Grundzüge des gegenwärtigen Zeitalters, 1806. 1. Vorlesung

Fichte, Grundzüge des gegenwärtigen Zeitalters, SW VII, 1806. 1. Vorlesung (abk.=GdgZ)

Worum geht es? Es geht  um eine typische Anwendungsfrage der philosophischen Theorie und Wissenschaft –  hier bezogen auf das geschichtliche Sein. Es taucht ja immer wieder die prinzipielle Frage auf, wie a) Theorie und Praxis des Tuns und Lebens überhaupt zusammenhängen, explizit von der ideellen Vermittlung her gesehen und die reale Anwendung dazu aussieht, als auch b) wie eine spezifische Theorie  der Zeit und Zeitlichkeit innerhalb einer Gesamt-Geschichtlichkeit des Daseins vermittelt werden kann.1
Dies birgt die Schwierigkeit in sich, wie c) eine apriorische Idee mit dem zeitlichen Sein eines Unableitbaren und Unbegriffenen synthetisiert wird. Dies hat zur Folge, dass d) zugleich eine praktisch-wirksame Kontinuität eingesehen wird, eine apriorische Sinnidee, hier bei Fichte die Idee der Freiheit, nach der alle Verhältnisse mit Vernunft eingerichtet werden sollen.
Zum Wissen tritt in der angewandten, praktischen Philosophie hinzu der Wille. Im Willen und durch den übergehenden, hellen Willen bauen wir Kontinuität auf, haben wir Zukunft. Alle Zeit- und Geschichteskonzeption ist in der Einheit des Bewusstseins theoretisch und praktisch angesiedelt. Im spezifischen Blickwinkel einer Geschichtsphilosophie wird die unendliche Anwendungs- und Konkretionsfrage des apriorischen Wissens deshalb immer auch ein praktische Wertrealisation sein – und darum geht es in dieser Geschichtsphilosophie.

Zur Geschichte gehört, oberflächlich gesehen, vielerlei Sein: die überlieferte Sprache, die überlieferten Sitten und Gebräuche eines Volkes,  das Recht, die Religion, die Erziehung,  die Familie, die Medien, die Natur usw… Man merkt sofort, alle dieser Themen können unter einen Begriff der Entwicklung und „Geschichte“ subsumiert werden, aber in welchem Sinne werden sie gebraucht und verstanden und auf welche wertrelevanten, praktischen Anschauungsformen wird der Begriff „Geschichte“ restringiert?

Ohne jetzt viel historische Literatur zu Fichte selbst zur Seite zu haben, entnehme ich indirekt Fichtes Vorträgen, dass es ihm von zunehmender Bedeutung wurde, wie wir die Zeit und Geschichte verstehen und gestalten können – sei es von theoretischer Seite mithilfe der „Wissenschaftslehre“, als auch von praktischer Seite in unserem alltäglichen Tun und Lassen. Fichte war so vielseitig begabt und literarisch versiert, dass er zu allen Erscheinungen seiner Zeit, noch dazu in diesen Zeiten der kommenden Kriege gegen Napoleon um 1805/06, etwas sagen wollte.  Er hatte ein an Profession und Bildung breit gestreutes Publikum vor sich, d. h. hier ein gelehrtes Publikum, sodass die Schwerpunktsetzung seines Vortrages und der ganze Reflexionsstatus zu den Anschauungsformen von Zeit durchaus anspruchsvoll ausfallen konnte. (Manche Schriften von Fichte werden oft mit dem Ausdruck „populär“ völlig verkannt und abgetan.)

Es war ihm von Anfang an Methode, dass jeder/jede selbst die WL nachvollziehen und mitdenken musste, sonst stellte sie keine Einsicht dar. Die geschichtliche Situation um 1805/06 war prekär und drohte durch Napoleon zu eskalieren: Wie sollte in den Wirren dieser Tage  jeder Mitbürger/in zum Selber-Denken gebracht werden bzw. die Ruhe bewahren? (Nach diesen Vorträgen der GdgZ 1805/06 besetzten die Franzosen Berlin; dann war es sogar „erste Bürgerpflicht“, die Ruhe zu bewahren.)

Fichte spart nicht mit Kritik an seinem Zeitalter, ohne aber die ZuhörerInnen ungebührlich oder persönlich zu beleidigen. Im Gegenteil, sein Vortrag verläuft geradezu aufmunternd und aufbauend. Dies hatte von Anfang seines Philosophierens an höchst wissenschaftsinterne Gründe: Die Wahrheit von Erkenntnissen sollte stets den Übergang ins Herz jedes einzelnen schaffen.

M. Ivaldo beschreibt einmal eine Antinomie in der StL von 1813, die ich wohl auf 1805/06 übertragen kann: Es wird jedem Vernunftwesen eine formale Freiheit zuerkannt, aber die konkrete Ausführung in einem Rechts- oder Moralsystem, in einem Kultur- und Staatsleben, kann nicht erzwungen werden. Diese verlangt eine Kunst der Erziehung und der ganzen Kultur. Die Antinomie von Freiheit und Zwang, so immer wieder Fichtes (utopische?) Vision, kann nur durch Erziehung und Bildung gelöst werden. Dies bleibt ein dauerndes Dilemma, denn einerseits ist ein apriorischer Zweck und  Ziel der Geschichte vorgegeben, aber das kann nur kraft Freiheit und Einsicht erreicht werden. Von selbst erfüllt sich der Zweck nicht, wenn er in unendlicher Zeit aber doch kommen muss.  2

Fichte wendet sich, wie gesagt, eindringlich und warmherzig an sein Publikum, rücksichtsvoll und behutsam, um gerade mittels des transzendentalen Standpunktes eine Orientierung zu bieten und den nächstmöglichen Schritt praktischen Handelns aufzuzeigen.

Die Situation anders formuliert: Wie können transzendentale Prinzipien des Erkennens auf die Wirklichkeit der Natur, der Rechtslehre, der Morallehre, der Religion und vieler anderer Zeiterscheinungen, z. B.  auf den Geschichtsbegriff,  übertragen werden, um dadurch vieles besser zu erkennen und  zu verstehen, hier in diesem Falle, die geschichtlichen Zusammenhänge.
Eine angewandte oder schematisierende Wissenschaft trägt immer den Unterschied zwischen Theorie und Praxis an sich, da ja ) das theoretische Denken für sich bereits Zwecke setzt, b) das praktische-technische Denken zusätzlich aber die Mittel als Zwecke zu den theoretisch erhellten Zwecken erst zu  suchen und zu finden hat, um c) möglichst konkret und sachbezogen und sinnvoll die Synthese von Theorie und Praxis (Leben) zu erreichen und anzuwenden.
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So gilt es jetzt für Fichte primär, seine Gegenwart zu analysieren und zu deuten – zu dem viel gehört: Gesellschaft, Politik, Kultur, Religion,  Natur, Erziehung, Bildung,  Kunst,  Medien – wie er sie in seiner Gegenwart erfahren hat. Seine unmittelbare Gegenwart soll der wissenschaftstheoretische Ausgangspunkt der Einschätzung der Geschichte sein.
Die WL soll ihm und allen HörerInnen helfen, wieder frei den Dingen gegenübertreten zu können und sie einzuordnen und einen Weg für die Zukunft zu bahnen. Er analysiert die Gegenwart, rekonstruiert einen notwendigen gesetzesartigen Verlauf der Vergangenheit und entwirft einen Ausblick  auf eine transzendental-vernünftige Zukunft der Vernunftwissenschaft und Vernunftkunst. 
Anders gesagt: Fichte sieht sich durch die Zeitumstände gedrängt,  die
Unerläßlichkeit einer geschichtlichen Vermittlung und eines philosophischen Begriffes von Geschichte zu deduzieren, weil a) alle Vermittlung der zeitlichen und historischen Ereignisse nur in der transzendentalen Einheit des Bewusstseins erfolgen kann, ferner b) zahlreichen gesammelten Fakten ohne systematisches Prinzip nicht geordnet oder ausgewählt werden können. Es gibt ein konstitutives Gesetz geschichtlicher Tatsachen, einen „Weltplan„, ohne damit den unableitbaren vergangenen wie zukünftigen Freiheitshandlungen vorzugreifen oder sie abzuwerten.

Andere Philosophen dieser Zeit sahen nicht einmal das Problem, weil sie entweder naiv realistisch von einem Fortschritt in der Menschheitsentwicklung ausgingen, Kant tendierte dazu,  oder umgekehrt rationalistisch-idealistisch von einem sicheren Verlauf des Geistes ausgingen, bei dem freilich das Individuum unterging, wie z. B. bei Hegel.
Die materialistischen oder naiv-idealistischen Geschichtskonzeptionen  haben in der Vergangenheit  viel Unheil über die Menschheit gebracht.

Direkt in unsere Gegenwart des 21. Jhd. geblickt: Was  erklären wir heute leichtsinnig für „Fortschritt“ und ist in Wahrheit ein gefährlicher Rückschritt? Was birgt z. B. die Atomkraft für Jahrtausende an Gefahren in sich und bedeutet nicht bloß Energieversorgung für die Zukunft?  Unsere Begriffe von „Fortschritt“, „Wohlstand“, „Entwicklung“  – welchen apriorischen, praktischen und sittlich wertvollen oder fraglichen Inhalt transportieren sie?  Welche apriorischen Kriterien der Beurteilung legen wir als Maßstab an,  ob etwas gut und nützlich, oder abwegig und schlecht sein soll? Wie wird die Nachwelt nach 100 Jahren unsere Zeit beurteilen?  Wer, oder oftmals ein anonymes, unbekannes Was,  dominiert oder diktiert das Zeitgeschehen? (Das ist nur rhetorisch gefragt, denn nur wir selbst bestimmen den Geschichtsverlauf, aber lassen uns ungebührlich von fremden Mächten treiben.)
Welche transzendentalen Anwendungsbedingungen bedenken wir wirklich, wenn wir von einer vermeintlichen technischen „Fortschritt“ sprechen? Schließlich die Frage: Gibt es noch Ideen, die es wert sind, weitergetragen zu werden, wie Fichte hier von der Idee der Freiheit spricht? Der christliche Glaube bietet für das Geschichtsdenken eine
pertinenten Sinnidee an – was könnte das aber geschichtlich heißen? Welche Ideale verfolgen wir ? 

