Weil mich die Sache berührt, wollte ich nach den transzendentalkritischen Bedingungen fragen, die einen bestimmten Begriff konstituieren. Ich ging dabei davon aus, dass kirchliche Weihämter wie „Bischof“, „Priester“, „Diakon“ nicht metaphysische, unerklärliche Begriffe, oder umgekehrt, dass sie bloß künstliche, historisch beliebig eingeführte, und deshalb wieder beliebig abschaffbare Begriffe seien, sondern mit einem gewissen Sinn sind sie transzendental ableitbar der Wissbarkeit nach: Um die Idee der Erlösung zu bilden und Einheit und Kontinuität zu erzeugen.
Die Form der Bildung soll halt nicht zu einer unveränderlichen Konstitutionsbegrifflichkeit ausarten. Es würde folgen: Die Macht des Klerikalismus.
Eine transzendental-kritische Frage nach der Sinn-Bedeutung von Begriffen zielt auf die epistemologische und genetische Bildung derselben. Von welchem Ursprung und Akt der Bildung leiten sie sich ab?
Wir analysieren immer wieder durch die Urteilskraft, was durch die Einbildungskraft in einem Begriff gesetzt und gesagt werden soll. Es ist damals (110 oder 165/170 n. Chr.) zwar etwas vor-entschieden worden, das uns aber nicht determiniert. Die Vor-Entscheidung ist nicht negativ zu werten als „garstiger Graben“ der Geschichte, wodurch wir nicht mehr zum wahren Ursprung gelangen können, sondern kann integrale Weiterentwicklung des Ursprungs sein.Â
Den ganzen Vernunftgrund der apriorischen und positiven Offenbarung können wir infolge des schwachen Verstandes und des kurzen Lebens nur diskursiv und sukzessive erkennen. Wir sind in unserer Geschichte und Sprache und Vorstellungswelt deshalb auch gebunden an die vorlaufende Vergangenheit und Tradition, aber prinzipiell transzendieren wir die Gegenwart auf eine erwartungsvolle, sinn-erfĂĽllte Zukunft hin, falls wir uns aus dem absoluten Geltungsgrund re-konstruieren und uns erinnern. Alle Bereiche des Denkens, der Natur, des Rechts, der Moralität, der Projektionen der Religion, nehmen in ihren Handlungsfolgen Bezug auf eine transzendierende Wirklichkeit, weil ihre Evidenzformen apriorische Begriffe in sich tragen. Â
Die erste Wahrnehmung beginnt in und mit der Form der Interpersonalität.
Ich würde dafür, den Weg möglichst kurz haltend, auf die Ableitungen Fichtes in der WL 1801/02 beispielhaft verweisen: „Die allgemeine Wahrnehmung hat zu ihrem Grundstoffe | durchaus nichts Anderes, als das Verhältniss des wahrnehmenden Individuum zu andern Individuen in einer rein intelligibeln Welt; denn nur inwiefern sie dies hat, ist sie, und ist überhaupt ein Wissen. Ohne dies zu haben, käme sie überall nirgends zu sich selbst, sondern zerflösse in das unendliche Leere, wenn es dann überhaupt einen Menschenverstand hätte, sie dann auch nur insofern zu setzen, um sie zerfliessen zu lassen. (GA II, 6, 115 recto; bzw. Ausgabe Meiner, S. 213).
Die interpersonale Einheit im Verstehen ist einmal wesentliche Grundvoraussetzung der Wahrnehmung ĂĽberhaupt. Das wollte vorallem auch der Heilige/der Autor/die Autorin? der Sieben Briefe erreichen – die Interpersonalität und die Einheit der Gemeinde!
Die Wahrnehmung ist auch geschlechtliche Wahrnehmung und geschlechtliche Spezifikation, aber das bezieht sich nicht auf den hoffentlich wohl übergeschlechtlichen, absoluten Geltungsgrund von Aufruf und Antwort, der von der göttlichen Transzendenz ausgeht!
