Priesterweihe von Frauen – 2. Teil, der Begriff der Repräsentation

In kirchlichen Dokumenten der römisch-katholischen Kirche begegnen wir oft  dem Begriff der „Repräsentation“ z. B. in der Sakramentenlehre, in der Versammlung des „Grundsakramentes“ der Kirche, in einzelnen, sakramentalen Handlungen. Irgendwie kein Wunder, denn mit den metaphysischen Begriffen kennt sich die Tradition der Kirche aus. Vorallem in der Liturgie ist gerne von „Repräsentation“ die Rede. Dies geht zurück auf altes Theaterwissen, Dichterwissen – und manchmal versucht sich die Theologie in begrifflicher Weise durch Logik und Metaphysik der Repräsentation des Göttlichen zu vergewissern.

Ohne eines Begriffes „Repräsentation“ kommen wir anscheinend nicht aus. Er ist in einer gewissen Rechtsphilosophie sogar zu einem Hauptbegriff der Legitimierung von Herrschaft und Macht geworden – ich meine bei Carl Schmitt.1  Er hat in den 20-iger Jahren d. 20 Jhd. die katholische Kirche als Muster und Vorbild aller staatlichen Repräsentation gesehen und die Form der Legitimation eines Staates bzw. des dazugehörigen Herrschers durch „Repräsentation“ begründet.

Das methodische Begründungsverfahren von Herrschaft konnte dabei verschiedenen aussehen – durch ein Verfahren, sie es durch Vererbung, durch Wahl, durch Gewalt, durch Heirat, durch Lehen…… wie immer, aber schlussendlich wurde eine göttliche Legitimation dieser Repräsentation unterstellt.2

1) Auf Schritt und Tritt begegnet uns die repräsentationale Begründung in allen kirchlichen Ämtern und Sakramenten. Es heißt z. B. in Lumen Gentium 28  zum Priester: „…Am meisten üben sie ihr heiliges Amt in der eucharistischen Feier oder Versammlung aus, wobei sie in der Person Christi handeln (Vgl. Konzil v. Trient, sess. 22: Denz.940 (1743). Pius XII., Enz. Mediator Dei, 20. Nov. 1947: AAS 39 (1947) 553; Denz. 2300 (3850)) und sein Mysterium verkünden, die Gebete der Gläubigen mit dem Opfer ihres Hauptes vereinigen und das einzige Opfer des Neuen Bundes, (…) vergegenwärtigen und zuwenden (repraesentant et applicant)“ (Hervorhebung von mir).

Das ist nur ein Beispiel. Wie bildet sich im Vollzug des Denkens und Wollens-in-actu, z. B.  im  Akt der Eucharistiefeier oder in einer anderen sakramentalen Handlung die göttliche Legitimation und Repräsentation wirklich, gerechtfertigt, ab?

Als ontologisch-identische Widerspiegelung Jesu CHRISTI wird der sterbliche, sündige Mann wohl nicht „in persona Christi“ erscheinen können. Es geht um die Rolle oder Darstellung einer „persona“, wie der Begriff aus der griechischen Theaterwelt ja stammt, einer durchtönenden „Maske“, die eine göttliche Transzendenz, d. h. eine Abwesenheit in Anwesenheit, zur Sprache bringen soll.

Auf der Bühne anerkennen wir einen Schauspieler, der Gutes wie Böses vereint und einen Charakter oder eine Rolle spielt und „in persona“ z. B. den Hamlet darstellt, ohne weiters. Ebenso anerkennen wir z. B. einen Passionsspieler, der z. B. Jesus oder einen Apostel spielt. Doch welche Geltungsansprüche darf z. B. das Kirchenrecht erheben, wenn sie solche Aussagen wie oben LG 28 tätigt, dass der schwache, sündige Mann bei der Feier der Eucharistie „in der Person Christi“ handelt, aber eine Frau kann diese Rolle nicht spielen?

Eine juristische Zuordnung eines Geltungsanspruches – wieweit ist das überhaupt möglich und erlaubt? Oder anders gefragt, wie wird die geschlechterteilende Repräsentation in der Eucharistie begründet? Durch die Historie? Durch die Natur?

Entweder repräsentiert jeder Mensch Gottes Bild und Gottes Transzendenz, oder wir fallen überhaupt in einen bodenlosen Nihilismus und Naturalismus. Aber wie ist das begründet, in den Begriff einer „Repräsentation“ Gottes noch zusätzliche juridische Ungleichheiten und Hürden einzuführen, das widerspricht doch aller Gleichheit der Geschlechter?

2) In einem säkularen z. B. staatlichen Akt verläuft die Repräsentation nach einer ethisch-teleologischen Zwecksetzung, d. h. dass z. B. für die Wahrung des Rechts jemand, Mann oder Frau, eingesetzt wird, vielleicht mit bestimmten Riten, mit Eidesformel. Dieser Mann oder diese Frau repräsentieren dann die Aufgabe und den Zweck, wofür sie eingesetzt sind. Wird von dieser Idee und diesem Zweck abgewichen, kann jemand abgesetzt werden.
Der Begriff der „Repräsentation“ zeigt aber bald seine praktischen Tücken, selbst im säkularen Bereich des Staates: Sobald nur mehr auf die faktische Konstitution einer Repräsentation geschaut wird, droht der Akt der Partizipation und der Gleichheit aller Mitglieder verloren zu gehen. Es kommt leicht zu macht-autoritären Auswüchsen.3

Selbst im säkularen Bereich, wo alles nach paritätischer Gleichheit von Mann und Frau aussieht, ist die Idee der Repräsentation schnell verdunkelt und verkauft.

Nochmals konservativer und unbegründeter scheint mir aber die  mögliche Repräsentierbarkeit eines transzendenten Geltungsgrundes im Kirchenrecht zu verlaufen, wenn es um die Ämterfrage geht. Es herrscht dort altes monarchisches System einer universalen Gesetzgebung und Administration und Rechtssprechung durch Gottes Gnade. (Siehe die entsprechenden §§ zu Papst oder Bischöfen).

(Umgekehrt ist das Kirchenrecht in anderen Fragen wieder höchst visionär und fortschrittlich, wenn es allein um die Menschenrechte geht, um die Anerkennung jedes einzelnen usw.)

Die juristische Sprache des Kirchenrechtes  schränkt von vornherein die Konstitution und Repräsentation eines Weihamtes auf 50 % des  Menschengeschlechtes ein.4

Die kirchenrechtliche Zuordnung und Verantwortung eines männlichen Priesters wird sehr bedeutungsschwer legitimiert: Er repräsentiert im Vollzug der Feier der Eucharistie die Rolle Christi, also die höchste göttliche Person, repräsentiert „in persona Christi“ die Zuwendung der göttlichen Gnade und Vergebung – und was wir alles mit Eucharistie verbinden.

