Priesterweihe von Frauen – 1. Teil

Die Begründung und Rechtfertigung eines sakramentalen Amtes in der Katholischen Kirche erfolgt  immer wieder in Berufung auf  Texte der Hl. Schrift, auf Texte der apostolischen Zeit und der Kirchenväter, und in Berufung auf heilige Gestalten und Autoritäten. Es wird sozusagen ein Art „historische“ und autoritative Wahrheit vorausgesetzt, dazu ein breiter Strom der Überlieferung und eine starke Wirkungsgeschichte.

Nun hat die Exegese diese „historischen“ Fundamente gewaltig dekonstruiert und aufgelöst durch viele textkritische und literarkritische und anthropologische Methoden –  also bleibt nicht mehr viel ĂĽbrig von „historischer“ Wahrheit?  Die Geltungsgrund historischer Aussagen muss woanders gesucht werden als in fraglicher, historisierender Nachzeichnung.

Es sind Fragen der Hermeneutik, die seit der Antike die Philosophen herumgetrieben haben.

Ein Friedrich D.E.Schleiermacher(1768-1834), dessen Religionsauffassung ich überhaupt nicht teile, aber in Fragen der Hermeneutik ist er mir eine große Hilfe, hat Regeln aufgestellt, wie es zu einem guten Verstehen kommen kann.1

Mangels Zugang zu Bibliotheken gehe ich nach seinen allgemeinen Regeln der Hermeneutik und Kritik vor und versuche einen Text der Antike zu verstehen, auf den z. B. das 2. Vatikanische Konzil Bezug nimmt, um die BegrĂĽndung und Rechtfertigung der Ă„mter „Bischof-Priester-Diakon“  geltend zu machen –  unter Ausschluss der Frauen?!

1) Ich beginne mit „Lumen Gentium“, promulgiert 1964, Kap. 20. (Hervorhebungen von mir) 

„Jene göttliche Sendung, die Christus den Aposteln anvertraut hat, wird bis zum Ende der Welt dauern (vgl. Mt 28,20). Denn das Evangelium, das sie zu überliefern haben, ist für alle Zeiten der Ursprung jedweden Lebens für die Kirche. Aus diesem Grunde trugen die Apostel in dieser hierarchisch geordneten Gesellschaft für die Bestellung von Nachfolgern Sorge.
Sie hatten nämlich nicht bloß verschiedene Helfer im Dienstamt
(Vgl. Apg 6,2-6; 11,30; 13,1; 14,23; 20,17; 1 Thess 5,12-13; Phil 1,1; Kol 4,1.1 u. ö.), sondern übertrugen, damit die ihnen anvertraute Sendung nach ihrem Tod weitergehe, gleichsam nach Art eines Testaments ihren unmittelbaren Mitarbeitern die Aufgabe, das von ihnen begonnene Werk zu vollenden und zu kräftigen (Vgl. Apg 20,25-27; 2 Tim 4,6f vgl. mit 1 Tim 5,22; 2 Tim 2,2; Tit 1,5; Clemens v. Rom, Ad Cor. 44, 3: ed. Funk I, 156.). Sie legten ihnen ans Herz, achtzuhaben auf die ganze Herde, in welcher der Heilige Geist sie gesetzt habe, die Kirche Gottes zu weiden (vgl. Apg 20,28). Deshalb bestellten sie solche Männer und gaben dann Anordnung, daß nach ihrem Hingang andere bewährte Männer ihr Dienstamt übernähmen ( Clemens v. Rom, Ad Cor. 44, 2: ed. Funk I, 154f.). Unter den verschiedenen Dienstämtern, die so von den ersten Zeiten her in der Kirche ausgeübt werden, nimmt nach dem Zeugnis der Überlieferung das Amt derer einen hervorragenden Platz ein, die zum Bischofsamt bestellt sind und kraft der auf den Ursprung zurückreichenden Nachfolge (Vgl. Tertullian, Præscr. Hær. 32: PL 2, 52f. Ignatius v. A., öfter
s.) Ableger apostolischer Pflanzung besitzen (Vgl. Tertullian, Præscr. Hær. 32: PL 2, 53.). So wird nach dem Zeugnis des heiligen Irenäus durch die von den Aposteln eingesetzten Bischöfe und deren Nachfolger bis zu uns hin die apostolische Ăśberlieferung in der ganzen Welt kundgemacht(Vgl. Irenäus, Adv. Hær. III., 3, 1: PG 7, 848A; Harvey 2, 8; sagnard 100f: „manifestatam“.) und bewahrt (Vgl. Irenäus, Adv. Hær. III., 2, 2: PG 7, 847; Harvey 2, 7; Sagnard 100: „custoditur“, vgl. ebd. IV, 26, 2: Sp. 1053; Harvey 2, 236, u. IV, 33, 8: Sp. 1077; Harvey 2, 262.)

