Zur Theorie des Willens 3. Teil steige ich in die Schlusspassagen der WL-1811 ein. (Gesamte Interpretation der WL-1811 in Stichworten siehe andere Blogs)
Es finden sich in der 37. u. 38. Vorlesung sehr starke Aussagen 1) zum „Willen“ im Zusammenhang der Frage, wie das transzendentale Soll der Erscheinung Gottes und das Schema und die (endliche) Freiheit des Vollzuges des Wissens zusammenhängen. Ebenso finden sich starke Aussagen zum Begriff 2) des „Handelns“ und der Vorstellung der Zeit, schließlich 3) zu einer sittlichen Wertung dieses Endzwecks und 4) zur Gesamteinschätzung einer Wissenslehre. (Ich kann hier bei weitem nicht die volle Bedeutung ausschöpfen!)
1) In der Begründung des Wissens und der Reflexibilität der Sich-Erscheinung tritt das „Licht“ heraus, wodurch alles Wissen bereits erhellt ist. Dieses Licht soll als solches wiederum erkannt werden, als Mittel zum Zweck, die Genesis und Herkunft und Begründung des Wissens einzusehen. Mit Bewusstsein soll geklärt werden, wie die Freiheit von dem transzendentalen Soll zu einem Vollzug ihrer selbst übergehen kann. Die Vermittlung des absoluten Solls (Gottes) und des Könnens einer transzendentalen Reflexion und Freiheit geschieht durch die Idealität des Lichtes (des Sehens).
Anders gesagt, das Licht ist die Voraussetzung und Disposition, dass in einem auktorialen Vollzug der Freiheit alles Faktische in seiner faktischen Seinsform zu einer erkannten Sich-Erscheinung (der Erscheinung Gottes) werde, d. h. zu einem vollständigen Bild Gottes verwandelt werde. Das zieht jetzt, so meine erstaunliche Lektüre, ein bestimmtes, notwendiges Vermögen mit sich, nicht die prinzipielle Wirklichkeit des Sich-Hingebens der synthetischen Reflexibilität aufzuheben, aber dieses faktische Hingeben kausal in eine bestimmte Ordination (Ordnung) zu bringen. Die Absicht Fichtes ist ja, die grundsätzliche Form der Sich-Erscheinung des Wissens und der darin liegenden, nicht verloren gegangenen oder zu verlierenden Freiheit zu einer nochmals bewussten real-kausalen und idealen Ordnung umzubilden.
Anders gesagt: Die Freiheit des Vollzuges als Antwort auf das transzendentale Soll der Erscheinung Gottes bedarf offensichtlich eines Freiheitselementes, die erscheinende Faktizität als bewusst von der Freiheit mitbestimmte, korrigierte und real-kausale Ordination und als bewusst vollzogenes „Bild Gottes“ verstehen zu können. Das heißt alles: Die Freiheit soll in einem ihr selbst klaren Übergehen von Unbestimmtheit zu Bestimmtheit geführt werden kraft des Wollens/des Willens, welche Ordinationsmöglichkeit aber bereits selbst im Gesetz der Erscheinung des Seins des Absoluten selbst der Möglichkeit nach, als Sphäre der Bestimmbarkeit, angesiedelt sein muss!
Mit anderen Worten: Die Freiheit soll in ihrer Letztbegründung, soweit hier bei diesem Begriff „Freiheit“ von Begründung überhaupt gesprochen werden kann, wissen und erkennen können, welches Vermögen sie als hinreichende Bedingungen ihrer selbst (der Phänomenalität nach) braucht, d. h. den Willen, der aber seinerseits im Gesetz der Erscheinung des Seins des Absoluten schon vor-gebildet sein muss als angehobene Möglichkeit realer Selbstbestimmung der Freiheit.
Frei nach der Grundstruktur des transzendentalen Wissens nach J. Widmann: 1
Der Wille bekommt die Kraft eines Mittels, die Faktizität in der Sich-Erscheinung der Freiheit und der Reflexibilität nochmals zu bestimmen (zu affirmieren).