Die Wahrnehmung der ignatianischen Gemeinde war durch die gesellschaftliche Situation und Zeit natĂĽrlich geschlechtlich spezifiziert, aber der Geltungsgrund der Etablierung einer sakramentalen Sinn- und Heilsordnung lag im apriorischen MaĂźstab einer vollendeten göttlichen Liebe, wie sie in JESUS CHRISTUS sichtbar geworden ist. Dieser MaĂźstab widersprach deutlich, wie wörtlich und in komparatistischer LektĂĽre nachlesbar, der sonstigen patriarchal einwirkenden Gesellschaft mit all ihren Ungleichheiten und Diskriminierungen.Â
Ein Begriff, wenn er denn wahr ist, bildet sich in und aus der selbst unsichtbaren Einheit von Geltungsgrund und Geltungsform des Selbstbewusstseins und erscheint als Synthesis von realem Grund und Nach-Bildung desselben im freien, ideellen Vollzug. Der Begriff (als Bild) ist nicht selbst das, wofür er steht, er bildet nur das ab, wofür er steht, dafür aber in sowohl implikativer wie appositioneller und in freier Weise der Bildung. Wir können, müssen nicht, sakramentale Begriffe der Durchdringung der Wirklichkeit wählen, wie es die Heiligen und Märtyrer des 2. Jhd. getan haben. Aber spräche das noch von einem besonnenen und gott-gläubigen Denken und einer genetischen Erkenntnis? Wir wären vielleicht schon ganz naturalistisch verkommen, akzeptierten nur mehr das empirisch Sichtbare und die ganze unsichtbare Welt des Glaubens, der Vergebung, der Erlösung, wäre verdunkelt oder vergessen, gäbe es nicht diese apostolische Tradition und die kirchliche Vermittlung und die über alles Naturale hinausgehende Reflexion.
1) Es ist die Schönheit der Transzendentalphilosophie, dass sie das Sichbegreifen des Begriffes zum Objekt machen kann – und nicht im metaphysischen oder hermeneutischen Zirkel hängen bleibt. Da gibt es einerseits das vorausgesetzte Material, das Begriffene (die apriorische und positive Offenbarung), andererseits das freie Begreifen und den freien Umgang mit dieser Erfahrung. Dieser Zirkel kann von da nach dort und umgekehrt aufgelöst werden, wenn die Einsicht sich selbst einzusehen vermag als das, was sie ist, genetische Wahrheit eines sich selbst begrĂĽndenden Grundes, Anfang, Liebe, unbedingter Wert.
Kann und darf als geistiges Sinn-Substrat der kirchlichen Ă„mter eine epistemologische Quelle der Erzeugung angenommen werden, eine genetische Einsicht ihrer Notwendigkeit, aber mit transzendental-regulativer Praxis und kluger Administration?Â
Ich muss und kann das annehmen, dass seit 1900 Jahre die gleiche Begründung und Rechtfertigung aus den Begriffen kommt, die gleiche epistemologische Sinnquelle fließt, die gleiche intelligible und interpersonale Sinnordnung des Glaubens und der Hoffnung besteht – mit der Auflage und Aufgabe, dass ich heute die Anwendungsform gleichermaßen verantwortungsvoll und klug-pragmatisch reflektiere, dem Inhalt nach gebunden (implikativ), der Anwendungsform nach frei (appositionell).