Die Bischöfe haben also das Dienstamt in der Gemeinschaft zusammen mit ihren Helfern, den Priestern und den Diakonen, übernommen (Ignatius v. A., Philad., Vorrede: ed. Funk I, 264.) An Gottes Stelle stehen sie der Herde vor (Ignatius v. A., Philad., 1, 1; Magn. 6, 1: ed. Funk I, 264 u. 234.), deren Hirten sie sind, als Lehrer in der Unterweisung, als Priester im heiligen Kult, als Diener in der Leitung (Clemens v. Rom, a. a. O., 42, 3-4; 44, 3-4; 57, 1-2: ed. Funk I, 152, 156, 171f. Ignatius v. A., philad. 2; smyrn. 8, Magn. 3; Trall. 7: ed. Funk I, 265 f; 282; 232; 246fu. a.; Justin, Apol., 1, 65: PG 6, 428; Cyprian, Epist. passim.) Wie aber das Amt fortdauern sollte, das vom Herrn ausschließlich dem Petrus, dem ersten der Apostel, übertragen wurde und auf seinen Nachfolger übergehen sollte, so dauert auch das Amt der Apostel, die Kirche zu weiden, fort und muß von der heiligen Ordnung der Bischöfe immerdar ausgeübt werden ( Vgl. Leo XIII., Enz. Satis cognitum, 29. Juni 1896: ASS 28 (1895-96) 732.) ….“

Es ist für mich staunenswert, mit welcher Akribie und Traditionsbewusstsein hier in LG 20 die Hl. Schrift und älteste Väterzeugnisse zur Untermauerung der Argumente für kirchliche  Ämter herangezogen worden sind. Sozusagen eine Zusammenschau der Tradition und ein nicht zu unterschätzender hoher Traditions- und  Autoritätsbeweis wird geboten, aber können angebliche historische Ereignisse und Entscheidungen etwas begründen? Begründen insofern, als durch Freiheit die historische Kette des Zusammenhangs zwar nicht mehr beliebig interpretiert werden kann, aber in Weiterführung einer Reihe muss nach anderen Geltungsgründen Ausschau gehalten werden als nach bloß historisch fragwürdigen Daten? 

Unter den von LG 20 angefĂĽhrten Zitaten möchte ich rein exemplarisch auf einen Traditionsbeweis eingehen – auf die Texte, die dem HL. IGNATIUS zugeschrieben werden. Wie hat der Heilige damals das Bischofs- Priester und Diakonenamt gesehen? Kann mit gleicher BegrĂĽndung heute noch so argumentiert werden? Die „Sieben Briefe“ sind nicht so umfangreich und ĂĽberschaubar, wiewohl sie in ihrer historisch-kritischen Genese ĂĽberaus strittig sind. Dazu verweise ich auf Reinhard M. HĂĽbner2.

Wenn ich die „Sieben Briefe“ wiederholt lese, so scheint mir die Methodenlehre von Schleiermacher hilfreich zu sein: Was ist der grammatische Sinn, der psychologisch-technische Sinn, was ist Meditation und Komposition, schließlich, was ist notwendige Kritik?

Ich habe eine hermeneutische AufschlĂĽsselung einiger Passagen versucht, wobei ich den grammatischen Teil mangels griechischer Kompetenz nicht sehr tiefgehend durchfĂĽhren kann. So interpretierte ich eher das, was ich als Absicht und Urheberschaft des Autors besonders hervorgehoben sehe, also den psychologisch-technischen Teil, vorallem seine paränetischen Aufmunterungen und Mahnungen und performativen Sprechakte – und muss mich auf die Ăśbersetzungen verlassen. Die „Meditation“ dieser „Sieben Briefe“  wird von einer beabsichtigten Komposition zusammengehalten. Letztere Komposition wird wiederum von einer apriorischen „Kritik“ umgriffen.

Was ich analog zur „Kritik“ bei Schleiermacher jetzt hervorheben will, ist die in den Texten auffindbare „genetische Erkenntnis“, die den Akt der Bildung einzelner Begriffe, der Meditation, der Komposition m. E. sichtbar macht und auf eine unwandelbare, erste und höchste, sittliche Wertung und Wahrheit zurückführt, sowie auf  Faktizität der damals gegenwärtigen Fragen und auf eschatologische Zukunft  verweist.
Zum Begriff „genetischer Erkenntnis“  siehe drei Blogs von mir –
1. Teil, 2. Teil, 3. Teil.) 

2) Es bedarf sozusagen eines zweifachen Vorgehens in der LektĂĽre spiritueller Texte:

a) Herausarbeitung des subjektiven und objektiven Sinns eines Textes, mit Gadamer gesprochen, Herausarbeitung einer „hermeneutischen Erfahrung“

und b) Einordnung dieser Hermeneutik in eine transzendentale Erkenntnislehre, wie „Repräsentation“, „geschichtliche Überlieferung“, „Geltungsgrund“, „Geltungsanspruch“ der Bedingung der Möglichkeit nach überhaupt gedacht und gebildet werden können.

Die Vorstellung einer konstituierten Weihe-Hierarchie inklusiv Ausschluss der Frauen ist m. E. eine aporetische Konstruktion, falls man darin den Akt der Bildung einer sakramentalen Hierarchie aus dem Geltungsgrund einer geschlechtsunabhängigen Sinn- und Heilsordnung vergessen haben sollte  zugunsten eines bloĂź begrifflichen, metaphysischen Denkens von „Repräsentation“. Die kirchlichen Weiheämter repräsentieren in ihrem Status eine göttliche, sakramentale Wirklichkeit – so meine grobe Sicht -, weil aber Jesus und die Apostel Männer waren, so die begriffslogische Setzung, kommt mit „Repräsentation“ nur das männliche Geschlecht in Frage?
„Repräsentation“ war in irgendeiner Form geschichtlich notwendig, war sie aber dann konstituiert, wurde der Geltungsgrund und der Akt der Bildung plötzlich eingeschränkt auf eine geschlechtsspezifische Form der Repräsentation.
 Wer „in persona Christi“ handeln will, muss notwendig ein Mann sein, obwohl alle gläubigen Christen zu einer metaphorischen „Repräsentation“ Christi berufen sind.  

