Der Begriff „Repräsentation“ ist nach mancher politischer Philosophie der Hauptbegriff zur Legitimierung von Macht und Herrschaft schlechthin geworden.1
So hat z. B. der Jurist Carl Schmitt in den 20-iger Jahren d. 20 Jhd. die katholische Kirche als Muster und Vorbild aller staatlichen Repräsentation gesehen und die Form der Legitimation eines Staates bzw. des dazugehörigen Herrschers auf ein Verfahren der Repräsentation zurückgeführt, sei es durch ein Verfahren einer göttlichen Beauftragung oder durch Vererbung oder durch Gewalt oder Wahl .2
1) In kirchlichen Dokumenten der römisch-katholischen Kirche begegnen wir tatsächlich dem Begriff der „Repräsentation“ einer göttlichen Transzendenz z. B. in der Sakramentenlehre, in der Versammlung des „Grundsakramentes“ der Kirche, und in einzelnen, sakramentalen Handlungen in sehr prominenter Position.
Es heißt z. B. in Lumen Gentium, 28, zum Priester: „…Am meisten üben sie ihr heiliges Amt in der eucharistischen Feier oder Versammlung aus, wobei sie in der Person Christi handeln (Vgl. Konzil v. Trient, sess. 22: Denz.940 (1743). Pius XII., Enz. Mediator Dei, 20. Nov. 1947: AAS 39 (1947) 553; Denz. 2300 (3850)) und sein Mysterium verkünden, die Gebete der Gläubigen mit dem Opfer ihres Hauptes vereinigen und das einzige Opfer des Neuen Bundes, (…)“ (Hervorhebung von mir).
Wie bildet sich im Akt der Eucharistiefeier oder in einer anderen sakramentalen Handlung – der Mitvollzug anderer ist wohltuend erwähnt! – die göttliche Legitimation und Repräsentation?
Als identische Widerspiegelung Jesu CHRISTI wird der sterbliche, sündige Mann wohl nicht „in persona Christi“ erscheinen können. Es geht um die Rolle der Darstellung einer „persona“ – wie der Begriff aus der griechischen Theaterwelt stammt, einer durchtönenden „Maske“ – die eine göttliche Transzendenz, eine Abwesenheit in Anwesenheit, zur Sprache bringen soll.
Der reelle, für sich schwache, sündige „Mensch“ vermag nicht die Transzendenz zu erreichen, er kann selbst in seinem moralischen Tun das nicht bewirken, dass außerhalb seines (pflichtgemäßen) Tuns die religiöse Welt der Vollkommenheit und Erfüllung eintrete, sei es für sich wie für alle Vernunftwesen. Er kann sich bestenfalls nur in Bedingung setzen, das mögliche Eintreten der religiösen Welt wenigstens nicht zu verhindern, wenn schon nicht direkt zu befördern.
Ich muss dazu jetzt noch weiter ausholen: Die Religion – im Unterschied zu einer bloß staatlichen Repräsentation -, geht vom Personalen und Ethischen aus und erhofft (postuliert) in der Zweckgerichtetheit des Willens eine der sittlichen Intention und dem Sittengesetz entsprechende göttliche Erfüllung zu finden.
Wenn die Repräsentanz im weltlichen Bereich nur in der Idee bestmöglicher und teleologischer, praktischer Umsetzung von Recht und Gerechtigkeit, vielleicht sogar von Moralität, liegen kann, also von dorther die Legitimation und der Geltungsgrund kommt, liegt der Geltungsgrund in religiösen Bereich nicht alleine in der ideellen Vorstellung, dass das getan werden soll, was getan werden muss, sondern im Glauben und Bitten und Denken an ein göttliches Du ist alles begründet und gerechtfertigt. Vom göttlichen Du her erwartet man sich, von allen für alle zu jeder Zeit, die Erfüllung und Vollkommenheit.
Die Zeitform ist dabei bereits eine Empfindungsform und Erwartungsform von Zukunft. Sie ausgedehnt auf geschichtliche Evidenz und die Evidenz einer Sinnerkenntnis, miteingeschlossen alle sprachliche und mediale Vermittlung, eröffnet jetzt ebenso den Zugang zu einer positiven Offenbarung.
Die Berufung auf Gottes Transzendenz, wie sie angeboren jede Vernunft in einem religiösen Akt und religiöser Hoffnung vollzieht, ist im christlichen Glauben positiv einsehbar und kann spezifiziert und personalisiert und konkretisiert werden.
Anders gesagt, die apriorische Sinnidee kann zeichenhaft und bildlich (sakramental) repräsentiert werden mit Berufung auf die positive Offenbarung. (Im Frühwerk Fichtes wird der Zusammenhang Moralität und Religion noch ohne ausdrücklichen Bezug zur positiven Offenbarung gedacht, aber sehr deutlich als notwendiges Postulat formuliert – siehe z. B. bei M. Ivaldo.3)
Der Akt der Repräsentation ist eine bestimmte religiöser Differenz, die erinnerungsmäßig und glaubensmäßig und sakramental eingeholt werden kann. (Inwiefern der Begriff „Repräsentation“ in der Analytischen Philosophie eine Hauptrolle spielt in der Erklärung von Bedeutung – das wäre ein großes Thema. Das blende ich hier alles aus. Die Analytische Philosophie würde wohl zusammenbrechen ohne „Repräsentation“.)
In einem staatlichen Akt verläuft die Repräsentation nach einer teleologischen Zwecksetzung, dass z. B. das Recht gewahrt werde, dass Gleichheit herrsche, dass möglichst viele an der Macht Anteil haben sollen usw. Sobald aber nur mehr auf die Konstitution einer Repräsentation geschaut wird, wie Carl Schmitt das deduzierte, ist der Akt der Partizipiation schon verloren gegangen. Die Bürger haben nur mehr das passive Nachsehen, was die gewählte oder okkupierte Machtinstanz „repräsentiert“ und tut.
Jetzt meine Anfrage in Hinblick auf ein mögliches Priestertum der Frauen: Der Bildungs-Akt der Idee, dass Christus selbst im Akt der Erinnerung und der zukünftigen Erwartung repräsentiert werden kann, ist doch keine empirische Wahrnehmung und hängt nicht mit dem männlichen Geschlecht zusammen!? Nur weil der sakramental handelnde Priester ein Mann ist, kann diese Sinnidee repräsentiert werden, eine Frau kann ihn nicht repräsentieren? Aus der Wurzel und dem Geltungsgrund einer glaubensmäßig erfassten, göttlichen Transzendenz wird in concreto und in Differenz etwas lebendig dargestellt – das ist doch unabhängig vom Geschlecht!? Da müsste ich sonst in den göttlichen Geltungsgrund selbst anthropomorphe Vorstellungen hineintragen, wenn ich den Glauben und die Hoffnung, die Erinnerung und die Zukunft, an empirische Bedingungen knüpfen wollte? Woher also die kirchenrechtliche Ermächtigung, in der Sakramentenspendung nur geweihten Männern diese mögliche Repräsentierbarkeit eines transzendenten Geltungsgrundes und einer positiven Offenbarung zuzutrauen? Und besteht nicht immer die Gefahr, „Repräsentanz“ machttheoretisch zu missbrauchen, bei Männern wie! Frauen?4
2) In der WL 1804/4, die FICHTE 1805 in Erlangen gehalten hat, kommt sehr oft das Verhältnis Absolutes und Wissen, Absolutes und Existentialform des Wissens, Absolutes und Ich-Form zur Sprache.5
Ich suche jetzt in diesem Zusammenhang nach dem Gebrauch des Wortes „Repräsentation“, ob dieser Begriff tauglich wäre, eine transzendente Erfahrung (in kausalen Zusammenhängen) zu begründen.
Das Ergebnis wird sein: Jede Aussage, ob sie wahr oder falsch ist, weil anders ein Verhältnis zwischen dem Dasein eines geistigen Gehaltes und seines Begriffes nicht gefasst werden kann, muss bildhaft und repräsentativ sein! Da aber Erkenntnis ein allumfassender Akt ist, nicht nur theoretisch-begriffliche Bestimmung, sondern ebenso praktische, sittliche, interpersonale und anschauliche Erkenntnis, ist der bildhafte und repräsentative Akt so darzustellen, dass er nachvollzogen und eingesehen werden kann.