Natürlich darf ich das alles nicht aus dem Kontext reißen, denn die Einführung der Bischöfe, Priester, Diakone im 2.Jhd. bestand ja im berechtigen Interesse aller zur christlichen Gemeinden gehörenden Mitglieder – so lese ich zumindest die Anfänge z. B. beim Hl. IGNATIUS, um eine geordnete, offene, „katholische“ Zugänglichkeit zur Erlösung und Vergebung zu garantieren. Die praktische Einheit und Kontinuität der positiven Offenbarung verlangte damals kirchliche Ämter. Der Geltungsanspruch war berechtigt, das methodische Begründungsverfahren und die selektive Trennung in Mann und Frau war aber zeitbedingt und pragmatisch.

3) Ich will der Frage nachgehen – schon oft in der christlichen Theologie und Metaphysik diskutiert – kann rein vom begriffslogischen Denken her a) von einer Repräsentation Gottes gesprochen werden, und wenn ja, b) in welcher Geltungsform?

Es ist Ergebnis langer Tradition negativer Theologie: Wir können den Begriff „Gott“, philosophisch als „Absolutes“ bezeichnet, nicht theoretisch und reflexiv erreichen, ergo kann nicht leichtfertig und bloß logisch „im Namen Gottes“, „im Namen Jesu“, geredet werden, wie es in autoritären Zeiten üblich war. Es sei denn, in der Geltungsform der Praxis und des Tuns „repräsentieren“ wir etwas von Gottes Geist und handeln wir „im Namen Jesu“ und spielen eine Rolle „in persona Christi“.

Ich will zuerst in negativer Theologie einer begrifflichen Nicht-Erreichbarkeit des Absoluten anhand der Wissenschaftslehre 1804/4, die FICHTE 1805 in Erlangen gehalten hat – auch WL-1805 genannt – darlegen, um schlussendlich doch einen Weg zu zeigen, wie der Begriff Gottes repräsentiert werden könnte in Tat und Wahrheit. 

3. 1) Der Hl. Augustinus stellt immer wieder diese Fragen nach  der Repräsentation, oder hier äquivalent gemeint, diese Fragen nach der Sakramentalität.
Wir kommt es nach ihm zu einer sakramentalen Sicht?
„Ideo dicuntur sacramenta, quia in eis aliud videtur, aliud intelligitur. Q u o d videtur, speciem habet corporalem, quod intelligitur, fructum habet spiritualem.“

Übersetzung: Diese Dinge heißen deshalb Sakramente, weil an ihnen etwas gesehen, aber etwas anderes eingesehen wird. Was gesehen wird, hat eine körperliche Form, was eingesehen wird, hat geistliche Frucht.“ (Hervorhebung von mir)? 5

Wie kann man also „etwas anderes einsehen“, wenn eine sakramentale Handlung vollzogen wird und geistliche Frucht daraus gezogen werden soll?

Es liegt im Begriff der „Repräsentation“ eine eigenartige Aporie: Der Akt der Bildung einer Repräsentation, sei es als weltliche Repräsentation eines Gesetzes oder als kirchliche Repräsentation „in persona Christi“,  lädt ein zum Mitvollzug, zur Teilnahme und  Teilhabe,  sobald aber die Konstitution vollzogen ist, ist die Teilhabe beendet!? Dann gibt es nur mehr begriffliche Zuordnung?   Ja, es scheint, je abgehobener das Verfahren der Konstitution ist, umso besser scheint die Legitimation zu sein!  Ist das  Amt einmal konstituiert und anschaulich gesetzt, so verweigert  es den Akt der Mit-Bildung und Partizipation? Die intelligierende Quelle der Einsicht und Begriffs-Bildung in einem umfassenden Geltungsgrund ist erloschen, oder gelinder gesagt, eingeschränkt auf den rechtlichen Bereich einer gewissen Zuständigkeit und Verantwortung und Einspruchsmöglichkeit.

Bezogen nochmals hier auf die Frage, warum Frauen nicht zu einer priesterlichen Repräsentation (im juridischen Sinn) ermächtigt und zugeordnet sind, kann die Aporie dann so formuliert werden. Die Vorstellung einer bloß für Männer offenen Möglichkeit der Weihe geht von vornherein von einer entschiedenen faktischen, konstituierten Weihe-Hierarchie aus, die aber nicht aus der vollen und ganzen Möglichkeit des absoluten Geltungsgrundes einer positiven Rückerinnerung schöpft.

Die ideelle Repräsentierbarkeit – jede Aussage ist Repräsentation – bezieht sich jetzt in Sachen jesuanischer Rückerinnerung und in Sachen imaginärer Darstellung der Rolle Jesu aber ungleich auf alle Geschlechter? (Es wäre natürlich genauso fatal, wenn es umgekehrt nur eine frauenspezifische Zulassung und Zuordnung zu kirchlichen Weiheämtern gäbe.)  

3. 2) Fichte  lehnt, was nicht verwunderlich ist, jedes bloß reduktiv-begriffliche Erreichen eines Begriffes von Gott ab. Wir wissen das von Gott, was er nicht ist. Trotzdem muss das Absolute für alles vernünftige Argumentieren und Reflektieren vorausgesetzt werden, wenn wir auch keinen Begriff dafür haben!6

Ich möchte  fünf Passagen (beispielhaft)  aus der WL 1804/4 beleuchten, in der das reflektierende Wissen auf eine Negationsdialektik der Einsicht in einen Begriff Gottes (des Absoluten) hinausläuft.

Die Repräsentation des Absoluten müsste ein dauerhaftes Licht sein in allem Erkennen, ein tätiges, sittliches Tun und Werten. Ich zitiere zuerst noch aus der WL 1804/2, Ausgabe Meiner:  „(…) Daß das Absolute nicht außer dem Absoluten gesucht werden müsse, und insbesondere, daß wir das Absolute wohl nie erfassen werden, wenn wir es nicht einmal leben und treiben, ist von Zeit zu Zeit zur Genüge erinnert und deutlich gemacht worden“ (27. Vorlesung, ebd. S. 272. 273 Z 33f). 

3. 2. 1) In der 11. Stunde der WL 1804/4 (WL-1805) GA II, 9, ebd., S 228 ff beschäftigt sich Fichte ausdrücklich mit dieser Frage, ob das Licht und die Existenz und das Wesen des Wissens Ausdrucksweisen, oder anders gesagt, „Repräsentationen“ des Absoluten sein können?  (Den Text der WL  hebe ich rot hervor; alle Hervorhebungen in Fett  von mir.)  

