1) Bekanntlich hat Fichte seine steile Karriere als Philosoph mit dem Thema eines Begriffes möglicher Erkennbarkeit Gottes in der Form einer positiven Offenbarung begonnen – ich meine die Schrift „Versuch einer Critik aller Offenbarung“, geschrieben 1791, hrsg. 1792 bzw. 2. Auflage 1793.
Diese Schrift ist äußerst begriffsscharf, vorallem was den Hauptbegriff „Bekanntmachung“ (Offenbarung ist „Bekanntmachung“) betrifft – aber verfehlt gerade an dieser Stelle das eigentliche Wesen von Offenbarung, nämlich Vergebung, Versöhnung, Wiedergutmachung, zu sein.
Seltsamerweise kommt Fichte 1813 in der „Staatslehre“ wieder auf dieses Thema der Offenbarung zu sprechen, sieht aber dort den Begriff der Offenbarung durch die Reflexionsideen differenzierter und schärfer, nicht nur als Möglichkeitsform einer sinnlichen Verstärkung schon bestehender Moralität, sondern als eine nach einem dynamischen Geschichtsprinzip erscheinende positive Wirklichkeit einer Freiheitstat, worauf sich urbildlich jede reflexive Freiheit des Wissens beziehen muss, will Freiheit eine angewandte, praktische und konkrete Freiheit sein. Da der Offenbarungsbegriff in der christliche Überlieferung a) auf die wesentliche geschichtliche Erinnerungen an Jesus Christus verweist und b) selbst praktische Lebenswirklichkeit und Inspiration ist, getragen vom HEILIGEN GEIST, wird die begrifflich und abstrakt orientierte Philosophie dies alles einbeziehen müssen.
Ich kann hier nicht den Entwicklungsgang der WLn ab 1801/02 erläutern, aber es läuft in der Korrelation Absolutes und relationales Wissen darauf hinaus: Die begrifflich-relationalen und durch Reflexionsideen gefundenen Handlungen des Geistes können auf die bewusst vorausgesetzte Wahrheit und auf eine Art „Offenbarung“ und „Erscheinung“ des Absoluten nur verweisen. In Korrelation, aber mehr noch im Gegensatz zum relationalen Denken, muss sich die Erscheinung Gottes von sich her äußern, und doch im Wissen als Sich-Erscheinung bewusst sein können.1
Wie kann Korrelation und und Gegensatz zum Absoluten im apriorischen Denken erfasst werden? Nur als unableitbare, interpersonale, konkrete Freiheitstat von Liebe, von Vergebung, bei Selbstnegation des Wissens. 2
Anders gesagt, teils im Gegensatz, teils in Korrelation zu einer durch Reflexionsgesetze ermittelten Erscheinungsform Gottes, bedarf es einer inhaltlich erscheinenden, konkreten, personalen und interpersonalen, positiven Offenbarung, die in ihrem hohen Wert einsichtig ist, wodurch sich die Freiheit dynamisch auf dieses Urbild (oder Vorbild) vollkommener Freiheit und Sinnerfüllung beziehen kann (zu Bedingungen der Freiheit, versteht sich.) Die Beziehung auf diesen hohen Wert (von Liebe, Vergebung) muss wesentlich als geschichtliche Sinnerfahrung vermittelt sein und präsent und fortdauernd vermittelt werden können. Eine allein durch begriffliche Relationalität behauptete „Offenbarung“ Gottes, wozu uns vielleicht das Denken verführen kann, sozusagen eine bloß implikationslogische Begründung, kann nicht als causa sui und Rechtfertigung einer wahren Offenbarung angesehen werden, wenn sie nicht appositionell und pertinent in der Geschichte erfahrbar sich darlegen lässt.
Wir sind von der Vernunft-Natur aus angewiesen auf synthetische und geschichtliche Vermittlung, auf generell begriffliche und mediale Vermittlung, auf Sprache, Zeichen, Symbole. Diese Vermittlung ist aber nicht per se die Evidenz der positiven Offenbarung selbst und erzeugen nicht per se die Relationalität und Medialität einer positiven Offenbarung.