Es ist fĂĽr die endliche Freiheit nur ein deliberativ wählender Wille möglich, der die an die Faktizität hingegebene Freiheit einsichtig leiten kann, sich selbst zu bestimmen – bei kritischem Wissen und apriorischem Hinterfragen, ob dies der Erscheinung des Seins des Absoluten entspricht oder nicht. Wenn der Gewinn größerer Selbstbestimmung in dieser apriorischen Sinnidee von Selbstbestimmung möglich ist, kann das, muss nicht, dem Sein der Erscheinung des Absoluten entsprechen – und wird auch im GefĂĽhl oder im Gewissen erfahren -, wenn nicht, so entspricht das sicher nicht der apriorischen Sinnidee der Erscheinung des Absoluten in ihrem Sein.
Zusätzlich ist zu bedenken: Die modi der sonstige Grund-Folge-Erkenntnisse der Bestimmung der Wirklichkeit verlangen ein integratives Recht, ebenfalls in diese willentliche Selbstbestimmung einbezogen zu werden, alles, was Natur, Recht, Moral, Religion oder Geschichte heiĂźen kann.Â
Ich deute das z. B. so, dass ein Paulus in Röm 7 zwar vom freien Willen sprechen kann, aber skeptisch bleibt, ihn vollziehen zu können, weil ihn zu stark die vorhergehende Freiheitsentscheidungen hindern, sich in der Freiheitsposition zu halten und das Gute zu wählen. Er ist habituell wie gelähmt oder abgestumpft. Deshalb bleibt nur der Ausweg des Glaubens und der Gnade, damit der Wille wieder frei wählen kann. Seine Geschichte und Psychologie hinterfragt wesentlich sein Denken des freien Willens, ohne den freien Willen deshalb aufzuheben, sonst könnte er, ex negativo gesagt, diese Ohnmacht und Schwäche gar nicht einsehen. Â
Die vollständige Ziel- und Zweckbestimmung der Selbstbestimmung der Freiheit durch willentliches und wissendes Tun wird in der 37. Vorlesung so beschrieben: „Es soll (sc. das Licht sein) schlechthin zufolge seines Seyns in Gott: es kann drum. Das soll, als absolutes Faktum, macht sich sein kann. Das Licht ist absolut Princip seines sich sehens. – Dies ist es im absoluten Lichte: es wird also schlechthin als solches gesehen: durch das durch sein eigenes faktisches Gesez bestimmte Sehen. Das umgebende faktische [ist das] durchaus unfreie.. δ-ε u. auch gewissermaĂźen α, u. β
NB. Durch dieses faktische soll, im Verhältniß mit dem andern Soll, ist nun seine Form, von seinem Inhalte ganz u. gar geschieden. Es wird Disjunktion. -. [**] Es soll sich sehen: der Inhalt soll in die stehende Form wieder hineinkommen. y. Synthesis.
Es soll diesen Inhalt sehen, als das was er ist: Bild Gottes; so muß es ihn wieder abtrennen. α. β.
Sie haben gesehen, was noch folgt:-. Reflexibilität überhaupt auch über y. verbreitet, u. hineingebracht in die Freiheit, u. was damit sehr enge zusammenhängen dürfte: Wille (ebd. S 226 Z 6ff)
In der 38. Vorlesung kommen dann genetische Erklärungen und Ableitung des Willens: ich zitiere hier einige Passagen, weil differenziert herauskommt, wie Sehen und Freiheit und Wille zusammenhängen:
S 227 Das faktische Sehen wird als bloßes Schema herausgearbeitet, des reinen Sehens im Hintergrunde. Aus diesem gesetzmäßigen Schema wird die „materiale Welt“ „hingespiegelt“ (ebd. S 227 Z 8)
Das Ich ist ebenfalls aus dem faktischen Sehen „hingespiegelt“ (ebd. Z 14)
Das faktische Soll ist aber nicht absolut in Beziehung auf das ideale Soll, es soll ja werden „unendliches Bilden Gottes“ (ebd. Z 19)
Das reine Soll kann sich erheben zum Sein dieses Bildes – in jedem Individuum.