Ich lese die Texte von damals so, wie jetzt öfter angeklungen, dass transzendental-konstitutiv die Notwendigkeit bestand, eine sakramentale Weltsicht zu installieren,  kohärent und korrelativ zum absoluten Geltungsgrund. Die AusfĂĽhrung und Anwendung musste aber regulativ und hermeneutisch angepasst und pragmatisch erfolgen – wie es unserer Diskursivitäts-Natur entspricht.Â
Die Anwendungsbedingungen zu reflektieren, das ist ständige Aufgabe, davon ist keine Generation ausgenommen, aber ebenso ist die Potenz einer genetischen Einsicht einer durch die Zeit hindurch zu vermittelnden apriorischen Sinnidee eine geschenkte Möglichkeit im HEILIGEN GEIST immer gegeben. Entfiele dieser lebendige, gnadenhaft-potentielle Bezug zum absoluten Geltungsgrund, wĂĽrde sozusagen nur mehr historisch oder autoritär etwas begrĂĽndet – was letztlich keine BegrĂĽndung wäre! –  entfällt frĂĽher oder später auch die Einsicht in die Realisations- und Versinnlichungsbedingungen. Ohne Evidenz der pertinenten Sinnidee keine Evidenz der sukzessiven und kontinuierlichen Anwendungsbedingungen.1
2) Dass der Akt des Begreifens sich selbst zum Objekt des Denkens und Einsehens machen kann, ist schlechthin Tradition seit Platon. Das Denken der Prämissen bedeutet auch den Vollzug, das Denken der Freiheit bedeutet auch deren Sein (ihrer Existenz nach), die Idee des Guten ist realiter Vollzug des Guten, das Begreifen ist ein Selbst-Begreifen, der Begriff ist letztlich selbstständiger Grund seines Sichbegreifens, falls alle Parameter der theoretischen wie praktischen Erkenntnis miteinflieĂźen und in concreto bewährt werden können.Â
Das Erkennen der christlichen Sinnidee, dieses materiale Substrat einer Objektwelt, ist überzeitlich wahr und wirklich – und schließt den actus ihrer Realisierung und Versinnlichung in genetischer und kluger, pragmatischer Weise mitein.
Indem der Begriff sich selbst in seiner Mächtigkeit des Sich-Begreifens erkennt, aber hoffentlich auch in Selbstbescheidung sein Bezogensein auf seinen genetischen Grund einsieht, kann er seinen Anteil in der Geschichte der Darstellung einer göttlichen Sinn- und Heilsordnung erkennen und sich dessen bewusst sein: er hat die Funktion einer Folge, Folge des absoluten Grundes zu sein. Der Begriff durchschaut die genetischen Zusammenhänge seines Begreifens als ein Begreifen des einen durch ein anderes – und sonst wäre er leer und nichtig.
Der Heilige/der Autor oder die dahinterliegende Gemeinde begriffen sowohl die apriorische Vernunftoffenbarung wie die positive Offenbarung in seinem/ihrem Akt des Erkennens, und zugleich seinen/ihren subjektiven Anteil daran, dass eine Form der Anwendungsbedingung gefunden werden müsse d. h. nicht fehlen dürfe, damit a) dieses Licht nicht verloren oder erlöschen möge, weiters, b) damit jeder/jede zu jeder Zeit Zugang habe zu dieser Gnade in Einheit und Gemeinschaft.
Ich höre einen gewissen apokalyptischer Grundton in den „Sieben Briefe“ heraus, ein gewisses unruhiges, besorgtes Drängen. So verstehe ich sogar die Bereitschaft zum Martyrium. Es mögen die nachfolgenden Generationen die VerkĂĽndigung der frohen Botschaft nicht verlieren – deshalb die Einsetzung einer bestimmten, anfänglichen, ständig verbesserungsfähigen, sakramentalen Ordnung. Â
3) Das Pochen des Heiligen/des Autors auf die reine Lehre, auf Eintracht, auf Gehorsam gegenüber Bischof, Presbyter, Diakone, auf die gültige Feier der Sakramente u. a. m., das ist besorgte Rede, auf keinen Fall patriarchaler Selbstzweck und patriarchaler Herrschaftsanspruch. Es wird letzlich immer wieder verwiesen auf den göttlichen Geltungsgrund, dem Gehorsam und Einheit entspricht, nicht dem sterblichen Menschen. Es ist dabei vieles noch in Schwebe, das merkt man förmlich heraus. Es entsteht erst eine schwebende Anschauung einer sakramentalen Heils- und Sinnordnung inklusiv geweihter Ämter.2
