Die Begründung und Rechtfertigung eines sakramentalen Amtes in der Katholischen Kirche, ich meine das Amt eines Bischofs oder Priesters oder Diakons, erfolgt gerne unter Berufung auf Texte der Hl. Schrift, auf Texte der apostolischen Zeit und der Kirchenväter, unter Berufung auf heilige Gestalten und Autoritäten. Es wird sozusagen ein Art „historische“ und autoritative Wahrheit beschworen und beansprucht, die von sich her gilt und heute wie damals wahr ist.
Aber was gilt heute noch als eine historische oder geschichtliche Wahrheit? Wir wissen, dass die historisch-kritische Exegese der Hl. Schrift (Erstes wie Zweites Testament), evtl. noch die Interpretation auch der apostolische Väter und späterer Schriften, so ziemlich alles in ihrem historischen Charakter dekonstruiert und aufgelöst hat. Es kann kaum mehr ein wörtlicher Sinn behauptet werden, denn viele Aspekte und Kontextualisierungen laufen z. B. in einem Jesus-Wort zusammen, die Botschaft der Propheten unterscheiden sich stark von den fünf Büchern Mose usw. Es ist nach Textkritik, Formkritik, Gattungskritik, Kanonkritik, Literarkritik, psychologischer Kritik, nach vielen humanwissenschaftlichen Methoden, verschiedentlich alles zu interpretieren. Was kann hier noch wörtlich genommen werden? Besonders diese Aussagen zu den Aposteln in den Evangelien, oder zu kirchlichen Ämtern in den Paulusbriefen und Katholischen Briefen, was sagen sie wirklich aus im Sinne einer exakten, historisch-juristischen Zuordnung und Verantwortung, d. h. im Sinne einer damit einhergehenden Einschränkung, dass nur Männer diese Ämter übernehmen können? Worauf stützt sich die Hermeneutik eines Kirchenrechtes, wenn sie keine verlässlichen historischen Quellen mehr hat? Ein reines Vernunftrecht (im Sinne eines Naturrechtes) ist vielleicht noch möglich, aber welche Begründungen gibt es für viele Gesetze und Sanktionen des „nur“ kirchlichen Rechtes?
Es sind Fragen der Hermeneutik, die seit der Antike die Philosophen herumgetrieben haben. Die Erkennbarkeit einer Wahrheit in einer Aussage hängt nicht zuletzt von doktrinalen und ideologiebehafteten Bedürfnissen ab. Da wundere ich mich dann oft, mit welchem Geltungsanspruch und welcher Selbstgewissheit im Kirchenrecht – für die katholische Kirche der CIC 1983 – aus anscheinend historischen Bemerkungen sakrosankte göttliche Gebote und Gesetze abgeleitet werden.
Nun möchte ich eine historische oder geschichtliche Explikation des Rechtes nicht generell negativ bewerten, eher im Gegenteil, als positiv betrachten, denn wesentlich gehört zur Vernunftkonstitution die geschichtliche Wesensbestimmung! Die gegenwärtige, freie Welt des Westens verdankt sich in vielen Rechtsanschauungen gerade den Errungschaften der christlichen Vergangenheit und darf sich mit ihrem Vernunftrecht nicht überschätzen! (Stichwort: Göttin Vernunft in der Französischen Revolution).
Wie sieht aber jetzt die Hermeneutik zur Erklärung der drei kirchlichen Weihämter Bischof, Priester, Diakon aus?
Ein Friedrich D. E. Schleiermacher(1768-1834), dessen Religionsauffassung ich überhaupt nicht teile, aber in Fragen der Hermeneutik ist er mir eine große Hilfe, hat Regeln aufgestellt, wie es zu einem guten Verstehen alter Texte, wie z. B. Texte der Hl. Schrift oder anderer Autoren, kommen kann.1
Mangels Zugang zu Bibliotheken und hermeneutischen Studien gehe ich nach seinen allgemeinen Regeln der „Hermeneutik und Kritik“ vor, um einen Text der Antike zu verstehen, auf den z. B. das 2. Vatikanische Konzil Bezug nimmt, siehe dann LG 20. Das Konzil begründet ja dann, unter Berufung u. a. auf den Hl. Ignaitus, die Ämter „Bischof-Priester-Diakon“ mit dem Geltungsanspruch, dass aus historischen Gründen Frauen nicht zu Weihe-Ämtern berufen werden können. Ist das bloß eine billige, historisierende Begründung, oder doch eine sachliche, in der Botschaft selbst liegende Begründung?
1) Ich beginne mit „Lumen Gentium“, promulgiert 1964, Kap. 20. (Hervorhebungen stets von mir)
„Jene göttliche Sendung, die Christus den Aposteln anvertraut hat, wird bis zum Ende der Welt dauern (vgl. Mt 28,20). Denn das Evangelium, das sie zu überliefern haben, ist für alle Zeiten der Ursprung jedweden Lebens für die Kirche. Aus diesem Grunde trugen die Apostel in dieser hierarchisch geordneten Gesellschaft für die Bestellung von Nachfolgern Sorge.
Sie hatten nämlich nicht bloß verschiedene Helfer im Dienstamt (Vgl. Apg 6,2-6; 11,30; 13,1; 14,23; 20,17; 1 Thess 5,12-13; Phil 1,1; Kol 4,1.1 u. ö.), sondern übertrugen, damit die ihnen anvertraute Sendung nach ihrem Tod weitergehe, gleichsam nach Art eines Testaments ihren unmittelbaren Mitarbeitern die Aufgabe, das von ihnen begonnene Werk zu vollenden und zu kräftigen (Vgl. Apg 20,25-27; 2 Tim 4,6f vgl. mit 1 Tim 5,22; 2 Tim 2,2; Tit 1,5; Clemens v. Rom, Ad Cor. 44, 3: ed. Funk I, 156.). Sie legten ihnen ans Herz, achtzuhaben auf die ganze Herde, in welcher der Heilige Geist sie gesetzt habe, die Kirche Gottes zu weiden (vgl. Apg 20,28). Deshalb bestellten sie solche Männer und gaben dann Anordnung, daß nach ihrem Hingang andere bewährte Männer ihr Dienstamt übernähmen ( Clemens v. Rom, Ad Cor. 44, 2: ed. Funk I, 154f.). Unter den verschiedenen Dienstämtern, die so von den ersten Zeiten her in der Kirche ausgeübt werden, nimmt nach dem Zeugnis der Überlieferung das Amt derer einen hervorragenden Platz ein, die zum Bischofsamt bestellt sind und kraft der auf den Ursprung zurückreichenden Nachfolge (Vgl. Tertullian, Præscr. Hær. 32: PL 2, 52f. Ignatius v. A., öfters.) Ableger apostolischer Pflanzung besitzen (Vgl. Tertullian, Præscr. Hær. 32: PL 2, 53.). So wird nach dem Zeugnis des heiligen Irenäus durch die von den Aposteln eingesetzten Bischöfe und deren Nachfolger bis zu uns hin die apostolische Überlieferung in der ganzen Welt kundgemacht(Vgl. Irenäus, Adv. Hær. III., 3, 1: PG 7, 848A; Harvey 2, 8; sagnard 100f: „manifestatam“.) und bewahrt (Vgl. Irenäus, Adv. Hær. III., 2, 2: PG 7, 847; Harvey 2, 7; Sagnard 100: „custoditur“, vgl. ebd. IV, 26, 2: Sp. 1053; Harvey 2, 236, u. IV, 33, 8: Sp. 1077; Harvey 2, 262.)
Die Bischöfe haben also das Dienstamt in der Gemeinschaft zusammen mit ihren Helfern, den Priestern und den Diakonen, übernommen (Ignatius v. A., Philad., Vorrede: ed. Funk I, 264.) An Gottes Stelle stehen sie der Herde vor (Ignatius v. A., Philad., 1, 1; Magn. 6, 1: ed. Funk I, 264 u. 234.), deren Hirten sie sind, als Lehrer in der Unterweisung, als Priester im heiligen Kult, als Diener in der Leitung (Clemens v. Rom, a. a. O., 42, 3-4; 44, 3-4; 57, 1-2: ed. Funk I, 152, 156, 171f. Ignatius v. A., philad. 2; smyrn. 8, Magn. 3; Trall. 7: ed. Funk I, 265 f; 282; 232; 246fu. a.; Justin, Apol., 1, 65: PG 6, 428; Cyprian, Epist. passim.) Wie aber das Amt fortdauern sollte, das vom Herrn ausschließlich dem Petrus, dem ersten der Apostel, übertragen wurde und auf seinen Nachfolger übergehen sollte, so dauert auch das Amt der Apostel, die Kirche zu weiden, fort und muß von der heiligen Ordnung der Bischöfe immerdar ausgeübt werden (ab ordine sacrato Episcoporum iugiter exercendum) ( Vgl. Leo XIII., Enz. Satis cognitum, 29. Juni 1896: ASS 28 (1895-96) 732.) ….“
2) Im Zuge der historischen Kritik blicken wir heute auf viele kontext- und systemtheoretische Bedingungen, die zu Texten der Hl. Schrift oder zu Vätertexten geführt haben. Diese Bedingungen sind in gewissem Sinne unendlich und unabschließbar, sodass wir mit einem gewissen Gefühl der Relativität der Aussagen hinsichtlich Begründung und Geltung zurückgelassen sind. Was kann wirklich analytisch sicher verstanden und gesagt werden? Warum hat es der Autor so geschrieben? Welches Interesse, Sorge, Leidenschaft, Performativität, Weltanschauung, Glaubensgewissheit hat ihn bewogen und steht hinter dem Text? 2
Was hat Jesus mit den 12 Apostel wirklich aussagen wollen? Oder die historischen Ereignisse, die in der Apostelgeschichte aufgezählt werden wie z. B. das Apostelkonzil, oder die Aussagen zu Bischöfen, Älteste in den paulinischen und katholischen Briefen, das ist ja alles mit einem geltungsspezifischen Interesse geschrieben worden. Die oft stilisierten und kunstvoll berichteten „historischen“ Ereignisse sind nicht neutral zu verstehen, sondern rufen zu einer aktiven Rezeption und Stellungnahme auf, zu einer theoretischen und praktischen Zustimmung oder Ablehnung. (Ähnlich zur Kunstgeschichte mit ihren vielfältigen Methoden des Verstehens von Kunst: Ikonographisch-geistesgeschichtlich, ikonologisch, psychologisch, soziologisch, hermeneutisch usw.)