2) Ich kämpfte länger mit Fichtes Periodisierung der Geschichte – siehe dann unten. Ich fragte mich, ob das ein notwendiges, historisches Gesetz sei? Alles andere, als eine historische oder mythologische Geschichtsschreibung! Es ist ein metaphysisches Gesetz der Vorstellbarkeit der Entstehung des Menschengeschlechtes, ohne sich in archäologische oder paläologische oder sozialgeschichtliche Spekulationen über Eigentum oder „homo homini lupus“-Spekulationen zu verlieren. Die Entwicklung, ausgehend von einem Gegensatz „Normalvolk“ und „Erdgeborene“ erlaubt von einem Zustand eines instinktmäßig angelegten Vernünftigsein des Menschen – und dem Gegensatz der „absoluten Uncultur“ – zu einer mit Freiheit eingeleiteten Rechts- und Staatsbildung überzugehen in verschiedenen „Epochen“, angefangen von einer theokratisch legitimierten Herrschaftsausübung über Autoritätsglauben zu einer oberflächlichen Vernunftkultur (die 3. Epoche) und weiter zu Vernunftherrschaft und Vernunftkunst. Das Menschengeschlecht muss mit einem angeborenen Vernunftstatus beginnen, sonst ließe sich nie zu einer Freiheit übergehen, umgekehrt kann nur durch Freiheit der Vernunftstatus erkannt und entwickelt werden.

Zum Thema einer Geschichtsphilosophie stellt K. Hammacher für das gesamte Werk Fichtes (von 1792 – 1814)  eine gewisse Entwicklung fest.
Er fasst es so zusammen: Eine erste Periodisierung der Freiheitsverhältnisse, d. h. ebenso eine Geschichtseinteilung,  findet sich a) in der Zeit des Atheismusstreites um 1799, dann b) im 3. Buch der „Bestimmung des Menschen“ 1800, schließlich hier c)  in den GdgZ mit ihren fünf „Epochen“. Die Einteilung ist aber bereits eine relative  Anwendungfrage – und bleibt bezogen auf die subjektive Einschätzung. 
„Ganz eine andere Frage aber ist es, ob nun insbesondere die Gegenwart durch diejenigen Phänomene, welche aus dem aufgestellten Grundbegriffe fliessen, charakterisirt werde, und ob somit das vom Redner geschilderte Zeitalter das gegenwärtige sey, falls er auch dieses behaupten sollte, wie wir z.B. das behaupten werden. Hierüber hat ein jeder bei sich selber die Erfahrungen seines Lebens zu befragen, und sie mit der Geschichte der Vergangenheit, sowie mit seinen Ahnungen von der Zukunft zu vergleichen: indem an dieser Stelle das Geschäft des Philosophen zu Ende ist, und das des Welt- und Menschenbeobachters seinen Anfang nimmt.“ (Hervorhebungen stets von mir; SW Bd. VII, 1. Vorlesung, S. 5/6).
Eine  weitere Entwicklung des Geschichtsbegriffes ist dann festzustellen d) in den REDEN (1808), in der BdG-1811 und in der Staatslehre 1813.
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Zur historisch-konkreten Entstehung der Vorlesungen und zur Herausgabe der GdgZ, zu den politischen Umständen seiner Zeit –  siehe die entsprechenden editorischen Auskünfte in der GESAMTAUSGABE.5

Diese Schrift wird m. E. immer aktueller. Wie so oft, so erweist sich hier Fichte wieder als Vordenker späterer Wissenschaften: Es soll a) ein geschichtliches Schema, b) eine transzendentale Hermeneutik des Verstehens und c) eine wissenschaftstheoretische Grundlegung von Historiographie begründet werden.

Die  Wirren der Zeit haben sich nach 1805/6 sozusagen nochmals  verdoppelt. In der StL-1813 gibt es weiterhin Stufen der Entwicklung (Glaube, Verstand, Familie, Staat) zwecks Ableitung eines praktisch verwirklichten Vernunftbegriffes, aber zusätzlich zu diesen Freiheits-Entwicklungen und  Gegensätzen kommt durch die positive Offenbarung JESU CHRISTI eine praktische Vollendung und absolute Geltungsform des Wissens hinzu. Fichtes Haupteinteilung wird deshalb, übergeordnet zu den fünf Epochen der GdgZ, die Einteilun in „alte“ und „neue“ Welt sein.
Wie möchte man heute, im 21. Jhd., die menschliche Entwickelung nach ihrem Freiheitsverständnis befragen, wenn nicht mit dieser absoluten Geltungsform eine Freiheitstat, wie sie in der christlichen, apriorischen Sinnidee verkündet wird?

3)  Die performative Kraft und Kontinuität einer „Vernunftwissenschaft“ und einer „Vernunftkunst“, wie in GdgZ als vierte und fünfte Stufe beschrieben, muss  für eine säkulare Vision des Wissens, unabhängig von der positiven Offenbarung, m. E.  erhalten bleiben, sonst fehlt uns ein Kriterium der Aufklärung und Freiheit. Es fällt sonst alles einem chaotischen Sammeln von historischen Daten anheim, anfällig für jede Form ideologischen Missbrauchs. Die oft unentbehrlichen historischen Untersuchungen – für die hier Fichte neben seinem metaphysischen Ansatz unbedingt plädiert – können ohne philosophisches und apriorisches Verständnis eines fundamentalen Gesetzes des Geschichtsverlaufes nicht adäquat und gerecht beurteilt werden. Es kommt ja deshalb zu den wildesten geschichtsverfälschenden und leichenfleddernden  Ansichten, weil sich Demagogen der Macht gerne der „historischen“ Daten bedienen, – weil eben der individual wertsetzende, apriorische Rahmen der Geschichtsbetrachtung fehlt oder bewusst verdrängt wird.

Die nach Fichte folgenden Geschichtsphilosophien eines Schellings oder Hegels oder Marx sind ja alle gescheitert, weil sie a) die apriorischen Begriffe  einer Bestimmung des Individuums und des Vernunftwesens „Mensch“ gar nicht kannten, b) das Apriorische des Wissens mit dem Unbegriffenen und  Nicht-Ableitbaren der Freiheitstaten nicht zusammenführen konnten – und c) überhaupt jeden Mangel aufwiesen, eine pertinente, fortlaufende, rettende Sinnidee zu entwickeln. Deren „Fortschrittsgedanken“ war ein einziger, unfreier Lauf der Natur oder des Geistes, der Ökonomie, der Soziologie. Jegliche Freiheit und Würde des einzelnen wurde in diesen Systemen geopfert. (Naturwissenschafter des 19. Jhd. spotteten über die naturphilosophischen Überlegungen eines Schellings; einzig die Sozialwissenschafter hielten sich  mit ihren Geschichtstheorien noch länger.)  

An Sekundärliteratur konsultierte ich: R. Lauth, K. Hammacher, Carla de Pascale, Michael Gerten, Claudio Cesa, Marco Ivaldo und Ives Radrizzani. 6

4) Fichtes Begriff von „Geschichte“ widerspricht allen Auffassungen von einer naturalistischen oder empirischen Zeitauffassung, d. h. dass Natur und Kultur  evolutionäre Abläufe oder materialistische Vorgänge seien, oder Entwicklungen innerhalb systemtheoretischer, mannigfaltiger sozialer Bedingungen.
Er widerspricht auch rationalistischen Theorien von Zeit und Geschichte, als liefe von selbst alles auf eine Höherentwicklung oder umgekehrt auf einen Untergang hinaus, weil das Vernunftwesen „Mensch“ infolge seiner unendlichen Reflexibilität im Nihilismus ende
n müsse. Er widerspricht auch religiös-theokratischer Tendenzen, die eschatologischen Bilder der Hl. Schrift auf die reale Zeit übertragen und apokalyptisch auf Gottes Eingreifen hoffen.  7

Ich möchte die  Schrift GdgZ –  wie schon viele andere Schriften Fichtes –  schlicht paraphrasieren, weil  sie von sich her viele Anknüpfungspunkte und Aktualisierungen bietet. 
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1)  Es gibt eine über allen Zeitfluss und über allem Werden stehende, überzeitliche Einheit des Denkens von Zeit: „Uebrigens geht die Zeit ihren festen, ihr von Ewigkeit her bestimmten Tritt, und es lässt in ihr durch einzelne Kraft sich nichts übereilen, oder erzwingen. Nur die Vereinigung, aller, und besonders der inwohnende ewige Geist der Zeiten und der Welten vermag zu fördern.“ (SW Bd. VII, 1. Vorlesung; ebd. S 15). (Alle kommenden längeren Zitate von Fichte hebe ich wieder rot hervor, fette Hervorhebung bei Fichte oder Sekundärliteratur sind meine subjektive Betonung.)

Fichte will a) ein philosophisches „Gemälde“ seiner gegenwärtigen Zeit, d. h. eine apriorisch- begriffliche und prinzipielle Durchdringung des Denkens von Zeit und Geschichte schaffen, ferner b) zu einem Stufenplan von Geschichte, einer Art Schema, kommen. Siehe dann das Fünf-Stadien-Gesetz. 
Seine
 eigene, gegenwärtige Zeit in ihrem Prinzip beschreibt er, siehe unten, als das  Zeitalters der „leeren Freiheit“ und der bloß positivistischen „Erfahrung“, der „vollendeten Sündhaftigkeit“.