Mit welcher Legitimation und aus welchem Geltungsgrund handeln z. B. die „Repräsentanten“ eines Staates?
Oder im kirchlichen Bereich: Wie kann ein schwacher, sündiger Mensch in der Tätigkeit seiner Handlung ein „anderer Christus“ sein? Wie kann ein Bischof Nachfolger der Apostel, ein Papst Nachfolger des Apostels Petrus sein? Welche Art von Legitimation und welche Art von Verfahren steckt hier dahinter? Oder wie geschieht von allen für alle zu jeder Zeit der Akt der Bildung einer Einsicht in eine Sinn- und Heilsordnung, die die positive Offenbarung gewährt, mithin in eine sakramentale Ordnung mit Sakramenten oder geweihten Ämtern? 6
Konkret nochmals auf die Frage nach einer möglichen Priesterweihe von Frauen zugespitzt: Ist im Begriff des Priesters, der bis jetzt ein Mann sein muss (in der katholischen und orthodoxen Kirche), die Transzendenz und der absolute Geltungsgrund schon vor der unmittelbaren Verwirklichung der Feier des Opfers und der Erinnerung JESU – siehe diverse mystatogische Beschreibungen dieser Erinnerung – konstituiert, oder stellt sich erst im Akt der Bildung und des Glaubens und des Mitvollzuges (von allen für alle zu jeder Zeit) eine göttliche Idee der Sakramentalität und die Begründung durch einen göttlichen Geltungsanspruch heraus?
Wenn ein kirchliches Weihe-Amt an das männliche Geschlecht gebunden ist, dann ist, so muss man begriffslogisch folgern, metaphysisch schon vor-konstituiert, dass die Transzendenz an eine männliche Form gebunden ist. Die Entscheidung wurde rechtlich so festgelegt, also ist die modale Entschiedenheit des Urteils schon gefallen. Wirklich ist das, was so beurteilt wird.
Aber damit verschwindet – m. E. – der genetisch-bildhafte, aktuell-faktische, reflexologische und zukunftsgerichtete Geltungsgrund einer Repräsentation, hier gesehen die Repräsentation des Sakramentalen. In der metaphysischen Begrifflichkeit eines geweihten Amtes ist akzidentiell das männliche Geschlecht vorgegeben, ergo gibt es nur diese Form in der Wirklichkeit.
Woher diese Ermächtigung zur Konstitution? Die Berufung erfolgt aus der Hl. Schrift, aus der apostolischen Tradition, aus Erfahrung und Bewährung u. v. m.
Die Frauen weisen zwar im metaphorischen Sinn ebenfalls auf ein Sinn- und Heilsordnung und sakramentale Idee hin, sind quasi auch „Aposteln“, sind quasi auch „Priesterinnen“ – vielleicht bringt es eine sogar bis zur „Apostelin“ wie die Hl. Maria Magdalena – aber konstitutionsfähig und bestimmbar sind sie zu den sakramentalen Ämtern nicht, weil eben ein Verfahren und eine lange Tradition begrifflich das so festgelegt hat.
Es liegt im ganzen Begriff der „Repräsentation“ eine eigenartige Aporie: Der Akt der Bildung einer Repräsentation, hier einer sakramentalen Idee, z. B. die sieben Sakramente der katholischen Kirche, lädt noch ein zum Mitvollzug, zur Teilnahme und Teilhabe, sobald aber die Konstitution vollzogen ist, ist die Teilhabe beendet. Je abgehobener das Verfahren der Konstitution ist, umso besser scheint die Legitimation zu sein? Das Amt konstituiert – verweigert den Akt; der Akt – verweigert die Konstitution.
Nur begrifflslogisch etwas als repräsentativ oder „sakramental“ zu behaupten, verliert die intelligierende Quelle des Geltungsanspruches.
Tout court gesagt, ohne „genetische Erkenntnis“ und deren Realisierung bleibt der Akt einer faktischen Erkenntnis zufällig und unbegründet. 7
Bezogen nochmals hier auf die Frage, warum Frauen nicht zu einer priesterlichen Repräsentation (im juridischen Sinn) ermächtigt sein sollen, kann die Aporie noch weiter getrieben werden: Die Vorstellung einer bereits konstituierten Weihe-Hierarchie, die nur für Männer möglich sein soll, verwickelt sich in den zusätzlichen Widerspruch, dass die Genesis der positiven Offenbarung zwar für alle von allen zu jeder Zeit gedacht wird, aber a) infolge der männlichen Konstituierung eines Amtes die ideelle Bildung eines sakramentalen Amtes von vornherein auf die Hälfte der Menschheit eingeschränkt ist und zusätzlich b), bei aller subjektiv gefärbten Wahrnehmung, die jedes Vernunftwesen notwendig mitbringt, eine eigenartige männerspezifische Perzeption übrig bleibt, wo doch eine ganzheitliche, ideelle Erfahrung von Erlösung/Vergebung/ewiges Leben gefragt wäre. Die mögliche Repräsentation und Erfahrung einer neuen Erlösung- und Sinnordnung ist reell nur halb durchgeführt, also ist sie bereits ideell mangelhaft? (Umgekehrt wäre eine rein frauenspezifische Zulassungsbeschränkung und Wahrnehmung ebenso nur eine halbe Glaubwürdigkeit.)
Durch die „genetische Erkenntnis“ und ihrer Realisierung könnte m. E. eine Entscheidungshilfe gefunden werden, wie eine unmittelbare Verwirklichung einer Begriffsidee (der ganze Sinn der positiven Offenbarung) besser vollzogen und erkannt werden kann.
Entscheidung heißt, „eine Reflexion anstellen auf eine Einheit, die sowohl im faktischen Begriff der Idee (der Erlösung) zwischen dieser und der Realität ihres Begriffes (die zu erlösende Menschheit), wie auch im faktischen Begriff der Realität (die Menschheit, Männer wie Frauen) zwischen ideal möglicher (das Ideale des Sakramentalen, die erlebte Erlösung, die ideale Gemeinschaft u. a. m.) und faktische wirklicher Begriffsfaktizität (die wahrnehmbare Erfahrung, wer die Sakramente spendet, bis jetzt fast nur Männer) besteht.“ 8
3) Jetzt konkret zum Verhältnis Transzendenz/Immanenz anhand der WL 1804/4:
Fichte lehnt, was nicht verwunderlich ist, jedes bloß reduktiv-begriffliche Erreichen des Wissens von Gott ab. Das ist keine neue These, das ist lange Tradition negativer Theologie. Trotzdem muss das „Absolute“ für alles vernünftige Argumentieren und Reflektieren vorausgesetzt werden, wenn wir auch keinen Begriff dafür haben.9
Wir erkennen nicht aus Gott (aus dem Absoluten) den Grund des Vernunftdaseins (den Begriff der „Existenz“), aber wir erkennen – in analoger Weise zum lebendigen Denkakt ANSELMS und zur „idea“ der Vollkommenheit Gottes bei DESCARTES gesprochen – das Dasein Gottes aus dem notwendigen Sehen und der damit einhergehenden Vernunfterkenntnis von Existenz.10
Fichte hat überaus mehr als alle andere Philosophen seiner Zeit a) die Wissensbegründung in und aus dem Absoluten gerechtfertigt – wobei wir keinen Begriff des Absoluten selbst haben können – und b) darüber hinaus explizit den Begriff der Religion als eine materiale Form der Wissens deklariert und c) ausdrücklich die positive Offenbarung in JESUS CHRISTUS immer wieder thematisiert.
