Kritik der Urteilskraft – 1. Teil. Exzerpt

I. Kant, Kritik der Urteilskraft. Werkausgabe, Bd. X, hrsg. v. Wilhelm Weischedel, Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main, 19783.

Diese dritte „Kritik“ ist eine immense Leistung an Begriffsfindung (Analyse) zum Thema Geschmack und zum Begriff des Schönen und Erhabenen und zur Denkweise ästhetischer und teleologischer Anschauung (in Urteilsform). Es ist ein umfangreiches Werk, oft sehr poetisch, vielleicht manchmal zu langatmig, bezeugt große Beobachtungsgabe, lässt manchmals schmunzeln über Kants  Beobachtungsgabe und vieles mehr. Vorteilhaft ist, dass Kant stets kurze Kapitel hat – und in der Überschrift das ganze Thema und das Ergebnis gleich beim Namen nennt und vorwegnimmt!

Ich kann unmöglich auf einzelne Details eingehen, aber auf das Werk als Ganzes möchte ich doch einen systematischen, subjektiv-kritischen Blick werfen.  (Historische, philologische, ideengeschichtliche Querverbindungen, ausführliche Zitate, das muss ich in einem kurzen Blog leider lassen, auch mangels Zugang zu Bibliotheken.)

1) Kant selbst verspricht sich in diesem Werk, wie er in der Einleitung sagt, endlich die Einheit zwischen dem theoretischen Erkennen von Natur (KrV) und dem moralischem Handeln durch Freiheit (GMS und Kpv) gefunden zu haben, insofern ja eine reflektierende Urteilskraft sowohl die Sinnlichkeit einbezieht, d. h. das Schöne und Erhabene und die dazugehörigen subjektiven Gemütskräfte Lust/Unlust anspricht (1. Teil), als auch eine logische Ordnung der Teleologie in der Natur sich zeigt, konstitutiv in der Erkenntnis alles Lebendigen, allerdings nicht konstitutiv in der Erkenntnis einer objektiven Naturordnung überhaupt. Hier bleibt die Urteilskraft schwankend und verweist entweder zurück auf die ästhetische Urteilskraft oder auf andere Kriterien der sittlich-praktischen Beurteilung – siehe dann 2. Teil.
Wie gesagt, in den Überschriften ist bei Kant bereits alles zusammengefasst. Siehe zuerst Einleitung IX Kapitel (dann VII und VIII Kapitel) seine Behauptung, die Einheit der Vernunft durch die reflektierende Urteilskraft gefunden zu haben. 

1. 1.) Es versammelt sich in dieser Einleitung so ziemlich das ganze Dilemma der kantischen Erkenntnistheorie, dass er einerseits a) von Naturerkenntnis spricht, deren Bedingungen der Möglichkeit er in der KrV dargelegt hat, dualistisch daneben aber, andererseits b) von der Sittlichkeit durch Freiheit, wie in der GMS und KpV ausgefĂĽhrt, und siehe da, da er letztlich seine ganze theoretische wie praktische Erkenntnistheorie auf die Erfahrung ausgerichtet gehabt hat (als Referenzprinzip gegenĂĽber dem Problemprinzip der transzendentalen Erkenntnisart – nach B. GrĂĽnewald),  ist es jetzt doch einmal notwendig, ein systematische Einheit der Erkenntnis zustandezubringen in einer c) Kritik der Urteilskraft (=KdU).

Dies wurde von Kant-Kritikern ja schon lange eingefordert (Erhard, Schmid, Maimon, Reinhold, Fichte), die Vernunft zu einem einheitlichen Prinzip der Erkenntnis zusammenzuführen – und da war Kant direkt glücklich, wie mir scheint, das teleologische Zweckprinzip gefunden zu haben, wodurch sowohl dem subjektiven Bedürfnis einer befriedigenden Erkenntnis und einer Systematik der Erkenntnisvermögen genüge getan scheint, als auch dem objektiven Prinzip einer ästhetischen wie logischen Seinserkenntnis.1
Meine Kritik – siehe dann unten.

„IX. Von der Verknüpfung der Gesetzgebungen des Verstandes und der Vernunft durch die Urteilskraft“

„Der Verstand ist a priori gesetzgebend für die Natur als Objekt der Sinne, zu einem theoretischen Erkenntnis derselben in einer möglichen Erfahrung. Die Vernunft ist a priori gesetzgebend für die Freiheit und ihre eigene Kausalität, als das Übersinnliche in dem Subjekte, zu einem unbedingt-praktischen Erkenntnis. Das Gebiet des Naturbegriffs, unter der einen, und das des Freiheitsbegriffs, unter der anderen Gesetzgebung, sind gegen allen wechselseitigen Einfluß, den sie für sich (ein jedes nach seinen Grundgesetzen) auf einander haben könnten, durch die große Kluft, welche das Übersinnliche von den Erscheinungen trennt, gänzlich abgesondert. Der Freiheitsbegriff bestimmt nichts in Ansehung der theoretischen Erkenntnis der Natur; der Naturbegriff eben sowohl nichts in Ansehung der praktischen Gesetze der Freiheit: und es ist in sofern nicht möglich, eine Brücke von einem Gebiete zu dem andern hinüberzuschlagen. – Allein, wenn die Bestimmungsgründe der Kausalität nach dem Freiheitsbegriffe (und der praktischen Regel die er enthält) gleich nicht in der Natur zu belegen sind, und das Sinnliche das Übersinnliche im Subjekte nicht bestimmen kann: so ist dieses doch umgekehrt (zwar nicht in Ansehung des Erkenntnisses der Natur, aber doch der Folgen aus dem ersteren auf die letztere) möglich, und schon in dem Begriffe einer Kausalität durch Freiheit enthalten, deren Wirkung diesen ihren formalen Gesetzen gemäß in der Welt geschehen soll, obzwar das Wort Ursache, von dem Übersinnlichen gebraucht, nur den Grund bedeutet, die Kausalität der Naturdinge zu einer Wirkung, gemäß ihren eigenen Naturgesetzen, zugleich aber doch auch mit dem formalen Prinzip der Vernunftgesetze einhellig, zu bestimmen, wovon die Möglichkeit zwar nicht eingesehen, aber der Einwurf von einem vorgeblichen Widerspruch, der sich darin fände, hinreichend widerlegt werden kann. – Die Wirkung nach dem Freiheitsbegriffe ist der Endzweck, der (oder dessen Erscheinung in der Sinnenwelt) existieren soll, wozu die Bedingung der Möglichkeit desselben in der Natur (des Subjekts als Sinnenwesens, nämlich als Mensch) vorausgesetzt wird. Das, was diese a priori und ohne Rücksicht auf das Praktische voraussetzt, die Urteilskraft, gibt den vermittelnden Begriff zwischen den Naturbegriffen und dem Freiheitsbegriffe, der den Übergang von der reinen theoretischen zur reinen praktischen, von der Gesetzmäßigkeit nach der ersten zum Endzwecke nach dem letzten möglich macht, in dem Begriffe einer Zweckmäßigkeit der Natur an die Hand; denn dadurch wird die Möglichkeit des Endzwecks, der allein in der Natur und mit Einstimmung ihrer Gesetze wirklich werden kann, erkannt.“ (Ausgabe Weischedel, Bd. X, Hervorhebungen von mir; Einleitung, ebd. S 106.107)