„Das Licht ist die göttliche Existenz selbst, – wie wir vom Lichte aufsteigend <erkennen»; vielmehr aber, wie wir nun einsehen: die göttliche Existenz ist das Licht: und dies zwar also: das Licht ist nicht an sich, die «göttl».” Existenz selber, insofern wir eine solche Existenz noch späterhin zugeben werden; sondern es ist nur die Form, deri absolut nothwendige modus existendi der göttl. Existenz: erwiesen aus dem als. Eine Theorie des Wissens oder des Lichts wäre daher, dak hier die Folge eintritt[,] möglich, u. sie enthielte 1.). was aus dem Lichte als solchem folge 2) was daraus, daß es <nicht‘ an> sich Licht, sondern die göttliche Existenzfolge. 3.). da im wirklichen Seyn beides schlechthin unabtrennlich ist, in einer organischen Einheit des Daseyns, müste das wirkl. Seyn aus dem Begriffe dieser organischen Einheit beider abgeleitet werden. – . Beides daher zu vereinen“, beides auch rein abzusondern. Da standen wir: ich erkläre jetzo bestimmt, wie ich in der lezten Stunde schon andeutete, daß wir noch immer nicht bei’m reinen Grundbegriffe des Wissens angekommen sind; noch aufzusteigen haben. Dies zeigte sich in der lezten Stunde also: Das absolute war selbst Glied einer Relation, mithin gar nicht absolutes: —

„ (…) für eine Ergründung des Wissens in seinem wahren Wesen muß das Licht nicht in sich selber bleiben, sondern es muß ein Mittel finden aus sich selbst herauszugehen. — . Wir unseres Ortes wollen zunächst sehen, ob wir dieses Herausgehen faktisch vollziehen können, (….) das absolute als absolutes (nicht freilich material, sondern formal zu verstehen,) wollen wir ergreifen: u. zwar keinesweges in seinem innern Seyn, was uns wohl durchaus unmöglich seyn dürfte ohne es selbst zu werden“, sondern in seiner Existenz. Nun ist es offenbar also nur anzutreffen unmittelbar im Existiren, als kräftigem Leben, denn nur in dem ist es noch selber; in der Existenz, als abgeschloßenem Akte, ist es schon erloschen und lediglich noch in seinem Repräsentanten; es selber [-] u. in“ seiner unmittelbaren Anwesenheit“ [-] ist ruhend, u. tod – .(…)“(Alle Hervorhebungen hier und in folgenden Passagen von mir.) (Ebd. S 229.230

„(….) Sonach ist das unmittelbare Existiren Gottes, in welchem allein wir ihn erfassen können, keinesweges das Licht in seinem Seyn; (…) denn in dieser Wechselbestimmung hört das Existiren auf Existiren zu seyn, und wird Existenz – sondern Gott existirt als Licht; u. Zwar als absolutes, sich selbst schlechthin erzeugendes Licht. . Nicht in, sondern als — Sein Existiren ist erzeugen des Lichtes. — . Absolute, sage ich; nicht in ihm selber, welche[s] ja das Licht? voraussezt. Bisher, vernichtet sich, erzeugt sich; ja oben drüber stehend, u. unvermerkt aus sich selbst das Gesez welches es ausspricht, hergebend, z. B. die Relation, das durch, wodurch uns eben, als ein nicht aufgegebnes Gesez, über dessen Nichtaufgeben wir uns hinterher historisch ergriffen, das absolute seine Absolutheit verlohr: – Daß wir sagten, wir könnten nicht anders sehen, kam in der That daher, daß wir eben nichts andres sahen, Drum war die Folge klar. — . Dort war Täuschung mit der Genesis. (Ebd. S 230-231)

„(…) Einsehen wollen wir ja das Absolute, schlechthin als solches; dies aber können wir nicht ohne zu sehen;“ ohne sehend zu seyn, u ohne eben daß wir Sehen seyen: Sehen aber bleibt absolut sehen, bestimmt durch seines Wesens Gesetze, welche eben geben, was sich soeben ergeben hat. — So verhält es sich hier. Wir kommen auf diese Weise schlechthin zu keinem absoluten.“

3. 2. 2.) In der 12. Stunde wird dieses Verhältnis Absolutes/Wissen weitergeführt – und vernunftkritisch, nicht fideistisch!, muss der Glaube hinzukommen. Ebd. S 233

„(…) damit mir fernerhin die Sprache nicht ausgehe, lassen Sie die aufgezeigte absoute Reflektirbarkeit des Lichtes gelten als bloß faktisches Licht, d. h. welches wirklich ist, aber in Beziehung auf Wahrheit und Wesen durchaus Nichtig ist und nichts> gilt, – [/] u. setzen Sie dieses rein faktische Licht als Mittelpunkt zwischen der Anfoderung des Scheines, zu gelten, gegen die Wahrheit, u. der Wahrheit, zu gelten gegen den Schein; so wäre die Bestimmung dieses faktischen Lichts dem Schein zuwider die Wahrheit gelten zu lassen, ein absolutes, u reines Machen seines innern Wesens, schlechthin aus nichts, von nichts, und seinem eignen Wesen zuwider. Ein rein praktisches, reelles Machen, u anfangen aller Wahrheit durchaus per hiatum. Schlechthin frei,Ansicht nehmen, u Maxime machen, sich machen zu einem so sehen: aus keinem Sehen: indem alles andere Sehen das Gegentheil <aus> sagt“ – Nicht‘ gelten lassen: Wie nennen wirs? Glaube: sezt faktisches Licht durchaus leer», u. <nichtig: absolut aus u. von sich selber machend, das formale Quale (nicht das materiale, denn darüber wäre wohl noch mehr zu sprechen) (…)

Der Glaube erschafft nicht das absolute: wäre wieder der erste Irrthum, dereinen neuen Glauben vernichtet werden müste, daß daher der erste Glaube nicht der absolute Glaube gewesen wäre ; sondern ihm, als dem lezten u. absoluten Fakto giebt sich das absolute: Er hebt in sich an vom Unglauben an sich selber; diese<m> giebt sich das Absolute, u. so erst wird er positiver Glaube. 2.). Der Glaube“ ist Unglaube an die absolute Reflektirbarkeit: er ist daher bedingt dadurch daß man diese, als absolut faktisch, erkenne, und als solche sie gelten lasse. (…)

3. 2. 3.) In der 13. Stunde kommt dann explizit der Begriff der „Repräsentation“ vor. Es hat zuerst den Anschein, als ob das Absolute im Als-Begriff zu fassen wäre. Dies wird aber abgewiesen.