3. 1) Ich möchte fünf Passagen (beispielhaft) aus der WL 1804/4, gehalten 1805 in Erlangen, beleuchten, in der das reflektierende Wissen auf eine Negationsdialektik der Einsicht in das Wesen Gottes hinausläuft. Was wir von Gott wissen können, ist nur der Begriff einer ausgeschlossenen Negation. Das, was Gott nicht ist, das schließen wir aus und das wissen wir in einer selbst unerklärlichen!, neuen Weise. (Nicht im Sinne Hegels, dass die Negation sozusagen selber eine Repulsion zu einer neuen Erkenntnis in sich trägt; vielmehr rätselhaft, unableitbar vollzieht sich eine doppelte Bildhaftigkeit, weil in der Negation ein reales Gesetz als „Bild Gottes“ im Sich-Bilden des Denkens aufscheint). (Viele Anschlussstellen zu PLOTIN oder DIONYSIOS AREOGPAGITA ließen sich hier im Rahmen der negativen Theologie bringen.) Eine Konstitutierung oder Repräsentation aus einem bloß begrifflich-logischen Denken, sozusagen in einem einzelnen Akt, bloß als Form, erreicht nicht diese Idee eines absolut Guten und Werthaften. Eine einzelner politischer Akt z. B. bei einer Wahl, wenn ein „repräsentativer“ Herrscher gewählt werden soll, schließt von der Form her den Sinn des gewählten Vertreters oft schon aus, weil nach der Wahl der Akt der Bildung dieser Repräsentation unerwünscht und nicht mehr gefragt ist. Der logische Rückschluss auf ein Absolutes führt zu keiner „Repräsentation“, weil der Sinn und die Sinnidee des Absoluten damit total entstellt wäre.
Die Repräsentation des Absoluten müsste schon ein dauerhaftes Licht sein in allem Erkennen und ein tätiges sittliches Tun und Werten. Ich zitiere aus der WL 1804/2, Ausgabe Meiner: „(…) Daß das Absolute nicht außer dem Absoluten gesucht werden müsse, und insbesondere, daß wir das Absolute wohl nie erfassen werden, wenn wir es nicht einmal leben und treiben, ist von Zeit zu Zeit zur Genüge erinnert und deutlich gemacht worden“ (27. Vorlesung, ebd. S. 272. 273 Z 33f). 11
Im herkömmlichen Gebrauch des Repräsentationsbegriffes verläuft es oft so: Die ideelle Einsicht in eine Erkennbarkeit oder Repräsentation eines Begriffes/eines Zeichen, sei es im kirchlichen oder weltlichen Bereich, wird auf eine reelle Person und reale Träger/Trägerin übertragen und die repräsentative Herrschaft ist damit abgeschlossen und perfekt. Die Verbindung zur Übertragung ist aber damit gekappt. Die ratio cognoscendi einer Repräsentation (eines göttlichen Sollens, einer göttlichen Botschaft, eines Bildes, einer Idee) wird mit der ratio essendi des Trägers/der Trägerin identifiziert – und der Geltungs- und Wahrheitsgrund ist in der Konstitution verschwunden. Der Bischof-Priester-Diakon oder der Abgeordnete/die Abgeordnete, der Richter/Richterin, der Polizist/die Polizistin ist eingesetzt – und die Ambivalenzen und Legitimierungsfragen in Sachen der Amtsausübung beginnen, sollte diese „Repräsentation“ aus bestimmten Gründen wieder zurückgenommen werden.
Ein nur begriffslogisches, formale Denken der Repräsentation erreicht nicht die Transzendenz. Das ist altbekannter Negativbefund der WL 1804/4.
Inwiefern es eine positive Einsicht in die Äußerung Gottes und in eine Verknüpfung von intelligibler und sinnlicher Welt aber trotzdem geben muss, wie die WLn (pl.!) ab 1801/02 einstimmig ausführen (und der christliche Glaube bekennt), das ist die kritische Frage einer genetischer Erkenntnis: Wie sollte eine kirchliche Repräsentation oder Sakramentalität des Göttlichen – oder analog eine staatliche Repräsentation – aussehen, ohne ins Gegenteil einer nur scheinhaften Repräsentation oder in illegitime und despotische Machtausübung zu kippen?
3. 2) In der 11. Stunde der WL 1804/4 GA II, 9, ebd., S 228 ff beschäftigt sich Fichte mit dieser Frage, ob das Licht und die Existenz und das Wesen des Wissens Ausdrucksweisen, oder anders gesagt, „Repräsentationen“ des Absoluten sein können. (Den Text der WL hebe ich wieder rot hervor; alle Hervorhebungen in fett ebenfalls von mir.)
„Das Licht ist die göttliche Existenz selbst, – wie wir vom Lichte aufsteigend <erkennen»; vielmehr aber, wie wir nun einsehen: die göttliche Existenz ist das Licht: und dies zwar also: das Licht ist nicht an sich, die «göttl».” Existenz selber, insofern wir eine solche Existenz noch späterhin zugeben werden; sondern es ist nur die Form, deri absolut nothwendige modus existendi der göttl. Existenz: erwiesen aus dem als. Eine Theorie des Wissens oder des Lichts wäre daher, dak hier die Folge eintritt[,] möglich, u. sie enthielte 1.). was aus dem Lichte als solchem folge 2) was daraus, daß es <nicht‘ an> sich Licht, sondern die göttliche Existenzfolge. 3.). da im wirklichen Seyn beides schlechthin unabtrennlich ist, in einer organischen Einheit des Daseyns, müste das wirkl. Seyn aus dem Begriffe dieser organischen Einheit beider abgeleitet werden. – . Beides daher zu vereinen“, beides auch rein abzusondern. Da standen wir: ich erkläre jetzo bestimmt, wie ich in der lezten Stunde schon andeutete, daß wir noch immer nicht bei’m reinen Grundbegriffe des Wissens angekommen sind; noch aufzusteigen haben. Dies zeigte sich in der lezten Stunde also: Das absolute war selbst Glied einer Relation, mithin gar nicht absolutes: —
„ (…) für eine Ergründung des Wissens in seinem wahren Wesen muß das Licht nicht in sich selber bleiben, sondern es muß ein Mittel finden aus sich selbst herauszugehen. — . Wir unseres Ortes wollen zunächst sehen, ob wir dieses Herausgehen faktisch vollziehen können, (….) das absolute als absolutes (nicht freilich material, sondern formal zu verstehen,) wollen wir ergreifen: u. zwar keinesweges in seinem innern Seyn, was uns wohl durchaus unmöglich seyn dürfte ohne es selbst zu werden“, sondern in seiner Existenz. Nun ist es offenbar also nur anzutreffen unmittelbar im Existiren, als kräftigem Leben, denn nur in dem ist es noch selber; in der Existenz, als abgeschloßenem Akte, ist es schon erloschen und lediglich noch in seinem Repräsentanten; es selber [-] u. in“ seiner unmittelbaren Anwesenheit“ [-] ist ruhend, u. tod – .(…)“(Alle Hervorhebungen hier und in folgenden Passagen von mir.) (Ebd. S 229.230
„(….) Sonach ist das unmittelbare Existiren Gottes, in welchem allein wir ihn erfassen können, keinesweges das Licht in seinem Seyn; (…) denn in dieser Wechselbestimmung hört das Existiren auf Existiren zu seyn, und wird Existenz – sondern Gott existirt als Licht; u. Zwar als absolutes, sich selbst schlechthin erzeugendes Licht. . Nicht in, sondern als — Sein Existiren ist erzeugen des Lichtes. — . Absolute, sage ich; nicht in ihm selber, welche[s] ja das Licht? voraussezt. Bisher, vernichtet sich, erzeugt sich; ja oben drüber stehend, u. unvermerkt aus sich selbst das Gesez welches es ausspricht, hergebend, z. B. die Relation, das durch, wodurch uns eben, als ein nicht aufgegebnes Gesez, über dessen Nichtaufgeben wir uns hinterher historisch ergriffen, das absolute seine Absolutheit verlohr: – Daß wir sagten, wir könnten nicht anders sehen, kam in der That daher, daß wir eben nichts andres sahen, Drum war die Folge klar. — . Dort war Täuschung mit der Genesis. (Ebd. S 230-231)