3) Wir können rein historisch weder a) die ideale Gesprächssituation der damaligen Zeit und der damaligen Fragen finden, noch b) die Absicht des Schreibers (des Autors) der Texte vollständig erkennen, noch c) eine vollständige analytische Ausgangsbasis alles systemtheoretischen Bedingungen aufstellen, die z. B. zu einem nur männlichen kirchlichen Weihe-Amt geführt haben.
Selbst wenn wir das könnten, wie sollten wir dann d) eine bessere von einer schlechteren Interpretation unterscheiden?
Wir können uns aber über den Vernunft- und Geltungsanspruch der Texte verständigen, der zeitlos damals wie heute gelten kann – so hoffe ich zumindest. Nur eine, wie ich das nenne, „genetische“ Erkenntnis verbindet uns mit den Autoren von damals – und diese machen diese Texte deshalb auch wertvoll und aktuell.
Der Hl. Lukas, der Hl. Ignatius von Antiochien, die apostolischen Väter und die Kirchenväter, sie haben geltungsspezifische Maßstäbe gesetzt, die als solche gerade nicht historisch etwas sagen wollen, sondern überhistorisch wahr und gültig sind. Ihre Sinngehalte, ihre Absichten, ihre Einsichten möchte ich als autoritative Aussagen wertschätzen, nicht, weil sie historisch (angeblich) einmal ausgesprochen und niedergeschrieben worden sind. Die wahre „Historie“ dieser Texte liegt in einem überzeitlichen, geschichtsbestimmenden Geltungsanspruch, der für sich unwandelbar wahr ist – und wesentlich das Vernunftrecht (oder Naturrecht) des Vernunftwesens erst expliziert. Die Rechtsquellen eines Gesetzes, wie sie z B. in LG 20 bezüglich kirchlicher Ämter aufgezählt werden oder im CIC 1983 zu kirchlichen Ämtern ausfallen, können wahr und gültig sein, vorausgesetzt, sie sind in ihrem geltungsspezifischen Sinn bewertet und verstanden. Als nur angeblich historische Aussagen begründen sie für sich aber noch nichts.
Die katholische (ähnlich die fundamentalistisch evangelische) Überlieferung war aus verschiedenen Gründen immer schon sehr erpicht, von einer idealen hermeneutischen Gesprächssituation auszugehen, als könnte durch eine historische Aussage, durch Schriftzitate, Väterzitate, eine juristische Zuordnung ermöglicht werden. Dahinter verbirgt sich oft eine tendenzielle Ideologie, durch Vergangenheit etwas in der Gegenwart zu legitimieren, also durch den historischen Buchstaben die Gegenwart zu rechtfertigen.
Wenn ich jetzt allerdings Texte der Vergangenheit in ihren genetischen Gründen zu verstehen versuche, achte ich sie und bin gleichzeitig aufgefordert, sie für heutige Entscheidungen kreativ heranzuziehen und weiterzudenken. Ich finde in ihnen eine inspirative Quelle, eine übergeordnete, geschichtliche Wahrheit, die ich selbst einzusehen und nachzukonstruieren vermag und mich geschichtlich bestimmen kann. Eine Geschichtserkenntnis und eine „hermeneutische Erfahrung“ (Gadamer) können ein wesentlicher Grundbestand der Vernunftreflexion sein, vorausgesetzt ich sehe sie in ihrem Geltungsgrund ein.
Unter den von LG 20 angeführten Zitaten möchte ich exemplarisch auf einen Autor, den Hl. IGNATIUS v. Antiochien, eingehen. (Es könnten andere Vätertexte genauso transzendental-hermeneutisch gelesen werden, oder direkt die Hl. Schrift.)
Wie hat der Hl. Ignatius damals das Bischofs- Priester und Diakonenamt gesehen und begründet? Kann mit gleicher Begründung das heute noch so verstanden und gesagt werden mit Ausschluss der Frauen?
Die „Sieben Briefe“ sind nicht so umfangreich und sind überschaubar. Sie sind dramatisch, inhaltsreich. Ihre historisch-kritische Genese lässt sich nicht mehr genau eruieren, was mir nicht ein großes Problem ist, denn ich möchte auf den dahinterliegenden Geltungsanspruch ausgehen und ihn heraushören.
Zur historischen Kritik verweise ich auf Reinhard M. Hübner.3.
4) Wenn ich die „Sieben Briefe“ wiederholt lese, so scheint mir die Methodenlehre von Schleiermacher hilfreich zu sein: a) Was ist der grammatische Sinn, b) der psychologisch-technische Sinn, c) was ist Meditation und Komposition, schließlich d) was ist notwendige Kritik?
Ich habe eine hermeneutische Aufschlüsselung einiger Passagen versucht, wobei ich den grammatischen Teil nicht sehr tiefgehend durchführen kann. So interpretierte ich eher das, was ich als Absicht und Urheberschaft des Autors besonders hervorgehoben sehen möchte, also den psychologisch-technischen Teil, vorallem seine paränetischen Aufmunterungen und Mahnungen und performativen Sprechakte – und muss mich auf die Übersetzungen verlassen. Die „Meditation“ dieser „Sieben Briefe“ wird von einer beabsichtigten Komposition zusammengehalten. Letztere Komposition wird wiederum von einer apriorischen „Kritik“ umgriffen.
Was ich analog zur „Kritik“ bei Schleiermacher jetzt hervorheben will, das ist die in den Texten auffindbare genetische Erkenntnis, die den Akt der Bildung der Begriffe, der Meditation, der Komposition m. E. plausibel macht und auf eine a) unwandelbare, erste und höchste, sittliche Wertung und Wahrheit zurückverweist, sowie b) die Faktizität der damals gegenwärtigen Fragen aufdeckt und einbezieht (die systemtheoretischen Bedingungen) und c) gerade so die grundwesentliche, geschichtliche Fortsetzung und geschichtliche Realisierung der Sinnidee des christlichen Glaubens entwickeln hilft.
Wie gesagt, ohne wesentliche Geschichtserkenntnis, nochmals begründet in einer transzendental-reflexiven Erkenntnis, gibt es keine Entwicklung, keinen Fortschritt in Erkenntnis und Erfahrung. (Da herrscht oft eine große Überheblichkeit der Gegenwart der Vergangenheit gegenüber, als hätten wir heute leicht gefunden, was Generationen vor uns aber erst mühsam errungen haben.)
Wie kommt es aber zu einer geschichtlichen Erkenntnis und zu einem Fortschritt und Werden?
Es gehört zur implikativen Erklärung eines historischen Ereignisses wesentlich die appositionelle Entfaltung der implikationslogischen Begründung.
Angeblich „historische“ Daten, die eben alles andere als historisch sicher sind, begründen noch keine Einsicht, keine Analyse und keine Tradition.
5) Es bedarf m. E. eines zweifachen, grundsätzlichen Vorgehens in der Lektüre und Exegese alter Texte:
a) Herausarbeitung des subjektiven und objektiven Sinns eines Textes, mit Gadamer gesprochen, Herausarbeitung einer „hermeneutischen Erfahrung“. Die Bibelkritik der letzten Jahrhunderte hat hier ein reiches Instrumentarium der Hermeneutik entwickelt.
Es bedarf aber ebenso der b) Einordnung dieser Hermeneutik und Exegese in eine transzendentale Erkenntnislehre, wie „Repräsentation“, „geschichtliche Überlieferung“, „Geltungsgrund“, „Geltungsanspruch“ den Bedingung der Wissbarkeit nach gedacht werden können. Hier fließen m. E. viele transzendentale Fragestellungen und metaphysische Voraussetzungen ein, die in einer juristischen Sprache der rechtlichen Zuordnung und Verantwortung aber kaum mehr erklärt werden. Es wird im Kirchenrecht, so jetzt meine Kritik, oder einschlägigen frommen Texten z. B. Allgemeine_Einfuehrung_Weihen (1).) zu den Weiheämtern, eine Art Traditionalismus gepflogen, dass Jesus die Apostel berufen hat, diese wiederum andere (männliche) Helfer und Nachfolger hatten, und so baute sich ein succesio apostolorum und eine Kontinuität von selbst auf, die für uns heute noch rechtlich verbindlich ist – als ginge es um eine mechanische oder organische oder erbliche Fortpflanzung.
Was sind die transzendentalen Erkenntnisbedingungen, um von geschichtlicher Kontinuität und übergehender Legitimierung durch successio zu sprechen? Wie entsteht ein geschichtlicher Zusammenhang? Meine These: Eine höchste, von selbst sich bewährende, zeitlos gültige, apriorische Sinnidee der Vergebung und der Wiederherstellung, der Hoffnung und der Satisfaktion, ermöglicht die Konstruktion eines geschichtlichen Denkens, nicht eine additive Reihe von aufgezählten Zeugen. Ein genetisch neue Idee wurde mit Jesus Christus geboren, eine neue Zeiteinteilung vor und nach Christi Tod und Auferstehung, die bisher bekannten Begriffe wie „Volk Gottes“, „Bund Gottes“, wurden in einem neuen Licht gelesen.
Die ganze Wirklichkeit des Lebens wurde, um mir den Weg abzukürzen und einen einen Sammelausdruck zu wählen, vernünftig neu gedeutet und durchdrungen, ich meine „sakramental“ durchdrungen. Eine neue synthetische Gesamtschau der Geschichte entstand, eine eigene Sakramentalität des Lebens – und beim Hl. IGNATIUS ist z. B. eindeutig bereits von den drei geweihten Ämtern Bischof-Priester-Diakon die Rede.
Um von neuer Zeit und Sakramentalität sprechen zu können setze ich einen synthetischen (metaphysischen) Begriff einer Sinnbestimmung der Zeit und Geschichte voraus, mithin einen Geltungsgrund der Einführung der Sakramentalität und der Erlösung und der zukünftigen Erwartung. Dieser Geltungsgrund ist nicht historisch zu eruieren, sondern ist apriorisch erkannt und gedacht. Für mich aber unmöglich, dass er männerspezifisch auszulegen sei.