1. 1.) Begrifflich-philosophisch, nicht empirisch, etwas erklären heißt nach Fichte:   „Philosophisch aber kann nur diejenige Ansicht genannt werden, welche ein vorliegendes Mannigfaltiges der Erfahrung auf die Einheit des Einen gemeinschaftlichen Princips zurückführt und wiederum aus dieser Einheit jedes Mannigfaltige erschöpfend erklärt und ableitet.“ (ebd. S 4, Hervorhebung von mir)

Zeitlichkeit und Geschichte können nur im Bewusst-Sein gesetzt und gebildet sein, so bereits die Entdeckung in den  „Eignen Meditationen über die Elementarphilosophie“ von 1793/94, GA II, 3. Siehe auch bei R. Lauth. 8

Es ist das Wissen und die intellektuelle Anschauung, die die äußere wie die innere Zeit-Anschauungen und Ereignisse ins Bewusstsein aufnehmen. „Zeitlichkeit“ ist ein nach Gesetzen des Bewusstseins ausgebreiteter, unzeitlicher Akt, der seinerseits  nochmals genetisch aus der Erscheinung Gottes hervorgeht und in Wertrealisation und Inkarnation einmünden will.9

Ich muss hier diese Zeitkonstitution der WLn voraussetzen, darf aber zur Verdeutlichung aus der WL 1801 (SW II; S. 103) eine quasi Zusammenfassung zu diesem unzeitlichen Akt der Einheit des Bewusstseins bringen, wie die Zeit mit dem Linienziehen in der Vorstellung beginnt und darin befasst bleibt: „(…)die Materie kann nicht beschrieben werden, ausser durch Construction einer Linie. Diese aber bedarf einer Richtung; diese einer Folge von Puncten, diese eines Wissens, in dem ein Mannigfalitiges zusammengefasst werden, außerdem würde die Linie zum Puncte (…) wie kann du doch jemals zu einer Linie kommen, als dadurch, dass du die Puncte ausser einander hältst (sonst fallen sie zusammen), sie aber auch in einem Blicke zugleich zusammenfassest und ihr Aussersichseyn aufhebst (sonst kämen sie gar nicht an einander)? Du begreifst doch aber, dass diese Einheit der Mannigfaltigkeit, dies Setzen und Wiederaufheben einer Discretion nur im Wissen seyn kann.“10

Fichte gibt in der 9. Vorlesunge GdgZ ebenfalls eine sagenhaft kurze Beschreibung, wie Zeitlichkeit und Geschichte dem Denken nach möglich sind, ohne sie dogmatisch, idealistisch oder realistisch, vorauszusetzen  – siehe dann 9. Vorlesung.11

Im Blick auf das spätere Werk Fichtes stellen die GdgZ  eine wesentliche, mittlere Stufe der Begriffsentfaltung „Geschichte“ dar.  Wenn  ich mit Ives  Radrizzani einteilen will: a) Das Sein muss geschichtlich als transzendentale Bedingung des  unzeitlichen Aktes Bewusstseins notwendig gedacht werden, wozu vorallem das Verstehen von Interpersonalität gehört, ferner b) Vergangenheit und Zukunft  entspringen der Gegenwart des Bewusstseins inklusiv Bestimmbarkeit aller Hemmungen und Aufrufe, schließlich wirkt sich  c) dieses Zeit- und Geschichtsverständnis bewusst oder unbewusst in ihrer praktischen Bedeutung und Stufenfolge aus: 
„(…) es müssen die Stufen abgeleitet werden, welche die Menschheit im Laufe dieser Dialektik der Freiheit erreichen kann, deren Rahmen die Geschichte ausmacht; es müssen projektiv die Grundsätze festgelegt werden, welche notwendig das menschliche Handeln im Hervorbringen der Geschichte leiten werden, wenn die Menschheit in der Verwirklichung des „Systems der Freiheit“ fortschreiten will,(…)“.
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1. 2) Die apriorische Gesetzlichkeit des Denkens von Zeitlichkeit und Geschichte philosophisch zu fassen, und gleichzeitig historisch-konkrete Ereignisse und Freiheitsentscheidungen, die nicht ableitbar sind, ferner historische Fakten, einzubeziehen, das ist eine kreative und inspirierte Anwendungsfrage – und wird in gewissem Sinne in der Anwendung und Praxis nie zufriedenstellend gelöst werden können, denn es ist eine  Frage der Urteilskraft,  das Was der Einbildungskraft durch den Verstand gut zu begreifen und zu verstehen. Die Anwendung der Urteilskraft geschieht ins Unendliche hinaus.  
Siehe dazu sehr deutlich und derartig kurz zusammengefasst diese Stelle der 9. Vorlesung – jetzt schon vorweggenommen: 
„Das Wissen ist, wie gesagt, Daseyn, Aeusserung, vollkommenes Abbild der göttlichen Kraft. Es ist daher für sich selber: – das Wissen wird Selbstbewusstseyn; und es ist für sich selbst, in diesem Selbstbewusstseyn, eigene, auf sich selbst ruhende Kraft, Freiheit und Wirksamkeit, weil es ja Abbild der göttlichen Kraft ist; alles dieses als Wissen, also in alle Ewigkeit fort sich entwickelnd zu höherer innerer Klarheit des Wissens, an einem bestimmten Gegenstande des Wissens, von welchem es ausgeht. Dieser Gegenstand nun erscheint offenbar als ein bestimmtes Etwas das auch anders seyn könnte, weil er ist, und dennoch in seinem Urgrunde nicht begriffen ist, sondern das Wissen in alle Ewigkeit an ihm zu begreifen und seine eigene innere Kraft zu entwickeln hat: und mit dieser fortgehenden Entwickelung tritt erst die Zeit ein. – Dieser Gegenstand tritt ein lediglich dadurch, dass das Wissen eben ist: also innerhalb seines schon vorausgesetzten Seyns; er ist daher Gegenstand der blossen Wahrnehmung, und nur empirisch zu erkennen. Es ist, sage ich, der Eine, in alle Ewigkeit sich gleichbleibende Gegenstand, da das Wissen alle Ewigkeit hindurch an ihm zu begreifen hat; in dieser stehenden objectiven Einheit heisst er Natur, und die regelmässig auf ihn gerichtete Empirie Physik. An ihm entwickelt sich das Wissen in einer fortfliessenden Zeitreihe; die auf die Erfüllung dieser Zeitreihe regelmässig gerichtete Empirie heisst Geschichte. Ihr Gegenstand ist die zu aller Zeit unbegriffene Entwickelung des Wissens am Unbegriffenen.
Also: das 
zeitlose Seyn und Daseyn ist auf keine Weise zufällig; und es lässt sich weder durch den Philosophen, noch durch den Historiker eine Theorie seines Ursprunges geben: das factische Daseyn in der Zeit erscheint als anders seynkönnend, und darum zufällig; aber dieser Schein entspringt aus der Unbegriffenheit: und der Philosoph kann zwar wohl im Allgemeinen sagen, dass das Eine Unbegriffene, sowie das unendliche Begreifen an demselben, so ist, wie es ist, eben, weil es in die Unendlichkeit fortbegriffen werden soll; er kann es aber keinesweges aus diesem unendlichen Begreifen genetisch ableiten und bestimmen, weil er sodann die Unendlichkeit erfasst haben müsste, was durchaus unmöglich ist. Hier sonach ist seine Grenze, und er wird, falls er in diesem Gebiete etwas zu wissen begehrt, an die Empirie gewiesen.“ (9. Vorlesung; SW Bd. 7, ebd. S 130ff)

2) R. Lauth hat die „Konstitution der Zeit im Bewusstsein“ 1981 und in Vorlesungen ausführlich dargestellt. (Ich war damals zufällig in München Sommersemester.) 13
 In einem viel früher geschriebenen Artikel (1964) fasst er das so zusammen:  „Auszugehen ist vom Standpunkte des Systems der Transzendentalphilosophie, dem transzendentalen Standpunkt der Einheit des Bewusst-Seins. Auch Geschichte kann nur in und aus dieser Einheit begriffen werden. Begriff und Sache sind hier, wie überall, untrennbar.“
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Aus dem Reflex des Sich-Wissens und dem gleichzeitigen Reflektieren in und aus der Unendlichkeit (der Urteilskraft) kann es nur eine Grundbestimmung und die darin enthaltenen Weiterbestimmungen des Denkens geben.

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2. 1) Jetzt wieder zurück zum Text 1. Vorlesung:

„Wir heben hiermit an eine Reihe von Betrachtungen, welche jedoch im Grunde nur einen einzigen, durch sich selbst eine organische Einheit ausmachenden Gedanken ausdrücken.“ (SW Bd. VII, ebd. S 3)

Da es der reflexiven Vernunftnatur auferlegt ist, nur diskursiv etwas in ihrem materialen Gehalt zu erkennen und zu bestimmen, kann die produzierende Einbildungskraft und das Denken zu objektivierenden Epochen der Zeit und Geschichte übergehen, um einerseits bestimmte Phänomene in einem Begriff zusammenzufassen, und andererseits eine innere Gesetzhaftigkeit der Entwicklung aufzuzeigen. 15
Dies ist ein berechtigtes und in den Wln Fichtes oftmaliges, wissenschaftliches Vorgehen: Es wird die Hypothese einer Voraussetzung gemacht, die am Ende der Ableitung als bewährt bestätigt werden kann. Schon die Voraussetzung seiner pseudo-aufgeklärten Gegenwart
1805/06 ist eine Hypothese, die dann belegt und bewährt werden kann, ebenso die Epoche des instinkthafen ersten Zeitalters und die zweite Epoche des autoritären Zeitalters. Fichte ist hier historisch außerordentlich gebildet, siehe seine zahlreichen Verweise auf die griechische wir römische Geschichte. Die Hypothesen der Epochen sind apriorische und einheitliche Prinzipien, um die Phänomene für sich, als auch in ihrem notwendigen Zusammenhang untereinander darzustellen. 16
Die
historischen Objektivationen und idealtypischen Charakterisierungen sind zwar einerseits an  konkrete Hemmungen und Aufruf – und Antwortsituationen gebunden, mithin an vorlaufende Freiheitsentscheidungen und Ereignisse, andererseits bleibt aber alles notwendig im Akt der Einheit des Bewusstsein und dessen apriorischer Grundbestimmung von  Zeit und Geschichte integriert.   