„(…) Einsehen wollen wir ja das Absolute, schlechthin als solches; dies aber können wir nicht ohne zu sehen;“ ohne sehend zu seyn, u ohne eben daß wir Sehen seyen: Sehen aber bleibt absolut sehen, bestimmt durch seines Wesens Gesetze, welche eben geben, was sich soeben ergeben hat. — So verhält es sich hier. Wir kommen auf diese Weise schlechthin zu keinem absoluten.“
3. 3) In der 12. Stunde wird dieses Verhältnis Absolutes/Wissen weitergeführt – und vernunftkritisch, nicht fideistisch!, muss der Glaube hinzukommen. Ebd. S 233
„(…) damit mir fernerhin die Sprache nicht ausgehe, lassen Sie die aufgezeigte absoute Reflektirbarkeit des Lichtes gelten als bloß faktisches Licht, d. h. welches wirklich ist, aber in Beziehung auf Wahrheit und Wesen durchaus Nichtig ist und nichts> gilt, – [/] u. setzen Sie dieses rein faktische Licht als Mittelpunkt zwischen der Anfoderung des Scheines, zu gelten, gegen die Wahrheit, u. der Wahrheit, zu gelten gegen den Schein; so wäre die Bestimmung dieses faktischen Lichts dem Schein zuwider die Wahrheit gelten zu lassen, ein absolutes, u reines Machen seines innern Wesens, schlechthin aus nichts, von nichts, und seinem eignen Wesen zuwider. Ein rein praktisches, reelles Machen, u anfangen aller Wahrheit durchaus per hiatum. Schlechthin frei,Ansicht nehmen, u Maxime machen, sich machen zu einem so sehen: aus keinem Sehen: indem alles andere Sehen das Gegentheil <aus> sagt“ – Nicht‘ gelten lassen: Wie nennen wirs? Glaube: sezt faktisches Licht durchaus leer», u. <nichtig: absolut aus u. von sich selber machend, das formale Quale (nicht das materiale, denn darüber wäre wohl noch mehr zu sprechen) (…)
Der Glaube erschafft nicht das absolute: wäre wieder der erste Irrthum, dereinen neuen Glauben vernichtet werden müste, daß daher der erste Glaube nicht der absolute Glaube gewesen wäre ; sondern ihm, als dem lezten u. absoluten Fakto giebt sich das absolute: Er hebt in sich an vom Unglauben an sich selber; diese<m> giebt sich das Absolute, u. so erst wird er positiver Glaube. 2.). Der Glaube“ ist Unglaube an die absolute Reflektirbarkeit: er ist daher bedingt dadurch daß man diese, als absolut faktisch, erkenne, und als solche sie gelten lasse. (…)
3. 4) In der 13. Stunde kommt dann explizit der Begriff der „Repräsentation“ vor. Es hat zuerst den Anschein, als ob das Absolute im Als-Begriff zu fassen wäre. Dies wird aber abgewiesen.
Eine Bemerkung fällt aber trotzdem auf: Der Begriff der „Genesis“ erlaubt eine „Repräsentation in ihm selber“.12
Ebd. S 240, 241.„(….) also in absoluter Einheit des Intuirens, u Intelligirens, welche hier erst erzeugt werden; drum objectiv, u. eben drum in der Form des als; oder in der Form des als, u. drum objectiv. Das hier erscheinende Absolute, ist daher wirklich nicht unmittelbar das absolute, sondern es ist nur in seiner Repräsentation; u. es ist wirklich objektivirt; u. wir bedürfen es nicht weiter, die Gültigkeit” davon durch einen Glauben niederzuschlagen, sondern wir können es gestehen, u. anerkennen, denn wir haben es erklärt: – es ist repräsentirt, u. objectivirt, nicht weil das absolute repräsentirt pp sondern weil das Licht sich selber repräsentirt u. objektivirt werden muß, u. vermittelst pp. Das wahre Absolute <in seiner Unmittelbarkeit haben wir jezt wo anders, in A. – u. zwar in der reinen absoluten Genesis, Genesis sage ich von A. –. Wie nun* aber A. zu einem selbst ständigen Seyn in sich selber komme, aus welchem doch allein erst seine Repräsentation in ihm selber, u. aus dieser die des Absoluten folgt, wissen wir dermalen selbst noch nicht. — Es ist hier noch eine Lüke zu deren Anerkenntniß ich Ihnen oben, durch die Nachweisung einer unvermerkten Erschleichung geholfen habe. (….)
Vorbereitende Aussichten, damit ich Sie doch nicht ohne neues entlasse: Das Selbständige Seyn des A. giebt ihm offenbar die objective ExistentialForm in die es aufgenommen ist. Wie ist es denn zu dieser Form gekommen? Ist wohl einerlei mit der Frage: wie sind wir denn zu demselben gekommen; denn so wir zu demselben kommen, kommt es eben‘ Uns gegenüber in diese Form. Antw.: Durch den Glauben. Er giebt diese Form, unmittelbar durch sein faktisches seyn, durch sich selber, als Faktum; ohnerachtet er freilich an das Produkt“ dieser Form als solcher nicht glaubt, weil er sodann eben nicht Glaube wäre, u. das Absolute gar nicht hätte. Er giebt diese Form, diese Form aber giebt selbstständiges Seyn, mithin ist er es der pp. Er hält sich,‘ nicht glaubend an das wirkl.” Seyn dieser Form, an das Resultat seines Formgebens, und giebt über demselben sich selbst sein Seyn, als das wahre, u. höchste Seyn; wovon das andere nur das vermittelte, an welches er daher ohne Zweifel nicht glaubt, da er an den Grund desselben, die Form, nicht glaubt: Ferner: was ist, das dieses Formgeben unabtrennlich, als sein Neben, u. Wechselglied mitbringt, oder von ihm mitgebracht wird? Antw. Die absolute Reflektirbarkeit, das Wir, oder Ich: und so würde denn das Ich, u. zwar das absolute des Glaubens, oder der [/]” W. L. zum unmittelbaren Repräsentanten des Absoluten werden; u. die Anschauung u. das Intelligiren des Absoluten als Absoluten nur zu seinem, des Ich, Repräsentanten, freilich in Beziehung auf ihn zum absoluten Repräsentanten. Gegen diese glänzende Aussicht kann bloß folgender Umstand uns verdächtig machen. Bis jezt erscheint der Glaube noch immer als etwas, das seyn kann, oder auch nicht: mithin auch das Ich, <in> soferne: Zwischen ihm, u. dem absoluten ist selber noch eine Lüke. (….)
Es ist m. E. bemerkenswert, dass die Geltungsform des „Ich/der Ichheit“ zuerst eine Wir-Reflektierbarkeit einer universellen Vernunft ist.
Anders angesehen: Die Frage der Repräsentationsmöglichkeit des Absoluten/Gottes verläuft zuerst in einem (universalen) Interpersonalverhältnis.
Es kommen Fichte aber gleich wieder realistische Zweifel an dieser idealistischen und vernünftigen und glaubensmäßigen Objektivierung: Denn selbst bei dieser „glänzende(n) Aussicht“ bleibt eine Form des Reflektierens bestehen. Es kann bei dieser Methode reiner Begrifflichkeit, und sei es in der Begrifflichkeit, die sich als „Glaube“ ausgibt, eine reelle Kausalität einer Erscheinung des Absoluten nicht erreicht werden.
Da aber die WL und generell die Transzendentalphilosophie mit dem Geltungsanspruch auftritt, in abstrakten Termini die Prinzipien der Einheit wie der Mannigfaltigkeit (der Verzeitigung und Inkarnation) zu begreifen und in Prinzipien eine vollkommene Erkenntnis, d. h. den Begriff der Wahrheit zu erreichen, so folgert sie berechtigt (gerechtfertigt) aus dem Geltungsgrund die Wissensbedingungen der konkreten Begriffe. Dazu verweise ich auf J. Widmann: Diese Wissensbedingungen konkreszieren in den ersten Begriffen der qualitativen Erscheinung als Anfang, Liebe und Wert.13
Diese reellen Vollzüge können nicht nicht gesetzt und nicht nicht vollzogen werden. Es wird immer in gewissem Sinne genetisch und anfänglich und zweck- und wertrational, womöglich reflexologisch bewusst und zukunftsfähig, gehandelt und gebildet und gedacht.
