Der Trieb bei S. FREUD und J. G. FICHTE – 2. Teil

1) Der Trieb ist transzendental-kritisch nach FICHTE eingeordnet in einen allgemeinen Begriffszusammenhang des Sich-Bildens, der Freiheit und des Wollens, und bildet von sich her die notwendige Anwendungsbedingung von Realisierungs- und Sinnerfüllungen des reinen Wollens. Er ist ein hochabstrakter Begriff der Vermittlung von sinnlichen wie geistigen Bestrebungen im Dienste der Freiheit der Selbstbestimmung.… Weiterlesen

Fichtes Sittenlehre 1798 – 4. Teil – 2. Hauptstück, Deduktion der Realität

II Hauptstück, Deduktion der Realität und Anwendbarkeit des Prinzips der Sittlichkeit. (ebd. S. 62)

Es ist offensichtlich, dass FICHTE von vornherein seine Philosophie als eine Theorie der Praxis und zur Praxis versteht. Die philosophische Reflexion in specie, d. h. wie er  den Leser und Hörer in seinen  Wln und anderen Disziplinen der WL lenkt und führt, ist immer schon selbst praktischer Vollzug. … Weiterlesen

Fichtes Sittenlehre 1798 – 3. Teil – § 3

1) Die inneren Tendenz des Ichs als Wesen des Ichs, als nicht bestimmtes (empirisches) Wollen zu einem reellen Selbstbestimmen durch sich selbst, als absolute Selbsttätigkeit (§ 1), das durch Denken unter die Botmäßigkeit des Begriffes gebracht und bewusst gemacht werden soll, (§ 2), ist das Faktum des Moralgesetzes, das jetzt genauer noch in ihrem Wie der Einsicht nach analysiert werden (§ 3) und dann als Anwendungsregel (als Soll) auf die empirische Sinnenwelt in den §§ 4- 7 übertragen (Deduktion der Realität, des Leibes, der Anwendbarkeit),  § 8 als Bildungstrieb herausgearbeitet, und in den §§ 9- 13 als Synthese von Naturtrieb und reinem Trieb bestimmt wird.… Weiterlesen

Fichtes Sittenlehre 1798, 1. Teil – Stichworte

Johann Gottlieb Fichte, Das System der Sittenlehre nach den Prinzipien der Wissenschaftslehre (1798). Zitiert nach der  Ausgabe Phil. Bibliothek Meiner, Hamburg, 1995.  (abk.=SL)  

Es  geht sowohl  um eine einzigartige Durchdringung und Erkenntnis eines 
a) vorgegebenen, sittlich Guten, ohne dass dieses uneinsichtig, heteronom aufgesetzt sein müsse, als auch
b) um  die Aufgabe einer anwendungsbedingten und intersubjektiv überprüfbaren, kritischen, transzendentalen Selbstbesinnung auf die Realisierung und Anwendung von Selbstbestimmung und Freiheit  durch Trieb und Urteilskraft,
c) schießlich geht es um die werthafte Konkretisierung des absoluten Geltungsgrundes.
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Fichtes Sittenlehre 1798, 2. Teil – § 2 – Stichworte

§ 2 (ohne Lehrsatz) (S 29)

Das Ich ist nur insofern, als es sich setzt.

Das ist der Unterschied zwischen einem Ding (z. B. einer Stahlfeder) und einem Ich, dass sich letzteres im Setzen selbst-bewusst setzt und  ist. 

Nun gibt es  offensichtlich ein Bewusstsein einer beschriebenen Tendenz im Wollen.… Weiterlesen