Weil mich die Sache berĂĽhrt, wollte ich nach den transzendentalkritischen Bedingungen fragen, die einen bestimmten Begriff konstituieren. Ich ging dabei davon aus, dass kirchliche Weihämter wie „Bischof“, „Priester“, „Diakon“ nicht metaphysische, unerklärliche Begriffe seien, oder umgekehrt, dass sie bloĂź kĂĽnstliche, historisch beliebig eingefĂĽhrte, und deshalb wieder beliebig abschaffbare Begriff seien, sondern mit einem gewissen Sinn sind sie transzendental ableitbar der Möglichkeit nach: Die Idee der Erlösung und der VerheiĂźungen der positiven Offenbarung sollte sakramental und repräsentativ und in gewissem Sinne von allen fĂĽr alle zu aller Zeit durch diese Weihe-Ă„mter garantiert werden.Â
Eine transzendental-kritische Frage nach der Sinn-Bedeutung von Begriffen zielt auf die epistemologische und genetische Bildung derselben. Von welchem Ursprung leiten sie sich ab? Wie und warum sind sie gebildet? Meine Sicht: Sie sind weder vom Himmel gefallen, noch aus einer subjektiver WillkĂĽr, einem versteckten Patriarchalismus oder purem Machtinteresse gebildet, sondern in gewissenhafter Verantwortung sind sie genetisch gebildet (sittlich, egologisch, zukunftsorientiert) zwecks Schutz und Weitergabe und Kontinuität einer positiver Offenbarung.  Warum es nur diese drei grundlegenden Ă„mter geworden sind, warum in dieser hierarchischen Stufenordnung und in dieser bestimmten Dreier-Form, warum nur Männer, das bleibt in gewissem Sinne unableitbar, das ist historische, freie Entscheidung damals gewesen. Der ĂĽberzeitliche, unwandelbare Geltungssinn (Geltungsgrund) ist aber hoffentlich heute wie damals gleich einsehbar und repräsentierbar. Â
Wir analysieren immer wieder durch die Urteilskraft, was durch die Einbildungskraft in einem Begriff gesetzt und gesagt werden soll. Es ist damals (110 oder 165/170 n. Chr.) zwar etwas vor-entschieden worden, das uns aber nicht determiniert. Die Vor-Entscheidung ist nicht negativ zu werten als „garstiger Graben“ der Geschichte, wodurch wir nicht mehr zum wahren Ursprung gelangen können, sondern kann, muss nicht!, integrale Weiterentwicklung des Ursprungs sein.Â
Den ganzen Vernunftgrund der apriorischen und positiven Offenbarung können wir infolge des schwachen Verstandes und des kurzen Lebens nur diskursiv und sukzessive erkennen. Wir sind in unserer Geschichte und Sprache und Vorstellungswelt deshalb auch gebunden an die vorlaufende Vergangenheit und Tradition, aber prinzipiell transzendieren wir die Gegenwart auf eine erwartungsvolle, sinn-erfĂĽllte Zukunft hin, falls wir uns aus dem absoluten Geltungsgrund re-konstruieren und uns erinnern. Alle Bereiche des Denkens, der Natur, des Rechts, der Moralität, der Projektionen der Religion, nehmen in ihren Handlungsfolgen Bezug auf eine transzendierende Wirklichkeit, weil ihre Evidenzformen apriorische Begriffe in sich tragen. Â
Die erste Wahrnehmung beginnt in und mit der Form der Interpersonalität. Ich würde dabei auf die Ableitungen Fichtes in der WL 1801/02 beispielhaft verweisen: „Die allgemeine Wahrnehmung hat zu ihrem Grundstoffe | durchaus nichts Anderes, als das Verhältniss des wahrnehmenden Individuum zu andern Individuen in einer rein intelligibeln Welt; denn nur inwiefern sie dies hat, ist sie, und ist überhaupt ein Wissen. Ohne dies zu haben, käme sie überall nirgends zu sich selbst, sondern zerflösse in das unendliche Leere, wenn es dann überhaupt einen Menschenverstand hätte, sie dann auch nur insofern zu setzen, um sie zerfliessen zu lassen. (GA II, 6, 115 recto; bzw. Ausgabe Meiner, S. 213).