Eine  Bemerkung fällt aber trotzdem auf: Nur der  Begriff der „Genesis“ selbst erlaubt eine „Repräsentation in ihm selber“.7

Ebd. S 240, 241.„(….) also in absoluter Einheit des Intuirens, u Intelligirens, welche hier erst erzeugt werden; drum objectiv, u. eben drum in der Form des als; oder in der Form des als, u. drum objectiv. Das hier erscheinende Absolute, ist daher wirklich nicht unmittelbar das absolute, sondern es ist nur in seiner Repräsentation; u. es ist wirklich objektivirt; u. wir bedürfen es nicht weiter, die Gültigkeit” davon durch einen Glauben niederzuschlagen, sondern wir können es gestehen, u. anerkennen, denn wir haben es erklärt: – es ist repräsentirt, u. objectivirt, nicht weil das absolute repräsentirt pp sondern weil das Licht sich selber repräsentirt u. objektivirt werden muß, u. vermittelst pp. Das wahre Absolute <in  seiner Unmittelbarkeit haben wir jezt wo anders, in A. – u. zwar in der reinen absoluten Genesis, Genesis sage ich von A. –. Wie nun* aber A. zu einem selbst ständigen Seyn in sich selber komme, aus welchem doch allein erst seine Repräsentation in ihm selber, u. aus dieser die des Absoluten folgt, wissen wir dermalen selbst noch nicht. — Es ist hier noch eine Lüke zu deren Anerkenntniß ich Ihnen oben, durch die Nachweisung einer unvermerkten Erschleichung geholfen habe. (….)

Vorbereitende Aussichten, damit ich Sie doch nicht ohne neues entlasse: Das Selbständige Seyn des A. giebt ihm offenbar die objective ExistentialForm in die es aufgenommen ist. Wie ist es denn zu dieser Form gekommen? Ist wohl einerlei mit der Frage: wie sind wir denn zu demselben gekommen; denn so wir zu demselben  kommen, kommt es eben‘ Uns gegenüber in diese Form. Antw.: Durch den Glauben. Er giebt diese Form, unmittelbar durch sein faktisches seyn, durch sich selber, als Faktum; ohnerachtet er freilich an das Produkt“ dieser Form als solcher nicht glaubt, weil er sodann eben nicht Glaube wäre, u. das Absolute gar nicht hätte. Er giebt diese Form, diese Form aber giebt selbstständiges Seyn, mithin ist er es der pp. Er hält sich,‘ nicht glaubend an das wirkl.” Seyn dieser Form, an das Resultat seines Formgebens, und giebt über demselben sich selbst sein Seyn, als das wahre, u. höchste Seyn; wovon das andere nur das vermittelte, an welches er daher ohne Zweifel nicht glaubt, da er an den Grund desselben, die Form, nicht glaubt: Ferner: was ist, das dieses Formgeben unabtrennlich, als sein Neben, u. Wechselglied mitbringt, oder von ihm mitgebracht wird? Antw. Die absolute Reflektirbarkeit, das Wir, oder Ich: und so würde denn das Ich, u. zwar das absolute des Glaubens, oder der [/]” W. L. zum unmittelbaren Repräsentanten des Absoluten  werden; u. die Anschauung u. das Intelligiren des Absoluten als Absoluten nur zu seinem, des Ich, Repräsentanten, freilich in Beziehung auf ihn zum absoluten Repräsentanten. Gegen diese glänzende Aussicht kann bloß folgender Umstand uns verdächtig machen. Bis jezt erscheint der Glaube noch immer als etwas, das seyn kann, oder auch  nicht: mithin auch das Ich, <in> soferne: Zwischen ihm, u. dem absoluten ist selber noch eine Lüke. (….)

Es ist m. E. bemerkenswert, dass die Geltungsform des „Ich/der Ichheit“ zuerst  eine Wir-Reflektierbarkeit einer universellen Vernunft ist.

Es kommen Fichte aber  gleich wieder realistische Zweifel an dieser idealistischen und vernünftigen und glaubensmäßigen Objektivierung: Denn selbst bei dieser „glänzende(n) Aussicht“ bleibt eine Form des Reflektierens bestehen. Es kann bei dieser Methode reiner Begrifflichkeit, und sei es in der Begrifflichkeit, die sich als „Glaube“ ausgibt, eine reelle Kausalität einer Erscheinung des Absoluten nicht erreicht werden.

Diese reellen Vollzüge können nicht nicht gesetzt und nicht nicht vollzogen werden.  Es ist die reelle Wissensform des Glaubens. Sie erzeugt nach Fichte die paradoxe Formulierung:  Der Glaube „(…) giebt diese Form unmittelbar durch sein faktisches seyn, durch sich selber, als Faktum; ohnerachtet er freilich an das „Produkt“ dieser Form als solcher nicht glaubt, weil er sodann eben nicht Glaube wäre, (…)“. (13. Std., GA II, 9, S 242) 

Beim Stichwort „Glaube“ verweise ich jetzt auf J. Widmann: Die Wissensbedingungen  der Reflexion und des Sich-Wissens konkreszieren in den Anwendungsbedingungen in den Begriffen einer qualitativen Erscheinung  des Absoluten als  Anfang, Liebe und Wert.8 

3. 2. 4) Der 14. Vortrag steigert das Problem einer Repräsentierbarkeit des Absoluten im Ich-Begriff. Die Geltungsform „Ich“ (die Reflexiv-form des Wissens und Denkens) scheint als aussichtsreichster Kandidat übrig geblieben zu sein, eine Repräsentationsform  der göttlichen Transzendenz zu erreichen. Was kann das heißen?
Die Geltungsform zeigt sich, das ist jetzt neu und deutlicher zu sehen,
als Leben, als Tätigkeit. Das Absolute IST und „es lebt in uns“ – aber es ist nicht Begriff. 
Ebd. S 243:
„Unsere überhaupt höchste, u. dermalen uns auch am nächsten liegende Aufgabe ist so gefaßt: den unmittelbaren Repräsentanten des Absoluten, eben als Absolut, in seiner wahren, nie sich wieder auflösenden Absolutheit zu finden: – auch, den unmittelbaren Berührungspunkt des absolut existirenden, mit der Existenz, in der Existenz selber. Das Ich, das durch Glauben vermittelst des Nichtglaubens an seine Form, das absolute ergreift. — . Erfodert nur noch den Beweiß, daß das absolute als absolutes, schlechthin nothwendig in dem göttlichen Exisieren vorkommen müsse. (…)“

Ebd. S 244[* am Seitenende unter einem durchgehenden Strich:] NB. E«r» existiret nicht  ei[nmal] alsLicht, sondern er existiret als Ich, u. erst vermittelst des Ich im Lichte. Das Ich erst, als absolut u. rein praktisches Princip projiciret alles Licht. Das Ich ist der <unmittelbare Repräsentant der Urrealität, u. selbst die absolute Realität. – . Selbst unser dermaliges Absolutes wird als ein Begriff anerkannt wer den; denn das absolute ist nicht als Begriff, sondern als unmittelbare Realität im Ich, als seiner Form: Es lebt in uns.

