Nach der Lektüre von „Grundlage des Naturrechts“ (abk.=GNR) von FICHTE, worin von einer Geltung und Begründung des Rechts als „Naturrecht“ oder „Vernunftrecht“ ausgegangen wird, d. h. das jedem einzelnen Vernunftwesen von sich her schon ein Recht zuerkannt werden muss, kehrte ich zur erneuten Lektüre von HANS KELSEN „Reine Rechtslehre“, 1.… Weiterlesen