Der Akt der Bildung einer sakramentalen Wirklichkeit oder expliziter Sakramente oder der sakramentalen Ă„mter – Bischof-Priester-Diakon – verweist m. E. auf einen absoluten Geltungsgrund, der damals und heute in „genetischer Erkenntnis“ mitvollzogen und nachvollzogen, re-konstruiert und erinnert werden kann, d. h. in einer ähnlichen Sinnkonzeption und Identitätskonzeption wie vor ca. 1900 Jahren, aber natĂĽrlich nicht in einem bloĂź historischen Sinne.  Anders gesagt: Das Amt kann mit gleicher Identitätsgebung und Sinnentwurf wie beim Hl. Ignatius begrĂĽndet und gelebt werden, was aber gerade eine ĂĽber-historische BegrĂĽndung verlangt. Eine bloĂź „historische“ Auskunft und historisch-kritische Exegese wird  den  Geltungsgrund einer „Repräsentation“ nicht finden können.3 

3) Liest man in historisch-kritischer Literatur des Neuen Testamentes oder hört dazu Vorträge4, so frage ich mich immer, welche „Selbstbeobachtung“ (ebenfalls ein Begriff von Schleiermacher) und Idee und Kritik steckt hinter den grammatischen und psychologischen Textinterpretationen der Exegeten und Interpreten von heute? Abgesehen jetzt von den vielen Methoden der Textanalyse (Textkritik, Formkritik, Gattungskritik, Kanonkritik, rhetorische Analyse, narrative Analyse, literarische Dekonstruktionen, humanwissenschaftliche Methoden u. a. m), ist die umfassende Kritik des Geltungsanspruches eines Textes entscheidend.

Eine subjektive und objektive „hermeneutische Erfahrung“ – bei Gadamer in einem zweifachen defizienten modus oder in einem hochwertig zu verstehen modus als „Gespräch“ zu lesen-5, ist eine erste wissenschaftliche Aufgabe, zweifellos: Den Autor, das Werk, die Zeitumstände, die Absicht, so gut wie möglich zu erkennen.
Irgendwann tauchen aber dann die apriorischen Fragen auf: Können wir den Geltungsanspruch, der ja erhoben wird, heute noch nachvollziehen?  Welche   „transzendentale Möglichkeitsbedingung“  verlangt dieser Nachvollzug und Mitvollzug? Wenn ich den Geltungsanspruch finden will, fließen Autor,  sein Werk, seine damalige, umliegende synchrone Geschichte, die diachrone Wirkungsgeschichte des Werkes, und viele andere, oft  unreflektierte Projizierungen und systemtheoretische Bedingungen ineinander und fordern unser/mein Wert- und Sinnsystem  von heute zur Stellungnahme heraus.  

Die versteckten „doktrinalen“ (Schleiermacher) Interpretationen freizulegen ist immer wieder Sache einer philosophischen Kritik, die nach Wahrheit und Erkenntnis der Wirklichkeit fragt.

Um noch einmal mit Schleiermacher zu sprechen: Es begleitet uns bei allem faktischen Verstehen stets eine  divinatorische Einschätzung des ganzen Textes, d. h. eine Kritik der ganzen, herausgearbeiteten subjektiven wie objektiven  „hermeneutischen Erfahrung“. („Von der divinatorischen LektĂĽre zur Hermeneutik und wieder zurĂĽck zur divinatorischen LektĂĽre“ Vorlesung 2007 v. M. Hofer, Linz).6

Solche eindringliche Briefliteratur eines dem Hl. IGNATIUS von Antiochien, oder einem Autor um 160/170 n. Chr. zugeschrieben Textes, lese ich nicht als zeitliches Protokoll oder als durchschaubares politisches Pamphlet – worunter ich z. B. „De bello gallico“ von Cäsar einordnen täte – , oder als mythische Erzählung,   sondern als eindringliche, performative Predigt, als Aufmunterung und Aufforderung und als Einladung zum Mitvollzug, zur Danksagung, zur Bitte, zur Partizipation im weitesten Sinne. Gerade dieser total interpersonal und emphatisch gefärbte Mitvollzug ist der genetische BegrĂĽndungs-Akt der Einsicht in die Bildung von sakramentalen Ă„mtern.

Denn vordringlich und unüberhörbar geht es a) um die Einheit der Gemeinde angesichts vieler Anfeindungen und systemtheoretischer Bedingungen, und b) um eine, soweit im menschlichen Ermessen mögliche, gesicherte, glaubwürdige, nachvollziehbare Weitergabe der positiven Offenbarung.

Schaue ich hingegen, sozusagen aus der juridischen Welt des CIC von 1917 oder 1983 auf die Konstitution von Weiheämtern, ist der Akt der Einsicht in die Notwendigkeit sakramentaler Ă„mter bereits verloren gegangen  und zu einer bloĂź historischen Begrifflichkeit verfestigt. Ist darin noch eine genetische und transzendentale Wahrheit zu erkennen?   Die kirchlichen Ă„mter, etwas pauschal gesagt, stehen fĂĽr die Anwesenheit der göttlichen Abwesenheit, sie „repräsentieren“ das göttliche Element in einer säkularisierten Welt – und die christliche Gemeinde steht ebenfalls fĂĽr eine transzendente Wirklichkeit, ist eine „repräsentierende“  Größe, aber wo und wie sind hier die Frauen im Erkenntnis- und BegrĂĽndungsakt anzusiedeln? 