Die interpersonale Einheit im Verstehen ist wesentliche Grundvoraussetzung der Wahrnehmung ĂĽberhaupt, sie ist auch geschlechtliche Wahrnehmung und geschlechtliche Spezifikation, aber das bezieht sich nicht auf den hoffentlich wohl ĂĽbergeschlechtlichen, absoluten, göttlichen Geltungsgrund von Aufruf und Antwort?! Die Wahrnehmung der ignatianischen Gemeinde war durch die Situation und Zeit geschlechtlich eingeschränkt, aber der Geltungsgrund der Etablierung einer sakramentalen und priesterlichen Ordnung lag im apriorischen MaĂźstab einer vollendeten göttlichen Liebe, wie in JESUS CHRISTUS sichtbar geworden. Dieser MaĂźstab widersprach deutlich, wie herauslesbar, der patriarchal einwirkenden Gesellschaft mit all ihren Ungleichheiten und Diskriminierungen.Â
Ein Begriff, wenn er denn wahr ist, bildet sich in und aus der selbst unsichtbaren Einheit von Geltungsgrund und Geltungsform des Selbstbewusstseins und erscheint als Synthesis von realem Grund und Nach-Bildung desselben (im freien, ideellen Vollzug). Der Begriff (als Bild) ist nicht selbst das, wofĂĽr er steht, er bildet nur das ab, wofĂĽr er steht, dafĂĽr aber in sowohl implikativer wie appositioneller und in freier Weise der Bildung. Wir können, mĂĽssen nicht, sakramentale Begriffe der Durchdringung der Wirklichkeit wählen, wie es die Heiligen und Märtyrer des 2. Jhd. getan haben. Aber spräche das noch von einem besonnenen und gott-gläubigen Denken und einer genetischen Erkenntnis? Wir wären vielleicht schon ganz naturalistisch verkommen, akzeptierten nur mehr das empirische Sichtbare – und die ganze unsichtbare Welt des Glaubens, der Vergebung, der Erlösung, wäre verdunkelt oder vergessen, gäbe es nicht diese apostolische Tradition und die kirchliche Vermittlung und die ĂĽber alles Naturale hinausgehende Reflexion.
1) Es ist die Schönheit der Transzendentalphilosophie, dass sie das Sichbegreifen des Begriffes zum Objekt machen kann – und nicht im metaphysischen oder hermeneutischen Zirkel hängen bleibt. Da gibt es einerseits das vorausgesetzte Material, das Begriffene (die apriorische und positive Offenbarung), andererseits das freie Begreifen und den freien Umgang mit dieser Erfahrung. Dieser Zirkel kann von da nach dort und umgekehrt aufgelöst werden, wenn die Einsicht sich selbst einzusehen vermag als das, was sie ist, genetische Wahrheit eines sich selbst begrĂĽndenden Grundes, Anfang, Liebe, unbedingter Wert. 1
Kann und darf als geistiges Sinn-Substrat der kirchlichen Ă„mter eine epistemologische Quelle der Erzeugung angenommen werden, eine genetische Einsicht ihrer Notwendigkeit, aber mit transzendental-regulativer Praxis und kluger Administration?Â
Ich muss und kann das annehmen, dass seit 1800 Jahre die gleiche Begründung und Rechtfertigung aus den Begriffen kommt, die gleiche epistemologische Sinnquelle fließt, die gleiche intelligible und interpersonale Sinnordnung des Glaubens und der Hoffnung besteht – mit der Auflage und Aufgabe, dass ich heute die Anwendungsform gleichermaßen verantwortungsvoll und klug-pragmatisch reflektiere, dem Inhalt nach gebunden (implikativ), der Anwendungsform nach frei (appositionell).