Interessant in diesem Zusammenhang ist  noch die dortige Anmerkung: Der Verstand erkennt die Wirkungen einer Natur-Kausalität, d. h.aber gemäß transzendentaler Erkenntnistheorie, nur in ihrer  Erscheinungs-Kausalität. Die Vernunft anerkennt umgekehrt eine Kausalität durch Freiheit für die sittliche Praxis, erkennt somit eine noumenale Wirklichkeit, wenn auch das ein „unerklärlicher“ Grund bleibt (ebd. Anm. S. 107)2.
Also kann eine reflektierende Urteilskraft sowohl einen Grund im ästhetischen Bereich der Sinnlichkeit haben, weil sie sich erkenntnistheoretisch auf eine eigene Welt des „Schönen“ bezieht, bzw. auf eine Welt des „Erhabenen“ verweist, sie hat aber auch einen Bezug auf die noumenale Sphäre einer Erkenntnis in Form der Allgemeinheit und Notwendigkeit der Vernunft, weil sie teleologisch denkt und handelt und den Überstieg in eine transzendentale, übersinnliche Welt vollbringt.  Das subjektive, apriorische Geschmacksurteil verweist transzendental auf eine  teleologische, objektive  Zweckmässigkeit der Vernunft, und diese auf eine noumenale Wirklichkeit, wenn auch dieses Substrat und Grund relativ unerkannt bleibt. (Dieses „noumenale“, transzendentale Substrat werde ich noch kritisieren – siehe unten).

Das lange Zitat aus Einleitung IX – was begrĂĽndet es wirklich? Es gibt nur eine analytische scharfsinnige Trennung und Beschreibung der Begriffe wider, – hier ist Kant ja perfekt -, aber warum die reflektierenden Urteilskraft jetzt Natur-Kausalität und praktische Freiheits-Wirkung zur Einheit zusammenziehen kann, wenn sie als Urteilsform ja nur auf Faktizität referiert, kann natĂĽrlich nicht begrĂĽndet und gerechtfertigt werden. Es wird bestenfalls eine Beschreibung einer teleologischen Anschauungsform geboten.  

Ich zitiere jetzt, sozusagen erst im nachhinein aus dem VII Kapitel der Einleitung. Kant arbeitet hier die Beschreibung der subjektiven Zweckmäßigkeit (im Unterschied zur objektiven Zweckmäßigkeit im 2. Teil der KdU)  heraus, d. h. das, was die ästhetische Urteilskraft ausmachen wird:

VII. Von der ästhetischen Vorstellung der Zweckmäßigkeit der Natur

„Was an der Vorstellung eines Objekts bloß subjektiv ist, d.i. ihre Beziehung auf das Subjekt, nicht auf den Gegenstand ausmacht, ist die ästhetische Beschaffenheit derselben; was aber an ihr zur Bestimmung des Gegenstandes (zum Erkenntnisse) dient, oder gebraucht werden kann, ist ihre logische Gültigkeit. In dem Erkenntnisse eines Gegenstandes der Sinne kommen beide Beziehungen zusammen vor. (…)
Dasjenige Subjektive aber an einer Vorstellung, was gar kein Erkenntnisstück werden kann, ist die mit ihr verbundene Lust oder Unlust; denn durch sie erkenne ich nichts an dem Gegenstande der Vorstellung, obgleich sie wohl die Wirkung irgend einer Erkenntnis sein kann. Nun ist die Zweckmäßigkeit eines Dinges, sofern sie in der Wahrnehmung vorgestellt wird, auch keine Beschaffenheit des Objekts selbst (denn eine solche kann nicht wahrgenommen werden), ob sie gleich aus einem Erkenntnisse der Dinge gefolgert werden kann.
Die Zweckmäßigkeit also, die vor dem Erkenntnisse eines Objekts vorhergeht, ja sogar, ohne die Vorstellung desselben zu einem Erkenntnis brauchen zu wollen, gleichwohl mit ihr unmittelbar verbunden wird, ist das Subjektive derselben, was gar kein Erkenntnisstück werden kann. Also wird der Gegenstand alsdann nur darum zweckmäßig genannt, weil seine Vorstellung unmittelbar mit dem Gefühle der Lust verbunden ist; und diese Vorstellung selbst ist eine ästhetische Vorstellung der Zweckmäßigkeit. – Es fragt sich nur, ob es überhaupt eine solche Vorstellung der Zweckmäßigkeit gebe. (…) (Ausgabe Weischedel, Bd. X, Hervorhebungen von mir; Einleitung, 2. Fassung, ebd. S. 99)

In Kapitel VIII der Einteilung weist er voraus auf die logische und begriffliche Urteilskraft, d. h. also auf den 2. Hauptabschnitt der KdU, der objektiven Zweckmäßigkeit: 
Kant zerlegt  und definiert wieder genau und begriffsscharf, dass es gar nicht auffällt, wo die offenen Fragen noch liegen. Indem er zwischen ästhetischer und teleologischer Funktion der Urteilskraft unterscheidet, wandert aber der Dualismus zwischen Erscheinung und Ding an sich bzw. subjektiv und objektiv nur hinauf auf ein höheres Problem, wie erkennt die reflektierenden Urteilskraft, darf oder soll  oder kann sie eine objektive Zweckmäßigkeit in der Natur, analog zur Kunst-Teleologie, von ihr erzeugt, annehmen oder nicht? FĂĽr eine organische Erkennbarkeit des Lebens braucht es konstitutiv diese Zweckmäßigkeit, fĂĽr eine Zweckmäßigkeit der Natur ĂĽberhaupt reicht aber die Vernunft in ihrer Erkenntnisfähigkeit nicht hin. Der Dualismus zwischen Vernunfterkenntnis und Seinserkenntnis bleibt. Es kommt  zu einer Methodologie, wie entschieden werden kann – siehe dann am Schluss des 2. Teils der KdU und meine Kritik. (FĂĽr den 1. Teil der KdU braucht es keine Methodologie, so die lapidare Feststellung.)