Nicht ein metaphysisches System oder eine bereits juristische Verfassung von „Kirche“ war schon da, die die Ă„mter „Bischöfe“, „Presbyter“ und „Diakone“ zu vergeben hatte, sondern eine erst schwebende Anschauung von Gemeinschaft, von „Kirche“ in statu nascendig ist erkennbar – und somit auch von kirchlichen Ă„mtern. Â
Nach 1900 Jahren Verfestigung kirchlicher Strukturen wird aber umgekehrt argumentiert, dass ein System von Amtsträgern aus sich die Ă„mter vergeben oder die sakramentalen Form selber bestimmen kann. Das ist im weitesten Sinne eine politische und rechtliche AnmaĂźung. Es scheint episkopal und kirchenrechtlich alles geregelt zu sein, aber der Vollzugscharakter und die intelligierende Quelle dahinter ist nicht mehr einsehbar. (Es könnten die Texte des CIC/1983 vielleicht entschuldigt werden, dass solche epistemologischen Erwägungen nicht aufgenommen werden können, aber irgendwann muss der Geltungsanspruch trotzdem begrĂĽndet werden.) Zu den Ă„mtern wird in letzter Zeit viel nachgedacht – nur ein Beispiel in: „Zur Debatte“ des Kath. Akademie Bayerns – siehe Zum Dienst in der Kirche – Ă„mter, Debatte 2019
Die kirchlichen Ă„mter zur Zeit 110 oder 165/170 n. Chr. ergaben sich konsekutiv mit dem eschatologischen Vorbehalt, dass in prekärer Stunde möglichst viele Anteil bekommen mögen an der angebotenen Gnade und Erlösung.Â
4) Diese ersten rudimentären Satzungen einer „Kirche“ könnten in einer gewissen Art und Weise und in Analogie zum Sinn einer staatlichen Verfassung verstanden werden – wenn ich den offenbarungstheoretischen Kontext noch gar nicht einbeziehe: Die Argumentation verläuft dabei so:
Mit der Intention, dass jeder einzelne den einzelnen schĂĽtze, ergibt sich – da der konkret Betroffene zunächst unbestimmt ist – das Ganze zu schĂĽtzen; dieses wiederum schĂĽtzt den konkret Betroffenen. Dieser besondere Art von Vertrag, in dem der einzelne sich nicht mehr mit konkret anderen einzelnen, sondern mit unbestimmt einzelnen, die in ihrer Unbestimmtheit ein Ganzes bilden, verbindet – das kann man „Vereinigungsvertrag“ nennen. (Fichte, Grundlagen des Naturrechtes, 1796, SW III, S 198. 204 u. a.)Â
Analog jetzt auf die kirchliche Ebene ĂĽbertragen: GefĂĽhlt wurde die vielfältige Gefahr, in der der Heilige/der anonyme Autor/die Gemeinde stand: Die Repression des Glaubens durch die römischen Behörden, der Synkretismus des religiösen Götterglaubens, die doketistischen und gnostischen und judäischen Sitten und Gebräuche – aber entscheidend und genetisch wirksam sollte die geschenkte Gnade, die Botschaft der Vergebung, die Wiedergeburt aus dem Glauben sein. Die Relevanz der zu gewinnenden Hoffnung, die Relevanz der sakramentalen Sinn- und Lebensordnung, die Relevanz der Sinnidee, sie sollte unmittelbar gegenwärtig gesetzt werden – im Gegensatz zur ĂĽbrigen Kultur und Welt. So entstand die Notwendigkeit einer neuen Sinn-Ordnung, inklusiv Weihe-Ă„mter, es entstand die Notwendigkeit eines analogen „Vereinigungsvertrages“.
Bedenke ich weiters die Notwendigkeit des Denkens von Geschichte, was transzendental noch mehr auszufalten wäre, so ist die Einsicht in zu schaffenden kontinuierliche Strukturen einsehbar. Der Sinnbegriff von Liebe, Erlösung, Vergebung, Auferstehung, Erwartung ewigen Lebens, konnte ja nicht auf eine momentane, gnostische Erleuchtung zurückgeführt werden.  Wenn man Einheit und geschichtliche Kontinuität als formale und materiale Einheit denken will, ferner eine prinzipielle Gleichheit aller Vernunftwesen – wie in der Neuzeit das Paradigma aller Verfassung und Gesetzgebung heißt -, so muss man eine in der Zeit und Geschichte sich bildende, immanente Idee von Gerechtigkeit und Weltplan kennen, sonst bekommt man nie einen Überblick oder eine Zusammenschau.
