Zur Deduktion des Rechtsbegriffes bei FICHTE in der GNR – 2. Teil

Transzendentale Interpersonalitätslehre in Überleitung zum Rechtsbegriff – nach HANS GEORG von MANZ, 2. Teil. 

Es liegt apriorisch im Denken der Vernunft, wenn ein Ich-Bewusstsein/Selbstbewusstsein und freie Wirksamkeit sein soll, dass (metaphysisch) die Existenz mehrerer Vernunftwesen vorausgesetzt werden muss. Wie deren Verhältnis und Gemeinsamkeit geregelt und gestaltet werden soll, das ist die uns beschäftigende Frage nach dem Relationsverhältnis bzw.Weiterlesen