Grundzüge des gegenwärtigen Zeitalters, 1806. 1. Vorlesung

Fichte, Grundzüge des gegenwärtigen Zeitalters, SW VII, 1806. 1. Vorlesung (abk.=GdgZ)

Worum geht es? Es geht  um eine typische Anwendungsfrage der philosophischen Theorie und Wissenschaft –  hier bezogen auf das geschichtliche Sein. Es taucht ja immer wieder die prinzipielle Frage auf, wie a) Theorie und Praxis des Tuns und Lebens überhaupt zusammenhängen, als auch b) wie eine spezifische Theorie mit dem Leben vermittelt werden kann.Weiterlesen

Was heißt Denken?

Die WL 1804/2 ist ein dialektischer Aufstieg zu einer absoluten Einheit und Wahrheit, die als solche reflexiv kaum beschrieben werden kann:  Diese absolute Einheit wird „esse in mero actu“ genannt (15. Vorlesung).
Realistische Positionen des Denkens vom Sein wechseln in diesem Aufstieg mit idealistischen ab, und auf verschiedenen Stufen  werden synthetische Begriffe einer vorläufigen Einheit von Denken und Sein erreicht, bis die höchste Stufe der Einheit erreicht ist, das „esse in mero actu“ – und von dort aus wird wieder herabgestiegen und die notwendige Applikation und Konkretion der Erkenntnis der Erkenntnis (Erscheinungslehre) geleistet.   
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Fichtes Rigorismus? – § 13 (ebd. S 150 – 153) – 11. Teil (Schluss)

Fichtes Rigorismus? – § 13 (ebd. S 150 – 153)

Ehe das Zweite Hauptstück der realen Anwendungsbedingungen des Sittengesetzes abgeschlossen wird, könnte uns der Gedanke kommen, dass hier Fichte ein viel harmonischeres Bild zeichnet zwischen sinnlicher Neigung und sittlichem Soll, als wir  bei Kant finden, denn sowohl sinnlicher Naturtrieb wie reiner, moralischer Trieb entspringen einem gemeinsamen Urtrieb nach Selbstbestimmung?… Weiterlesen

Fichtes Sittenlehre – §§ 11 – 12 (ebd. S. 140 – S 150) – 10. Teil

Fichtes Sittenlehre – §§ 11 – 12 (ebd. S. 140 – S 150)

Es folgen jetzt einige interessante Auseinandersetzungen Fichtes mit der Moralphilosophie Kants u. a. Philosophien seiner Zeit.

A. W. Wood leitet das so ein: „Bevor Fichte den Begriff des reinen Triebs weiterentwickelt, hält er in diesem Abschnitt inne, um eine Verbindung herzustellen mit dem Begriff eines Interesses und mit der Erfahrung des Gewissens, wobei er einige wichtige Themen einführt, die in § 15 weiter erläutert werden.Weiterlesen