Kann der Islam eine Offenbarung Gottes sein? – 1. Teil

1) Bekanntlich hat Fichte seine steile Karriere als Philosoph mit dem Thema eines Begriffes möglicher Erkennbarkeit Gottes in der Form einer Offenbarung begonnen – ich meine die Schrift „Versuch einer Critik aller Offenbarung“, geschrieben 1791, hrsg. 1792 bzw. 2. Auflage 1793.

Diese Schrift ist äußerst begriffsscharf, vorallem was den Hauptbegriff „Bekanntmachung“ (Offenbarung ist „Bekanntmachung“) betrifft – aber verfehlt gerade an dieser Stelle das eigentliche Wesen von Offenbarung, nämlich Vergebung, Versöhnung, Wiedergutmachung  zu sein.

Seltsamerweise kommt Fichte 1813 in der „Staatslehre“ wieder auf dieses Thema der Offenbarung zu sprechen, sieht aber dort den Begriff der Offenbarung durch die Reflexionsideen nochmals differenzierter, nicht nur als Möglichkeitsform einer sinnlichen Verstärkung schon bestehender Moralität, sondern als eine nach einem dynamischen Geschichtsprinzip erscheinende positive Wirklichkeit einer Freiheitstat, worauf sich urbildlich jede reflexive Freiheit des Wissens beziehen muss, will Freiheit eine angewandte, praktische und konkrete Freiheit sein.

Die positive Offenbarung, die uns die Lehre des christlichen Glaubens vermittelt, ist in einer angewandten Philosophie apriorisch notwendig für die Evidenz der Freiheit. Es geht nicht um eine äußere und sinnliche Verstärkung von Moralität, um „Bekanntmachung“, um „Mitteilung“, die früher oder später das Wissen selbst hätte finden können, sondern um einen ganzheitlichen Glaubensakt von Sinnerfahrung, Liebe, Hingabe, Vergebung, Sühne, Wiedergutmachung, die im Gegensatz zur erkennbaren Erscheinung Gottes (mittels Reflexionsideen) nur als unableitbare, historische Freiheitstat wahrgenommen und angenommen werden kann.
Die sonst reflexive Nachbildung der Erscheinung Gottes im Bilden von Welt
bezöge sich immer nur auf einen sittlichen Begriff struktureller Natur, der in der Erscheinung Gottes liegt, aber kann nicht das das konkrete, geschichtlich wirkliche Leben erfassen und bestimmen. Für das konkrete, interpersonal verfasste, zeitliche und geschichtliche Leben bedarf es eines dynamischen Konzeptes eines Denkens von Offenbarung oder Erscheinung Gottes, damit die Freiheit sich finden und evident einsehen kann. 
Anders gesagt, sogar im Gegensatz einer durch Reflexionsgesetze strukturell ermittelten Erscheinungsform Gottes bedarf es einer inhaltlich erscheinenden, konkreten, interpersonalen, positiven Offenbarung,   wodurch sich die Freiheit dynamisch a
uf ein Urbild (oder Vorbild) vollkommener Freiheit und Sinnerfüllung beziehen kann. Die Notwendigkeit einer positiven Offenbarung liegt im Anliegen und Interesse von Freiheit, die sich in Wechselwirkung zur apriorischen Vernunftoffenbarung frei entscheiden will können, wozu sie sich entscheiden will und entscheiden soll. Das sieht sie in der materialen, positiven Offenbarung JESU, die für sie eine vollkommene Freiheitstat und Sinnhaftigkeit bedeutet.  Die Erkenntnis der Person JESU muss zwar durch den Verstand und am Maßstab der apriorischen Vernunftoffenbarung gemessen werden, weil die Freiheit ja bewusst und wissend sich beziehen soll,  aber der Verstand ist nur verstehendes Prinzip und ersetzt nicht das Gesicht JESU (die göttliche Person), die das Himmelreich in konkreter Inkarnation beweist.
Nur in einer dynamischen Konzeption von Geschichte und möglicher Erfahrung Gottes ist die reale Interaktion im Interpersonalen, in der Liebe, in der Sinnidee, in der Vergebung und Wiedergutmachung, erreichbar. Philosophische Reflexion über Gott und Welt und praktische Anwendung und Schematisierung der Ideen wären sonst ewig dichotomisch getrennt, gäbe es nicht diesen überzeitlichen Glaubensakt auf eine positive Offenbarung hin in zeitlicher Perzeption. 1

Fichte hat sehr deutlich in der „Offenbarungscritik“ von 1791/92  einen sittlich-moralischen Offenbarungsbegriff gehabt und ihn herausgestellt. Siehe seine abschließenden Bemerkungen, was eine Offenbarung Gottes sein kann und was nicht.
Diese Kriterien sind in gewissem Sinne notwendig und gültig – und sie könnten m. E. allesamt, Punkt für Punkt, an eine Prüfung der Offenbarungen Mohammads, wie sie uns im KORAN begegnen, angelegt werden. Das wäre ein sehr weitgehendes Thema.

