Formale Logik und Philosophie – 2. Teil

1) Wie hat Kant das Problem einer differentiellen Einheit von Anschauung und Begriff gesehen? Ohne viel Sekundärliteratur heranzuziehen, allein aus der Lektüre der KrV schöpfend, soll der dortige Begriff der „Transzendentalen Logik“ in seiner Absicht durchschaut werden – natürlich mit Blick auf Fichte, der die differenzielle Einheit von Anschauung und Begriff aus einer genetischen Einheit der Reflexivität des Wissens abzuleiten versteht. Wie viele Kantinterpreten pendeln heute noch zwischen realistischer und idealistischer Erkenntnistheorie Kants hin und her und legen in die KrV alles Mögliche an Materialismus und Idealismus hinein, weil sie Kant aus sich allein verstehen möchten und Fichte nicht kennen! Entweder sie leugnen eine genetisch und differentiell zu begründende Einheit von Anschauung und Begriff, sodass ein dogmatische Realismus oder bodenloser Idealismus übrig bleibt, oder es bleibt ein Skeptizismus, wie ihn S. MAIMON noch zur Zeit Kants expliziert hat, dass überhaupt kein Zusammenhang zwischen Begriff und Anschauung besteht.

Mangels Ableitung der  transzendentalen Vorstellungs- und der Anschauungsmöglichkeit verfällt (nach meiner spärlichen Lektüre) z. B. die Analytische Philosophie einer bloßen Sprachanalyse – was damals Fichte schon feststellte1– und ersetzt kurzerhand die synthetische Einbildungskraft durch Sprachspiele, Lebensformen, Performativität, durch den Gebrauch der Wörter, durch Grammatik. Alles ist faktisch und kann so faktisch analysiert werden.  
Das andere Extrem wäre Hegel: Philosophie ist Logik. Das ist totale Selbstaufhebung des Wissens in ihrem Sinn und Zweck einer integralen Einheit von Anschauung und Begriff, ist totale Verkehrung des Sinns von Philosophie, Fakten erklären zu wollen, ist pure Ideologie,  selbstgewählte Unfreiheit, wieder  selbstverschuldete UnmĂĽndigkeit.  Ohne Anschauung und reflektierendes Sich-Bilden und ohne  zugrundeliegenden Geltungsanspruch von Wahrheit sind die dialektischen Sprachspiele Hegels nichtssagend und leer.  Es geschieht (bei Hegel) eine ständige Verwechslung von distinctio rationis (oder rationalis) und distinctio realis.  Man lese noch Antworten Fichtes zu dieser Literatur von Hegel z. B. in der SL-1812 – fhs-Studienausgabe, Bd. 3, S 273f.,  oder siehe J. G. Fichte, Vorlesungen ĂĽber die Bestimmungen des Gelehrten 1811 und  Rechtslehre 1812. 

Kant will ĂĽber die Handlungen der Vernunft Auskunft geben. Wie stellt die Vernunft  es an, Erkenntnis der Dinge zu erreichen und Erfahrungen zu sammeln? Eine „Transzendentale Logik“ als  2.Teil einer „Transzendentalen Analytik“ muss (nach Kant) einerseits die Grenzen der Vernunfterkenntnis beachten, denn aus bloĂźen Begriffen kann keine objektiv gĂĽltige Wahrheit gewonnen werden – ausgefĂĽhrt in der „Transzendentalen Dialektik“, 2. Hauptteil der KrV – andererseits sind es genau die Begriffe, die die synthetischen Erkenntnisse a priori ausmachen. Also braucht es inhaltgebende Begriffe.

Es ist zu „erwarten“, dass es eine solche „Idee von einer Wissenschaft des reinen Verstandes und Vernunfterkenntnisses“ (d. h. der „transzendentalen Logik“, KrV B 82.) geben muss.

