Zweckrealisation im praktischen Bereich – 3. Teil

Die Begründung des Zweckbegriffs im REINEN WILLEN erhält absteigend ab § 13 die Funktion, die Versinnlichung und Verzeitung des REINEN Willens ideal darzustellen und zu zeigen. Oder anders formuliert: Der Zweckbegriff erhält die Aufgabe, die Deduktion der Versinnlichungs- und Verzeitungsformen des REINEN WILLENS zu konkretisieren.Weiterlesen

Zum Zweckbegriff in der WLnm FICHTES – WLnm 1. Teil

Dies ist ein Exzerpt aus einer erneuten Lektüre der WLnm, rein aus persönlichem Interesse, getan für’s eigene Denken und Schreiben.

1) Im Unterschied zu KANTS „Kritik der Urteilskraft“ wird von Fichte aus drei Gründen der Zweckbegriff als konstitutiv für unser Erkennen und Handeln herausgestellt:

I) einmal für den sittlich-praktischen Bereich.Weiterlesen