Die Wissensform des Glaubens erzeugt nach Fichte die paradoxe Formulierung: Der Glaube „(…) giebt diese Form unmittelbar durch sein faktisches seyn, durch sich selber, als Faktum; ohnerachtet er freilich an das „Produkt“ dieser Form als solcher nicht glaubt, weil er sodann eben nicht Glaube wäre, (…)“. (13. Std., GA II, 9, S 242)
3. 5) Der 14. Vortrag steigert das Problem einer Repräsentierbarkeit des Absoluten im Ich-Begriff. Die Geltungsform „Ich“ , das als aussichtsreichster Kandidat übrig geblieben ist, erreicht sie eine Repräsentationsform der göttlichen Transzendenz?
Die Geltungsform zeigt sich, das ist jetzt neu und deutlicher zu sehen, als Leben, als Tätigkeit. Das Absolute IST und „es lebt in uns“ – aber es ist nicht Begriff.
Ebd. S 243:
„Unsere überhaupt höchste, u. dermalen uns auch am nächsten liegende Aufgabe ist so gefaßt: den unmittelbaren Repräsentanten des Absoluten, eben als Absolut, in seiner wahren, nie sich wieder auflösenden Absolutheit zu finden: – auch, den unmittelbaren Berührungspunkt des absolut existirenden, mit der Existenz, in der Existenz selber. Das Ich, das durch Glauben vermittelst des Nichtglaubens an seine Form, das absolute ergreift. — . Erfodert nur noch den Beweiß, daß das absolute als absolutes, schlechthin nothwendig in dem göttlichen Exisieren vorkommen müsse. (…)“
Ebd. S 244[* am Seitenende unter einem durchgehenden Strich:] NB. E«r» existiret nicht ei[nmal] alsLicht, sondern er existiret als Ich, u. erst vermittelst des Ich im Lichte. Das Ich erst, als absolut u. rein praktisches Princip projiciret alles Licht. Das Ich ist der <unmittelbare Repräsentant der Urrealität, u. selbst die absolute Realität. – . Selbst unser dermaliges Absolutes wird als ein Begriff anerkannt wer den; denn das absolute ist nicht als Begriff, sondern als unmittelbare Realität im Ich, als seiner Form: Es lebt in uns.
Ebd. S 245 -. Kommt (sc. das Wesen des Wissens, eine dem Intelligieren mögliche Intuition) als solches schlechthin in keinem anderen Wissen, Repräsentation, intelligirendem Bilde vor: = unbegreiflich, unerforschlich: real, oder praktisch. . . Sich Projektion, absolute in seinem Wesen = Ich: also, ein absolut unerforschliches, reales Ich. -. Sie sehen wohl, daß hier, wo die Sprache sehr zu Rathe gehalten werden muß, die treffenden Ausdrüke die nicht treffenden corrigiren sollen: reales, die Sich Projection, nicht «etwa> Akt, den eben die Repräsentation sezt, u. nur in ihr ist, sondern Stand, u. Seyn: projicirtseyn, u. nur in diesem Projicirtseyn seyn. – . Helfen Sie mit einem andern.: absolute Inversion, Rükkehr; auch nicht <als Akt, oder Veränderung von einem terminus a quo: Sondern seyn, nur in diesem Gekehrtseyn in sich selber, u. ausserdem gar nicht. in diesem formalen Wohnen in sich selber; nicht etwa daß es nur kein Ausserhalb seiner selbst, negative, sondern daß es durchaus u. energisch gefaßt sein> In[n]er halb seiner selbst sey – u, ausserdem ganz u. gar nichts.“ Der Begriff, u. seine nervi sind scharf ausgedrükt u. er ist zu fassen„: reales, reines Ich. (…)“
Es folgt der Begriff der Existenz (des Vernunftwesens), der notwendig aus dem Sein des Absoluten hervorgeht (ebd. S 246), aber sobald die Existenz in der Reflexionsform gefasst ist, ist es nicht mehr die bedingte Existenz aus einem formal-logisch zu fassenden Absoluten. Folglich kann „Existenz“ als solche nicht bloß theoretisch gedacht werden, sondern beruht auf ihrem existentialen Bezogensein zum Absoluten und ihrer weiteren Objektivierungen aus diesem Bezogensein.
3. 6) In der 15. Stunde (ebd. S 248 – 250) wird der enge Zusammenhang zwischen Existenz und deren Abhängigkeit vom Absoluten nochmals reflektiert.
Schlussendlich aber bleibt es für den Begriff der „Repräsentation“ bei der Negation einer begrifflichen Erkennbarkeit Gottes.
Es verweist nur ein ganzheitlicher, lebendiger, theoretisch wie praktisch sittlicher Wertungsakt, ein sich selbst veränderndes Wollen-in-actu und reflexologisches (egologisches) Wissen auf eine Sichtbarkeit und Repräsentierbarkeit des Göttlichen. (Sehr aufschlussreich ist hier die AzsL – siehe drei Blogs dazu. Zu ähnlicher Zeit wie diese WL 1804/4 entstanden.)
Es sind sehr schöne Stellen, wenn FICHTE von der Existenz und vom Licht spricht: Ich möchte nur ein paar zitieren. Der Begriff des Absoluten bleibt aber jenseits davon.
Ebd. S 248.249 „(…) Anders: das Existiren ist nothwendig Existenz, hat seinen geschloßnen Modus; u. dies zwar ist es absolut durch sich selbst: ohne Vermittelung irgend eines andern Gliedes. – Dies ist dies an sich, selbst gebunden durch sich selbst. Existenz, nude et simpliciter ohne als. — . Jenseits tritt nun die Existenz, als solche, in der Relation ihres qualitativen Seyn, mit der Absolutheit, die dadurch selbst ein qualitatives Seyn bekommt, unter das Gesez des als überhaupt, das wir oben bewiesen haben. Diese Form ist nun die der Inversion, also des «o>ben beschrieben[en] reinen, u. realen Ich. Das göttliche Existiren, schlechthin unmittelbar, ohne als, ist zugleich Existenz; u. diese Existenz ist das absolut reale, unsichtbare, über alles Licht hinaus liegende, u. zwar in der Form des Ich: Das als ist die Exposition des innern Wesens durch das Ich, d«e>s in sich wohnen selber; hier erst beginnt das Licht, u. die Sichtbarkeit. —..
Oder fassen Sie dies von einer anderen, manchem vielleicht deutlicheren Seite, weil sie weniger unmittelbar ist, was aber hier nichts verschlägt: 1.). Durch das Existiren (welches gar kein anderes als das des absoluten seyn kann) ist das als desselben gesezt; u. dieses ist der Ursprung des Lichts; dieses als sezt voraus das sich fassen, u. da als selbst Ursprung des Lichts ist, ausserhalb allem Licht. Dies sezt nun freilich das stehende Seyn des Existirens voraus, u. damit nicht, wie vorher, nach dem Grunde dieses wieder gefragt werde, setze ich hinzu: dieses Seyn ist durch das schlechthin nothwendige als gleichfals nothwendig (Nachconstruktion, Vorconstruktion) <u zwar vor dem Lichte, u. ausserhalb alles Lichtes, nothwendig. Nun treten Sie in den Mittelpunkt dieses Processes, der von der Nothwendigkeit des als ausgeht: ich frage[:] ist das seyn durch das intelligiren, oder das intelligiren durch das Seyn? Offenbar keins von beiden, sondern das Ich ist das erste, u. dies ist selbst das erste Produkt des Als, in freier Realisation gefaßt. Die Form des unmittelbaren göttlichen Existirens ist die Existenz, u. diese ist Ich. Das reine praktische Ich. Scharf gefaßt, (ebd. S 249) wie die Worte lauten. — . Es existiret <also nur in der Existenz[.] Sein (mittel bares[)] Existiren“ wird, als Existenz zu einem Faktum.