VIII. Von der logischen Vorstellung der Zweckmäßigkeit der Natur

An einem in der Erfahrung gegebenen Gegenstande kann Zweckmäßigkeit vorgestellt werden: entweder aus einem bloß subjektiven Grunde, als Übereinstimmung seiner Form, in der Auffassung (apprehensio) desselben vor allem Begriffe, mit den Erkenntnisvermögen, um die Anschauung mit Begriffen zu einem Erkenntnis überhaupt zu vereinigen; oder aus einem objektiven, als Übereinstimmung seiner Form mit der Möglichkeit des Dinges selbst, nach einem Begriffe von ihm, der vorhergeht und den Grund dieser Form enthält. Wir haben gesehen: daß die Vorstellung der Zweckmäßigkeit der ersteren Art auf der unmittelbaren Lust an der Form des Gegenstandes in der bloßen Reflexion über sie beruhe; die also von der Zweckmäßigkeit der zweiten Art, da sie die Form des Objekts nicht auf die Erkenntnisvermögen des Subjekts in der Auffassung derselben, sondern auf ein bestimmtes Erkenntnis des Gegenstandes unter einem gegebenen Begriffe bezieht, hat nichts mit einem Gefühle der Lust an den Dingen, sondern mit dem Verstande in Beurteilung derselben zu tun. Wenn der Begriff von einem Gegenstande gegeben ist, so besteht das Geschäft der Urteilskraft im Gebrauche desselben zum Erkenntnis in der Darstellung (exhibitio), d.i. darin, dem Begriffe eine korrespondierende Anschauung zur Seite zu stellen: es sei, daß dieses durch unsere eigene Einbildungskraft geschehe, wie in der Kunst, wenn wir einen vorhergefaßten Begriff von einem Gegenstände, der für uns Zweck ist, realisieren, oder durch die Natur, in der Technik derselben (wie bei organisierten Körpern), wenn wir ihr unseren Begriff vom Zweck zur Beurteilung ihres Produkts unterlegen; in welchem Falle nicht bloß Zweckmäßigkeit der Natur in der Form des Dinges, sondern dieses ihr Produkt als Naturzweck vorgestellt wird. – Obzwar unser Begriff von einer subjektiven Zweckmäßigkeit der Natur in ihren Formen, nach empirischen Gesetzen, gar kein Begriff vom Objekt ist, sondern nur ein Prinzip der Urteilskraft, sich in dieser ihrer übergroßen Mannigfaltigkeit Begriffe zu verschaffen (in ihr orientieren zu können): (…)

Hierauf gründet sich die Einteilung der Kritik der Urteilskraft in die der ästhetischen und teleologischen; indem unter der ersteren das Vermögen, die formale Zweckmäßigkeit (sonst auch subjektive genannt) durch das Gefühl der Lust oder Unlust, unter der zweiten das Vermögen, die reale Zweckmäßigkeit (objektive) der Natur durch Verstand und Vernunft zu beurteilen, verstanden wird.

In einer Kritik der Urteilskraft ist der Teil, welcher die ästhetische Urteilskraft enthält, ihr wesentlich angehörig, weil diese allein ein Prinzip enthält, welches die Urteilskraft völlig a priori ihrer Reflexion über die Natur zum Grunde legt, nämlich das einer formalen Zweckmäßigkeit der Natur nach ihren besonderen (empirischen) Gesetzen für unser Erkenntnisvermögen, ohne welche sich der Verstand in sie nicht finden könnte: anstatt daß gar kein Grund a priori angegeben werden kann, ja nicht einmal die Möglichkeit davon aus dem Begriffe einer Natur, als Gegenstande der Erfahrung im allgemeinen sowohl, als im besonderen, erhellet, daß es objektive Zwecke der Natur, d.i. Dinge, die nur als Naturzwecke möglich sind, geben müsse; sondern nur die Urteilskraft, ohne ein Prinzip dazu a priori in sich zu enthalten, in vorkommenden Fällen (gewisser Produkte), um zum Behuf der Vernunft von dem Begriffe der Zwecke Gebrauch zu machen, die Regel enthalte, nachdem jenes transzendentale Prinzip schon den Begriff eines Zwecks (wenigstens der Form nach) auf die Natur anzuwendenden Verstand vorbereitet hat.

Der transzendentale Grundsatz aber, sich eine Zweckmäßigkeit der Natur in subjektiver Beziehung auf unser Erkenntnisvermögen an der Form eines Dinges als ein Prinzip der Beurteilung derselben vorzustellen, läßt es gänzlich unbestimmt, wo und in welchen Fällen ich die Beurteilung, als die eines Produkts nach einem Prinzip der Zweckmäßigkeit, und nicht vielmehr bloß nach allgemeinen Naturgesetzen anzustellen habe, und überläßt es der ästhetischen Urteilskraft, (…) (Hervorhebungen von mir, Einleitung 2. Fassung, ebd. S. 103f)

1. 2) Wie wird auf einen „transzendentalen“ Gehalt verwiesen? Es sind bei Kant diese, wenn ich so sagen will, eigenartigen und halbherzigen Auflösungen von Antinomiekonstruktionen, so schon in der KrV und KpV, jetzt wieder in der KdU. Siehe hier gleich das Problem – § 57 „Auflösung der Antinomie des Geschmacks“: Kant sieht eine „erweiterte Beziehung der Vorstellung des Objekts (zugleich des Subjekts)…“ im apriorischen Geschmacksurteil. Es ist die Ausflucht in die transzendentale Sphäre, so schon in der KrV, KpV  und ebenso hier:  