Die allgemeine Logik löset nun das ganze formale Geschäfte des Verstandes und der Vernunft in seine Elemente auf und stellt sie als Principien aller logischen Beurtheilung unserer Erkenntniß dar. Dieser Theil der Logik kann daher Analytik heißen und ist eben darum der wenigstens negative Probirstein der Wahrheit, indem man zuvörderst alle Erkenntniß ihrer Form nach an diesen Regeln prüfen und schätzen muß, ehe man sie selbst ihrem Inhalt nach untersucht, um auszumachen, |ob sie in Ansehung des Gegenstandes positive Wahrheit enthalten. Weil aber die bloße Form des Erkenntnisses, so sehr sie auch mit logischen Gesetzen übereinstimmen mag, noch lange nicht hinreicht, materielle (objective) Wahrheit dem Erkenntnisse darum auszumachen, so kann sich niemand bloß mit der Logik wagen, über Gegenstände zu urtheilen und irgend etwas zu behaupten, ohne von ihnen vorher gegründete Erkundigung außer der Logik eingezogen zu haben, um hernach bloß die Benutzung und die Verknüpfung derselben in einem zusammenhängenden Ganzen nach logischen Gesetzen zu versuchen, noch besser aber, sie lediglich darnach zu prüfen. Gleichwohl liegt so etwas Verleitendes in dem Besitze einer so scheinbaren Kunst, allen unseren Erkenntnissen die Form des Verstandes zu geben, ob man gleich in Ansehung des Inhalts derselben noch sehr leer und || arm sein mag, daß jene allgemeine Logik, die bloß ein Kanon zur Beurtheilung ist, gleichsam wie ein Organon zur wirklichen Hervorbringung, wenigstens zum°° Blendwerk von objectiven Behauptungen gebraucht und mithin in der That dadurch gemißbraucht worden. Die allgemeine Logik nun, als vermeintes Organon, heißt Dialektik.“ (KrV B 85.86) (Hervorhebungen von mir)

2) Es stellt sich jetzt eine gewisse Parallele und Ähnlichkeit zu Fichte ein, insofern sich in seinen Vorbereitungen zur WL, von Fichte tituliert im SS 1812 „Vom Verhältniß der Logik zur wirklichen Philosophie, als ein Grundriß der Logik, und eine Einleitung in die Philosophie“ (=TL I) und im WS als „Vom Unterschiede zwischen der Logik und der Philosophie selbst, als Grundriß der Logik und Einleitung in die Philosophie“ (=TL II, in den SW zu finden, hrsg. v. Immanuel Fichte, SW IX, 103-400,) das gleiche  Anliegen findet, die Verfahrensweise der Vernunft zu rekonstruieren, d. h . a) das  anschauliche  und auch logifizierende, begriffliche  Denken zu reflektieren und b) die Vernunft als ganze, in ihrer gesamten Reflexion des theoretischen Vorstellens wie praktischen Handelns und Wollens  zu erkennen und zu begreifen. 3

FĂĽr dieses sowohl apriorische  wie anschauungsgebundene, begriffliche Denken, letztlich auch sittlich-werthafte Denken, sprich fĂĽr dieses grundsätzlich Handeln der Vernunft bedarf es einer „Transzendentalen Logik“, wie Fichte sie verstand, voll anschauungsbezogen, also gerade anders herum als Kant ihm in seiner Stellungnahme v. 7. 8. 1799 vorgeworfen hat, die WL sei bloĂźe „Logik“. (Der Titel „Transzendentale Logik“ ist von Fichte selber nicht so vorgegeben worden, siehe oben die genauen Titeln. Sein Sohn Immanuel Hermann gab diese Vorlesungen so heraus. Der Sache nach ist das aber korrekt!) 

Kant ahnt irgendwie, dass es inhaltliche Synthesen geben muss zwischen Anschauung und inhatlichen Begriffen, deshalb diese „Regeln des reinen Denkens eines Gegenstandes“ (KrV B 80; A 44), zusätzlich zur allgemeinen, formalen Logik. 
Er meint schlussendlich im teleologischen Denken der reflektierenden Urteilskraft, Jahre später (1790), die Einheit der Vernunft  gefunden zu haben, in einem apriorischen Geschmacksprinzip und einem teleologischen Prinzip, also von inhaltlichen Kriterien einer Einheit der Vernunft sprechen zu können.

