Die Deduktion des Rechtsbegriffes bei FICHTE in der GNR – § 7; 6. Teil

Bis jetzt wurde ausgegangen von metaphysischen Voraussetzungen dass a) die Subjektivität des Selbstbewusstseins nur durch und in einer Pluralität von Vernunftwesen möglich ist (1. Teil – § 3) und b) der Möglichkeit einer hypothetischen Aufforderung (2. Teil – § 4).  Es folgten dann transzendentale Anwendungsbedingungen eines möglichen personalen Relationsverhältnisses – c) durch die leibliche Wirksamkeit (3.Weiterlesen