Die philosophische Disposition eine Nachdenkens über positive Offenbarung müsste m. E. in etwa so aufgebaut sein (in fünf Punkten, womöglich gibt es mehr Anforderungen):
a) Die Notwendigkeit einer positiven Offenbarung liegt im Anliegen und Interesse von Freiheit, die sich in Wechselwirkung zu einem ahnungsweisen Wissen von Gott, nennen wir das, „apriorische Vernunftoffenbarung“, wahlfrei muss bestimmen können. Die Bestimmbarkeit zur Freiheit, d. h. die Wahlfreiheit, ist wesentliche Möglichkeit und Bestandteil eines geforderten Glaubens, sonst ergäbe sich eine erzwungene Glaubenszustimmung, was per se nicht als „Glaube“ bezeichnet werden kann.
b) Die apriorische Vernunftwahrheit muss in theoretischer Analyse der Wissensbedingungen zweifelsfrei herausgearbeitet werden können, wobei zugleich die Grenzen des Wissens bedacht werden müssen. Der Gottesbegriff als „Absolutes“ formuliert, kann nur in einer Selbstnegation des Wissens behauptet werden, ist aber als philosophische Wahrheit, als unbegreifliches Absolutes, notwendig zu denken und vorauszusetzen, um nicht in einem totalen Relativismus oder Nihilismus oder Dogmatismus zu enden. Dazu müsste weiter ausgeholt werden – siehe die Reflexionen bei Fichte ab den WLn 1801/02.
c) Die Erkenntnis der Person JESU im explizit christlichen Sinne kann zwar durch den geschichtlichen Verstand und am Maßstab der apriorischen Vernunftoffenbarung gemessen werden, aber der Verstand ist nur verstehendes Prinzip und ersetzt nicht das Gesicht JESU (die göttliche Person), die das Himmelreich in konkreter Inkarnation und in einer pertinenten, lebbaren, kirchlichen Sinnidee begleitet (durch das Wirken des Hl. Geistes).
d) Eine nur reflexive, begriffliche Nachbildung der Erscheinung Gottes im Bilden von Welt bezöge sich immer nur auf einen sittlichen Begriff struktureller Natur, der in der Erscheinung Gottes liegt, aber für das konkrete, interpersonal verfasste, zeitliche und geschichtliche Leben bedarf es eines dynamischen Konzeptes von Offenbarung, die die verschiedenen Bereiche der Welt miteinbezieht, die sinnliche Natur, die Gesellschaft, die Moralität, die Religion – innerhalb einer Geltungsform des Sich-Wissens. Dieser dynamische Bezug ist nochmals getragen und ermöglicht durch das Inspiration und durch die Kraft des Heiligen Geistes.
e) Die positive Offenbarung muss ein genetischer Geltungsgrund einer dynamischen Konzeption von Geschichte und möglicher Erfahrbarkeit Gottes sein, eine durch die Zeit hin eröffnete Sinnidee, eine in interpersonaler Gemeinschaft (als „Kirche) vermittelte und erlebbare Sinnidee.
Das Gottesbild einer positiven Offenbarung muss eine trinitarische Vermittlung der Sinnidee von allen für alle zu jeder Zeit ermöglichen, ansonsten die implikative Begründung der Offenbarung nicht zu begründen und zu bewähren wäre.
Es folgten widrigenfalls nur autoritär behauptete Offenbarungsansprüche der Religionen, bloße Historisierungen des Offenbarungsbegriffes, bloße komparative Textvergleiche.
Eine geschichtliche und kirchliche Vermittlung von Offenbarung ist demgegenüber eine in einer Zeitreihe appositionell begründete und angewandte Lehre und Praxis. (Anders gesagt: Wenn jede Religion sich nur auf einen implikativen Geltungsgrund von Offenbarung berufen täte, entfällt jede rationale Darlegung und jedes verstandliche Denken. Eine appositionelle Darlegung der Offenbarung ist real-wirksame Offenbarung im Heiligen Geist.)