Beruft sich dann das Kirchenrecht oder andere einschlägige Texte auf die bloß historische Schiene, ist der Geltungsgrund der Legitimation entfallen. Es wird nicht mehr aus einem Geltungsgrund einer Sinnidee argumentiert.
Die Vorstellung einer konstituierten, männlichen! Weihe-Hierarchie, wie sie anscheinend historisch aus den IGNATIUS-BRIEFEN abgeleitet werden können soll (siehe LG 20), droht bereits eine aporetische Konstruktion zu werden, weil der Geltungsgrund der kirchlichen Weiheämter plötzlich auf das männliche Geschlecht eingeschränkt und unveränderlich wird.
Die Idee einer positiven Erlösung und die „Repräsentation“ einer göttlichen Wirklichkeit soll bildhaft für alle, von allen zu jeder Zeit eingesehen werden können, alles sehr plausibel, aber kann das in der Frage kirchlicher Ämter nur in der männlichen Anschauungform erfolgen? Es begegnet mir den Argumentationen zu den kirchlichen Ämtern zu viel des Visuellen, Bildhaften, Analogiehaften – und zu wenig Begrifflichkeit in der Sinnbestimmung eines Amtes.
Die Anwendung der Erlösungs-Idee verlangt sicherlich viele pragmatische, soziologische, psychologische Konkretionen, das vermag sogar ein Stück weit a) die männliche Präferenzen im Weiheamt verständlich machen, doch b) der eigentliche Geltungsgrund der genetischen Erkenntnis und Sakramentalität ist jenseits anschaulicher, z .B. männerspezifischer Klassifikation zu suchen.
Im Kirchenrecht, in ihrer langen Tradition verschiedener Quellen, geht es dann m. E. wild durcheinander. Der CIC 1983 kennt einerseits eine gleichwertige Zuerkennung der Heilsgnade, der Erlösung, der Hoffnung, aber in Fragen der Weiheämter kennt er wieder keine gleichwertige Zuerkennung von Rechten und Pflichten. Da interpretiert er gewisse „historische“ Aussagen metaphorisch, als wäre ohne weiters ein Wort oder Begriff früherer Zeit von selbst zu verstehen, ohne dessen interaktive Entstehung zu bedenken, den ganzen Rahmen der damaligen Pragmatik u. a. m. Der CIC 1893 überwindet wohltuend in manchen Bereichen patriarchale Muster und Standesunterschiede, kommt hier durchaus einem Vernunftrecht oder Naturrecht nahe aufgrund göttlicher Gesetzgebung, aber dann wieder verfällt er unkritisch in bloße Zitierungen von Bibelstellen oder Gewohnheitsrecht. Eine Aneinanderreihung von historischen Daten oder eine bloße Berufung auf die Hl. Schrift erzeugt aber noch keine Geschichte und keine geschichtliche Legitimation. Eine bloß „historische“ Auskunft und eine historisch-kritische Exegese wird den Geltungsgrund einer „Repräsentation“ – so ein wesentlicher Begriff in der Legitimation von Ämtern – und generell eine geschichtliche Apposition und Applikation nie finden können und wird auf Dauer autoritär und dezisionistisch.4
6) Liest man historisch-kritische Literatur zum Neuen Testament oder hört dazu Vorträge5, so frage ich mich immer, welche „Selbstbeobachtung“ (ebenfalls ein Begriff von Schleiermacher) und Idee und Kritik steckt hinter den grammatischen und psychologischen Textinterpretationen der Exegeten und Interpreten von heute? Abgesehen jetzt von den vielen Methoden der Textanalyse (Textkritik, Formkritik, Gattungskritik, Kanonkritik, rhetorische Analyse, narrative Analyse, literarische Dekonstruktionen, humanwissenschaftliche Methoden u. a. m), ist m. E. die umfassende Kritik des Geltungsanspruches eines Textes entscheidend.
Eine subjektive und objektive „hermeneutische Erfahrung“ – bei Gadamer in einem zweifachen defizienten modus oder in einem hochwertig zu verstehen modus als „Gespräch“ zu lesen-6, ist eine erste wissenschaftliche Aufgabe, zweifellos: Den Autor, das Werk, die Zeitumstände, die Absicht, so gut wie möglich nach-zuverstehen. Dies ist eine sehr weitgehende Frage und verlangt ein breites grammatisches, psychologisches, historisches Wissen – und bleibt doch immer nur eine gewisse fragliche Metaphorik des Übertragens heutiger Fragestellungen auf die ganze Fragepragmatik der damals lebenden Christen und Autoren. Eine rein rationale Hermeneutik und genaue historische Verortung der Texte verstorbener Autoren kann es nicht geben – und wird es nach uns (chronologisch gemeint) für uns, sollte etwas von uns übrig bleiben, ebenfalls nicht geben. Es kann nur der eine zeitlos Geltungsgrund sein, der uns über Zeiten und Räume hinaus verbindet und zu einer geschichtlichen Weggemeinschaft verbindet.
Wenn ich den Geltungsanspruch finden will, fließen der Autor, sein Werk, seine damalige, umliegende synchrone Geschichte, die diachrone Wirkungsgeschichte des Werkes, und viele andere, oft unreflektierte Projizierungen und systemtheoretische Bedingungen ineinander und fordern unser/mein Wert- und Sinnsystem von heute zur Stellungnahme heraus. Wie könnte ich für heute eine Geltungsaussage nur aus angeblich historischen Aussagen ableiten?
Die versteckten „doktrinalen“ (Schleiermacher) Interpretationen freizulegen ist Sache einer philosophischen Kritik, die nach Wahrheit und Erkenntnis der Wirklichkeit fragt. Diese Wahrheit verlangt grundwesentlich für das Denken eine geschichtliche Realisierung – und ist bei weitem nicht eine bloß historische Aufzählung oder eine abstrakte, begriffslogische Analyse eines Geltungsgrundes wie z. B. ein Kant die „Religion innerhalb der Grenzen der reinen Vernunft“ (1793/1794) auf ein „moralisches“ Grundprinzip hin reglementieren wollte.
Um noch einmal auf Hermeneutik zu rekurrieren: Mit Schleiermacher gesprochen begleitet uns bei allem faktischen Verstehen stets eine divinatorische Einschätzung des ganzen Textes, d. h. eine Kritik der ganzen, herausgearbeiteten subjektiven wie objektiven „hermeneutischen Erfahrung“. („Von der divinatorischen Lektüre zur Hermeneutik und wieder zurück zur divinatorischen Lektüre“ Vorlesung 2007 v. M. Hofer, Linz).7
Solche eindringliche Briefliteratur eines dem Hl. IGNATIUS von Antiochien, oder einem Autor um 160/170 n. Chr. zugeschrieben Textes, lese ich nicht als zeitliches Protokoll oder als durchschaubares politisches Pamphlet mit einem gewissen Geltungsgrund, z. B. Macht zu erwerben, wie ich z. B. „De bello gallico“ von Cäsar interpretiere, lese ich auch nicht als mythische Erzählung, als ginge es um eine grundsätzliche Wesensaussage zum Vernunftwesen Mensch oder als ginge es um eine Wesensaussage zur Natur Gottes, sondern als eindringliche, performative Predigt, als Aufmunterung und Aufforderung und als Einladung zum Mitvollzug und zur Mitverantwortung, zur Danksagung, zur Bitte, zur Partizipation im weitesten Sinne. Gerade dieser total interpersonal und emphatisch gefärbte Mitvollzug ist a) der genetische Begründungs-Akt einer Bildung von Sakramenten und von sakramentalen Ämtern im speziellen, ohne aber b) die systemtheoretischen Bedingungen zu vergessen, die damals zu berücksichtigen waren – und offensichtlich hier in einer kleinasiatischen Gemeinde zu einer männlichen Hierarchie drängten. (Also die pragmatischen und interaktiven Gründe einer Einführung von sakramentalen Ämtern – damals nur männlichen Geschlechts.)
Vordringlich und unüberhörbar geht es in den „Sieben Briefen“ a) um die Einheit der Gemeinde angesichts vieler Anfeindungen und systemtheoretischer Gefahren, und b) um eine, soweit im menschlichen Ermessen mögliche, gesicherte, glaubwürdige, nachvollziehbare Weitergabe und Kontinuität der positiven Offenbarung. Wie sollte die Konkretion und Apposition jetzt aussehen? Die Sprache ist natürlich eine ganz andere als die juristische Sprache z. B. des CIC 1983 zur Konstitution von Weiheämtern, weil sie eben aus der Situation heraus gebildete Ämter waren.
Eine juristische Sprache und Begründung lässt den Akt der Einsicht und Entstehung oft nicht mehr erkennen, sie dekretiert einfach ein Gesetz, eine administrative Vorschrift – und eine angebliche „historische“ Begründung wird nachgeschoben.
Historisch entschied sich die christliche Gemeinde und der charismatisch begabte Autor der IGNATIUS-Briefe – ich würde ihn als Diakon einstufen, weil er von Diakonen als „Mitknechte“ spricht – für eine männliche Struktur sakramentaler Ämter. Das hat m. E. rein systemtheoretische, zeitbedingte Gründe gehabt, aber nicht prinzipielle, genetische und reflexologische Gründe. Die angefeindete Gemeinschaft und die Verkündigung des Glaubens war offensichtlich anders nicht zu retten als durch ordinierte Personen, damals männlichen Geschlechts.
Die apriorische Sinnidee hinter der Verkündigung, hinter den Mahnungen zur Einheit im Anliegen der Kontinuität und der Tradition der positiven Offenbarung, ist m. E. deutlich herauszuhören – und das ist die genetische Erkenntnisart und der Geltungsgrund der Argumente – ohne anschauliche Objektivation in männlichen oder weiblichen Ausdrucksformen.
Die prinzipielle Ausrichtung auf Freiheit und Erlösung für alle Menschen!, gleich welchen Geschlechts, welcher Nation, welcher Sprache, die Fortführung der positiven Offenbarung, die Einheit und Kontinuität, das war die postulatorische Wahrheit, die die christliche Gemeinde damals getragen hat. Das männliche Geschlecht war nur Mittel der Zweckidee, zeitbedingtes Mittel zur besseren Applikation und Konkretion dieser Zweckidee.
Die Ämter sind in statu nascendi zu beobachten – das macht die Texte so interessant! – a) die Geltungsgründe sind transzendental nachvollziehbar, b) das männliche Geschlecht ist hermeneutisch verstehbar, den Zeitgründen geschuldet.