Ferner schwebte Kant die Idee eines Systems der einen Vernunft vor, denn es können ja theoretische und praktische Erkenntnisbedingungen nicht getrennt nebeneinander liegen. Sie sind wie Teile, die notwendig funktional aufeinander bezogen sein müssen, sonst widersprechen sie sich. DIe Idee einer neuen Philosophie, oder besser gesagt, eine Metaphysik im Kleide der Transzendentalphilosophie schwebte ihm vor, in der alle Bereich des Wissens gegliedert versammelt sind. Die KrV stellte  bereits die Architektonik dieses Systems vor.  

„Die Transscendental-Philosophie ist hier nur eine Idee, wozu die Kritik der reinen Vernunft den ganzen Plan architektonisch, d.i. aus Principien, entwerfen soll, mit völliger Gewährleistung der Vollständigkeit und Sicherheit aller Stücke, die dieses Gebäude ausmachen. (KrV, Zusatz in B).
Daß diese Kritik nicht schon selbst Transscendental-Philosophie heißt, beruht lediglich darauf, daß sie, um ein vollständig System zu sein, auch eine ausführliche Analysis der ganzen menschlichen Erkenntniß a priori enthalten müßte.“ (KrV A 14).  „Zur Kritik der reinen Vernunft gehört demnach alles, was die Transscendental-Philosophie ausmacht, und sie ist die vollständige Idee der Transscendental-Philosophie, aber diese Wissenschaft noch nicht selbst, weil sie in der Analysis nur so weit geht, als es zur vollständigen Beurtheilung der synthetischen Erkenntniß a priori erforderlich ist.“ (Hervorhebungen von mir, KrV, A 15)

Kant kommt also  zu einem zweifachen Inhalt der Analytik des Vernunftvermögens, zur  Analyse einer Ästhetik mit ihren apriorischen Anschauungsformen, wie zur  Analytik der Logik eines inhaltlichen Denkens überhaupt.  

„In der Erwartung also, daß es vielleicht Begriffe geben könne, die sich a priori auf Gegenstände beziehen mögen, nicht als reine oder sinnliche Anschauungen, sondern bloß als Handlungen des reinen Denkens, die mithin Begriffe, aber weder empirischen noch ästhetischen Ursprungs sind, so machen wir uns zum voraus die Idee von einer Wissenschaft des reinen Verstandes und Vernunfterkenntnisses, dadurch wir Gegenstände völlig a priori denken. Eine solche Wissenschaft, welche den Ursprung, den Umfang und die objective Gültigkeit solcher Erkenntnisse bestimmte, würde transscendentale Logik heißen müssen, weil sie es bloß mit den Gesetzen des Verstandes und der Vernunft zu thun hat, aber lediglich, sofern sie auf Gegenstände a priori bezogen | wird und nicht wie die allgemeine Logik auf die empirischen sowohl als reinen Vernunfterkenntnisse ohne Unterschied.“ (KrV B 81/82) (Hervorhebung von mir) (Oder siehe A 52; B 76ff sehr deutlich)

3) Mit den „Gesetzen des Verstandes und der Vernunft“  bin ich wörtlich bereits bei Fichte gelandet: Wir sind als Philosophen nicht Gesetzgeber des menschlichen Geistes, sondern seine Historiographen“ (Ăśber den Begriff, GA I, 2, 107ff.; 147.).

In den Augen Fichtes muss diese beiderlei Analytik (von Ästhetik und Logik) ein halbfertiges Unterfangen sein, sofern nicht ihre genetische Einheit erwiesen werden kann.

Ebenso kann kein System der einen Vernunft sich finden, weil ohne einzige Grundbestimmung die weiteren Bestimmungen in ihrer Funktion gar nicht bestimmt werden können, was heiĂźt z .B. Erkennen fĂĽr die Empirie, fĂĽr eine Rechtslehre usw, und zwar in endlicher Zahl von Weiterbestimmungen. Kurz die Bemerkung Fichtes zu Kant:  Kant habe das System der reinen Vernunft nur „angedeutet„, es aber weder „dargestellt“ noch „bewiesen„.4

Im Wissensvollzug entdecken sich (bei genauer Analyse)  anschauliche Gesetze, Gesetze der  anschaulichen Projektion und Objektivierung und kreative Gesetze des Denkens, die allesamt aus einer genetischen Einheit hervorgehen und darauf wieder zurückgeführt werden können.