2) Fichte hat sehr deutlich in der „Offenbarungscritik“ von 1791/92 einen sittlich-moralischen Offenbarungsbegriff herausgearbeitet. Am Ende seines Buches fasst er die moralischen Kriterien nochmals zusammen – siehe dort.
Soweit ich nun den Koran gelesen habe – er ist schwer zu lesen! – so meine ich, dass diese rein abstrakt herausgearbeiteten philosophischen Begriffe der „Offenbarungscritik“ sich zur erkenntniskritischen Prüfung der Aussagen des Korans gut heranziehen lassen. Gehe ich hier in die Irre, aber die „Offenbarungen“ Gottes an Muhammad sind ja allesamt nur „Bekanntmachungen“, die manchmal moralischen Kriterien genügen, dann wieder höchst unmoralisch und verwerflich sind?
3) Einige Aussagen könnte ich als mögliche Offenbarungen Gottes anerkennen wie „Allah ist barmherzig“ oder „Sei ein Muslim/Muslima“ (d. h. lebe in Hingabe an Gott), aber selbst diese Aussagen referieren nicht auf eine unmittelbare Evidenz einer positiven Offenbarung, die ich als vollkommene Freiheits- und Liebestat beschreiben würde. Die „Offenbarungen“ oder „Bekanntmachungen“ sind fromme Mahnungen, Sinnsprüche (siehe dann 2. Teil), aber nicht die Sinnidee einer bei Gott zu findenden Vergebung.
Das literarische Gebilde, die „Bekanntmachung“ einer Offenbarung Gottes, müsste darüberhinaus eine appositionelle, geschichtliche Auslegung (im Heiligen Geist) erlauben und ermöglichen, sodass zu Bedingungen der Freiheit und auf schöpferische Art und Weise jeder einzelne Gläubige und die Gemeinschaft der Gläubigen diese „Bekanntmachung“ weiterführen kann (nicht bloß nachsagen).
4) Jetzt konkret zum Text in der „Offenbarungscritik“ von 1791/92 – wie gesagt, unzureichend für einen vollständigen und vollkommenen Offenbarungsbegriff, aber begrifflich für eine Kritik einer göttlichen „Bekanntmachung“ gut geeignet:
Der Begriff „Offenbarung“ wird in dieser Schrift als reiner Vernunftbegriff a priori bestimmt, siehe besonders den dortigen § 7. Er ist zwar nicht gegeben, ist aber auch nicht erkünstelt, sondern denkbar, „ratiocinant“ gebildet, wie Kant sagen täte.3
Im Kapitel § 5 bereitet Fichte „um der Beförderung der Deutlichkeit“ willen die formale Begriffsbestimmung des späteren Inhaltes von „Offenbarung“ vor. Hier beginnt leider die begriffliche Verengung!
„§. 5. Formale Erörterung des Offenbarungsbegriffes, als Vorbereitung einer materialen Erörterung desselben. V65 Wir kamen im vorigen §. von dem Begriffe der Religion aus auf den Begriff einer möglichen Offenbarung, welche Religionsgrundsätze zu ihrem Stoffe haben könnte. Das wäre, wenn jene jetzt bloss vorausgesetzte Möglichkeit des Begriffes sich bestätigen sollte, der materielle Ort dieses Begriffes in unserem Verstande. Jetzt werden wir, nicht um systematischer Nothwendigkeit willen, sondern zur Beförderung der Deutlichkeit, ihn auch seiner Form nach aufsuchen. Offenbarung ist der Form nach eine Art von Bekanntmachung, und alles, was von dieser ihrer Gattung gilt, gilt auch von ihr. Der inneren Bedingungen aller Bekanntmachung sind zwei: | (…)“ (Hervorhebungen von mir SW V, S. 65)
Der „materiale“ Offenbarungsbegriff – siehe dann § 6 – wird dann ganz in Richtung einer praktischen Morallehre ausgelegt, d. h. dass er zusätzlich und verstärkend die Moralität bewirken soll. „Offenbarung“ wird so zur „Causalität“ Gottes in moralischer Hinsicht in besonderen Fällen, d. h. in der Form sinnlicher Unterstützung. Es wäre aber ein Widerspruch, wenn die Offenbarung überhaupt die Moralität erst bewirken sollte, denn sie könnte ohne prinzipiell schon vorhandenes Moralbewusstsein die Verstärkung nicht bewirken. Das Moralbewusstsein muss bei möglicher Offenbarung deshalb schon vorhanden sein.