„(…) Gleichwohl ist ohne Zweifel im Geschmacksurteile eine erweiterte Beziehung der Vorstellung des Objekts (zugleich auch des Subjekts) enthalten, worauf wir eine Ausdehnung dieser Art Urteile, als notwendig für jedermann, gründen: welcher daher notwendig irgend ein Begriff zum Grunde liegen muß; aber ein Begriff, der sich gar nicht durch Anschauung bestimmen, durch den sich nichts erkennen, mithin auch kein Beweis für das Geschmacksurteil führen läßt. Ein dergleichen Begriff aber ist der bloße reine Vernunftbegriff von dem Übersinnlichen, was dem Gegenstande (und auch dem urteilenden Subjekte) als Sinnenobjekte, mithin als Erscheinung, zum Grunde liegt. Denn nähme man eine solche Rücksicht nicht an, so wäre der Anspruch des Geschmacksurteils auf allgemeine Gültigkeit nicht zu retten; wäre der Begriff, worauf es sich gründet, ein nur bloß verworrener Verstandesbegriff, etwa von Vollkommenheit, dem man korrespondierend die sinnliche Anschauung des Schönen beigeben könnte: so würde es wenigstens an sich möglich sein, das Geschmacksurteil auf Beweise zu gründen; welches der Thesis widerspricht. (…)“ (§ 57, ebd. S. 280.281)

1. 3) Jetzt kurz außerhalb der Einleitung, 2. Fassung: 
Kant wird gleich in § 1 der KdU ein Vermögen a priori, den „Geschmackssinn“ ableiten –  aus der ästhetischen Reflexionsform der Urteilskraft begrĂĽndet –  das umgekehrt die Idee der Möglichkeit des Schönen voraussetzt. „Die Definition des Geschmacks, welche hier zum Grunde gelegt wird, ist: daĂź er das Vermögen der Beurteilung des Schönen sei. Was aber dazu erfordert wird, um einen Gegenstand schön zu nennen, das muĂź die Analyse der Urteile des Geschmacks entdecken.(…)“ (ebd. S. 115)

Diese subjektive Reflexionsform wird weitergefĂĽhrt zu einem Denken eines Zweckes, sei es in der Kunst oder in der Natur oder im Naturganzen.

Es ist irgendwie sagenhaft, wie scharfsinnig hier Kant vorgeht, die Begriffe unterscheidet, das Geschmacksempfinden als subjektive, apriorische Zweckmässigkeit herausarbeit, den Schematismus der Begriffe aber nicht auf verstandliche Naturerkenntnis oder vernĂĽnftige Sittenerkenntnis zurĂĽckfĂĽhrt sehen will wie das Angenehme oder Vollkommene ……. wie er zum Begriff des „Schönen“ und zum „interesselosen Wohlgefallen“ kommt usw. 
Im ganzen Zusammenhang der ästhetischen wie teleogischen Urteilskritik ist es ein
Zweckbegriff, der als Prinzip des Erkennens zur Geltung kommt, in  apriorischer und  fĂĽr jede Vernunft geltender, allgemeiner und notwendiger Form – einmal im ästhetischen Bereich, dann im logischen Bereich. 

1. 4) Ich kann unmöglich auf interessante Details eingehen, will auch nicht beckmesserisch den Text zergliedern, nur in groben ZĂĽgen gesagt: Das Problem dabei ist, aus der späteren Sicht der Transzendentalphilosophie Fichtes gesehen, dass die von Kant betonte ästhetische Form in der reflektierenden Urteilskraft immer noch aus einer Wechselseitigkeit von apriorischem Denken und doch  aposteriorischer BegrĂĽndung und Rechtfertigung aus Sinnlichkeit stammt. Es ist zwar von basaler Empfindung/GefĂĽhl oder Lust/Unlust die Rede, aber diese Insertions- und Basiserkenntnisse bleiben abstrakt. In concreto werden diese empirischen Anfangspunkte gerade nicht zu einer transzendentalen und apriorischen Denkweise als Ausgangspunkt des Denkens genommen. Es wird im Begriff des „Geschmacks“ insinuiert, ja, hier ist die Sinnlichkeit festgehalten, aber zugleich wird der „Geschmack“ als apriorisch und vernunftgeltend prädiziert. Die Wechselseitigkeit zwischen Denken und sinnlicher Seite bleibt.     

Kant wählt fĂĽr diese Wechselseitigkeit die Differenzierung: Das „Schöne“ ist vom Angenehmen einer bloĂźen Empirie oder vom Guten eines vollkommenen Begriffes abgegrenzt, aber die Einschränkungsbedingung dieses Begriffes oder anderer Begriffe innerhalb der reflektierenden Urteilskraft bleibt ein faktischer Bezug auf ein sinnliches Erleben bzw. sinnlich Erlebtes, und am Ende wird einfach dieser Unterschied und diese Grenze ĂĽberschritten zu einem ĂĽbersinnlichen Substrat der Allgemeinheit und Notwendigkeit der Vernunft hin, sodass das Geschmacksurteil zugleich  apriorisch ist, d. h. so behauptet wird.   (Das „Erhabene“ wird wiederum anders bewertet, als Gegensatz zu einer unbedingten moralischen Idee, d. h. dessen apriorischer Erkenntnischarakter fällt nochmals anders aus. Das lasse ich hier.) 

Anders gesagt: Kant möchte die apriorische GĂĽltigkeit und Möglichkeit eines ästhetischen Urteils (bzw. einer ästhetischen Reflexionsidee) durch das transzendentale Denken einer unterzulegenden Bestimmung durch das Ăśbersinnliche hervorheben und begrĂĽnden, d. h. dass a) es allgemein fĂĽr jedes Vernunftwesen gilt, d. h. die Anerkenntnis des Schönen – „§ 12. Das Geschmacksurteil beruht auf GrĂĽnden a priori“ (ebd. S. 137f) 3– ebenso b)4 „notwendig“ gilt, weil der Bezug zum Schönen durch den Gemeinsinn gedeckt ist – woher er den Gemeinsinn hat, das sei ihm geschenkt! –  aber worin soll jetzt die „erweiterte“ Erkenntnis der Urteilskraft liegen, wenn die Erscheinungsebene verlassen wird und die Denkbarkeit einer noumenalen Welt aufscheint? Wie soll diese Welt aussehen – und hat diese erschlossene Welt fĂĽr die Erscheinungswelt eine theoretische oder praktische Wirksamkeit ? 

