Zur Deduktion des Rechtsbegriffes bei FICHTE in der GNR – 4. Teil. 

Der Rechtsbegriff als Verhältnis von Personen zueinander setzt in metaphysischer Deduktion a) die Subjektivität des Vernunftwesens (Reflexivität, Selbstbewusstsein) und b) die Existenz mehrerer Vernunftwesen voraus.

Der Rechtsbegriff als das Verhältnis von Personen zueinander ist aber damit noch gar nicht in seinem Geltungsgrund und in seiner Anwendung eingesehen.Weiterlesen