Es ist entscheidend für das Künftige, daß dieser Satz richtig gefaßt wird‘. Ich bediene mich darum aller Mittel, ihn auseinander [zu] setzen. Gehen Sie jezt also mit mir zu Werke: Unterscheiden Sie im göttlichen Existiren die innere bloße Form das <von>, daß er existire, u. damit gut: von dem Wesen des Existirens”, daß es eben ein Existiren ist, also ein quale, welches es ist nur im Gegensatze mit dem NichtExistiren, dem innern Seyn, und drum in Relation damit. Aus dem erstern folgt nichts, u. es läßt damit sich nichts machen. Aus dem zweiten folgt das als, als die innere u. absolute Relation selbst, absolute in sich selbst, Intelligiren des absoluten Seyns, absoluten Existirens, im stehenden Verhältnisse beider. . Aus der Beziehung nun jenes Existirens, schlechthin: u. dieses seines Wesens aufeinander folgt das Ich, als rein” reales, schlechthin unerforschliches u, in keinem Lichte eintretendes; die Rükkehr in sich selber zuförderst des Existirens. – es ist ein. Ich dieses Existirens; sodann die Rükkehr des Absoluten selbst, unabhängig von seinem Existiren, in sich selber; es [/] ist ein Ich des absoluten. Dies leztere aber folgt aus dem erst«er»n dadurch, daß durch die erste Rükkehr, dem stehenden terminus a quo zur zweiten, das Existiren selbst ein stehender terminus a quo, also Existenz wird.
Was ist diesem zufolge das Ich, an u. für sich, in seinem innern Wesen? es ist die Rükkehr des göttlichen Existirens in sich selber, rein u. allein. Vermittelst dieses seines Seyns, unmittelbar, u. ohne daß noch irgend ein Mittelglied dazwischen ein treten könne, ist es das als Gottes, u. seiner Existenz, ist Intelligiren: also im eigent lichen Sinne d<a>s unmittelbare repraesentans, u. die Repräsentation Gottes. Wiederum ist es nur diese Repräsentation Gottes, keinesweges aber Gott selbst.
Es kann in ihm schlechthin weder das Existiren, noch das Existirende, sondern nur die Repräsentation vorkommen; u. was in ihm vorkommt, ist bloße Repräsentation, eben darum, weil es in ihm vorkommt. Es ist der selbstständige Grund der Repräsen tation [-] So ist es an u. für sich in seinem innern Wesen[,] seine«r> Qualität: u. es ist Qualität, denn es ist selber die Qualität des Existirens‘. Seinem eignen Seyn! nach aber ist es das göttliche Existiren selbst, als quale: u“ es ist in dieser Rüksicht nicht der selb<stständiges Grund seiner selber, sondern Gott ist sein Grund: u es läßt sich drum nun auch sagen; Gott ist in ihm, vermittelst seines Seyns, dessen absoluter Grund er ist, <mi>ttelbar Grund des Repräsentirens: nicht, wie vorher, das Ich repräsentirt ihn, sondern er selber repräsentirt sich im Ich. In Summa: Gott.“
4) Es ließen sich jetzt noch mehr Passagen der WL 1804/4 bringen, in denen der Begriff der „Repräsentation“ vorkommt, aber nie bloß formal-logisch begründet, sondern intelligierend und praktisch, in genetischer Erkenntnis vollzogen.
Anders gesagt: Die einzige „Repräsentation“ Gottes ist a) sein Existieren selbst, sein „Leben“ aufzufinden und zu suchen in einem real-praktischen Leben, in einer universellen wie individuellen Verwirklichung von Anfang, Liebe, Wert, oder, diese Alternative klingt aber nur kurz in der 13. Stunde an, b) in einem unmittelbaren Offenbarungsträger, in einem durch sich selbst sich legitimierenden und geschichtlich perzipierbaren Guten eines heiligen Willen.
Wie kann also in der disjunktiven Form des Denkens von einer „Repräsentation“ Gottes gesprochen werden, wenn sie einerseits in eine theoretische Negationsdialektik mündet, andererseits in eine lebenspraktische, existentielle, sittliche Wertung und Tathandlung übergehen soll, aber wie erkennbar? Es bleibt m. E. nur eine für jedes Individuum mögliche sakramentale Partizipation im Akt des Glaubens, des Anfangs, des Wertes, der Liebe übrig. In dieser Form des Aktes soll die Partizipation und Teilnahme und Teil-Bildung am Absoluten/im Absoluten von allen für alle zu jeder Zeit dauerhaft möglich sein. Der reale Ursprung dieser Partizipation, und was alles zu dieser Vermittlung gehört, die Zeichen, die Sprache, der Logos, kommt dauerhaft aus der Transzendenz,14 die folgende Realisierung und Inkarnation ist dann eine Frage des einzelnen Individuums und des kollektiven Ganzen einer Vereinigung der Individuen.15
5) Ein Hl. IGNATIUS v. Antiochien mit seinen Briefen repräsentiert und erzeugt nach bestem Wissen und Gewissen in einer Art des transzendentalen Handelns (des transzendentalen Bewusstseins) erste Formen einer sakramentalen Sinn- und Heilsordnung, ausgehend von einer genetischen Einsicht in den ganzen Sinn der positiven Offenbarung in JESUS CHRISTUS.
Er ist nicht selber der sakramentale oder gar patriarchale Gesetzgeber, sondern bezieht sich a) demütig auf die intelligierenden Erkenntnisquelle der positiven Offenbarung und b) auf die Einheit und Gemeinschaft, die wohl in konsensualen Formen Entscheidungen getroffen hat, sakramentale Ämter wie Bischof-Prieste-Diakone einzusetzen.
Der Autor spricht zwar gerne vom „Gehorsam“ gegenüber dem Bischof, den Presbytern und Diakonen, aber das ist zweimal abgesichert und bezogen a) auf die positive Offenbarung und b) auf die Rationalität der Bewahrung der Einheit und der Kontinuität der Botschaft, sozusagen teleologisch abgesichert.
Der Schreiber (ein Diakon?) führt seine Legitimation und seine Danksagungen, Gebete, Bitten und vielfältigen Sprechakte stets auf einen lebendigen Akt der Einsicht zurück, von allen für alle zu jeder Zeit partizipativ nachvollziehbar. Die einzelnen grammatischen Teile der Briefe, die Komposition und Meditation, die Kritik bisheriger religiöser Praxis, das führt ihn und möglichst viele (alle) immer wieder zurück zu einer Gesamtschau einer genetischen Begründung und Bewährung.
Dem Hl. Ignatius oder dem anonymen Autor der damaligen christlichen Gemeinde ist wegen der männerspezifischen Installation einer ersten kirchlichen Hierarchie (nicht Hierokratie) kein Vorwurf zu machen. Er und die kirchliche Gemeinschaft überlegten m. E. sehr wohl und sehr gut, wie eine überirdische Sinnidee mit der damaligen Gegenwart und Situation zu vereinbaren wäre. Die Einheit der Gemeinde und die Frage der Kontinuität waren die Hauptfragen und wohl alle zusammen, inklusiv Frauen, nicht patriarchal, nicht metaphysisch, nicht bloß durch Begriffe, wurde die positive Offenbarung zu realisieren und zu inkarnieren versucht.
6) Die Intention der zu realisierenden Sinnidee von Erlösung (Vergebung) bietet in diesem religiösen Bereich zugleich die Leistung, weil Intention und Leistung von Gott kommen und in Gott garantiert sind. Das unterscheidet ein kirchliches sakramentales Amt wohltuend von einer säkularen, staatlichen Repräsentation, in der die Legitimation jedesmal in Frage gestellt ist, sofern nicht mehr die Intention der Gerechtigkeit und die ganze Sinnidee einer positiven Herrschaft gelebt und praktiziert wird.
Im kirchlichen Bereich ist die Leistung natürlich ebenso leicht zu verdunkeln, das ginge aber dann auf das Konto der praktischen Lebensweise. Anders gesagt: der Geltungsgrund der intendierten Hoffnung und die Erfüllung dieser Geltung sind in Gott genetisch beschlossen, wenn durch menschliche Leistung und zeitliche Realisierung dies auch mangelhaft bleiben kann, verdreht und verdeckt.
Die geschenkte, genetisch abgeschlossene Sinn-Idee einer Erlösung muss dem Heiligen/dem anonymen Autor/der christlichen Gemeinde besonders vorgeschwebt sein, weil er/sie immer wieder von geschenkter, vergangener wie gegenwärtiger und zukünftiger Rettung und Erlösung, von Einheit und Eintracht, spricht.
