1) Wie teilweise schon gesagt (Teil 2): Eine kirchliche Ordnung unterscheidet sich m. E. von einer säkularen Gesellschaftsordnung dahingehend, dass a) der RĂĽckbezug auf eine apriorische und positive Offenbarung explizit gemacht wird und b) die sakramentale Sinnordnung in einer von Gott selbst garantierten Einheit von Intention und Leistung erfĂĽllt ist – während in einer bloĂź säkularen Ordnung juridische und sittliche Ordnung zwar gewollt, aber nicht garantiert werden können. AuĂźerdem bietet eine sakramentale Sinnordnung zusätzliche Zeichen und Mitteln an, wie Gebet, Liturgie, Kunst, um die Heilsordnung zu erreichen – die eine staatliche Ordnung hat zwar auch ihre Riten und Zeremonien, aber sie wirken immer etwas kĂĽnstlich und selbstgemacht. (Die Roben der Richter, die militärischen Empfänge u. a. m.)Â
Die performativen Sprechakte des Hl. Ignatius/des Autors/der Gemeinde in den „Sieben Briefen“ zielen nicht auf die Etablierung und Repräsentation a) einer starken, machtpolitischen Einrichtung, ja zielen b) nicht einmal auf eine höchste, sittliche Ordnung und Disziplin an sich, als ginge es um eine perfekte Idee eines vollkommenen Gesamtwillens des Volkes, um eine „societas perfecta“, wie durchaus die Kirche schon definiert wurde – siehe zu diesem Begriff LTHK. Die Sprechakte sind zuerst Appelle an den Glauben und das Herz jedes einzelnen, dass c) jeder/jede individuell den Zugang zur Gnade finde und d) kollektiv sich diese Gnade auswirke und sichtbar werde. Die kirchliche Hierarchie mit sakramentalen Weiheämter ist dafĂĽr Mittel, eine sakramentale Gemeinschaft und eine sakramentale Durchdringung des Lebens zu erreichen, sie repräsentiert die „gesellschaftliche Konstruktion der Wirklichkeit“ (Peter L. Berger u. Thomas Luckmann, 1974). Die BegrĂĽndung und Legitimation kommt aus der apriorischen und positiven Offenbarung, dass jedes Vernunftwesen Anteil bekommen möge am Gemein-Nutzen der Erlösung, andernfalls der teleologische und kategorische Zweck nicht erreicht wäre.Â
2) Gehen wir nicht gleich vom Missbrauch der Macht und des Repräsentationsbegriffes aus, sei es in der Kirche oder im Staate: In vielen modernen Demokratien wird der Macht- und Herrschaftsanspruch mit dem Begriff der „Repräsentation“ gut begrĂĽndet und nach bestem Wissen und Gewissen gelebt. (In den Diktaturen wird die repräsentative Form und der teleologische Zweck von MachtausĂĽbung ja gerade nicht beachtet.)Â
a) Ein rein laizistischer Staat oder eine a-religiöse, a-theistische Herrschaft werden immer wieder mit ihrer fehlenden Legitimation kämpfen mĂĽssen, weil sie den allgemeinen Rechtswillen und die Freiheit des einzelnen nicht garantieren und schĂĽtzen können – ohne Transzendenzbezug. Sie werden ständig mit vielen innerweltlichen HerrschaftsansprĂĽchen kämpfen.Â
b) Eine rein theokratische Herrschaft, die sich nicht auf die Vernunftform einer freien Realisierung der Menschenrechte und BĂĽrgerrechte berufen will, d. h . auf die Vernunftform der Freiheit des einzelnen und seines Urrechtes, auf keinen Mitvollzug und keine Partizipiation aller Mitglieder rechnet, ferner von keiner positiven Offenbarung ausgeht, ist ebenfalls illegitim und arrogant, weil eine direkte Berufung auf Gott nicht möglich ist und der freie Mitvollzug und freie MeinungsäuĂźerung explizit unterdrĂĽckt wird. Das ist ebenfalls – religiös verbrämter – Machtmissbrauch.