Chr. Danz fasst den Offenbarungsbegriff in dieser Schrift von 1791/92 so zusammen: „Notwendig ist eine göttliche Offenbarung allein für diesen Standpunkt der Unmoral, auf dem keine sittliche Willensbestimmung des Menschen in seinem Handeln anzutreffen ist. Ihre Funktion besteht darin, in dem der Sinnlichkeit verfallenen Menschen die Stimme der Vernunft allererst zu erwecken. Das kann nur durch eine übernatürliche Ankündigung Gottes in der Sinnenwelt geschehen, welche im sinnlichen Menschen eine Aufmerksamkeit für das Sittengesetz hervorruft, nicht aber durch übernatürliche Kausalität in ihm die sittliche Willensbestimmung hervorbringt. Mit dieser Ableitung ist jedoch die Notwendigkeit einer Offenbarungsreligion gerade nicht erwiesen. Denn Offenbarung ist ausschließlich dort notwendig, wo das Moralbewusstsein noch nicht entstanden ist. Indem die Offenbarung dieses hervorbringt, also durch sie Moral und mit ihr zusammen Religion entstehen lässt, macht sie sich selbst überflüssig.“ 4
Also nur aus einem sinnlichen und psychologischem Bedürfnis heraus ist eine Offenbarung anzunehmen und notwendig, „in denen das Moralgesetz seine Causalität […] in einzelnen Fällen verloren habe„.5Damit entfällt aber die apriorische Notwendigkeit einer Offenbarung. Ihre apriorische Denkbarkeit ist zwar ratiocinant nicht unmöglich, aber, wie Fichte vorallem in den Schlusskapiteln ausführt, ist der Begriff der Moralität der Erkenntnisgrund der Offenbarung. (Er führt dort sehr übersichtlich viele Kriterien an.)
Nach dieser formalen Bestimmung des Offenbarungsbegriffes, zusammengefasst als „Bekanntmachung“ (zur sinnlichen Verstärkung der Vernunftreligion in manchen Fällen), folgt in § 6 die versprochen „materiale“ Erörterung des Offenbarungsbegriffes – die eben infolge des auf Moralität eingeschränkten Form-Begriffes einer „Bekanntmachung“ nicht mehr recht glücken kann!
Fichte wird von der Form zur „Materie“ getrieben, muss aber infolge seiner moralischen Kriterien, die er aus der praktischen Vernunft bezieht, bei einem moralisch eingeengten Offenbarungsbegriff stehen bleiben. Die Wahrhaftigkeit Gottes muss durch die moralischen Implikate gedeckt sein.
SW V, S 75f „(…) „§. 6. Materiale Erörterung des Offenbarungsbegriffs. V75 Alle religiösen Begriffe lassen sich nur a priori von den Postulaten der praktischen Vernunft ableiten, wie oben §.3 durch die wirkliche Deduction derselben gezeigt worden. Da nun der Offenbarungsbegriff eine gewisse Form solcher Begriffe zum Gegenstande haben soll, und nicht von Seiten seiner Form (nemlich als Begriff), mithin, wenn seine reale Möglichkeit sich soll sichern lassen, nur von Seiten seines Inhalts deducirt werden kann, so haben wir seinen Ursprung im Felde der reinen praktischen Vernunft aufzusuchen. (….) „Der deducirte Begriff ist wirklich der Begriff der Offenbarung, d.i. der Begriff von einer durch die Causalität Gottes in der Sinnenwelt bewirkten Erscheinung, wodurch er sich als moralischen Gesetzgeber ankündigt. Er ist aus lauter Begriffen a priori der reinen praktischen Vernunft deducirt; aus der schlechthin und ohne alle Bedingung geforderten Causalität des Moralgesetzes in allen vernünftigen Wesen, aus dem einzig reinen Motiv dieser Causalität, der inneren Heiligkeit des Rechts, aus dem für die Möglichkeit der geforderten Causalität als real anzunehmenden Begriffe Gottes, und seiner Bestimmungen. Aus dieser Deduction ergiebt sich unmittelbar die Befugniss, jede angebliche Offenbarung, d.i. jede Erscheinung in der Sinnenwelt, welche diesem Begriffe als correspondirend gedacht werden soll, einer Kritik der Vernunft zu unterwerfen.(…)“
Wohin führen Fichtes Begriffe? Es wird, wenn ich es so sagen darf, eine instruktionstheoretische, intellektualistische Sicht von Gott und Offenbarung geboten, eine bloß begriffliche Möglichkeit von Mitteilung, wobei der ganze interpersonale und geschichtliche und existentielle und mediale Zusammenhang nicht mehr reflektiert wird.