7) Ich möchte jetzt LG 20 in den expliziten Verweisen auf den Hl. IGNATIUS zitieren: Es muss in LG 20 des 2. Vatikanums ein ausgesprochen guter Kenner der Texte am Werk gewesen sein – oder war es eine Sekretärin, eine geistliche Schwester im Vatikan? – denn er/sie suchte wirklich die m. E. schönsten Stellen aus dem NEUEN TESTAMENT und den „Sieben Briefen“ und anderer Kirchenväter heraus, um das sakramentale Weiheamt zu legitimieren.
Jetzt die zitierten, ausdrücklich herausgehobenen Stellen, die auf die „Sieben Briefe“ des Hl. Ignatius in der dogmatischen Konstitution „Lumen Gentium“ verweisen.
LG 20: „(….das Bischofsamt) kraft der auf den Ursprung zurückreichenden Nachfolge (Vgl. Ignatius v. A., öfters.)
Die Bischöfe haben also das Dienstamt in der Gemeinschaft zusammen mit ihren Helfern, den Priestern und den Diakonen, übernommen (Ignatius v. A., Philad., Vorrede: ed. Funk I, 264.). An Gottes Stelle stehen sie der Herde vor (Ignatius v. A., Philad., 1, 1; Magn. 6, 1: ed. Funk I, 264 u. 234.), deren Hirten sie sind, als Lehrer in der Unterweisung, als Priester im heiligen Kult, als Diener in der Leitung (Ignatius v. A., philad. 2; smyrn. 8, Magn. 3; Trall. 7: ed. Funk I, 265 f; 282; 232; 246fu. a.; ).
Der Brief an die Philadelphier ist vielleicht der eindringlichste und schönste Brief, was das Bischofsamt und generell die Botschaft betrifft: (Hervorhebungen von mir)
Vorrede: „Ignatius, der auch Theophorus (genannt wird), an die Kirche Gottes des Vaters und des Herrn Jesu Christi, die in Philadelphia in Asien sich befindet, begnadigt und gefestigt in Eintracht mit Gott, die ohne Aufhören frohlockt im Leiden unseres Herrn und die in seiner Auferstehung vollendet ist in jeglicher Barmherzigkeit, die ich grüße im Blute Jesu Christi, die meine ewige und bleibende Freude ist, besonders wenn sie eins ist mit ihrem Bischof und seinen Presbytern und den nach Jesu Christi Willen eingesetzten Diakonen, die er nach seinem eigenen Willen in Festigkeit gestärkt hat durch seinen Heiligen Geist.
An die Magnesier: „ 1. Wie nun der Herr, da er mit ihm eins ist, ohne den Vater nichts getan hat, weder durch sich selbst noch durch die Apostel, so sollt auch ihr ohne den Bischof und die Presbyter nichts tun; auch sollt ihr nicht versuchen, etwas auf eigene Faust als richtig erscheinen zu lassen, sondern bei eurer Versammlung sei ein Gebet, eine Bitte, ein Sinn, eine Hoffnung in Liebe, in untadeliger Freude, das ist Jesus Christus, im Vergleich zu dem es gar nichts Besseres gibt. (sc. m. E. die Nachahmung Jesu Christi ist Vorbild, diese wird aber nicht metaphorisch auf Bischof und Priester übertragen, sondern deren Begründung liegt wiederum im konkreten Tun und der konkreten zu erreichenden Gemeinsamkeit nach dem Vorbild Christi. Später wird die Gültigkeit der Sakramente von der Rechtmäßigkeit eines katholischen Bischofs oder Presbyter abhängig gemacht, aber das ist nur mehr juristische Zuordnung und Zuständigkeit zwecks gesellschaftlicher Ordnung. Der Geltungsgrund der Gültigkeit bleibt in der Nachahmung des Tuns Jesu Christi, nicht in der rechtlichen Dezision.)
2. Kommet alle zusammen wie in einen Tempel Gottes, wie zu einem Altare, zu dem einen Jesus Christus, welcher von einem Vater ausging und bei dem einen blieb und zu ihm zurückgekehrt ist.“ (sc. wiederum die Gemeinsamkeit des Tuns wird für alle beschworen, der Geltungsgrund liegt in dieser solidarischen Gemeinschaft nach dem Vorbild Jesu, nicht in einer juristisch administrativ eingeteilten Körperschaft.)
Philadelphier: 2. Kap. Warnung vor Spaltung und Irrlehre.
1. Als Kinder des Lichtes der Wahrheit fliehet die Spaltung und die schlimmen Lehren; wo immer der Hirte ist, dorthin folget wie die Schafe.
2. Denn viele Wölfe, die vertrauenswürdig (scheinen), fangen durch böse Lust die Gottsucher weg. Wenn ihr aber einig seid, haben diese keinen Erfolg.“
An die Smyrner: 8. Kap. Seid eins mit dem Bischof!
1. Alle sollt ihr dem Bischof gehorchen wie Jesus Christus dem Vater, und auch dem Presbyterium wie den Aposteln; die Diakonen aber ehret wie Gottes Anordnung. Keiner tue ohne den Bischof etwas, das die Kirche angeht. Nur jene Eucharistie gelte als die gesetzmäßige (ἡγείσθω), die unter dem Bischof vollzogen wird oder durch den von ihm Beauftragten. (sc. man hört wörtlich heraus, dass Gültigkeitsfragen zugenommen haben, d. h. es dürfte ein Konflikt im Hintergrund bestanden haben. Abgesehen davon ist aber nochmals die deutsche (und wahrscheinlich lateinische Übersetzung) sowieso eine Spur juristischer ausgefallen. Siehe Abschnitt 2 – deutsch und griechisch. Man merkt aber auch, dass der Geltungsgrund der Erlösung und der Sinnidee nochmals differiert von rechtlichen Einschränkungen)
2. Wo immer der Bischof sich zeigt, da sei auch das Volk, so wie da, wo Jesus Christus ist, auch die katholische Kirche ist. Ohne den Bischof darf man nicht taufen noch das Liebesmahl feiern; aber was immer er für gut findet, das ist auch Gott wohlgefällig, auf dass alles, was geschieht, sicher sei und gesetzmäßig.“
2. ὅπου ἂν φανῇ ὁ ἐπίσκοπος, ἐκεῖ τὸ πλῆθος ἤτω, ὥσπερ ὅπου ἂν ῇ Ἰησοῦς Χριστός, ἐκεῖ ἡ καθολικὴ ἐκκλησία. οὐκ ἐξόν ἐστιν χωρὶς τοῦ ἐπισκόπου οὔτε βαπτίζειν οὔτε ἀγάπην ποιεῖν· ἀλλ’ ὃ ἂν ἐκεῖνος δοκιμάσῃ, τοῦτο καὶ τῷ θεῷ εὐάρεστον, ἵνα ἀσφαλὲς ᾖ καὶ βέβαιον πᾶν ὃ πράσσετε.
An die Magnesier: 3. Kap. Achtung vor dem jugendlichen Bischof.
1. Es ziemt euch aber, das jugendliche Alter des Bischofs nicht auszunützen, sondern entsprechend der Macht Gottes des Vaters jegliche Ehrfurcht ihm zu erzeigen, wie ich erfahren habe, dass auch die heiligen Presbyter seine offenbar in jugendlichem Alter erfolgte Erhebung nicht missbrauchen, sondern als in Gott verständige Männer in Übereinstimmung mit ihm wandeln, doch nicht mit ihm, sondern mit dem Vater Jesu Christi, dem Bischof aller. (sc.die Anerkennung eines Bischofs war dem Autor wichtig aus uns nicht mehr bekannten pragmatischen, historischen Gründen, aber nicht metaphorische oder metonymische Übertragungen auf den jungen Bischof finden statt, sondern interaktive Nachahmung „entsprechend der Macht Gottes).
2. Zur Ehre dessen nun, der uns erwählt hat, ziemt es sich, ohne jede Heuchelei gehorsam zu sein; denn man täuscht nicht diesen sichtbaren Bischof, sondern man spottet über den unsichtbaren. Ein solches Handeln aber bezieht sich nicht auf das Fleisch, sondern auf Gott, der das Verborgene weiß.“ (sc. der transzendente Geltungsgrund und die transzendente Geltungsbegründung ist klar hervorgehoben)
An die Trallianer: 7. Kap. Anschluss an den Bischof.
1. Hütet euch also vor solchen. Das wird bei euch der Fall sein, wenn ihr nicht aufgeblasen seid und euch nicht trennet von Gott Jesus Christus, vom Bischof und von den Vorschriften der Apostel. 2. Wer sich innerhalb der Opferstätte befindet, ist rein; wer aber außerhalb steht, ist nicht rein; das heißt: wer ohne Bischof, ohne Presbyterium und Diakon etwas tut, der ist nicht rein in seinem Gewissen. (“οὗτος καθαρός ἐστιν τῇ συνειδήσει.) (sc. offensichtlich bindet der Autor den christlichen Glauben an eine Übereinstimmung mit der göttlichen Welt, sodass der Begriff des „Gewissens“ hier eine starke Rolle bekommt.)
8) Ich lese und höre als erstes, als „Kritik“ nach Schleiermacher formuliert, oder hier im äquivalenten Sinnen gebraucht, als „genetische Erkenntnis“ aller Briefe, wie schon angedeutet a) die durch die Bischöfe und Priester und Diakone zu bezweckende Einheit und Eintracht und Kontinuität heraus! Das ist aber eindeutig nicht narzisstisch, patriarchalisch oder herrschsüchtig motiviert, denn alles ist begründet im Gehorsam dem dreifaltigen Gott gegenüber. Wenn wirklich psychische Eigensucht und Eigeninteresse oder Patriarchalismus dahinter gestanden wären, wären die Briefe total anders ausgefallen!
Die Einheit der Gemeinde dürfte aus diesen und jenen systemtheoretischen Gründen gefährdet gewesen sein (Irrlehren, Verfolgung durch den römischen Staat u. a. m.), die positive Offenbarung war bedroht, ergo musste erst recht Einheit, Zusammenhalt und „Gehorsam“ beschworen und demonstriert werden a) aus geltungsspezifischen positiven Gründen und b) aus systemtheoretisch negativen Gründen.