Siehe Schluss zur Auflösung der Antinomie § 57. Kant behauptet eine intelligible Vernunftidee gefunden zu haben, aber weiters sagt er nichts dazu: „ Man sieht also, daß die Hebung der Antinomie der ästhetischen Urteilskraft einen ähnlichen Gang nehme mit dem, welchen die Kritik in Auflösung der Antinomien der reinen theoretischen Vernunft befolgte; und daß, eben so hier und auch in der Kritik der praktischen Vernunft, die Antinomien wider Willen nötigen, über das Sinnliche hinaus zu sehen, und im Übersinnlichen den Vereinigungspunkt aller unserer Vermögen a priori zu suchen: weil kein anderer Ausweg übrig bleibt, die Vernunft mit sich selbst einstimmig zu machen. ( Hervorhebung von mir, § 57, ebd. S., 283)

Es bleibt eine crux im ganze Werk Kants: Die ästhetische, bloĂź formale, wie er stets betont!, sogar als freie bezeichnete, Zweckmässigkeit der Urteilskraft ist faktisch und sinnlich bedingt. Das wird  im „formal“ stets verschleiert oder ĂĽbergangen,  sodass die Auflösung der Antinomie in eine sinnliche und noumenale Sphäre wechselseitig bleibt. Kant bleibt bei einer Urdisjunktion einer faktischen und einer noumenalen Welt der Schönheit  stehen –  und muss notwendig in realistische und idealistische Einseitigkeiten geraten. Es muss fĂĽr sein intelligibles, noumenales, „transzendentales“ Denken und Erkennen eine realistische Zeitanschauung im inneren Sinn voraussetzen, worauf sich subjekthaft  – im 2. Teil der KdU objekthaft/subjektiv –  das Denken bezieht. Die  ästhetische Zeitanschauung wird in ihrer zeitlichen und subjektiven Bedingtheit nicht mehr durchschaut.  (Nach FICHTE verläuft die Reflexion und damit eine sich unweigerlich einstellende Urdisjunktion zwischen teleologischem Soll einerseits und Faktizität andererseits  analytisch und synthetisch zugleich: Die Form der Einbildungskraft bezieht sich notwendig auf einen materialen, qualitativen Gehalt des Wissens – analog hier zu Kant gesprochen, auf etwas Schönes (oder Teleologisches) -, aber gerade  an und in diesem Gehalt, einem interpersonalen Aufruf oder einer sinnliche Hemmung,  verzeitet und versinnlicht sich  der Setzungs- und Seinsgrund des Selbstbewusstseins (an diesem Gehalt, nicht durch! diesen Gehalt.) Das Soll ist bezogen auf eine Faktizität, wie bei Kant, aber nicht durch diese Faktizität bedingt.)

Es klingt wie selbstverständlich, ist aber nicht so harmlos, wie es scheint:  „§ 11. Das Geschmacksurteil hat nichts als die Form der Zweckmäßigkeit eines Gegenstandes (oder der Vorstellungsart desselben) zum Grunde“ (ebd. S. 136). 

Diese Wechselseitigkeit von apriorischem Denken und sinnlicher Anschauung bzw. gegebener Lust/Unlust mag zu einer gewissen ausgewogenen Theorie des Schönen führen – wie eben nach Kants Vorstellungen definiert -, aber eine Begründung oder gar Rechtfertigung dieser Wechselseitigkeit in einer intellektuellen Anschauung und im Denken des Begriffes selbst kann so nicht gelingen. Das apriorische Geschmacksvermögen ist per se eben kein rein geistiges Vermögen. 

1. 5) Worin liegt genau jetzt diese Begründung und Rechtfertigung einer ästhetischen Reflexionsform durch eine übersinnliche Vernunftidee?
Kant behauptet das nur – siehe auch seine Zusammenfassung am Ende der Anmerkung II zu § 57: „ Räumt man aber unserer Deduktion wenigstens so viel ein, daß sie auf dem rechten Wege geschehe, wenn gleich noch nicht in allen Stücken hell genug gemacht sei, so zeigen sich drei Ideen: erstlich des Übersinnlichen überhaupt, ohne weitere Bestimmung, als Substrats der Natur; zweitens eben desselben, als Prinzips der subjektiven Zweckmäßigkeit der Natur für unser Erkenntnisvermögen; drittens eben desselben, als Prinzips der Zwecke der Freiheit und Prinzips der Übereinstimmung derselben mit jener im Sittlichen.“ (ebd. S. 288)

Wir ĂĽbertragen die Zweckmässigkeit in der Kunst auf die Natur – „§ 58. Vom Idealismus der Zweckmäßigkeit der Natur sowohl als Kunst, als dem alleinigen Prinzip der ästhetischen Urteilskraft“ (ebd. S. 289ff) – und sehen das Schöne in analoger Weise verwandt mit der Vernunftidee des Guten – „§ 59. Von der Schönheit als Symbol der Sittlichkeit.“(ebd. S. 294ff)

Es würde mich hier die genaue Differenzierung zu weit führen, Kant bemüht sich sehr begriffsscharf um die „ästhetischen Ideen“ (ebd. S. 286, § 57), setzt nicht blind realistisch oder rationalistisch eine Zweckursache voraus und bestimmt nicht eine einzige teleologische Zweckursache für alle Erkenntnisbereiche des Verstandes oder der Vernunft oder der Urteilskraft5, trotzdem ist der idealistische Überhang mit späterem moralischen Einschlag im 2. Teil der KdU am Ende nicht zu übersehen. Kant nennt es ausdrücklich so: „§ 58. Vom Idealismus der Zweckmäßigkeit der Natur sowohl als Kunst, als dem alleinigen Prinzip der ästhetischen Urteilskraft“.

Die angekĂĽndigte Auflösung der Antinomien, sei es in der KrV oder KpV oder hier in der KdU –  was begrĂĽndet und berechtigt  den Perspektivenwechsel, der jetzt genommen werden soll, von der Erscheinung der Dinge zur noumenalen Welt des Denkens der Dinge ĂĽberzugehen? 

Kant erspart sich so zwar die Irrwege einer bloĂźen Spekulation ĂĽber die Erscheinung – die er ja als „Dialektik“ beschreibt – , doch bleibt man ratlos zurĂĽck, woher denn das Noumenon oder die Vernunftidee plötzlich kommen soll  – und was diese Vernunftidee bedeuten kann. 