Der Begriff der „Repräsentation“ kann ein sinnvoller, wertvoller Begriff sein, wenn die transzendentale Differenz zwischen Begriff und Idee gesehen und beachtet wird, sei es im staatlichen Bereich, oder im ausdrĂĽcklichen Bereich einer Religion, die mit metaphysischen Begriffen einer doppelten Wirklichkeit und einer begrifflichen Konstitution und Einsetzung von Weihe-Ă„mter diese intelligierenden Quelle allerdings verdecken kann. Der genetische Akt der Bildung der Weihe-Ă„mter wird durch historische Verweise ersetzt, die ganze „hermeneutische Erfahrung“ des Textes wird kaum mehr beachtet, der Bedeutungshorizont eines „Bischofs“, „Priesters“, „Diakons“ von damals wird mit dem von heute gleichgesetzt u. a. m. – und die typische Abgehobenheit der Konstitution der BegrĂĽndung und Rechfertigung gegenĂĽber dem Akt der Bildung tritt ein. Â
Das Zeugnis der geschichtlichen Ăśberlieferung, das martyrerhafte, authentische Zeugnis der apostolischen Ăśberlieferung und der apostolischen Väter, der ganze hermeneutische Kontext – alles wird zwar wörtlich zitiert, aber wird das genetisch eingesehen, wie und warum und aus welchem kategorischen und teleologischen Zweck es zu Bischof-Priester-Diakon gekommen ist?  Eine wörtliche Berufung auf die Historie begrĂĽndet und rechtfertigt nichts. Â
Die transzendentale Differenz zum Geltungsgrund ermöglicht die geschichtliche Kette und Berufung und den Ausblick auf die Zukunft – und bloĂźe Repräsentationsbegrifflichkeit tötet die lebendige Kraft der Idee. Hier geschehen dann die VerkĂĽrzungen und Vereinfachungen und die zu Missbrauch neigenden Ăśbertragungen. Es werden Begriffe von heute appliziert auf eine historische Anschauung ohne das Schema der gegenseitigen Wechselbestimmung von Anschauung und Begriff selbst genetisch aus der Akt-Werdung einer Idee abzuleiten – und eine sakramentale Form der Glaubensvermittlung fĂĽr heute entstehen zu lassen.
Die Exegeten kommen mir hier immer als Meister der Kompilation hervor: Sie erheben die „hermeneutisches Erfahrung“ und ziehen dann, aus verschiedenen Quellen gespeist, SchlĂĽsse fĂĽr oder wider. Aber welche EntscheidungsgrĂĽnde einer unmittelbaren Verwirklichung einer Idee können sie wirklich fällen? Hier ĂĽberlassen sie nolens volens das Feld einer doktrinalen LektĂĽre oder appellieren im Namen der Moderne, oder im Namen der Gleichberechtigung, oder im Namen der Frauen, oder im Namen Roms usw.. Â
Woher jetzt ein Geltungskriterium der philosophischen Wahrheit? Woher jetzt die GeltungsgrĂĽnde und die Rechtfertigung derselben?  Â
© Franz Strasser, Juli 2025
Ich habe mir einige Begründungen zur Ablehnung einer Priesterweihe für Frauen angesehen: Es sind zweifellos schöne Meditationen und mystagogische Hinführungen zum Priestertum, aber allemal nur historische und metaphorische Verweise.
ANHANG
Erklärungen von Kongregationen:
„Inter insigniores“ von Paul VI 1976Â Â
Presbyterium ordinis von Papst Paul VI – 1965
Nachsynodales Schreiben – Papst Joh. Paul II 1992 „Pastores dabo vobis“ Direktorium fĂĽr den Klerus 2013 Pastores Dabo Vobis (25. März 1992) _ Johannes Paul II_
oder Vita Consecrata von Joh. Paul II v. 25.3. 1996 vita-consecrata
Kongregation fĂĽr den Klerus: Der Priester, Lehrer des Wortes, Diener der Sakramente und Leiter der Gemeinde fĂĽr das dritte christliche Jahrtausend, 19. 3. 1999der-priester-lehrer-des-wortes-diener-der-sakramente-und-leiter-der-gemeinde-fr-das-dritte-christliche-jahrtausend-19
Kongregation fĂĽr den Klerus: Der Priester, Hirte und Leiter der Pfarrgemeinde, Instruktion, 4. 8. 2002 Kongregation fĂĽr den Klerus, Der Priester, Hirte und LEiter der Pfarrgemeinde_157
Direktorium fĂĽr den Klerus unter Papst Benedikt XVI, 2013 Direktorium fĂĽr den Klerus 2013
Anbei jetzt noch eine Zusammenstellung von Dr.in M. Schlosser zur Ablehnung der Priesterweihe von Frauen
1) Vor 25 Jahren, am 22. Mai 1994, veröffentlichte Johannes Paul II. das Apostolische Schreiben „Ordinatio sacerdotalis“. Darin erklärte der Papst, dass die Kirche keinerlei Vollmacht habe, Frauen die Priesterweihe zu spenden. Dieses Schreiben schloss sich an die 1976 unter dem Titel „Inter Insigniores“ erschienene Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre zur Frage der Zulassung der Frauen zum Priesteramt an.