Mir geht es hier um die systematische Reflexion der  Notwendigkeit einer positiven Offenbarung, die im Gegensatz zum apriorischen Erscheinen Gottes im Denken unser konkretes Tun und Handeln betrifft. Entfällt dieser dynamische Bezug auf eine in sich und aus sich und von sich vollkommene Freiheitstat  von Vergebung und Liebe, wie könnte von einer wahren Offenbarung Gottes gesprochen werden, wenn es nur um „Bekanntmachungen“ geht? Aber so lese ich großteils den Koran. Es sind „Bekanntmachungen“, die in manchen Formulierungen  offen sind für wirkliche Erfahrungen Gottes, in anderen Fällen aber höchst problematische Unterstellungen sind und nicht dem Willen Gottes selbst entsprechen können. (Sie waren nur subjektives Bedürfnis des Propheten).

2) Der (verkürzte) Offenbarungsbegriff der „Bekanntmachung“ in der „Offenbarungscritik“ von 1791/92 scheint mir für das Verstehen des Islams maßgeblich zu sein.  Es sind Mitteilungen an Mohammad gewesen – deshalb können sie einer verstandesmäßigen und kritischen und sittlichen Prüfung unterworfen werden. 

Einige Aussagen würde ich als mögliche Offenbarungen Gottes anerkennen wie „Allah ist barmherzig“ oder „sei ein Muslim/Muslima“ (d. h. lebe in Hingabe zu Gott), aber selbst diese Aussagen referieren nicht auf eine positive Offenbarung, die in geschichtlicher und zeitlicher Weise von sich, durch sich, für alle, zu jeder Zeit, in vollkommener Evidenz eingesehen werden kann. Es sind fromme Mahnungen, gute Sinnsprüche, aber nicht die Sinnidee in Erfüllung. 
Es sind mögliche Offenbarungen, die sich vielleicht zeitlich und geschichtlich sogar anwenden lassen, aber als Erfüllung einer Sinnidee kann ich sie nicht lesen und erkennen. Es fehlt die positive Erfahrbarkeit in appositioneller Anwendung. 

Eine Mitteilung oder „Bekanntmachung“ ist vielen Fehlerquellen ausgesetzt, es sei denn, die Einsicht in eine vollkommene Freiheitstat geht von selber über zu einer freimachenden, inspirierenden Anwendung und Erkenntnis. 
In einer total überzeugenden  Erkenntnis einer positiven Offenbarung geht der Glaubensakt von selber über in eine Realiserung; bei einer bloßen Mitteilung oder „Bekanntmachung“ kann der Glaube sicht nicht entzünden und folgen. Es wird nur nach apriorischer Vernunftoffenbarung oder einem anderen Kalkül gehandelt. 

Ein  literarisches Gebilde bedarf a) der Wahrheitsprüfung und der apriorischen Kritik des Denkens von Gott und b) müsste als appositionelle, geschichtliche Auslegung (im Heiligen Geist) sich selber tragen und beweisen und bewähren können in einer sittlichen Gemeinde und im einzelnen Gläubigen. Wieweit bewirkt aber eine literarische Auskunft schon den Glauben und eine sittliche Gemeinschaft und eine personale Freiheit? 

3) Jetzt konkret zum Text in der „Offenbarungscritik“ von 1791/92:

Der Begriff „Offenbarung“ wird als reiner Vernunftbegriff a priori bestimmt, siehe besonders § 7 der „Offenbarungscritik“. Er ist zwar nicht gegeben, ist aber auch nicht erkünstelt, sondern denkbar, „ratiocinant“ gebildet, wie Kant sagt.2

Im Kapitel § 5 bereitet Fichte „um der Beförderung der Deutlichkeit“ willen die  formale Begriffsbestimmung des späteren Inhaltes von „Offenbarung“ vor. Hier beginnt leider die Verengung!