Ich lese die Texte von damals so, wie jetzt öfter angeklungen, dass transzendental-konstitutiv die Notwendigkeit bestand, eine sakramentale Weltsicht zu installieren,  kohärent und korrelativ zum absoluten Geltungsgrund. Die AusfĂĽhrung und Anwendung musste regulativ und hermeneutisch angepasst und pragmatisch erfolgen. Â
Die Anwendungsbedingungen zu reflektieren, das ist ständige Aufgabe, davon ist keine Generation ausgenommen, aber ebenso die Potenz einer genetischen Einsicht einer durch die Zeit hindurch zu vermittelnden apriorischen Sinnidee ist ständige Aufgabe und geschenkte Möglichkeit im HEILIGEN GEIST. Entfiele dieser lebendige, potentieller Bezug zum absoluten Geltungsgrund, würde sozusagen nur mehr historisch oder autoritär etwas begründet, entfällt früher oder später auch die Einsicht in die Realisations- und Versinnlichungsbedingungen. Ohne Evidenz der pertinenten Sinnidee auch keine Evidenz der sukzessiven und kontinuierlichen Anwendungsbedingungen.2
2) Dass der Akt des Begreifens sich selbst zum Objekt des Denkens und Einsehens machen kann, ist schlechthin Tradition seit Platon. Das Denken der Prämissen bedeutet auch den Vollzug, das Denken der Freiheit bedeutet auch deren Sein (ihrer Existenz nach), die Idee des Guten ist realiter Vollzug des Guten, das Begreifen ist ein Selbst-Begreifen, der Begriff ist letztlich selbstständiger Grund seines Sichbegreifens, falls alle Parameter der theoretischen wie praktischen Erkenntnis miteinflieĂźen und in concreto bewährt werden können.Â
Das Erkennen der christlichen Sinnidee, dieses materiale Substrat einer Objektwelt, ist überzeitlich wahr und wirklich – und schließt den actus ihrer Realisierung und Versinnlichung in genetischer und kluger, pragmatischer Weise mitein.
Indem der Begriff sich selbst in seiner Mächtigkeit des Sich-Begreifens erkennt, aber hoffentlich auch in Selbstbescheidung sein Bezogensein auf seinen genetischen Grund einsieht, kann er seinen Anteil in der Geschichte der Darstellung einer göttlichen Sinn- und Heilsordnung erkennen und sich dessen bewusst sein: er hat die Funktion einer Folge, Folge des absoluten Grundes zu sein. Der Begriff durchschaut die genetischen Zusammenhänge seines Begreifens als ein Begreifen des einen durch ein anderes – und sonst wäre er leer und nichtig.
Der Heilige/der Autor oder die dahinterliegende Gemeinde begriffen sowohl die apriorische Vernunftoffenbarung wie die positive Offenbarung in seinem/ihrem Akt des Erkennens, und zugleich seinen/ihren subjektiven Anteil daran, dass eine Form der Anwendungsbedingung gefunden werden musste d. h. nicht fehlen durfte, damit a) dieses Licht nicht verloren oder erlöschen möge, weiters, b) damit jeder/jede zu jeder Zeit Zugang habe zu dieser Gnade.
Ich höre einen gewissen apokalyptischer Grundton in den „Sieben Briefe“ heraus, ein gewisses unruhiges, besorgtes Drängen. So verstehe ich sogar die Bereitschaft zum Martyrium – dass ich anfangs psychologisiert habe (siehe 1. Teil). Es möge die nachfolgende Generation die VerkĂĽndigung der frohen Botschaft nicht verlieren – deshalb die Einsetzung einer gewissen sakramentalen Ordnung. Â
3) Das Pochen des Heiligen/des Autors auf die reine Lehre, auf Eintracht, auf Gehorsam, auf die gĂĽltige Feier der Sakramente, auf eine erste rudimentäre Form von kirchlichen Ă„mtern – das ist besorgte Rede, aber auf keinen Fall patriarchaler Selbstzweck und patriarchaler Herrschaftsanspruch. Da wären die Briefe ganz anders ausgefallen. Man spĂĽrt förmlich das Suchen nach notwendig gewordenen Strukturen, ein Suchen nach ersten rechtlichen Sicherheiten. Nicht, um die Männerherrschaft zu untermauern, sondern die genetische Erkenntnis der positiven Offenbarung von allen fĂĽr alle zu aller Zeit besser zu garantieren. Es ist alles noch in Schwebe begriffen, das merkt man förmlich heraus. Es entsteht erst eine schwebende Anschauung einer sakramentalen Heils- und Sinnordnung inklusiv geweihter Ă„mter. (FĂĽr den Kirchenhistoriker R. M. HĂĽbner sind diese Texte wörtlich eine „Räsel“, vergleicht er sie  kompositorisch mit anderen Quellen.)Â
Nicht ein metaphysisches System oder eine bereits juristische Verfassung von „Kirche“ war schon da, die die Ă„mter „Bischöfe“, „Presbyter“ und „Diakone“ verteilen konnte, sondern eine erst schwebende Anschauung von Gemeinschaft, von „Kirche“ schuf die neu interpretierten Ă„mter und diese erste kirchliche „Hierachie“. (Das Wort „Hierarchie“ kommt, wie gesagt, noch gar nicht vor).