Es ist wohl zu schätzen: Fichte geht in seiner möglichen Sicht von Offenbarung über Kant hinaus, weil er einen engen Vernunftzusammenhang von theoretischem Wissen und praktischem Handeln erkennt – und das bei Kant aufscheinende Postulat der Gottesidee bereits handlungswirksam einbezieht durch Übertragung.6
Er hat die damals heiß diskutierten Fragen auf ein neues Niveau gehoben. An Offenbarung zu glauben ist vernunfttheoretisch möglich, wenn auch nur als eine sinnliche Verstärkung einer religiös-moralischen Wirksamkeit zulässig.
Das ist aber zugleich der Mangel an dieser Schrift: Die in der Reflexion selbst angelegte Notwendigkeit einer positiven Offenbarung hätte einen umfassenderen Reflexionsbegriff bedurft. Fichte fand ihn kurze Zeit später in der Einheit des prädisjunktiven Setzens, in dem logischer Denkakt und Seinsakt eins sind. (Schon in der „Änesidemusrezension“ (GA I/2, 43-44.)
5) Ich kämpfe in der Analyse des Verstehens des Korans immer mit der Skepsis, dass eine bloß mündliche oder schriftlich-literale Botschaft, wie sie der Koran verkündet, nicht in vollstem Sinne eine Offenbarung Gottes sein kann: Es fehlt bei vielen Aussagen – nicht bei allen! – die Möglichkeit a) reflexiver Wiederholbarkeit und Verstehbarkeit der „Offenbarungen“. Manche sind nachvollziehbar z. B. „Sei ein Muslim“, „Allah ist barmherzig und gnädig“, aber wie soll ich die „Offenbarungen“ zum Krieg, zur Vernichtung der Ungläubigen, zur Kopfsteuer etc. zu verstehen sein? Das sind doch nur egoistische, subjektive oder krankhafte Bedürfnisse?
Es fehlt mir ferner die Anschaulichkeit konkreter Personen, Abläufe, Ereignisse, Wunder, Gleichnisse. Siehe dann 2. Teil.
Ich las jetzt bei Klaus von Stosch, einem christlichen Theologen, dass viele historisch-kritische und dem christlichen Glauben ähnlich erscheinende Bemerkungen und Denkschemata im Koran festzustellen sind. Ich möchte dieser komparativen Lektüre in den Beispielen nicht widersprechen, den moralisch-positiven Ableitungen zu Beten, Fasten, Pilgern, Teilen, zur möglichen Gleichberechtigung von Mann und Frau, gegen das Ausüben von Gewalt usw. sogar einen gewissen historischen Wert beimessen.
Eine komparative Lektüre scheint mir aber deshalb möglich, sozusagen kein Wunder, weil der Koran eben viele Aussagen aus der Bibel übernommen hat.