Die eigentliche Begründung und Rechtfertigung war, so mein handlungstheoretisches Analysewerkzeug, die Herbeiführung einer von allen für alle akzeptable genetische Einsicht in einen absoluten Geltungsgrund, der mit den vielen Widerstimmigkeiten sich Ausdruck verschaffte. Den Geltungsgrund können wir heute noch teilen, die Umstände haben sich geändert.
8) Im Gegensatz zur Gnosis und ihrer Denkart und anderen Sinnangeboten der damaligen Zeit gewährte die christliche Erlösungsidee (Vergebung, Sinnerfüllung, Restitution) eine dauernde, über Zeit und Vergänglichkeit hinausgehende, pertinente Sinnidee. Die Gnosis ging ja z. B. von suspekten, schauderhaften bis frivolen Geschichten aus und konnte eine geschichtliche Überlieferung und eine Kette zusammenhängender Freiheitsentscheidungen von Propheten, Aposteln, Gläubigen gar nicht denken, geschweige eine Sinnidee der Vergebung und des ewigen Lebens kultisch praktizieren. (In hervorragender Weise hat der Hl. IRENÄUS die Unterschiede zwischen einem bloß pseudo-gnostischen Wissen und einem geschichtlich-sukzessiven Wissen herausgestellt in seiner großen Schrift „Gegen die Häretiker“ im 2. Jhd. – siehe Blog von mir – Link.)
Anders gesagt: Die genetische Erkenntnis der Gnade gewährte eine neue Identität und Sinngebung – und verlangte die Realisierung dieser Gnade, verlangte handlungstheoretisch akzeptabel einen Kult und eine lebendige Erinnerung, Geschichte und Tradition, „succesio“ und „ordo traditionis“ mit IRENÄUS v. Lyon gesprochen, ein neues Zusammenleben, eine geistliche Durchdringung des Alltags und des ganzen Lebens, eine kirchliche Lebensform, aber immer im Wissen und im Rückbezug, dass die intuitive und intelligierende Quelle dieser neuen Formen und Institutionen und Realisierungen vom absoluten Geltungsgrund und dem Wirken des Heiligen Geistes ausginge und davon abhinge, das war das Gebot der Stunde.
Nach transzendentalen Prinzipien ist notwendig mit einer Erkenntnis deren Realisierung und Anwendung verbunden. Die neu erkannten Werte sind prinzipielle, geistige Setzungen, die aber nicht außerhalb des Bewusstseins existieren. Sie sind selbst ein Wille und gerichtet an ein freies Wollen. Der höchste Wert der positiven, christlichen Offenbarung ist die erlösende, vergebende Liebe JESU CHRISTI, ist Selbstwert, an den freien Willen der Aufnahme und des Glaubens gerichtet, ergreifende Evidenz, vollkommene Erfüllung des Willens, ist genetische Erkenntnis, über theoretisches Wissen hinausgehend, praktisches Wissen und Wollen einnehmend, unmittelbar wahr und gut, reflexologisch nachvollziehbar und zukunftsorientiert. Diese Vergebung und Erlösung als absoluter Wert bezieht sich auf die Freiheit jedes einzelnen Vernunftwesens und kann in sittlicher Wertung nachvollzogen werden. Die Realität wird zur aufgegebenen, gegebenfalls zu verändernden Wirklichkeit.
Der Hl. Ignatius/der anonyme Autor und die ganze dahinterliegende Gemeinde waren sich ihrer Verantwortung der Beziehung des sittlichen Wertes auf ihre historische und weltliche Situation sehr bewusst. Sie handelten nicht nach egoistischen Bedürfnis oder aus einem krankhaften Patriarchalismus heraus. Das ist wohl eindeutig den Texten zu entnehmen!
Der höchste legitimierende Wert der Hoheit und Würde der positiven Offenbarung stand über allem – unabhängig von der Geschlechterfrage! Die Umsetzung und Applikation bei aller Heiligkeit eines IGNATIUS oder eines unbekannten, charismatischen Autors oblag der ganzen! mitspielenden Gemeinde, inklusiv der Frauen und Kinder, und konnte natürlich nur faktisch und zeitlich ausfallen.
Ich höre entsprechende Sorge und Verantwortungsbereitschaft gegenüber dem höchsten Anspruch des Sollens und gegenüber den Gläubigen in individuo und im Ganzen als Gemeinde heraus, ebenso eine gewisse Unsicherheit und Angst und Sorge wegen der politischen und sozialen und kulturellen Verhältnisse. Wie kann es und soll es weitergehen?
Hinter diesen, selbst für Reinhard M. Hübner rätselhaften Klarheit der sakramentalen Ämter, ist m. E. klar a) diese genetische Sinnidee und der Zweck der Etablierung herauszuhören, als auch b) die pragmatische, systemorientierte Anpassung. Man musste flexibel, klug, pragmatisch handeln, oder, mit einem anderen, damals geschaffenen Begriff gesagt und die prekäre Lage beschreibend, man wollte „katholisch“ handeln, um alle Völker und Nationen und Sprachen und Generationen, Arme und Reiche, in einer umfassenden Rettungs- und Erlösungsidee zusammenzufassen. (Siehe Artikel v. R. M. Hübner zum Begriff „katholisch“.) .8
9) Nach dem von mir oben grob angedeutetem Schema von Schleiermacher können die Aussagen der Briefe analysiert und gegliedert werden: Es besteht immer, zu meiner Verwunderung festgestellt, abgesehen jetzt vom grammatischen und psychologischen Teil, ein Zusammenhang von Meditation, Komposition (Einheit und Kontinuität der Botschaft) und „Kritik„.
Würde ich dem Hl. IGNATIUS oder dem unbekannten Autor um 160/170 n. Chr. patriarchale Interessen unterstellen, hätte er sich stark auf die Männlichkeit JESU und der Apostel und des Paulus berufen müssen, hätte er nicht so liebevoll, wenn auch spärlich, in Grußlisten die Frauen erwähnt und liebevoll die Leute angesprochen, hätte er vielleicht viel straffer alles strukturiert, betriebswirtschaftlich besser alles organisiert, sich diskursmäßig stärker gegen Konkurrenten verteidigt….. Diesen patriarchalen und betriebsberatenden Diskurs kann ich bestenfalls nicht erkennen.
Liest man historische Literatur zu damaligen Zeit des 2. Jhd. n. Chr., so gab es ja viele Unfreie, Tagelöhner, Sklaven etc. Die Frauen und Kinder und Fremde waren von der „libertas“, „dignitas“ und „auctoritas“ eines römischen Staatsbürgers bzw. von der Redefreiheit des griechischen Polis-Bürgers, der ein Mann sein musste, ausgeschlossen. Das alles ist für eine „hermeneutische Erfahrung“ solcher Texte in komparativer Lektüre festzuhalten, will man das durchaus Revolutionäre und Neue der christlichen Gemeinden halbwegs gerecht einschätzen.9
Darum geht es bis heute: Die Ziel- und Zweckbestimmung einer durch die positive Offenbarung bewirkten neuen Erkenntnis von Gott bedingt einen neuen familiären, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Zusammenhang aller Völker und Nationen, und ebenso einen neuen interpersonalen Zusammenhang der Geschlechterbeziehung zwecks Bildung der ekklesiologischen und pneumatologischen Idee der Erlösung, bleibt aber auch angewiesen auf pragmatische und wissenssoziologische und viele systemtheoretische Bedingungen.
10) Was historisch gewesen ist, ist Aufgabe der hermeneutischen Analyse, ist Komparation vieler Texte, ist „hermeneutische Erfahrung“, und verlangt wissenschaftliche Herausarbeitung des Gegenstandes.
Über diese analytische Hermeneutik hinausgehend ist aber die „Kritik“ notwendig, d. h. eine transzendentale Erkenntniskritik, was den apriorischen Maßstab der „hermeneutischen Erfahrung“ betrifft. Denn, was sollten wir mit den Ergebnissen historisch-kritischer Forschung schließlich anfangen?
Ich will hier, wie gesagt, besonders auf den zeitüberhobenen Geltungsanspruch hinaus: Geschlechtsspezifisch handeln wir immer, das hat einen tieferen Sinn, das möchte ich gar nicht bezweifeln, aber das kann nicht eine ideelle Begründung eines absoluten Geltungsgrundes selber sein. Das wäre ja purer Geschlechter-Realismus in Gott (oder in die Idee) hineingetragen.
Die Bischöfe von heute, die eine ziemlich hohe legislative und jurisdiktionelle und administrative Fülle an Macht (vgl. z. B. CIC/1983 c 381 § 1ff) beanspruchen, die teilhaben an den munera Christi wie „Hirtendienst“, „Lehramt“, „Leitungsdienst“ – alles so Ausdrücke des CIC 1983, sie begründen ihre vielseitige „Repräsentanz“ und Legitimation nicht selten historisch (und literarisch) von den Aposteln her. Was aber begründet wirklich eine Sukzession? Wohl der Akt einer gemeinsamen Einsicht in ein Symbol des Glaubens, der Akt medialisierter Weitergabe der positiven Offenbarung, Gebet, Gedächtnis, solidarische Liebe u. v. m, aber sicherlich nicht eine biologische Reihe männlichen Geschlechts, oder ein paar, kontrovers diskutierte Bibelzitate oder eine bloß historische Tradition des Kirchenrechts.
„In jeder Gemeine bestellten sie durch Handauflegung Älteste und empfahlen sie mit Gebet und Fasten dem Herrn, an den sie nun
glaubten.“ (Apg 14,23) – ist nur ein schönes Zitat von der geltungsspezifischen Sukzession, aber nicht ein Zeit für die Begründung einer männerspezifischen Hierarchie.
Welchen erkenntniskritischen Status haben z. B. die metaphorischen Aussagen in den Briefen, wenn die „Bischöfe“ mit Gott-Vater verglichen werden, die “Presbyter“ für die Apostel, die „Diakone“ für Jesus Christus stehen?
Ich kann diese Metaphorik nur so verstehen, dass deren kritischer Teil darin besteht, dass die Legitimation aus der Zweckbestimmung der Idee und aus einem absoluten Geltungsgrund der positiven Offenbarung kommt, an dem partizipativ alle gläubigen Christen Anteil bekommen mögen, unabhängig vom Geschlecht. So rein wörtlich-metaphorisch, Text und dann Bild, sind diese Beschreibungen wohl nicht zu lesen!