Ebd. S 245 -. Kommt (sc. das Wesen des Wissens, eine dem Intelligieren mögliche Intuition) als solches schlechthin in keinem anderen Wissen, Repräsentation, intelligirendem Bilde vor: = unbegreiflich, unerforschlich: real, oder praktisch. . . Sich Projektion, absolute in seinem Wesen = Ich: also, ein absolut unerforschliches, reales  Ich. -. Sie sehen wohl, daß hier, wo die Sprache sehr zu Rathe gehalten werden muß, die treffenden Ausdrüke die nicht treffenden corrigiren sollen: reales, die Sich  Projection, nicht «etwa> Akt, den eben die Repräsentation sezt, u. nur in ihr ist, sondern Stand, u. Seyn: projicirtseyn, u. nur in diesem Projicirtseyn seyn. – . Helfen Sie mit einem andern.: absolute Inversion, Rükkehr; auch nicht <als Akt, oder Veränderung von einem terminus a quo: Sondern seyn, nur in diesem Gekehrtseyn in sich selber, u. ausserdem gar nicht. in diesem formalen Wohnen in sich selber; nicht etwa daß es nur kein Ausserhalb seiner selbst, negative, sondern daß es durchaus u. energisch gefaßt sein> In[n]er halb seiner selbst sey – u, ausserdem ganz u. gar nichts.“ Der Begriff, u. seine nervi sind scharf ausgedrükt u. er ist zu fassen„: reales, reines Ich. (…)“

Es folgt der Begriff der Existenz (des Vernunftwesens), der notwendig aus dem Sein des Absoluten hervorgeht (ebd. S 246). „Existenz“ als solche kann nicht bloß theoretisch gedacht  werden, sondern beruht auf einem existentialen Bezogensein zum Absoluten und ihrer weiteren Objektivierungen aus diesem Bezogensein.  

3. 2. 5) In der 15. Stunde (ebd. S 248 – 250) wird der enge Zusammenhang zwischen Existenz und deren Abhängigkeit vom Absoluten nochmals  reflektiert. 
Es sind sehr schöne Stellen, wenn FICHTE von der Existenz und vom Licht spricht: Ich möchte nur ein paar zitieren.
Der Begriff des Absoluten bleibt aber jenseits davon.
Ebd. S 248.249
„(…) Anders: das Existiren ist nothwendig Existenz, hat seinen geschloßnen Modus; u. dies zwar ist es absolut durch sich selbst: ohne Vermittelung irgend eines andern Gliedes. – Dies ist dies an sich, selbst gebunden durch sich selbst. Existenz, nude et simpliciter ohne als. — . Jenseits tritt nun die Existenz, als solche, in der Relation ihres qualitativen Seyn, mit der Absolutheit, die dadurch selbst ein qualitatives Seyn bekommt, unter das Gesez des als überhaupt, das wir oben bewiesen haben. Diese Form ist nun die der Inversion, also des «o>ben beschrieben[en] reinen, u. realen Ich. Das göttliche Existiren, schlechthin unmittelbar, ohne als, ist zugleich Existenz; u. diese Existenz ist das absolut reale, unsichtbare, über alles Licht hinaus liegende, u. zwar in der Form des Ich: Das als ist die Exposition des innern Wesens durch das Ich, d«e>s in sich wohnen selber; hier erst beginnt das Licht, u. die Sichtbarkeit. —.. 

Oder fassen Sie dies von einer anderen, manchem vielleicht deutlicheren Seite, weil sie weniger unmittelbar ist, was aber hier nichts verschlägt: 1.). Durch das Existiren (welches gar kein anderes als das des absoluten seyn kann) ist das als desselben gesezt; u. dieses ist der Ursprung des Lichts; dieses als sezt voraus das sich fassen, u. da als selbst Ursprung des Lichts ist, ausserhalb allem Licht. Dies sezt nun freilich das stehende Seyn des Existirens voraus, u. damit nicht, wie vorher, nach dem Grunde dieses wieder gefragt werde, setze ich hinzu: dieses Seyn ist durch das schlechthin nothwendige als gleichfals nothwendig (Nachconstruktion, Vorconstruktion) <u zwar vor dem Lichte, u. ausserhalb alles Lichtes, nothwendig. Nun treten Sie in den Mittelpunkt dieses Processes, der von der Nothwendigkeit des als ausgeht: ich frage[:] ist das seyn durch das intelligiren, oder das intelligiren durch das Seyn? Offenbar keins von beiden, sondern das Ich ist das erste, u. dies ist selbst das  erste Produkt des Als, in freier Realisation gefaßt. Die Form des unmittelbaren göttlichen Existirens ist die Existenz, u. diese ist Ich. Das reine praktische Ich. Scharf gefaßt, (ebd. S 249) wie die Worte lauten. — . Es existiret <also nur in der Existenz[.] Sein (mittel bares[)] Existiren“ wird, als Existenz zu einem Faktum.

Es ist entscheidend für das Künftige, daß dieser Satz richtig gefaßt wird‘. Ich bediene mich darum aller Mittel, ihn auseinander [zu] setzen. Gehen Sie jezt also mit mir zu Werke: Unterscheiden Sie im göttlichen Existiren die innere bloße Form das <von>, daß er existire, u. damit gut: von dem Wesen des Existirens”, daß es eben ein Existiren ist, also ein quale, welches es ist nur im Gegensatze mit dem NichtExistiren, dem innern Seyn, und drum in Relation damit. Aus dem erstern folgt nichts,  u. es läßt damit sich nichts machen. Aus dem zweiten folgt das als, als die innere u. absolute Relation selbst, absolute in sich selbst, Intelligiren des absoluten Seyns, absoluten Existirens, im stehenden Verhältnisse beider. . Aus der Beziehung nun jenes Existirens, schlechthin: u. dieses seines Wesens aufeinander folgt das Ich, als rein” reales, schlechthin unerforschliches u, in keinem Lichte eintretendes; die Rükkehr in sich selber zuförderst des Existirens. – es ist ein. Ich dieses Existirens; sodann die Rükkehr des Absoluten selbst, unabhängig von seinem Existiren, in sich selber; es [/] ist ein Ich des absoluten. Dies leztere aber folgt aus dem erst«er»n dadurch, daß durch die erste Rükkehr, dem stehenden terminus a quo zur zweiten, das Existiren selbst ein stehender terminus a quo, also Existenz wird. 