Ähnlich sieht etwa zeitgleich ein Hl. Irenäus von Lyon die Weltgeschichte genetisch beschlossen in einer Kirchen- und Erlösungsgeschichte. Er warnt besonders vor dem mythenhaften, aber geschichtslosen, bloß theoretischen, elitären Denken der Gnostiker. (Siehe Blog zum Hl. Irenäus.)
Die Vernunft vergleicht im notwendigen Bezug auf die transzendentale Sinnidee jede Gefühls- und Werterfahrung in concreto nach einem sinnkritischen Maßstab, vergleicht jede Hemmung und Aufforderung auf ihre Qualität und Gewissheit und auf ihre bestimmte Wahrheit hin.
7) Theoretisch eine Sinnidee (oder „Repräsentations-Idee“) zu entwerfen ist unabsehbar möglich, aber damit ist noch keine praktische Bewährung geliefert. Erst die Bewährung des Begriffes lässt die Sinnidee praktisch wahr und wirksam werden.
(Je abgehobener und unabhängiger die Repräsentation z. B. in einem Staat gesehen wird, umso legitimierter scheint ein Präsident, ein Autokrat, ein Abgeordneter/einer Abgeordnete, ein Polizist/Polizistin gegenüber allen anderen Individuen und Bürgern, die ihn „gewählt“ haben, zu sein – so zumindest bei G. Duso zu lesen. Die Repräsentation ist durch eine Verfahren geregelt, z .B. durch eine Wahl, nicht durch ein apriorische, teleologische, kritikwürdige und verantwortungsfähige Zweckbestimmung.)
Der Autor der IGNATIANEN und die dahinterliegenden Gemeinde haben beileibe nicht bloß theoretisch-ideologisch gedacht und formuliert – man würde diese Sophistik sofort erkennen – , sondern primär war das ganze Leben auf eine Umsetzung der genetischen Erkenntnis bedacht. Möglichst alle Bereiche des Lebens sollten repräsentativ und sakramental-bildhaft verstanden und gelebt werden. Die Einführung und Neu-Interpretation bereits bekannter Begriffe wie Bischof-Priester-Diakon war die Folge und sozusagen ein zusätzliches Mittel der Repräsenstation oder Sakramentalität.
Man könnte jetzt einwenden, also erzeugten doch systemtheoretisch, empirisch bedingte Gründe die kirchlichen Ämter? Die politische Verfolgung, die gnostischen und doketistischen Irrlehren u. a. m.? Verständlich wäre diese Theorie von außen gesehen, doch erklärt sie nicht, was sie erklären soll – diese Begeisterung und Paränese und selbst die Bereitschaft zum Martyrium. Dafür muss schon die genetische Erkenntnis aus einem absoluten Geltungsgrund verantwortlich gemacht werden. Die anfängliche Ämter-Hierarchie ist von außen beobachtet natürlich als „männlich“ sichtbar, das ist aber vom Denken und der genetischen Erkenntnis her gesehen eine rein pragmatische, kluge Erscheinungsweise, sekundär gegenüber der apriorischen Sinnidee von Erlösung und Bewährung.
Was wäre gewesen ohne sakramentale Ämter? Was wäre gewesen bei totaler Revolution, dass Frauen bereits zu Bischöfinnen und Priesterinnen und Diakoninnen eingesetzt worden wären? Die Folgen mag sich jeder/jede selbst ausmalen. Es wäre aber ein geistiges Armutszeugnis geworden, wenn es gar keine sakramentalen Ämter mehr gegeben hätte. Der Glaube wäre vielleicht schon in den ersten Jahrhunderten erloschen?!
8) Noch eine Schlussbemerkung: Der ambivalente, zu allem Missbrauch neigende Begriff der „Repräsentation“ im politischen wie kirchlichen Bereich, falls er nur begründet wäre als Form eines Verfahrens und als metaphysisch-begriffliche Wirklichkeit, führt zur Gefahr, dass gegen einen Souverän des Staates oder der Kirche keine Opposition und keine Partizipation mehr möglich sind? Ein Verfahren oder eine Weihe legitimieren etwas, wozu vielleicht die Glaubwürdigkeit und Partizipationsmöglichkeit fehlen. Das ist eine Aporie. Repräsentation wird erzeugt, ist sie aber erzeugt, geht der Akt der Einsicht verloren!? 16
Umgekehrt kann der Repräsentationsbegriff hin zum Sakramentsbegriff gewendet werden. Das platonische Bild-Denken bietet sich hier an; ein Hl. Augustinus mit seiner Sakramentlehre u. a. m. – siehe Anm. 6.
Siehe z.B. auch bei K. Hammacher, dass selbst in einer „repräsentativen Demokratie“ ein verborgener Transzendenzbezug und eine genetische Erkenntnis bleiben muss, eine wahre und faktische und reflexologische Geltungsbegründung, 17 d. h. es muss selbst im säkularen, weltlichen Bereich ein transzendenter, beständiger Wille vorausgesetzt wird, von dem alle Verfassung und alles Recht und alle Vertragstreue ausgeht und begründet und gerechtfertigt wird: Z. B. die politisch angestrebte Idee eines Freiheitsrechtes jedes Bürgers („Urrecht“), weiters eines Eigentumsrechtes, eines Schutzrechtes, eines Vereinigungsrechtes, der Inbegriff eines allgemeinen Rechtswillens, das kann vertraglich nur insoweit gesichert werden, als zugleich die genetische Erkenntnis in einen absoluten Geltungsgrundes eröffnet und möglich bleibt. Dies spricht klar für einen Repräsentationsbegriff. Die Frage ist, das Wie der Anwendung und Darstellung, sei es im säkularen Bereich des Staates, oder im sakramentalen Bereich der Vereinigung „Kirche“.
© Franz Strasser, Juli 2025
1Giuseppe Duso, Die moderne politische Repräsentation: Entstehung und Krise des Begriffs. Übersetzung aus dem Italienischen von Peter Paschke, Berlin 2005. Er schrieb mehrere Bücher zu diesem Fragekomplex
2Carl Schmitt, Römischer Katholizismus und politische Form, München, 2. Aufl. 1925 (1. Aufl. 1923).
3Marco Ivaldo, Die systematische Position der Ethik nach der Wissenschaftslehre nova methodo und der Sittenlehre 1798. In: Fichte-Studien, Bd. 16, 1999, S. 237-254.
„Die Religion legt danach den letzten Sinn des Sittengesetzes vom absoluten Erscheinen des göttlichen Lebens als Liebe her offen.“ Ebd., S. 253.
Zwischen Sittlichkeit und Religion wirkt eine ständige Wechselbeziehung. die sich in beide Richtungen als fruchtbar erweist: „Moralität und Religion sind absolut Eins; beides ein Ergreifen des Uebersinn- lichen, das erste durch Thun, das zweite durch Glauben […]. Religion ohne Moralisch ist Aberglaube, die den Unglückseligen mit einer falschen Hoffnung be trügt, und ihn zu aller Besserung unfähig macht. Vorgebliche Moralität ohne Religion mag wohl ein äusserer ehrbarer Lebenswandel seyn, da man das, was recht ist, thut, und das Böse meidet, aus Furcht vor den Folgen in der Sinnen- welt, nimmermehr aber das Gute liebt, und es um sein selbst willen vollzieht.“ Appellation an das Publicum, GA 1/5, 428-9.
4Ich las bei Johannes Ludwig, System Kirche, Basel 2022, S 147 – dort als Zitat aus einer Presseerklärung zum synodalen Weg: „Macht wird missbraucht, wenn sie zwar zum Dienst (ministerium) erklärt wird, den Dienst aber in einer Form geistlicher Herrschaft (sacra potestas) ausübt, die sich verabsolutiert. Sie scheint dann zwar spirituell entmachtet, hat sich aber in Wahrheit selbst ermächtigt, um sich gegen Kritik und Kontrolle zu immunisieren. Sie beansprucht eine göttlich verliehene Vollmacht, übergeht aber, dass zwischen der Macht Gottes und ihrer menschlichen Bezeugung deutlich zu unterscheiden ist. Wenn die sakralisierte Macht aus dem Kontext der ganzen Kirche gelöst wird, tritt sie mit dem Anspruch einer reinen Macht auf. Auf diese Weise wird die Macht der Kirche idealisiert, aber auch ideologisierbar. Sie droht sich zu verselbständigen, wenn sich in der Repräsentation Christi als Haupt der Kirche (repraesentatio Christi capitis) Funktion und Person wechselseitig sakralisieren.“
5In: Gesamtausgabe der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Nachgelassene Schriften 1805-1807, Band 9. (abk.=GA II, 9)
Hrsg. von Reinhard Lauth und Hans Gliwitzky unter Mitwirkung von Josef Beeler, Erich Fuchs, Ives Radrizzani und Peter K. Schneider. Stuttgart-Bad Cannstatt 1993.