Kant bleibt bei einem einsinnigen Prinzip des SchlieĂźens auf der Faktenebene, d. h. bleibt faktisch entweder auf der phänomenale Ebene, oder faktisch-entschieden transzendiert er diese Ebene auf eine ĂĽbersinnliche Ebene hin, aber wie ist diese Wechsel möglich und warum soll jetzt verschieden betrachtet werden? SchlieĂźlich, ist die Vernunft damit zu einer sinnlogischen Einheit gelangt, wie er schwärmt, sodass theoretische und praktische Vernunft zusammengehen.  Erscheinungswirklichkeit, praktische WIrklichkeit, reflektierte Wirklichkeit – wie separiert sollen sie zuerst genommen werden, dann aber wieder kompiliert? 6

1. 6) Die Übertragungen des Denkens des Schönen eröffnet für Kant ein weites Feld des Zweckmäßigen, sei es auf der subjektiven Ebene der Kunst, oder auch der objektiven Ebene der Natur, wenn dort auch mit Einschränkungen. Auf der subjektiven Ebene der Erkenntnisbedingungen ist der Zweckbegriff eine starke, sinn-stiftende, regulative Idee für Kunst wie für die Natur. Der Zweckbegriff kann aber nicht, wie er gelegentlich unterscheidet,  als Vermittlung  und Begriff einer bestimmenden Urteilskraft genommen werden, denn dann wäre er sogar ein konstitutives Prinzip des Erkennens.7

Zuerst zur Idee des Zwecks ĂĽberhaupt:
„Was aber das Prinzip der 
Idealität der Zweckmäßigkeit im Schönen der Natur, als dasjenige, welches wir im ästhetischen Urteile selbst jederzeit zum Grunde legen, und welches uns keinen Realism eines Zwecks derselben für unsere Vorstellungskraft zum Erklärungsgrunde zu brauchen erlaubt, geradezu beweiset: ist, daß wir in der Beurteilung der Schönheit überhaupt das Richtmaß derselben a priori in uns selbst suchen, und die ästhetische Urteilskraft in Ansehung des Urteils, ob etwas schön sei oder nicht, selbst gesetzgebend ist, welches bei Annehmung des Realismus der Zweckmäßigkeit der Natur nicht Statt finden kann; weil wir da von der Natur lernen müßten, was wir schön zu finden hätten, und das Geschmacksurteil empirischen Prinzipien unterworfen sein würde. Denn in einer solchen Beurteilung kommt es nicht darauf an, was die Natur ist, oder auch für uns als Zweck ist, sondern wie wir sie aufnehmen. (…)“ (Hervorhebung von mir, § 58, ebd. S. 293)

Die Perspektive eines Idealismus ist  faktisch gewählt: „So wie die Idealität der Gegenstände der Sinne als Erscheinungen die einzige Art ist, die Möglichkeit zu erklären, daß ihre Formen a priori bestimmt werden können: so ist auch der Idealism der Zweckmäßigkeit, in Beurteilung des Schönen der Natur und der Kunst, die einzige Voraussetzung, unter der allein die Kritik die Möglichkeit eines Geschmacksurteils, welches a priori Gültigkeit für jedermann fordert (ohne doch die Zweckmäßigkeit, die am Objekte vorgestellt wird, auf Begriffe zu gründen), erklären kann.“ (Hervorhebung von mir; § 58; ebd. S. 294)

Wem dieser Perspektivenwechsel aus der Antinomie heraus zu wenig begrĂĽndet scheint, dem wird noch die praktisch-sittliche Perspektive in § 59 hinzugeschaltet: Das Schöne als Anschauung kann analog ĂĽbertragen werden auf das Gute – und umgekehrt kann das Gute im Begriffe  restringiert werden auf die Anschauung des Schönen. Das ergibt dann eine symbolische Beschreibung der Sittlichkeit.

„Nun sage ich: das Schöne ist das Symbol des Sittlich-Guten; und auch nur in dieser Rücksicht (einer Beziehung, die Jedermann natürlich ist, und die auch jedermann andern als Pflicht zumutet) gefällt es, mit einem Ansprüche auf jedes andern Bestimmung, wobei sich das Gemüt zugleich einer gewissen Veredlung und Erhebung über die bloße Empfänglichkeit einer Lust durch Sinneneindrücke bewußt ist, und anderer Wert auch nach einer ähnlichen Maxime ihrer Urteilskraft schätzet. Das ist das Intelligibele, worauf, wie der vorige Paragraph Anzeige tat, der Geschmack hinaussieht, wozu nämlich selbst unsere oberen Erkenntnisvermögen zusammenstimmen, und ohne welches zwischen ihrer Natur, verglichen mit den Ansprüchen, die der Geschmack macht, lauter Widersprüche erwachsen würden.“ (§ 59, ebd. S. 297)

In dieser idealistischen Denkweise verbindet das ästhetische Zweckdenken der subjektiv agierenden, reflektierenden Urteilskraft sowohl a) sinnliches Wohlgefallen (ohne Zweck) mit vernĂĽnftiger Durchbestimmung des Schönen („nicht Natur, nicht Freiheit“) als auch b) praktische Ordnung der Vernunft. Es wird von „Analogie“ gesprochen. Jede Analogie setzt ja wiederum eine  höhere transzendentale Vergleichbarkeit voraus. Welche könnte das sein? Worin besteht diese Ordnung und  Zusammenstimmung der sinnlichen und ĂĽbersinnlichen Natur?  

„In diesem Vermögen sieht sich die Urteilskraft nicht, wie sonst in empirischer Beurteilung, einer Heteronomie der Erfahrungsgesetze unterworfen: sie gibt in Ansehung der Gegenstände eines so reinen Wohlgefallens ihr selbst das Gesetz, so wie die Vernunft es in Ansehung des Begehrungsvermögens tut; und sieht sich, sowohl wegen dieser innern Möglichkeit im Subjekte, als wegen der äußern Möglichkeit einer damit übereinstimmenden Natur, auf etwas im Subjekte selbst und außer ihm, was nicht Natur, auch nicht Freiheit, doch aber mit dem Grunde der letzteren, nämlich dem Übersinnlichen verknüpft ist, bezogen, in welchem das theoretische Vermögen mit dem praktischen, auf gemeinschaftliche und unbekannte Art, zur Einheit verbunden wird.“ (Hervorhebung von mir, § 59, ebd. S. 297)

1. 7) Anders gesagt: Die Wechselseitigkeit von apriorischer Begrifflichkeit (ästhetische Anschauungsformen) und rezeptiv, aposteriorisch, erfahrbarer Schönheit und Zweckmässigkeit beruht auf einer postulierten Einheit einer transzendentalen Idee von zusammenspielender Einbildungskraft und Verstand und Vernunft, aber wie diese Erkenntnisvermögen und Gemütsvermögen aus der reflektierenden Urteilskraft selbst abgeleitet (deduziert) werden können, das entfällt natürlich. Dazu hat die reflektierende Urteilskraft keine Kraft. Es spielt sich ja bereits alles auf der Ebene einer faktischen Wechselseitigkeit ab. Die Urteilskraft schaut hier nur zu und erkennt mittels ihrer Unterscheidungen.  