Fichtes groĂźe deduktive Leistung: Anschauung und Begriffe sind unabtrennlich, sofern ihr Aktcharakter betrachtet wird. Im Sich-Wissen einer absoluten Geltungsform „Ich/Ichheit“, im prä-disjunktiven Setzen,   sind  Anschauung und Begriff noch beisammen , d. h. im aktualen Sehen.

Philosophie will diese in der Erfahrung wirkenden ursprĂĽnglichen Denkgesetze wissenschaftlich erheben, d. h. die reellen Gesetze der Anschauung wie des begrifflichen Denkens.  Eine „transzendentale Logik“ im Sinne einer Logik materialer Gegenständlichkeit, wie Kant sie versteht, der Anschauung gegenĂĽbergestellt oder der Anschauung beigesellt, kann es nicht geben und braucht es nicht,  wie  umgekehrt die reinen Anschauungsformen nicht ohne Denken sind. Die Begriffe wie Anschauungen sind beider apriorisch, je nach Perspektive. In der TL I und II, um diese spätere Zeit 1812 zu zitieren, aber das Thema ist schon gleich in den EIGENE MEDITATIONEN 1793,  werden exemplarisch die empirischen Begriffe wie Körperlichkeit, Pflanze, Tier, Mensch genannt – siehe Link zu Paraphrasen dieser Stunden. Die apriorischen Synthesen hat Kant nur ganz abstrakt in seiner „transzendentalen Logik“ geahnt.  

Seine Forderung einer „transzendentale Logik“ galt einem ganz anderen Interesse: Er hatte groĂźe Bedenken gegen eine bloĂź begriffliche Philosophie, die von synthetischen Erkenntnissen a priori schwärmt, dabei aber die anschauliche und materiale Basis ihrer BegrĂĽndung vergisst. Das ist, siehe Zitat oben „(…)Blendwerk von objectiven Behauptungen gebraucht und mithin in der That dadurch gemiĂźbraucht worden. (…) (KrV B 85.86)  Deshalb folgt dann sozusagen das zweite groĂźe Thema der KrV: Die Dialektik.

4) Die Bedenken Kants sind einerseits ernst zu nehmen – man sehe die Irrwege bei Schelling und Hegel, die die sinnliche Anschauung überflogen -, andererseits ist diese Vernunftskepsis („skepio“ – genau nachprüfen) übertrieben und selbst blind, denn die Vernunft fungiert nicht außerhalb der Gesetzlichkeit der Einbildungskraft, sondern verhält sich wahrheitsgetreu und gewissenhaft, wenn sie auf ihre wahren Entstehungsbedingungen ihrer Anschauung reflektiert.

Prof. R. Lauth hat den Zusammenhang und den Unterschied zwischen Kant und Fichte so zusammengefasst: „Fichtes grundsätzliche Kritik an Kants durch die Grundsätze des Verstandes bestimmten Ontologie, als Wissenschaft von den äußeren Gegenständen überhaupt, hebt mit der Bemerkung an, dass Kant, indem er nur eine Kritik, kein System der Vernunft lieferte, nur bei den apriorischen Voraussetzungen in bestimmten Bereichen des Geistes ansetzen konnte.“5

Fichte sagt es so: “Kant, der die Kategorien ursprünglich als Denkformen erzeugt werden läßt, und der von seinem Gesichtspunkte (cf. der Kritik] aus daran völlig Recht hat, bedarf der durch die Einbildungskraft entworfnen Schemate, um ihre Anwendung auf Objekte möglich zu machen” (“Grundriß des Eigenthümlichen der Wissenschaftslehre”, GA I, 3,189). “In der Wissenschaftslehre (cf. als einem System der Vernunft] entstehen sie [sc. die Kategorien] mit den Objekten zugleich und um dieselben erst möglich zu machen, auf dem Boden der Einbildungskraft selbst.” (ebd.)

5) Kant nimmt nolens volens  immer  einen unreflektierten, dogmatischen Standpunkt ein, weil er von vornherein stets eine Disjunktion mitschleppt zwischen einem Subjekt, das in objektkonstitutiver Form synthetische  Akte a priori zu setzen vermag, aber die Bestätigung und Legitimation dieser apriorischen Erkenntnisart muss von  außerhalb des Subjekts von  der sinnlichen Anschauung kommen. 