Was ist diesem zufolge das Ich, an u. für sich, in seinem innern Wesen? es ist die Rükkehr des göttlichen Existirens in sich selber, rein u. allein. Vermittelst dieses  seines Seyns, unmittelbar, u. ohne daß noch irgend ein Mittelglied dazwischen ein treten könne, ist es das als Gottes, u. seiner Existenz, ist Intelligiren: also im eigent lichen Sinne d<a>s unmittelbare repraesentans, u. die Repräsentation Gottes. Wiederum ist es nur diese Repräsentation Gottes, keinesweges aber Gott selbst.

Es kann in ihm schlechthin weder das Existiren, noch das Existirende, sondern nur die Repräsentation vorkommen; u. was in ihm vorkommt, ist bloße Repräsentation, eben darum, weil es in ihm vorkommt. Es ist der selbstständige Grund der Repräsen tation [-] So ist es an u. für sich in seinem innern Wesen[,] seine«r> Qualität: u. es ist Qualität, denn es ist selber die Qualität des Existirens‘. Seinem eignen Seyn! nach aber ist es das göttliche Existiren selbst, als quale: u“ es ist in dieser Rüksicht  nicht der selb<stständiges Grund seiner selber, sondern Gott ist sein Grund: u es läßt sich drum nun auch sagen; Gott ist in ihm, vermittelst seines Seyns, dessen absoluter Grund er ist, <mi>ttelbar Grund des Repräsentirens: nicht, wie vorher, das Ich repräsentirt ihn, sondern er selber repräsentirt sich im Ich. In Summa: Gott.“

4) Es ließen sich jetzt noch mehr Passagen der WL 1804/4 bringen, in denen der Begriff der „Repräsentation“ vorkommt, aber nie wird im theoretischen Sinne damit Gott erreicht. Jede Aussage ist  ein Verhältnis zwischen dem Dasein eines geistigen Gehaltes  und seines Begriffes und muss deshalb sogar notwendig bildhaft und repräsentativ sein, aber in Fragen der Repräsentation Gottes selbst – wie in autoritären Zeiten oder theokratischen Regierungen üblich – ist große Sorgfalt und Vorsicht geboten.

Anders gesagt: Die einzige „Repräsentation“ Gottes ist, in der eigenen Existenz Gottes Existenz aufzusuchen, sein „Leben“ aufzufinden in einem real-praktischen Leben, in einer universellen wie individuellen Verwirklichung von Anfang, Liebe, Wert.

Bedenkt man jetzt noch alle transzendentalen Anwendigungsbedingungen hinzu, die mit dem Vernunftwesen „Mensch“ gesetzt sind, taucht am Bedingungshorizont des Denkens noch vielerlei auf, um ein Repräsentation des Gottesbegriffes zu gewährleisten: Eine geschichtliche und mediale Vermittlung einer unmittelbaren Offenbarung und Repräsentierbarkeit Gottes, mithin wird zum existentialen und praktischen Lebensvollzug eine Genesis Gottes selbst verlangt. Fichte spricht das kurz im 13. Vortrag an (siehe oben), lässt aber diesen Gedanken wieder fallen, da es ihm um die begriffslogische Abgrenzung des Absoluten ja geht.

 

 

In einer durch sich selbst legitimierten Genesis eines perzipierbaren Guten und Heiligen, in der Geltungsform einer praktischen Freiheitstat, die in sich und aus sich gut und heilig ist, mithin in einer interpersonal und medial wahrnehmbaren Offenbarung (Offenbarungsträger) kann eine Beziehung zum Absoluten erreicht werden.

5) Zusammenfassend könnte es vielleicht so gesagt werden: a) in einer sinnorientierten, wesentlichen Bewährung des Begriffes von Anfang, Wert und Liebe, was in weitesten Sinne als eine apriorische „Vernunftoffenbarung“ bezeichnet werden kann, vorallem praktisch verstanden und b) in einer ausdrückliche Rückbezug auf eine positive Offenbarung  einer vollkommenen Freiheitstat kann legitim von möglicher „Repräsentation“ und möglicher Repräsentierbarkeit Gottes, oder spezifiziert einer „Repräsentation“ „in persona Christi“, gesprochen werden.9

„Repräsentation“ allein aus theoretischer Begrifflichkeit Gottes abzuleiten endet in einem Dilemma: Es muss zwar eine Erscheinungsweise Gottes und Sich-Erscheinung gedacht werden, wird sie aber als solche bezeichnet, ist  sie als Begriff nicht mehr die Repräsentation Gottes. Es muss zum begrifflich-logischen Denken die praktische Geltungsform und die geschichtliche Erinnerung hinzukommen.

Damit wären wir wieder beim Repräsentationsbegriff Gottes in den Sakramenten oder in „persona Christi“.
Hat die juridische Denkungsform der Zuordnung einer Aufgabe oder Verantwortung von sich her die Kraft und die Macht, einen geltungsspezifischen Schiedsspruch zu tätigen und zu sagen, diese Geltungsform eines Bischofs oder Priesters oder Diakon kann nur für Männer gelten?

Ein Hl. IGNATIUS v. Antiochien (oder anonymer Autor) geht in seinen Briefen von einer direkten Repräsentation und Repräsentierbarkeit  Gottes in lebendiger Rückerinnerung an die positiven Offenbarung aus, die er in existentialer und sittlich-werthafter Weise bewähren und in  ekklesiologischen und pneumatologischen Formen weiterführen will.

Eine „Repräsentation“ der positiven Offenbarung in einer währenden Sinnidee ist ihm möglich, ja sogar notwendig.
Er ist dabei nicht selber der heilige oder patriarchale Gesetzgeber, sondern bezieht sich a) demütig auf die intelligierenden Erkenntnisquelle der positiven Offenbarung und b) auf die ekklesiologische und pneumatologische Zuordnung und  Verantwortung gegenüber seiner Gemeinde. 

Dem Hl. Ignatius oder dem anonymen Autor der damaligen christlichen Gemeinde ist aber wegen der männerspezifischen Installation einer ersten kirchlichen Hierarchie (nicht Hierokratie) jetzt kein Vorwurf zu machen. Er und die kirchliche Gemeinschaft aus Männern und Frauen (indirekt Kinder) überlegten wohl zusammen!,  wie eine überirdische Sinnidee mit der damaligen Gegenwart und Situation zu vereinbaren wäre und wie etwas Göttliches repräsentiert und inkarniert und bewährt werden kann. Die geschenkte Erlösungsidee Erlösung muss dem Heiligen/dem anonymen Autor/der christlichen Gemeinde so stark vorgeschwebt und bewusst gewesen sein, dass er von  gegenwärtiger wie vergangener  wie zukünftiger Rettung und Erlösung, von Einheit und Eintracht, sprechen konnte.  
Anders gesagt: Der Heilige und die Gemeinde haben  m. E.  nicht psychologisch-bedürfnisorientiert oder patriarchalisch gedacht, das wäre eine arge Unterstellung von mir, sondern primär sollte  das ganze Leben auf eine Umsetzung der „genetischen“ Erkenntnis von Gottes Rettungsabsicht auf die gegenwärtige Situation und Zukunft bezogen werden. Möglichst alle Bereiche des Lebens sollten repräsentativ und sakramental-bildhaft durchdrungen  und gelebt und verwandelt werden. Auf bereits bekannte Begriffe wurde zurückgegriffen (Bischof-Priester-Diakon), um überhaupt verstanden zu werden, zugleich erhielten diese Begriffe aber eine neue Sinnbestimmung und Aufgabe,  „Repräsentations-Aufgabe“ der  positive Offenbarung zu sein.