Ich frage zurück: Wenn es eine subjektive Zweckmässigkeit des Geschmacks gibt und das Schöne als solches darstellbar ist, warum könnte oder sollte diese subjektive, ästhetische Reflexionsform nicht objektiv und konstitutiv, in intellektueller Anschauung, für unser ganzes  Erkenntnisvermögen (Verstand, Lust und Unlust, Begehren) behauptet werden? Weil unsere Begriffe dann überschwenglich werden? Weil damit die Freiheit und Eigenständigkeit eines subjektiven und apriorischen Geschmacksvermögens hinfällig wäre? Weil das bloß einen sinnlichen Begriff des Angenehmen ergäbe oder umgekehrte einen vollkommenen Begriff des Guten und eine objektive Zweckmäßigkeit? 

Die starke Betonung eines ästhetischen – und später im 2. Teil ausdrĂĽcklichen teleologischen Urteilsvermögens – das kommt mir im Ganzen ĂĽberbewertet und abstrakt vor. Die Urteilskraft ist zweifflos ein wichtiges Vermögen unseres philosophischen Erkennens, aber nicht genetisch, vom Ursprung her gesehen, das erste,  ursprĂĽngliche Vermögen. Es ist selbst in ihrer apriorischen Seite und Allgemeinheit und Notwendigkeit vermittelt und abgeleitet aus einem, kurz gesagt, präd-deliberativen Wollen und Sollen.  
Die reflektierende Urteilskraft  geht in ihren dargelegten ästhetischen und teleologischen Reflexionsideen  aus einem grundlegenden Sich-Bilden hervor, deren reale Gesetze ihrer Entstehung sie selbst aber nie  wird überschreiten können. Es wird aus ihr  deduziert, in der Manier von Kant, was vorher schon in sie hineingelegt wurde. Es entfällt die existentiale Bildung und die praktisch zu verantwortende  Anwendung und Konkretion ihrer Reflexionsideen.   

Das von Kant scharfsichtig durchgeführte Verfahren der Analyse, das Fragen nach dem Grund einer Folge, das ist zweifellos in der KdU gut zu beobachten und macht diese Schrift interessant, zugleich wird so dieser Grund aber nie erreicht, weil von vornherein eine Distinktion zwischen Anschauung und Begriff aufgemacht ist,  deren Genese (und späteren Urteilsformen) nie mehr eingeholt werden kann. 

Kant rennt sozusagen  in seinen abgeleiteten Begriffen stets einer Begründung hinterher. Er bleibt einerseits bei einer analytischen Zerlegung, aber weil das zu keinem Ende führt, setzt er andererseits plötzlich in einer transzendierenden Behauptung eine übersinnliche Welt an, in der angeblich sinnliche und intelligible Welt vereint sind.  Es wird die Unauflöslichkeit einer Antinomie vorgestellt (oder vorgespiegelt), die dann durch Perspektivenwechsel gelöst werden kann. 

In der einen ĂĽbersinnlichen Welt harmonieren dann Anschauung und Begriff, reales Sein der Anschauung (ästhetisch oder rein teleologisch) und praktisches Denken der Vernunft, und alles wird zu einem glĂĽcklichen Ende einer transzendentalen Sinnidee oder eines  „höchsten Guts“ zusammengefĂĽhrt. 

Kants scharfsinniges Vorgehen offenbart, wie möchte ich das nennen?, eine methodische Verschleierung eines viel ursprĂĽnglicheren Problems, wie theoretisches und praktisches Können und Wollen (subjektive Freiheit) und objektives Sein, sinnliches und intelligibles Sein (Natur und Interpersonalität und sittliches Sein) zusammengehen. Eine Urteilskraft – fĂĽr die Philosophie natĂĽrlich wichtig – kann dann freilich zu einem Programm einer ästhetischen Urteilskraft ĂĽbergehen, zu einer Darstellung des Schönen und Erhabenen, oder zum teleologischen Zweckdenken, inklusiv Zweckdenken einer Person oder Zweckdenken in einer distributiven Einheit des Lebendigen. Diese Themen der KdU 1. und 2. Teil sind nicht von nebensächlicher Bedeutung, sind aber bedingt und begrĂĽndungsbedĂĽrftig durch höhere Vernunftideen.  

(Im 2. Teil der KdU kämpft Kant mithilfe des regulativen Zweckbegriffes um eine nachweisbare – oder eher nicht nachweisbare –  Kausalität des Gottesbegriffes, damit er umso stärker von einer „Ethikotheologie“ (§ 86, ebd. S. 403ff) und einem moralischen Gottesbegriff (§ 87, ebd. S 409ff) ausgehen darf. Das ist m. E. alles methodische Verschleierung und interessengeleitete Morallehre.) 

Meine tour d´horizon: Die KdU zeigt ein großes, enzyklopädisches Wissen einer dreifach gegliederte Vernunfterkenntnis an. Für Kant, einem historischen Alleswisser, vielleicht ein zufriedenstellendes Ergebnis: Unbestimmtheit – Bestimmbarkeit – Bestimmung, aber eine Ableitung aus einem einzigen Prinzip der Erklärung der Folge aus dem Grund, wie es die Philosophie will, kann daraus nicht werden.

„Der Verstand gibt, durch die Möglichkeit seiner Gesetze a priori für die Natur, einen Beweis davon, daß diese von uns nur als Erscheinung erkannt werde, mithin zugleich Anzeige auf ein übersinnliches Substrat derselben; aber läßt dieses gänzlich unbestimmt. Die Urteilskraft verschafft durch ihr Prinzip a priori der Beurteilung der Natur, nach möglichen besonderen Gesetzen derselben, ihrem übersinnlichen Substrat (in uns sowohl als außer uns) Bestimmbarkeit durch das intellektuelle Vermögen. Die Vernunft aber gibt eben demselben durch ihr praktisches Gesetz a priori die Bestimmung; und so macht die Urteilskraft den Übergang vom Gebiete des Naturbegriffs zu dem des Freiheitsbegriffs möglich.“ (Einleitung zur KdU, Abschnitt IX, ebd. S. 108.)

