
WĂĽrde ich dem Hl. IGNATIUS oder dem unbekannten Autor um 160/170 n. Chr. patriarchale Interessen unterstellen, hätte er sich stark auf die Männlichkeit JESU und der Apostel und des Paulus berufen mĂĽssen, hätte er nicht so liebevoll, wenn auch spärlich, in GruĂźlisten die Frauen erwähnt und liebevoll die Leute angesprochen, hätte er vielleicht viel straffer alles strukturiert, betriebswirtschaftlich besser alles organisiert, sich diskursmäßig stärker gegen Konkurrenten verteidigt….. Diesen patriarchalen und betriebsberatenden Diskurs kann ich bestenfalls nicht erkennen.Â
Liest man historische Literatur zu damaligen Zeit des 2. Jhd. n. Chr., so gab es ja viele Unfreie, Tagelöhner, Sklaven etc. Die Frauen und Kinder und Fremde waren von der „libertas“, „dignitas“ und „auctoritas“ eines römischen Staatsbürgers bzw. von der Redefreiheit des griechischen Polis-Bürgers, der ein Mann sein musste, ausgeschlossen. Das alles ist für eine „hermeneutische Erfahrung“ solcher Texte in komparativer Lektüre festzuhalten, will man das durchaus Revolutionäre und Neue der christlichen Gemeinden halbwegs gerecht einschätzen.9
Darum geht es bis heute: Die Ziel- und Zweckbestimmung einer durch die positive Offenbarung bewirkten neuen Erkenntnis von Gott bedingt einen neuen politischen Zusammenhang aller Völker und Nationen, und ebenso einen neuen interpersonalen Zusammenhang der Geschlechterbeziehung zwecks Bildung der ekklesiologischen und pneumatologischen Idee der Erlösung, bleibt aber auch angewiesen auf pragmatische und wissenssoziologische und viele systemtheoretische Bedingungen.Â
10) Was historisch gewesen ist, ist Aufgabe der hermeneutischen Analyse, ist Komparation vieler Texte, ist „hermeneutische Erfahrung“, und verlangt wissenschaftliche Herausarbeitung des Gegenstandes.
Ăśber diese analytische Hermeneutik hinausgehend ist aber die „Kritik“ notwendig, d. h. eine transzendentale Erkenntniskritik, was den apriorischen MaĂźstab der „hermeneutischen Erfahrung“ betrifft. Denn, was sollten wir mit den Ergebnissen historisch-kritischer Forschung tun?Â
Ich will hier, wie gesagt, besonders auf den zeitĂĽberhobenen Geltungsanspruch hinaus: Geschlechtsspezifisch handeln wir immer, das hat einen tieferen Sinn, das möchte ich gar nicht bezweifeln, aber das kann nicht eine ideelle BegrĂĽndung eines absoluten Geltungsgrundes selber sein. Das wäre ja purer Geschlechter-Realismus in Gott (oder in die Idee) hineingetragen.Â
Die Bischöfe von heute, die eine ziemlich hohe legislative und jurisdiktionelle und administrative FĂĽlle an Macht (vgl. z. B. CIC/1983 c 381 § 1ff) beanspruchen, die teilhaben an den munera Christi wie „Hirtendienst“, „Lehramt“, „Leitungsdienst“ – alles so AusdrĂĽcke des CIC 1983, sie begrĂĽnden ihre vielseitige „Repräsentanz“ und Legitimation nicht selten historisch (und literarisch) von den Aposteln her. Was aber begrĂĽndet wirklich eine Sukzession? Wohl der Akt einer gemeinsamen Einsicht in ein Symbol des Glaubens, der Akt medialisierter Weitergabe der positiven Offenbarung, Gebet, Gedächtnis, solidarische Liebe u. v. m, aber sicherlich nicht eine biologische Reihe männlichen Geschlechts, oder ein paar, kontrovers diskutierte Bibelzitate oder eine bloĂź historische Tradition des Kirchenrechts.