Man könnte jetzt einwenden, also erzeugten doch systemtheoretisch, empirisch bedingte Gründe die kirchlichen Ämter? Die politische Verfolgung, die gnostischen und doketistischen Irrlehren u. a. m.? Verständlich wäre diese Theorie von außen gesehen, doch erklärt sie nicht, was sie erklären soll – diese Begeisterung und Paränese und selbst die Bereitschaft zum Martyrium. Dafür muss schon die „genetische“ Erkenntnis aus einem absoluten Geltungsgrund verantwortlich gemacht werden. Die anfängliche Ämter-Hierarchie ist von außen beobachtet natürlich als „männlich“ sichtbar, ist aber vom Denken und der „genetischen“ Erkenntnis her gesehen eine rein pragmatische, kluge Entscheidung der Anwendung gewesen. Der absolute Geltungsgrund der Einsicht in Rettung, Erlösung, Vergebung selbst war selbstverständlich über-geschlechtlich wahr und gut. (Wie die spätere Ikonographie erzählt, dass Christus Adam und Eva gleichwertig aus dem Grabe holt.)

Was wäre gewesen ohne sakramentale Ämter? Was wäre gewesen bei totaler Revolution, dass Frauen bereits zu Bischöfinnen und Priesterinnen und Diakoninnen eingesetzt worden wären? Wie immer, es wäre ein geistiges Armutszeugnis geworden, wenn es zu gar keinen  repräsentativen und  sakramentalen Ämter gekommen wäre. Und wenn nur Frauen gekommen wären? Das hätte den  damaligen gesellschaftlichen Verhältnissen widersprochen und wäre der Sache selber abträglich gewesen. Generell gesagt: Hätte es keine Einsetzung von kirchlichen Ämtern gegeben, so wäre vielleicht der Glaube schon in den ersten Jahrhunderten erloschen?! 
Das ist transzendentales Vernunftdenken aus der Einheit heraus: Die Vernunft vergleicht  in notwendigem Bezug auf die transzendentale Sinnidee jede Gefühls- und Werterfahrung, jede Hemmung und Aufforderung in concreto auf ihre Qualität und Gewissheit und auf ihre bestimmte Wahrheit hin, und kommt so zu einer synthetischen und kritischen Beurteilung der gegenwärtigen Situation und Lage. Dieses Vergleichen mit einem absolut sinnkritischen Maßstab schien dem Heiligen (dem Autor) und allen anderen zu gebieten, den  zeitlosen Inhalt in die Formen zeitlicher Realisationen und kirchlicher Weiheämter zu verwandeln. 

Noch eine Schlussbemerkung: Der ambivalente, zu allem Missbrauch neigende Begriff der „Repräsentation“ im politischen wie kirchlichen Bereich, falls er nur begründet wäre durch die Form eines einmaligen Wahl-Verfahrens und einer einmaligen Weihe, führt zur Gefahr,  dass gegen einen Souverän des Staates oder der Kirche  keine Opposition  mehr möglich ist.  Das ist m. E. eine bleibende Aporie. Repräsentation wird erzeugt, ist sie aber erzeugt, geht der Akt der Einsicht verloren? 10

Umgekehrt kann der Repräsentationsbegriff  sehr schön zum Sakramentsbegriff hin gewendet werden. Das platonische Bild-Denken bietet sich hier an; ein Hl. Augustinus mit seiner Sakramentlehre u. a. m.

Noch eine Bemerkung, siehe z. B. bei K. Hammacher: Selbst in einer säkularen Staatsordnung, einer „repräsentativen Demokratie“, herrscht ein verborgener Transzendenzbezug und eine reflexologische Geltungsbegründung. 11 Es  muss stets ein transzendenter, beständiger Wille vorausgesetzt wird, von dem alle Verfassung und alles Recht und alle Vertragstreue ausgeht und begründet und gerechtfertigt wird – selbst im säkularen Bereich einer rein weltlichen Ordnung. 

Die politisch angestrebte Idee eines Freiheitsrechtes jedes Bürgers („Urrecht“), eines Eigentumsrechtes, eines Schutzrechtes, eines Vereinigungsrechtes, der Inbegriff eines allgemeinen Rechtswillens, das  kann vertraglich nur insoweit gesichert werden, als zugleich die genetische Erkennbarkeit eines  absoluten Geltungsgrundes eröffnet bleibt. Dies spricht klar für die Beibehaltung eines Repräsentationsbegriff – trotz Gefahr des Machtmissbrauchs.  Die Frage ist immer nur die, wie die Anwendung und Glaubwürdigkeit, sei es im säkularen Bereich des Staates, oder im sakramentalen Bereich der Vereinigung „Kirche“, ausgeübt wird. 

© Franz Strasser, Juli 2025

1Giuseppe Duso, Die moderne politische Repräsentation: Entstehung und Krise des Begriffs. Übersetzung aus dem Italienischen von Peter Paschke, Berlin 2005. Er schrieb mehrere Bücher zu diesem Fragekomplex

2Carl Schmitt, Römischer Katholizismus und politische Form, München, 2. Aufl. 1925 (1. Aufl. 1923).

3Carl Schmitt hat in seiner Legitimation des Staates analog zu einem repräsentationalem System der römisch-katholischen Kirche ein abschreckendes Beispiel geliefert: Er legitimierte selbst das Nazi-Regime in seiner Rechtmäßigkeit, weil es ja gewählt worden war. Es war nicht mehr absetzbar. Es war einmal rechtlich legitimiert und konnte legal (nicht legitim) zum Freund und Feind erklären, wen und wie es wollte.