§. 5. Formale Erörterung des Offenbarungsbegriffes, als Vorbereitung einer materialen Erörterung desselben. V65 Wir kamen im vorigen §. von dem Begriffe der Religion aus auf den Begriff einer möglichen Offenbarung, welche Religionsgrundsätze zu ihrem Stoffe haben könnte. Das wäre, wenn jene jetzt bloss vorausgesetzte Möglichkeit des Begriffes sich bestätigen sollte, der materielle Ort dieses Begriffes in unserem Verstande. Jetzt werden wir, nicht um systematischer Nothwendigkeit willen, sondern zur Beförderung der Deutlichkeit, ihn auch seiner Form nach aufsuchen. Offenbarung ist der Form nach eine Art von Bekanntmachung, und alles, was von dieser ihrer Gattung gilt, gilt auch von ihr. Der inneren Bedingungen aller Bekanntmachung sind zwei: | (…)“ (Hervorhebungen von mir SW V, S. 65)

Der „materiale“ Offenbarungsbegriff  – siehe dann § 6 – wird dann ganz in Richtung einer praktischen Morallehre ausgelegt, d. h. dass er zusätzlich und verstärkend  die Moralität bewirken kann. „Offenbarung“ wird so  zur „Causalität“ Gottes in moralischer Hinsicht in besonderen Fällen, d. h. in der Form sinnlicher Unterstützung. Es wäre aber ein Widerspruch, wenn die Offenbarung überhaupt die Moralität erst bewirken sollte, denn sie könnte ohne prinzipiell schon vorhandenes Moralbewusstsein die Verstärkung nicht bewirken. Das Moralbewusstsein muss bei möglicher Offenbarung deshalb schon vorhanden sein.
Chr. Danz fasst den Offenbarungsbegriff in dieser Schrift von 1791/92 so zusammen: „Notwendig ist eine göttliche Offenbarung allein für diesen Standpunkt der Unmoral, auf dem keine sittliche Willensbestimmung des Menschen in seinem Handeln anzutreffen ist. Ihre Funktion besteht darin, in dem der Sinnlichkeit verfallenen Menschen die Stimme der Vernunft allererst zu erwecken. Das kann nur durch eine übernatürliche Ankündigung Gottes in der Sinnenwelt geschehen, welche im sinnlichen Menschen eine Aufmerksamkeit für das Sittengesetz hervorruft, nicht aber durch übernatürliche Kausalität in ihm die sittliche Willensbestimmung hervorbringt. Mit dieser Ableitung ist jedoch die Notwendigkeit einer Offenbarungsreligion gerade nicht erwiesen. Denn Offenbarung ist ausschließlich dort notwendig, wo das Moralbewusstsein noch nicht entstanden ist. Indem die Offenbarung dieses hervorbringt, also durch sie Moral und mit ihr zusammen Religion entstehen lässt, macht sie sich selbst überflüssig.“ 3

Also nur aus einem sinnlichen und psychologischem Bedürfnis  heraus ist eine Offenbarung anzunehmen und notwendig, „in denen das Moralgesetz seine Causalität […] in einzelnen Fällen verloren habe“.4Damit entfällt aber die apriorische Notwendigkeit einer Offenbarung. Ihre apriorische Denkbarkeit ist zwar ratiocinant nicht unmöglich, aber, wie Fichte vorallem in den Schlusskapiteln ausführt, ist der Begriff der Moralität der Erkenntnisgrund der Offenbarung. (Er führt dort sehr übersichtlich viele Kriterien an.)

Nach dieser  formalen Bestimmung des Offenbarungsbegriffes, zusammengefasst als „Bekanntmachung“ (zur sinnlichen Verstärkung der Vernunftreligion in manchen Fällen), folgt  in § 6 die versprochen „materiale“ Erörterung des Offenbarungsbegriffes – die eben infolge des auf Moralität eingeschränkten Form-Begriffes einer „Bekanntmachung“ nicht mehr recht glücken kann! 


Fichte wird von der Form zur „Materie“ getrieben, muss aber infolge seiner moralischen Kriterien, die er aus der praktischen Vernunft bezieht, bei einem moralisch eingeengten Offenbarungsbegriff stehen bleiben. Die Wahrhaftigkeit Gottes muss durch die moralischen Implikate gedeckt sein.

