Daseinsanalyse als Offenbarungsanalyse

Ich  habe das Buch von E. SIMONS leider erst im Jänner 2008 entdeckt.1  Siehe bereits drei Teile zur transzendentalen Daseinsanalyse. 
Hier  nochmals ein eher kürzerer Versuch, die enge Verschränkung mit der positiven Offenbarung auszudrücken: 

1) Transzendentales Fragen geht nicht erst auf ein äußeres oder inneres intentionales Gewusstes, sondern  IST in sich und durch sich selber erwachtes Wissen, IST Dasein als Wissen und Wollen.

Das sich selbst wissende  (subjektiv) und als gewusstes (objektiv) wissende Wissen  IST ein sich währendes, reflexives Wissen. Es ist ein Wissen,  das sich von seinem Gegensatz unterscheidet und zugleich darauf bezieht.

Das Wissen in diesem reflexiven Sinne ist Grund des eigenen Verständnisses und Verständnis des eigenen Grundes, Selbstverständnis eines Lichtes und Licht eines Selbstverständnisses, Leben in seiner eigenen Helligkeit.

PLATON beschreibt öfter das reflexive Sehen der Seele (ιδέα). SOKRATES argumentiert im THEAITETOS (184d): „Arg wäre es mein Sohn, wenn diese mancherlei Wahrnehmungen wie in hölzernen Pferden in uns nebeneinander lägen und nicht in eine einzige Form“.   ιδέα heißt es hier, in subjektiver Bedeutung: „du magst sie nun Seele oder sonst wie nennen, zusammenlaufen würden.“ Mit der Seele ist dieses reflexive Sehen, ein unsinnliches Prinzip gemeint. PLOTIN wird diese einheitliche Idee in der Enneade „Über die Unsterblichkeit der Seele das die Wahrnehmungen bündelnde Zentrum nennen. (Enneade IV 7, 6). Das Zentrierungsargument eines unsinnlichen Prinzips taucht dann in der transzendentalen Apperzeption bei KANT wieder auf. Weitere Stellen z. B.  PLATON, CHARMIDES 167 b- 169d; oder AUGUSTINUS, De trinitate 9, 3. u. v. a.

Das Bewusstsein  kommt von diesem Wissen des Zusammenhangs und des Unterschiedes von Wissen und Gewusstem. Das  Gewusste ist das Angeschaute  – und der  Vollzug ist die Anschauung.

Insofern mittelbar die Anschauung als Anschauung gewusst wird, ist es ein ursprüngliches  Begreifen, Ermöglichungsgrund  des sekundären Begreifens.

Das Bewusstsein ist Vorstellung von etwas und weiß sich zugleich als solches. Oder anders gesagt: Das  Wissen ist das Wissen, das das Vorgestellte vorstellt und dies auch weiß.  Das Bewusstsein ist Realität des Inhalts und Idealität der Bewusstseinsform (des Begriffes), ist  das Miteinander einer  Einheit  und der Unterscheidung. Bewusstsein ist  angeschaute Realität und begriffenen Idealität, Einheit einer Zweiheit.

Die Anschauung erfüllt das Begreifen und als angeschaute Realität kann das Begreifen es selbst sein. Es geschieht in dieser Synthesis von Anschauung und Begriff eine ständige Trans-Immanenz, die nicht abreißt. Bewusstsein bezieht sich und unterscheidet sich in sich. Bewusstsein ist Reflexion einer Ur-Unterscheidung.

Es kann m. E.  klar anhand von FICHTE gezeigt werden, dass die Ur-Unterscheidung oder Urdisjunktion a) als apriorische Vernunftoffenbarung und b) als positive Offenbarung gedacht werden muss.

Das Bewusstsein, auf letzte transzendentale Bedingungen der Wissbarkeit analysiert, IST Nachvollzug einer Entäußerung Gottes, einer Ur-Erscheinung und Rückbezug auf ein Ur-Bild der Erscheinung Gottes. Einmal als Bewusstsein  gesetzt,  holt es sich qualitativ unterschieden immer wieder ein. 