© Franz Strasser, 21. 8. 2026

1Manfred Frank, Unendliche Annäherung. Die Anfänge der philosophischen FrĂĽhromantik, Frankfurt 1997. S. 62, Anm. 8. „Reinhold gehört zu den ersten, denen Kant in Briefen vom 28. und Dezember 1787 von seiner neuen Arbeit berichtet. Er begrĂĽndet dort das Interesse an der Geschmacks-Kritik mit dem »Systemati- sche[n], das die Zergliederung der vorher betrachteten Vermögen mir im menschlichen GemĂĽthe hatten [sic!] entdecken lassen, und welches fĂĽr zu bewundern und wo möglich zu ergrĂĽnden, mir noch Stoff gnug den Uberrest [sic!] meines Lebens an die Hand geben wird« (AA x, 514). Der Brief präzisiert ferner, es sei ihm inzwischen gelungen, auf einem Gebiete »AufschlĂĽsse zu bekommen, deren ich nicht gewärtig war. So beschäftige ich mich jetzt mit der Kritik des Geschmacks bei welcher Gelegenheit eine neue Art von Principien a priori entdeckt wird« (1. c.). Es findet sich auch schon jene Skizze der Gesamtarchitektonik der kritischen Philosophie, wie sie dann in die Erste und Zweite Einleitung zur KU Eingang gefunden hat: »Denn der Vermögen des GemĂĽths sind drei: Erkenntnisvermögen[,] GefĂĽhl der Lust und Unlust und Begehrungsvermögen. FĂĽr das erste habe ich in der Kritik der reinen (theoretischen), fĂĽr das dritte in der Kritik der praktischen Vernunft Principien a priori gefunden. Ich suchte sie auch fĂĽr das zweite […] (1. c.). So fiele der dritten Kritik, der des Geschmacks, das Auf- finden apriorischer Prinzipien fĂĽr das GefĂĽhl der Lust und Unlust zu. Diesen Teil seiner Philosophie nennt Kant im gleichen Brief auch schon >>Teleologie«. Sie habe mittlere Stellung zwischen theoretischer und praktischer Philosophie (1. c., 515, Z. 1-2).

Siehe auch bei Michael Hofer, Warum hat Kant eine Kritik der ästhetischen Urteilskraft geschrieben? Hamburg 2026, S. 63-80. In: Freiheit, Moral, Religion. Religionsphilosophie nach Kant. Hg v. Michael Hofer, Christian Rössner, Jakub Sirovátka.
„(In einem Brief v. Dez. 1787) macht (Kant) gegenĂĽber Reinhold in größerer AusfĂĽhrlichkeit klar, dass er auf eine neue Gruppe von Prinzipien a priori gestoĂźen ist, die solch eine „“Critic des Geschmacks“ möglich machen. Zugleich geht damit die Notwendigkeit einher, das Ganze der Philosophie um einen dritten Teil zu erweitern, den er bereits gemäß der systematischen Absicht, die er hier aber noch nicht anspricht in der Mitte anfĂĽhrt: „sodaĂź ich jetzt drei Teile der Philosophie erkenne, deren jede ihre Prinzipien a priori hat […] – theoretische Philosophie, Teleologie und praktische Philosophie“. (M. Hofer, ebd. S. 65)

2„(…)selbst die Kausalität der Freiheit (der reinen und praktischen Vernunft) ist die Kausalität einer jener untergeordneten Naturursache (des Subjekts, als Mensch, folglich als Erscheinung betrachtet), von deren Bestimmung das Intelligible, welches unter der Freiheit gedacht wird, auf eine ĂĽbrigens (ebenso wie ebendasselbe, was das ĂĽbersinnliche Substrat der Natur ausmacht) unerklärliche Art, den Grund enthält.“ (ebd. Anm. S. 107)

  • 3§ 12. Das Geschmacksurteil beruht auf GrĂĽnden a priori

    § 13. Das reine Geschmacksurteil ist von Reiz und Rührung unabhängig

    § 14. Erläuterung durch Beispiele

    § 15. Das Geschmacksurteil ist von dem Begriffe der Vollkommenheit gänzlich unabhängig

    § 16. Das Geschmacksurteil, wodurch ein Gegenstand unter der Bedingung eines bestimmten Begriffs für schön erklärt wird, ist nicht rein

    § 17. Vom Ideale der Schönheit

4Kant kennt fünf Ableitungen zur Modalität der Notwendigkeit – siehe
§ 18. Was die Modalität eines Geschmacksurteils sei

  • § 19. Die subjektive Notwendigkeit, die wir dem Geschmacksurteile beilegen, ist bedingt

    § 20. Die Bedingung der Notwendigkeit, die ein Geschmacksurteil vorgibt, ist die Idee eines Gemeinsinnes

    § 21. Ob man mit Grunde einen Gemeinsinn voraussetzen könne

    § 22. Die Notwendigkeit der allgemeinen Beistimmung, die in einem Geschmacksurteil gedacht wird, ist eine subjektive Notwendigkeit, die unter der Voraussetzung eines Gemeinsinns als objektiv vorgestellt wird

5– „So wie an einer Vernunftidee die Einbildungskraft, mit ihren Anschauungen, den gegebenen Begriff nicht erreicht: so erreicht bei einer ästhetischen Idee der Verstand, durch seine Begriffe, nie die ganze innere Anschauung der Einbildungskraft, welche sie mit einer gegebenen Vorstellung verbindet. Da nun eine Vorstellung der Einbildungskraft auf Begriffe bringen so viel heiĂźt, als sie exponieren: so kann die ästhetische Idee eine inexponible Vorstellung derselben (in ihrem freien Spiele) genannt werden. Ich werde von dieser Art Ideen in der Folge noch einiges auszufĂĽhren Gelegenheit haben; jetzt bemerke ich nur: daĂź beide Arten von Ideen, die Vernunftideen sowohl als die ästhetischen, ihre Prinzipien haben mĂĽssen; und zwar beide in der Vernunft, jene in den objektiven, diese in den subjektiven Prinzipien ihres Gebrauchs (…) „ (Anmerkung I zu § 57),

6Siehe meine kurzen Andeutungen einer Lösung z. B. einer Antinomie in der KrV – https://www.platonjgf.net/der-weg-zur-transzendentalphilosophie-teil-3-schluss/.

7Der zweite Teil der „Kritik der Urteilskraft“ befasst sich dann nur mit dem Zweckbegriff, inwiefern er in der Natur erkennbar ist oder nicht, inwiefern der Mensch als Endzweck zu sehen ist, und inwiefern eine Gotteserkenntnis aus dem teleologischen Denken abgeleitet werden kann.

Autor: Franz Strasser

Dr. Franz Strasser