Das „transzendentale Schema“ einer „reinen Synthesis gemäß einer Regel der Einheit nach Begriffen ĂĽberhaupt, die die Kategorie ausdrĂĽckt (…)“ (Schlussteil des Schematismuskapitels, KrV B 181) – ist genial erkannt, aber es fehlt diesem Schema die intellektuelle Anschauung und BegrĂĽndung, wie genau und warum schlussendlich das Denken seine synthetischen Begriffe realisiert und auf die Anschauung ĂĽberträgt. 

Nach Kant sieht es  so aus: Die Mannigfaltigkeit der Eindrücke strömt von außen an das „Ich denke“ heran und nachträglich verbindet das „Ich denke“  diese Mannigfaltigkeit zu einer angeschauten und begrifflich verstandenen Einheit. Kant ist zwar  immer nahe dran – siehe z. B.  den Abschnitte im Schematismuskapitel über die „figürliche Synthesis“, die die „Sukzession“ der Zeit sogar hervorbringt! (KrV B 154.155) -, aber im entscheidenden Augenblick restringiert er die Gültigkeit des apriorischen Vernunftgebrauchs auf die Gegenstände der sinnlichen Erfahrung und appliziert unerkannt und  faktisch die Begriffe auf die Anschauungsformen. Er verspielt aber somit eine Realisierung der apriorischen Begriffe in der konkreten Anschauung, d. h.  in der Konkretionsgenesis einer Einheit von Denken und Anschauung.  

6) Fichte geht nicht nur reduktiv-analytisch vor wie Kant, sondern methodisch sowohl reduktiv-analytisch wie prospektiv-synthetisch, d. h. in und aus Vernunft wird sowohl eine anschauliche wie eine  selbstreflexiv-begriffliche Denkform entwickelt, die damit sowohl die Anschauungsformen wie die Kategorien und die reflexiven Ideen (die Umkehrung der Kategorien) erzeugt. Die Gesetze der Ästhetik und der Logik sind nicht voneinander separiert, sondern  entspringen transzendental den Gesetzen des Setzens und Bildens der Vernunft überhaupt in und aus einer genetischen Einheit. Welcher Gedankengang ihn dabei leitete, lässt sich bereits aus einer sehr frühen Stelle 1793 dartun, aus einer Stelle eines Entwurfs zur Rezension von Schulzes “Aenesidemus”: 

“Giebt […] das Ich sich selbst ein Gesez (der unbedingten Nothwendigkeit) in sofern es Intelligenz ist; so ist es ein autonomes Wesen; u. wenn man von seiner Bindung, daraus es Intelligenz, ein Nicht-Ich vorstellendes ist, abstrahirt, u. es in der intellectuellen Anschauung sich selbst darstellend ansieht, so entsteht dadurch ein absolutes Gesez der absoluten Selbstbestimmung, welche, wenn sie auf etwas bezogen wird, das nicht schlechthin durch uns selbst bestimmt, u. dargestellt wird, ein Trieb […] seyn wird, jenes nicht ganz von uns Abhängige abhängig von uns, u. mit unsrer wesentlichen Bestimmung ĂĽbereinstimmend zu machen.” (Hervorhebung von mir, GA II, 2, 295)“6

Man merkt sofort, nach der intensiven  KantlektĂĽre Fichtes in Leipzig 1792/93: Die Kantische Frage nach der Möglichkeit und Berechtigung synthetischer Urteile a priori hat eine völlig neue Ausgangssituation gefunden, denn es stellt sich die tiefer gehende Frage a) nach den Bedingung der Wissbarkeit ĂĽberhaupt, also inklusiv aller Denkakte und Anschauungsformen; ferner geht es um die in der Philosophiegeschichte immer wieder aufgeworfene Frage b) ob und wie eine ZurĂĽckfĂĽhrung der Erkenntnis auf ein absolutes Prinzip möglich sei, d. h. was unbedingt sein soll und wahr ist; schlieĂźlich c) insofern es aber weiterhin eine Unterscheidung zwischen Anschauung und Begriff geben wird und notwendig (aus FreiheitsgrĂĽnden) geben muss, bekommt die  Diskursivität bei Kant (durch Fichte) eine andere Erklärung, d. h.  sie hat den Sinn einer „Hemmung“ bzw. interpersonalen Aufforderung, die sich als Trieb in vielfältiger Hinsicht äuĂźert.
Mit dem Stichwort „Trieb“ ist aber von vornherein eine andere, nicht nur theoretische Fundierung der Erkenntniskritik gewonnen.