Historisch entschied sich die christliche Gemeinde und der charismatisch begabte Schreiber damals  – ich wĂĽrde ihn eher als Diakon einstufen, weil er von Diakonen als „Mitknechte“ spricht –  fĂĽr eine männliche Struktur sakramentaler Ă„mter. Das hat aber m. E. reine systemtheoretische, nicht prinzipielle, nicht genetische und reflexologische GrĂĽnde. Die angefeindete Gemeinschaft und die VerkĂĽndigung des Glaubens war anscheinend anders nicht zu retten. Die apriorische Sinnidee hinter der VerkĂĽndigung, hinter dem Mahnungen zur Einheit, im Anliegen der Kontinuität und der Tradition der positiven Offenbarung, das  ist deutlich herauszuhören –  das ist eine genetische Erkenntnisart und hängt mit dem Geschlecht an sich nicht zusammen.  

Die Ämter sind in statu nascendi formuliert, damit a) die Einheit gewahrt bleibe bei allen systemtheoretischen Gefährdungen und b) die bestmögliche Erkenntnis und Teilhabe am sakramentalen Heil der positiven Offenbarung für alle von allen zu jeder Zeit erfolgen konnte. 

4) Ich möchte LG 20 in den expliziten Verweisen auf den Hl. IGNATIUS jetzt zitieren: Es muss  in LG 20 ein ausgesprochen guter Kenner der Texte am Werk gewesen sein – oder war es eine Sekretärin? – denn er suchte wirklich die m. E. schönsten Stellen aus dem NEUEN TESTAMENT und den „Sieben Briefen“ und anderer Kirchenväter  heraus, um das sakramentale Weiheamt zu legitimieren.
Jetzt die zitierten, ausdrĂĽcklich herausgehobenen Stellen der „Sieben Briefe“  der dogmatischen Konstitution „Lumen Gentium“. 

LG 20: „(….das Bischofsamt) kraft der auf den Ursprung zurückreichenden Nachfolge (Vgl. Ignatius v. A., öfters.)

Die Bischöfe haben also das Dienstamt in der Gemeinschaft zusammen mit ihren Helfern, den Priestern und den Diakonen, übernommen (Ignatius v. A., Philad., Vorrede: ed. Funk I, 264.). An Gottes Stelle stehen sie der Herde vor (Ignatius v. A., Philad., 1, 1; Magn. 6, 1: ed. Funk I, 264 u. 234.), deren Hirten sie sind, als Lehrer in der Unterweisung, als Priester im heiligen Kult, als Diener in der Leitung (Ignatius v. A., philad. 2; smyrn. 8, Magn. 3; Trall. 7: ed. Funk I, 265 f; 282; 232; 246fu. a.; ).

Der Brief an die Philadelphier ist vielleicht der eindringlichste und schönste Brief, was das Bischofsamt und generell die Botschaft betrifft:

Vorrede: „Ignatius, der auch Theophorus (genannt wird), an die Kirche Gottes des Vaters und des Herrn Jesu Christi, die in Philadelphia in Asien sich befindet, begnadigt und gefestigt in Eintracht mit Gott, die ohne Aufhören frohlockt im Leiden unseres Herrn und die in seiner Auferstehung vollendet ist in jeglicher Barmherzigkeit, die ich grüße im Blute Jesu Christi, die meine ewige und bleibende Freude ist, besonders wenn sie eins ist mit ihrem

Bischof und seinen Presbytern und den nach Jesu Christi Willen eingesetzten Diakonen, die er nach seinem eigenen Willen in Festigkeit gestärkt hat durch seinen Heiligen Geist.
An die Magnesier: „ 1. Wie nun der Herr, da er mit ihm eins ist, ohne den Vater nichts getan hat, weder durch sich selbst noch durch die Apostel, so sollt auch ihr ohne den Bischof und die Presbyter nichts tun; auch sollt ihr nicht versuchen, etwas auf eigene Faust als richtig erscheinen zu

lassen, sondern bei eurer Versammlung sei ein Gebet, eine Bitte, ein Sinn, eine Hoffnung in Liebe, in untadeliger Freude, das ist Jesus Christus, im Vergleich zu dem es gar nichts Besseres gibt.

2. Kommet alle zusammen wie in einen Tempel Gottes, wie zu einem Altare,

zu dem einen Jesus Christus, welcher von einem Vater ausging und bei dem einen blieb und zu ihm zurückgekehrt ist.“

Philadelphier: 2. Kap. Warnung vor Spaltung und Irrlehre.

1. Als Kinder des Lichtes der Wahrheit fliehet die Spaltung und die schlimmen Lehren; wo immer der Hirte ist, dorthin folget wie die Schafe.

2. Denn viele Wölfe, die vertrauens- würdig (scheinen), fangen durch böse Lust die Gottsucher weg. Wenn ihr aber einig seid, haben diese keinen Erfolg.“

An die Smyrner: 8. Kap. Seid eins mit dem Bischof!

1. Alle sollt ihr dem Bischof gehorchen wie Jesus Christus dem Vater, und auch dem Presbyterium wie den Aposteln; die Diakonen aber ehret wie Gottes Anordnung. Keiner tue ohne den Bischof etwas, das die Kirche angeht. Nur jene Eucharistie gelte als die gesetzmäßige, die unter dem Bischof vollzogen wird oder durch den von ihm Beauftragten.

2. Wo immer der Bischof sich zeigt, da sei auch das Volk, so wie da, wo Jesus Christus ist, auch die katholische Kirche ist. Ohne den Bischof darf man nicht taufen noch das Liebesmahl feiern; aber was immer er für gut findet, das ist auch Gott wohlgefällig, auf dass alles, was geschieht, sicher sei und gesetzmäßig.“

An die Magnesier: 3. Kap. Achtung vor dem jugendlichen Bischof.