2) 1995
(1)Antwort auf den Zweifel bezüglich der im Apostolischen Schreiben »Ordinatio sacerdotalis« vorgelegten Lehre, Kongregation für die Glaubenslehre, 28. Oktober 1995, http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19951028_dubium-ordinatio-sac_ge.html;
(…) Antwort auf den Zweifel
bezĂĽglich der im Apostolischen Schreiben
»Ordinatio sacerdotalis« vorgelegten Lehre
Zweifel: Ob die Lehre, die im Apostolischen Schreiben Ordinatio sacerdotalis als endgültig zu haltende vorgelegt worden ist, nach der die Kirche nicht die Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, als zum Glaubensgut gehörend zu betrachten ist.
Antwort: Ja.
Diese Lehre fordert eine endgültige Zustimmung, weil sie, auf dem geschriebenen Wort Gottes gegründet und in der Überlieferung der Kirche von Anfang an beständig bewahrt und angewandt, vom ordentlichen und universalen Lehramt unfehlbar vorgetragen worden ist (vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 25,2). Aus diesem Grund hat der Papst angesichts der gegenwärtigen Lage in Ausübung seines eigentlichen Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32), die gleiche Lehre mit einer förmlichen Erklärung vorgelegt in ausdrücklicher Darlegung dessen, was immer, überall und von allen Gläubigen festzuhalten ist, insofern es zum Glaubensgut gehört.
Papst Johannes Paul II. hat in der dem unterzeichneten Kardinalpräfekten gewährten Audienz die vorliegende Antwort, die in der ordentlichen Versammlung dieser Kongregation beschlossen worden war, gebilligt und zu veröffentlichen angeordnet.
Rom, am Sitz der Kongregation fĂĽr die Glaubenslehre, den 28. Oktober 1995, am Fest der Hll. Apostel Simon und Judas.
3) 1995 – Erläuterungen
„(….)“ Was die Grundlage in der Heiligen Schrift und in der Tradition anbelangt, weist Johannes Paul II. darauf hin, daß Jesus nach dem Zeugnis des Neuen Testamentes nur Männer, und nicht Frauen, zum Weiheamt berief, und daß die Apostel “das gleiche taten, als sie Mitarbeiter wählten, die ihnen in ihrem Amt nachfolgen sollten” (Apost. Schreiben «Ordinatio sacerdotalis», Nr. 2; vgl. 1 Tim 3,lff., 2 Tim 1,6; Tit 1,5). Es gibt gültige Argumente dafür, daß die Vorgehensweise Christi nicht durch kulturelle Gründe bedingt war (vgl. Nr. 2), so wie auch hinreichende Gründe dafür vorhanden sind, daß die Tradition die vom Herrn getroffene Wahl als für die Kirche aller Zeiten bindend ausgelegt hat.
Hier stehen wir aber bereits vor der wesentlichen gegenseitigen Abhängigkeit von Heiliger Schrift und Tradition, einer Wechselbeziehung, die diese beiden Arten der Weitergabe des Evangeliums zu einer untrennbaren Einheit verbindet – zusammen mit dem Lehramt, das wesentlicher Bestandteil der Tradition und authentische Interpretationsinstanz des geschriebenen und ĂĽberlieferten Wortes Gottes ist (vgl. Konst. «Dei Verbum», Nr. 9 und 10). Im spezifischen Fall der Priesterweihen haben die Nachfolger der Apostel stets die Norm befolgt, die Priesterweihe nur Männern zu spenden; und mit dem Beistand des Heiligen Geistes lehrt uns das Lehramt, daĂź dies nicht aus Zufall, nicht aus gewohnheitsmäßiger Wiederholung, nicht aus Abhängigkeit von den sozialen Bedingtheiten, und noch weniger aus einer angeblichen Unterlegenheit der Frau kommt, sondern weil “die Kirche stets als feststehende Norm die Vorgehensweise ihres Herrn bei der Erwählung der zwölf Männer anerkannt hat, die er als Grundsteine seiner Kirche gelegt hatte” (Apost. Schreiben «Ordinatio sacerdotalis», Nr. 2).