Die  folgenden drei „Epochen“ sind  begrifflich-logische, idealtypische, dialektische Übergänge, können sich durchkreuzen und überkreuzen, können ineinander verwoben und nebeneinander als teil-präsent im Denken und Bewusstsein aufscheinen. Sie dienen als Schema der Denkbarkeit eines geschichtlichen Verlaufes. Wenn Fichte das Ziel aller Entwicklung der Geschichte kennt, alle Verhältnisse mit Freiheit nach der Vernunft einzurichten, so kennt er auch die apriorischen Ausgangspunkte der fünf Epochen, um dieses Ziel zu erreichen.17

Der apriorische Ausgangspunkt entbindet aber nicht von einem diskursiven Ausgangspunkt eo ipso anzufangen, weil die Hörerinnen ja von sich her diese Gesetzlichkeit verstehen sollen. „Ich bin genöthigt…“

„Könnte ich diesen Einen Gedanken in derselben Klarheit, mit der er mir beiwohnen musste, (….), so würde von dem ersten Schritte an das vollkommenste Licht sich verbreiten über den ganzen Weg, den wir miteinander zu machen haben. Aber ich bin genöthigt, (….)“ (1. Vorlesung, ebd. S 3.4)

2. 2) Trotz kritischer Schilderung der gegenwärtigen Zeit werden die HörerInnen, wie schon angedeutet,  jetzt  nicht ad personam angegangen, sondern ermutigt, ihre eigenen Schlüsse zu ziehen.  Nur zum Zeitvertreib und zur Unterhaltung möchte Fichte aber nicht reden. Es soll durchaus Neues verkündet werden: „Da dieses sich also verhält, so muss ich, zumal weil hier nicht alte bekannte Sachen nur wiederholt, sondern neue Ansichten der Dinge gegeben werden sollen. (…)“ (ebd. S. 4)

Am Ende der 1. Vorlesung wird nochmals unaufdringlich und einladend die apriorische Gesetzlichkeit im Geschichtserkennen angesprochen.

„Das gegenwärtige Zeitalter im Ganzen meine ich; denn da oben bemerkt worden, dass gar füglich ihrem geistigen Princip nach verschiedene Zeitalter in eine und derselben chronologischen Zeit in mehreren Individuen sich durchkreuzen und nebeneinander fortfliessen können: so lässt sich erwarten, dass dasselbe auch in unserem Zeitalter der Fall seyn möge, dass daher unsere, das apriorische Princip auf die Gegenwart anwendende Welt- und Menschenbeobachtung nicht gerade alle dermalen lebende Individuen, sondern nur diejenigen betreffen möge, die da wirklich Producte ihrer Zeit sind, und in denen diese Zeit sich am klarsten ausspricht. Es kann einer hinter seinem Zeitalter zurück seyn, (….)“ (Ebd. S. 13)

2. 3) Fichte kommt zur Begründung seines apriorischen Geltungsanspruches einer Zeit- und Geschichtsanalyse: Der Geltungsanspruch liegt in der selbst zeitlosen, apriorischen Vernunftidee (Vernunftwahrheit) von Freiheit und ihrer damit verbundenen Gesetzlichkeit.
Diese Vernunftidee ist einerseits eine geschlossene Einheit des Sich-Wissens, andererseits entlässt sie in sich die Weiterbestimmungen ihrer eigenen Grundbestimmung in einem systematischen Ganzen der Erkenntnis der Erkenntnis, wodurch Apriorisches wie Aposteriorisches synthetisch vereint
sind.

Sehr klar und unmissverständlich wird das Ziel und der ganze Weg der Geschichte von Fichte hier in der 1. Vorlesung so zusammengefasst:    „ (….) und lege damit den Grundstein des aufzuführenden Gebäudes – ich sage: der Zweck des Erdenlebens der Menschheit ist der, dass sie in demselben alle ihre Verhältnisse mit Freiheit nach der Vernunft einrichte.“ (ebd. S 7, gesperrt von Fichte). Das kehrt immer wieder in den GdgZ, ebenso noch in der StL-1813. 

Alle Verhältnisse nach der Freiheit mit Vernunft einzurichten – das ist ein Wesensgesetz der formalen Freiheit und die ethisch-teleologische Zweckbestimmung. 

Der zweite Aspekt in diesem apriorischen Zeit-  und Geschichtsbegriff ist das historisch unableitbare Faktum, das „Unbegriffene“. 
K. Hammacher nennt es die „neuentdeckte Einsicht in die
Funktion des „Faktums“ als wesentlich Unableitbares. Sie bewahrt Fichte vor der Vergewaltigung des Wirklichen.“ 18
Siehe dann unten in weiteren Vorlesungen der GdgZ den Begriff des „
Unbegriffenen“

2. 4) Die Denkverhältnisse des Bedingten und Zeitlichen sind untereinander in einer apriorischen Gesetzlichkeit  gesetzter (nicht necessitierter) Akte verbunden (vgl. GdgZ, S 131), wenn sie für sich auch wieder unableitbar und voneinander unabhängig erscheinen. Das ergibt einerseits einen dauernden Gegenwartspunkt, andererseits aber auch eine einmalige Linie der Entwicklung und des Werdens. So ist der Geschichte „die zu aller Zeit unbegriffene Entwicklung des Wissens am Unbegriffenen.“ (9. Vorlesung, ebd. S 131). 19

Die Einzelakte sind in toto gesehen die Aufgliederungen eines einzigen, zeitlosen Freiheitsaktes durch die Zeit und Geschichte hindurch, apriorisch, aber ebenso einbeziehend das selbst unableitbare, unbegriffene Faktum als modal zufälliges Faktum. 
In der 9. Vorlesung, hier wieder vorausblickend zitiert, beschreibt Fichte das Zueinander von apriorischem Denken und aposteriorischer Erfahrung dahingehend (siehe dann ebenso Blog, 9. Teil):   
„Also: das zeitlose Seyn und Daseyn ist auf keine Weise zufällig; und es lässt sich weder durch den Philosophen, noch durch den Historiker eine Theorie seines Ursprunges geben: das factische Daseyn in der Zeit erscheint als anders seynkönnend, und darum zufällig; aber dieser Schein entspringt aus der Unbegriffenheit: und der Philosoph kann zwar wohl im Allgemeinen sagen, dass das Eine Unbegriffene, sowie das unendliche Begreifen an demselben, so ist, wie es ist, eben, weil es in die Unendlichkeit fortbegriffen werden soll; er kann es aber keinesweges aus diesem unendlichen Begreifen genetisch ableiten und bestimmen, weil er sodann die Unendlichkeit erfasst haben müsste, was durchaus unmöglich ist. Hier sonach ist seine Grenze, und er wird, falls er in diesem Gebiete etwas zu wissen begehrt, an die Empirie gewiesen.“ (ebd. S. 131) 20

Es gibt ja viele Geschichtsdeutungen – als „erschöpfte Moderne“, als Gewaltgeschichte, als apokalyptische Geschichte usw.  Aber erst in diesem analytisch-synthetischen Erkennen von apriorischer Denkgesetzlichkeit und dem Faktum des unableitbar Unbegriffenen, aufgenommen qua Unendlichkeit des Reflektierens,  entsteht die Evidenz eines Geschichtsbegriffes. (Siehe dann 9. Vorlesung).  21

2. 5) Aus der  apriorischen Vernunfteinheit – als absoluter Geltungsgrund und apriorischer Einheitsbegriff der Begreifbarkeit von Zeitlichkeit und Geschichtlichkeit – geht Fichte im Text der GdgZ nun über zu einem gegliederten Verlauf des Zeit- und Geschichtsverlaufes. 

Seine aktuelle, gegenwärtige Zeit wird alles andere als verherrlicht: „(…) 3) Die Epoche der Befreiung, unmittelbar von der gebietenden Autorität, mittelbar von der Botmässigkeit des Vernunftinstincts und der Vernunft überhaupt in jeglicher Gestalt: das Zeitalter der absoluten Gleichgültigkeit gegen alle Wahrheit, und der völligen Ungebundenheit ohne einigen Leitfaden: der Stand der vollendeten Sündhaftigkeit.“ (ebd. S 11.12 gesperrt von ihm). als

Die fünf Stadien, methodologisch auseinander hervorgehend, heißen dann, in eigenen Worten zusammengefasst: 1) Vernunftinstinkt, 2) Autoritätsglauben, 3) Gleichgültigkeit, 4) Wissenschaft und 5) Vernunftkunst.  22

2. 6) Sehr klar und deutlich die folgende Unterscheidung zwischen apriorischem Denken und zeitlicher Erfahrung: „Zuvörderst: hat der Philosoph die in der Erfahrung möglichen Phänomene aus der Einheit seines vorausgesetzten Begriffs abzuleiten, so ist klar, dass er zu seinem Geschäfte durchaus keiner Erfahrung bedürfe, und dass er bloss als Philosoph, und innerhalb seiner Grenzen streng sich haltend, ohne Rücksicht auf irgend eine Erfahrung und schlechthin a priori, wie sie dies mit dem Kunstausdrucke benennen, sein Geschäft treibe, und, in Beziehung auf unseren Gegenstand, die gesammte Zeit und alle möglichen Epochen derselben a priori müsse beschreiben können. Ganz eine andere Frage aber ist es, ob nun insbesondere die Gegenwart durch diejenigen Phänomene, (….)“ (Hervorhebung von mir, ebd. S 5)

Jedes Vernunftwesen muss  jetzt selbst die aktualisierende und appositionelle (schematisierende)  Anwendung des apriorischen Denkens durchführen – und wird, cum grano salis, diesen hypothetisch angesetzten Geschichtsverlauf finden: Instinkt, Autorität, oberflächlicher Verstand – und sittlich-teleologische Zweckbestimmung durch Wissenschaft und Vernunftkunst. 