1. Es ziemt euch aber, das jugendliche Alter des Bischofs nicht auszunützen, sondern entsprechend der Macht Gottes des Vaters jegliche Ehrfurcht ihm zu erzeigen, wie ich erfahren habe, dass auch die heiligen Presbyter seine offenbar in jugendlichem Alter erfolgte Erhebung nicht missbrauchen, sondern als in Gott verständige Männer in Über- einstimmung mit ihm wandeln, doch nicht mit ihm, sondern mit dem Vater Jesu Christi,

dem Bischof aller.

2. Zur Ehre dessen nun, der uns erwählt hat, ziemt es sich, ohne jede

Heuchelei gehorsam zu sein; denn man täuscht nicht diesen sichtbaren Bischof, sondern man spottet über den unsichtbaren. Ein solches Handeln aber bezieht sich nicht auf das Fleisch, sondern auf Gott, der das Verborgene weiß.“

An die Trallianer: 7. Kap. Anschluss an den Bischof.

1. Hütet euch also vor solchen. Das wird bei euch der Fall sein, wenn ihr nicht aufgeblasen seid und euch nicht trennet von Gott Jesus Christus, vom Bischof und von den Vorschriften der Apostel. 2. Wer sich innerhalb der Opferstätte befindet, ist rein; wer aber außerhalb steht, ist nicht rein; das heißt: wer ohne Bischof, ohne Presbyterium und Dia-kon etwas tut, der ist nicht rein in seinem Gewissen.“

5) Ich lese und höre als erstes, als „Kritik“ nach Schleiermacher formuliert, oder hier im äquivalenten Sinnen gebraucht, als „genetische Erkenntnis“ aller Briefe, wie schon angedeutet a) die durch die Bischöfe und Priester und Diakone zu bezweckende Einheit und Eintracht und Kontinuität heraus!  Das ist aber eindeutig nicht narzisstisch, patriarchalisch oder herrschsĂĽchtig motiviert, denn alles ist begrĂĽndet im Gehorsam dem dreifaltigen Gott gegenĂĽber. Wenn wirklich psychische Eigensucht und Eigeninteresse oder Patriarchalismus dahinter gestanden hätte, wären die Briefe total anders ausgefallen!
Die Einheit der Gemeinde dürfte aus diesen und jenen systemtheoretischen Gründen gefährdet gewesen sein (Irrlehren, Verfolgung durch den römischen Staat u. a. m.), die positive Offenbarung  bedroht, ergo musste erst recht Einheit, Zusammenhalt und „Gehorsam“ beschworen und demonstriert werden.

Die eigentliche Begründung und Rechtfertigung war, so mein Analysewerkzeug und die analytische Grundlage,  der genetische Erkenntnis- und Geltungsgrund der positiven Offenbarung, die für alle von allen zu jeder Zeit appliziert und konkretisiert werden sollte.

6) Im Gegensatz zur Gnosis und ihrer Denkart und anderen Sinnangeboten der damaligen Zeit gewährte die christliche Erlösungsidee (Vergebung) eine  dauernde, ĂĽber Zeit und Vergänglichkeit hinausgehende, pertinente Sinnidee. Die Gnosis ging z. B. von suspekten, schauderhaften bis frivolen Geschichten aus und kannte eine geschichtliche Ăśberlieferung und eine Kette zusammenhängender Freiheitsentscheidungen von Propheten, Aposteln, Gläubigen,  nicht, geschweige eine Sinnidee der Vergebung und des ewigen Lebens. (In hervorragender Weise hat der Hl. IRENĂ„US die Unterschiede zwischen einem bloĂź pseudo-gnostischen Wissen und einem geschichtlich-sukzessiven Wissen herausgestellt in seiner groĂźen Schrift „Gegen die Häretiker“ – siehe Blog von mir – Link.)


Anders gesagt: Die genetische Erkenntnis der Gnade gewährte eine neue Identität und Sinngebung  – und verlangte die  Realisierung dieser Gnade, verlangte Kult und Erinnerung,  „succesio“ und „ordo traditionis“ mit IRENĂ„US v. Lyon gesprochen,  neues Zusammenleben, geistliche Durchdringung des Alltags und des ganzen Lebens, eine kirchliche Lebensform, aber immer im Wissen und im RĂĽckbezug, dass die intuitive und intelligierende Quelle dieser Formen und Institutionen vom absoluten Geltungsgrund selber ausgehe und davon abhänge. Dort lag die absolute, genetische BegrĂĽndung und Rechtfertigung der Einheit der Gemeinde und die Frage der zeitlichen Kontinuität der positiven Offenbarung, sozusagen die Quelle des lebendigen, geistlichen Stromes und der neuen Identität – während die Umsetzung nur regulativ, anwendungsspezifisch, pragmatisch verlaufen konnte. 