Das absolute Soll, falls es faktisch wird, erhält qualitativen Gehalt und Unendlichkeit aus seiner Synthesis mit dem faktischen Schematismus.
Das Prinzip kann sich erheben zur Einheit; dieses Kann ist Sphäre der Freiheit. Es kann sich hingeben an die Bestimmung durch das faktische Soll, oder an das reine Sehen.
S 228
Das faktische Soll kann nicht aufgehoben werden, weil es selbst zufolge des göttlichen Gesetzes des Sehens ist; die Freiheit, sich diesem Gesetz hinzugeben, ebenfalls nicht, aber es kann die Wirklichkeit dieses Hingebens an die Faktizität in Teilen aufgehoben und verändert werden, zumindest ideal und in Teilen der Realität. Â
Durch das reinen Vermögen kann es faktisch ins „unendliche fort“ (ebd. S 228 Z 19) „vernichtet“ werden. Es bleibt die Kraft und die Energie des Prinzips, als bloße Form, „gegen den faktischen Hang“ (ebd. Z 13)
Dieses Sich-Hingeben an die Einheit des absoluten Soll, „der Faktizität sich nicht hinzugeben, ist der „Wille“ (ebd. Z 18)
Der Wille erscheint als „ein sich halten, gegen faktischen Hang. Das durchs faktische Princip unterdrükte faktische Princip. [Dies ist] die Natur über der Natur“ (ebd. Z 20f)
Das dem faktischen Prinzip entsprechende, entgegengesetzte, willentlich faktisch Prinzip erhält eine „vom Schematismus unabhängige Realität“ (ebd Z 28)
Zufolge des Willens ist das reine Soll erreichbar, aber nur innerhalb der Ordination des faktischen Soll kann es als solches gesehen werden. Also muss der Wille sich dem faktischen Soll in Synthesis mit dem reinen Soll hingeben, wie allgemein schon die Freiheit als die dem reinen Soll hingebende Freiheit synthetisch beschrieben wurde.
„6.). Durch diese Erhebung zum Willen ist nun alles faktische Sehen durchaus aufgehoben. Das Princip steht im reinen Sehen; dies aber ist, auf faktische Weise genommen, ein sehen von nichts, gar kein Sehen. Nun soll gesehen werden eben das reine Sehen, zufolge des faktischen Soll. Dies ist möglich nur, in wiefern dasselbe sich bricht an dem faktischen Können: u. darauf reflektirt wird. Das wollende soll also reflektiren: oder vielmehr, da das Soll in seinem Seyn aufgeht, es reflektirt, und so erscheint ihm denn in dieser Reflexion, nicht was es soll, sondern was eben ĂĽberhaupt seyn soll, [was] wirklich gemacht werden soll. – Es giebt zufolge des soll sich hin an das faktische Sehen. (ebd. S 228 Z 29f u. S. 229 bis Z 7)
2) In dieser transzendentalen Begriffsbestimmung des Willens in der WL-1811 kommt es notwendig ebenso zu einer Begriffsbestimmung des „Handelns“ – bekanntlich eine Hauptfrage und Hauptproblem in jeder Handlungsphilosophie:
Vom Erkennen des Lichts „zufolge seinesn Seyns in Gott“ (37. Vorlesung, ebd. S. 226, Z 6) muss es ein „kann“ eines bestimmten Reflektierens der Freiheit geben – eben den Willen als Erscheinung des freien Übergehens von der Unbestimmtheit zur Bestimmtheit. Dieser Wille ist Mittel (Werkzeug) der Freiheit innerhalb der ganzen Dispositionsmöglichkeit der Erscheinung und des Lichtes, hervorgehobener Begriff zur Bestimmung, wodurch (oder anders ausgedrückt, von wo) die Freiheit sich genetisch ableiten und bestimmen kann (integrativ). Wenn das Soll im Licht zu einem Kann des Vollzugs der Freiheit durch den Willen jetzt führen kann, so ist der Vollzug des Willens, sein Tun als „Handeln“ zu bezeichnen. Irgendein beobachteter Vorgang in der Natur oder eine unerkannte Verursachung kann nicht als „Handeln“ beschrieben werden, sondern nur dieser actus des Wollens, der auf der Stelle die Einsicht eines Zweckes=des Gewollten mit sich führt, was aber nochmals besagt, die Einsicht in einen Wert und höchsten Wert mit sich führt. Allein das Handeln auf einen sittlichen Endzweck hin bezogen, also durch ein bewusstes Wollen, verdient „Handeln“ genannt zu werden.