Nach 1800 Jahren Verfestigung kirchlicher Strukturen wird aber umgekehrt argumentiert, dass ein System von Amtsträgern die Ă„mter vergeben oder nicht vergeben kann. Das ist im weitesten Sinne eine sakramentale AnmaĂźung. Es scheint kirchenrechtlich und episkopal alles geregelt zu sein, aber der Vollzugscharakter hinter den Rechtssätzen, wird er noch erinnert? Zu den Ă„mtern wird in letzter Zeit viel nachgedacht – nur ein Beispiel: Aus „Zur Debatte“ des Kath. Akademie Bayerns – siehe Zum Dienst in der Kirche – Ă„mter, Debatte 2019
Die kirchlichen Ă„mter zur Zeit 110 oder 165/170 n. Chr. ergaben sich konsekutiv mit dem eschatologischen Vorbehalt, dass in prekärer Stunde möglichst viele Anteil bekommen mögen an der angebotenen Gnade und Erlösung. Die transzendental-logische Idee des Rechtes und des Schutzes jedes einzelnen schuf logisch-praktisch und konsequent eine erste rudimentäre Verfassung der „Kirche“ – analog zu einem konsequenten „Vereinigungsvertrag“ zum Schutze jedes einzelnen in einem Staate.Â
Eine rein historische Exegese solcher Texte des frĂĽhen Christentums verläuft sich in eine Schilderung verschiedener Traditionen mit verschiedenen Ă„mtern. Das hilft uns in der Entscheidbarkeit einer Sache nicht weiter. Welche Formen damaliger Zeit sollten heute als Entscheidungskriterium herangezogen werden und welche nicht? Ohne transzendentale Deduktion der Möglichkeit einer schwebenden Anschauung „Kirche“ und ohne genetischer Erkenntnis der positiven Offenbarung verläuft alles im Sand vieler Meinungen. Die systematische Theologie streitet dann gegen die historische – und unterliegt.
4) Ich argumentiere jetzt aus der Lektüre einer Deduktion eines rechtlichen „Vereinigungsvertrages“ auf Staatsebene!, um die Notwendigkeit einer  Institutionalisierung einsichtig zu machen.
Mit der Intention, dass jeder einzelne den einzelnen schĂĽtze, ergibt sich – da der konkret Betroffene zunächst unbestimmt ist – das Ganze zu schĂĽtzen; dieses wiederum schĂĽtzt den konkret Betroffenen. Dieser besondere Art von Vertrag, in dem der einzelne sich nicht mehr mit konkret anderen einzelnen, sondern mit unbestimmt einzelnen, die in ihrer Unbestimmtheit ein Ganzes bilden, verbindet – das kann man „Vereinigungsvertrag“ nennen. (Fichte, Grundlagen des Naturrechtes, 1796, SW III, S 198. 204 u. a.)Â
Analog jetzt auf die kirchliche Ebene ĂĽbertragen: GefĂĽhlt wurde die vielfältige Gefahr, in der der Heilige/der anonyme Autor/die Gemeinde stand: Die Repression des Glaubens durch die römischen Behörden, der Synkretismus des religiösen Götterglaubens, die doketistischen und gnostischen und judäischen Sitten und Gebräuche – aber entscheidend und genetisch wirksam sollte die geschenkte Gnade, die Botschaft der Vergebung, die Wiedergeburt aus dem Glauben sein. Die Relevanz der zu gewinnenden Hoffnung, die Relevanz der sakramentalen Sinn- und Lebensordnung, die Relevanz der Sinnidee, sie sollte unmittelbar gegenwärtig gesetzt werden – im Gegensatz zur ĂĽbrigen Kultur und Welt. So entstand die Notwendigkeit einer neuen Sinn-Ordnung, inklusiv Weihe-Ă„mter, es entstand die Notwendigkeit eines analogen „Vereinigungsvertrages“.