Insgesamt eine sehr versöhnliche und friedensstiftende Rede bei Klaus von Stosch, politisch sehr zu loben, doch die Seinsweise des Wissens von Offenbarung ist doch im Islam und im Christentum total verschieden?7
Eine bloße historisch-kritische und komparative Lektüre hat aber immer die Schwäche an sich, dass der Geltungsgrund einer Aussage oder eines Begriffes so gerade nicht erreicht werden kann. Ein WORT Gottes bedarf der je eigenen, genetischen Einsicht in eine unwandelbare, absolut ungeschichtliche Erkenntnis von Hoheit, Würde, Wert, Wahrheit, sodass sie selbst gebildet und nachvollzogen werden muss (kraft des HEILIGEN GEISTES). Stimmen dem absoluten Geltungsanspruch nach jetzt die Aussagen der Bibel und des Korans wirklich überein? Worin liegt die Begründung und Rechtfertigung eines Vergleiches? In oberflächlicher Lektüre können Parallelen gefunden werden, siehe z. B. in der Berufung des Abraham oder im Aufruf an Abraham „Sei ein gläubiger Muslim“, lebe in Hingabe an Gott…. Das sind alles sittlich-moralisch gute Anweisungen, historisierende Vergleiche, aber das würde ich nicht als „Offenbarung“ in einem strengen Sinn der Gottesidee und eines absoluten Geltungsanspruches verstehen.
Unter „Offenbarung“ im strikten Sinne verstehe ich eine mehr als durch menschliche Weisheit und Erkenntnis sich kundtuende Manifestation Gottes.
6) Nehmen wir das historisch so an, dass Muhammad „Offenbarungen“ („wahy“) Gottes vernommen hat, die ich als „Bekanntmachungen“ interpretiere, die er – nach islamische Überlieferung konnte er nicht schreiben – jemandem diktierte, damit sie im KORAN und als KORAN festgehalten würden. Diese „Offenbarungen“ sollen mehr als personale, sollen göttliche Manifestationen gewesen sein, d. h. sie sind es hier und heute noch, sind präsentisch wahr – so die Glaubensauffassung der Muslime.
Was sie als Inhalte und Aussagen von Gott genau enthalten, das ist aber meines Erachtens der strittige Punkt, denn die Wahrheit einer Aussage muss am Wahrheitsbegriff selber gemessen werden. Der Wahrheitsbegriff enthält zwei Bedingungen: 1.) Die tatsächliche Einsicht in die Möglichkeit einer göttlichen Wahrheit – wie von Muhammad behauptet– muss idealiter erwiesen sein, d. h. dass das Verhältnis Gott und Mensch der Bedingung der Möglichkeit des Denkens nach so gedacht werden kann. Das wäre aber realiter noch zu wenig: 2.) der Begriff der Wahrheit (einer Offenbarung) müsste sich in der zeitlichen Realisierung und in der Praxis und in concreto bewähren können, als Erscheinung, als genetisches Setzen, das unmittelbar in sich und aus sich und durch sich (de jure) selbstbegründend und selbstrechtfertigend ist, also evident auf Gott zu verweisen vermag. Der christliche Glaube sieht das in der ganzen Person Jesu, versinnbildlicht schlussendlich im Sterben am Kreuz zur Vergebung der Sünden – als Tathandlung idealen Denkens und reellen Tuns.
Die Kontinuierung und Realisierung bedarf ferner 3.) einer notwendigen sittlichen Gemeinde (einer „Kirche“, die Muslims sprechen von der „Umma“), denn es kann ja nicht um eine bloß individuelle Aufforderung und Berufung des Muhammad gegangen sein
und 4.) eine Form des „Symbols“, d. h. eine Form des Gedächtnisses, des Gebetes, der mannifaltigen Zeichen, ist notwendig, wie generell unser Wissen der Sprache u. v. a. Medialisierungen bedarf.