Durch „genetische Erkenntnis“ wurden die Ämter geschaffen und können so weiterhin begründet werden, nicht erb-genetisch in männlicher Tradition und männlicher Linie oder durch bloße Wiederholung literarischer Muster oder durch historischen Zeitablauf, oder in einem metaphorisch-symbolischen Gebrauch.
Wenn ich diesen Ausdruck „genetische Erkenntnis“ hier und den folgenden Überlegungen zur Frage einer möglichen „Priesterweihe von Frauen“ gebrauche, so meine ich immer dieser Fülle von werthafter, reflexologischer und zukunftsgerichteter Erkenntnis, die als Geltungserkenntnis kraft Vernunft jeder/jede nachvollziehen kann. Entweder gibt es eine begriffliche Erklärung, oder wir tappen in bloßen strukturalistischen und linguistischen und etymologischen Wortklaubereien herum.
Dass es zu einer Art sakramentaler Weiheämtern kommen sollte, in ekklesiologischer und pneumatologischer Vermittlung der Erlösung, verstehe ich als einen bewussten Akt der Freiheit, historisch unableitbar, wie ähnlich die Verkündigung der Botschaft vom Himmelreich von Jesus selbst so begonnen hat – zwecks Verkündigung einer Rettung in genetischer und sazienter Weise. Die systemtheoretischen Bedingungen der damaligen Zeit verlangten dann eine Einschränkung der sakramentalen Ämter auf das männliche Geschlecht in der Frage der Anwendung, aber das tangierte nicht die „genetische Erkenntnis“ selbst, dass es überhaupt eine frohe Botschaft geben sollte, eine neue Sicht auf Welt durch die Wirklichkeit Jesu Christi.
Es muss ein stark platonisch gefärbtes Umfeld gewesen sein, zumindest im Denken des Autors (der Autorenschaft), wenn die Notwendigkeit einer neuen, ideell-geistigen und spezifisch neuen Weltsicht so schnell eingesehen worden ist, über die Grenzen jüdischer bzw. heidnischer Erinnerungskultur und mythischer Göttergeschichten hinausgehend. (Unsere Zeit könnte das wohl nicht mehr!)
Ebenso verlangte es ein mündiges, politisches Denken vieler Gläubiger, weil eine aktive, politische und „kirchliche“ Partizipation an der Einheit und Kontinuität ja vehement angestrebt war. Ohne aktive christliche Gemeinde hätte es der Autor/die Autorin nicht zu diese Paränese und ideellen Sicht gebracht bzw. wäre er/sie gar nicht verstanden worden, warum es noch kirchliche Ämter überhaupt brauche.
Kann ich aber von einer inneren Gesetzmäßigkeit der Erkenntnis (einer apriorischen Vernunftidee) und einer pertinenten Wert- und Sinnidee (positive Offenbarung) und einem damit verbundenen Geltungsanspruch ausgehen, habe ich ein festes Fundament der Analyse alter Texte gefunden – und bin nicht mehr hilflos historischen Meinungen der Exegese und unendlicher Hermeneutik ausgeliefert, was kann und soll aus damaliger Zeit heute noch herübergerettet, was kann fallen gelassen werden.
Ein großes Danke an die Übersetzer und an die „Bibliothek der Kirchenväter“ für die digitale Zugänglichkeit dieser Texte.
griechisch: https://bkv.unifr.ch/de/works/cpg-1025/versions/the-letters-loeb/divisions/2
deutsche Übersetzung:
https://bkv.unifr.ch/de/works/cpg-1025/versions/die-sieben-briefe-des-ignatius-von-antiochien-bkv
Download:
Die sieben Briefe des Ignatius von Antiochien (BKV)_deutsch_121
Hinter der meines Erachtens nicht mehr genau aufdeckbaren Historie hält sich eine seltsam konstante Einsicht und Erkenntnis durch, die ich a) der Form nach „genetische“ Erkenntnis nennen möchte. Unter „genetisch“ verstehe ich die Erkenntnis der Gründe, wie ein historisches Faktum zustande kommen kann. Dem Inhalt nach möchte ich das Betrachtungsobjekt b) eine sakramentale und gesellschaftlich-kirchliche Heils- und Sinnordnung nennen, die es zu errichten galt, notwendig zu errichten galt in den Augen der Gläubigen dieser Zeit.
Mit dem Wort „sakramental“ nehme ich eigentlich allen Inhalt meiner systematischen Erwägungen schon vorweg. Es würde mich hier zu weit führen, den historischen Ursprüngen der „symbola“, „synthemata“, „Sakramente“ nachzugehen – aber natürlich ist das eine starke Voraussetzung, die ich in das Denken dieses unbekannten Autors dieser Zeit unterstelle. Es muss ein stark platonisch geprägtes Umfeld gewesen sein, in der eine geistige Sicht das ganze Leben vernunftmäßig, ideenmäßig, durchdringen konnte.
Anders gesagt und von mir vorausgesetzt: Der Geltungsgrund einer apriorischen Vernunftoffenbarung und einer positiven Offenbarung erlaubt mir, die sonst nicht miteinander zu vereinbarenden historischen Details und Unsicherheiten auf eine Gesetzmäßigkeit der Beschreibung zurückzuführen – und das Gesetzmäßige in der Art einer analytischen Methode zu abstrahieren und zu systematisieren. Ich möchte zuerst ein paar Textauszüge bringen, die mir eine zeitlos gültige, genetische Erkenntnis auszusprechen scheinen.
Nach Schleiermacher „Hermeneutik und Kritik“ müsste man zuerst Texte a) einer psychologischen Auslegung und b) einer Meditation zuordnen. Ich zähle dazu: die oft wiederkehrende, psychologisch-emotionale Rede zur Eintracht und Einheit, die Warnung vor Irrlehrer, die Aufzählung der christlichen und geistlichen Glaubenswahrheiten, die rechtliche Eintracht durch eine hierarchische Ordnung, die Sakramente, die Nächstenliebe.
Der Meditationsteil hat aber, so scheint mir, einen deutlichen kompositorischen Faden: Ich erkenne als Komposition die Absicht der Errichtung einer christlichen Sinn- und Heilsordnung, krass unterschieden zur übrigen Gesellschaft.
Das Hauptaugenmerk liegt für mich in dieser a) Meditation eines Inhalts (=m) und
b) in der Komposition einer neuen Sinn- und Heilsordnung, die es notwendig zu errichten galt, aber zufällig in Form einer männlichen Hierarchie. (=k)
Ich möchte ein paar Zitate bringen und mit „meditativ“(=m) oder „kompositorisch“(=k) die Aussagen kennzeichnen, die also a) auf einen geistlichen Sinngehalt zielen (m) oder b) den Aufbau einer christlichen/kirchlichen Heilsordnung (k) anstreben.
Kommen Aussagen vor, die implizit ohne transzendentales Sich-Wissen und ohne transzendentales Selbstverständnis von Zeit und Geschichte und mithin ohne geschichtliches Verstehen gar nicht möglich wären, kennzeichne ich das als „genetisch“ (=g) Es ist natürlich meine Analyse relativ subjektiv und ergänzbar, aber es soll zumindest ein analytischer und kompositorischer Rahmenplan skizziert sein.
Siehe hier eine subjektive Auswahl:
An die Epheser
4. Kap …auf dass er euch höre und aus euren guten Werken erkenne, dass ihr Glieder seid seines Sohnes. Es ist also gut, dass ihr in vollendeter Eintracht lebet, damit ihr auch an Gott allezeit Anteil habet. (m)
7. Kap ..Einer ist der Arzt, fleischlich sowohl als geistig, geboren und ungeboren, im Fleische wandelnd ein Gott, im Tode wahrhaftiges Leben (m)
9. Kap. ….Ihr seid also alle Weggenossen, Gottesträger und Tempelträger, Christusträger, Heiligenträger, in allen Stücken geschmückt mit den Geboten Jesu Christi; (k)
14. Kap. …Anfang ist der Glaube, Ende die Liebe. Diese beiden, zur Einheit verbunden, sind Gott! (m)
19. Kap. ….Infolgedessen löste jegliche Zauberei sich auf, und jede Fessel der Bosheit ward vernichtet; die Unwissenheit ward weggenommen, das alte Reich ward zerstört, da Gott in Menschengestalt sich offenbarte zur Neuschaffung ewigen Lebens; da nahm seinen Anfang, was bei Gott zubereitet war. Deshalb kam alles in Bewegung, weil die Vernichtung des Todes betrieben wurde…….(g)
20. Kap. ……was ich begonnen habe über den Heilsplan in Beziehung auf den neuen Menschen Jesus Christus, in seinem Glauben und in seiner Liebe, in seinem Leiden und seiner Auferstehung. (g; das Denken eines „Heilsplans“ ist höchstes transzendentales Denken, denn es muss Ewiges mit dem zeitlichen Werden vereint gesehen werden.)