Es wären hier einige Philosophen zu Lebzeiten Kants zu nennen, die insbesonders diese Zweiteilung theoretische/praktische Vernunft nicht mitvollzogen haben – und deshalb wurde Fichte inspiriert zu seiner neuen, einheitlichen Sicht von Vernunft und zum Weitergehen ĂĽber Kant hinaus. Neben Maimon, Rehberg, Schmid hat K. L. Reinhold schon erhebliche Einwände gegen die Moralphilosophie Kants gemacht und ein völlig neues freiheitstheoretisches Konzept von Wollen dargelegt. Siehe dazu – im Internet downloadbar: „Die praktische Vernunft ist kein Wille“. Reinholds personalitätstheoretische Kritik der Kantischen Freiheitslehre“ von Jörg U. Noller. – Link.

Der Trieb ist  einer der höchsten Abstraktionsbegriffe, weil darin sowohl Selbstbestimmung, oder man kann sogar sagen, Selbstbegründung in der Selbstbestimmung der Freiheit, als auch Abhängigkeit in der Anerkennung anderer Freiheit und Anerkennung von Werten und Sinn, oder anders gesagt, Anerkennung von Kausalität durch das unendliche Nicht-Ich, verbunden sind. Der Trieb ist Kausalität ohne Wirkung und bedarf einer ihm gewährten Bedingung der Sinn-Erfüllung. Damit gewinnt aber jede Hemmung oder a fortiori jede interpersonale Aufforderung einen Relationscharakter des Sinns, der Wertsetzung und Erfüllung, bzw. bei Ablehnung einen Widersinn.7

Es darf nichts vorausgesetzt sein, das nicht im reflexiven Wissen selbst gesetzt ist, d.h. transzendental im Wissen um seine Entstehung nachgebildet und vor-gebildet ist. Die Evidenz der Erfahrung ist deshalb nicht idealistisch ein-gebildet, aber auch nicht selbstgewiss realistisch vorausgesetzt.  Die aposteriorische Seite des Erkennens ist nur die Kehrseite des apriorischen Erkennens und umgekehrt bestätigt  (konkretisiert) sich die apriorische Seite in der aposteriorischen Erfahrung.

Wenn die Vernunft sich selbst richtig versteht, d. h. wenn Philosophie Erkenntnis der Prinzipien der Wirklichkeit im Ganzen und deren Darstellung sein will, so ist ihr Verfahren analytisch zu erkennen und zu begrĂĽnden in einem aufsteigenden Verfahren – und schlieĂźlich synthetisch zu verstehen in einem absteigenden Verfahren. Dies fĂĽhrt zu einem zusammenhängenden Ganzen einer Abstraktion wie Konkretion, sodass die Evidenzformen der Erkenntnis sowohl im begrifflich-logischen ZurĂĽckgehen auf ein absolutes Prinzip, wie im anschaulichen und lebendigen Hervorgehen einer Genesis von Grund und Folge in der Konkretion, gefunden werden können. Das ist die von Kant im Vorfeld der Kritik angekĂĽndigte Idee der Philosophie, ein System des Wissens  aufzustellen, zusammenhängend in einer Art ersten Grundbestimmung  und darin vereinbaren Weiterbestimmungen (Wissensformen) in endlicher Zahl.  

Sowohl analytischer Aufstieg und synthetischer „Abstieg“, der aus Gründen der Freiheit ebenfalls ein Aufstieg bleiben muss, können und müssen ein System des Wissens ergeben. Philosophie ist kritische Erkenntnistheorie wie bei Kant, aber nicht nur „Kritik“, sondern erkenntniskritische, vernünftige Durchdringung der Wirklichkeit im Ganzen den Prinzipien nach,  eröffnet zu einem fünffachen System der Erkenntnisbereiche  Natur, Gesellschaft, Moral, Religion in der Geltungsform des Sich-Wissens. 