Ad 1) Wie will Muhammad theoretisch und praktisch den Wahrheitsbegriff der göttliche Manifestation vermitteln? Er kann ihn auf keinen Fall mit Zwang vermitteln, denn ohne aktive Rezeption und Freiheit des Gläubigen kann eine Wahrheit nicht als causa sui und absolute sittliche Wertung erscheinen; ad 2) die Bewährung der Wahrheit muss sich in sittlicher Gemeinschaft und als Gefühl im individuellen Gewissen zeigen; ad 3) die erste Form der Erscheinung und Manifestation Gottes muss sich als universales Ideal zeigen, um jeden Verdacht individueller Ethik oder individueller Bedürfnisse abzuwehren; ad 4) ein „Symbol“ der Manifestation Gottes ist für den Islam der Koran. Aber der Sinn und Zweck einer Schrift ist die Verständigung untereinander in einem gemeinsamen Ideal. Wie kann bei dieser Vielfalt divergierender Aussagen im Koran ein Konsens über wesentliche Inhalte erreicht werden?
© Franz Strasser, 2. 12. 2025
1 Vgl. dazu z. B. K. Hammacher, Die Bestimmung des Menschen, Fichte-Studien, Bd. 8. (1995), S. 87-97. „Fichte hat in seiner Spätphilosophie versucht, diesen Prozeß, in dem das Wissen sich selbst durchsichtig werden kann, da es seine Ich-Struktur in allem wiederfindet, mit Metaphern, die es als „Bild“ oder „Erscheinung“ kennzeichnen, zu erklären und verständlich zu machen, und damit, warum alle Erkenntnis „selbstreferentiell“ (würden wir heute sagen) ist, denn ein „Bild“ ist geschlossen, indem es ein Abgebildetes in sich begreift (…) „Erscheinung“ wird von Fichte als „Sich-Erscheinen“ verstanden, insofern im Schein etwas sich erscheinen muß, wodurch es sich als Schein begreift.“ S. 94.
2Zum reinen philosophischen Denken einer Gottesidee siehe hier z. B. Hitoshi Minobe, Selbstnegation des Wissens: Überlegungen über das Verhältnis des Wissens zum Absoluten bei Fichte unter besonderer Berücksichtigung von Jacobis Kritik. In: Fichte-Studien, Bd. 43, 2016, S. 145 – 157. „Das echte Absolute erscheint, indem es nicht erscheint. Es erscheint nämlich, indem die Erscheinung als Erscheinung (d. h. nicht als Absolutes) erscheint. Wenn die Erscheinung nicht als Erscheinung, sondern als Sein erscheinen würde, würde das wahre Sein oder das Absolute damit verhüllt werden und aufhören zu sein. Dass das Absolute ist, heißt also eben, dass die Erscheinung als Erscheinung erscheint. Es hat keine andere Weise zu sein.“ (ebd. S. 157)
3Vgl. Offenbarungscritik, SW V, S. 82 „(…) Der zu deducirende Begriff wurde bloss als eine Idee angekündigt; sie hat mithin keine objective Gültigkeit desselben zu erweisen, mit welchem Erweise sie auch nicht sonderlich fortkommen dürfte. Alles, was von ihr gefordert wird, ist, zu zeigen, dass der zu deducirende Begriff weder sich selbst, noch einem der vorauszusetzenden Principien widerspreche. Er kündigte sich ferner nicht als gegeben, sondern als gemacht an (conceptus non datus, sed ratiocinatus); sie hat mithin kein Datum der reinen Vernunft aufzuzeigen, wodurch er uns gegeben würde, welches sie zu leisten auch nicht vorgegeben hat.“
4Chr. Danz, Vernünftige Offenbarung. Fichtes Versuch einer Critik aller Offenbarung. In: G. Sans und J. Stoffers (Hrsg.), Religionsphilosophie nach Fichte, Neue Horizonte der Religionsphilosophie, 2022, S. 224
5Zitiert nach Chr. Danz, ebd. S. 225.
6„Die Idee von Gott, als Gesetzgeber durch’s Moralgesetz in uns, gründet sich also auf eine Entäußerung des unsrigen, auf Uebertragung eines Subjectiven in ein Wesen außer uns, und diese Entäußerung ist das eigentliche Princip der Religion, insofern sie zur Willens- bestimmung gebraucht werden soll.“ („Offenbarungscritik“, GA I/1, S. 33)
7Klaus von Stosch. Herausforderung Islam. Christliche Annäherungen. 3. Auflage, 2016.