Auffallend: a) Der apriorische Aufruf eines göttlichen Gesetzes ergeht vom Begriff des Ganzen her  gesehen immer universal, d. h.  zuerst an die „Menschheit“.
(Oder siehe sehr deutlich RL-1812 u. SL-1812)  
b) Diese Verwirklichung richtet sich schlussendlich aber ebenso an jeden einzelnen 
 „Hierüber hat ein jeder bei sich selber die Erfahrungen seines Lebens zu befragen, und sie mit der Geschichte der Vergangenheit, sowie mit seinen Ahnungen von der Zukunft zu vergleichen: indem an dieser Stelle das Geschäft des Philosophen zu Ende ist, und das des Welt- und Menschenbeobachters seinen Anfang nimmt„ (ebd. S 5)

Die methodisch zu unterscheidenden  fünf „Epochen“ können, wie schon gesagt,  sich im präsentischen Bewusstsein überschneiden und einander „durchkreuzen“ (ebd. S 13), „(….) Diese Epochen aber und Grundbegriffe der verschiedenen Zeitalter können nur neben- und durcheinander, vermittelst ihres Zusammenhanges zu der gesammten Zeit, gründlich verstanden werden. Es ist daher klar, dass der Philosoph, um auch nur ein einziges Zeitalter, und, falls er will, das seinige, richtig zu charakterisiren, die gesammte Zeit und alle ihre möglichen Epochen schlechthin a priori verstanden und innigst durchdrungen haben müsse.“ (ebd. S 6)

2. 7) Diese Idee der Realisierung von Freiheit als Einrichtung aller Verhältnisse nach der Vernunft verläuft insgesamt, so könnte das ebenfalls formuliert werden, nach einem apriorischen Begriff des „Weltplans„.   

Fichte hebt diesen Begriff  gesperrt hervor:  „Dieses Verstehen der gesammten Zeit setzt, so wie alles philosophische Verstehen, wiederum einen Einheitsbegriff dieser Zeit voraus, einen Begriff einer vorher bestimmten, obschon allmählig sich entwickelnden Erfüllung dieser Zeit, in welcher jedes folgende Glied bedingt sey durch sein vorhergehendes; oder, um dies kürzer und auf die gewöhnliche Weise auszudrücken: es setzt voraus einen Weltplan, der in seiner Einheit sich klärlich begreifen, und aus welchem die Hauptepochen des menschlichen Erdenlebens sich vollständig ableiten, und in ihrem Ursprunge sowie in ihrem Zusammenhange untereinander sich deutlich einsehen lassen.“ (ebd. S 6)

Zu diesem Begriff jetzt wieder K. Hammacher: „ Die Festlegung durch den „Weltplan“ und seine Stufen ist nicht zwingend in der Weise, dass sie die Zukunft und ihren Inhalt vorschriebe. Wie sich die verschiedenen Etappen des Geschichtsprozesses verwirklichen, hängt ab von den spezifischen Wegen, die die Individuen finden, um ihren Ideen Ausdruck in der Sinnenwelt zu verleihen. Es hängt damit letztlich ab von der notwendigen Unbegreifbarkeit der besonderen Umstände, in denen der Mensch steht, und der Freiheit seiner Entscheidung. Von hier aus gesehen verliert die Prognose der Geschichte durch das Fichtesche Geschichtsschema viel von ihrem bloß spekulativen Charakter.“ (ebd. S. 188)

I. Radrizzani drückt es so aus: „Die These lautet: Wenn es auch unmöglich ist, den wirklichen Lauf der Geschichte a priori abzuleiten, und wenn man die Freiheit als die höchste Bedingung des Selbstbewusstseins nicht aufheben will, so ist es wenigstens möglich, den Lauf a priori zu entwerfen, welchen sie befolgen müsste, um den Vernunftzweck zu erreichen. Dies setzt voraus, dass, unabhängig von den stets unvorhersehbaren Handlungen der Menschen, die Geschichte als Rahmen der Dialektik der Freiheit eine Grundstruktur besitzt, welche an die Struktur der Vernunft-selbst gebunden und also a priori ableitbar ist.“23

Was ist jetzt material die Einheit der apriorischen Vernunftreflexion? Es ist ein materiales Sittengesetz, ein ethisch-sittlicher und religiöser Gehalt,  die platonische Idee des Guten und des Totalitätsallgemeinen, hervorgehend aus dem Aufruf-Antwort-Schema der Vernunftgesetzlichkeit und dem Schema formaler Freiheit. 

2. 8) Zum grundsätzlichen methodischen Vorgehen gesagt: Der Philosoph räsoniert und deduziert apriorisch. Sein im Geiste gefälltes Urteil ist anfangs noch hypothetisch und problematisch, bis das Urteil in der Realisierung zu einem assertorischen oder  kategorischen Urteile übergeführt werden kann. Eine Entscheidung ist zuerst notwendig möglich in der modalen Grundbestimmung Aufruf/Antwort und im Grundwesen der Vernunft, wird aber in einem zweiten Schritt der Entscheidung disjunktiv notwendig, sobald zu dieser oder jener notwendigen fakultativen und wirklichen Bestimmung übergegangen wird.
Die Zeit und Zeitreihe bedingt das Bewusstsein, nötigt es aber nicht zu einer kausalen Reihe des Fortgehens.

Im apriorischen Denken wird a) von einem „gesammten Leben“ ausgegangen, aber b) im konkreten und punktuellen Gegenwartserleben ist  das Bewusstsein stets bedingt durch eine vorlaufende Zeit und Geschichte und durch das „Unbegriffene“ aufgebaut. 

„Erdenleben der Menschheit gilt uns hier für das gesammte Eine Leben, und die irdische Zeit für die gesammte Zeit; dies ist die Grenze, in welche die beabsichtigte Popularität unseres Vortrages uns einschränkt; indem von dem Ueberirdischen und Ewigen sich nicht gründlich reden lässt, und zugleich populär. (…)“ (Hervorhebung von mir, ebd. S 7)

2. 9) Der transzendental-reflexive Standpunkt des Sich-Wissens und der apriorischen Vernunfteinheit ist  in einem Urbild des Sittengesetzes und in dessen unbedingter Forderung eines apriorischen Solls vorgebildet, wie gesagt, alle Lebensverhältnisse sollen nach der Vernunft mit Freiheit eingerichtet werden.  Das Sittengesetz hat sich dabei selbst zum Gegenstand, d. h. die Menschheit hat sich in ihrer Sittlichkeit und Zweckhaftigkeit zum Gegenstand.

In weiterer Folge, oder besser gesagt, gleichursprünglich wie an die Menschheit gerichtet, ist das sittliche Soll an das Individuum gerichtet, das damit eine besondere Aufgabe und besondere Berufung des Vollzuges erfährt. Aus der apriorischen Vernunftidee wird der „Grundstein des aufzuführenden Gebäudes“ gelegt. 24  

(In den späteren „Reden an die deutsche Nation“ von 1808 taucht zusätzlich die Frage auf, inwiefern man von einem völkischen oder nationalen „Subjekt“  und einer mitgeführten Sprache  und gemeinsamer Geschichte als Ausgangspunkt aller Individualität sprechen soll, ja konstitutiv die Individuation jedes einzelnen nur in Abhängigkeit vom Volksganzen beginnen kann? Es wird die Frage aktuell werden,  Nationalismus versus Kosmopolitismus.)  

2. 10) Der apriorische Ideenzusammenhang eines Geschichtsdenkens könnte gut mit dem mythologischen Bild von der Vertreibung aus dem Paradies und der erhofften Rückkehr beschrieben werden – oder mit dem Bild von der spiralenförmigen Entwicklung der Zeit bei Plotin. 

„Der gesammte Weg aber, den zufolge dieser Aufzählung die Menschheit hienieden macht, ist nichts anderes, als ein Zurückgehen zu dem Puncte, auf welchem sie gleich anfangs stand, und beabsichtigt nichts, als die Rückkehr zu seinem Ursprunge. Nur soll die Menschheit diesen Weg auf ihren eigenen Füssen gehen; mit eigener Kraft soll sie sich wieder zu dem machen, was sie ohne alles ihr Zuthun gewesen; und darum musste sie aufhören es zu seyn.“ (Hervorhebung von mir, ebd. S 12)

„Kurz und auf die gewöhnliche Weise dieses ausgedrückt: der Vernunft wirkt als dunkler Instinct, wo sie nicht durch die Freiheit wirken kann. So wirkt sie in der ersten Hauptepoche des Erdenlebens der menschlichen Gattung;“ (Hervorhebungen von mir, ebd. S 9)25

Das apriorische Denken von Geschichte (Geschichtsphilosophie) ist somit dialektisch zwischen den Gegensätzen Instinkt und Vernunft als ontologische Grundlage und dem Telos sittlichen Handelns angesiedelt, später dann als „geistige Natur“ beschrieben (Reden, SW Bd. VII, 2. Rede, S. 283) 

In der Wlnm 1796 hat Fichte die genauere Ableitung von Zeit und Geschichte so ausgedrückt: „Das Handeln mehrerer Vernunftwesen ist eine einzige […] Kette“, aber da dieses keine Kette physischer Notwendigkeit ist[,] weil von Vernunftwesen die Rede ist [[und] wo Vernunftwesen handeln [,] da geschieht es mit Freyheit], geht die Kette immer in Sprüngen […]. Die Freiheit besteht darinn [,] daß aus allen möglichen nur ein Theil an die Kette angeschloßen werde.“ (WLnm, GA IV, 3, S. 513)