Die GRUNDLAGE von 1794/95 bringt es auf den Begriff: a) Ausgegangen wird vom Schweben der Einbildungskraft. b) Dessen Produkt wird in und aus der Vernunft apriorisch-systematisch bestimmt.  c) Die Empfindung oder Hemmung (oder Anstoß) wird zum Gefühl in der Wahrnehmung, die Wahrnehmung durch das Verstandesdenken zur Erfahrung, und die Erfahrung in ihrer ganzen Reflexibilität des Sich-Wissens und Sich-Bildens in ihren wesentlichen Erkenntnisbegriffen übergeführt zur Fünffachheit eines empirischen und vernünftigen und geschichtlichen und evidenten Sinn-Wissens.

Die kategoriale Zeitbestimmung – bisweilen auch transzendentale Zeitbestimmung genannt – beginnt transzendentallogisch nicht mit der Quantität (wie bei Kant), sondern mit der Qualität. Weiters sind die kategorialen Bestimmungen d) systematisch geordnet und stehen e) untereinander in einer höheren systematischen Ordnung durch die Reflexionsideen des Zweckbegriffes und der Relation zwischen Erscheinung des göttlichen Seins und der existentiellen Wirklichkeitsform selbstbestimmender Freiheit.

© Franz Strasser, Nov. 2015

1Bei den Logikern herrscht WillkĂĽr der Abstraktion, „zuletzt etwas Sprache“ [?] (TL 1, StA, 4,1; ebd. S 27 – Z 13). Es wird unbewusst nach einem Vernunftgesetz verfahren, aber man weiĂź nicht warum. Die Logik muss aufgelöst werden in Philosophie.

2„Nun sind aber reine Verstandesbegriffe in Vergleichung mit empirischen (ja überhaupt sinnlichen) Anschauungen ganz ungleichartig und können niemals in irgend einer Anschauung angetroffen werden. Wie ist nun die Subsumtion der letzteren unter die erste, mithin die Anwendung der Kategorie auf Erscheinungen möglich, da doch niemand sagen wird: diese, z.B. die Causalität, könne auch durch Sinne an|geschauet werden und sei in der || Erscheinung enthalten?“ (KrV, B 176.177 u. a.)

3Vgl. Programm bei Kant und seine Definition der Vernunft: „Man sieht leicht: daĂź die reine Vernunft nichts anders zur Absicht habe, als die absolute Totalität der Synthesis auf der Seite der Bedingungen […]. Denn nur allein jener bedarf sie, um die ganze Reihe der Bedingungen vorauszusetzen, und sie dadurch dem Verstande a priori zu geben.“ KrV 1781, S 336.

Ebenda, 3. Aufl. (Riga 1790), S. 23: „Auch kann diese Wissenschaft nicht von großer abschreckender Weitläuftigkeit seyn, weil sie es nicht mit Objecten der Vernunft, deren Mannigfaltigkeit unendlich ist, sondern es bloß mit sich selbst, mit Aufgaben, die ganz aus ihrem Schoße entspringen, und ihr nicht durch die Natur der Dinge, die von ihr unterschieden sind, sondern durch ihre eigene vorgelegt sind, zu thun hat; da es denn, wenn sie zuvor ihr eigen Vermögen in Ansehung der Gegenstände, die ihr in der Erfahrung vorkommen mögen, vollständig hat kennen lernen, leicht werden muß, den Umfang und die Grenzen ihręs über alle Erfahrungsgrenzen versuchten Gebrauchs vollständig und sicher zu bestimmen.“

4Brief an Niethammer vom 6. 12. 1793; GA III/2, 20 – zitiert nach I. Radrizzani, Die Vergegenwärtigung der Transzendentalphilosophie. Das philosophische Vermächtnis Reinhard Lauths, WĂĽrzburg 2017, S. 21.