„In jeder Gemeine bestellten sie durch Handauflegung Ă„lteste und empfahlen sie mit Gebet und Fasten dem Herrn, an den sie nun
glaubten.“ (Apg 14,23) – ist nur ein schönes Zitat von der geltungsspezifischen Sukzession, aber nicht ein Zeit fĂĽr die BegrĂĽndung einer männerspezifischen Hierarchie.Â
Welchen erkenntniskritischen Status haben z. B. die metaphorischen Aussagen in den Briefen, wenn die „Bischöfe“ mit Gott-Vater verglichen werden, die “Presbyter“ fĂĽr die Apostel, die „Diakone“ fĂĽr Jesus Christus stehen?Â
Ich kann diese Metaphorik nur so verstehen, dass deren kritischer Teil darin besteht, dass die Legitimation aus der Zweckbestimmung der Idee und aus einem absoluten Geltungsgrund der positiven Offenbarung kommt, an dem partizipativ alle gläubigen Christen Anteil bekommen mögen, unabhängig vom Geschlecht.
Durch „genetische Erkenntnis“ wurden die Ă„mter geschaffen und können so weiterhin begrĂĽndet werden, nicht erb-genetisch in männlicher Tradition und männlicher Linie oder durch bloĂźe Wiederholung literarischer Muster oder durch historischen Zeitablauf.
Wenn ich diesen Ausdruck „genetische Erkenntnis“ hier und den folgenden Ăśberlegungen zur Frage einer möglichen „Priesterweihe von Frauen“ gebrauche, so meine ich immer dieser FĂĽlle von werthafter, reflexologischer und zukunftsgerichteter Erkenntnis, die als Geltungserkenntnis kraft Vernunft nachvollzogen werden kann. Â
Dass es zu einer Art sakramentaler Weiheämtern kommen sollte, in ekklesiologischer und pneumatologischer Vermittlung der Erlösung, verstehe ich als einen bewussten Akt der Freiheit, historisch unableitbar, wie ähnlich die VerkĂĽndigung der Botschaft vom Himmelreich von Jesus selbst so begonnen hat – zwecks VerkĂĽndigung einer Rettung in genetischer und sazienter Weise. Die systemtheoretischen Bedingungen der damaligen Zeit verlangten dann eine Einschränkung der sakramentalen Ă„mter auf das männliche Geschlecht in der Frage der Anwendung, aber das tangierte nicht die „genetische Erkenntnis“ selbst, dass es ĂĽberhaupt eine frohe Botschaft geben sollte, eine neue Sicht auf Welt durch die Wirklichkeit Jesu Christi.
Es muss ein stark platonisch gefärbtes Umfeld gewesen sein, zumindest im Denken des Autors (der Autorenschaft), wenn die Notwendigkeit einer neuen, ideell-geistigen und spezifisch neuen Weltsicht geboten war, über die Grenzen jĂĽdischer bzw. heidnischer Erinnerungskultur und mythischer Göttergeschichten hinausgehend. Ebenso verlangte es ein mĂĽndiges, politisches Denken vieler Gläubiger, weil eine aktive, politische und „kirchliche“ Partizipation an der Einheit und Kontinuität angestrebt war. Ohne aktive christliche Gemeinde hätte es der Autor/die Autorin nicht zu diese Paränese und ideellen Sicht gebracht bzw. wäre er/sie gar nicht verstanden worden, warum es noch kirchliche Ă„mter ĂĽberhaupt brauche.
Kann ich aber von einer inneren Gesetzmäßigkeit der Erkenntnis (einer apriorischen Vernunftidee) und einer pertinenten Wert- und Sinnidee (positive Offenbarung) und einem damit verbundenen Geltungsanspruch ausgehen, habe ich ein festes Fundament der Analyse alter Texte gefunden – und bin nicht mehr hilflos historischen Meinungen der Exegese und unendlicher Hermeneutik ausgeliefert, was kann und soll aus damaliger Zeit heute noch herĂĽbergerettet, was kann fallen gelassen werden.