2. 11) Die fünf Zeitalter, wie jetzt schon öfter angeklungen. werden jetzt so beschrieben: „1) Die Epoche der unbedingten Herrschaft der Vernunft durch den Instinct: der Stand der Unschuld des Menschengeschlechts. 2) Die Epoche, da der Vernunftinstinct in eine äusserlich zwingende Autorität verwandelt ist: das Zeitalter positiver Lehr- und Lebenssysteme, die nirgends zurückgehen bis auf die letzten Gründe, und deswegen nicht zu überzeugen vermögen, dagegen aber zu zwingen begehren, und blinden Glauben und unbedingten Gehorsam fordern: der Stand der anhebenden Sünde. 3) Die Epoche der Befreiung, unmittelbar von der gebietenden Autorität, mittelbar von der Botmässigkeit des Vernunftinstincts und der Vernunft überhaupt in jeglicher Gestalt: das Zeitalter der absoluten Gleichgültigkeit gegen alle Wahrheit, und der völligen Ungebundenheit ohne einigen Leitfaden: der Stand der vollendeten Sündhaftigkeit. 4) Die Epoche der Vernunftwissenschaft: das Zeitalter, wo die Wahrheit als das Höchste anerkannt, und am höchsten geliebt wird: der Stand der anhebende Rechtfertigung. 5) Die Epoche der Vernunftkunst: das Zeitalter, da die Menschheit mit sicherer und unfehlbarer Hand sich selber zum getroffenen Abdrucke der Vernunft aufbauet: der Stand der vollendeten Rechtfertigung und Heiligung.
– Der gesammte Weg aber, den zufolge dieser Aufzählung die Menschheit hienieden macht, ist nichts anderes, als ein Zurückgehen zu dem Puncte, auf welchem sie gleich anfangs stand,(…)“ (ebd. S 11-12)

„Es wird nun ausdrücklich betont, dass die Philosophie nicht darüber entscheiden könne und wolle, ob die von ihr abgeleiteten Epochen schon wirklich geworden seien. Sie werden also nicht historisch identifiziert. Aber trotzdem ist die Epoche  als solche verbindlich für eine Zeit. Die Etappe der Verwirklichung des Menschheitszweckes bestimmt eine solche Epoche in allen ihren Lebensbereichen. Es ist gerade das Grundanliegen der Grundzüge des „gegenwärtigen Zeitalters“,  ein genaues Bild von einer Epoche, hier des dritten, „des gegenwärtigen Zeitalters“ zu geben und alle ihre Merkmale aus ihrer Funktion in dem gesamten Verwirklichungsprozess verständlich zu machen.“ 26

2. 12) Die Einheit wie Unterschiedenheit der fünf Epochen ist im einzelnen sehr differenziert dargestellt. Ich überspringe das jetzt (ebd. S 10).

Es kann Fichte dann nicht schnell genug gehen, dass er vom 2. Zeitalter gleich zum 4. und 5. Zeitalter kommt:

Und um endlich diese Aufzählung der nothwendigen Glieder und Epochen des Erdenlebens unserer Gattung zu vollenden: – durch die Befreiung vom Vernunftinstincte wird die Wissenschaft der Vernunft möglich, haben wir oben gesagt. Nach den Regeln dieser Wissenschaft sollen nun durch die freie That der Gattung alle ihre Verhältnisse eingerichtet werden. Aber es ist klar, dass zur Ausführung dieser Aufgabe die Kenntniss der Regel, welche allein doch nur durch die Wissenschaft gegeben werden kann, nicht hinreiche, sondern dass es dazu noch einer eigenen Wissenschaft des Handelns, die nur durch Uebung zur Fertigkeit sich bildet, mit Einem Worte, dass es dazu noch der Kunst bedürfe. (ebd. S. 10)

Der Weg dieses epochalen Fortgangs kann durch den Mythos der Vertreibung aus dem Paradies beschrieben werden. Die mythologische Schilderung ist dabei nicht minderwertig in der Erklärung, sondern vom Denken her völlig gleichwertig.
Es wird ebenso vermieden, die Stelle Gen 3 so auszulegen, als hätte es
notwendig zum Sündenfall kommen müssen, damit das Vernunftwesen seine eigene Freiheit fände. (Es gibt hier krause Ableitungen bei Hegel oder siehe die bloß moralische Auslegung von Gen 3 in Kants  RGV). 

Es kommt wieder eine aufmunternde, performative Anrede Fichtes an sein Publikum: Der apriorische Vernunftstandpunkt soll „aufstoßen“, ein Anlass des Nachdenkens sein:

„(…) so gewiss steht unser Zeitalter in einem der angegebenen Puncte. In welchem nun unter den fünfen, wird meine Sache seyn, nach meiner Weltkenntniss und Weltbeobachtung anzuzeigen, und die nothwendigen Phänomene des aufgestellten Princips zu entwickeln; und die Ihrige, sich zu erinnern, und um sich zu blicken, ob Ihnen nicht diese Phänomene ihr ganzes Leben hindurch innerlich Und äusserlich aufgestossen sind und noch aufstossen; und dieses ist das Geschäft unserer künftigen Vorträge.“ (ebd. S 13)

Der Zweck seiner bevorstehenden Vorlesungen, so Fichte, kann erst am Schlusse seines Vortrages klar werden. „(…) und ich muss Sie ersuchen, die vollkommene Klarheit erst am Schlusse, und nachdem die Uebersicht des Ganzen möglich geworden, zu erwarten.„ (ebd. S 4)

Zum ganzen Redestil – siehe die sehr einnehmende Schlusspassage der 1. Vorlesung (vgl. ebd. S 14.)

2. 13) Meine subjektive erste Zusammenfassung: Das Denken in „Epochen“ und Zeitläuften lässt eine analytische Wahrnehmung und Vorstellbarkeit  von großen Zeitepochen zu – innerhalb eines apriorischen Aktes.  
Ferner ist eine gewisse  Individuation der Vernunft herauszuhören. Die Vernunft ist zwar  auf die universale Menscheit ethisch-teleologisch ausgerichtet, aber der Weg dazu beginnt beim einzelnen in seiner Freiheit des Denkens und Handelns.   

Das bereits in der WL 1801/02 abgeleitete schöpferische Tun und später in den BdG-1811 eingebrachte schöpferische Schauen von „Gesichten“ aus der apriorischen Vernunftwelt einer göttlichen Ordnung lassen den Historiker oft ein ungerechtes, überhebliches Urteil fällen, als sei eine historische Erkenntnis zu finden etwas Leichtes gewesen. Dabei bezieht sich jedes Individuum  zuerst auf die Kenntnisse der Vorfahren, bis es eigenständige, freie Schöpfungen schafft.27

Zum Begriff  der „geistigen Natur“ und zum Eintritt des Übersinnlichen in die Erscheinung, siehe R. Lauth, Internet, https://www.philosophisches-jahrbuch.de/wp-content/uploads/2019/03/PJ72_S353-384_Lauth_Der-Begriff-der-Geschichte-nach-Fichte.pdf 

ebd. S 360ff, zur Rolle der Willkürfreiheit ebd. S 367-369, zur „Weltregierung“ und „moralischen Weltordnung“ ebd. S 371-376, zum „Sinn der Geschichte“ ebd. S. 376-377 und zur „absoluten Vernunft als Person“ ebd. S 377 – 380.

© Franz Strasser, 30. 6. 2026

1 In der StL-1813, worin es ebenfalls um die Form einer angewandten Philosophie geht, sieht Fichte die Geschichtsbetrachtung als eine Aufgabe der Gelehrten: „1) Alle Wissenschaft ist thatbegründend; eine leere, in gar keiner Beziehung zur Praxis stehende giebt es nicht: dies hat sich durchgreifend gezeigt. 2) Hieraus ergeben sich zwei Grundstände, das Volk, und die Gelehrten, Wissenschaftlichen, – die freilich äusserlich nicht streng geschieden werden sollen, und deren Bestandtheile sich auch in einzelnen Personen durchkreuzen mögen; (derselbe kann nämlich in gewisser Beziehung Volk seyn, in Beziehung auf manche thatbegründende Einsicht, in anderer dagegen Gelehrter.) – Für das Erste ist nur vorhanden das unmittelbar Thatbegründende: den Letztern fällt anheim die Weitersicht; sie sind freie Künstler der Zukunft und ihrer Geschichte, die besonnenen Baumeister der Welt aus jenem, als dem bewußtlosen Stoffe.“ (GA II/16, 34)

2 M. Ivaldo. „(…) )(es) ist nach der Grundlage des Naturrechts die Erziehung die geeignete Inkarnationsform der Aufforderung, der zufolge ein konkretes Ich zum Selbstbewusstsein kommen kann. Aus der Staatslehre erfahren wir nun, dass ein angemessener Begriff der menschlichen Freiheit nicht nur auf die Welt der Freiheit im engeren Sinne die moralische Welt Rücksicht nehmen muss, sondern auch auf die Welt des Menschen als eines Naturwesens, das allerdings mit formaler Freiheit ausgestattet ist. Er muss »den Uebergang von der einen zur anderen auch […] als Freiheit [erfassen] «. Die Frage nach dem »>Übergang«< ist im Denken Fichtes schon aus seiner frühen Auslegung der Kritik der Urteilskraft her, deren >>systematische«< Absicht er auswerten will, wesentlich. Dieser Freiheitsübergang wird durch die Tätigkeit des Erziehens ermöglicht. Die Erziehung d.h. eine menschliche Freiheit setzt eine »>Freiheit-in-Entwicklung<«<voraus und bildet sie zugleich aus. Eine solche Freiheit geht von einem Anfangspunkt aus, der seinerseits keine bloße Natur, sondern formale Freiheit ist, und sich entwickelt bis zur Selbstbestimmung auf Grund einer Vernunfteinsicht. In: Marco Ivaldo, Politik, Geschichte und Religion in der Staatslehre von 1813. In: Fichte-Studien, Bd. 11. Materiale Disziplinen der Wissenschaftslehre. Zur Theorie der Gefühle, 1997, S. 216. (Hervorhebungen von mir.)