Siehe jetzt die weiteren Abschnitte der 38. Vorlesung:
S 229 7.). Setzet, das rein wollende Princip gäbe noch weiter sich hin: was wird erfolgen? Ich sage: Die Erscheinung eines wirklichen Handelns des Individuum nach dem, in jenem Bilde aufgestellten Zwekbegriffe, bis zur vollendeten Realisation dieses Begriffes, würde erfolgen. Ich ersuche Sie,] dem Beweise Ihre ganze Aufmerksamkeit zu schenken; denn mit ihm schwindet die lezte Dunkelheit, die etwa für jemanden noch auf unsrer Theorie schweben könnte. (ebd. S 229 Z 8f)
„DaĂź es ĂĽberhaupt kein Handeln giebt, weil es kein Ich giebt, sondern daĂź dieses alles nur das schematisirende faktische soll hinspiegelt, wissen Sie,“ u. ich denke es nicht zurĂĽk[zu]nehmen.“(ebd. Z 16f)
Ein Handeln kann nur in der Erscheinung sein, wenn im „Schematismus ein wirkliches Wollen des Individuums vor[ge]spiegelt wird, so liegt in demselben auch ein Handeln, u. umgekehrt“ .
Handeln und wirkliches Wollen sind in der Erscheinung vereint; aber das ist nur äußere Anschauung eines reinen Solls, eines „verstandenen Vermögens seiner sittlichen Bestimmung“ (ebd. Z 31)
S 230 Ein Handeln wird notwendig als ein Handeln des Individuums durch das faktische gebildet, wenn damit das reine Soll zum Ausdruck kommen soll. (vgl. ebd. Z 3)
Das ist die Form in der Erscheinung für die Erscheinung, Ausdruck der Form eines „qualitativen Solls“ (ebd. Z 9)
Aber ist das qualitative Soll nicht offenbar unendlich? Ja, Handeln muss unendlich möglich sein. Es wird dabei in der Reflexion auf das Können durch die vorhergegangene Erscheinung seiner wirklichen Kraft RĂĽcksicht genommen, was wiederum bewirkt, dass es nicht ein absolutes Anfangen in der Zeit gibt. Ein Anfang und Wert wird im Handeln und Wollen in der Zeit immer schon vorausgesetzt. Â
M. a. W., die Reflexion und der Wille schaffen die Zeit, deshalb schematisiert und verzeitlicht sich der zeitlose Akt zu einem zeitlichen Akt, wird Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft – und jede künftige Erscheinung ist bedingt durch die Erscheinung des wirklichen Handelns. (vgl. ebd. Z 18)2
Also die kĂĽnftige zweite Erscheinung ist bedingt durch die Erscheinung des wirk-l[ichen]. Handelns; drum muĂź dies durch das vorige Eine Soll bedingte faktische Princip diese Erscheinung des Handelns hervorbringen u. bringt sie nothwendig hervor. [*]Â [* am Rande ohne Vermerk:] Also: Das realiter bilden[d]e Individuum soll sich hingeben der Erscheinung, weil dieses die Ordnung ist des Heraustritts des ganzen Soll.