Die Stellungnahme Kantes zur WL Fichtes kam ziemlich spät. Kant war sozusagen bei den hitzigen Anfängen des Durchdiskutierens der WL noch nicht dabei: Er beurteilt alles ziemlich fernstehend (7. 8. 1799)  „(….) erkläre ich hiermit: daĂź ich Fichte’s Wissenschaftslehre fĂĽr ein gänzlich unhaltbares System halte. Denn reine Wissenschaftslehre ist nichts mehr oder weniger als bloĂźe Logik, welche mit ihren Principien sich nicht zum Materialen des Erkenntnisses versteigt, sondern vom Inhalte derselben als reine Logik abstrahirt, aus welcher ein reales Object herauszuklauben vergebliche und daher auch nie versuchte Arbeit ist, sondern wo, wenn es die Transscendental=Philosophie gilt, allererst zur Metaphysik ĂĽbergeschritten werden muĂź. Was aber Metaphysik nach Fichte’s Principien betrifft: so bin ich so wenig gestimmt, an derselben Theil zu nehmen, daĂź ich in einem Antwortsschreiben ihm, statt der fruchtlosen Spitzfindigkeiten ( apices ) seine gute Darstellungsgabe zu cultiviren rieth, wie sie sich in der Crit. d. r. V. mit Nutzen anwenden läßt, aber von ihm mit der Erklärung „er werde doch das Scholastische nicht aus den Augen setzen,“ höflich abgewiesen wurde. Also ist die Frage: ob ich den Geist der Fichteschen Philosophie fĂĽr ächten Criticismus halte, durch ihn selbst beantwortet, ohne daĂź ich nöthig habe, ĂĽber ihren Werth oder Unwerth abzusprechen; da hier nicht von einem beurtheilten Object, sondern dem beurtheilenden Subject die Rede ist; wo es genug ist, mich von allem Antheil an jener Philosophie loszusagen.“ 

5R. Lauth, Kants Lehre von den „Grundsätzen des Verstandes“ und Fichtes grundsätzliche Kritik derselben, in: Transzendentale Entwicklungslinien von Descartes bis zu Marx und Dostojewski, Meiner Verlag, Hamburg 1989, 111 – 124, 118.

6R. Lauth, Kants Kritik der Vernunft und Fichtes ursprüngliche Einsicht, in: Transzendentale Entwicklungslinien von Descartes bis zu Marx und Dostojewski, Meiner Verlag, Hamburg 1989, 140 – 153, 143.

7Die Redeweise Kants von den „synthetischen Urteile a priori“ bekommt eine ganz andere BegrĂĽndung und Rechtfertigung: „Synthetische Urteile a priori“  sind praktischen Urteile des Willens, wie er  zu einer Beschränkung in einer Mannigfaltigkeit (und innerhalb einer Beschränktheit ĂĽberhaupt) frei ĂĽbergehen kann.  Ein reiner und ein gehemmter empirischer Wille vereinigen sich synthetisch a priori in der Mannigfaltigkeit der GefĂĽhle oder des interpersonalen Wollens – bzw.  vereinen sich in der Ablehnung gebotener Widersinn-Erfahrungen.  „Reiner Wille und die ursprĂĽngliche Beschränktheit – sind dem EMPIRISCHEN BewuĂźtseyn gegeben, schon da [;] aber die Beziehung derselben oder die Synthesis beyder ist nicht gegeben, sondern abhängig von dem freien REFLECTIREN.“ ( WLnm, ebd. S 160) 
Anders gesagt: Die tätige Reflexion  des Vernunftwesens „Mensch“ ist gebunden in der Freiheit nach einem Gesetz ĂĽberhaupt,  aber frei in Bezug auf die Mannigfaltigkeit intelligibler und sinnlicher Hemmungen (bzw. auch anderer Personen). Daraus entsteht, wie Fichte hier sagt, die sogenannte „Erfahrung“ (Wlnm, GA IV, 2, ebd. S 160). Das Lernen ist  ein tätiges Attendieren und freies Hingeben an die Mannigfaltigkeit. 

Zur Sprache fand ich bei J. Widmann: Sie ist im weiteren der „Thesaurus der konkreten intersubjektiven Erfahrung, der auslösende Code aller BezĂĽge und Querverbindungen unseres Erfahrungswissens“  (J. Widmann, Die Grundstruktur, 1977, S 275).  

Autor: Franz Strasser

Dr. Franz Strasser