6 Der Hl. Augustinus kennt immer wieder dieses Fragen nach dem Ursprung, dieses „genetische“ Erkennen. Wir kommt es nach ihm zu einer sakramentalen Weltsicht? Z. B. „De Doctrina christiana“ II, I, 2f; oder Sermo 272 (PL 38: 1247): „Ideo dicuntur sacramenta, quia in eis aliud videtur, aliud in- telligitur. Q u o d videtur, speciem habet corporalem, quod intelligitur, fructum habet spiritualem.“ Übersetzung: Diese Dinge heißen deshalb Sakramente, weil an ihnen etwas gesehen, aber etwas anderes eingesehen wird. Was gesehen wird, hat eine körperliche Form, was eingesehen wird, hat geistliche Frucht.“ (Hervorhebung von mir)
7In der Kirchengeschichte wurde die Gnosis als diese Versuchung erkannt, nur theoretisch und elitär etwas zu behaupten ohne praktische und biblische und historisch gesicherte Bewährung. Siehe Blog zum Hl. Irenäus.
8Zum Begriff der Entscheidung als „unmittelbare Verwirklichung einer Begriffsidee“ siehe in: Die Grundstruktur des transzendentalen Wissens nach Joh. Gottl. Fichtes Wissenschaftslehre 1804/2, Hamburg, 1977, S. 279.
9So z. B. einmal in einer Stelle der WL 1804/2: Der Begriff scheitert zwar am Absoluten, aber zu sagen, das Absolute sei deshalb an sich unbegreiflich, wäre ebenfalls falsch. „Es, das Absolute, ist nicht an sich unbegreiflich, denn dies hat keinen Sinn“ (4. Vortrag, ebd. S 58, Z 16 u. a.)
Oder siehe 27 Vortrag, ebd. S 404, Z 11f: „(…) Daß das Absolute nicht außer dem Absoluten gesucht werden müsse, und insbesondere, daß wir das Absolute wohl nie erfassen werden, wenn wir es nicht einmal leben und treiben, ist von Zeit zu Zeit zur Genüge erinnert und deutlich gemacht worden“
10Eine Theorie des Absoluten finden sich in späteren WLn Fichtes häufig, siehe z. B. WL-1812: Dort wird differenziert zwischen der Erscheinung des Absoluten als Urbild und Urerscheinung, weiters wird reflexiv abgeleitet die Erscheinung in Schema 2 und Schema 3 bis Schema 5. Da die transzendentalphilosophische Begründungsform eine ausdrückliche Bildtheorie ist, muss prinzipientheoretisch das Verhältnis des Ich-Begriffes zum Absoluten mitlaufend stets gesetzt sein. Siehe dazu z. B. zwei neuere Bände der Fichte-Studien Bd. 47 und Bd. 48: Fichtes Bildtheorie im Kontext. Systematische Funktionen des Bildbegriffes. Hg. v. Christian Klotz und Matteo Vincenzo d’Alfonso. (Fichte-Tagung 2015 in Madrid), Amsterdam-New York, Bd. 47 2019, Bd. 48 2020.
11G. Duso, ebd. S. 95. „Wenn nach HOBBES der „Leviathan“ (Souverän) einmal ermächtig ist, ist der politische Wille des einzelnen aufgehoben und absorbiert. Der politische Wille der einzelnen Untertanen ist durch das repräsentative Prinzip identisch mit dem zum Souverän artikulierten Willen geworden. „Ein politisches Handeln der einzelnen Bürger erscheint schon vom Ansatz her ausgeschlossen. Vor allem verliert der Konsens – dieser so wichtige Faktor für eine als koinonia konzipierte Politik – seinen ursprünglichen Sinn. Er (sc. der Konsens, die Partizipation) ist nicht der Zweck aller Bemühungen auf den verschiedenen politischen Ebenen, liegt nicht im ständigen Zusammenfließen der verschiedenen Willen zum einvernehmlichem Handeln, sondern äußert sich in einem einzigen Akt. Dieser Akt gebiert eine Form, in welcher dem Befehl – natürlich erteilt vom dazu ermächtigten Repräsentanten – notwendig der Gehorsam der Bürger entspricht, aber nicht wegen der Inhalte des Befehls, sondern wegen seiner Form, d.h. wegen der Hervorbringung des Gesetzes durch den dazu Ermächtigten. Es ist wenig sinnvoll, in einer so definierten politischen Sphäre vom Konsens der Untertanen zu sprechen, die als Unterworfene weder konsens- noch dissensfähig sind, sondern gehorchen müssen.“
12Das Urbekenntnis des christlichen Glaubens, dass a) sowohl der „Sohn“ ungetrennt vom „Vater“ ist, als auch, dass b) die Gottesidee in sich selbst Beziehung und Repräsentation ist im „Heiligen Geist“? Der Genesis-Begriff erlaubt Beziehung und Formen der „Repräsentation“ zu denken?! Die göttliche Einheit ist in sich Beziehung, Dreifaltigkeit, eine Ur-Repräsentation, ein Gott, gleich in jeder Person.
13J. Widmann, Die Grundstruktur des transzendentalen Wissens, Hamburg 1977, Abschnitt „Die Wahrheit der Vernunft“, S. 292- 298.
14 Vgl. dazu: Max Rohstock, Das Absolute in uns: Zum Verhältnis von Transzendenz und Immanenz in der neuplatonischen Tradition und bei Johann Gottlieb Fichte. Baden-Baden 2023.
15 Ein nochmals anderer Bereich von „Repräsentation“ begegnet mir in der Analytischen Philosophie, wenn ich dann und wann dort schmöckere. Diese Philosophie kämpft nach verschiedenen Richtungen, um eine epistemische Einheit von Wort und Bedeutung zu begründen – und muss notwendig auf den Repräsentationsbegriff rekurrieren. Die a) transzendentalen Voraussetzung einer epistemologischen, genetischen Wissbarkeit will sie nicht zugeben, will oder muss aber b) doch irgendeine Wissbarkeit einer epistemisch begründeten Bedeutungstheorie behaupten? Siehe hier Literatur und Aufsätze über den Analytischen Selbstrepräsentationalismus z .B. bei Stefan Lang, z. B. Phänomenales Bewusstsein und Selbstbewusstsein. Idealistische und selbstrepräsentationalistische Interpretationen. Paradeigmata. Felix Meiner. Hamburg 2020.
16Siehe ebenfalls bei G. Duso. Z. B. zu Kant. „Der Umstand, dass der „vereinigte Wille des Volkes“ als ideelle Größe der repräsentativen Vermittlung bedarf, bedeutet nicht, dass er mit dem konkreten Ausdruck des Gemeinwillens seitens des Repräsentanten identifiziert würde (unabhängig davon, wer dies je nach Staatsform ist: der Monarch, einige wenige oder das ganze Volk). Hier gibt es kein Legitimation begründendes Verfahren, und sei dieses rein ideell wie im Fall des Gesellschaftsvertrags, der ausgehend vom Willen der Einzelnen den Repräsentanten zum Ausdruck des Gemeinwillens ermächtigt.(…)“
Die Vernunft und die Idee stehen nach Kant über einem bloßen, nicht mehr revidierbaren Ermächtigungsverfahren. Also doch keine Aporie zwischen Erzeugtsein und Erzeugen? Ebd. S. 103 u. a.
17Siehe dazu die immer wiederkehrenden, transzendentalen und auf empirische Verhaltensforschungen Rücksicht nehmenden Ausführungen von K. Hammacher, Rechtliches Verhalten und Idee der Gerechtigkeit, Baden-Baden 2011.