Bedenke ich weiters die Notwendigkeit des Denkens von Geschichte, was transzendental noch mehr auszufalten wäre, so mussten ebenso kontinuierliche Strukturen geschaffen werden um den Sinnbegriff von Liebe, Erlösung, Vergebung, Auferstehung, Erwartung ewigen Lebens, sichtbar zu machen. Im Vordergrund stand die heimliche EinfĂĽhrung einer männlichen Hierokratie. Â
Wie FICHTE durch das von ihm angewandte transzendentale Verfahren die Einheit des Gemeinwillens als formale und materiale Einheit sieht, als Gleichheit an Rechten, in sozialverträglicher Form, als immanente Idee der Gerechtigkeit, so möchte der Heilige/der Autor/ damals 165/170 n. Chr. die göttliche „Gerechtigkeit“ über formale und materiale Repräsentationsformen weiterführen, sprich in Sakramenten, in der Nächstenliebe, in neuer Sozialverträglichkeit, in einem religiösem Leben – und in „geweihten“ Amtsträgern.
Die Alternative wäre gewesen, anarchistisch allen Dingen ihren Lauf zu lassen, d. h. die verschiedensten Ideen nebeneinander gelten zu lassen, die „Irrlehren“, die Gnosis, das Judentum, die römischen Götter usw. Siehe historische Literatur zum Leben dieser Zeit. „Rette sich, wer kann!“ Â
Diese Anarchie widerspräche aber total der genetischen Einsicht in den Sendungsauftrag JESU, möglichst viele, empathisch und vollkommen zu retten in seinem konkreten Namen.
Anders gesagt: Es soll sich sozusagen nicht jeder/jede selbst seine/ihre Vergebung und Gnade organisieren und sichern mĂĽssen – in einem pluralistischen Treiben – das wäre ein Widerspruch zur positiven Offenbarung und generell ein Widerspruch zum interpersonalen Handeln aus Liebe und sittlicher Wertung und gegen die sittliche Gemeinde.Â
Nochmals anders formuliert: Der Hl. IGNATIUS /der anonyme Autor/die christliche Gemeinde, so mein Schlussresümee, waren so gepackt und ergriffen von der neuen religiösen Sinnordnung und Sinnidee, dass es noch außerhalb seines/ihres hermeneutischen Denkhorizontes und außerhalb des prekären Anforderungskataloges lag, für die kirchlichen Weiheämter ebenso Frauen einzubeziehen. Seine Worte stellen für mich aber keinen positiven Ausschluss der Frauen dar, sondern nur eine damals ausreichende und verantwortungsbewusste, besonnene Sicht ideeller Realisierung und Objektivierung von Begriffen.
© Franz Strasser, 30. 9. 2019.
1Vgl. J. Widmann, Die Grundstruktur des transzendentalen Wissens nach Joh. Gottl. Fichtes Wissenschaftslehre 1804/2, Hamburg 1977, S 60.
2„Der theoretische Ansatz der Möglichkeit von Selbst-Erkenntnis hat eine besondere Konsequenz. Setzt man Erkenntnis nur als Erkenntnis von Objekten an, die ihr gegenüber als selbstständig und unabhängig gefasst sind, so lässt sich theoretisch die Aktivität im Erkenntnisvorgang diesen Objekten zuschreiben. Wird aber angesetzt, dass Erkennen könne auch sich selbst erkennen, muss notgedrungen seine eigene Aktivität des Erkennens mit gesetzt werden.“ J. Widmann, ebd. S 60.