So demnach sind die Momente (merken Sie dies im Vorbeigehen[!]) in der wahren, u. ewigen Zeit bedingt u. gereiht. Der Erscheinung des reinen Sehens in jedem Momente muß erst ihr Recht widerfahren, in jeder Rüksicht: sie muß eintreten in die materiale Welt: dies ist die Bedingung einer neuen Erscheinung, u.s.f., indem nur an der neu entwikelten [* am Rande ohne Vermerk:] Also: Das realiter bilden[d]e Individuum soll sich hingeben der Erscheinung, weil dieses die Ordnung ist des Heraustritts des ganzen Soll. Kraft die neue Aufgabe sich bewähren kann. Dagegen in der sinnlichen Welt ist gar keine wahre Zeit (wie sie ja überhaupt nicht wahr ist), sondern sie steht stille u. hält nur rein dieses[:] Du sollst dir einen Willen anschaffen, den Erscheinungen vor>. (ebd. S 230 Z 18 ff u. S 231 bis 5)
3) S 231 Vom reinen Denken her muss die Erscheinung des Willens zurückgenommen werden auf das reine Soll der göttlichen Erscheinung hin, es kann sich nur diesem erscheinenden Prinzip des Solls in Form von Anschauung hingeben, „an das Gesicht“ (ebd. Z 10)
„Was thut nun dabei das wollende Princip? Durchaus nichts weiter, als es giebt hin sein Sehen an das dasselbe ganz gewiß nach dem sittl[ichen]. Gesetze machende faktische Princip. Es sieht nichts hin, sondern es schaut nur an das Gesicht, das ihm wird. Handelt es, oder glaubt es zu handeln? Es weiß ja, daß es gar nicht ist. Es giebt sich nur hin der Erscheinung, die sich ohne alles sein Zuthun ganz richtig machen wird.( ebd. Z 6ff)
Wenn der Wille frei handeln will, der als faktisches Prinzip dem ebenfalls faktischen Prinzip der an das Sein der Erscheinung sich hingebenden Freiheit entgegengesetzt ist, wird er die kausale Ordination des Seins der Erscheinung des Absoluten nach dieser Grundintention der Selbstbestimmung der Freiheit bestimmen und ausrichten (real-kausal) und einen sittlichen Zweck der Gesamterscheinung des Seins der Erscheinung des Absoluten anstreben und zugrundelegen.3
Der Zweckbegriff der Selbstbestimmung ist vorgegeben – und ist selbstverständlich ein sittlicher Zweck der Bestimmbarkeit, sonst wäre es keine Selbstbestimmung, sondern Fremdbestimmung.4
Dieser Zweck darf nicht realistisch oder idealistisch determinierend gedeutet werden, denn dann wäre die Freiheit zur Selbstbestimmung dahin. Er ist zu vergleichen der Aufforderung im Sprechakt, worin sowohl Freiheit wie Determination gesetzt sind.
4) Das am Anfang der WL ausdrücklich als problematisch angesetzte Sein der Erscheinung des Absoluten in der Erscheinungsform des Wissens wird durch den freien Willensvollzug als Können und Wollen der Erscheinungsform selbst legitimiert, als kategorisch sein sollend für die selbstbestimmende Freiheit.
Es wird so, wie Fichte am Anfang der WL-1811 schon andeutete, am Ende des Weges der Deduktion der transzendentalen Grundstruktur des Wissens die problematische Voraussetzung kategorisch gerechtfertigt.