Nach transzendentalen Prinzipien ist notwendig mit einer Erkenntnis deren Realisierung und Anwendung verbunden.  Die neu erkannten Werte sind prinzipielle, geistige Setzungen, die aber nicht außerhalb des Bewusstseins existieren. Sie sind selbst ein Wille und gerichtet an ein freies Wollen. Der höchste Wert der positiven, christlichen Offenbarung ist die erlösende, vergebende Liebe JESU CHRISTI, ist Selbstwert, an den freien Willen der Aufnahme und des Glaubens gerichtet, ergreifende Evidenz, vollkommene Erfüllung des Willens, ist genetische Erkenntnis, über theoretisches Wissen hinausgehend, praktisches Wissen und Wollen, unmittelbar wahr und gut, reflexologisch nachvollziehbar und zukunftsorientiert. Diese Vergebung und Erlösung als absoluter Wert bezieht sich auf die Freiheit jedes einzelnen Vernunftwesens und kann in sittlicher Wertung nachvollzogen werden. Die Realität wird zur aufgegebenen Wirklichkeit in einem Verhältnis der Applikation des sittlichen Wertes auf die im Bewusstsein anzutreffende Realität.

Der Hl. Ignatius/der anonyme Autor und die ganze dahinterliegende Gemeinde waren sich ihrer Verantwortung der Beziehung des sittlichen Wertes auf ihre geschichtliche und weltliche Situation sehr bewusst. Sie handelten nicht nach egoistischen BedĂĽrfnis oder aus einem krankhaften Patriarchalismus heraus. Das ist wohl eindeutig den Texten zu entnehmen!
Der  höchste legitimierende Wert der Hoheit und WĂĽrde der positiven Offenbarung stand  ĂĽber allem – noch unabhängig von der Geschlechterfrage! Die Umsetzung und Applikation bei aller Heiligkeit eines IGNATIUS oder eines unbekannten,
charismatischen Autors oblag jetzt der ganzen! mitspielenden Gemeinde – und konnte nur faktisch ausfallen, deshalb aber auch zeitbedingt.  

Ich höre entsprechende Sorge und Verantwortungsbereitschaft gegenüber dem höchsten Anspruch des Sollens und gegenüber den Gläubigen in individuo und im Ganzen als Gemeinde heraus, ebenso eine gewisse  Unsicherheit und Angst und Sorge wegen der politischen und sozialen und kulturellen Verhältnisse. Wie  kann es und soll es weitergehen?

Hinter diesen, selbst fĂĽr Reinhard M. HĂĽbner rätselhaften Klarheit der sakramentalen Ă„mter, ist m. E. klar diese  Sinnidee und der Zweck der Etablierung herauszuhören: Um die interpersonalen Einheit und Gemeinschaft und die Erkenntnis der positiven Offenbarung zu bewahren und in die Zukunft fĂĽr jĂĽngere Generationen weiterzugeben, flexibel, klug, pragmatisch. Oder mit einem anderen, damals wertvoll geschaffenen Begriff gesagt, um den alle Völker und Nationen und Sprachen und Generationen und Arme und Reiche umfassenden „katholischen“ Glauben weiterzugeben. (Siehe Artikel v. R. M. HĂĽbner  zum Begriff „katholisch“.)

7) Nach dem von mir oben grob angedeutetem Schema von Schleiermacher können die Aussagen der Briefe gut analysiert und gegliedert werden: Es besteht immer, abgesehen jetzt vom grammatischen Teil, ein Zusammenhang von Meditation, Komposition (Einheit und Kontinuität der Botschaft) und „Kritik“. 

Die sakramentalen Weiheämter wie „Bischof“, „Priester“, „Diakon“ sind im Rahmen der Bildung und des Ursprungs einer sakramentalen Heils- und Sinnordnung einsehbar, noch dazu durch die charismatischen Persönlichkeiten beglaubigt – wer immer der Autor im einzelnen gewesen sein mag. Die „genetische“ Erkenntnis schuf die Ă„mter, ein ideeller Akt, nicht ein abstraktes Subjekt „Kirche“ mit einer begrifflich bereits voll konstituierten Ă„mter-Hierarchie und einer geschriebenen Verfassung und Gesetzgebung und Rechtssprechung und durchorganisierten Verwaltung.

Würde ich dem Hl. IGNATIUS oder dem unbekannten Autor um 160/170 n. Chr. patriarchale Interessen unterstellen, hätte er sich stark auf die Männlichkeit JESU und der Apostel und des Paulus berufen müssen, hätte er nicht so liebevoll, wenn auch spärlich, in Grußlisten die Frauen erwähnt und liebevoll die Leute angesprochen, hätte er vielleicht viel straffer alles organisiert, betriebswirtschaftlich besser strukturiert, sich diskursmäßig stärker gegen Konkurrenten verteidigt….. Diesen patriarchalen Diskurs kann ich bestenfalls nicht erkennen. 

Es entstand sogar, was ebenfalls zu bedenken ist, eine fĂĽr damalige Verhältnisse äuĂźerst gleichwertige Gesellschaftsordnung, eine völkerĂĽbergreifende, „katholische“ Einheit fĂĽr alle Völker und Sprachen – vgl. nochmals R. M. HĂĽbner, Literatur zum Begriff „katholisch“.7

Liest man historische Literatur zu damaligen Zeit des 2. Jhd. n. Chr., so gab es ja viele Unfreie, Tagelöhner, Sklaven etc. Die Frauen und Kinder und Fremde  waren von der „libertas“, „dignitas“ und „auctoritas“ eines römischen Staatsbürgers bzw. von der Redefreiheit des griechischen Polis-Bürgers, der ein Mann sein musste, ausgeschlossen. Das alles ist für eine „hermeneutische Erfahrung“ solcher Texte in komparativer Lektüre festzuhalten, will man das durchaus Revolutionäre und Neue der christlichen Gemeinden gerecht einschätzen.8

Darum geht es bis heute: Die Ziel- und Zweckbestimmung einer durch die positive Offenbarung bewirkten neuen Erkenntnis von Gott bedingt einen neuen politischen Zusammenhang aller Völker und Nationen, und ebenso einen neuen interpersonalen Zusammenhang der Geschlechterbeziehung, zwecks Bildung der ekklesiologischen und pneumatologischen Idee der Erlösung. 