SW V, S 75f „(…) §. 6. Materiale Erörterung des Offenbarungsbegriffs. V75 Alle religiösen Begriffe lassen sich nur a priori von den Postulaten der praktischen Vernunft ableiten, wie oben §.3 durch die wirkliche Deduction derselben gezeigt worden. Da nun der Offenbarungsbegriff eine gewisse Form solcher Begriffe zum Gegenstande haben soll, und nicht von Seiten seiner Form (nemlich als Begriff), mithin, wenn seine reale Möglichkeit sich soll sichern lassen, nur von Seiten seines Inhalts deducirt werden kann, so haben wir seinen Ursprung im Felde der reinen praktischen Vernunft aufzusuchen. (….) „Der deducirte Begriff ist wirklich der Begriff der Offenbarung, d.i. der Begriff von einer durch die Causalität Gottes in der Sinnenwelt bewirkten Erscheinung, wodurch er sich als moralischen Gesetzgeber ankündigt. Er ist aus lauter Begriffen a priori der reinen praktischen Vernunft deducirt; aus der schlechthin und ohne alle Bedingung geforderten Causalität des Moralgesetzes in allen vernünftigen Wesen, aus dem einzig reinen Motiv dieser Causalität, der inneren Heiligkeit des Rechts, aus dem für die Möglichkeit der geforderten Causalität als real anzunehmenden Begriffe Gottes, und seiner Bestimmungen. Aus dieser Deduction ergiebt sich unmittelbar die Befugniss, jede angebliche Offenbarung, d.i. jede Erscheinung in der Sinnenwelt, welche diesem Begriffe als correspondirend gedacht werden soll, einer Kritik der Vernunft zu unterwerfen.(…)“

Wohin führen Fichtes Begriffe? Es wird, wenn ich es so sagen darf, eine instruktionstheoretische, intellektualistische Sicht von Gott und Offenbarung geboten, eine bloß begriffliche Möglichkeit von Mitteilung, wobei der ganze interpersonale und  geschichtliche und existentielle und mediale Zusammenhang nicht mehr reflektiert wird.

Fichte geht in einer möglichen Sicht von Offenbarung über Kant hinaus, weil er einen engen Vernunftzusammenhang von theoretischem Wissen und praktischem Handeln erkennt – und somit das bei Kant aufscheinende Postulat der Gottesidee bereits handlungswirksam einbezieht – durch Übertragung.5

4) Ich kämpfe in der Analyse des Verstehens des Korans immer mit dem Vorurteil, dass eine bloß mündliche oder schriftlich-literale Botschaft, wie sie der Koran verkündet, nicht in vollstem Sinne eine Offenbarung Gottes sein kann: Es fehlt bei vielen Aussagen – nicht bei allen! – die Möglichkeit a) reflexiver Wiederholbarkeit und Verstehbarkeit der „Offenbarungen“. Manche sind nachvollziehbar z. B. „Sei ein Muslim“, „Allah ist barmherzig und gnädig“, aber wie soll ich die „Offenbarungen“ zum Krieg, zur Vernichtung der Ungläubigen, zur Kopfsteuer etc. verstehen?

Ich las jetzt bei Klaus von Stosch, einem christlichen Theologen, viele historisch-kritische und dem christlichen Glauben ähnlich erscheinende Bemerkungen und Denkschemata, wie die „Offenbarungen“ des Islams aufgenommen werden können. Ich möchte dieser komparativen Lektüre in den Beispielen nicht widersprechen, den vielen moralisch-positiven Ableitungen zu Beten, Fasten, Pilgern, Teilen, zur möglichen Gleichberechtigung von Mann und Frau, gegen das Ausüben von Gewalt usw. Eine solche komparative Lektüre scheint mir natürlich möglich, sozusagen kein Wunder, weil der Koran eben viele Aussagen aus der Bibel übernommen hat.
Insgesamt eine sehr versöhnliche und friedensstiftende Red
e bei Klaus von Stosch.6

Eine bloße historisch-kritische und komparative Lektüre hat aber immer die Schwäche an sich, dass der Geltungsgrund einer Aussage oder eines Begriffes so nicht erreicht werden kann. Ein biblisches oder koranisches WORT Gottes bedarf der je eigenen, genetischen Einsicht in eine unwandelbare, absolut ungeschichtliche Erkenntnis von Hoheit, Würde, Wert, Wahrheit, dass sie selbst gebildet und nachvollzogen werden können muss.
Stimmen jetzt dem absoluten Geltungsanspruch nach die Aussagen der Bibel und des Korans wirklich überein? Worin liegt die Begründung und Rechtfertigung eines Vergleiches? In oberflächlicher Lektüre können sicher Parallelen gefunden werden, siehe z. B. in der Berufung des Abraham und im ähnliche Aufruf zu Gen 12 das Wort „Sei ein gläubiger Muslim“, lebe in Hingabe an Gott…. Das sind alles sittlich-moralisch gute Anweisungen, aber das würde ich nur als „Offenbarungen“ im in einem sehr oberflächlichen Sinn verstehen, Mitteilungen, die diese Menschen empfangen haben.