2) Das primär personal verstandene Bei-sich-sein und Beim-andern-sein wird als Vorgang meist faktisch, zeitlich verstanden. Hat dieser Vorgang selbst einen zeitlichen oder einen überzeitlichen Sinn?
Im Sinne eines Glaubens an Inkarnation Gottes muss diese Inkarnation in zeitlichen Bildern der Inkarnation sichtbar werden können. Deren Begründung und Rechtfertigung liegt aber weiterhin ganz bei dem absoluten, zeitüberhobenen Geltungsgrund, aus dessen zeitlosem Licht und zeitlosem Leben die Bilder hervorgehen.
Unser Personsein schöpft so immer aus dieser dialogischen, personalen Gründung einer göttlichen Wahrheit.

Personsein heißt diese Selbst-Behauptung aus dem absoluten Geltungsgrund göttlichen Wahrheit, von der wir zuerst als Einheit und Pluralität gedacht sind, und uns daraus als Individuen ausgrenzen können.

Der Sinn des Daseins wäre das personale Miteinandersein, das sittliche Dasein. Dasein heißt, diese personale Geschichte sein und werden in einem Zusammenhang freier Aufeinanderfolge von Freiheitsentscheidungen in und mit anderen Personen, sei es in der Gegenwart, oder genauso auf Vergangenheit und Zukunft bezogen.

Dies zeigt aber immer mehr die Notwendigkeit, die Personwerdung nicht nur von der überzeitlichen, im Denken zwar erreichbaren göttlichen Wahrheit abhängen zu lassen, sondern ebenso, teilweise sogar im Gegensatz zur philosophisch erreichbaren Erscheinbarkeit Gottes, in concreto der erfahrbaren Zeitlichkeit des Daseins zu begreifen. Nicht dass die göttliche Wahrheit damit selbst zeitlich würde, aber der reflexive Bezug der Personwerdung verlangt ein zeitlich-erscheinendes Urbild vollkommener Freiheitsentscheidung.
Die Zeit und Geschichte bekommt im Glaubens-Akt eine besondere Charakteristik, wird zu einem zeitlich-personalen Lebenszusammenhang der Erscheinung des zeitlosen Lichtes und des Lebens.

Die Geschichte wird und (ist natĂĽrlich immer schon) eine Existentialreflexion des transzendentalen Solls des Heraustretens der Forderung Gottes: Sei ein menschliches Du!

3) Die Notwendigkeit und Unmittelbarkeit der Wahrnehmung einer positiven Offenbarung in der zeitlichen und geschichtlichen Daseinsreflexion ist deshalb konstitutiv fĂĽr die sittliche Gemeinde wie fĂĽr die individuelle Personwerdung.
Die transzendentale Daseinsreflexion – E. Simons arbeitet das bei Karl Rahner in seinem Werk „Hörer des Wortes“ heraus – geschieht so nicht mittels „materia prima“ und gegenständlicher Seinserkenntnis, sondern bleibt wesentlich dialogisch und bezogen auf eine unmittelbare Erfahrung einer vollkommene Freiheitstat, wie sie der christliche Glauben verkĂĽndet. Nur im Glaubens-Akt an diese vollkommene Freiheitstat erwächst die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung von Freiheit. (Dass dies in Kategorien der „Selbstmitteilung“ Gottes schlieĂźlich wieder ausgedrĂĽckt werden kann, wie K. Rahner das tun, deckt sich dann wieder mit E. Simons. Die Art und Weise des WIE ist die Frage. Aristotelisch-metaphysisch, oder platonisch-transzendental als dialogische Daseinsreflexion.)

Die Existentialreflexion, von der auch die Existentialisten gerne reden, kann nur zeitlich-geschichtlich, mit notwendiger Beziehung zu einer positiven Offenbarung, vollzogen und verstanden werden. Als sittliche Gemeinde und als Individuen verdanken wir uns direkt einem göttlichen WORT, das „Fleisch geworden ist“ – und in ekklesiologischen und pneumatologischen Bildern der Inkarnationen können wir unsere Selbstständigkeit und Selbstbestimmung finden.