(…..) „Um zu verstehen, daĂź es sich hier nicht um eine Ungerechtigkeit oder Diskriminierung den Frauen gegenĂĽber handelt, muĂź man zudem auch die Natur des priesterlichen Amtes betrachten, das ein Dienst ist und nicht eine Position menschlicher Macht oder eines Vorranges ĂĽber andere. Wer, ob Mann oder Frau, das Priestertum als persönliche Bestätigung, als Ziel oder gar als Ausgangspunkt einer menschlichen Erfolgskarriere versteht, unterliegt einem grundlegenden Irrtum, denn die wahre Bedeutung des christlichen Priestertums – sowohl des gemeinsamen Priestertums der Gläubigen als auch in ganz besonderer Weise des Amtspriestertums – kann man nur in der Hingabe der eigenen Existenz in Vereinigung mit Christus zum Dienst am Nächsten finden. Das priesterliche Amt kann nicht das allgemeine Ideal und noch weniger das Ziel des christlichen Lebens sein. In diesem Sinn ist es nicht ĂĽberflĂĽssig, noch einmal zu wiederholen, daĂź “das einzige höhere Charisma, das sehnlichst erstrebt werden darf und soll, die Liebe ist (vgl. 1 Kor 12-13)” (Erklärung «Inter insigniores», VI).
4) 2018
Zu einigen Zweifeln über den definitiven Charakter der Lehre von Ordinatio sacerdotalis, 29. Mai 2018, Luis F. Ladaria, S.I., Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/ladaria-ferrer/documents/rc_con_cfaith_doc_20180529_caratteredefinitivo-ordinatiosacerdotalis_ge.html
„Bleibt in mir und ich bleibe in euch. Wie die Rebe aus sich keine Frucht bringen kann, sondern nur, wenn sie am Weinstock bleibt, so auch ihr, wenn ihr nicht in mir bleibt“ (Joh 15,4). Nur dank ihrer Verwurzelung in Jesus Christus, ihrem Gründer, kann die Kirche der ganzen Welt Leben und Heil bringen. Diese Verwurzelung erfolgt in erster Linie durch die Sakramente, deren Mitte die Eucharistie ist. Von Christus eingesetzt, sind die Sakramente Grundsäulen der Kirche, die sie fortwährend als seinen Leib und seine Braut auferbauen. Zutiefst mit der Eucharistie verbunden ist das Weihesakrament, durch das sich Christus der Kirche als Quelle ihres Lebens und Handelns gegenwärtig macht. Die Priester werden „Christus gleichförmig“ gemacht, „so dass sie in der Person des Hauptes Christus handeln können“ (Presbyterorum ordinis, Nr. 2).
Christus wollte dieses Sakrament den zwölf Aposteln verleihen, die alle Männer waren, und diese haben es ihrerseits anderen Männern übertragen. Die Kirche wusste sich immer an diese Entscheidung des Herrn gebunden, die es ausschließt, das Priestertum des Dienstes gültig Frauen zu übertragen. Johannes Paul II. lehrte in dem Apostolischen Schreiben Ordinatio sacerdotalis vom 22. Mai 1994: „Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32), dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben“ (Nr. 4). Die Kongregation für die Glaubenslehre bekräftigte in Antwort auf eine Frage zur Lehre von Ordinatio sacerdotalis, dass es sich hier um eine Wahrheit handelt, die zum Glaubensgut (depositum fidei) der Kirche gehört.
5) 2019
(….) Siehe dazu https://www.die-tagespost.de/kirche-aktuell/Warum-die-Kirche-Frauen-nicht-zu-Priestern-weihen-kann;art312,198321
Marianne Schlosser, Unmöglichkeit des Weihamtes für Frauen – siehe Artikel in: https://www.die-tagespost.de/kirche-aktuell/aktuell/Marianne-Schlosser-erklaert-Unmoeglichkeit-der-Frauenweihe;art4874,201577
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