Die Deduktion des Rechtsbegriffes bei FICHTE in der GNR – § 7; 6. Teil

Transzendentale Interpersonalitätslehre in Überleitung zum Rechtsbegriff – nach HANS GEORG von MANZ, 6. Teil – § 7 der GNR

Bis jetzt wurden deduziert: metaphysische Voraussetzungen aus der Erscheinung des Vernunfteffektes selbst, dass a) die freie Wirksamkeit der Subjektivität des Selbstbewusstseins nur durch und in einer Pluralität von Vernunftwesen möglich ist (1.Weiterlesen

Zur Deduktion des Rechtsbegriffs bei Fichte in der GNR – 1. Teil

Transzendentale Interpersonalitätslehre in Überleitung zum Rechtsbegriff – nach HANS GEORG von MANZ, 1. Teil.  (HANS GEORG von MANZ, Fairneß und Vernunftrecht. Rawls‘ Versuch der prozeduralen Begründung einer gerechten Gesellschaftsordnung im Gegensatz zu ihrer Vernunftbestimmung bei Fichte. Hildesheim: Olms-Verlag, 1992.

Thema und Objekt der Frage ist: In welcher Form ist ein Miteinander freier, endlicher Vernunftwesen denkbar?Weiterlesen