Das ist natürlich jetzt das ganze Problem, die ekklesiologische und pneumatologische Vermittlung, diese geschichtliche Bewährung!

Die Notwendigkeit der positiven Offenbarung ist Grundlage der Philosophie von Religion und Grundlage der Philosophie von Freiheit und Bewusstsein. Die Begründungsform ist eine personale Begegnungsform eines in zeitlich-geschichtlicher, ekklesiologischer und pneumatologischer Form sich mitteilenden Gottes. (K. Rahners „Selbstmitteilung“).

Diese Unmittelbarkeit der Wahrheit bleibt immer ungeschichtlich, die Vermittlung wird notwendig zeitlich und geschichtlich.

4) Die Erscheinung einer vollkommen sittlichen Person (vollkommene Freiheitstat) als Vollendung der Sittlichkeit 2 erwächst aus der transzendental-reflexiven Einsicht, dass das Ich in seiner Freiheit einen telos der Verwirklichung der sittlichen Aufgabe in sich trägt. Das, wozu es im Bilde in toto schon gesetzt ist, dass Vernunft und Liebe sein sollen, soll zeitlich schematisiert und angeschaut werden!

Im Erfassen des zeitlichen Werdens wird ein Prinzipiierendes mit dem Prinzipiierten zugleich vorgestellt. Ein Prinzip setzen heiĂźt, den Willen in seinem Ăśbergehen einschauen, eine Setzung setzen, die eine Reihe von Verursachungen einleiten kann.

Vom Begriff des Willens werden wir zurückgeführt zu einem durch sich selbst bestimmten Willen, zu einem reinen, prädeliberativen Willen, der sich von sich her bereits herabgesetzt und inkarniert haben muss, damit die sittliche Aufforderung zum freien Handeln möglich werde. Würde das Sittengesetz etwas fordern, das nicht erfüllt werden könnte, wäre es hypothetisch und fragwürdig. Die Aufforderung zum freien Handeln, personal und geschichtlich verstanden, vermag kraft der Irreversibilität der Zeit und Geschichte in einen Konnex mit jeder individuellen Geschichte stehen, falls in einem existentiell-praktischen und willentlichen Wechselbezug mit dieser Erscheinung das universelle und individuelle Ich sich selbst bestimmen will.

Der inkarnatorische Ansatz, dass Gott selbst sich beschränkt und versinnlicht und inkarniert, das kommt in der Transzendentalphilosophie eines J. G. Fichtes zum Ausdruck. Er reflektierte einerseits nur mit Mitteln der Vernunft, nahm aber genauso Bezug auf die hermeneutische Erfahrung der Verkündigung des Evangeliums, d. h. auf den historischen Kern der Tradition, ohne ihn philosophisch verfälschen zu wollen.3
(Ob er schlussendlich die Synthese gefunden hat – das lasse ich hier offen.)

Die letzte materiale Bestimmung fĂĽr die empirische Forschung wie fĂĽr die transzendentale Erkenntnis ist eine Bestimmung, „von der sogar die formale Freiheit abhängt; die da bloĂź und lediglich in dem absoluten Seyn liegen könnte… alles Wissen findet sich stehend in einem Verhältnisse. Das dieses ein Verhältnis ist, resultiert aus dem formalen Gesetze, aus der Quantitabilität, welche nie durchbrochen werden kann, und der unabhebbare Schleyer ist. „Das Quale aber, eben das absolut ordnende im Hintergrunde wäre das absolute“ (cf. das Residuum der Realität)“ (WL 1801/02; GA II, 6, 249.)

 © Franz Strasser, 23. Dez. 2024, korrigiert 7. 1. 2026

1 EBERHARD SIMONS, Philosophie der Offenbarung. Auseinandersetzung mit Karl Rahner, Kohlhammer Verlag Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz 1966.

2 Siehe dazu: R. LAUTH, Ethik in ihrer Grundlage aus Prinzipien entfaltet. Stuttgart, 1969, 141.

3 Er lehnt einmal in einem Brief an REINHOLD den theologisch „verkünstelten Verstand“ ab – 8. 1. 1800 (GA III,4, 181)

Autor: Franz Strasser

Dr. Franz Strasser