Ein groĂźes Danke an die Ăśbersetzer und an die „Bibliothek der Kirchenväter“ fĂĽr die digitale Zugänglichkeit dieser Texte.Â
griechisch: https://bkv.unifr.ch/de/works/cpg-1025/versions/the-letters-loeb/divisions/2
deutsche Ăśbersetzung:Â
https://bkv.unifr.ch/de/works/cpg-1025/versions/die-sieben-briefe-des-ignatius-von-antiochien-bkv
Download:Â
Die sieben Briefe des Ignatius von Antiochien (BKV)_deutsch_121
© Franz Strasser, Juli 2025
1F.D.E. Schleiermacher, Hermeneutik und Kritik. Mit einem Anhang sprachphilosophischer Texte Schleiermachers. Hrsg. v. Manfred Frank, Frankfurt am Main, Suhrkamp, 19771.
2Ein P. Janich meint im Entwurf einer Philosophie zur Sprache aus handlungsspezifischen Gründen und handlungsspezifischen Begriffsbildungen, dass weder die ideale Gesprächssituation noch die die reale analytische Ausgangssituation eines Textes hermeneutisch angemessen eingeholt werden kann: „ Die Hermeneutik von H. G. Gadamer ist eine metaphorische, weil alle sie bestimmenden Begriffe wie „Freilegung“ einer „Wahrheit“ durch „hermeneutische Erfahrung“, „das Wunder des Verstehens“ durch das „Einrücken in das historische Bewusstsein“, ja die gesamte Darlegung des Autors über Sprache, Verstehen, Wahrheit und Welt metaphorisch sind. Ihnen fehlt, was nur in direkter, nichtmetaphorischer Rede zugänglich wäre, nämlich (gegenüber einem widerfahrnishaften, als Erlebnisqualität geschilderten, passivisch bleibenden Verstehenserlebnis) eine aktivische Komponente, die, etwa in Form von Regeln oder Anweisungen, angeben würde, was genau zu tun ist, um eine bessere von einer schlechteren Interpretation des Textes einen toten Autors zu unterscheiden. Das „Gespräch“ des Interpreten mit dem toten Autor eines Textes ist, als Grundlage von Gadamers Hermeneutik, per se eine Metapher. Die analytische Hermeneutik von O. Scholz setzt dagegen bei den (der Rechtswissenschaft entnommenen) „Präsumptionsregeln“ an,nach denen ein Interpret dem (toten) Autor eines Textes gewisse Qualitäten unterstellen muss, damit dann die analytischen Bedeutungs-, Zeichen- und Sprechakttheorien sinnvoll angewandt werden können. Da hierbei weder pragmatische noch gar methodische Aspekte der Sprachphilosophie berücksichtigt werden, gelingt es diesem Ansatz so wenig wie dem phänomenologischen, zu Verfahrensvorschlägen für die Textinterpretation oder zu Bewertungsmaßstäben für Interpretationsergebnisse zu kommen.“ P. Janich, Sprache und Methode. Eine Einführung in philosophische Reflexion, Tübingen 2014, S. 136.137
3Siehe im Buch: Hübner, Reinhard M. und Kany, Roland (Hrsg.) (2017): Kirche und Dogma im Werden. Aufsätze zur Geschichte und Theologie des frühen Christentums. Studien und Texte zu Antike und Christentum, Bd. 108, Tübingen.
4Es fragt sich z. B. der exzellente Historiker Reinhard M. HĂĽbner, ob die BegrĂĽndung einer gĂĽltigen Eucharistiefeier vom Monepiskopat abhängig gewesen sei, wie es der Hl. Ignatius beschreibt. Welche Frage? HĂĽbner konstruiert hier eine heikle BegrĂĽndungsfrage der Sakramente. Aber diese BegrĂĽndungsfrage ist juridisch ĂĽberzogen, denn erst später kamen diese jurisdiktionellen Fragen auf, die die Macht der Bischöfe zur Legitimation der Sakramente herausstreichen sollten. Analytisch lässt sich damit sagen, die „Macht“ eines Bischofs und die GĂĽltigkeit eines Sakramentes hing plötzlich von systemtheoretischen Bedingungen ab, nicht von theologisch neuen Einsichten. Diese Bedingungen können rekonstruiert und verstanden werden aus den Widerfahrnissen der Gnosis und andere Infragestellungen, aber damit ist nicht eine theologische Einsicht in die GĂĽltigkeit des Sakramentes verbunden. Einen Vernunftplan oder „Gang der Ă„mterentwicklung bis zum Monepiskopat“ lese ich nicht heraus, vielmehr nur die Notwendigkeit, auf Problme zu reagieren. Da hätte Jesus gleich von „Bischöfen“ sprechen sollen, nicht so mehrdeutig von „Aposteln“. Der Hl. Ignatius (oder der Autor) war wohl veranlaĂźt (gezwungen) gewesen, den Bischofstitel, der grundsätzlich jedem Presbyter zukommen konnte, einem einzigen Mann zuzusprechen. So dann die Deutung von R. M. HĂĽbner, Kirche und Dogma im Werden, ebd. S. 84. Das ist eine plausible Antwort aus systemtheoretische Usachen. Das ist aber nicht die gleiche Frage, ob die GĂĽltigkeit der Sakramente plötzlich von monoepiskopalen BegrĂĽndungsketten ĂĽberhaupt abhinge. Die Historie mit ihren pragmatischen Erklärungen liefert keine rechtlichen und schon gar keine theologischen BegrĂĽndungen.