Was in der notwendigen Anschauung im Denken abgeleitet wurde, wie Fichte das vorexerziert hat, das kann in der faktischen Anschauung jetzt bestätigt werden. Das Wissen begreift sich selbst in seiner Faktizität – und es gehört zu seinem Wesen, dass es sich begreife, durch Freiheit, selbst-bestimmend durch den Willen. Es liegt im Sein der Erscheinung des Absoluten, dass ein eigenständiges, selbständiges Sein der Erscheinung im Bild-Sein legitimer Freiheit erscheine. 5
Anders gesagt: Das Faktum des Denkens, womit begonnen wurde, noch als problematisch angesetzt, ist ein faktischer Beweis des Seins eines Vermögens von Bewusstsein und Freiheit und Willen geworden. Im Denken vermag – muss nicht – das Wissen sich als „Bild Gottes“ begreifen, vorausgesetzt es begreift sich frei und selbstbestimmt und willentlich als „Bild Gottes“.
5) AbschlieĂźende Bemerkungen: Die ontologische Bedingtheit des FĂĽr-sich-Seins des Bewusstseins im Schematisieren und Wollen ist zugunsten einer Deduktion dieses FĂĽr-sich-Seins des Bewusstsein aus dem Sein der Erscheinung des Absoluten begrĂĽndet und gerechtfertig. Die Folge ist genetisiert aus dem Grund dargestellt:
Die im problematischen Status eingefĂĽhrten Voraussetzungen haben sich bewahrheitet. Siehe ein paar Zitate aus frĂĽheren Vorlesungen: Es hieĂź z. B. oben in der 7. Vorlesung: „Wir heben an: Die Voraussetzung ist: das absolute Seyn erscheint! Worin nun? da wir faktisch von der Erscheinung wissen, durch Anwendung des Begriffs vom Seyn begreifen – schlechthin, nothwendig; es kann nicht nicht erscheinen. Sein Erscheinen ist die unmittelbare u. unabtrennbare Folge seines Seyns: u. es ist nur, das Erscheinen, als solche unmittelbare Folge. (7. Vorlesung, ebd. S 52 Z 8f. Hervorhebungen stets von mir.)
Oder in der 8. Vorlesung: „S 57 Wir schreiben der Erscheinung eine „reale Gültigkeit“ (ebd. Z 5) zu; nicht bloß phantasiert, sondern begründet in der Erscheinungsform des Absoluten selbst in der anderen Seinsform der Erscheinung:
„(..) wir nehmen nemlich an, daß eine solche absolute innere Schöpferkraft der Erscheinung in der That ausser Gott da sey, unabhängig von unserm jezt vollzognen denken, und wenn wir es auch nie gedacht hätten; so daß nicht etwa das Denken den Grund desselben enthalte, in welchem Falle es allerdings ein bloß gedachtes, u erdachtes wäre, sondern, daß vielmehr jenes den Grund der Möglichkeit seines Denkens enthalte; und diese Annahme mögen wir denn zu seiner Zeit beweisen, u. verantworten. (ebd. S 57 Z 6)
Oder siehe oben 9. Vorlesung paraphrasiert: Die Erscheinung ist und soll werden, vollständiges Bild des Seins – lebendiges Bild durch die göttliche Erscheinung. Das Gesetzte des Sich-Wissens ist eine durch das göttliche Gesetz der Erscheinung des Seins des Absoluten prä-deliberativ vorgegebene Erscheinung, d. h. immerwährend vorgegeben, auf das sich der deliberativ freie Wille beziehen kann und beziehen soll – und dann wird das so bestätigt und bewahrheitet. 6
Es gibt hier eine genaue transzendentale Grenze der Evidenz: Was als vorgegebenes Sein der Erscheinung des Absoluten unableitbar vorausgesetzt werden muss, und was doch als Grenze dieser Vorgabe durch den analytisch-synthetischen Vollzug des Wissens nicht überschritten werden darf, damit nicht zwei Welten unvorhergesehen vermischt werden: Die genetischen Grundformen des Begriffes, worauf es dem Denken der WL ankommt, und die Evidenz des im Begriff Vorausgesetzten, sind genau die im Vollzug entstehenden genetischen Grundformen zwischen der Identität eines Begriffes und seines Inhalts, nämlich Identität des begrifflich Konkreten mit dem ideell Abstrakten. 7
Durch die genetischen Grundformen der Evidenz wie Schema und Wille wird die transzendentale Grenze der Erkenntnis festgelegt und in einem Transzendental des Bildseins von Begriff und Inhalt bestätigt. Der Grenzpunkt des Begriffes und der Evidenz ist jeweils ein Umkehrpunkt der Abstraktion zur Konkretion – und zeigt sich im Schema und im Willen.