8) Was historisch gewesen ist, ist Aufgabe der hermeneutischen Analyse, ist Komparation vieler Texte, ist „hermeneutische Erfahrung“ und verlangt wissenschaftliche Herausarbeitung des Gegenstandes.
Über diese Hermeneutik hinausgehend ist aber die „Kritik“ notwendig, d. h.  eine transzendentale Erkenntniskritik, was der apriorische Maßstab der „hermeneutischen Erfahrung“ betrifft.
Ich will hier besonders auf den
zeitĂĽberhobenen Geltungsanspruch hinaus:
Geschlechtsspezifisch handeln wir immer, das hat einen tieferen Sinn, das möchte ich gar nicht bezweifeln, aber das kann nicht eine reelle Eigenschaft des absoluten Geltungsgrundes selber sein. Das wäre ja purer Geschlechter-Realismus in Gott  (oder in die Idee) hineingetragen. 

Die  Bischöfe von heute, die eine ziemlich hohe legislative und  jurisdiktionelle und administrative FĂĽlle an Macht (vgl. z. B. CIC/1983 c 381 § 1ff) beanspruchen, die teilhaben an den munera Christi wie „Hirtendienst“, „Lehramt“, „Leitungsdienst“, sie begrĂĽnden ihre vielseitige „Repräsentanz“  und Legitimation nicht selten literarisch und historisch von den Aposteln her.  Was aber begrĂĽndet wirklich eine Sukzession? Wohl der Akt einer gemeinsamen Einigkeit auf ein Symbol des Glaubens, der Akt einer gemeinsamen Einsicht, der Akt medialisierter Weitergabe der positiven Offenbarung, Gebet, Gedächtnis, solidarische Liebe u. v. m, aber sicherlich nicht eine biologische  Reihe männlichen Geschlechts. 

Welchen erkenntniskritischen Status haben die metaphorischen Aussagen in den Briefen, wenn die „Bischöfe“ mit Gott-Vater,  die “Presbyter“ fĂĽr die Apostel, die „Diakone“ fĂĽr Jesus Christus stehen? 
Ich kann diese Metaphorik nur so verstehen, dass deren kritischer Teil darin besteht, dass die Legitimation aus  der Zweckbestimmung der Idee und aus einem absoluten Geltungsgrund der positiven Offenbarung kommt, an dem partizipativ alle gläubigen Christen Anteil bekommen mögen, unabhängig vom Geschlecht. Durch „genetische Erkenntnis“ wurden die Ă„mter geschaffen und können so weiterhin begrĂĽndet werden, aber nicht erblich in männlicher Tradition und Linie.

Wenn ich diesen Ausdruck „genetische Erkenntnis“ hier und den folgenden Ăśberlegungen zur Priesterweihe der Frauen gebrauche, so meine ich immer dieser FĂĽlle von werthafter, reflexologischer und zukunftsgerichteter Erkenntnis, wie sie kraft Vernunft jedes Vernunftwesen nachvollziehen kann. 

Dass es zu einer Art sakramentaler Weiheämtern  kommen soll  – „sakramental“ verwende ich hier in sehr  umfassender Weise, meint ekklesiologische und pneumatologische Vermittlung der Erlösung – verstehe ich als einen bewussten Akt der Freiheit, dass es ein WeiterfĂĽhrung der positiven Offenbarung in genetischer und sazienter Weise geben soll – wie ähnlich die VerkĂĽndigung der Botschaft vom Himmelreich von Jesus selbst  an so  vorgesehen  war, dass andere berufen waren, ja alle berufen waren.  

Die systemtheoretischen Bedingungen der damaligen Zeit verlangten eine Einschränkung der sakramentalen Ă„mter auf das männliche Geschlecht, aber das tangierte nicht die „genetische Erkenntnis“ selbst, dass es ĂĽberhaupt eine frohe Botschafte geben sollte, eine neue Sicht auf Welt durch die Wirklichkeit Jesu Christi.  Es muss ein stark platonisch gefärbtes Umfeld gewesen sein, zumindest im Denken des Autors (der Autorenschaft), wenn die Notwendigkeit einer neuen, ideell-geistigen und spezifisch neuen Weltsicht geboten war,  ĂĽber die Grenzen jĂĽdischer bzw. heidnischer Erinnerungskultur und mythischer Göttergeschichten hinausgehend. Ebenso verlangte es ein mĂĽndiges, politisches Denken vieler Gläubiger, weil eine aktive, politische und „kirchliche“ Partizipation an der Einheit und Kontinuität angestrebt war. Ohne aktive christliche Gemeinde hätte es der Autor/die Autorin? nicht zu diese Paränese und ideellen Sicht gebracht bzw. wäre er gar nicht verstanden worden.

Kann ich aber von einer inneren Gesetzmäßigkeit in der Erkenntnis (apriorische Vernunftidee) und einer pertinenten Wert- und Sinnidee (positive Offenbarung)  und einem damit verbundenen Geltungsanspruch ausgehen, habe ich ein festes Fundament der Analyse alter Texte gefunden – und bin nicht mehr hilflos historischen Meinungen der Exegese  und unendlicher Hermeneutik ausgeliefert, was kann und soll aus damaliger Zeit heute noch herĂĽbergerettet, was kann fallen gelassen werden.