Unter „Offenbarung“ im strikten Sinne verstehe ich aber eine mehr als durch menschliche Weisheit und Erkenntnis sich kundtuende Manifestation Gottes.

5) Nehmen wir an, dass Muhammad tatsächlich Offenbarungen („wahy“) Gottes vernommen hat, die er – nach islamische Überlieferung konnte er nicht schreiben – dann jemanden diktierte, damit sie im Koran und als Koran festgehalten würden. Diese Offenbarungen sind mehr als personale, sind göttliche Manifestationen gewesen. Was sie als Inhalte und Aussagen von Gott genau enthalten, das ist aber meines Erachtens der strittige Punkt, denn die Wahrheit einer Aussage muss am Wahrheitsbegriff selber gemessen werden. Der Wahrheitsbegriff enthält zwei Bedingungen: 1.) Die tatsächliche Einsicht in die Möglichkeit einer göttlichen Wahrheit – wie von Muhammad behauptet– muss idealiter erwiesen sein, d. h. dass tätsächlich das Verhältnis Gott und Mensch der Bedingung der Möglichkeit nach so gedacht werden kann; das wäre aber realiter zu wenig: 2.) der Begriff der Wahrheit müsste sich in der zeitlichen Realisierung und in der Praxis und in concreto bewähren können, als Erscheinung, als genetisches Setzen, das unmittelbar in sich und aus sich und durch sich (de jure) selbstbegründend und selbstrechtfertigend ist, also auf Gott zu verweisen vermag. Die Kontinuierung und Realisierung bedarf  ferner 3.) einer notwendigen sittlichen Gemeinde (Kirche) und 4.) eine Form des „Symbols“, eine Form des Gedächtnisses, des Gebetes, eines Zeichens, insofern eine Interaktion zwischen Personen notwendig mediale Mitteln braucht. 

Kann Muhammad diese a) Einsicht in die Wahrheit Gottes, eines Begriffes, der für sich selber stehen muss, rein theoretisch erklären und darlegen? Kann b) diese Einsicht notwendig sich bewähren in der Reflexion der Selbstbestimmung von Freiheit? Kann in einer c) sittlichen Gemeinschaft und in d) Zeichen der Erinnerung, die mehr sind als menschliche Manifestation von Weisheit, diese Offenbarung bewiesen und bewährt werden?

© Franz Strasser, 2. 12. 2025

1Eine bloße Historisierung der positiven Offenbarung durch Nacherzählung oder als von selbst ablaufender Prozess der Erscheinung Gottes (Hegel) schafft nie eine Einheit zwischen apriorischem Vernunftdenken und überzeitlichem Glaubensakt, verunmöglicht jeden freien Glaubensakt.

2Vgl. Offenbarungscritik, SW V, S. 82 „(…) Der zu deducirende Begriff wurde bloss als eine Idee angekündigt; sie hat mithin keine objective Gültigkeit desselben zu erweisen, mit welchem Erweise sie auch nicht sonderlich fortkommen dürfte. Alles, was von ihr gefordert wird, ist, zu zeigen, dass der zu deducirende Begriff weder sich selbst, noch einem der vorauszusetzenden Principien widerspreche. Er kündigte sich ferner nicht als gegeben, sondern als gemacht an (conceptus non datus, sed ratiocinatus); sie hat mithin kein Datum der reinen Vernunft aufzuzeigen, wodurch er uns gegeben würde, welches sie zu leisten auch nicht vorgegeben hat.“

3Chr. Danz, Vernünftige Offenbarung. Fichtes Versuch einer Critik aller Offenbarung. In: G. Sans und J. Stoffers (Hrsg.), Religionsphilosophie nach Fichte, Neue Horizonte der Religionsphilosophie, 2022, S. 224

4Zitiert nach Chr. Danz, ebd. S. 225.

5Die Idee von Gott, als Gesetzgeber durch’s Moralgesetz in uns, gründet sich also auf eine Entäußerung des unsrigen, auf Uebertragung eines Subjectiven in ein Wesen außer uns, und diese Entäußerung ist das eigentliche Princip der Religion, insofern sie zur Willens- bestimmung gebraucht werden soll.“ (VCO, GA I/1, S. 33) Fichte hat die damals heiß diskutierten Fragen auf ein neues Niveau gehoben. An Offenbarung zu glauben ist möglich – wenn auch nur als eine sinnliche Verstärkung einer religiös-moralischen Wirksamkeit

6Klaus von Stosch. Herausforderung Islam. Christliche Annäherungen. 3. Auflage, 2016.

Autor: Franz Strasser

Dr. Franz Strasser