An die Magnesier
5. Kap …..die Ungläubigen das Gepräge dieser Welt, die Gläubigen aber in Liebe das Gepräge Gottes des Vaters durch Jesus Christus, dessen Leben nicht in uns ist, wenn wir nicht selbst durch ihn bereit sind, auf sein Leiden hin zu sterben (m; evtl. auch g)
8. Kap …..Denn die gotterleuchtetsten Propheten haben nach Christus Jesus gelebt. Deshalb wurden sie auch verfolgt, begeistert von seiner Gnade, auf dass die Ungläubigen volle Gewissheit bekämen, dass es einen Gott gibt, der sich geoffenbart hat durch Jesus Christus, seinen Sohn (m)
An die Trallianer
9. Kap ..1. Verstopfet daher eure Ohren, sobald euch einer Lehren bringt ohne Jesus Christus, der aus dem Geschlechte Davids, der aus Maria stammt, der wahrhaft geboren wurde, aß und trank, wahrhaft verfolgt wurde unter Pontius Pilatus, wahrhaft gekreuzigt wurde und starb vor den Augen derer, die im Himmel, auf der Erde und unter der Erde sind, 2. der auch wahrhaft auferweckt wurde von den Toten……….(m)
An die Römer
…Ignatius, der auch Theophorus (heißt), an die Kirche, die Gottes Barmherzigkeit erfahren in der Herrlichkeit des höchsten Vaters und Jesu Christi, seines einzigen Sohnes, die geliebt und erleuchtet ist im Willen dessen, der alles Seiende gewollt hat, gemäß der Liebe Jesu Christi, unseres Gottes, die auch den Vorsitz führt am Orte des römischen Bezirkes, ……. (m, aber auch eindeutig kompositorisch auf die Errichtung einer kirchlichen Sinn- und Heilsordnung hingerichtet =k)
An die Philadelphia
2. Kap…….1. Als Kinder des Lichtes der Wahrheit fliehet die Spaltung und die schlimmen Lehren; wo immer der Hirte ist, dorthin folget wie die Schafe…….(g)
6. Kap…..1. Wenn aber bei euch einer judaistische Lehren verkündigt, so höret nicht auf ihn! Denn es ist besser, von einem Beschnittenen das Christentum zu hören, als von einem Unbeschnittenen judaistische Lehren. Wenn aber beide nichts von Jesus Christus reden,…..(g)
8. Kap…..Mir aber ist Urkunde Jesus Christus; mir sind die unversehrten Urkunden sein Kreuz, sein Tod, seine Auferstehung und der durch ihn begründete Glaube; in diesen will ich durch euer Gebet gerechtfertigt werden……(g)
9. Kap…….1. Gut waren auch die Priester (des Alten Bundes), besser ist der Hohepriester (= Jesus Christus), der das Allerheiligste erhalten hat, dem allein die Geheimnisse Gottes anvertraut sind; er ist der Zugang zum Vater, durch den Abraham, Isaak, Jakob, die Propheten, die Apostel und die Kirche Zutritt haben. All das dient zur Vereinigung (der Menschen) mit Gott……..(m; aber auch genetisch, denn die Geschichte wird pertinent gesehen)
An die Smyrnäer
1. Kap…….1. Ich preise den Gott Jesus Christus, der euch so weise gemacht hat;…….(m)
4. Kap……..1. Ich gebe euch hierüber Mahnungen, Geliebte, obwohl ich weiß, dass auch ihr so denket (wie ich es dargelegt habe). Ich warne euch aber vor den Tieren in Menschengestalt, diese dürft ihr nicht nur nicht aufnehmen,……(g)
5. Kap (das Unglück der Doketen) ….1. Ihn verleugnen einige aus Unkenntnis, oder besser sie wurden von ihm verleugnet, da sie eher Anwälte des Todes als der Wahrheit sind; diese konnten die Prophezeiungen nicht überzeugen, noch das Gesetz Mosis, ja nicht einmal bis zum heutigen Tage das Evangelium und die Leiden der einzelnen aus uns…..(m)
6. Kap………lernet sie kennen, die Sonderlehren aufstellen über die Gnade Jesu Christi, die zu uns gekommen ist, wie sehr sie dem Willen Gottes entgegen sind! Um die (Nächsten-) Liebe kümmern sie sich nicht,…..(m)
7. Kap………1. Von der Eucharistie und dem Gebete halten sie sich ferne, weil sie nicht bekennen, dass die Eucharistie das Fleisch unseres Erlösers Jesus Christus ist,….(m)
An Polykarp
6. Kap……..Mühet euch miteinander, kämpfet, laufet, leidet, ruhet, wachet miteinander als Verwalter, Genossen und Diener Gottes. 2. Gewinnet die Zufriedenheit eures Kriegsherrn, von dem ihr ja auch den Sold empfanget; keiner werde fahnenflüchtig….(k)
Unter den vielen hermeneutischen Zugängen zu solchen Texten der Antike wähle ich also eine Art analytische Theorie, weil ich damit zwar nur Hypothesen behaupte, aber der Text in sich schlüssig und zusammenhängend wird – und vor allem einen Geltungsgrund gewinnen will, der für heutige Diskussionen eine Entscheidungshilfe sein könnte. Am Schluss soll sich die Hypothese bewähren und bestätigen.
Nach einer Literaturtheorie (siehe unten bei Vera u. Ansgar Nünning) erstelle ich einen gewissen analytischen Fragekatalog, um den ganzen Sinngehalt dieser sieben Briefe hermeneutisch und kritisch aufzuarbeiten. Der Oberbegriff der Meditation und Komposition ist, wie gesagt, die „genetische“ Erkenntnis.
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Welche Fragestellung versuchen die Briefe zu beantworten?
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Welche Hypothesen – von mir „genetischen Erkenntnisse“ und „sakramentale Heils- oder Sinnordnung“ genannt – beantwortet die Fragestellung?
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Welche Zusatzannahmen sind erforderlich?
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Wie gut sind diese Zusatzannahmen begründet?
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Was ist aus diesen Annahmen für die weitere Entwicklung, hier von mir eingegrenzt auf die Frage der kirchlichen Ämter, ableitbar? Im orthodoxen und katholischen Raum hat sich bis heute die männliche Hierarchie durchgesetzt? Ist das transzendental von den Begriffen her gerechtfertigt? Welche Text-Implikationen sind aus den Hypothesen ableitbar?
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Stimmt die lange nachfolgende Entwicklung einer männlichen Hierarchie mit dem ursprünglichen „Sitz im Leben“ (Gunkel) bei IGNATIUS/dem anonymen Autor um 110/oder 165/175 n. Chr. noch überein, oder wurden andere Begründungen relevant, sodass sich die männliche Hierarchie durchzusetzen begann? Wie spezifisch sind die Begründungen bei dem Heiligen/dem Autor, wie bei den nachfolgenden Generationen?
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Lässt sich die Hypothese – die sakramentale Heils- und Sinnordnung – modifizieren, damit die Auslegungen der späteren Jahrhunderte (einer männlichen Hierarchie) ebenfalls darunter subsumiert werden können? Offensichtlich gab es im 2. Jhd. die starken Diskurse um die Wahrheit der Lehre, die dahinterstehende Angst vor Verfolgung und Leiden, die Frage nach der kirchlichen Organisation und der Gültigkeit der Sakramente. Wenn dann historisch der christliche Glaube als Staatsreligion ab dem 4. Jhd. erlaubt und etabliert wurde, warum sollte die Lehre und das märtyrerhafte Zeugnis und die Gültigkeit der Sakramente von einer männlichen Hierarchie abhängen?
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Ist die spätere Entwicklungsgeschichte der männlichen Hierarchie anders zu lesen? Vielleicht ideologiekritisch auf einen sich verfestigt habenden Patriarchalismus, währende die männliche Hierarchie des 2. Jhd. durch die prekäre Situation noch pragmatisch zu akzeptieren war?
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Wie wir das männliche Amt heute im Zeitalter geschlechtlicher Gleichberechtigung gelesen? Wir tragen ja gerne unsere Interpretationen in die Hermeneutik alter Texte hinein.
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Meine sehr weit zu nehmende Hypothese der Errichtung einer sakramentalen Sinn- und Zweckordnung inklusiv männlicher Hierarchie – lässt das eine akzeptable Gesamtinterpretation aller sieben Briefe zu, auch der Textstellen, wo es nicht explizit um ein kirchliches Amt geht?
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Oder eine ganze andere Sicht, die ich aber nur theoretisch einblende, um den Gegensatz zu betonen: Spricht die Gattungsform „Brief“ überhaupt von einer intentionalen Aussageabsicht des Autors, oder geht es prinzipiell gar nicht um einen expliziten, dogmatischen Inhalt, sondern hauptsächlich um die paränetische, aufmunternde, tröstende, performative Rede?
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Es steht wohl eine leidenschaftliche, theologisch hoch gebildete, gesellschaftlich und politisch erfahrene Person dahinter, eine vielleicht durch Leiden geprüfte Persönlichkeit. Die psychologische Kommunikation ist dann mit vielen inhaltlichen, theologischen Inhalten kombinierbar. Die psychologische Seite kommt bei allen möglichen Datierungsproblemen und historischen Fragen gar nicht so unklar heraus, aber ebenso diese starke kompositorische Seite, dass es auf Eintracht, gemeinsame Feier, Liebe, Zusammenhalt, Bewahrung der christlichen Lehre gegenüber den Irrlehrern, zusammengefasst als kirchliche Sozial- und Gesellschaftsordnung und kirchliche Heils- und Sakramentenordnung inklusiv damit verbundener Hierarchie, ankommt.
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Es gäbe noch viele weitere Differenzen und Dekonstruktionen durchzuführen, um eine halbwegs angemessene, starke Analyse einer Geltungserhebung herauszuarbeiten. Wo kommen genderspezifische Aussagen vor? Wo soziale Fragen? Inwiefern werden Bezüge zum römischen Staat und zur Politik angesprochen? Wo finden sich die dekonstruierbaren Bezüge zur hellenistischen Kultur und zur religiösen Alltagswelt im Raum von Antiochia in Syrien, im Raum von Smyrna in Klein-Asien?
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Was besagen die verschiedenen kirchlichen Adressaten und Gemeinden? Geht es um ein erstes Netzwerk katholischer Verflochtenheit, um eine erste juristische Einheit bei einer ebenfalls noch existierenden Vielfalt verschiedener Gemeinden?
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Generell müssten noch viele dekonstruktive Unterscheidungen eingezogen werden, um eine halbwegs analytisch vertretbare Gesamtinterpretation zu erhalten. Eine neutrale historische Sicht gibt es nicht und erklärt nichts und führt zu keiner Verbindlichkeit und Wertschätzung. Irgendeine Gesamtsicht bringt jeder Rezipient/jede Rezipientin ein, auch der Historiker, der an der textkritischen Wahrheit orientiert ist. Jeder Text trägt die Spuren vieler anderer Texte in sich. Welche Intertextualität ist in den Briefen zu finden?
Wie kann aus den verschiedenen, oft divergierenden historischen Details eine geschichtliche, zusammenhängende Reihe des Verstehens gebildet werden?
So lese ich jetzt den Text auf seine analytisch-vernünftigen Argumente hin. Wie wohlbegründet sind die historischen, biblischen, theologischen, psychologischen und erkenntniskritischen Aussagen des Heiligen/des Autors – und warum? Wie wohlbegründet ist die Etablierung einer kirchlichen Ordnung und einer kirchlichen Hierarchie in einer transzendental-kritischen Fragestellung?
a) Wie kam es zu den Begriffsbildungen „Bischof“, „Priester“, „Diakon“? Welche Vorlagen gab es schon?
b) Welche stillschweigenden Fiktionen, Erwartungen, Hoffnungen, eschatologischen Konsequenzen sind explizit mit den kirchlichen Ständen verbunden?