3 M. Ivaldo ist immer so präzise und prägnant! „Die angewandte Wissenschaft betrachtet die Reihe der Punkte, die der Vernunftaussicht und der Empirie zufolge zur Realisierung des sittlichen Imperativs führen können; sie nimmt der Erfahrung gegenüber »>entlegene«< Schritte vorweg, d. h. sie setzt Zwecke; gleichzeitig stellt die angewandte Wissenschaft die Mittel fest, die die Verwirklichung der Zwecke selbst ermöglichen; die konkrete Umsetzung eines bestimmten Mittels ist der Punkt, wo die Wissenschaft praktisch, bzw. >>thatbegründend<<“ wird. Anders gesagt, im Rahmen der angewandten Wissenschaft sind ein theoretisches und ein praktisches (genauer: ein technisches) Moment zu unterscheiden: Im ersteren werden die Mittel in Hinblick auf letztes Zweck erfasst, im letzteren findet die wirkliche Anwendung eines bestimmten Mittels als eines unmittelbaren, allerdings durch Vernunfterkenntnis erhellten Zwecks statt. Nach den Grundzügen des gegenwärtigen Zeitalters muss »Vernunftwissenschaft«< sich in »Vernunftkunst<< vollenden, d. h. in der Verwirklichung der Vernunftidee durch schöpferischen Vollzug. In: Marco Ivaldo, ebd., S. 213. (Hervorhebungen von mir.)

4 K. Hammacher, Fichtes Weg zur Geschichte. In: Transzendentale Theorie und Praxis. Zugänge zu Fichte. Fichte-Studien, Supplementa, Amsterdam-Atlanta, 1996, S 159-205.. S. 185 – 193.

5 Das Werk „Grundzüge des gegenwärtigen Zeitalters“ (abgekürzt als GdgZ) ist historisch-kritisch und textkritisch dokumentiert in GA, Band 8: Werke 1801-1806. Hrsg. von Reinhard Lauth und Hans Gliwitzky unter Mitwirkung von Josef Beeler, Erich Fuchs, Ives Radrizzani und Peter K. Schneider. 1991.

Ich zitiere (mangels Bibliothek) nach den Sämtlichen Werken (=SW), Bd. VII, hrsg. v. Immanuel Hermann Fichte. Die längeren Zitate von Fichte sind von mir rot hervorgehoben.

6 R. Lauth, Der Begriff der Geschichte nach Fichte.  Philosophisches Jahrbuch 72, 1964, S. 353-384. Diesen ausgezeichneten Artikel gibt es auch online zum Download: Siehe Internet, https://www.philosophisches-jahrbuch.de/wp-content/uploads/2019/03/PJ72_S353-384_Lauth_Der-Begriff-der-Geschichte-nach-Fichte.pdf

Ferner Literatur von R. Lauth zum Zeit- und Geschichtsbegriff in: „Vernünftige Durchdringung der Wirklichkeit. Fichte und sein Umkreis.“ Neuried 1994, darin der Artikel: Philosophie und Geschichtsbestimmung, S 421-445.

Ders., Die Konstitution der Zeit im Bewusstsein, Hamburg, 1981.

K. Hammacher, Fichtes Weg zur Geschichte. In: Transzendentale Theorie und Praxis. Zugänge zu Fichte. Fichte-Studien, Supplementa, Amsterdam-Atlanta, 1996, S 159-205.

Carla de Pascale, Freiheit und Notwendigkeit beim späten Fichte. In: Transzendentalphilosophie als System, hrsg. v. Albert Mues, Hamburg 1989, 453-470.

Michael Gerten, Christentum und Geschichte in Fichtes „Staatslehre“ von 1813. In: Sein-Erkennen-Handeln, FS für H. Beck, 1994, S. 789-801.

Claudio Cesa, Urfragen und Gestalten der Menschheitsgeschichte im Hinblick auf den späten Fichte. In: Fichte-Studien 28; 2006, S. 15-29.

Marco Ivaldo, Zur Geschichtserkenntnis nach der Transzendentalphilosophie. In: Realität und Gewissheit. Fichte-Studien Bd. 6., Amsterdam-Atlanta 1994, S. 303-319.

Ives Radrizzani, Einige Bemerkungen zu Fichtes Geschichtsphilosophie. In: Philosophie als Denkwerkzeug, Würzburg 1998, S. 91 -100.

Ders. Die Zeitfiguration in der Transzendentalphilosophie: In FS für Albert Mues, Vernunft und Leben aus transzendentaler Perspektive. Würzburg, 2018, S. – 157-170.

7 Ich las z. B. „Die Mentalität der ›erschöpften‹ Moderne im Lichte der Geschichtsphilosophie Fichtes“. Ein provokatorischer Zwischenruf, von Hartmut Pätzold. In: Transzendenz und Existenz. Idealistische Grundlagen und moderne Perspektiven des transzendentalen Gedankens. FS für Wolfgang Janke. Hrsg. v. M Baum u. K. Hammacher, 2001, S. 215–237.

H. Pätzold spricht verschiedene Theorien von heute an: Von den destruktiven Wirkungen historischer Extremerfahrungen, von verloren gegangenen Fortschrittsparadigmen, vom positivistischen Glauben an die erlösende Kraft des Nutzenkalküls, bespricht die Literatur von Fukuyama, spricht von der Überforderung des Subjekts in der postmodernen Risikogesellschaft, vom Ideologieverdacht der Psychoanalyse gegenüber geschichtsphilosophischen Systemdenken. Er weist schließlich auf Fichte hin: „Fichte unterscheidet im Gegensatz zu den bisher vorgetragenen Geschichtstheorien zwischen dem wirklichen Geschichtsablauf und der apriorischen Ableitung eines Stufenplans zur Verwirklichung des Systems der Freiheit, das heißt, er trennt klar zwischen den Ebenen des Seins und des vernunftgemäßen Sollens. Diese Differenzierung ist den Denkern der „erschöpften“ Moderne abhanden gekommen.“ (ebd. S 233)

8 R. Lauth, Der Begriff der Geschichte, siehe Anm. 5, ebd. S. 353. 

9 Siehe die längere Begründung in den „EIGNEN MEDITATIONEN ÜBER ELEMENTARPHILOSOPHIE“, GA II, 3, S. 80f. u. a. Stellen.

10 Fichte, Darstellung der WL. Aus dem Jahre 1801, SW II, S 103.

11Wie angedeutet, aus der Sicht der „Staatslehre“ von 1813 könnte man die Texte  in der GdgZ noch als einseitig vom transzendentalen Sein des Selbstbewussteins her geprägt ansehen. Später, 1813, wird die Erscheinung des Absoluten in einer Person notwendig die Zeitlichkeit und die Geschichtsgesetzlichkeiten neu kalibrieren. Das Denken aller Prinzipien und Prinzipate der Wirklichkeit bleibt zwar an das Selbstbewusstsein und Ichform gebunden, doch der Inhalt der „neuen“ Welt, nochmals in Gesetzlichkeit und im Gegensatz zur „alten“ Welt gesehen, bestimmt dann wesentlich die Art und Weise der Geltungs- und Darstellungsform des Ichs und die Geschichtlichkeit des Denkens.

„Irgendwann in seinem Leben mußten Jesus sich diese Einsichten in sein Sein und seine Bestimmung aus einem „dunkel und unentwickelten Bild“ der Anschauung zur „Klarheit und Bestimmtheit“ des Begriffes erhoben haben (StL, SW Bd. IV, 540), dies war der historische Moment, da das klare Bild von der wahren Bestimmung des Menschen in die Geschichte eintrat. Was Jesus unmittelbar durch sein Sein und seine Sendung begriff, begreift Fichte in seiner Wissenschaftslehre als notwendiges Gesetz. Die wissenschaftliche Form des Begreifens setzt nicht in ihrer Geltung, aber in ihrer Faktizität die Erscheinung des wahren Bildes voraus: „Das Menschengeschlecht soll mit eigener Freiheit, ausgehend von einem entgegengesetzten Zustande und diesen vernichtend, sich erbauen zu einem Reiche Gottes, zu einer Welt, in der Gott allein Princip sey aller Thätigkeit, und nichts ausser ihm, indem alle menschliche Freiheit aufgegangen ist, und hingegeben an ihn. […] Dies geschieht einzeln durch jedes Individuum, indem die unmittelbar sich bestimmende Kraft der Freiheit nur in individueller Form vorkommt. – Aber dazu bedarf es eines Bildes dieser Bestimmung des sich Ertödtens und des Hingebens. Dieses Bild könnte die Menschheit nur haben durch eine vorhergegangene Freiheit. […] Also die Freiheit setzt voraus das Bild, und das Bild setzt voraus die Freiheit. Dieser Cirkel löst sich nur so, dass das Bild einmal Sache, Realität sey, schlechthin ursprünglich und grundanfangend in einer Person sich verwirkliche. Dies nun bei Jesus“ (StL, SW Bd. IV, 541). Zitiert nach M. Gerten, Literatur siehe Anm. 1., S 801.

12 Vgl. Ives Radrizzani, Einige Bemerkungen. Ebd. S. 92. „

13 R. Lauth, Die Konstitution der Zeit im Bewusstseine“, Hamburg 1981. Zur Konstitution von Zeit und Raum siehe auch: Die transzendentale Naturlehre Fichtes nach den Prinzipien der Wissenschaftslehre, Hamburg 1984.

14 R. Lauth, Der Begriff der Geschichte, siehe Anm. 2, S. 353.

15 Das Gesetz des diskursiven Denkens hat Fichte bereits in den EIGNEN MEDITATIONEN 1793 gut beschrieben: „Discursiv- Was ist denn eigentlich, die reine Einbildungskraft? Das Subjekt bestimmt sein eignes Seyn in einem Accidens seiner selbst. Nur ist die Frage was heißt bestimmen? – Das Subjekt ist thätig; es ist selbstständig: es hat also Kraft. – Das Subjekt ist (für sich) vermöge seines Seyns: es ist sich selbst Ursache, u. Wirkung seines Seyns: – Dies geschieht durch ein Thätig seyn, dieses Thätig seyn ist Ursache des Seyns, von welchen es doch auch Wirkung ist; dieses Handlung heißt (Darstellen) sich selbst als selbst im Daseyn setzen; u. Die Kraft: Darstellungskraft.“ (EIGNE MEDITATIONEN, GA II, 89 – 1793).