9) Ein großes Danke an die Übersetzer und an die „Bibliothek der Kirchenväter“ für die  digitale Zugänglichkeit dieser Texte. 

griechisch: https://bkv.unifr.ch/de/works/cpg-1025/versions/the-letters-loeb/divisions/2

deutsche Übersetzung: 

https://bkv.unifr.ch/de/works/cpg-1025/versions/die-sieben-briefe-des-ignatius-von-antiochien-bkv

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Die sieben Briefe des Ignatius von Antiochien (BKV)_deutsch_121

© Franz Strasser, Juli 2025

1F.D.E. Schleiermacher, Hermeneutik und Kritik. Mit einem Anhang sprachphilosophischer Texte Schleiermachers. Hrsg. v. Manfred Frank, Frankfurt am Main, Suhrkamp, 1977.

2Siehe im Buch: Hübner, Reinhard M. und Kany, Roland (Hrsg.) (2017): Kirche und Dogma im Werden. Aufsätze zur Geschichte und Theologie des frühen Christentums. Studien und Texte zu Antike und Christentum, Bd. 108, Tübingen.

3Es fragt sich z. B. der exzellente Historiker Reinhard M. HĂĽbner, ob die BegrĂĽndung einer gĂĽltigen Eucharistiefeier vom Monepiskopat abhängig  gewesen sei, wie es der Hl. Ignatius beschreibt. Welche Frage? HĂĽbner konstruiert hier eine  heikle BegrĂĽndungsfrage der Sakramente. Aber diese BegrĂĽndungsfrage ist juridisch ĂĽberzogen, denn erst später kamen diese jurisdiktionellen Fragen auf, die die Macht der Bischöfe zur Legitimation der Sakramente herausstreichen sollte. Analytisch lässt sich wohl nur sagen, die „Macht“ eines Bischofs und die GĂĽltigkeit eines Sakramentes hing plötzlich von systemtheoretischen Bedingungen ab, nicht von kirchenrechtlicher Genauigkeit. Einen Vernunftplan oder „Gang der Ă„mterentwicklung bis zum Monepiskopat“ lese ich nicht heraus, das hieĂźe, dass in der genetischen Erkenntnis selbst der Weg zum Monepiskopat vorgesehen gewesen wäre, was wohl Unsinn ist. Da hätte Jesus gleich von „Bischöfen“ sprechen sollen, nicht so mehrdeutig von „Aposteln“. In diesem Fall der Notwendigkeit eines Monepiskopates hat es vielleicht die Gegnerschaft des    Sakramentalismus des Valentinianers Markus, ĂĽber den IRENĂ„US, haer. I, 13, schreibt, gegeben. Der Hl. Ignatius (oder der Autor) war veranlaĂźt, den Bischofstitel, der grundsätzlich jedem Presbyter zukommen konnte, einem einzigen, nicht mehr zu den Presbytern zählenden Mann an der Spitze vorzubehalten – so dann die Deutung von R. M. HĂĽbner, Kirche und Dogma im Werden, ebd. S. 84.

4Ich hörte zu diesem Thema Priesterweihe fĂĽr Frauen einen historisch-kritischen Beitrag von Prof. C. Niemand, 27. 6. 2024. Er zeigte in verständlicher, anschaulicher und akribischer Art die historische und etymologische Entwicklung des Begriffes „Priester“ auf und seine Entwicklung in der neutestamentlichen Kirchengeschichte.  
Ich schrieb fĂĽr mich diesen Vortrag zusammen – in Stichworten. Vielleicht gibt es einmal eine autorisierte LektĂĽre dazu.   Link,
Christoph Niemand, Theologie des Leitungsamtes, Abschiedsvorlesung 27. 6. 2024  

5Bernward Grünewald, Der Erfahrungsbegriff der dialektischen Hermeneutik H.-G. Gadamers und die Möglichkeit der Geisteswissenschaften. Erschienen in: Logos, Neue Folge, Bd. 1, 1993/94, Heft 2, S. 152-183. Download im Inernet: Der Erfahrungsbegriff der dialektischen Hermeneutik H.-G. Gadamers und die Möglichkeit der Geisteswissenschaften

6Genauso wie die psychologische und die grammatische Methode dürfen das komparative und das divinatorische Verfahren nicht getrennt werden, denn „die Divination erhält ihre Sicherheit erst durch die bestätigende Vergleichung, weil sie ohne diese immer fantastisch sein kann. Die komparative aber gewährt keine Einheit. Das Allgemeine und das Besondere müssen einander durchdringen, und dies geschieht immer nur durch Divination.“ (Schleiermacher, siehe Anm. 1, ebd. S. 170)

7 REINHARD M. HĂśBNER, „Überlegungen zur ursprĂĽnglichen Bedeutung des Ausdrucks „Katholische Kirche“ bei den frĂĽhen Kirchenvätern.“ In: Väter der Kirche, ekklesiales Denken von den Anfängen bis in die Neuzeit“, hrsg. Von J. Arnold, R. Berndt, R.W. Stammberger, Paderborn 2004, S. 31 – 79.(Downloadbar von der Bayerischen Staatsbibliothek – aufrichtigen Dank! – siehe Link:

8Zum Begriff der Freiheit im antiken Leben und antiken Gesellschaftsformen siehe z. B. den Artikel von Christina M. Kreinecker, Freiheit in der Antike. In: Freiheit. Vom Wert der Autonomie, hrsg. v. Clemens Sedmak, Darmstadt 2012, S. 95 – 110.

Autor: Franz Strasser

Dr. Franz Strasser