Die Grenze des transzendentalen Erkennens könnte jetzt weiter so interpretiert werden, wie Chr. Klotz das tut: Die WL-1811 ergibt in ihrem Für-sich-Sein des Wissens und der Reflexion eine wahre Bild-Ontologie des Seins. Eigentlich völlig einverstanden.8
Zusätzlich könnte zu dieser Gesamteinschätzung noch gesagt werden, dass damit eine enorme starke Erkenntniskritik gewonnen ist gegenĂĽber realistischen oder idealistischen VerkĂĽrzungen, die das Ineinander von Freiheit, Willen, Handeln und Gott in äuĂźeren oder begrifflichen Erscheinungen meinen beschreiben zu können, als Mitteilung, als mystischen Influxus, als Emanation, bloĂź logisch, wie immer, aber nicht im Schema und nicht als Willen der Selbstbestimmung der Freiheit und im Handeln nach einem sittlichen Zweck. (Siehe z. B. die Beschreibung des Verhältnisses Gott-Vernunftwesen im Lebensbegriff und in der Liebe in den AzsL – siehe Blog.)Â
6) Ein Gedanken finde ich schlussendlich noch bedenkenswert und zu integrieren – wie Fichte z. B. in der WL-1810 hervorhebt: die genetische Grundform des Begriffes ist nicht eine prä-individuell existierende Entität, sondern erst im individuellen Vollzug kann Begriff und genetische Evidenz desselben in Einheit aufscheinen: „(…) das unmittelbar sich anschauende ist als solches nur Eins. Nur ich, dieser F[ichte].[.] vermag unmittelbar anzuschauen, was in mir vorgeht, u. wes- sen Princip ich bin, u. schlechthin kein anderer: u. wiederum, nur was un- mittelbar in mir vorgeht, vermag ich anzuschauen, u. schlechthin nicht, was in einem anderen.« (GA II/11, 391)
© Franz Strasser, Mai 2026
1Vgl. dazu J. Widmann, Die Grundstruktur des transzendentalen Willens. Abschnitt „Wille“, besondes S. 116-118.
2Zur Entstehung der Zeit als faktisches Prinzip der Schematisierung und der real-kausalen Ordination des Willens aus der Genesis des transzendentale Solls – das verlangte, mir völlig bewusst, einige Erläuterungen und Ableitungen. Das ist im Grunde eine völlige Umkehrung der uns heute so mächtig daherkommenden Evolutionstheorie. Siehe Blogs von mir zu Evolutionstheorie bzw. zur Zeitableitung, oder siehe „Vorlesungen über die Bestimmung des Gelehrten“ von 1811 u. a
3 Ein vollständiges Bild seiner Gesamtrealisierung des endlichen Willens steht in zeitlichen Kategorien notwendig aus. Siehe deshalb einen 4. Teil von mir, d. h. die Notwendigkeit einer positiven Offenbarung, um ein vollständiges Bild des reinen Willens zu erreichen, muss der endliche, zeitlich handelnde Wille ein Ur-Bild positiver Offenbarung des Seins des Absoluten voraussetzen, dass zwar zeitlos erscheint, aber notwendig geschichtlich und interpersonal vermittelt werden muss.