Die Gottesauffassung, die soteriologischen Anschauungen im Unterschied zu privilegierten, gnostischen „Erkenntnissen“ (Pneumatikern) und doketischen Irrlehren, der monarchische Einschlag, die Erkenntnis der Wahrheit, die absolut christologisch zentrierte, allegorische Neu-Deutung der Hl. Schrift und die apostolische Verkündigung, der universale „katholische“ Heilsanspruch, die eschatologische Hoffnung, das alles, so scheint mir, sind analytische Elemente und wissenschaftstheoretisch gut haltbar: Der Heilige/der anonyme Autor ist – mag er Bischof oder Priester oder Diakon gewesen sein – ein transzendental-kritisch denkender Prophet und Apologet, ein Lehrer und Glaubenszeuge, der ein klares inneres Erkenntnisbild und eine klaren geschichtlichen Zusammenhang hat.
Alles, was er schreibt, ist intersubjektiv verständlich, reproduzierbar, vollständig in allen wesentlichen Parameter der Sinnfrage menschlicher Existenz.
Es kann eine Art deduktiv-nomologische Ableitung aus den psychologischen und meditativen und kompositorischen Erkenntnissen gebildet werden, sofern man einen genetischen Erkenntnis- und Geltungsgrund dem Autor zugrundelegt, oder besser gesagt, dieser ganzen christlichen Gemeinde, in der der Autor eingebunden war und verstanden werden konnte.
Weil es diesen überzeitlichen, genetischen Zusammenhang einer pertinenten Sinnidee und pertinenten Zukunftshoffnung und Zeitauffassung gibt, sind diese Texte für uns so wertvoll und in gewissem Sinne verbindlich. Sie haben einen „apostolischen“ Charakter, wenn mit dieser Eigenschaft „apostolisch“ ein transzendentaler Zusammenhang der Geschichte ausgedrückt werden soll.
Ferner erhoffe ich durch dieses Erkennen eines Geltungsgrundes und einer Geltungserhebung Entscheidungshilfen für heute zu finden in der Frage nach dem Priestertum, ob es nur Männern vorbehalten sein muss, weil es immer schon so war, oder liegt der Geltungsgrund in einer ganz anderen Begründung? Eine bloß „historische“ Antwort kann es nicht geben.
(Zu verschiedenen literarkritschen Methoden siehe den Überblick bei Vera Nünning und Ansgar Nünning (Hrsg.), Methoden der literatur- und kulturwissenschaftlichen Textanalyse, Stuttgart 2010. Zur Methode einer analytischen Literaturwissenschaft, siehe ebd. S 133 – 200.)
© Franz Strasser, Juli 2025
1F.D.E. Schleiermacher, Hermeneutik und Kritik. Mit einem Anhang sprachphilosophischer Texte Schleiermachers. Hrsg. v. Manfred Frank, Frankfurt am Main, Suhrkamp, 19771.
2Ein P. Janich meint im Entwurf einer Philosophie zur Sprache aus handlungsspezifischen Gründen und handlungsspezifischen Begriffsbildungen, dass weder die ideale Gesprächssituation noch die die reale analytische Ausgangssituation eines Textes hermeneutisch angemessen eingeholt werden kann: „ Die Hermeneutik von H. G. Gadamer ist eine metaphorische, weil alle sie bestimmenden Begriffe wie „Freilegung“ einer „Wahrheit“ durch „hermeneutische Erfahrung“, „das Wunder des Verstehens“ durch das „Einrücken in das historische Bewusstsein“, ja die gesamte Darlegung des Autors über Sprache, Verstehen, Wahrheit und Welt metaphorisch sind. Ihnen fehlt, was nur in direkter, nichtmetaphorischer Rede zugänglich wäre, nämlich (gegenüber einem widerfahrnishaften, als Erlebnisqualität geschilderten, passivisch bleibenden Verstehenserlebnis) eine aktivische Komponente, die, etwa in Form von Regeln oder Anweisungen, angeben würde, was genau zu tun ist, um eine bessere von einer schlechteren Interpretation des Textes einen toten Autors zu unterscheiden. Das „Gespräch“ des Interpreten mit dem toten Autor eines Textes ist, als Grundlage von Gadamers Hermeneutik, per se eine Metapher. Die analytische Hermeneutik von O. Scholz setzt dagegen bei den (der Rechtswissenschaft entnommenen) „Präsumptionsregeln“ an,nach denen ein Interpret dem (toten) Autor eines Textes gewisse Qualitäten unterstellen muss, damit dann die analytischen Bedeutungs-, Zeichen- und Sprechakttheorien sinnvoll angewandt werden können. Da hierbei weder pragmatische noch gar methodische Aspekte der Sprachphilosophie berücksichtigt werden, gelingt es diesem Ansatz so wenig wie dem phänomenologischen, zu Verfahrensvorschlägen für die Textinterpretation oder zu Bewertungsmaßstäben für Interpretationsergebnisse zu kommen.“ P. Janich, Sprache und Methode. Eine Einführung in philosophische Reflexion, Tübingen 2014, S. 136.137
3Siehe im Buch: Hübner, Reinhard M. und Kany, Roland (Hrsg.) (2017): Kirche und Dogma im Werden. Aufsätze zur Geschichte und Theologie des frühen Christentums. Studien und Texte zu Antike und Christentum, Bd. 108, Tübingen.
4Es fragt sich z. B. der exzellente Historiker Reinhard M. Hübner, ob die Begründung einer gültigen Eucharistiefeier vom Monepiskopat abhängig gewesen sei (R. M. Hübner, Kirche und Dogma im Werden, ebd. S. 84.). Welche Frage? Hübner konstruiert hier eine Begründungsfrage der Sakramente, als sei das eine juristische Frage gewesen – wie heute öfter dieses Problem diskutiert wird. Analytisch lässt sich wohl sagen, die Wahrhaftigkeit und Glaubwürdigkeit und Gültigkeit der Sakramente wurde aus diversen, uns historisch nicht genau bekannten Gründen, an die Rolle eine Bischofs zurückdelegiert, um eine kirchlich-gesellschaftliche Ordnung zu schaffen. Es wurde aber damit nicht umgekehrt die Gültigkeit des Sakramentes in ihrer theologischen und genetischen Qualität von der Delegationsvollmacht eines „Bischofs“ abgeleitet. Der Möglichkeitsgrund der Idee lag in der genetischen Erkenntnis, die ordinale Ordnung lag in der administrativen, ekklesiologischen Idee. Es wird wohl nicht gesagt, mit der Einführung der katholischen Hierarchie hat sich das Sakramentenverständnis erst entwickeln können!
Es bestand eine Notwendigkeit, die Gültigkeit der Eucharistie auf einen Bischof zurückzuführen, aber das waren rechtliche, gesellschaftliche Fragen. Da hätte ja Jesus gleich von „Bischöfen“ sprechen sollen, nicht so mehrdeutig bloß von „Aposteln“, wenn diese „Apostel“ noch für die Gültigkeit der Sakramente künftig zuständig gewesen sein sollten.
Der Hl. Ignatius (oder der Autor) war wohl veranlaßt (gezwungen) gewesen, den Bischofstitel, der grundsätzlich jedem Presbyter zukommen konnte, einem einzigen Mann in einer heiklen Situation zuzusprechen. Das ist eine plausible Antwort aus systemtheoretische Usachen, aber nicht eine Deduktionsfrage zur Gültigkeit der Sakramente.
5Ich hörte zu diesem Thema Priesterweihe für Frauen einen historisch-kritischen Beitrag von Prof. C. Niemand, 27. 6. 2024. Er zeigte in anschaulicher und akribischer Art die historische und etymologische Entwicklung des Wortes „Priester“ auf, sozusagen eine wissenschaftliche Bedeutungs- und Verwendungsgeschichte, um schlussendlich die Frage der Begründung neu zu stellen anhand wörtlicher Bibelstellen.
Der Zweck der Argumentation ging auf ein aktivisches Verstehen aus, diese Institution „Priester“, nicht zuletzt durch Bibelstellen der Pastoralbriefe, neu zu durchdenken und zu begründen, als eine geltungsspezifische Reflexion.
Ich schrieb für mich diesen Vortrag zusammen – in Stichworten. Vielleicht gibt es einmal eine autorisierte Veröffentlichung dazu, Link, Christoph Niemand, Theologie des Leitungsamtes, Abschiedsvorlesung 27. 6. 2024
6Bernward Grünewald, Der Erfahrungsbegriff der dialektischen Hermeneutik H.-G. Gadamers und die Möglichkeit der Geisteswissenschaften. Erschienen in: Logos, Neue Folge, Bd. 1, 1993/94, Heft 2, S. 152-183. Download im Inernet: Der Erfahrungsbegriff der dialektischen Hermeneutik H.-G. Gadamers und die Möglichkeit der Geisteswissenschaften
7Genauso wie die psychologische und die grammatische Methode dürfen das komparative und das divinatorische Verfahren nicht getrennt werden, denn „die Divination erhält ihre Sicherheit erst durch die bestätigende Vergleichung, weil sie ohne diese immer fantastisch sein kann. Die komparative aber gewährt keine Einheit. Das Allgemeine und das Besondere müssen einander durchdringen, und dies geschieht immer nur durch Divination.“ (Schleiermacher, siehe Anm. 1, ebd. S. 170)
8REINHARD M. HÜBNER, „Überlegungen zur ursprünglichen Bedeutung des Ausdrucks „Katholische Kirche“ bei den frühen Kirchenvätern.“ In: Väter der Kirche, ekklesiales Denken von den Anfängen bis in die Neuzeit“, hrsg. Von J. Arnold, R. Berndt, R.W. Stammberger, Paderborn 2004, S. 31 – 79.(Downloadbar von der Bayerischen Staatsbibliothek – aufrichtigen Dank! – siehe Link:
9Zum Begriff der Freiheit im antiken Leben und antiken Gesellschaftsformen siehe z. B. den Artikel von Christina M. Kreinecker, Freiheit in der Antike. In: Freiheit. Vom Wert der Autonomie, hrsg. v. Clemens Sedmak, Darmstadt 2012, S. 95 – 110.