Die Alternative im 2. Jhd. wäre gewesen, anarchistisch allen Dingen ihren Lauf zu lassen, d. h. die verschiedensten Ideen nebeneinander gelten zu lassen, die „Irrlehren“ wie Gnosis, Doketismus (Christus sei nur scheinbar gestorben), die weiterhin bestehende Form eines pharisäischen Judentums, der griechisch-römische Götterhimmel und sonstiger Pluralismus – da wäre aber aller Geltungs- und Liebes- und Erlösungsanspruch verloren gegangen. Eine Anarchie widerspräche der genetischen Einsicht in den ganzen Sendungsauftrag JESU, widerspräche dem Inhalt positiver Offenbarung. Rette sich, wer kann – das wäre pure GleichgĂĽltigkeit und verächtliche Toleranz.Â
Anders gesagt: Es soll sich sozusagen durch gewisse, erste, genetische Strukturen einer ersten Kirchenverfassung nicht jeder/jede selbst seine/ihre Vergebung und Gnade organisieren und sichern mĂĽssen – in einem pluralistischen Treiben. Das wäre purer Widerspruch zum interpersonalen Handeln und zum Sendungauftrag Jesus. Tatsächlich ist mit keinem Wort eine GleichgĂĽltigkeit ĂĽber das Schicksal der Vernunftwesen in den Sieben Briefen herauszuhören! Â
Nochmals anders formuliert: Der Hl. IGNATIUS und mit ihm zusammen der Autor und die damaligen christlichen Gemeinden,  so mein Schlussresümee, waren so gepackt und ergriffen von der neuen religiösen Sinnordnung und Sinnidee, dass es noch außerhalb seines/ihres hermeneutischen Denkhorizontes und außerhalb des prekären Anforderungskataloges lag, für die kirchlichen Weiheämter ebenso Frauen vorzusehen, weil das noch nicht notwendig war. Ihre Worte stellen für mich aber keinen positiven Ausschluss der Frauen dar, sondern nur eine damals ausreichende und verantwortungsbewusste, besonnene Sicht ideeller Realisierung und Objektivierung von Ideen und Begriffen.
© Franz Strasser, 30. 9. 2019.
1„Der theoretische Ansatz der Möglichkeit von Selbst-Erkenntnis hat eine besondere Konsequenz. Setzt man Erkenntnis nur als Erkenntnis von Objekten an, die ihr gegenüber als selbstständig und unabhängig gefasst sind, so lässt sich theoretisch die Aktivität im Erkenntnisvorgang diesen Objekten zuschreiben. Wird aber angesetzt, dass Erkennen könne auch sich selbst erkennen, muss notgedrungen seine eigene Aktivität des Erkennens mit gesetzt werden.“ Vgl. J. Widmann, Die Grundstruktur des transzendentalen Wissens nach Joh. Gottl. Fichtes Wissenschaftslehre 1804/2, Hamburg 1977, S. 60.
2 FĂĽr den Kirchenhistoriker R. M. HĂĽbner sind diese Texte wörtlich eine „Räsel“, vergleicht er sie  komparativ mit anderen Texten dieser Zeit. Eine herrliche und ehrliche Aussage der Objektivität. Er muss sich auf objektorientierte Basis berufen und darf nicht so frei spekulieren wie ich hier. Ich achte voll und ganz seine philologischen und komparativen Aussagen. Es bleibt halt offen, was mit seinen historischen Erkundigungen zu tun ist. Eine doktrinale und dogmatische Entscheidung zur Ă„mterfrage gegenĂĽber den historischen Forschungen und der Vielfalt der Ă„mter in damaliger Zeit – das wird nicht ĂĽberzeugen. Eine dogmatische Theologie unterliegt hier der historischen. Welche Entscheidskriterien bleiben?Â