4In der WLnm 1796-1799 u. v. anderen Wln klar als sittliche Gemeinde bestimmt: „(…) „Was ist das Bestimmbare zu dieser Bestimmtheit?“„Das bestimmte Ich ist ein reiner Geist sonach muß auch das Bestimmbare dazu rein geistig seyn, dieses ist ein Vernunftwesen außer mir. Also das Entstehen meiner als Individuum ist etwas Genetisches. Ich erzeuge als Individualität mich selbst, dadurch daß ich mich herausgreife aus der Maße des Bestimmbaren, aus der Maße der Vernünftigkeit.“ (GA IV, 2, ebd. S 240)
5Die WL „war das Bild der Synthesis aller Disjunktionen: vom Standpunkte des Willens aus. Also – sie ist die Einheit der gesamten Reflexibilität; drum es vollzogen habend, sieht sie die ganze Gesezmässigkeit des Wissens.“ (38. Vorlesung, ebd. S 233 Z 30 f)
6Um eine andere Stimme sprechen zu lassen: „Der gute Wille besteht darin, über den Vollzug der Wissenschaftslehre hinaus im Freiheitsakt zu verharren. Daher der Anschein eines Quietismus am Ende der Wissenschaftslehre (GA II/12, 299). Der Freiheitsgebrauch bleibt insofern identisch, als es nur darauf ankommt, konsequent in ihm zu verharren. Wenn der Freiheitsakt nun in mehrere zerfällt, so sind diese Komponenten so zusammenzufassen, daß sie alle notwendig sind, um den einen Freiheitsakt zu realisieren, der das Bild des Absoluten ist, das ohne Abbruch realisiert wird oder gar nicht. Es ist möglich, den Freiheitsakt selbst abzubrechen, aber darin liegt dann der Abbruch des einen Akts und nicht einer Reihe von Akten, die für sich schon als Bild des Absoluten gelten.“ Daniel Dohrn, Freiheit und Gebundenheit in der WL-1811, S. 99 – 107. Fichte-Studien Bd. 28 (2006).
7Siehe dazu J. Widmann, ebd., S. 202f.
8„ Das Sehen ist wesentlich ein „Sich-Sehen“; es besitzt keine hiervon abhebbare Realität. Es ist also wesentlich Bild seiner selbst, und muĂź daher – wenn es im Be- wuĂźtsein als Forderung der absoluten Selbstbestimmung in Erscheinung tritt – auch als selbst erscheinungshaft begriffen werden. Fichte ĂĽberträgt also die bildtheoretische Deutung des FĂĽrsichseins, die im Zusammenhang der Be- stimmung der BewuĂźtseinsform ins Spiel gekommen war, auf das absolute Sehen. Hiermit ergibt sich aber wieder – nun auf tieferer Ebene – dasselbe Problem, das schon im Zusammenhang der Deduktion des BewuĂźtseins zu konstatieren war: Der Erscheinungscharakter, der darin besteht, nur als fĂĽr sich erscheinend Realität zu haben, bedeutet eben gerade nicht, als Erscheinung des Seins zu fungieren. Die Weise, in der Fichte wesentliches FĂĽrsichsein bildtheoretisch deutet, liefert also nicht die Selbst-Transzendenz, die sein Wissensbegriff erfordert. Wenn dies richtig ist, gelingt es Fichte in der Wissenschaftslehre 1811 nicht, die Selbstbestimmtheit des Wissens die sich im sehenden FĂĽrsichsein zeigt mit dessen selbsttranszendierendem Charakter zu vereinigen. Aber auch wenn dies so sein sollte, ist die BewuĂźtseinskonzeption der Darstellung von 1811 bedeutsam. Sie stellt den Versuch dar, das FĂĽrsichsein des BewuĂźtseins im Rahmen einer Bild-Ontologie zu deuten und damit die Grundlagen fĂĽr eine Ontologie des BewuĂźtseins zu schaffen.“ Christian Klotz, Fichtes Deduktion der BewuĂźtseinsform in der Wissenschaftslehre 1811. In: Fichte-Studien Bd. 28 (2006), Fichtes letzte Darstellungen der Wissenschaftslehre, 109-120, ebd. S. 120.