5Ich hörte zu diesem Thema Priesterweihe fĂĽr Frauen einen historisch-kritischen Beitrag von Prof. C. Niemand, 27. 6. 2024. Er zeigte in anschaulicher und akribischer Art die historische und etymologische Entwicklung des Wortes „Priester“ auf, sozusagen eine wissenschaftliche Bedeutungs- und Verwendungsgeschichte, um schlussendlich die Frage der BegrĂĽndung neu zu stellen anhand wörtlicher Bibelstellen. Der Zweck der Argumentation ging auf ein aktivisches Verstehen der HörerInnen aus, diese Quasi-Institution „Priester“, nicht zuletzt durch Bibelstellen der Pastoralbriefe belegt, neu zu denken und zu begrĂĽnden. Eine nur historische Ăśberlieferungsgeschichte hätte uns, auĂźer Vermehrung eines Stoffes, nicht weitergeholfen in unserem Zuhören und Widerfahrnissen der Zeit.
Ich schrieb fĂĽr mich diesen Vortrag zusammen – in Stichworten. Vielleicht gibt es einmal eine autorisierte Veröffentlichung dazu, Link, Christoph Niemand, Theologie des Leitungsamtes, Abschiedsvorlesung 27. 6. 2024 Â
6Bernward Grünewald, Der Erfahrungsbegriff der dialektischen Hermeneutik H.-G. Gadamers und die Möglichkeit der Geisteswissenschaften. Erschienen in: Logos, Neue Folge, Bd. 1, 1993/94, Heft 2, S. 152-183. Download im Inernet: Der Erfahrungsbegriff der dialektischen Hermeneutik H.-G. Gadamers und die Möglichkeit der Geisteswissenschaften
7Genauso wie die psychologische und die grammatische Methode dürfen das komparative und das divinatorische Verfahren nicht getrennt werden, denn „die Divination erhält ihre Sicherheit erst durch die bestätigende Vergleichung, weil sie ohne diese immer fantastisch sein kann. Die komparative aber gewährt keine Einheit. Das Allgemeine und das Besondere müssen einander durchdringen, und dies geschieht immer nur durch Divination.“ (Schleiermacher, siehe Anm. 1, ebd. S. 170)
8REINHARD M. HĂśBNER, „Überlegungen zur ursprĂĽnglichen Bedeutung des Ausdrucks „Katholische Kirche“ bei den frĂĽhen Kirchenvätern.“ In: Väter der Kirche, ekklesiales Denken von den Anfängen bis in die Neuzeit“, hrsg. Von J. Arnold, R. Berndt, R.W. Stammberger, Paderborn 2004, S. 31 – 79.(Downloadbar von der Bayerischen Staatsbibliothek – aufrichtigen Dank! – siehe Link:
9Zum Begriff der Freiheit im antiken Leben und antiken Gesellschaftsformen siehe z. B. den Artikel von Christina M. Kreinecker, Freiheit in der Antike. In: Freiheit. Vom Wert der Autonomie, hrsg. v. Clemens Sedmak, Darmstadt 2012, S. 95 – 110.