G. Duso, ebd. S. 95. „Wenn nach HOBBES der „Leviathan“ (Souverän) einmal ermächtig ist, ist der politische Wille des einzelnen aufgehoben und absorbiert. Der politische Wille der einzelnen Untertanen ist durch das repräsentative Prinzip identisch mit dem zum Souverän artikulierten Willen geworden. „Ein politisches Handeln der einzelnen Bürger erscheint schon vom Ansatz her ausgeschlossen. Vor allem verliert der Konsens – dieser so wichtige Faktor für eine als koinonia konzipierte Politik – seinen ursprünglichen Sinn. Er (sc. der Konsens, die Partizipation) ist nicht der Zweck aller Bemühungen auf den verschiedenen politischen Ebenen, liegt nicht im ständigen Zusammenfließen der verschiedenen Willen zum einvernehmlichem Handeln, sondern äußert sich in einem einzigen Akt. Dieser Akt gebiert eine Form, in welcher dem Befehl – natürlich erteilt vom dazu ermächtigten Repräsentanten – notwendig der Gehorsam der Bürger entspricht, aber nicht wegen der Inhalte des Befehls, sondern wegen seiner Form, d.h. wegen der Hervorbringung des Gesetzes durch den dazu Ermächtigten. Es ist wenig sinnvoll, in einer so definierten politischen Sphäre vom Konsens der Untertanen zu sprechen, die als Unterworfene weder konsens- noch dissensfähig sind, sondern gehorchen müssen.“

4Ich las bei Johannes Ludwig, System Kirche, Basel 2022, S 147 – dort als Zitat aus einer Presseerklärung zum synodalen Weg: „Macht wird missbraucht, wenn sie zwar zum Dienst (ministerium) erklärt wird, den Dienst aber in einer Form geistlicher Herrschaft (sacra potestas) ausübt, die sich verabsolutiert. Sie scheint dann zwar spirituell entmachtet, hat sich aber in Wahrheit selbst ermächtigt, um sich gegen Kritik und Kontrolle zu immunisieren. Sie beansprucht eine göttlich verliehene Vollmacht, übergeht aber, dass zwischen der Macht Gottes und ihrer menschlichen Bezeugung deutlich zu unterscheiden ist. Wenn die sakralisierte Macht aus dem Kontext der ganzen Kirche gelöst wird, tritt sie mit dem Anspruch einer reinen Macht auf. Auf diese Weise wird die Macht der Kirche idealisiert, aber auch ideologisierbar. Sie droht sich zu verselbständigen, wenn sich in der Repräsentation Christi als Haupt der Kirche (repraesentatio Christi capitis) Funktion und Person wechselseitig sakralisieren.“

5Z. B. „De Doctrina christiana“ II, I, 2f; oder Sermo 272 (PL 38: 1247)

6 So z. B. einmal in einer Stelle der WL 1804/2: Der Begriff scheitert zwar am Absoluten, aber zu sagen, das Absolute sei deshalb an sich unbegreiflich, wäre ebenfalls falsch. „Es, das Absolute, ist nicht an sich unbegreiflich, denn dies hat keinen Sinn“ (4. Vortrag, ebd. S 58, Z 16 u. a.)

Eine Theorie zum Absoluten findet sich in späteren WLn Fichtes häufig, siehe z. B. WL-1812: Dort wird differenziert zwischen der Erscheinung des Absoluten als Urbild und Urerscheinung, weiters wird reflexiv abgeleitet die Erscheinung in Schema 2 und Schema 3 bis Schema 5. Da die transzendentalphilosophische Begründungsform eine ausdrückliche Bildtheorie ist, muss prinzipientheoretisch das Verhältnis des Ich-Begriffes zum Absoluten mitlaufend stets gesetzt sein. Siehe dazu z. B. zwei neuere Bände der Fichte-Studien Bd. 47 und Bd. 48: Fichtes Bildtheorie im Kontext. Systematische Funktionen des Bildbegriffes. Hg. v. Christian Klotz und Matteo Vincenzo d’Alfonso. (Fichte-Tagung 2015 in Madrid), Amsterdam-New York, Bd. 47 2019, Bd. 48 2020.

7Das Urbekenntnis des christlichen Glaubens, dass a) sowohl der „Sohn“ ungetrennt vom „Vater“ ist, als auch, dass  b) die Gottesidee in sich selbst Beziehung und Repräsentation ist im „Heiligen Geist“? Der Genesis-Begriff erlaubt Beziehung und Formen der  „Repräsentation“  zu denken! 

8J. Widmann, Die Grundstruktur des transzendentalen Wissens, Hamburg 1977, Abschnitt „Die Wahrheit der Vernunft“, S. 292- 298.

9Vgl. dazu: Max Rohstock, Das Absolute in uns: Zum Verhältnis von Transzendenz und Immanenz in der neuplatonischen Tradition und bei Johann Gottlieb Fichte. Baden-Baden 2023.

Ein nochmals anderer Bereich von „Repräsentation“ begegnet mir in der Analytischen Philosophie. Diese Philosophie kämpft nach verschiedenen Richtungen, eine epistemische Einheit von Wort und Bedeutung zu erreichen – und muss notwendig auf den Repräsentationsbegriff rekurrieren. Dabei will sie widersprüchlich aber die transzendentalen Voraussetzung einer epistemologischen, repräsentationalen Wissbarkeit von Bedeutung nicht zugeben. Der Sprachgebrauch entscheidet über den logischen Sinn einer Aussage. Jedes analytische Urteil ist aber auch eine Verallgemeinerung und synthetisch. Siehe hier Literatur und Aufsätze über den Analytischen Selbstrepräsentationalismus z .B.  bei Stefan Lang, z. B. Phänomenales Bewusstsein und Selbstbewusstsein. Idealistische und selbstrepräsentationalistische Interpretationen. Paradeigmata. Felix Meiner. Hamburg 2020.

10Siehe ebenfalls bei G. Duso. Z. B. zu Kant. „Der Umstand, dass der „vereinigte Wille des Volkes“ als ideelle Größe der repräsentativen Vermittlung bedarf, bedeutet nicht, dass er mit dem konkreten Ausdruck des Gemeinwillens seitens des Repräsentanten identifiziert würde (unabhängig davon, wer dies je nach Staatsform ist: der Monarch, einige wenige oder das ganze Volk). Hier gibt es kein Legitimation begründendes Verfahren, und sei dieses rein ideell wie im Fall des Gesellschaftsvertrags, der ausgehend vom Willen der Einzelnen den Repräsentanten zum Ausdruck des Gemeinwillens ermächtigt.(…)“
Die Vernunft und die Idee stehen nach Kant über einem bloßen, nicht mehr revidierbaren Ermächtigungsverfahren. Also doch keine Aporie zwischen Erzeugtsein und Erzeugen? Ebd. S. 103 u. a.

11Siehe dazu die immer wiederkehrenden, transzendentalen und auf empirische Verhaltensforschungen Rücksicht nehmenden Ausführungen von K. Hammacher, Rechtliches Verhalten und Idee der Gerechtigkeit, Baden-Baden 2011.

Autor: Franz Strasser

Dr. Franz Strasser