16 Siehe dazu sehr gut: Roberta Picardi, Die Grundzüge des gegenwärtigen Zeitalters (106), S. 355- 366. In: Johann Gottlieb Fichte. Leben – Werk – Wirkung. Hr. v. Matteo Vincenzo D Alfonso, Christian Klotz (2025, Nomos – Alber)

17 K. Hammacher charakterisiert die „Epochen“ wie folgt: „Es geht darum, die jeweils charakteristischen Züge einer solchen Zeit herauszuarbeiten aus der unübersehbaren Fülle des Geschehens. Denn wegen der vielen äußeren Einflüsse bestehen in einem Zeitalter viele Einstellungen und Lebensformen einer vergangenen Zeit fort, und hier und da deutet sich auch schon Zukünftiges, einer neuen Zeit Angehöriges an.“ Hammacher, a. a. O., ebd. S. 187.

Man beachte auch, wie  unterschiedlich die Beurteilung der Gegenwart ausfällt, durchaus positiv bei Kant RGV, 3 Stück,  Link;  sehr kritisch bei Fichte 1805/1806.)

18 K. Hammacher, a. a. O., ebd. S. 187.

19 Das „Unbegriffene“ bleibt konstitutiv. Denken und Sein gehen genetisch aus der Erscheinung hervor d. h. sie verlangen eine ihnen vorausliegenden Einheit, können aber  nur in einem Disjunktionsmodus und  im “hiatus” begriffen werden.
Der “hiatus” ist der Disjunktionsakt des Denkens.
Die Ermöglichung der Disjunktion (des Disjunktionsaktes) beschreibt K. Hammacher wie folgt: “Durch die Disjunktion ist Bedingtheit gesetzt, nämlich die Bedingheit der beiden absoluten Disjunktionsglieder und allem aus ihrer Wechselwirkung miteinander Entstandenen. Warum aber kommt es zu einem Bedingten? Weil es gerade das Bedingte ist, die Unaufhebbarkeit der Spaltung, wodurch der Charakter der Selbständigkeit des Wissens hervorkommen kann. Nur so kann es als Leben erscheinen, als absolutes Anfangen von stets Neuem. Es erfasste sich in diesem Lebenscharakter gerade im Vollziehen über den „hiatus“ hin- weg. Dabei kann es nicht mehr angeschaut werden, denn Anschauen geht auf ein Sein, und hier handelt es sich gerade um Ursprungsein, Leben. Dieses Sicherfassen versteht Fichte als „Prinzipiieren“ oder „Intelligieren“. Dieses „Intelligieren“ erreicht allein das innerste Wesen dessen, was »außer dem Absoluten“ ist, seine Erscheinung, sein Bild. Es „ist“ das absolute Wissen. Damit ist ein Sein erreicht, das wesensmäßig in sich lebendiges Sein ist, und das, weil es tatsächlich unter die Bedingung mit der Disjunktion gestellt ist, sich nur als ein »Vorbildsein« enthüllen kann. In ihm liegt also eine Struktur des Sollens, nur in der Weise ist es über die Entwicklung erhaben, dass es diese selber verursacht, dass die Entwicklung auf es hin angelegt ist. Da es aber selber als Äußerung des Absoluten bedingt ist, kann es sich tatsächlich nur in einer lebendigen Entwicklung darstellen. So entfaltet sich von dieser „Erscheinung“ des »Absoluten“ her, dieser „göttlichen Idee“, eine Kette von Bedingungen, unter die ihre Verwirklichung gesetzt ist, und die sich wegen ihrer Bezogenheit auf dieses Ziel als Teleologie bezeichnen läßt.“ (K. Hammacher, Fichtes Weg zur Geschichte, a. a. O. Anm.1, ebd. S. 170.)

20 Zu dieser Gesamtdarstellung siehe Literatur R. Lauth, Der Begriff der Geschichte, ebd. S. 357ff. R. Lauth hatte einen sagenhaften Überblick. Seine Beschreibung der Epochen mit Einbau der individuellen, absoluten Vernunft durch die Person Jesu horcht sich für die GdgZ so an: „Die Etappen der Entwicklung, die notwendig beim Vernunftinstinkte einsetzt, weil das Ich nur ist, indem es ein Nicht-Ich setzt, von dem her es sich erst wieder als Ich einholt, sind: intakter Instinkt – Auflösung desselben durch anhebende Wahlfreiheit – Leitung des zum Teil unsicher gewordenen Instinkts durch Autorität – Aufklärung als fortschreitende Zersetzung des Instinkts und der Autorität – Einbruch des vollendeten Vernunftlebens in einer Person, die die ,,zu einem unmittelbaren Selbstbewusstseyn gewordene absolute Vernunft (AzsL, SW V, 572) ist. Anhebendes freies Verständnis des rechtlichen und sittlichen Wollens – Erringung des vollen Vernunftstandpunkts- vollkommene Realisation desselben in durchgeführter Vernunftkunst.“ (ebd. S. 365)

21 Es sind wohltuende Aussagen gegenüber der „erschöpften Moderne“, wie H. Pätzold Geschichtstheorien vom säkularen Standpunkt her beschreibt. Hartmut Pätzold, siehe oben, Anm. 6., Artikel in „Transzendenz und Existenz“.

22 Gegen ein mögliches Scheitern hat der christliche Glaube bekanntlich die große Antwort bereit: Das Vernunftziel einer Erreichung der vollkommenen Freiheit kann, selbst bei Ablehnung der apriorischen Vernunftidee, durch die positive Offenbarung JESU CHRISTI aufgefangen werden, der a) vollkommene Freiheit und das Gute, besser, den Guten,  geoffenbart hat, b) das an sich Böse, alle Verfehlung und Sünde und Widersinnigkeit, gesühnt und c) das Gute wiederhergestellt hat. Gott selbst tritt hier bei Versagen des Vernunftwesens als Mittler ein. In der GdgZ kommt das noch nicht zur Sprache, insofern haben diese Aussagen hier „ein Scheitern ist nicht möglich“ noch eine gewisse pan-logistische Sicht an sich und sind nicht völlig begründet und gerechtfertigt. Erst in der StL 1813 wird Fichte diese Vorwegnahmen einholen und begründen, zumindest der Idee nach. Die satisfactio und Wiedergutmachung in einer pertinenten Sinnidee und in ekklesiologischer und pneumatologischer Vermittlung  – das wird bei Fichte nur mehr höchst indirekt aufgegriffen. Er hätte zwar die Grundlagen geschichtlichen Denkens geschaffen, aber es fehlte dann die Zeit weiterer Anwendung  und Vertiefung. 

23 I. Radrizzani, Einige Bemerkungen zur Fichtes Geschichtsphilosophie. Ebd. S. 99.

24 Es  wird dann später in der BdG-1811  die Aufgabe eines Gelehrten oder einer tugendhaften Seele sein,  also jedes einzelnen,  die „Gesichte“ der apriorischen Vernunftidee, die allesamt einen Gemeinschaftsbezug haben,  zu erschauen und in die zeitliche Realisierung einzuführen. Vgl, K. Hammacher, Fichtes Weg zur Geschichte, ebd. S 174 – 179.

25 Im Schlussatz der 1. Vorlesung fordert Fichte nochmals auf, mit Bewusstsein die freie Gestaltung der Zeit- und Geschichtsbetrachtung anzugehen. Die apriorische Denkbestimmung für sich würde noch nichts ändern, wird hingegen mit Freiheit eine vernünftige Sichtbarkeit erzeugt, nach einem diskursiven Gesetz der Entscheidung, so führt das zu einer verstandlichen Wirksamkeit und Kausalität. „Niemand ist entfernter, als der Philosoph, von dem Wahne, dass durch seine Bestrebungen das Zeitalter sehr merklich fortrücken werde. Jeder, dem es Gott verlieh, soll freilich alle seine Kräfte für diesen Zweck anstrengen, sey es auch nur um sein selbst willen, und damit er im Zeitenflusse denjenigen Platz behaupte, der ihm angewiesen ist. Uebrigens geht die Zeit ihren festen, ihr von Ewigkeit her bestimmten Tritt, und es lässt in ihr durch einzelne Kraft sich nichts übereilen, oder erzwingen.“ (ebd. S 15)

26 K. Hammacher, Fichtes Weg zur Geschichte, ebd., S 187.

27 Zwischen den GdgZ  1805/06 und StL-1813 lägen natürlich noch die „Anweisungen“ und die „Reden“. Schließlich heißt es in der „Staatslehre“ von 1813, SW IV, 443f: „Die Bildung der Folgezeit, sobald sie zur Fällung eines Endurtheils über eine in der Gegenwart genommene Maaßregel gekommen seyn wird, wird dieselbe niemals für die bestmögliche erkennen, sondern eine noch bessere finden. Dies darum: durch jene Maaßregel wird selbst eine neue Bildung gewonnen. Diese tritt mit hinein in die spätere Beurtheilung und wird als vorhanden vorausgesetzt, da sie doch dadurch erst und seitdem erst entstanden, ist, und auch, wenn man die gegenwärtige Bemerkung gemacht hätte, nicht so genau bekannt ist, daß sie abgezogen werden könnte. So hat die Nachwelt allemal ein reiferes Urtheil als die Vorwelt, weil das durch die Unvollkommenheit der letzteren Gelernte mit in die Beurtheilung tritt, und sie wird der Vorwelt, wenn sie sich, so wie sie ist, an ihre Stelle setzt, allemal Unrecht thun.“

Autor: Franz Strasser

Dr. Franz Strasser